DE20200530U1 - Unterkonstruktion für eine Wandbekleidung von Bauwerken mit Wandbekleidungsplatten aus einem massiven Werkstoff - Google Patents
Unterkonstruktion für eine Wandbekleidung von Bauwerken mit Wandbekleidungsplatten aus einem massiven WerkstoffInfo
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Description
Köhne, Wanischeck-Bergmann & Schwarz
Patentanwälte
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DEUTSCHE STEINZEUG
CREMER & BREUER AG-Kölner
Straße 72
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Straße 72
50226 Frechen
Unser Zeichen: 002 603/01 Datum: 14. Januar 2002 JS/Gü
VNR: 108 545
Unterkonstruktion für eine Wandbekleidung von Bauwerken
mit Wandbekleidungsplatten aus einem massiven Werkstoff
mit Wandbekleidungsplatten aus einem massiven Werkstoff
Die Erfindung betrifft eine Unterkonstruktion für eine Wandbekleidung von Bauwerken mit Wandbekleidungsplatten aus einem massiven Werkstoff, insbesondere keramische Bekleidungsplatten nach dem Oberbegriff des Anspruches 1.
Moderne Fassadenkonstruktionen eröffnen vielfältige neue, interessante Möglichkeiten, kreative Ideen von Grund auf sicher und wirtschaftlich zu realisieren. Moderne Fassadenkonstruktionen stellen aber auch höchste Anforderungen an die Bearbeitungstechnik ebenso wie an ihre wärmedämmenden Eigenschaften. Das Ergebnis sind hochwertige und umweltgerechte Konstruktionen für vorgehängte wärmegedämmte und hinterlüftete Fassaden. Dabei können die Fassadenelemente selbst aus Faserzement, Keramik, Metall, HPL- und Verbundplatten, solartechnischen Elementen oder auch aus Naturstein, wie z.B. Granit, Marmor und Schiefer bestehen.
Ein besonderes Problem stellt die montagegerechte Ausbildung der Unterkonstruktion und die Verbindung und Befestigung der Wandbekleidungsplatten an der Unterkonstruktion dar, insbesondere wenn keramische Wandbekleidungsplatten in den unterschiedlichsten Kombinationen an der Unterkonstruktion befestigt werden sollen. Dies geschieht üblicherweise mit teueren Spezialwerkzeugen, ohne die zum Teil eine sichere und dauerhafte Befestigung der Wandbekleidungsplatten an der Unterkonstruktion nicht möglich ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Tragprofile der Unterkonstruktion ebenso wie die Halte- und Abstützelemente für die Wandbekleidungsplatten so auszubilden, daß zum einen nach erfolgter Befestigung der Tragprofile an den Wandhalterungen für die Unterkonstruktion keine Werkzeuge und auch keine mechanischen Verbindungsmittel mehr erforderlich sind, um die Bekleidungsplatten sicher und dauerhaft zu befestigen; und zum anderen die einzelnen Elemente der Unterkonstruktion mit den Halteelementen und den Abstützelementen für die Wandbekleidungsplatten so zu gestalten, daß eine besonders kostengünstige Herstellung, Vorfertigung und Montage der gesamten Fassadenkonstruktion möglich ist.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung bei einer gattungsgemäßen Unterkonstruktion durch das Kennzeichen des Anspruches 1 gelöst, während in den Ansprüchen 2 bis 15 besonders vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung gekennzeichnet sind.
Das Unterkonstruktionssystem gemäß der Erfindung besteht aus mit der tragenden Bauwerkswand über Wandhalter verbundenen Tragprofilen und daran angebrachten Befestigungselementen insbesondere für keramische Bekleidungsplatten.
Die Tragprofile werden im seitlichen Abstand so angeordnet, daß jeder Bekleidungsplatte wenigstens zwei parallele Tragprofile zugeordnet sind. Diese verlaufen in vertikaler Richtung und sind in der Regel hinter den vertikalen Fugen der Keramikplatten angeordnet.
An zwei derartigen parallelen vertikalen Tragprofilen sind mehrere übereinander angeordnete Bekleidungsplatten bzw. Plattenpaare befestigt. Plattenpaare deshalb, da in der Regel auf einem vertikalen Tragprofil der rechte Rand einer Keramikplatte und der linke Rand einer seitlich daneben angeordneten Keramikplatte befestigt ist.
