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DE3929819A1 - Schutzplankeneinrichtung, bestehend aus lose zusammensetzbaren einzelteilen - Google Patents

Schutzplankeneinrichtung, bestehend aus lose zusammensetzbaren einzelteilen

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DE3929819A1
DE3929819A1 DE3929819A DE3929819A DE3929819A1 DE 3929819 A1 DE3929819 A1 DE 3929819A1 DE 3929819 A DE3929819 A DE 3929819A DE 3929819 A DE3929819 A DE 3929819A DE 3929819 A1 DE3929819 A1 DE 3929819A1
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guardrail
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Karl Urlberger
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SPS Schutzplanken GmbH
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SPS Schutzplanken GmbH
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    • E01CONSTRUCTION OF ROADS, RAILWAYS, OR BRIDGES
    • E01FADDITIONAL WORK, SUCH AS EQUIPPING ROADS OR THE CONSTRUCTION OF PLATFORMS, HELICOPTER LANDING STAGES, SIGNS, SNOW FENCES, OR THE LIKE
    • E01F15/00Safety arrangements for slowing, redirecting or stopping errant vehicles, e.g. guard posts or bollards; Arrangements for reducing damage to roadside structures due to vehicular impact
    • E01F15/02Continuous barriers extending along roads or between traffic lanes
    • E01F15/08Continuous barriers extending along roads or between traffic lanes essentially made of walls or wall-like elements ; Cable-linked blocks
    • E01F15/081Continuous barriers extending along roads or between traffic lanes essentially made of walls or wall-like elements ; Cable-linked blocks characterised by the use of a specific material
    • E01F15/085Continuous barriers extending along roads or between traffic lanes essentially made of walls or wall-like elements ; Cable-linked blocks characterised by the use of a specific material using metal

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  • Road Signs Or Road Markings (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Schutzplankeneinrichtung, welche aus lose zusammensetzbaren, aus mit auf dem Boden, einem Fundament o. dgl. aufsetzbaren Pfosten versehenen Einzel­ teilen besteht, welche jeweils aus einer im Querschnitt an­ nähernd hut- oder glockenförmig ausgebildeten Gleitschwelle aus Stahlteilen hergestellt sind.
Schutzplankeneinrichtungen aus Stahl mit einem Aufbau aus einem Stahlholm werden vornehmlich im Baustellenbereich ver­ wendet; diese Schutzplankeneinrichtungen haben eine relativ große Breite im Bodenbereich, um die Kippsicherheit der Ein­ richtung zu gewährleisten.
Häufig sind die Raumverhältnisse für die Unterbringung einer derartigen Schutzplankeneinrichtung jedoch so beengt, daß auch diese bekannten Gleitschwellen nicht eingesetzt werden können. Dies gilt vor allem für Brücken oder auch Baustellen im Bereich von Straßen, Gemeinden oder Städten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine relativ schmale Schutzplankeneinrichtung zu schaffen, deren Pfostenkonstruk­ tion die Kippsicherheit weitgehend gewährleistet.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß erfindungsgemäß die Pfosten aus schottwandartig ausgebildeten Platten mit einer sich zu ihrem Oberrand hin verjüngenden Breite und senkrecht dazu verlaufenden Stegen bestehen, welche sich über die ge­ samte Höhe der Einrichtung erstrecken und mindestens eine Seitenwand der letzteren tragen. Derartige Schutzplanken­ einrichtungen lassen sich ohne Aufbau in einer relativ großen Höhe herstellen, wobei bei einem Fahrzeugaufprall unabhängig von der etwaigen Verformung der Seitenwände der Querschnitt der Pfosten in einem hohen Maße die Kippsicherheit gewähr­ leistet; ein Überfahren dieser Schutzplankeneinrichtung ist weitgehend ausgeschlossen.
Es sind zwar schottwandartige Platten bei niedrigen Gleit­ schwellen z. B. in der Höhe von 30-40 cm bereits bekannt, jedoch werden in diesem Fall, wie bereits weiter oben er­ wähnt, aus Stahlholmen bestehende Aufbauten vewendet. Abge­ sehen davon sind die Schottenwände auch unmittelbar mit den Seitenwänden fest verbunden und nicht als Pfosten aus­ gebildet.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist mindestens an einem Steg des Pfostens im Bodenbereich eine zur Fahrbahn weisende, annähernd dreieckige Stützplatte vorgesehen, an welcher der bis zum Boden reichende Abschnitt der Seitenwand befestigt ist.
