DE3929819A1 - Schutzplankeneinrichtung, bestehend aus lose zusammensetzbaren einzelteilen - Google Patents
Schutzplankeneinrichtung, bestehend aus lose zusammensetzbaren einzelteilenInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Schutzplankeneinrichtung,
welche aus lose zusammensetzbaren, aus mit auf dem Boden,
einem Fundament o. dgl. aufsetzbaren Pfosten versehenen Einzel
teilen besteht, welche jeweils aus einer im Querschnitt an
nähernd hut- oder glockenförmig ausgebildeten Gleitschwelle
aus Stahlteilen hergestellt sind.
Schutzplankeneinrichtungen aus Stahl mit einem Aufbau aus
einem Stahlholm werden vornehmlich im Baustellenbereich ver
wendet; diese Schutzplankeneinrichtungen haben eine relativ
große Breite im Bodenbereich, um die Kippsicherheit der Ein
richtung zu gewährleisten.
Häufig sind die Raumverhältnisse für die Unterbringung einer
derartigen Schutzplankeneinrichtung jedoch so beengt, daß
auch diese bekannten Gleitschwellen nicht eingesetzt werden
können. Dies gilt vor allem für Brücken oder auch Baustellen
im Bereich von Straßen, Gemeinden oder Städten.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine relativ schmale
Schutzplankeneinrichtung zu schaffen, deren Pfostenkonstruk
tion die Kippsicherheit weitgehend gewährleistet.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst, daß erfindungsgemäß die
Pfosten aus schottwandartig ausgebildeten Platten mit einer
sich zu ihrem Oberrand hin verjüngenden Breite und senkrecht
dazu verlaufenden Stegen bestehen, welche sich über die ge
samte Höhe der Einrichtung erstrecken und mindestens eine
Seitenwand der letzteren tragen. Derartige Schutzplanken
einrichtungen lassen sich ohne Aufbau in einer relativ großen
Höhe herstellen, wobei bei einem Fahrzeugaufprall unabhängig
von der etwaigen Verformung der Seitenwände der Querschnitt
der Pfosten in einem hohen Maße die Kippsicherheit gewähr
leistet; ein Überfahren dieser Schutzplankeneinrichtung ist
weitgehend ausgeschlossen.
Es sind zwar schottwandartige Platten bei niedrigen Gleit
schwellen z. B. in der Höhe von 30-40 cm bereits bekannt,
jedoch werden in diesem Fall, wie bereits weiter oben er
wähnt, aus Stahlholmen bestehende Aufbauten vewendet. Abge
sehen davon sind die Schottenwände auch unmittelbar mit
den Seitenwänden fest verbunden und nicht als Pfosten aus
gebildet.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist
mindestens an einem Steg des Pfostens im Bodenbereich eine
zur Fahrbahn weisende, annähernd dreieckige Stützplatte
vorgesehen, an welcher der bis zum Boden reichende Abschnitt
der Seitenwand befestigt ist.
Es ist auch möglich, daß der untere zum Boden weisende Rand
der Seitenwand in Richtung auf den Pfosten abgekröpft ist.
Auf diese Weise wird erreicht, daß bei einem Fahrzeugaufprall
im Bodenbereich keine scharfe Abschlußkante der Seitenwand
wirksam ist.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfin
dung ist die Seitenwand einteilig ausgebildet und deckt
auch den Oberrand der Pfosten ab. Die Seitenwand kann am
Steg des Pfostens angeschraubt oder angebolzt sein; hierbei
können Senkschrauben vorgesehen sein.
Nach einer abgewandelten Ausführungsform der Erfindung ist
die den Pfosten tragende Bodenplatte mit Schrauben lösbar
mit dem Erdboden bzw. einem Fundament verbunden. Nach einer
anderen Ausführungsform ist die Bodenplatte lose auf den
Erdboden bzw. dem Fundament aufgesetzt.
Vorzugsweise tragen beiden Stege des Pfostens Seitenwände;
somit können die Einzelteile in bezug auf die Mittelachse
der Pfosten spiegelbildgleich ausgebildet sein.
Die Einzelteile können ca. 70-110 cm, vorzugsweise
80-100 cm, hoch sein.
Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Er
findung können die Pfosten im Trägerbereich der Seitenwände
angeordnet sein und deren Stege jeweils zwei benachbarte
Seitenwände tragen.
In diesem Fall sollten die Stege der Pfosten breiter sein
als bei Verwendung von Fugenblechen; die Fugenbleche
können jedoch vollständig entfallen.
