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DE20213821U1 - Federelement - Google Patents

Federelement

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Publication number
DE20213821U1
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DE
Germany
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plate
arm
foot
spring
spring element
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Expired - Lifetime
Application number
DE20213821U
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English (en)
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Froli Kunststoffwerk Heinrich Fromme OHG
Original Assignee
Froli Kunststoffwerk Heinrich Fromme OHG
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Publication date
Application filed by Froli Kunststoffwerk Heinrich Fromme OHG filed Critical Froli Kunststoffwerk Heinrich Fromme OHG
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Priority to PCT/EP2003/009368 priority patent/WO2004021839A1/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C23/00Spring mattresses with rigid frame or forming part of the bedstead, e.g. box springs; Divan bases; Slatted bed bases
    • A47C23/04Spring mattresses with rigid frame or forming part of the bedstead, e.g. box springs; Divan bases; Slatted bed bases using springs in compression, e.g. coiled
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C23/00Spring mattresses with rigid frame or forming part of the bedstead, e.g. box springs; Divan bases; Slatted bed bases
    • A47C23/002Spring mattresses with rigid frame or forming part of the bedstead, e.g. box springs; Divan bases; Slatted bed bases with separate resilient support elements, e.g. elastomeric springs arranged in a two-dimensional matrix pattern
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C7/00Parts, details, or accessories of chairs or stools
    • A47C7/02Seat parts
    • A47C7/28Seat parts with tensioned springs, e.g. of flat type

Landscapes

  • Orthopedics, Nursing, And Contraception (AREA)
  • Push-Button Switches (AREA)