Es ist auch möglich, daß der untere zum Boden weisende Rand der Seitenwand in Richtung auf den Pfosten abgekröpft ist. Auf diese Weise wird erreicht, daß bei einem Fahrzeugaufprall im Bodenbereich keine scharfe Abschlußkante der Seitenwand wirksam ist.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfin­ dung ist die Seitenwand einteilig ausgebildet und deckt auch den Oberrand der Pfosten ab. Die Seitenwand kann am Steg des Pfostens angeschraubt oder angebolzt sein; hierbei können Senkschrauben vorgesehen sein.
Nach einer abgewandelten Ausführungsform der Erfindung ist die den Pfosten tragende Bodenplatte mit Schrauben lösbar mit dem Erdboden bzw. einem Fundament verbunden. Nach einer anderen Ausführungsform ist die Bodenplatte lose auf den Erdboden bzw. dem Fundament aufgesetzt.
Vorzugsweise tragen beiden Stege des Pfostens Seitenwände; somit können die Einzelteile in bezug auf die Mittelachse der Pfosten spiegelbildgleich ausgebildet sein.
Die Einzelteile können ca. 70-110 cm, vorzugsweise 80-100 cm, hoch sein.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Er­ findung können die Pfosten im Trägerbereich der Seitenwände angeordnet sein und deren Stege jeweils zwei benachbarte Seitenwände tragen.
In diesem Fall sollten die Stege der Pfosten breiter sein als bei Verwendung von Fugenblechen; die Fugenbleche können jedoch vollständig entfallen.
Die Oberseite der Einzelteile kann ca. 10-20 cm, vorzugs­ weise 15 cm und die Bodenplatte ca. 40-80 cm, vorzugs­ weise ca. 65 cm breit sein. Auch ist es möglich, daß die Bodenplatte von der Seitenwand bzw. den Seitenwänden seit­ lich abgedeckt ist.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind die Einzelteile ca. 1,0-2,80 m, vorzugsweise 1,20-2,50 m lang. Die Pfosten können im Bodenbereich ca. 30-60 cm, vorzugsweise 45 cm, und am Oberrand ca. 10-20 cm, vor­ zugsweise 15 cm, breit sein.
Es ist auch möglich, daß der durch die Stützplatte gehaltene Seitenwandabschnitt einen Winkel von ca. 30-40°, vorzugs­ weise 35°, mit der Lotrechten einschließt.
Auf der Zeichnung sind beispielsweise Ausführungsformen der Erfindung dargestellt. Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht auf ein Einzelteil nach der Er­ findung;
Fig. 2 einen Längsschnitt durch eine abgewandelte Ausfüh­ rungsform,
Fig. 3 ein Detail dieser Ausführungsform,
Fig. 4 ein Detail einer abgewandelten Ausführungsform;
Fig. 5 eine Draufsicht auf einen Pfosten nach der Aus­ führungsform gemäß Fig. 2, wobei die Seitenwände weggelassen sind;
Fig. 6 eine Seitenansicht einer abgewandelten Ausführungs­ form und
Fig. 7 eine Ansicht gemäß Linie 7-7 in Fig. 6.
Ein Einzelteil 1 einer Schutzplankeneinrichtung weist zwei Pfosten 2, 3 und eine Seitenwand 4 mit einem abgebogenen Abschnitt 5 auf.
Jeder Pfosten 2, 3 besteht aus einer schottartig ausgebil­ deten Platte 6 bzw. 7, die an ihrem bodenseitigen Rand 8 bzw. 9 ca. 30 cm breit, an ihrem jeweiligen Oberrand 10 jedoch ca. nur 15 cm breit ist.
Die Höhe der Platten 6 bzw. 7 beträgt ca. 75 cm. An ihren Seitenrändern weisen die Platten 6 bzw. 7 senkrecht zur Ebene der Platten verlaufende Stege 11 bzw. 12 auf, die eine Breite von 6-8 cm haben und sich über die gesamte Höhe der Pfosten erstrecken.
Am Ende der Stege sind Löcher zur Aufnahme von Schrauben vorgesehen, wobei im vorliegenden Fall nur zwei Löcher 13 in einem Steg gezeichnet sind; gewöhnlich werden drei sol­ cher Löcher zur Befestigung der Seitenwand 4 vorgesehen.
Die Stege 12, 13 haben eine Stärke oder Dicke von etwa 2 mm, während die Seitenwand 4 und deren Abschnitt 5 jeweils durch­ gehend gleich stark - etwa 1 mm dick - sind.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, sind beide Pfosten 2 und 3 auf Bodenplatten 14, 15 aufgeschweißt und somit mit diesen fest verbunden. Die Seitenplatten 4 erstrecken sich über den Oberrand 10 der Pfosten und weisen einen Randstreifen 22 auf, welcher mit Schrauben am Steg 11 bzw. dem entsprechenden Steg des Pfostens 2 angeschraubt ist. Der untere Bereich der Platte ist nach außen, d. h. zur Fahrbahn hin abgeschrägt und bildet eine Auflauffläche für die Fahrzeugräder bei einem etwaigen Aufprall.
