DE20214938U1 - Fassadensystem aus keramischen Fassadenplatten zum Einsatz als vorgehängte hinterlüftete Fassade an einer tragenden Bauwerkswand - Google Patents
Fassadensystem aus keramischen Fassadenplatten zum Einsatz als vorgehängte hinterlüftete Fassade an einer tragenden BauwerkswandInfo
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Description
Fassadensvstem aus keramischen Fassadenplatten zum Einsatz als
vorgehängte hinterlüftete Fassade an einer tragenden Bauwerkswand
Die Erfindung betrifft ein Fassadensystem aus keramischen Fassadenplatten und einer darauf abgestimmten Unterkonstruktion zum Einsatz als vorgehängte hinterlüftete Fassade an einer tragenden Bauwerkswand nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Bei der Befestigung von keramischen Fassadenplatten an einer darauf abgestimmten Unterkonstruktion zum Einsatz als vorgehängte hinterlüftete Fassade an einer tragenden Bauwerkswand ergeben sich insofern Schwierigkeiten, als die keramischen Fassadenplatten an der Unterkonstruktion, die aus senkrechten und waagerechten Tragprofilen besteht, entweder mit zusätzlichen Befestigungsteilen an den waagerechten Tragprofilen befestigt werden müssen oder aber so ausgebildet sein müssen, dass sie an der tragenden Unterkonstruktion ausreichend sicher montiert werden können. Die Montage der keramischen Fassadenplatten ist auch besonders aufwendig, wenn die Befestigungsteile erst an der Baustelle mit den Fassadenplatten verbunden werden müssen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Befestigungsteile und deren Verbindung mit den keramischen Fassadenplatten so auszubilden, dass die Befestigungsteile wahlweise schon vor der Montage der Fassadenplatten oder aber gegebenenfalls auch erst an der Baustelle in einfacher Weise so mit den Fassadenplatten verbunden werden können, dass die Fassadenplatten mit den daran angebrachten Befestigungsteilen ohne zusätzliche Spezialwerkzeuge an der Unterkonstruktion einfach und dauerhaft mit der notwendigen Sicherheit eingehängt und befestigt werden können.
Diese Aufgabe findet ihre Lösung bei einem Fassadensystem nach dem Oberbegriff des Anspruches 1 gemäß der Erfindung dadurch, dass die Fassadenplatten an ihrer Rückseite mindestens zwei zu den horizontalen Tragprofilen parallele, im Querschnitt T-förmige, endseitig offene Haltenuten für die Befestigungsteile aufweisen, in die die Befestigungsteile mit im Querschnitt dazu passenden T-förmigen Tragarmen von der Seite her einschiebbar sind, und dass jedes Befestigungsteil im Anschluss an den Tragarm einen im Querschnitt U-förmigen zweiarmigen Haltebügel aufweist, der das horizontale Tragprofil mit einem ersten oberen Arm hakenförmig übergreift und mit einem zweiten, nach unten gerichteten Arm an dem Horizontalprofil seitlich abgestützt ist.
Besonders vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Ansprüchen 2 bis 19 gekennzeichnet.
Durch die Anordnung von endseitig offenen durchgehenden T-förmigen Haltenuten an der Rückseite der Fassadenplatten und die Ausbildung der Befestigungsteile mit im Querschnitt dazu passenden T-förmigen Tragarmen ergibt sich ein besonders leichter Einbau der Befestigungsteile, indem diese mit ihren T-förmigen Tragarmen in die T-förmigen Haltenuten an den Fassadenplatten einfach von der Seite her in eine auch statisch günstige Lage eingeschoben und anschließend mit den Fassadenplatten an den Horizontalprofilen der Unterkonstruktion befestigt werden können. Da die T-förmigen Haltenuten über die gesamte Länge der Fassadenplatten durchgehen, können dabei mindestens vier Befestigungsteile in den parallelen Haltenuten symmetrisch so angeordnet werden, dass sich ein Einfeldträger mit
einem Mittelteil zwischen den Befestigungsteilen und zwei auskragenden Enden ergibt. Die Belastungen werden so gleichmäßig über die Länge der Fassadenplatten verteilt.
Durch zusätzliche T-förmige Haltehuten an den Fassadenplatten ergibt sich außerdem die Möglichkeit von kleineren Plattenzuschnitten.