Description

PATENTANWÄLTE**· * *··* ··* *..* .1,, D-33330 Gütersloh, Vennstraße
Telefon (0 52 41) 130 54 Telefax (0 52 41) 129 61
Dipl.-Ing. Gustav Meldau
Dipl. Phys. Dr. Hans-Jochen Strauß Datum: 05.09.2002
Dipl.-Ing. Hubert Flötotto Unser Zeichen: F0801 jS
FROLI Kunststoffwerk Heinrich Fromme OHG Liemker Straße 27
33758 Schloß Holte-Stukenbrock
Federelement
Die Erfindung betrifft ein Federelement für zu polsternde Sitzoder Liegeflächen mit einer auf einer Unterlage befestigbaren Fußplatte, einem im Abstand darüber vorgesehenen Auflageteller sowie mit drei oder vier sich von der Fußplatte zu dem Auflageteller hin erstreckenden Federarmen.
Derartige Federelement sind an sich bekannt, beispielsweise aus DE 297 21 655 oder DE 299 16 753. Obwohl bei der Ausführungsform nach DE 297 21 655 der Auflageteller von den Federarmen abnehmbar ist, stehen die blattfederartigen Federarme aus der Ebene der Fußplatte hervor und vergrößern das Transportvolumen in erheblichem Maße.
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Hieraus stellt sich die Aufgabe, derartige Federelemente so weiter zu bilden, dass sie sich flach zusammenlegen lassen, wobei die Herstellung wirtschaftlich und die Anwendung in zu polsternden Sitzoder Liegeflächen einfach und sicher sein soll.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung durch die kennzeichnenden Merkmale des unabhängigen Anspruchs gelöst; vorteilhafte Weiterbildungen beschreiben die kennzeichnenden Merkmale der Unteransprüche.
Von der Fußplatte des Federelements zu dem Auflageteller erstrecken sich blattfederartig ausgebildete Federarme. Diese bilden einen nach außen gewölbten Spitzbogen, der so geformt die eigentliche Feder darstellt, die zwischen Fußplatte und Auflageteller geschaltet ist und die elastische Lagerung des Auflagetellers gewährleistet. Dabei bestimmen die gewünschten Werte für Elastizität und Dauerstandfestigkeit die Art des für die Federarme gewählten Kunststoffes, der - wenn erforderlich - noch zusätzlich mit Faserarmierungen - etwa Glasfasern, Kohlenstofffasern, textlien Synthesefasern o. dgl.- versehen werden kann.
Um das Federelement für den Versand flach halten zu können, ist jeder der Federarme in dem Scheitel des Spitzbogens geteilt: Von der Fußplatte kommt ein Fußarm, dem sich ein von dem Auflageteller kommender Tellerarm entgegenstreckt. Im Scheitel sind Fußarm und Federarm mittels zusammenwirkender, geeigneter Verbindungsmittel so verbunden, dass die Verbindung zwar lösbar ist, aber eine Bewegung der so verbundenen Enden von Fußarm und Tellerarm gegeneinander, sowohl bei Belastung wie auch bei Entlastung, gesperrt ist. Daher wirkt das so gebildete Federelement sowohl in Bezug auf Kraftwirkungen bei Belastung wie auch bei Entlastung: Bei Belastung bildet sich der das Zusammendrücken verlangsamende Widerstand aus, so dass hier die Federwirkung zum Tragen kommt. Bei Entlastung sorgen die elastischen Rückstellkräfte dafür, dass sich dann die gewünschte Rückstellung einstellt.
Die Verbindungsmittel sind vorteilhaft in Art eines Nut-/Feder-Verbinders ausgebildet. Dabei wird eine Wulst vorgesehen, die in eine Nut einführbar ist. Die Flanken von Wulst und von Nut werden dabei
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als Schrägflanken ausgebildet, die sich mit Formschluss aneinander legen. Durch diese Ausbildung werden die zu übertragenden Kräfte auf die gesamte Anlagefläche verteilt, so dass die Flächenpressung in den für den gewählten Kunststoff zulässigen Grenzen gehalten werden kann.
Vorteilhaft ist es, wenn die Verbindungsmittel mittels eines Folienscharniers überbrückt werden. Diese Folienscharniere stellen sicher, dass die Tellerarme unverlierbar an den Fußarm angebunden sind. Dabei sind die Folien der Scharniere so, dass sie die Verbindungsmittel zwar überbrücken, diese jedoch in ihrer Wirksamkeit nicht behindern.
In einer Ausführungsform sind Fußarme der Feder an die Fußplatte angesetzt und einstückig mit dieser verbunden. In einer Weiterbildung sind die Fußarme auch lösbar an die Fußplatte angebunden. Um eine versandgerecht flache Form zu erhalten, ist zumindest die Anbindung der Tellerarme an den Auflageteller lösbar. Diese Ausbildung erlaubt es, die Raumform des Federelements zum Versand in eine flach liegende Form umzuwandeln, um Transportraum einzusparen. Für diese flach liegende Form ist eine Lösbarkeit der Fußarme von der Fußplatte nicht notwendig.
Zum lösbaren Ansetzen der Tellerarme an den Auflageteller (ggf. der Fußarme an die Fußplatte) weisen deren dem jeweiligen Auflageteller (bzw. der jeweiligen Fußplatte) zugeordneten Enden von Tellerarmen (ggf. auch der Fußarme) jeweils eine Anformung auf, die mit Formschluss in einem auf der Unterseite des Auflagetellers angeordneten Schuh einführbar und dort festlegbar ist. Dies vereinfacht Herstellung, Lagerhaltung und Montage. Dies gilt insbesondere, wenn Fußarme und Federarme identisch ausgeformt sind und Tellerarme (ggf. auch Fußarme) zum Ansetzen' an den Auflageteller (ggf. auch an die Fußplatte) gleiche Elemente aufweisen.
Durch diese Ausbildungen ergibt sich die Möglichkeit einer rationellen Fertigung. Dies gilt insbesondere dann, wenn alle Fußarme und alle Tellerarme identisch ausgebildet sind.
• ·
