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DE20214504U1 - Medikamentenbehälter - Google Patents

Medikamentenbehälter

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DE20214504U1
DE20214504U1 DE20214504U DE20214504U DE20214504U1 DE 20214504 U1 DE20214504 U1 DE 20214504U1 DE 20214504 U DE20214504 U DE 20214504U DE 20214504 U DE20214504 U DE 20214504U DE 20214504 U1 DE20214504 U1 DE 20214504U1
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Germany
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medicine
medicines
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DE20214504U
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WONTORRA CHRISTIANE
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Description

VONNEMANN KLOIBER LEWALD HUBNER Patentanwälte & European Patent Attorneys
Datum: 10.07.2002
Aktenzeichen: 1680
GEBRAUCHSMUSTERANMELDUNG
Frau
Christiane Wontorra Dahlenkamp
21077 Hamburg
Titel Medikamentenbehälter
BESCHREIBUNG
Die Erfindung betrifft einen Medikamentenbehälter zur Aufbewahrung von Arzneimitteln.
Derartige Medikamentenbehäiter werden von vielen Patienten benutzt, wenn die mit dem Arzneimittel gelieferte Verpackung für die Bedürfnisse des Patienten ungeeignet ist. Dies kann etwa auf Reisen der Fall sein, wenn über eine begrenzte Zeit nicht der Inhalt einer gesamten Packung benötigt wird, sondern nur ein Teil der Medikamenteneinheiten. Für multimorbide Patienten weisen übliche Medikamentenbehälter verschiedene Fächer auf, in denen Tabletten getrennt untergebracht und transportiert werden können.
Ein Nachteil der bekannten Medikamentenbehälter ist, dass sie nur zur Aufnahme bestimmter Darreichungsformen geeignet sind. So ist etwa die klassische Pillendose aufgrund ihrer geringen Größe nur für die Aufbewahrung bestimmter oraler Formen, wie etwa Tabletten, Dragees oder Kapseln geeignet.
Patienten mit chronischen Krankheiten, wie beispielsweise Angina pectoris Patienten, müssen zur Behandlung der Grunderkrankung regelmäßig Tabletten einnehmen. Dennoch kann bei den Patienten eine plötzlich auftretende akute Symptomatik auftreten, die durchaus als lebensbedrohlich empfunden wird. Diese Patienten sind deshalb zur Behandlung eines akuten Anfalls zusätzlich auf nichtfeste galenische Formen, wie beispielsweise Sprays oder Lösungen zur Injektion, angewiesen, weil diese nicht über den Magen-Darm-Trakt aufgenommen werden müssen und deshalb sehr schnell wirken. Als Beispiel seien Asthma-, Herz- oder Patienten mit Diabetes mellitus genannt. Da ein Notfall jederzeit auftreten kann, müssen die entsprechenden Arzneimittel
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zur Akutbehandlung jederzeit zur Verfügung stehen. Gerade diese Patientengruppe benötigt also dringend geeignete Medikamentenbehälter für seltenere Darreichungsformen und Applikatoren.
Aufgabe der Erfindung ist es deshalb, einen Medikamentenbehälter vorzuschlagen, der auch für die Aufbewahrung und den sicheren Transport von Arzneimitteln mit weniger gebräuchlichen, beispielsweise nichtoralen, Darreichungsformen geeignet ist. Außerdem sollen auch die zur Applikation nötigen Vorrichtungen oder Hilfsmittel, wie beispielsweise eine Insulinspritze, mitgeführt werden können.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe für den gattungsgemäßen Gegenstand sieht vor, dass der Medikamentenbehälter eine ausreichende Größe und geeignete Form aufweist, damit auch größere Arzneimittelformen als Tabletten aufbewahrt werden können.
Dadurch, dass der Medikamentenbehälter im Inneren Fächer und/oder Halterungen zur Aufbewahrung von einem oder mehreren gleichen oder verschiedenen Arzneimitteln aufweist, können diese je nach der Krankheit des Patienten untergebracht werden. So kann bei einem Insektengiftallergiker bereits durch einen Bienenstich ein "allergischer Schock" mit Kreislaufversagen auftreten, der eine sofortige medikamentöse Behandlung erforderlich macht. Daher sollte beipielweise ein Allergiker zu Zeiten erhöhter Gefährdung immer die nötigen, sich ergänzenden Medikamente mit sich führen. Dies können zum Beispiel ein Glukokortikoidpräparat in Tablettenform, ein ß2-Mimetikum als Spray, ein Antihistaminikum in Tropfenform und Adrenalin als Injektionsspritze sein. Die Erfindung kann in diesem Fall alle Medikamente in einem Behälter aufnehmen, indem im Innern ein gedeckeltes Fach für die Tabletten, eine Haltevorrichtung, vorzugsweise eine Klammer für das Spray und die Tropfen sowie ein Einschub für die Injektionsspritze vorgesehen ist. Die
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Haltevorrichtungen sind dabei so ausgebildet, dass die Arzneimittel sicher fixiert werden, aber dennoch griffbereit, also leicht zu entnehmen sind. Sind zusätzlich klappbare Fächer vorgesehen, dann können die Deckel transparent ausgebildet sein, so dass im Sinne der Arzneimittelsicherheit der Inhalt erkennbar ist.
Bei der Verwendung von Sprays, insbesondere Asthmasprays, tritt oft das Problem auf, dass bei mehrfacher Benutzung die Düse des Sprühkopfes verstopft. Deshalb ist in einer bevorzugten Ausführungsform ein Düsenreiniger vorgesehen, welcher als in die Düsenöffnung passender Draht oder Nadel ausgebildet sein kann. Andere derartige Vorrichtungen sind beispielsweise ein Löffel, ein Tablettenteiler oder eine Injektionsnadel.
Der Arzneimittelbehälter weist Fächer, Halte- oder Befestigungsvorrichtungen auf, mit denen der Düsenreiniger oder andere derartige Vorrichtungen sicher fixiert werden, aber dennoch griffbereit und leicht zu entnehmen sind.