Durch die hakenförmige Ausbildung der Befestigungsteile an der Rückseite der Fassadenplatten können diese in einfacher Weise an den Rändern der Horizontalprofile eingehängt werden. Dabei wird eine zwängungsfreie Lagerung der Befestigungsteile an den Horizontalprofilen durch Druckfedern erreicht, durch die die Befestigungsteile, die auch als Agraffen bezeichnet werden können, an den Horizontalprofilen mittels Federdruck in der vorgegebenen Positionierung gehalten werden.
Durch entsprechende Gestaltung der Druckfedern, die vorzugsweise als Blattfedern ausgebildet sind, können die Befestigungsteile entweder als Festpunkt- oder als Gleitpunkt-Agraffen wirken, indem die Fassadenplatten durch die von den Druckfedern erzeugte Vorspannung an den Horizontalprofilen der Unterkonstruktion gegen seitliches Verschieben oder Wandern fixiert werden.
Durch die Gestaltung der Horizontalprofile in Verbindung mit den an der Rückseite der Fassadenplatten angeordneten Befestigungsteilen ergeben sich optimale Möglichkeiten zum Ausgleich von Plattenhöhen-Toleranzen. Das Fassadensystem kann auf allen ebenflächigen Verankerungsuntergründen direkt oder auf allen handelsüblichen Vertikalkonstruktionen befestigt werden.
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Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch dargestellt. Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Teilansicht eines Fassadensystems mit
keramischen Fassadenplatten, die mit erfindungsgemäßen Befestigungsteilen und einer dazu passenden Unterkonstruktion an einer Bauwerkswand als vorgehängte hinterlüftete Fassade befestigt sind,
Fig. 2 eine Stirnansicht einer Fassadenplatte in Richtung des Pfeiles Il von
Fig. 1,
Fig. 3 ein Horizontalprofil der Unterkonstruktion in Vorderansicht.
Fig. 4 eine gegenüber Fig. 3 vergrößerte Stimansicht des Horizontalprofils mit
einem daran angebrachten Befestigungsteil,
Fig. 5 eine Stirnansicht des Befestigungsteils von Fig. 4 in Einzeldarstellung,
Fig. 6 eine Druckfeder für das Befestigungsteil in Seitenansicht zur
Verwendung als Gleitpunktanordnung,
Fig. 7 eine Profilansicht dieser Druckfeder,
Fig. 8 eine weitere Druckfeder in Seitenansicht zur Verwendung als
Festpunktanordnung,
Fig. 9 eine Profilansicht der Druckfeder von Fig. 8,
Fig. 10 eine Aufhängung von Fassadenplatten an einem Horizontalprofil mit
einer horizontalen Fugenausbildung zwischen den gezeigten Fassadenplatten, die einer maximalen Toleranz von + 3 mm entspricht,
Fig. 11 eine Fig. 10 entsprechende Aufhängung von Fassadenplatten, bei der
die Fugenausbildung zwischen den Fassadenplatten einer maximalen Toleranz von +/- 0,00 mm entspricht, und
Fig. 12 eine weitere Fugenausbildung mit einer maximalen Toleranz von - 3,0
mm zwischen den Fassadenplatten.
Das gezeigte Fassadensystem 1 besteht aus keramischen Fassadenplatten 2, die mit einer darauf abgestimmten Unterkonstruktion 3 als vorgehängte hinterlüftete Fassade zum Einsatz kommen.
Die im einzelnen weiter unten näher beschriebenen Befestigungsteile 4 in Form von Agraffen dienen zur Aufnahme der Fassadenplatten 2, die über ein waagerechtes Tragprofil 5 an eine senkrechte Unterkonstruktion aus Holz oder Metall angeschlossen werden. Die senkrechten Tragprofile 6 werden über Wandhalterungen 7 mit einer tragenden Bauwerkswand verbunden.
Im einzelnen besteht die Unterkonstruktion 3 gemäß Fig. 1 aus senkrechten und waagerechten Tragprofilen 5, 6, die geschnitten dargestellt und über Wandhalterungen 7 mit der tragenden Wand verbunden sind, wobei die Fassadenplatten 2 an den horizontalen Tragprofilen 5 mittels rückseitig angebrachter Befestigungsteile 4 montiert sind.