Die Oberseite der Einzelteile kann ca. 10-20 cm, vorzugs
weise 15 cm und die Bodenplatte ca. 40-80 cm, vorzugs
weise ca. 65 cm breit sein. Auch ist es möglich, daß die
Bodenplatte von der Seitenwand bzw. den Seitenwänden seit
lich abgedeckt ist.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung sind
die Einzelteile ca. 1,0-2,80 m, vorzugsweise 1,20-2,50 m
lang. Die Pfosten können im Bodenbereich ca. 30-60 cm,
vorzugsweise 45 cm, und am Oberrand ca. 10-20 cm, vor
zugsweise 15 cm, breit sein.
Es ist auch möglich, daß der durch die Stützplatte gehaltene
Seitenwandabschnitt einen Winkel von ca. 30-40°, vorzugs
weise 35°, mit der Lotrechten einschließt.
Auf der Zeichnung sind beispielsweise Ausführungsformen der
Erfindung dargestellt. Es zeigt:
Fig. 1 eine Seitenansicht auf ein Einzelteil nach der Er
findung;
Fig. 2 einen Längsschnitt durch eine abgewandelte Ausfüh
rungsform,
Fig. 3 ein Detail dieser Ausführungsform,
Fig. 4 ein Detail einer abgewandelten Ausführungsform;
Fig. 5 eine Draufsicht auf einen Pfosten nach der Aus
führungsform gemäß Fig. 2, wobei die Seitenwände
weggelassen sind;
Fig. 6 eine Seitenansicht einer abgewandelten Ausführungs
form und
Fig. 7 eine Ansicht gemäß Linie 7-7 in Fig. 6.
Ein Einzelteil 1 einer Schutzplankeneinrichtung weist zwei
Pfosten 2, 3 und eine Seitenwand 4 mit einem abgebogenen
Abschnitt 5 auf.
Jeder Pfosten 2, 3 besteht aus einer schottartig ausgebil
deten Platte 6 bzw. 7, die an ihrem bodenseitigen Rand 8
bzw. 9 ca. 30 cm breit, an ihrem jeweiligen Oberrand 10
jedoch ca. nur 15 cm breit ist.
Die Höhe der Platten 6 bzw. 7 beträgt ca. 75 cm. An ihren
Seitenrändern weisen die Platten 6 bzw. 7 senkrecht zur
Ebene der Platten verlaufende Stege 11 bzw. 12 auf, die
eine Breite von 6-8 cm haben und sich über die gesamte
Höhe der Pfosten erstrecken.
Am Ende der Stege sind Löcher zur Aufnahme von Schrauben
vorgesehen, wobei im vorliegenden Fall nur zwei Löcher 13
in einem Steg gezeichnet sind; gewöhnlich werden drei sol
cher Löcher zur Befestigung der Seitenwand 4 vorgesehen.
Die Stege 12, 13 haben eine Stärke oder Dicke von etwa 2 mm,
während die Seitenwand 4 und deren Abschnitt 5 jeweils durch
gehend gleich stark - etwa 1 mm dick - sind.
Wie aus Fig. 1 ersichtlich ist, sind beide Pfosten 2 und 3
auf Bodenplatten 14, 15 aufgeschweißt und somit mit diesen
fest verbunden. Die Seitenplatten 4 erstrecken sich über den
Oberrand 10 der Pfosten und weisen einen Randstreifen 22 auf,
welcher mit Schrauben am Steg 11 bzw. dem entsprechenden Steg
des Pfostens 2 angeschraubt ist. Der untere Bereich der
Platte ist nach außen, d. h. zur Fahrbahn hin abgeschrägt
und bildet eine Auflauffläche für die Fahrzeugräder bei
einem etwaigen Aufprall.
Diese Abschnitte 5 schließen einen Winkel von ca. 35° mit
der Lotrechten ein und werden durch Stützplatten 20 gehalten.
Die Einzelheiten dieser Verbindung werden weiter unten näher
beschrieben.
Bei der in Fig. 2 und Fig. 5 dargestellten Ausführungsform
ist von einer Doppelleitplanke oder doppelten Schutzplanken
einrichtung ausgegangen worden, wobei die Ausbildung des
Pfostens 6 und der Seitenwände 4′ bzw. 5′ spiegelbildgleich
zur Mittelachse oder Mittelebene 25 der Einzelteile ver
läuft.