Manche Arzneimittel werden in einem zerbrechlichen Glasbehälter in Verkehr gebracht, beispielsweise Trinkampullen. In einer besonderen Ausführungsform kann der erfindungsgemäße Medikamentenbehälter für stoßempfindliche Medikamente einen Stoßabsorber aufweisen, welcher vorzugsweise als die Innenseiten des Medikamentenbehälters auskleidendes Styropor- oder Schaumstoffelement ausgeführt ist.
Viele Arzneimittel und dürfen nur innerhalb eines bestimmten Temperaturbereiches aufbewahrt werden. Ist der Medikamentenbehälter mit einem stoßabsorbierenden Styroporelement ausgekleidet, wirkt dieses auch als Wärmeisolator. Durch ein zusätzliches Kühl- oder Kältespeicherelement können auch wärmeempfindliche Wirkstoffe über einen längeren Zeitraum transportiert werden.
-A-
Durch ein Auftriebselement, vorzugsweise das oben genannte Styroporelement, ist der Medikamentenbehälter außerdem schwimmfähig ausgebildet. Dadurch können die Medikamente entnommen werden, ohne dass der Behälter beim manuellen Hantieren im Wasser verlorengeht.
Zusätzlich können im Inneren des Behälters Fächer und/oder Halterungen aufweisen, welche die oben genannten Vorrichtungen, wie etwa den Düsenreiniger aufnehmen und im Behälter griffbereit fixieren.
Der Gebrauchswert und die Einsatzmöglichkeiten des Medikamentenbehälters werden dadurch gesteigert, dass der Behälter staub- und wasserdicht ausgeführt ist. Hierdurch kann der Behälter beispielweise auch am Strand, beim Sport und beim Schwimmen verwendet werden. Dieses ist für Asthma- und Herzkreislaufkranke besonders wichtig. Durch die Anstrengung beim Schwimmen kann bei diesen Patienten ein Asthma- bzw. Angina pectoris Anfall mit plötzlicher Luftnot und/oder Schmerzen ausgelöst werden. Die Patienten sind dadurch unfähig, wieder an Land zu schwimmen und können ertrinken. Durch die Erfindung können ein Asthma- oder Nitrospray auch beim Schwimmen mitgeführt werden und so lebensrettend wirken. Der Patient kann also ohne Einschränkung oder Angst seinen sportlichen Aktivitäten nachgehen. Durch das Gefühl, die Medikamente ständig bei sich zu führen, wird auch ein erheblicher psychologischer Einfluss ausgeübt, der ein Sicherheitsgefühl vermittelt. Dadurch wird durch die Erfindung auf überraschende Weise die Lebensqualität der Patienten erheblich gesteigert.
Für den Medikamentenbehälter ist ein Dreh- oder Schnappverschluss vorgesehen, der leicht zu bedienen ist und den Behälter zuverlässig wasserdicht abschließt.
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-5-
Durch die vorgesehene Kindersicherung wird vermieden, dass Kinder auf die Arzneimittel Zugriff haben und durch Verschlucken möglicherweise gefährdet werden.
Der Medikamentbehälter kann normalerweise in einer Hand- oder Aktentasche getragen werden. Stehen keine Taschen zur Verfügung, steht ein Clip zur Befestigung an Kleidungsstücken zur Verfügung. Für sportliche Aktivitäten, wie etwa Schwimmen, kann der Behälter mittels Befestigungsvorrichtungen wie Kletiband, Halsband, Armband, oder Gürtel direkt und sicher am Körper des Patienten befestigt werden.
Wenn der Behälter eine fluoreszierende und/oder selbstleuchtende Farbe aufweist, ist er für den Patienten, etwa am Strand oder in der Dämmerung bei Notfällen leichter aufzufinden.
In einer besonderen Ausführungsform weist der Behälter eine Beleuchtungseinrichtung auf, um auch im Dunkeln die Medikamente zu erkennen und die Anwendung zu erleichtern.
Der Medikamentenbehälter ist besonders für Kinder geeignet, weil diese sich oft bei Sport und Spiel im Freien aufhalten. Um die Compliance bei diesen Kindern zu erhöhen, kann der Medikamentenbehälter als bekannte Figur, beispielsweise als Tier geformt sein.
Die Erfindung wird in einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf eine Zeichnung beispielhaft beschrieben, wobei weitere vorteilhafte Einzelheiten der Figur der Zeichnung zu entnehmen sind.
Die Figur der Zeichnung zeigt:
Figur 1 eine schematische Darstellung einer bevorzugten
Ausführungsform eines Medikamentenbehälters zur
Aufbewahrung und zum Transport von Arzneimitteln.
Hierbei zeigt 1 schematisch den Medikamentenbehälter. In dem Fach 2 können Arzneimittel in fester Form, vorugsweise Tabletten untergebracht werden. Mittels der Halterungen 3 werden etwa Druckbehälter, wie Asthma- oder Nitrospray fixiert.
Praktischerweise enthält Medikamentenbehälter einen Düsenreiniger oder Hilfsmittel, beispielsweise eine Injektionsnadel 6 aufweist. Diese werden Applikationshilfen werden in dafür vorgesehenen Fächern 7 und/oder Halterungen 3 aufbewahrt.
Der Behälter weist eine stoßdämpfende Vorrichtung 8, die vorzugsweise aus Styropor besteht. Dieses Material wirkt außerdem als thermischer Isolator 8. Die Kühlung kann durch ein kältespeicherndes Kühlelement 9 verbessert werden.
Zum Öffnen und Schließen des Behälterdeckels 15 ist ein Dreh- oder Schnappverschluss 10 vorgesehen, der durch eine Kindersicherung 11, beispielsweise ein Zahlenschloss, geschützt wird.
Der Medikamentenbehälter weist auf der Außenseite Klettverschlüsse 12 und/oder Befestigungselemente 16 auf, durch die er mittels Klettband, Tragekordel, Halsband, Armband, Gürtel oder Clip am Körper des Patienten befestigt und getragen wird.
13 zeigt eine Beleuchtungseinrichtung des Behälters mit einer zugehörigen Stromquelle 14.
BEZUGSZEICHENLISTE
1. Medikamentenbehälter
2. Fach für Medikament
3. Halterungen
4. Arzneimittel
5. Düsenreiniger
6. Injektionsnadel
7. Fach für Reiniger/Nadel
8. Stoßdämpfer und Isolator
9. Kühlelement
10. Dreh- oder Schnappverschluss
11. Kindersicherung
12. Klettverschluss
13. Beleuchtungseinrichtung
14. Stromquelle
15. Behälterdeckel
16. Befestigungselement für Tragekordel

