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DE29602472U1 - Befestigungsvorrichtung für Fassadenplatten - Google Patents

Befestigungsvorrichtung für Fassadenplatten

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DE29602472U1
DE29602472U1 DE29602472U DE29602472U DE29602472U1 DE 29602472 U1 DE29602472 U1 DE 29602472U1 DE 29602472 U DE29602472 U DE 29602472U DE 29602472 U DE29602472 U DE 29602472U DE 29602472 U1 DE29602472 U1 DE 29602472U1
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bending
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  • Structural Engineering (AREA)
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Description

Befestiqunqsvorrichtuncr für Fassadenplatten
Die Erfindung betrifft eine Befestigungsvorrichtung zur Anbringung von Fassadenplatten an horizontalen Tragleisten nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es ist bekannt, Fassadenplatten an einem Gebäude anzubringen, indem an der Außenhaut des Gebäudes zunächst eine Unterkonstruktion aus Tragleisten montiert wird. An der Rückseite der Fassadenplatten werden Plattenhalter befestigt, die in die Tragleisten eingehängt werden können. In der Regel sind die horizontalen Tragleisten an vertikalen Leisten angebracht, wobei die Verbindungspunkte zwischen diesen Leisten teilweise als Festpunkte und teilweise als Gleitpunkte ausgebildet sind, um Verspannungen, z.B. durch thermische Ausdehnung, zu vermeiden.
Damit die Plattenhalter in die horizontalen Tragleisten eingehakt werden können, muß der Zusammengriff der Plattenhalter mit den Tragleisten ein gewisses Spiel haben. Ein solches Spiel ist auch erforderlich, um die Plattenhalter innerhalb der Tragleisten horizontal ver-
Telefon: (02 21) 9165 20 Telefax: (0221)134297 Telex: 888 2307 dopa d Telegramm: Dompatent Köln
Konten / Accounts:
Sa!. Oppenheim jr. & Cie., Köln (BLZ 370 302 00) Kto. Nr. 10 Deutsche Bank AG, Köln (BLZ 370 70060) Kto. Nr. 1165018 Postbank Köln (BLZ 37O1OO5O) Kto. IMr. 684-5OO
schieben und vertikal justieren zu können. Die Tragleisten bestehen in der Regel aus Metallprofilen und die Plattenhalter, die an den Rückseiten der Fassadenplatten angebracht werden, bestehen ebenfalls aus Metallteilen. Wenn die Teile ineinandergesetzt sind, entstehen durch Windkräfte Rüttelbewegungen, bei denen die Plattenhalter im Rahmen ihres Spiels gegen die Tragleisten stoßen. Dies hat zur Folge, daß die Fassade insgesamt "klappert". Zur Vermeidung solcher Klappergeräusche könnte man elastische Puffer in Form von Elastomerteilen zwischen die Fassadenplatten und die Unterkonstruktion setzen. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, daß manche Arten von Fassadenplatten erhebliche Herstellungstoleranzen haben. Bei Natursteinplatten liegen diese Toleranzen bei 3 mm. Über einen derartig weiten Toleranzbereich kann man keine einheitlichen Puffer verwenden, weil dann die auf die Platten wirkenden Spannungen zu groß und von Platte zu Platte zu unterschiedlich wären.
Die Erfindung befaßt sich mit dem Problem, das Rappeln von Fassaden, bei denen die Fassenplatten an horizontalen Tragleisten aufgehängt sind, zu vermeiden.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen.
Bei einer ersten Variante der Erfindung ist eine zwischen dem Plattenhalter und der Tragleiste wirkende Biegefeder vorgesehen, die diese Teile gegeneinanderdrückt oder auseinanderdrückt und sie unter Beibehaltung des gegenseitigen horizontalen Spiels in eine Vorzugslage spannt. Ein wesentlicher Vorteil besteht dar-
in, daß die Kraft der Biegefeder sich nicht gegen die Fassadenplatte richtet und diese in keiner Weise belastet. Vielmehr wird die Federkraft innerhalb des Tragsystems zwischen Plattenhalter und Tragleiste aufgenommen. Ferner läßt die Biegefeder Verschiebungen des Fassadenhalters gegenüber der Tragleiste auch im montierten Zustand zu. Die Federkraft reicht jedoch aus, um bei schlagartigen Bewegungen der Fassadenplatte das Anschlagen der Fassadenplatte an die Tragleiste so abzumildern, daß keine Klappergeräusche erzeugt werden. Ein weiterer Vorteil gegenüber Dämpfungselementen, die gegen die Fassadenplatte drücken, besteht darin, daß der Federweg der Biegefeder bei Horizontalbewegungen der Fassadenplatte stets nur das relativ geringe Spiel zwischen Plattenhalter und Tragleiste überbrücken muß, so daß eine exakt definierte Vorspannung der Feder vorliegt, die sich im Bereich des kleinen Spiels nicht wesentlich verändert. Die freie Beweglichkeit des Plattenhalters in Längsrichtung der Tragleiste sowie eine eventuelle vertikale Justierbarkeit des Plattenhalters in bezug auf die Tragleiste bleiben vollständig erhalten.