Die Keramikplatten werden über Halteelemente am Tragprofil in der Art befestigt, daß jede Platte mit mindestens vier solcher Halteelemente, mindestens jeweils zwei am unteren Plattenrand und mindestens zwei am oberen Plattenrand, gehalten wird. Diese Halteelemente sind so ausgebildet, daß sie die Platte umgreifen.
Zur Aufnahme der Plattentoleranzen, zur Sicherung der Bekleidungsplatten gegen seitliches Verschieben und der Montage von Bekleidungsplatten mit unterschiedlichen Plattendicken unter Verwendung von Halteelementen mit einheitlichen Abmessungen werden zwischen dem jeweils unteren und oberen Halteelement zwei Profilstücke eines Gummiprofiles in einem Durchbruch zwischen zwei Haltelementen am Tragprofil befestigt, so daß pro Platte an den beiden Plattenenden mindestens jeweils vier solcher Gummi-Profilstücke vorhanden sind.
Zur besonders kostengünstigen Fertigung, Vorfertigung und Montage der Unterkonstruktion mit den Halteelementen und Bekleidungsplatten wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, das vertikale Tragprofil mit rechteckförmigen Durchbrüchen oder Ausstanzungen zu versehen, die sowohl die Halteelemente als auch die Gummi-Profilstücke aufnehmen können. Diese Ausstanzungen werden in Abhängigkeit von den Formaten der zu befestigenden Bekleidungsplatten in einem regelmäßigen Raster über die Länge der Tragprofile derart angeordnet, daß eine Kürzung der Tragprofile auf der Baustelle im Raster der eingebrachten Ausstanzungen möglich ist, ohne zusätzliche Ausstanzungen in das Tragprofil einbringen zu müssen. So kann eine kostengünstige Serienfertigung trotz unterschiedlichster Objektanförderungen in besonders einfacher Weise sichergestellt werden.
Die Halteelemente werden vorteilhafterweise so ausgebildet, daß es Anfangsklammern für den unteren Rand der ersten Plattenreihe am unteren Ende des Profilstabes, Fugenklammern für die gleichzeitige Befestigung des oberen Randes einer Platte und des unteren Randes einer darüber angeordneten Platte und Abschlußklammern für die Befestigung des oberen Randes der letzten Plattenreihe am oberen Ende des Profilstabes gibt.
Dabei wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, die Halteelemente in Form der Anfangs-, Fugen- und Abschlußklammern aus in der erforderlichen Geometrie stranggepreßten Profilen durch Zuschneiden auf die erforderliche Klammerbreite herzustellen. Damit können alle weiteren sonst üblichen sehr kostenintensiven Bearbeitungsschritte der einzelnen Klammer entfallen.
Außerdem wird vorgeschlagen, die Anfangs- und Fugenklammern so auszubilden, daß zwischen der für die Anfangsklammer verwendeten Rechteckausstanzung im Tragprofil und der darüber liegenden Rechteckausstanzung im Tragprofil, die für die Fugenklammer verwendet wird, der gleiche Abstand erforderlich ist, wie für zwei übereinander liegende Rechteckausstanzungen im Tragprofil, die für zwei übereinander zu montierende Fugenklammern verwendet werden. Hierdurch wird einerseits die Herstellung der Tragprofile und zum anderen die Montage der Befestigungs- und Halteelemente mit den Wandbekleidungsplatten an der Unterkonstruktion außerordentlich erleichtert und verbessert.
Ferner wird vorgeschlagen, den Bereich der Anfangs- und Fugenklammern, der für die Montage in der Rechteckausstanzung der Tragprofile benötigt wird, so auszubilden, daß ein einfaches Einführen der Klammer in die Ausstanzung möglich ist und aufgrund der Geometrie dieses Bereiches der Klammern eine zusätzliche mechanische Sicherung nicht erforderlich, aber prinzipiell möglich ist, wenn besondere Lasteinwirkungen (z.B. Erdbeben) dies statisch erfordern, und gleichzeitig eine problemlose Demontage und Neumontage der Keramikplatten möglich ist. Dies wird durch die besondere Ausbildungsform der Klammern erreicht.