Die Fassadenplatten 2 weisen an ihrer Rückseite mindestens zwei zu den horizontalen Tragprofilen 5 parallele, im Querschnitt T-förmige, endseitig offene Haltenuten 8 für die Befestigungsteile 4 auf. Die Befestigungsteile 4 sind in die Haltenuten 8 mit im Querschnitt dazu passenden T-förmigen Tragarmen 9 von der Seite her einschiebbar. Wie insbesondere in Fig. 4 und 5 zu erkennen ist, weist jedes Befestigungsteil 4 im Anschluss an den Tragarm 9 einen im Querschnitt U-förmigen zweiarmigen Haltebügel 10 auf, der das horizontale Tragprofil 5 mit einem ersten oberen Arm 11 hakenförmig übergreift und mit einem zweiten, nach unten gerichteten Arm 12 an dem Horizontalprofil 5 seitlich abgestützt ist.
Außerdem hat das Befestigungsteil 4 eine von dem Haltebügel 10 im Abstand oberhalb des T-förmigen Tragarmes 9 gegen die Rückseite der Fassadenplatte 2 gerichtete stegförmige Stütznase 13.
Der Haltebügel 10 des Befestigungsteils 4 übergreift den oberen Tragsteg 14 des Horizontalprofils 5 mit seitlichem Spiel, und von der Innenseite des Haltebügels 10 steht ein im wesentlichen durchgehender, gegen das Horizontalprofil 5 gerichteter Stützsteg 15 hervor.
Der Haltebügel 10 des Befestigungsteils 4 hat außerdem einen senkrechten Halteschenkel 16, der den oberen Tragsteg 14 des Horizontalprofils 5 übergreift und etwa in der Höhe oder dicht oberhalb eines gegenüberliegenden parallelen Stützschenkels 17 endet, der von dem anderen Arm 12 des Haltebügels 4 nach unten gerichtet ist und in der Montagestellung an dem Horizontalprofil 5 seitlich anliegt.
Wie in Fig. 1 in Verbindung mit Fig. 4 bis 9 weiterhin zu erkennen ist, weist das Befestigungsteil 4 mindestens eine an der Rückseite der Fassadenplatte 2 neben der T-förmigen Haltenut 8 anliegende Druckfeder 18 auf. Diese Druckfeder 18 ist vorzugsweise als Blattfeder ausgebildet und an dem Befestigungsteil 4 mit endseitigen Haken 19, 20 befestigt, die das Befestigungsteil 4 an seinen beiden Enden klammerartig übergreifen.
Die Druckfeder 18 ist dabei mit ihren endseitigen Haken in einer Längsnut 21 an dem Haltebügel 10 gegen seitliche Verlagerung gesichert und in einer ersten Ausführungsform gemäß Fig. 6 und 7 in einer Gleitpunkt-Ausführung mit einem um etwa 180° zurückgebogenen, in die Längsnut 21 parallel eingreifenden Schenkel 19a ausgebildet.
In einer demgegenüber abgewandelten zweiten Festpunkt-Ausführung gemäß Fig. 8 und 9 ist die Druckfeder 18 mit einem um weniger als 180° zurückgebogenen Schenkel 19b ausgebildet, der aus der Längsnut 21 seitlich hervorsteht und in der
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Befestigungsstellung mit seinem scharfen Ende unter Federdruck in das Horizontalprofil 5 einschneidet oder zumindest sperrend an diesem angreift.
Wie in Fig. 1 ebenso wie in Fig. 10 bis 12 weiterhin gezeigt ist, sind in der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung an jedem Befestigungsteil 4 zwei Druckfedern 18 beiderseits des T-förmigen Tragarmes 9 parallel nebeneinander angeordnet und in zwei parallelen Längsnuten 21 gesichert, wobei die beiden Druckfedern 18 in der Festpunkt-Ausführung mit ihren hervorstehenden Schenkeln 19b entgegengesetzt zueinander derart angeordnet sind, dass die beiden Schenkel 19b an entgegengesetzten Enden des Befestigungsteils 4 am Horizontalprofil 5 fixiert sind.