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der ersten Variante ist vorgesehen, daß die Tragleiste das untere Ende des Plattenhalters ergreift und dort einen das horizontale Spiel des Plattenhalters begrenzenden weiteren Anschlag bildet. Dabei ist der Plattenhalter gewissermaßen entlang einer oberen und einer unteren Führungsschiene jeweils mit Spiel geführt, wobei die Feder zweckmäßigerweise so angeordnet ist, daß sie im Mittelbereich zwischen diesen beiden Führungen wirkt. Beide
Führungen werden daher durch eine einzige Feder gegen den das Führungsspiel begrenzenden Anschlag gedruckt.
Grundsätzlich kann die Biegefeder entweder an dem Plattenhalter oder auch an der Tragleiste befestigt sein. Bei einer bevorzugten Ausfuhrungsform der Erfindung ist die Biegefeder jedoch am Plattenhalter angebracht. Dies hat den Vorteil, daß die Tragleiste, bei der es sich in der Regel um eine Profilleiste handelt, unverändert bleiben kann, während der Plattenhalter, der längs der Tragleiste verschiebbar ist, die Feder trägt und sie in die jeweils eingestellte Position mitnimmt. Vorzugsweise weist der Plattenhalter ein Loch für den Durchgang eines Schraubteils zur Anbringung an der Fassadenplatte auf und die Biegefeder ist ebenfalls mit einem Loch für den Durchgang des Schraubteils versehen und durch das Schraubteil am Plattenhalter befestigt. Dies hat den Vorteil, daß keine zusätzlichen Befestigungsmittel für die Anbringung der Biegefeder am Plattenhalter benötigt werden.
Bei der zweiten Variante der Erfindung ist eine zwischen der Fassadenplatte und der Tragleiste wirkende Biegefeder vorgesehen, die diese Teile auseinanderdrückt und somit die Fassadenplatte nach außen treibt. Die Biegefeder nimmt Einwirkungen von Wind und Stoßen gegen die Fassadenplatte in der Weise auf, daß die Fassadenplatten und horizontalen Tragleisten sich nicht aufschwingen können. Gleichzeitig wird erreicht, daß Herstellungstoleranzen, die sich bei Plattenhaltern und Tragleisten ergeben, bei Wind nicht zu Klappergeräuschen führen können. Ferner ist sichergestellt, daß
Dickentoleranzen der Fassadenplatten (die bei Naturstein bis zu 3 mm betragen können) durch die Biegefedern eliminiert werden. Bei Fassadenplatten aus Keramik und Naturstein erfolgt die Befestigung der Plattenhalter in der Regel mit speziellen Hinterschnittdübeln, die in die Plattenrückseite eingesetzt werden und in die Schrauben eingedreht werden. Auch eine derartige Hinterschnittdübel-Schraubenverbindung hat Toleranzen, die dazu führen können, daß der Dübel im Bohrloch der Platte Spiel hat. Dies bedeutet, daß sich die Fassadenplatten mit ihrem Bohrloch bei Wind auf der relativ glatten zylindrischen Außenfläche des Metalldübels verschieben können, was zu Geräuschbildung führt. Hier wirkt sich die Biegefeder dämpfend aus, so daß keine Plattengeräusche entstehen und auch ein Durchstoßen des Dübels durch die Platte verhindert wird.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels .
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht der Rückseite einer Fassadenplatte mit daran angebrachtem Plattenhalter bei der ersten Variante der Erfindung,
Fig. 2 eine perspektivische Ansicht des mit der Tragleiste zusammengreifenden Plattenhalters,
Fig. 3 eine Stirnansicht des Plattenhalters mit Biegefeder,
Fig. 4 eine Stirnansicht von Tragleiste und Plattenhalter im zusammengesetzten Zustand und
Fig. 5 eine perspektivische Darstellung der zweiten Variante der Erfindung.