Für die obere Abschlußklammer wird vorgeschlagen, diese in eine in das Tragprofil integrierte Aufnahme einzuschieben. Diese Aufnahme wird dabei so ausgebildet, daß sie gleichzeitig das ungewollte Verdrehen der Anfangs- und Fugenklammem in den Durchbrüchen oder Rechteckausstanzungen an den Tragprofilen verhindert.
Für die Montage der Gummi-Profilstücke ist vorgesehen, daß prinzipiell die gleiche Rechteckausstanzung wie für die Montage der Klammern verwendet wird, zur selbsterklärenden Montage kann aber auch die Länge der Rechteckausstanzung für das Gummiprofil entsprechend dessen Einbaulänge variiert werden.
Bevorzugte Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung schematisch dargestellt. Es zeigen
Fig. 1 eine perspektivische Teilansicht einer Unterkonstruktion mit Wandbefestigungshalter, senkrechtem Tragprofil und Wandbekleidungsplatte bei der Montage der unteren Anfangsklammer,
Fig. 2 eine weitere perspektivische Teilansicht der Unterkonstruktion mit Tragprofil und zwei Wandbekleidungsplatten bei der Montage zweier Fugenklammern,
Fig. 3 ebenfalls in perspektivischer Teilansicht die Montage der oberen Abschlußklammern,
Fig. 4 ein Gummi-Profilstück zur elastischen Abstützung der Wandbekleidungsplatten an den Tragprofilen der Unterkonstruktion in perspektivischer Ansicht,
Fig. 5 eine Draufsicht auf dieses Gummi-Profilstück,
Fig. 6 ein vertikales Tragprofil der Unterkonstruktion in perspektivischer Ansicht,
Fig. 7 eine Vorderansicht dieses Tragprofils,
Fig. 8 eine Stirnansicht des Tragprofils in Richtung der Profillängsachse,
Fig. 9 ein im Querschnitt kastenförmiges Ecktragprofil in perspektivischer Ansicht,
Fig. 10 eine schematisierte Vorderansicht dieses .Tragprofils,
Fig. 11 eine Draufsicht auf das Tragprofil in Richtung der ProfiHängsachse,
Fig. 12 eine untere Anfangsklammer in perspektivischer Ansicht,
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Fig. 13 den zugehörigen Profilquerschnitt dieser Klammer,
Fig. 14 eine Fugenklammer in perspektivischer Ansicht,
Fig. 15 den zugehörigen Profilquerschnitt der Klammer,
Fig. 16 eine obere Abschlußklammer in perspektivischer Ansicht,
Fig. 17 den zugehörigen Profilquerschnitt dieser Klammer,
Fig. 18 einen senkrechten Schnitt durch eine an einer Bauwerkswand montierten Unterkonstruktion mit daran befestigten Wandbekleidungsplatten und
Fig. 19 einen Horizontalschnitt durch die Außenecke einer solchen Fassadenkonstruktion.
Die in der Zeichnung gezeigte Unterkonstruktion 1 für eine Wandbekleidung von Bauwerken mit Wandbekleidungsplatten 2 aus einem massiven Werkstoff ist insbesondere für keramische Bekleidungsplatten bestimmt. Sie wird mit Wandhaltern 3 an einer Bauwerkswand 4 befestigt und besteht aus vertikalen Tragprofilen 5, 6 mit jeweils zwei nebeneinander liegenden Tragschenkeln 5a, 5b bzw. 6a, 6b und daran befestigten U-förmig abgewinkelten hakenförmigen Halteelementen 7, die an jedem Tragprofil 5, 6 in zwei parallelen Reihen nebeneinander angebracht sind und jeweils benachbarte untere und obere Bekleidungsplatten 2 an deren Enden hakenförmig unter- bzw. übergreifen und an den Tragprofilen 5, 6 sichern.