Weiterhin ist das Horizontalprofil 5 vorteilhafterweise als U-Profil mit zwei Tragstegen 14, 14a ausgebildet, die von dem U-Profil parallel zueinander zur Seite gerichtet und in parallelen Befestigungsebenen in gleicher Richtung und parallel zueinander abgewinkelt sind. Hierdurch ergeben sich zusätzliche Möglichkeiten für eine Anpassung der Unterkonstruktion 3 an die daran zu befestigenden Plattenformate. Hierfür können die Fassadenplatten 2 zwischen zwei parallelen äußeren T-förmigen Haltenuten 8 außerdem mindestens zwei weitere T-förmige Haltenuten 8a, 8b aufweisen. Dabei sind die beiden äußeren Haltenuten 8 zweckmäßig jeweils in einem gleichen geringen Abstand von den beiden äußeren Plattenrändern derart angeordnet, dass sich die Abstände zwischen den vier T-förmigen Haltenuten 8, 8a und 8b von unten nach oben etwa wie 2:2:1 verhalten. Auf diese Weise können die Fassadenplatten 2 auch in ihrer Höhe durch einen entsprechenden Zuschnitt in einfacherWeise den unterschiedlichsten Einbauerfordernissen angepasst werden.
Die Horizontalprofile 5 und die Befestigungsteile 4 bestehen üblicherweise aus Aluminium-Strangpressprofilen, können aber unter korrodierenden Einflüssen auch aus abgekanteten Edelstahlprofilen und nichtrostenden Werkstoffen hergestellt werden. Ebenso können die Festpunkt-Agraffen gegenüber den Gleitpunkt-Agraffen farblich unterschiedlich eloxiert sein, indem die Festpunkt-Agraffen beispielsweise dunkel gefärbt sind.
Bei der Montage werden die Horizontalprofile 5 an der Unterkonstruktion 3 in Abhängigkeit von der Höhe der Fassadenplatten 2 und der Fugenbreite zwischen den Fassadenplatten im Raster angeordnet. Pro waagerechte Plattenfuge und am unteren und oberen Plattenabschluss der einzelnen Fassadenplatten 2 können entweder ein durchgehendes Horizontalprofil 5 oder entsprechende Teilstücke montiert werden. Die Höhentoleranzen der Fassadenplatten 2 werden über ein vorgegebenes Spiel zwischen Horizontalprofil 5 und Agraffen 4 aufgenommen, wie in Fig. 10 bis 12 im einzelnen dargestellt ist.
Üblicherweise beträgt die Fugenbreite zwischen zwei an der Unterkonstruktion aufgehängten Fassadenplatten 9 mm. Dieser Abstand XO ist in Fig. 11 gezeigt. Dabei befindet sich die untere Agraffe 4 der oberen Fassadenplatte 2 in einem Abstand von mindestens 3 mm über dem oberen Tragsteg 14 des Horizontalprofils 5, an dem die Fassadenplatten 2 befestigt sind. Hierbei ist die maximale Abweichung von der normalen Fugenbreite +/- 0,00 mm.
In Fig. 10 beträgt die Fugenbreite und damit der Abstand X1 zwischen den Fassadenplatten 2 demgegenüber nur 6 mm, so dass die Maßtoleranz bei maximal + 3,0 mm liegt. Die untere Agraffe 4 der oberen Fassadenplatte 2 setzt hierbei auf dem oberen Tragsteg 14 des Horizontalprofils 5 auf, so dass die Fugenbreite auch nicht weiter verringert werden kann.
Im Unterschied dazu ist in Fig. 12 eine wesentlich größere Fugenbreite und damit ein Abstand X2 von etwa 12 mm zwischen den beiden Fassadenplatten 2 gezeigt. Hierbei beträgt die Abweichung von der normalen Fugenbreite von 9 mm weitere 3 mm, was einer maximalen Maßtoleranz von - 3,0 mm entspricht. Die untere Agraffe 4 der oberen Fassadenplatte 2 ist gegenüber dem oberen Tragsteg 14 des Horizontalprofils 5 ebenfalls um weitere 3 mm nach oben versetzt und wird durch die Anlage der beiden Schenkel der unteren Agraffe 4 am Tragsteg 14 des Horizontalprofils 5 ausreichend sicher festgehalten.
Maßtoleranzen im Bereich der Plattendicke und der Haltenuten werden über die an der Rückseite der Fassadenplatten 2 anliegenden Druckfedern 18 ausgeglichen. Die üblicherweise offenen Vertikalfugen zwischen den Fassadenplatten 2 dienen zur Aufnahme von Längentoleranzen der verwendeten Fassadenplatten, die durch eine entsprechende Verbreiterung oder Verengung der Vertikalfugen ausgeglichen werden. Die Vertikalfugen können auch durch ein Fugenprofil geschlossen werden. Auch können die Fassadenplatten 2 im Fugenschnitt, in Verbänden oder in unterschiedlichen Formaten verlegt werden. Ein nachträglicher Einbau oder ein Auswechseln einzelner Fassadenplatten 2 ist ohne weiteres möglich.