In den Fign. 1-4 ist die erste Variante der Erfindung mit einer Fassadenplatte 10 dargestellt, die beispielsweise aus keramischem Material oder Naturstein bestehen kann. Natürlich ist auch jedes andere Plattenmaterial möglich. An der Rückseite der Fassadenplatte ist der Plattenhalter 11 befestigt. In die Fassadenplatte ist ein Sackloch gebohrt, in das ein (nicht dargestellter) Dübel eingeführt wurde, der durch ein Schraubteil 12 auseinandergespreizt werden kann. Das Schraubteil 12 geht durch ein Loch des Plattenhalters 11 hindurch. Es ist mit einer Mutter 13 versehen, die festgezogen wird und den Plattenhalter 11 gegen die Rückseite der Fassadenplatte bzw. gegen einen Abstandhalter 14 drückt.
Der Plattenhalter 11 besteht aus einem Metallprofil, das insgesamt etwa C-förmig gestaltet ist. Er weist eine ebene Basisplatte 15 auf, durch die das Loch für das Schraubteil 12 hindurchgeht. An diese Basisplatte schließt sich nach oben hin ein Bügel 16 in Form eines umgekehrten U an, der der Fassadenplatte 10 abgewandt ist. An das untere Ende der Basisplatte 15 schließt sich ein vorspringendes Knie 17 an, das in einen vertikalen Steg 18 und anschließend in einen horizontal von der Fassadenplatte abgewandten Steg 19 übergeht.
An dem Plattenhalter 11 ist die Biegefeder 20 befestigt. Die Biegefeder 20 besteht aus einer Blattfeder aus Federstahl. Sie liegt flach mit einem ebenen Halteschenkel 21 auf der Basisplatte 15 auf. Der Halteschenkel 21 enthält ein Loch, durch das das Schraubteil 12 hindurchgeht. Die Mutter 13 befindet sich an der Vorderseite des Halteschenkels 21 und drückt diesen gegen das Basisteil 15 des Plattenhalters 11.
Vom unteren Ende des Halteschenkels 21 steht ein V-förmiger Federschenkel 22 ab, der zunächst schräg nach unten und dann schräg nach oben verläuft. An dem aufwärtsgerichteten Teil 23 des Federschenkels 22 ist ein vorstehender Noppen 24 vorgesehen. Im entspannten Zustand befindet sich das freie Ende des Teiles 23 etwa auf gleicher Höhe wie die Schnittlinie, an der der Federschenkel 22 in den Halteschenkel 21 übergeht. Dadurch ist der gesamte Federschenkel 22 unterhalb der axialen Verlängerung des Schraubteils 12 angeordnet, so daß er den Zugang zu dem Schraubteil 12 bzw. der Mutter 13 mit einem Werkzeug nicht behindert. Der Federschenkel 22 verläuft unmittelbar über dem Knie 17 des Plattenhalters 11, so daß sich die Biegefeder 20 bei horizontaler Belastung auf dem Knie 17 abstützen kann.
Die zugehörige Tragleiste 25, in die der Plattenhalter 11 eingesetzt wird, ist in Fig. 2 dargestellt. Diese Tragleiste 25 besteht aus einem Metallprofil mit ebener Rückwand 26. Von dieser Rückwand steht im oberen Bereich ein horizontaler Steg 27 nach vorne ab. Der Steg 27 geht in einen aufragenden Anschlagsteg 28 über, an dessen oberes Ende sich ein nach vorne vorstehender horizontaler Steg 29 anschließt.
Am unteren Ende der Rückwand 26 steht ein horizontaler Steg 3 0 ab, an den sich ein vertikaler Steg 31 anschließt, dessen oberes Ende einen der Rückwand zugewandten Anschlag 32 bildet. In Fig. 2 ist auch das Loch 33 im Halteschenkel 21 der Biegefeder 20 erkennbar.
Der Plattenhalter 11 wird auf die horizontale Tragleiste 25 derart aufgesetzt, daß sein Bügel 16 den Steg 29 der Tragleiste übergreift. Der Steg 29 ist so bemessen, daß er mit geringem Spiel von insgesamt etwa 1 mm in den Bügel 16 hineinpaßt. Eine Justierschraube 46, die durch die Oberwand des Bügels 16 hindurchgeschraubt ist, stützt sich auf dem Schenkel 29 der Tragleiste 25 ab. Durch Drehen der Justierschraube 46 kann die Höhe des Plattenhalters 11 in bezug auf die Tragleiste 25 verändert werden.
Die unteren Stege 18,19 des Plattenhalters 11 ragen in den von den Stegen 30,31 sowie der Rückwand 26 gebildeten U-förmigen Kanal hinein, wobei der vertikale Steg 18 sich an dem Anschlag 32 abstützt, während das Ende des horizontalen Schenkels 19 gegen die Rückwand 26 gerichtet ist. Auch hier hat der Eingriff horizontales Spiel.