Wie insbesondere in Fig. 1 bis 3 und Fig. 6 bis 11 gezeigt ist, weisen die Tragprofile 5, 6 in jedem ihrer beiden Tragschenkel 5a, 5b, 6a, 6b jeweils eine Reihe von mehreckigen fensterartigen Durchbrüchen oder Ausstanzungen 8 zum Einhängen von hakenförmigen Halteelementen 7 auf. Halteelemente 7 in Form von Anfangsklammern 7.1 und Fugenklammern 7.2 sind in Fig. 12 bis 15 gezeigt. Sie weisen an ihrer Rückseite im Anschluß an einen U-förmigen Halteabschnitt 9 einen nach hinten hervorstehenden hakenförmigen Einhängeabschnitt 10 mit einer
mehreckigen, vorzugsweise rechteckigen flachen Tragplatte 11 auf. Diese Tragplatte 11 ist so ausgebildet, daß sie in jeden der Durchbrüche 8 an den Tragschenkeln des Tragprofils 5, 6 paßt und mit ihrem nach unten weisenden freien Ende 12 einerseits den Tragschenkel 5a, 5b bzw. 6a, 6b des Tragprofils an der Unterkante 8a des Durchbruches hintergreift und andererseits mit ihrem nach oben gerichteten anderen freien Ende 13 oberhalb des Durchbruches 8 an der Rückseite des Tragschenkels anliegt.
Bei Bedarf kann an dem oberen freien Ende 13 des hakenförmigen Einhängeabschnittes 10 der Halteelemente 7.1, 7.2 zur flächigen Anlage an der Rückseite des Tragprofils 5, 6 oberhalb eines Durchbruches 8 oder einer Ausstanzung auch noch eine zusätzliche mechanische Sicherung vorgesehen sein, wenn besondere Lasteinwirkungen (z.B. Erdbeben) dies statisch erfordern.
Die Durchbrüche 8 für die Halteelemente 7.1, 7.2 sind an den Tragschenkeln 5a, 5b bzw. 6a, 6b der beiden Tragprofile 5 und 6 von Fig. 6 bis 8 und Fig. 9 bis 11 beiderseits der Profilmitte jeweils spiegelbildlich nebeneinander und in Richtung der Profillängsachse in Abhängigkeit von den Abmessungen der zu befestigenden Bekleidungsplatten 2 jeweils in einem solchen Abstand 14 voneinander angebracht, daß die in die Durchbrüche 8 eingehängten Halteelemente 7.1, 7.2 die zu befestigenden unteren und oberen Bekleidungsplatten 2 jeweils zwischen sich aufnehmen und mit ihren Haltestegen gegen eine Verlagerung sowohl quer als auch in Längsrichtung der Tragschenkel sichern.
Die Tragprofile 5 von Fig. 1 bis 3 und Fig. 6 bis 8 sind für eine ebene flächige Wandbefestigung der Bekleidungsplatten 2 im Querschnitt im wesentlichen T-förmig ausgebildet mit einem nach hinten weisenden bandförmigen Befestigungsschenkel 15 und einem zur Vorderseite des Tragprofils 5 weisenden T-Schenkel 16, der an seinen beiden Schenkelenden zur Profilvorderseite hin U-förmig oder rinnenförmig abgewinkelt ist und im Anschluß daran zwei im Abstand und parallel zueinander in einer gemeinsamen Ebene verlaufende Tragschenkel 5a, 5b aufweist, in denen die Durchbrüche 8 für die einzuhängenden Halteelemente 7.1, 7.2 ausgebildet sind.
Außerdem sind Ecktragprofile 6 gemäß Fig. 9 bis 11 vorgesehen. Diese bestehen aus einem im Querschnitt im wesentlichen quaderförmigen kastenartigen Profilkörper 17, von dessen einander diagonal gegenüberliegenden parallelen Profillängskanten 18 jeweils ein Tragschenkel 6a, 6b in der Ebene der gegeneinander abgewinkelten Profilseitenflächen 19, 20 hervorsteht und jeweils eine Reihe von Durchbrüchen 8 aufweist, die ebenfalls im gegenseitigen Abstand 14 entsprechend den Abmessungen der zu befestigenden Bekleidungsplatten 2 angeordnet sind.
Wie in Fig. 1 und Fig. 12 und 13 im einzelnen zu erkennen ist, haben die an der Unterseite der unteren Bekleidungsplatten 2 angreifende Anfangsklammern 7.1 im Anschluß an einen im Querschnitt etwa h-förmigen hinteren Einhängeabschnitt 10 einen horizontal nach vorne ragenden, im Querschnitt etwa U-förmigen Tragschenkel 21 mit einer im wesentlichen parallel zur Außenfläche der Bekleidungsplatten 2 aufragenden Haltenase 22.