Für eine wirtschaftlichen Fertigung sind die Kunststoff-Teile als Spritzgussteile ausgebildet. Dies betrifft sowohl den Auflageteller sowie die Fußplatte mit einstückig angeformten Fußarmen wie auch die Fußplatte mit ansetzbaren Fußarmen, an den ggf. über einen Foliensteifen der Tellerarm angesetzt ist. Auf dieser Basis können aber auch die Fuß- und Tellerarme der Feder, auch wenn diese über den Folienstreifen verbunden sind, getrennt von der Fußplatte hergestellt werden. Eine so hergestellte einstückige Ausbildung von Fußplatte mit aus Fußarm und Tellerarm bestehenden Federarmen kann dann wirtschaftlich hergestellt, kostengünstig versandt und einfach ohne wesentlichen Aufwand montiert werden.
Das Wesen der Erfindung wird an Hand der in den Figuren 1 bis 5 dargestellten Ausführungsbeispielen näher erläutert; dabei zeigen Figur 1: Federelement (Seitansicht);
Figur 2: Gesamtansicht eines Federelements nach Fig. 1 mit geteilten Federarmen (isometrische Darstellung);
Figur 3: Einzelheit Fußplatte mit Fuß- und Tellerarm (teilgeschnitten - gestreckt dargestellt);
Figur 4: Einzelheit Anbindung von Tellerarm an Auflage-Teller (Ausschnitt - teilgeschnitten);
Figur 5: Einzelheit Anbindung von Fußarm an Fußplatte (Ausschnitt - teilgeschnitten).
Die Figuren 1 und 2 zeigen Darstellungen eines Federelements 10, von denen das eine (Fig. 1) eine einfache Fußplatte 11 aufweist, während das zweite (Fig. 2) mit einer Fußplatte 11 dargestellt ist, an die Fußplatten-Verlängerungen 11.1 angeformt sind, die ein Aneinander-Reihen von Fußplatten 11 und damit der Federelemente 10 zu einer (beliebig großen) Liegefläche erlauben.
Zwischen der Fußplatte 11 und dem Auflageteller 15 des Federelements 10 ist der Federkörper 20 angeordnet, der bei Belastung des Federelements 10 nachgibt und den Auflageteller 15 absinken lässt. Bei Wegfall der Belastung kommen die elastischen Rückstellkräfte des Federkörpers 20 zum Tragen und sorgen für die Rückstellung des Auflagetellers 15. Dafür sorgen die sich von der Fußplatte 11 des
Federelements 10 zu dem Auflageteller 15 hin erstreckenden blattfederartig ausgebildeten Federarme 21.
Diese Federarme 21 bilden einen nach außen gewölbten Spitzbogen mit dem Scheitel 22. Im Bereich dieses Scheitels 22 ist ein Gelenk 30 angeordnet, das einen jeden dieser Federarme 21 in einen Fußarm 23 und einen Tellerarm 27 unterteilt. Das feste Ende 24 des Fußarms ist an der Fußplatte 11 - etwa durch einstückige Anformung oder Anstecken oder Anklipsen - festgelegt, Das feste Ende 29 des Tellerarms 27 ist an dem Auflageteller 15 lösbar festgelegt. Das freie Ende 26 des Fußarms 23 und das korrespondierende freie Ende 28 des Tellerarms 27 sind durch entsprechende Verbindungsmittel so verbunden, dass eine Bewegung sowohl in als auch gegen Kraftrichtung gesperrt ist, dass jedoch der Tellerarm 27 vom Fußarm 23 abgenommen und so verschwenkt werden kann, dass beide annähernd gestreckt zueinander liegen.
Diese Verbindungsmittel von Fußarm 23 und Tellerarm 27 bilden ein Gelenk 30. Dazu sind an die freien Enden von Fußarm 23 und von Tellerarm 27 eine Nut 32 bzw. eine Feder 31 angeformt. Feder 31 und Nut 32 sind dabei so ausgebildet, dass sie mit Formschluss ineinander passen und durch ihr flächiges Aneinanderliegen auftretende Kräfte ohne übermäßige Flächenpressungen übertragen können. Dieses Gelenk 30 ist mit einen Folienstreifen 33 überdeckt, der in Art einer Gelenkkapsel das Gelenk 30 zusammenhält und so Fußarm 23 und Tellerarm 27 unverlierbar miteinander verbindet.
Der an den Auflageteller 15 abnehmbar angesetzte Tellerarm 27 wird mit seinem festen Ende 29 mittels einer Armbefestigung 35 mit dem Auflageteller 15 so verbunden, dass diese Verbindung lösbar ist. Abgelöst von dem Auflageteller 15 können dann die aus Fußarm 23 und Tellerarm 27 gebildeten Federarme 21 gestreckt werden, so dass der für den Versand der Federelement 10 notwendige Raum - das Versandvolumen - deutlich verringert wird.
In einer vorteilhaften Ausführungsform weist diese Armbefestigung 35 an dem dem Auflageteller 15 zugeordneten festen Ende 29 des Tellerarmes 27 eine Anformung 37 auf, die mit Formschluss in einen an
der Unterseite des Auflagetellers 15 vorgesehenen Schuh 16 einführbar ist. Eine Hintergreifungsnase 17, die mit einer in der Anformung 37 vorgesehenen korrespondierenden Ausnehmung 39 zusammenwirkt, erlaubt das Festlegen der korrespondierenden Tellerarm-Anformung 37 am Auflageteller 15 mit dieser Einschubverbindung. Dazu ist am Auflageteller 15 vorteilhaft eine zusätzliche Abstützung 19 vorgesehen, die eine Ausnehmung 38 in der Anformung 37 übergreifend, die Kräfte abfängt, die durch Hebelwirkung bedingt, an sich ein Verschwenken des mit der Anformung 37 in den Schuh 16 eingeführten festen Endes 29 des Tellerarms 27 zur Folge haben könnten.
Das feste Ende 24 des Tellerarms 23 ist einstückig mit dem Fußteller 11 des Federelements 10 verbunden oder - wie in Figur 3 dargestellt - fest an diesen angesetzt. Alternativ kann auch der Fußarm
23 an die Fußplatte 11 des Federelementes 10 abnehmbar angesetzt sein. In der gewählten Darstellung der Figur 5 ist in analoger Weise auch an Stelle eines Einschubs des zugeordneten festen Endes
24 des Fußarms 23 eine druckknopfähnliche Verbindung vorgesehen. Dazu weist die Fußplatte 11 einen Druckknopfteil 12 auf, der in ein korrespondierendes Loch 25 an dem festen Ende 24 des Fußarms 23 eingeführt, mit seinen Haken die Lochränder hintergreift und so die feste Verbindung herstellt. Es erscheint selbstverständlich, dass sowohl die Anbindung des festen Endes 24 des Fußarms 23 über eine Einschubverbindung erfolgen kann, ebenso wie die Anbindung des festen Endes 29 des Tellerarms 27 an den Auflageteller 15 über eine formschlüssige Einschub- oder Druckknopfverbindung.