Aus den Fign. 2 und 4 geht hervor, wie die Biegefeder 20 zusammengedrückt wird, wenn der Plattenhalter 11 am oberen und unteren Ende verhakend mit der Tragleiste 25 zusammengreift. Dann drückt der Noppen 24 gegen die Rückwand 26, wobei der aufragende Teil des Federschenkels 22 in eine annähernd vertikale Stellung hochgebogen wird. Der abwärtsgerichtete Teil des Federschenkels 22 stützt sich dagegen auf dem Knie 17 ab und wird nur
gering verformt. Der äußere Teil 23 der Biegefeder drückt somit horizontal gegen die Rückwand 26 der Tragleiste. Dies hat zur Folge, daß der Plattenhalter 11 nach außen (in Richtung auf die Fassadenplatte) gegen die Anschläge 28,32 gedrückt wird.
Der Noppen 24 bewirkt, daß die Biegefeder 20 nur punktförmig an der Rückwand 26 abgestützt wird, was Verschiebungen des Plattenhalters 11 bei nur geringer Reibungskraft durch die Biegefeder 20 zuläßt.
Die horizontalen Tragleisten 25 können entweder an dem Gebäude unmittelbar angebracht werden oder an vertikalen Tragleisten, die zuvor an dem Gebäude angebracht wurden. Sowohl die Tragleisten 25 als auch die Plattenhalter 11 bestehen aus Metallprofilen, vorzugsweise aus Aluminium.
Fig. 5 zeigt ein Ausführungsbeispiel der zweiten Variante der Erfindung, bei dem die Biegefedern unmittelbar gegen die Rückseiten der Fassadenplatten 10 drükken. Die Tragleiste 25 ist generell in gleicher Weise ausgebildet wie diejenige des ersten Ausführungsbeispiels. Ergänzend ist anzumerken, daß der obere Bereich 26a der Rückwand 26 zusammen mit dem Anschlagsteg 28 einen nach oben offenen Kanal 33 der Tragleiste 25 bildet. An dem Ende des oberen Bereichs 26a der Rückwand ist eine in den Kanal 33 vorspringende längslaufende Nase 34 vorgesehen.
In Fig. 5 ist außerdem eine vertikale Tragleiste 35 dargestellt, an der die horizontalen Tragleisten 25 befestigt werden. Die Plattenhalter sind bei dem Aus-
führungsbeispiel von Fig. 5 in gleicher Weise ausgebildet wie beim ersten Ausführungsbeispiel und in der Zeichnung nicht sichtbar, da sie an anderer Stelle angeordnet sind als die Biegefeder 40.
Die Biegefeder 40 weist einen strexfenförmigen einachsig gebogenen Biegebereich 41 auf, der sich in Richtung auf die Fassadenplatte 10 wölbt. An das obere Ende des Biegebereichs 41 schließt sich ein horizontaler Abschnitt 42 an, der auf dem Schenkel 29 flach aufliegt und in eine nach unten gerichtete V-förmige Federklemme 43 übergeht. Die Federklemme 43 steht mit ihrem unteren Biegebereich auf dem Steg 27 auf, der den Boden des Kanals 33 bildet, und sie drückt mit ihrem freien Federschenkel nach außen gegen den Bereich 26a. Die Endkante des freien Federschenkels rastet unter der Nase 34 der Tragleiste 25 ein. Auf diese Weise ist das obere Ende der Biegefeder 40 auf dem oberen Bereich der Tragleiste 25 fixiert.
Das untere Ende des Biegebereichs 41 ist V-förmig zu einem nach oben gerichteten Haken 44 umgebogen, der durch die Federspannung von unten her gegen den Steg 39 der Tragleiste 25 gedrückt wird und sich an der die Stege 30,31 verbindenden Kante abstützt.
An dem Biegebereich 41 sind ferner nach außen gerichtete Noppen 45 ausgebildet, die eine punktförmige Berührung mit der Rückseite der Fassadenplatte 10 bewirken. Spezielle Natursteinplatten unterliegen bei Feuchtigkeitseinfluß von der Rückseite Verfärbungen an der Außenseite. Durch die punktuelle Anlage der Biegefeder an der Platte wird erreicht, daß weder Kondensat noch Re-
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genwasser, das durch die Plattenfugen eingedrungen ist, an der Kontaktfläche zwischen Platte und Biegefeder haften kann.