Außerdem sind gemäß Fig. 2 und Fig. 14 und 15 weitere Halteelemente 7 vorgesehen, die als Fugenklammern 7.2 zwischen den Bekleidungsplatten 2 dienen. Diese haben im Anschluß an einen im Querschnitt etwa h-förmigen hinteren Einhängeabschnitt 10 einen horizontal nach vorne ragenden, im Querschnitt H-förmigen Tragschenkel 23 mit zwei entgegengerichteten Haltenasen 22, 24, von denen die nach unten weisende Haltenase 24 die Oberkante einer zu befestigenden unteren Bekleidungsplatte 2 und die in gleicher Ebene etwa senkrecht nach oben ragende zweite Haltenase 22 eine daran anschließende parallele obere Bekleidungsplatte 2 von deren Unterkante her über- bzw. untergreift.
Schließlich sind gemäß Fig. 3 und Fig. 16 und 17 obere im Querschnitt im wesentlichen U-förmige Abschlußkiammern 7.3 vorgesehen. Diese sind mit einem längeren hinteren Einsteckschenkel 25 ausgebildet, der in eine rinnenförmige, im Querschnitt etwa c-förmige Aufnahmenut 26 an der Rückseite jedes Tragschenkels 5a, 5b bzw. 6a, 6b an dem Tragprofil 5, 6 von oben her bzw. am oberen Ende des Tragprofils verdrehsicher einschiebbar ist und mit seinem horizontal nach vorn abgewinkelten Halteschenkel 27 die Oberkante einer oberen Bekleidungsplatte 2 hakenförmig übergreift und an der Tragkonstruktion sichert.
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Die Breite der c-förmigen Aufnahmenut 26 ist so bemessen, daß sie ein Verdrehen der Anfangs- und Fugenklammern 7.1, 7.2 in den Durchbrüchen oder Rechteckaussparungen 8 verhindert.
Wie in Fig. 1 und 2 gezeigt ist, sind außerdem federnde Distanzelemente 30 in Form von Gummi-Profilstücken 31 gemäß Fig. 4 und 5 vorgesehen mit einem rückwärtigen, als Hohlkörper ausgebildeten elastischen Haltekörper 32, der nach Art einer Druckknopfbefestigung mit Übermaß federnd in einen der fensterartigen Durchbrüche 8 an den Tragschenkeln des Tragprofils 5, 6 einsetzbar ist. In einem parallelen Abstand von dem Haltekörper 32 sind zur Seite gerichtete Stützrippen 33 vorhanden, mit denen das Profilstück 31 an der Außenseite des Tragschenkels 5a, 5b bzw. 6a, 6b beiderseits des Durchbruches 8 abgestützt ist, Außerdem sind gegen die Bekleidungsplatten 2 etwa V-förmig nach außen weisende federnde Stützfinger 34, 35 vorgesehen, die sich an die Rückseite der Bekleidungsplatten abstützend anlegen. Zusätzlich sind die beiden Stützfinger 34, 35 an den Gummi-Profilstücken 31 durch einen elastischen Quersteg 36 verbunden, von dem mehrere Stützrippen 37 parallel zu den Stützfingern 34, 35 gegen die Bekleidungsplatte 2 hervorstehen.
Bei allen gezeigten Ausführungsformen sind die rechteckigen Durchbrüche 8 oder Ausstanzungen für die Halteelemente 7.1, 7.2 und die Gummi-Profilstücke 31 an den Tragprofilen 5, 6 in Abhängigkeit von den Formaten der zu befestigenden Bekleidungsplatten 2 in einem regelmäßigen Raster über die Länge der Tragprofile 5, 6 derart verteilt, daß eine Kürzung der Tragprofile auf der Baustelle im Raster der Durchbrüche oder Ausstanzungen möglich ist, ohne zusätzliche Ausstanzungen in das Tragprofil einbringen zu müssen.
Eine besonders rationelle Herstellung der Befestigungselemente wird außerdem dadurch erreicht, daß die Halteelemente 7 in Form der Anfangs-, Fugen- und Abschlußklammern 7.1, 7.2, 7.3 aus in der erforderlichen Geometrie stranggepreßten Profilen durch Zuschneiden auf die erforderliche Klammerbreite gefertigt sind.