In diesem Fall sind beidseitig der Stege 11 und 12 Stütz
platten vorgesehen, welche Streifen 27 bzw. 28 tragen, an
denen wiederum mittels Schrauben 23 bzw. 29 die Abschnitte 5′
der Seitenwand angeschraubt sind.
Bei der in Fig. 2 dargestellten Ausführungsform der ein
teiligen Seitenwand 4′, 5′, die durch Tiefziehen oder ent
sprechendes Pressen hergestellt werden kann, verlaufen die
unteren Ränder 30 bzw. 31 senkrecht zur Bodenplatte 14.
Bei der in Fig. 3 vergrößerten Darstellung des Stützplatten
bereichs ist unterhalb der Bodenplatte 14 ein Fundament 40
vorgesehen, mit welchem die Bodenplatte 14 durch Schrauben 41
lösbar verbunden werden kann.
Die Stützplatte 20 ist einerseits mit einer Schweißnaht 42
mit dem Steg 12 verbunden und weist andererseits einen steg
artig ausgebildeten Streifen 43 auf, welcher ebenfalls mit
einer Schweißnaht mit der Stützplatte verbunden ist. Der
etwa 10 cm breite Streifen 43 nimmt die Verbindungsschrauben
23 mit dem Seitenwandabschnitt 5′ auf.
Bei der in Fig. 4 dargestellten Ausführungsform gleicht die
Ausbildung des Pfostens 6 sowie die der Stützplatte 20 dem
eben beschriebenen Ausführungsbeispiel. Der freie Rand 44
ist jedoch in Richtung auf die Bodenplatte 14 abgekröpft
oder abgebogen.
Gemäß Fig. 5 hat der Pfosten 6 an seinem Oberrand eine lichte
Weite von ca. 15 cm und an seinem Unterrand 45 etwa die doppel
te Breite.
Durch die Verbindung der schottartig ausgebildeten Pfosten
mit sich zum Oberrand verringernder Breite und den ange
brachten Stegen mit den Seitenwänden wird die Kippsicher
heit der Schutzplankeneinrichtung erhöht; die auskragenden
Abschnitte 5 bzw. 5′ über den Stützplatten erhöhen diese
Wirkung.
Nach einer abgewandelten Ausführungsform der Erfindung ge
mäß Fig. 6 können die Fugenbleche vollständig weggelassen
werden. Die Stege 50 der Pfosten 51 tragen jeweils benach
barte Seitenwände 52, 53. In diesem Fall wird die Länge der
Seitenwände geringer sein als bei Verwendung von Fugen
blechen, also z. B. 80-120 cm. Auch in diesem Fall können
die Pfosten spiegelbildgleich ausgebildet sein, so daß ein
Doppelschutzplankensystem entsteht.
Für den Transport können die Seitenwände gesondert von den
Pfosten leicht und raumsparend gestapelt werden. Die Schrau
ben 54 oder entsprechende Bolzen werden möglichst versetzt
angeordnet.
Nach Fig. 7 können zur etwaigen Erhöhung der Seitenwände
und/oder auch zu einer etwaigen Verlängerung derselben
Rippen 55 an letzteren vorgesehen sein. Diese werden mög
lichst an der Innenseite der Seitenwände in horizontaler
Richtung angeschweißt und dienen als Verstärkung der letzte
ren. Sie sollen sich über die gesamte Länge der Seitenwände
zumindest jedoch bis zu den Stegen der Pfosten erstrecken.
Die Fugen 56 zwischen zwei Seitenwänden 52, 53 auf den
Stegen 50 sollen möglichst klein sein; gegebenenfalls ist
jedoch bei langen Konstruktionen eine besondere Dehnfuge
vorzusehen.
Das Fundament 40 nach Fig. 3 und Fig. 4 kann auch als
Kappenbeton ausgebildet sein, so daß die Unterseite des
letzteren auf der Fahrbahnoberkante aufliegt. Nach einer
gegenüber der Ausführungsform nach Fig. 4 abgewandten
Ausführungsform verläuft der freie Rand 44 des Streifens 43
annähernd horizontal abgekehrt zur Fahrbahn und liegt im
Abstand vom Kappenbeton, welcher nach rechts bis unterhalb
des Randes 44 verlängert ist.
Nach einer weiteren gegenüber der eben beschriebenen Aus
führungsform veränderten Ausführungsform greift der an
nähernd lotrecht nach unten weisende freie Rand des
Streifens 43 teilweise über den Kappenbeton, wobei die da
durch entstehende Stahlschürze mit der Stirnseite des
Kappenbetons verankert ist.