Diese Abschnitte 5 schließen einen Winkel von ca. 35° mit der Lotrechten ein und werden durch Stützplatten 20 gehalten. Die Einzelheiten dieser Verbindung werden weiter unten näher beschrieben.
Bei der in Fig. 2 und Fig. 5 dargestellten Ausführungsform ist von einer Doppelleitplanke oder doppelten Schutzplanken­ einrichtung ausgegangen worden, wobei die Ausbildung des Pfostens 6 und der Seitenwände 4′ bzw. 5′ spiegelbildgleich zur Mittelachse oder Mittelebene 25 der Einzelteile ver­ läuft.
In diesem Fall sind beidseitig der Stege 11 und 12 Stütz­ platten vorgesehen, welche Streifen 27 bzw. 28 tragen, an denen wiederum mittels Schrauben 23 bzw. 29 die Abschnitte 5′ der Seitenwand angeschraubt sind.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform der ein­ teiligen Seitenwand 4′, 5′, die durch Tiefziehen oder ent­ sprechendes Pressen hergestellt werden kann, verlaufen die unteren Ränder 30 bzw. 31 senkrecht zur Bodenplatte 14.
Bei der in Fig. 3 vergrößerten Darstellung des Stützplatten­ bereichs ist unterhalb der Bodenplatte 14 ein Fundament 40 vorgesehen, mit welchem die Bodenplatte 14 durch Schrauben 41 lösbar verbunden werden kann.
Die Stützplatte 20 ist einerseits mit einer Schweißnaht 42 mit dem Steg 12 verbunden und weist andererseits einen steg­ artig ausgebildeten Streifen 43 auf, welcher ebenfalls mit einer Schweißnaht mit der Stützplatte verbunden ist. Der etwa 10 cm breite Streifen 43 nimmt die Verbindungsschrauben 23 mit dem Seitenwandabschnitt 5′ auf.
Bei der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform gleicht die Ausbildung des Pfostens 6 sowie die der Stützplatte 20 dem eben beschriebenen Ausführungsbeispiel. Der freie Rand 44 ist jedoch in Richtung auf die Bodenplatte 14 abgekröpft oder abgebogen.
Gemäß Fig. 5 hat der Pfosten 6 an seinem Oberrand eine lichte Weite von ca. 15 cm und an seinem Unterrand 45 etwa die doppel­ te Breite.
Durch die Verbindung der schottartig ausgebildeten Pfosten mit sich zum Oberrand verringernder Breite und den ange­ brachten Stegen mit den Seitenwänden wird die Kippsicher­ heit der Schutzplankeneinrichtung erhöht; die auskragenden Abschnitte 5 bzw. 5′ über den Stützplatten erhöhen diese Wirkung.
Nach einer abgewandelten Ausführungsform der Erfindung ge­ mäß Fig. 6 können die Fugenbleche vollständig weggelassen werden. Die Stege 50 der Pfosten 51 tragen jeweils benach­ barte Seitenwände 52, 53. In diesem Fall wird die Länge der Seitenwände geringer sein als bei Verwendung von Fugen­ blechen, also z. B. 80-120 cm. Auch in diesem Fall können die Pfosten spiegelbildgleich ausgebildet sein, so daß ein Doppelschutzplankensystem entsteht.
Für den Transport können die Seitenwände gesondert von den Pfosten leicht und raumsparend gestapelt werden. Die Schrau­ ben 54 oder entsprechende Bolzen werden möglichst versetzt angeordnet.
Nach Fig. 7 können zur etwaigen Erhöhung der Seitenwände und/oder auch zu einer etwaigen Verlängerung derselben Rippen 55 an letzteren vorgesehen sein. Diese werden mög­ lichst an der Innenseite der Seitenwände in horizontaler Richtung angeschweißt und dienen als Verstärkung der letzte­ ren. Sie sollen sich über die gesamte Länge der Seitenwände zumindest jedoch bis zu den Stegen der Pfosten erstrecken. Die Fugen 56 zwischen zwei Seitenwänden 52, 53 auf den Stegen 50 sollen möglichst klein sein; gegebenenfalls ist jedoch bei langen Konstruktionen eine besondere Dehnfuge vorzusehen.