Hierbei ist auch zu beachten, daß die Anfangs- und Fugenklammern 7.1 und 7.2 in Bezug auf die U-förmigen oder H-förmigen Einhängeabschnitte 10 so ausgebildet sind, daß zwischen einem für die Anfangsklammer 7.1 verwendeten Durchbruch 8 oder Rechteckausstanzung im Tragprofil 5, 6 und dem darüber liegenden Durchbruch 8 oder Rechteckausstanzung im Tragprofil 5, 6 für die Fugenklammer 7.2 der gleiche Abstand 14 vorhanden ist, wie für zwei übereinander liegende Durchbrüche 8 oder Rechteckausstanzungen im Tragprofil 5, 6, die für zwei übereinander zu montierende Fugenklammern 7.2 bestimmt sind.
Schließlich können für eine selbsterklärende Montage der Gummi-Profilstücke 31 auch Durchbrüche oder Rechteckausstanzungen 8.1 vorgesehen sein, deren Länge 38 (Fig. 7) entsprechend der Einbaulänge des Gummi-Profilstückes 31 von der Länge 39 der übrigen Durchbrüche oder Rechteckausstanzungen 8 für die eigentlichen Halteelemente 7.1 und 7.2 abweicht.
ANWALTSAKTE 002 603/01
| 1 | Unterkonstruktion | 20 | Profilseitenfläche |
| 2 | Wandbekleidungsplatte | 21 | Tragschenkel |
| 3 | Wandhalter | 22 | Haltenase |
| 4 | Bauwerkswand | 23 | Tragschenkel |
| 5 | Trag profil | 24 | Haltenase |
| 5a | Tragschenkel | 25 | Einsteckschenkel |
| 5b | Tragschenkel | 26 | Aufnahmenut |
| 6 | Ecktragprofil | 27 | Halteschenkel |
| 6a | Tragschenkel | ||
| 6b | Tragschenkel | ||
| 7 | Halteelemente | 30 | Distanzelement |
| 7.1 | Anfangsklammer | 31 | Gummi-Profilstück |
| 7.2 | Fugenklammer | 32 | Haltekörper |
| 7.3 | Abschlußklammer | 33 | Stützrippen |
| 8 | Durchbrüche, Ausstanzungen | . 34 | Stützfinger |
| 8.1 | Durchbrüche, Ausstanzungen | 35 | Stützfinger |
| 8a | Unterkante | 36 | Quersteg |
| 9 | U-förmiger Halteabschnitt | 37 | Stützrippen |
| 10 | Einhängeabschnitt | 38 | Länge |
| 11 | Tragplatte | 39 | Länge |
| 12 | freies unteres Ende | ||
| 13 | freies oberes Ende | ||
| 14 | Abstand | ||
| 15 | Befestigungsschenkel | ||
| 16 | T-Schenkel | ||
| 17 | Profilkörper | ||
| 18 | Profillängskanten | ||
| 19 | Profilseitenfläche | ||
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Claims (15)
1. Unterkonstruktion (1) für eine Wandbekleidung von Bauwerken mit Wandbekleidungsplatten (2) aus einem massiven Werkstoff, insbesondere keramische Bekleidungsplatten, bestehend aus vertikalen Tragprofilen (5, 6) mit zwei nebeneinander liegenden Tragschenkeln (5a, 5b bzw. 6a, 6b) und daran befestigten U-förmig abgewinkelten hakenförmigen Halteelementen (7), die an jedem Tragprofil (5, 6) in zwei parallelen Reihen nebeneinander angebracht sind und jeweils benachbarte untere und obere Bekleidungsplatten (2) an deren Enden hakenförmig unter- bzw. übergreifen und an den Tragprofilen(5, 6)sichern, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragprofile (5, 6) in jedem ihrer beiden Tragschenkel (5a, 5b, 6a, 6b) jeweils eine Reihe von mehreckigen fensterartigen Durchbrüchen (8) zum Einhängen von hakenförmigen Halteelementen (7) aufweisen, die an ihrer Rückseite im Anschluß an einen U-förmigen Halteabschnitt (9) einen nach hinten hervorstehenden hakenförmigen Einhängeabschnitt (10) mit einer mehreckigen flachen Tragplatte (11) aufweisen, die in jeden der Durchbrüche (8) an den Tragschenkeln des Tragprofils (5, 6) paßt und mit ihrem nach unten weisenden freien Ende (12) den Tragschenkel (5a, 5b bzw. 6a, 6b) des Tragprofils an der Unterkante (8a) des Durchbruches hintergreift und mit ihrem nach oben gerichteten anderen freien Ende (13) oberhalb des Durchbruches (8) an der Rückseite des Tragschenkels anliegt.