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ANWALTSAKTE 002 732/02 Liste der Bezuqszeichen
| 1 | Fassadensystem | 0, | 00 mm |
| 2 | Fassadenplatten | ,0 | mm |
| 3 | Unterkonstruktion | ,0 | mm ttttttt* * · t |
| 4 | Befestigungsteile, Agraffen | t |
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ttt t t · * t t |
| 5 | horizontale Tragprofile, Horizontalprofile | ||
| 6 | senkrechte Tragprofile | ||
| 7 | Wandhalterungen | ||
| 8 | Haltenuten | ||
| 8a | zusätzliche Haltenuten | ||
| 8b | zusätzliche Haltenuten | ||
| 9 | Tragarm | ||
| 10 | Haltebügel | ||
| 11 | Arm | ||
| 12 | Arm | ||
| 13 | Stütznase | ||
| 14 | oberer Tragsteg | ||
| 14a | unterer Tragsteg | ||
| 15 | Stützsteg | ||
| 16 | Halteschenkel | ||
| 17 | Stützschenkel | ||
| 18 | Druckfeder | ||
| 19 | Haken | ||
| 19a | Schenkel | ||
| 19b | Schenkel | ||
| 20 | Haken | ||
| 21 | Längsnuten | ||
| XO | Abstand mit maximaler Toleranz von +/- | ||
| X1 | Abstand mit maximaler Toleranz von + 3 | ||
| X2 | Abstand mit maximaler Toleranz von - 3 | ||
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|||
Claims (19)
1. Fassadensystem (1) aus keramischen Fassadenplatten (2) und einer darauf abgestimmten Unterkonstruktion (3) zum Einsatz als vorgehängte hinterlüftete Fassade an einer tragenden Bauwerkswand, wobei die Unterkonstruktion (3) aus senkrechten und waagerechten Tragprofilen (5, 6) besteht, die über Wandhalterungen (7) mit der tragenden Wand verbunden sind, und wobei die Fassadenplatten (2) an den horizontalen Tragprofilen (5) mittels rückseitig angebrachter Befestigungsteile (4) montiert sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Fassadenplatten (2) an ihrer Rückseite mindestens zwei zu den horizontalen Tragprofilen (5) parallele, im Querschnitt T-förmige, endseitig offene Haltenuten (8) für die Befestigungsteile (4) aufweisen, in die die Befestigungsteile (4) mit im Querschnitt dazu passenden T-förmigen Tragarmen (9) von der Seite her einschiebbar sind, und dass jedes Befestigungsteil (4) im Anschluss an den Tragarm (9) einen im Querschnitt U-förmigen zweiarmigen Haltebügel (10) aufweist, der das horizontale Tragprofil (5) mit einem ersten oberen Arm (11) hakenförmig übergreift und mit einem zweiten, nach unten gerichteten Arm (12) an dem Horizontalprofil (5) seitlich abgestützt ist.
2. Fassadensystem nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsteil (4) eine von dem Haltebügel (10) im Abstand oberhalb des T-förmigen Tragarmes (9) gegen die Rückseite der Fassadenplatte (2) gerichtete stegförmige Stütznase (13) aufweist.
3. Fassadensystem nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltebügel (10) des Befestigungsteils (4) den oberen Tragsteg (14) des Horizontalprofils (5) mit seitlichem Spiel übergreift, und dass von der Innenseite des Haltebügels (10) ein im wesentlichen durchgehender, gegen das Horizontalprofil (5) gerichteter Stützsteg (15) hervorsteht.
4. Fassadensystem nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Haltebügel (10) des Befestigungsteils (4) einen senkrechten Halteschenkel (16) aufweist, der den oberen Tragsteg (14) des Horizontalprofils (5) übergreift und etwa in der Höhe oder dicht oberhalb eines gegenüberliegenden parallelen Stützschenkels (17) endet, der von dem anderen Arm (12) des Haltebügels (10) nach unten gerichtet ist und in der Montagestellung an dem Horizontalprofil (5) seitlich anliegt.