Das Fundament 40 nach Fig. 3 und Fig. 4 kann auch als Kappenbeton ausgebildet sein, so daß die Unterseite des letzteren auf der Fahrbahnoberkante aufliegt. Nach einer gegenüber der Ausführungsform nach Fig. 4 abgewandten Ausführungsform verläuft der freie Rand 44 des Streifens 43 annähernd horizontal abgekehrt zur Fahrbahn und liegt im Abstand vom Kappenbeton, welcher nach rechts bis unterhalb des Randes 44 verlängert ist.
Nach einer weiteren gegenüber der eben beschriebenen Aus­ führungsform veränderten Ausführungsform greift der an­ nähernd lotrecht nach unten weisende freie Rand des Streifens 43 teilweise über den Kappenbeton, wobei die da­ durch entstehende Stahlschürze mit der Stirnseite des Kappenbetons verankert ist.
Es ist auch darauf zu verweisen, daß die Flansche 11, 12, 13 bzw. auch die entsprechenden Flansche nach Fig. 6 und 7 im Fußplattenbereich breiter sein können als an ihren oberen Enden, sich also entsprechend verjüngen.

Claims (18)

1. Schutzplankeneinrichtung, bestehend aus lösbar zusammen­ setzbaren, aus mit auf den Boden, einem Fundament o.dgl. aufsetzbaren Pfosten versehenen Einzelteilen, welche je­ weils aus einer im Querschnitt annähernd hut- oder glocken­ förmig ausgebildeten Gleitschwelle aus Stahlteilen herge­ stellt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfosten aus schottwandartig ausgebildeten Platten mit einer sich zu ihrem Oberrand hin verjüngenden Breite und senkrecht dazu verlaufenden Stegen bestehen, welche sich über die gesamte Höhe der Einrichtung erstrecken und min­ destens eine Seitenwand der letzteren tragen.
2. Schutzplankeneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß mindestens an einem Steg des Pfostens im Bodenbereich eine zur Fahrbahn weisende, annähernd dreieckige Stützplatte vorgesehen ist, an welcher der bis zum Boden reichende Abschnitt der Seitenwand befestigt ist.
3. Schutzplankeneinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der untere zum Boden weisende Rand der Seitenwand in Richtung auf den Pfosten abgekröpft ist.
4. Schutzplankeneinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Seiten­ wand einstückig ausgebildet ist und auch den Oberrand der Pfosten abdeckt.
5. Schutzplankeneinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Seiten­ wand am Steg des Pfostens angeschraubt oder angebolzt ist.
6. Schutzplankeneinrichtung nach Anspruch 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß Senkschrauben vorgesehen sind.
7. Schutzplankeneinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die den Pfosten tragende Bodenplatte mit Schrauben lösbar mit dem Endboden bzw. einem Fundament verbunden ist.
8. Schutzplankeneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte auf dem Erd­ boden bzw. dem Fundament lose aufgesetzt ist.
9. Schutzplankeneinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß beide Stege des Pfostens Seitenwände tragen.
10. Schutzplankeneinrichtung nach Anspruch 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Einzelteile in bezug auf die Mittelachse der Pfosten spiegelbildgleich ausgebildet sind.
11. Schutzplankeneinrichtung nach einem oder mehreren der An­ sprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ein­ zelteile ca. 70-110 cm, vorzugsweise ca. 80-100 cm, hoch sind.
12. Schutzplankeneinrichtung nach einem oder mehreren der An­ sprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Pfosten im Trägerbereich der Seitenwände angeordnet sind und daß deren Stege jeweils zwei benachbarte Seitenwände tragen.
13. Schutzplankeneinrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Oberseite der Einzelteile ca. 10 bis 20 cm, vorzugsweise ca. 15 cm, und die Bodenplatte ca. 40-90 cm, vorzugsweise 65 cm, breit sind.
14. Schutzplankeneinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Bodenplatte von der Seitenwand bzw. den Seitenwänden seitlich abgedeckt ist.
15. Schutzplankeneinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Einzelteile ca. 1 m bis 2,80 m, vorzugsweise 1,20 m bis 2,50 m lang sind.
16. Schutzplankeneinrichtung nach einem oder mehreren der An­ sprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfosten im Bodenbereich ca. 30-60 cm, vorzugsweise 45 cm und am Oberrand ca. 10-20 cm, vorzugsweise 15 cm, breit sind.
17. Schutzplankeneinrichtung nach einem oder mehreren der An­ sprüche 2 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der durch die Stützplatte gehaltene Seitenwandabschnitt einen Winkel von ca. 30-40°, vorzugsweise von ca. 35°, mit der Lotrechten einschließt.
18. Schutzplankeneinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände, vorzugsweise an der Innenseite, waagerecht verlaufende Rippen, Verstärkungsstege o. dgl. aufweisen.
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