2. Unterkonstruktion nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrüche (8) für die Halteelemente (7.1, 7.2) an den Tragschenkeln (5a, 5b bzw. 6a, 6b) des Tragprofils (5 und 6) beiderseits der Profilmitte jeweils spiegelbildlich nebeneinander und in Richtung der Profillängsachse in Abhängigkeit von den Abmessungen der zu befestigenden Bekleidungsplatten (2) jeweils in einem solchen Abstand (14) voneinander angebracht sind, daß die in die Durchbrüche (8) eingehängten Halteelemente (7.1, 7.2) die zu befestigenden unteren und oberen Bekleidungsplatten (2) jeweils zwischen sich aufnehmen und mit ihren Haltestegen gegen eine Verlagerung sowohl quer als auch in Längsrichtung der Tragschenkel sichern.
3. Unterkonstruktion nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Tragprofile (5) für eine ebene flächige Wandbefestigung der Bekleidungsplatten (2) im Querschnitt im wesentlichen T-förmig ausgebildet sind mit einem nach hinten weisenden bandförmigen Befestigungsschenkel (15) und einem zur Vorderseite des Tragprofils (5) weisenden T-Schenkel (16), der an seinen beiden Schenkelenden zur Profilvorderseite hin U-förmig oder rinnenförmig abgewinkelt ist und im Anschluß daran zwei im Abstand und parallel zueinander in einer gemeinsamen Ebene verlaufende Tragschenkel (5a, 5b) aufweist, in denen die Durchbrüche (8) für die einzuhängenden Halteelemente (7.1, 7.2) ausgebildet sind.
4. Unterkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß Ecktragprofile (6) vorgesehen sind mit einem im Querschnitt im wesentlichen quaderförmigen kastenartigen Profilkörper (17), von dessen einander diagonal gegenüberliegenden parallelen Profillängskanten (18) jeweils ein Tragschenkel (6a, 6b) in der Ebene der gegeneinander abgewinkelten Profilseitenflächen (19, 20) hervorsteht und jeweils eine Reihe von Durchbrüchen (8) aufweist, die im gegenseitigen Abstand (14) entsprechend den Abmessungen der zu befestigenden Bekleidungsplatten (2) angeordnet sind.
5. Unterkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß an der Unterseite der unteren Bekleidungsplatten (2) angreifende Anfangsklammern (7.1) im Anschluß an einen im Querschnitt etwa h-förmigen hinteren Einhängeabschnitt (10) einen horizontal nach vorne ragenden, im Querschnitt etwa U-förmigen Tragschenkel (21) mit einer im wesentlichen parallel zur Außenfläche der Bekleidungsplatten (2) aufragenden Haltenase (22) aufweisen.
6. Unterkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß weitere, als Fugenklammern (7.2) zwischen den Bekleidungsplatten (2) dienende Halteelemente (7) vorgesehen sind, die im Anschluß an einen im Querschnitt etwa h-förmigen hinteren Einhängeabschnitt (10) einen horizontal nach vorne ragenden, im Querschnitt H-förmigen Tragschenkel (23) mit zwei entgegengerichteten Haltenasen (22, 24) aufweist, von denen die nach unten weisende Haltenase (24) die Oberkante einer zu befestigenden unteren Bekleidungsplatte (2) und die in gleicher Ebene etwa senkrecht nach oben ragende zweite Haltenase (22) eine daran anschließende parallele obere Bekleidungsplatte (2) von deren Unterkante her über- bzw. untergreift.
7. Unterkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß obere im Querschnitt im wesentlichen U-förmige Abschlußklammern (7.3) vorgesehen sind mit einem längeren hinteren Einsteckschenkel (25), der in eine rinnenförmige, im Querschnitt etwa c-förmige Aufnahmenut (26) an der Rückseite jedes Tragschenkels (5a, 5b bzw. 6a, 6b) an dem Tragprofil (5, 6) von oben her bzw. am oberen Ende des Tragprofils verdrehsicher einschiebbar ist und mit seinem horizontal nach vorn abgewinkelten Halteschenkel (27) die Oberkante einer oberen Bekleidungsplatte (2) hakenförmig übergreift und an der Tragkonstruktion sichert.