Die Biegefedern 40 sind so vorgespannt, daß ihre oberen und unteren Enden bestrebt sind, sich gegeneinanderzubewegen. Dies bedeutet, daß der Haken 44 von unten her gegen die Tragleiste 25 drückt bzw. daß die Biegefeder durch ihre Befestigung an der Tragleiste bereits ein wenig auseinandergedrückt wird.
Durch die starke Wölbung des Biegebereichs 41 ist die Biegefeder 40 imstande, einen relativ großen Federweg auszuführen, wobei der Biegebereich 41 flachgedrückt wird und der Haken 44 sich von der Unterseite des Steges 30 löst. Dagegen bleibt die Fixierung der Federklemme 43 im Kanal 33 erhalten.
Die Biegefedern 40 werden vorzugsweise im Bereich der Plattenfugen eingesetzt, also in einem Bereich, in dem die Tragleiste 25 durch die Fugen, die üblicherweise 8 bis 10 mm breit sind, zu sehen wären. Die Biegefeder 40 wird mit einer schwarzen Oberfläche versehen, so daß sie durch die Fuge hindurch nicht in Erscheinung tritt. Im Bereich von Fenstern, Ecken usw. wird eine halbe Biegefeder mit nur einem Noppen 45 eingesetzt.

Claims (15)

- 12 - ANSPRUCHE
1. Befestigungsvorrichtung zur Anbringung von Fassadenplatten (10) an horizontalen Tragleisten (25) aus Metall, mit einem an einer Fassadenplatte (10) zu befestigenden Plattenhalter (11), der mit horizontalem Spiel mit der Tragleiste (25) zusammengreift und einen in die Tragleiste einzuhakenden Bügel (16) aufweist,
gekennzeichnet durch
eine zwischen Plattenhalter (11) und Tragleiste
(25) oder zwischen Fassadenplatte und Tragleiste wirkende Biegefeder (20;40), die den Plattenhalter
(11) gegen einen das horizontale Spiel dieses Plattenhalters begrenzenden Anschlag (28) der Tragleiste (25) drückt.
2. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragleiste (25) das untere Ende des Plattenhalters (11) umgreift und dort einen das horizontale Spiel des Plattenhalters (11) begrenzenden weiteren Anschlag (32) bildet.
3. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Biegefeder (20) in der Höhe zwischen den beiden Anschlägen (28,32) angeordnet ist.
4. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch gekennzeichnet, daß die Biegefeder (20) an dem Plattenhalter (11) befestigt ist.
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5. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Plattenhalter (11) ein Loch für den Durchgang eines Schraubteils (12) zur Anbringung an der Fassadenplatte (10) aufweist, und daß die Biegefeder (20) ebenfalls ein Loch
(33) für den Durchgang des Schraubteils (12) aufweist und durch das Schraubteil (12) am Plattenhalter (11) befestigt ist.
6. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Biegefeder (20) einen Federschenkel (22) aufweist, der die axiale Verlängerung des Schraubteils (12) freiläßt.
7. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4-6, dadurch gekennzeichnet, daß die Biegefeder (20) einen an dem Plattenhalter (11) drehfest festgelegten Halteschenkel (21) aufweist.
8. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 4-7, dadurch gekennzeichnet, daß die Biegefeder (20;40) eine Blattfeder ist.
9. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Biegefeder an ihrem Federschenkel (22) mindestens einen Noppen (24) aufweist, der eine reibungsarme Punktberührung mit der Tragleiste (25) bewirkt.
10. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1-9, dadurch gekennzeichnet, daß der Plattenhalter (11) an der Tragleiste (25) horizontal verschiebbar und in der Höhe justierbar ist.
11. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Biegefeder (40) an der Tragleiste (25) klemmend gehalten ist und einen an der Fassadenplatte (10) angreifenden Biegebereich (41) aufweist.
12. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Biegefeder (40) mit mindestens einem Noppen (45) punktförmig an der Fassadenplatte (10) angreift.
13. Befestigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Biegefeder (40) die der Fassadenplatte (10) zugewandte Vorderseite der Tragleiste (25) überdeckt und an einem Ende ihres Biegebereichs (40) an der Tragleiste (25) fixiert und am gegenüberliegenden Ende beweglich an der Tragleiste (25) abgestützt ist.
14. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 11-13, dadurch gekennzeichnet, daß die Biegefeder (40) an einem Ende ihres Biegebereichs (41) eine angeformte Federklemme (43) aufweist, die in einem Kanal (33) der Tragleiste (25) klemmend fixiert ist.
15. Befestigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 11-14, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Biegefeder (40) zwei horizontal benachbarte Fassadenplatten (10) gleichzeitig abstützt.
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