Claims (14)

1. Medikamentenbehälter (1), dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter durch seine Größe und Form für die Aufbewahrung und den Transport von Arzneimitteln mit sowohl oraler als auch nichtoraler Darreichungsform ausgebildet ist.
2. Medikamentenbehälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter Fächer (2) und/oder Halterungen (3) zur Aufbewahrung von einem oder mehreren gleichen oder unterschiedlichen Arzneimitteln (4) aufweist.
3. Medikamentenbehälter nach Anspruch 1 und/oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter einen Düsenreiniger (5) oder andere, die Applikation von Arzneimitteln unterstützende, Vorrichtungen, beispielsweise eine Injektionsnadel (6) aufweist.
4. Medikamentenbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter Fächer (7) und/oder Halterungen zur Aufbewahrung der Applikation von Arzneimitteln dienenden Vorrichtungen aufweist.
5. Medikamentenbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter eine stoßdämpfende Vorrichtung (8) aufweist.
6. Medikamentenbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter einen Thermoisolator (8) und/oder ein Kühlelement (9) aufweist.
7. Medikamentenbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) staub- und wasserdicht ausgeführt ist.
8. Medikamentenbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter (1) schwimmfähig ausgebildet ist.
9. Medikamentenbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für den Behälter (1) und seinen Deckel (15) ein Dreh- oder Schnappverschluss (10) vorgesehen ist.
10. Medikamentenbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass für den Behälterverschluss eine Kindersicherung (11), beispielsweise ein Zahlenschloss, vorgesehen ist.
11. Medikamentenbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter eine oder mehrere Vorrichtungen zur Befestigung (12, 16) vorzugsweise am Körper oder an Kleidungsstücken des Patienten aufweist, welche vorzugsweise als Klettverschluss (12), Elemente zur Befestigung einer Kordel (16), als Halsband, Armband oder Gürtel ausgebildet sind.
12. Medikamentenbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter eine fluoreszierende und/oder selbstleuchtende Farbe aufweist.
13. Medikamentenbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter eine Beleuchtungseinrichtung (13) mit einer Stromquelle (14) aufweist.
14. Medikamentenbehälter nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Behälter als Figur, beispielsweise als ein Tier oder ähnliches, geformt ist.
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