8. Unterkonstruktion nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite der c-förmigen Aufnahmenut (26) so bemessen ist, daß sie ein Verdrehen der Anfangs- und Fugenklammern (7.1, 7.2) in den Durchbrüchen oder Rechteckaussparungen (8) verhindert.
9. Unterkonstruktion nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß federnde Distanzelemente (30) in Form von Gummi-Profilstücken (31) vorgesehen sind mit einem rückwärtigen, als Hohlkörper ausgebildeten elastischen Haltekörper (32), der mit Übermaß federnd in einen der fensterartigen Durchbrüche (8) an den Tragschenkeln des Tragprofils (5, 6) einsetzbar ist und in einem parallelen Abstand von dem Haltekörper (32) zur Seite gerichtete Stützrippen (33) aufweist, mit denen das Profilstück (31) an der Außenseite des Tragschenkels (5a, 5b bzw. 6a, 6b) beiderseits des Durchbruches (8) abgestützt ist, wobei außerdem gegen die Bekleidungsplatten (2) etwa V-förmig nach außen weisende federnde Stützfinger (34, 35) vorgesehen sind, die sich an die Rückseite der Bekleidungsplatten abstützend anlegen.
10. Unterkonstruktion nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Stützfinger (34, 35) an den Gummi-Profilstücken (31) durch einen elastischen Quersteg (36) verbunden sind, von dem mehrere Stützrippen (37) parallel zu den Stützfingern (34, 35) gegen die Bekleidungsplatte (2) hervorstehen.
11. Unterkonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrüche (8) oder Ausstanzungen für die Halteelemente (7.1, 7.2) und die Gummi-Profilstücke (31) in Abhängigkeit von den Formaten der zu befestigenden Bekleidungsplatten (2) in einem regelmäßigen Raster über die Länge der Tragprofile (5, 6) derart angeordnet sind, daß eine Kürzung der Tragprofile auf der Baustelle im Raster der Durchbrüche oder Ausstanzungen möglich ist, ohne zusätzliche Ausstanzungen in das Tragprofil einbringen zu müssen.
12. Unterkonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Halteelemente (7) in Form der Anfangs-, Fugen- und Abschlußklammern (7.1, 7.2, 7.3) aus in der erforderlichen Geometrie stranggepreßten Profilen durch Zuschneiden auf die erforderliche Klammerbreite gefertigt sind.
13. Unterkonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Anfangs- und Fugenklammern (7.1, 7.2) in Bezug auf die U-förmigen oder H-förmigen Einhängeabschnitte (10) so ausgebildet sind, daß zwischen einem für die Anfangsklammer (7.1) verwendeten Durchbruch (8) oder Rechteckausstanzung im Tragprofil (5, 6) und dem darüber liegenden Durchbruch (8) oder Rechteckausstanzung im Tragprofil (5, 6) für die Fugenklammer (7.2) der gleiche Abstand (14) vorhanden ist, wie für zwei übereinander liegende Durchbrüche (8) oder Rechteckausstanzungen im Tragprofil (5, 6), die für zwei übereinander zu montierende Fugenklammern (7.2) bestimmt sind.
14. Unterkonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an dem oberen freien Ende (13) des hakenförmigen Einhängeabschnittes (10) der Halteelemente (7.1, 7.2) zur flächigen Anlage an der Rückseite des Tragprofils (5, 6) oberhalb eines Durchbruches (8) oder einer Ausstanzung eine zusätzliche mechanische Sicherung vorgesehen ist, wenn besondere Lasteinwirkungen (z. B. Erdbeben) dies statisch erfordern.
15. Unterkonstruktion nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß für die Montage eines Gummi-Profilstückes (31) ein Durchbruch oder eine Rechteckausstanzung (8.1) vorgesehen ist, dessen bzw. deren Länge (38) entsprechend der Einbaulänge (39) des Gummi-Profilstückes (31) von der Länge (40) der übrigen Durchbrüche oder Rechteckausstanzungen (8) für die eigentlichen Halteelemente (7.1 und 7.2) abweicht.
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