Claims (11)

1. Federelement für zu polsternde Sitz- oder Liegeflächen mit einer auf einer Unterlage befestigbaren Fußplatte, einem im Abstand darüber vorgesehenen Auflageteller sowie mit zumindest drei sich von der Fußplatte zu dem Auflageteller hin erstreckenden, blattfederartig ausgebildeten Federarmen, dadurch gekennzeichnet, dass die sich von der Fußplatte (11) des Federelements (10) zu dem Auflageteller (15) erstreckenden Federarme (21) einen nach außen gewölbten Spitzbogen bilden, in dessen Scheitel (22) jeder Federarm (21) in einen Fußarm (23) und einen Tellerarm (27) geteilt ist, deren zusammenwirkende Enden mittels korrespondierender Verbindungsmittel so verbunden sind, dass eine Bewegung dieser Enden gegeneinander, sowohl bei Belastung wie auch bei Entlastung, gesperrt ist, dass nach Ausheben der Verbindung jedoch der Tellerarm (27) vom Fußarm (23) abgenommen und so verschwenkt werden kann, dass beide annähernd gestreckt zueinander liegen.
2. Federelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Verbindungsmittel eine in eine Nut 32 eintauchende Feder (31) vorgesehen ist, wobei die zusammenwirkenden, vorzugsweise als Schrägflächen ausgebildeten Flanken von Nut (32) und Feder (31) mit Formschluss aneinander liegen.
3. Federelement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass Fußarm (23) und Tellerarm (27) über einen die Verbindungsmittel übergreifenden Folienstreifen (33) verbunden sind.
4. Federelement nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Tellerarm (27) an dem zugeordneten Auflageteller (15) abnehmbar angesetzt ist.
5. Federelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Fußarm (23) fest mit der zugeordneten Fußplatte (11) verbunden ist.
6. Federelement nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Fußarm (23) an die zugeordnete Fußplatte (11) abnehmbar angesetzt ist.
7. Federelement nach Anspruch 4 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass zum Ansetzen des Tellerarms (27) an den Auflageteller (15) bzw. des Fußarmes (23) an die Fußplatte (11) ein Einschubelement vorgesehen ist, mit einer Anformung (37), die in einen korrespondierenden Schuh (16) einführbar und eingeführt festlegbar ist.
8. Federelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass Sperrmittel vorgesehen sind, mit denen die in den Schuh (16) von Auflageteller (15) bzw. Fußplatte (11) eingeschobene Anformung (37) von Tellerarm (27) bzw. von Fußarm (23) verriegelbar ist.
9. Federelement nach Anspruch 4 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass zum Ansetzen des Tellerarms (27) an den Auflageteller (15) bzw. des Fußarmes (23) an die Fußplatte (11) eine Druckknopfverbindung vorgesehen ist, wobei vorzugsweise ein Druckknopf(12) an die Innenseite des Auflagetellers (15) bzw. der Fußplatte (11) angeformt ist, das in ein im festen Endteil (24; 29) von Fußarm (23) bzw. Tellerarm (27) vorgesehenes Loch (25) eindrückbar ist.
10. Federelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass Fußarm (23) und Tellerarm (27) des Federkörpers als vorzugsweise faserverstärkte Kunststoff-Spritzgussteile ausgebildet sind.
11. Federelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Fußplatte (11) mit angespritztem Fußarm (23) sowie vorzugsweise mit über einen Kunststoffstreifen angesetztem Tellerarm (27) als vorzugsweise faserverstärkte Kunststoff-Spritzgussteile ausgebildet sind.
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