Es ist auch darauf zu verweisen, daß die Flansche 11, 12, 13
bzw. auch die entsprechenden Flansche nach Fig. 6 und 7 im
Fußplattenbereich breiter sein können als an ihren oberen
Enden, sich also entsprechend verjüngen.
Claims (18)
1. Schutzplankeneinrichtung, bestehend aus lösbar zusammen
setzbaren, aus mit auf den Boden, einem Fundament o.dgl.
aufsetzbaren Pfosten versehenen Einzelteilen, welche je
weils aus einer im Querschnitt annähernd hut- oder glocken
förmig ausgebildeten Gleitschwelle aus Stahlteilen herge
stellt sind, dadurch gekennzeichnet, daß
die Pfosten aus schottwandartig ausgebildeten Platten mit
einer sich zu ihrem Oberrand hin verjüngenden Breite und
senkrecht dazu verlaufenden Stegen bestehen, welche sich
über die gesamte Höhe der Einrichtung erstrecken und min
destens eine Seitenwand der letzteren tragen.
2. Schutzplankeneinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß mindestens an einem Steg des Pfostens im
Bodenbereich eine zur Fahrbahn weisende, annähernd dreieckige
Stützplatte vorgesehen ist, an welcher der bis zum Boden
reichende Abschnitt der Seitenwand befestigt ist.
3. Schutzplankeneinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der untere zum Boden weisende Rand
der Seitenwand in Richtung auf den Pfosten abgekröpft ist.
4. Schutzplankeneinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Seiten
wand einstückig ausgebildet ist und auch den Oberrand der
Pfosten abdeckt.
5. Schutzplankeneinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Seiten
wand am Steg des Pfostens angeschraubt oder angebolzt ist.
6. Schutzplankeneinrichtung nach Anspruch 5, dadurch ge
kennzeichnet, daß Senkschrauben vorgesehen sind.
7. Schutzplankeneinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die den
Pfosten tragende Bodenplatte mit Schrauben lösbar mit
dem Endboden bzw. einem Fundament verbunden ist.
8. Schutzplankeneinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die Bodenplatte auf dem Erd
boden bzw. dem Fundament lose aufgesetzt ist.
9. Schutzplankeneinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß beide
Stege des Pfostens Seitenwände tragen.
10. Schutzplankeneinrichtung nach Anspruch 9, dadurch ge
kennzeichnet, daß die Einzelteile in bezug auf die
Mittelachse der Pfosten spiegelbildgleich ausgebildet
sind.
11. Schutzplankeneinrichtung nach einem oder mehreren der An
sprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Ein
zelteile ca. 70-110 cm, vorzugsweise ca. 80-100 cm,
hoch sind.
12. Schutzplankeneinrichtung nach einem oder mehreren der An
sprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Pfosten
im Trägerbereich der Seitenwände angeordnet sind und daß
deren Stege jeweils zwei benachbarte Seitenwände tragen.
13. Schutzplankeneinrichtung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch
gekennzeichnet, daß die Oberseite der Einzelteile ca. 10
bis 20 cm, vorzugsweise ca. 15 cm, und die Bodenplatte
ca. 40-90 cm, vorzugsweise 65 cm, breit sind.
14. Schutzplankeneinrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Bodenplatte von der Seitenwand bzw. den
Seitenwänden seitlich abgedeckt ist.
15. Schutzplankeneinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die
Einzelteile ca. 1 m bis 2,80 m, vorzugsweise 1,20 m bis
2,50 m lang sind.
16. Schutzplankeneinrichtung nach einem oder mehreren der An
sprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Pfosten
im Bodenbereich ca. 30-60 cm, vorzugsweise 45 cm und am
Oberrand ca. 10-20 cm, vorzugsweise 15 cm, breit sind.
17. Schutzplankeneinrichtung nach einem oder mehreren der An
sprüche 2 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß der durch
die Stützplatte gehaltene Seitenwandabschnitt einen
Winkel von ca. 30-40°, vorzugsweise von ca. 35°, mit der
Lotrechten einschließt.
18. Schutzplankeneinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die
Seitenwände, vorzugsweise an der Innenseite, waagerecht
verlaufende Rippen, Verstärkungsstege o. dgl. aufweisen.
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| DE8903821U1 (de) | 1989-06-08 |
| DE3929819C2 (de) | 1994-11-10 |
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