5. Fassadensystem nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungsteil (4) mindestens eine an der Rückseite der Fassadenplatte (2) neben der T-förmigen Haltenut (8) anliegende Druckfeder (18) aufweist.
6. Fassadensystem nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckfeder (18) als Blattfeder ausgebildet ist.
7. Fassadensystem nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckfeder (18) an dem Befestigungsteil (4) mit endseitigen Haken (19, 20) befestigt ist, die das Befestigungsteil (4) an seinen beiden Enden klammerartig übergreifen.
8. Fassadensystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckfeder (18) mit ihren endseitigen Haken (19, 20) in einer Längsnut (21) an dem Haltebügel (10) gegen seitliche Verlagerung gesichert ist.
9. Fassadensystem nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckfeder (18) in einer Gleitpunkt-Ausführung mit einem um etwa 180° zurückgebogenen, in die Längsnut parallel eingreifenden Schenkel (19a) ausgebildet ist.
10. Fassadensystem nach Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Druckfeder (18) in einer Festpunkt-Ausführung mit einem um weniger als 180° zurückgebogenen, aus der Längsnut (21) seitlich hervorstehenden Schenkel (19b) ausgebildet ist, der in der Befestigungsstellung mit seinem scharfen Ende unter Federdruck in das Horizontalprofil (5) einschneidet oder zumindest sperrend an diesem angreift.
11. Fassadensystem nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass an jedem Befestigungsteil (4) zwei Druckfedern (18) beiderseits des T-förmigen Tragarmes (9) parallel nebeneinander angeordnet und in zwei parallelen Längsnuten (21) gesichert sind.
12. Fassadensystem nach den vorhergehenden Ansprüchen, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Druckfedern (18) in der Festpunkt- Ausführung mit ihren hervorstehenden Schenkeln (19b) entgegengesetzt zueinander derart angeordnet sind, dass die beiden Schenkel (19b) an entgegengesetzten Enden des Befestigungsteils (4) am Horizontalprofil (5) fixiert sind.
13. Fassadensystem nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass das Horizontalprofil (5) als U-Profil mit zwei Tragstegen (14, 14a) ausgebildet ist, die von dem U-Profil parallel zueinander zur Seite gerichtet und in parallelen Befestigungsebenen in gleicher Richtung und parallel zueinander abgewinkelt sind.
14. Fassadensystem nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Fassadenplatten (2) zwischen zwei parallelen äußeren T-förmigen Haltenuten (8) mindestens zwei weitere T-förmige Haltenuten (8a, 8b) aufweisen.
15. Fassadensystem nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden äußeren Haltenuten (8) jeweils in einem gleichen geringen Abstand von den beiden äußeren Plattenrändern angeordnet sind.
16. Fassadensystem nach Anspruch 14 und 15, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Abstände zwischen den vier T-förmigen Haltenuten (8, 8a und 8b) von unten nach oben etwa wie 2 : 2 : 1 verhalten.
17. Fassadensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Horizontalprofile (5) und die Befestigungsteile (4) aus Aluminium-Strangpressprofilen bestehen.
18. Fassadensystem nach einem der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die Horizontalprofile (5) aus abgekanteten Edelstahlprofilen bestehen.
19. Fassadensystem nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Festpunkt-Agraffen gegenüber den Gleitpunkt-Agraffen farblich unterschiedlich eloxiert sind.
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| DE20214938U DE20214938U1 (de) | 2002-09-26 | 2002-09-26 | Fassadensystem aus keramischen Fassadenplatten zum Einsatz als vorgehängte hinterlüftete Fassade an einer tragenden Bauwerkswand |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE20214938U DE20214938U1 (de) | 2002-09-26 | 2002-09-26 | Fassadensystem aus keramischen Fassadenplatten zum Einsatz als vorgehängte hinterlüftete Fassade an einer tragenden Bauwerkswand |
Publications (1)
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| DE20214938U1 true DE20214938U1 (de) | 2002-12-12 |
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| DE20214938U Expired - Lifetime DE20214938U1 (de) | 2002-09-26 | 2002-09-26 | Fassadensystem aus keramischen Fassadenplatten zum Einsatz als vorgehängte hinterlüftete Fassade an einer tragenden Bauwerkswand |
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