DE20210164U1 - Vorrichtung zur Entgegennahme von Produkten sowie zur Ausgabe eines Pfandguthabens - Google Patents
Vorrichtung zur Entgegennahme von Produkten sowie zur Ausgabe eines PfandguthabensInfo
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Description
Thomas Benz
Friedensstraße 55
Friedensstraße 55
63500 Seligenstadt
Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Entgegennahme von mit einem Pfandkennzeichen versehenen Produkten wie Dosen oder Flaschen aus wiederverwertbaren Materialien wie Metall, Kunststoff, Glas oder Verbundstoff mit einer Einrichtung zur Erkennung des Pfandkennzeichens sowie einer Ausgabeeinrichtung zur Ausgabe eines Pfandguthabens.
Derartige Vorrichtungen sind aus dem Stand der Technik bekannt, beispielsweise aus DE 195 08 388 Al. Bei der bekannten Vorrichtung handelt es sich um ein Mehrwegsystem mit Mehrweggefäßen, insbesondere Mehrwegbechern, und einem zugehörigen Rücknahmeautomaten. Der Rücknahmeautomat umfasst eine Gefäßerkennungseinrichtung zur Erkennung einer für das vorliegende Mehrwegsystem geeigneten zugelassenen Gefäßausführung, wobei bei einer erkannten zugelassenen Gefäßausführung das Mehrweggefäß einer Sammeleinheit zugeführt oder bei einem erkannten ungeeigneten Gegenstand dieser separiert, bevorzugt wieder ausgestoßen wird.
Der bekannten Vorrichtung liegt der Nachteil zu Grunde, dass Produkte ohne Pfandkennzeichen nicht von dem System aufgenommen, sondern ausgestoßen werden, obwohl die Produkte aus Materialien bestehen, die an sich wiederverwertbar sind und von der Vorrichtung entgegengenommen werden könnten.
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Aus der DE 196 Ol 559 Al ist eine Vorrichtung zum Sortieren und/oder Sammeln von Materialien wie Einweg- oder Mehrwegverpackungen, Trinkbecher usw. mit einer Einrichtung zum Erkennen des in einer Eingabeöffhung eingelegten Materials bekannt, wobei das richtig erkannte Material in einen Sammelbehälter leitbar ist. Ferner ist eine Sortiereinrichtung vorgesehen, über die das als fehlerhaft erkannte Material durch die Sortiereinrichtung in eine Rückgabeeinheit leitbar ist. Die Sortiereinrichtung umfasst eine Videokamera mit digitaler Bildspeicherung und ist daher aufwendig.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art dahingehend weiterzubilden, dass diese geeignet ist, neben mit einem Pfandkennzeichen versehene Produkte auch nicht gekennzeichnete Produkte mit bestimmten Materialeigenschaften aufzunehmen.
Die Aufgabe wird u. a. dadurch gelöst, dass die Vorrichtung mit einer Steuereinheit gekoppelte Eingabemittel zur Entgegennahme von verwertbaren Produkten ohne Pfandkennzeichnung aufweist, wobei die Eingabemittel zur Mitteilung von Produktinformationen betreffend Pfandpflicht und/oder Material ausgebildet sind.
Über die Eingabemittel kann die Vorrichtung derart programmiert werden, dass neben gekennzeichneten Produkten auch nicht gekennzeichnete Produkte mit bestimmten Materialeigenschaften entgegengenommen werden. Aufgrund der durch den Benutzer eingegebenen Informationen wird die Vorrichtung auf die Entgegennahme von Produkten vorbereitet und kann ohne eine aufwendige Sortiereinrichtung d. h. ohne eigenständige Erfassung der Materialeigenschaften auch nicht gekennzeichnete, aus einem wiederverwertbaren Material bestehende Produkte entgegennehmen und weiterverarbeiten.
Eine besondere Ausfuhrungsform sieht vor, dass die Eingabemittel als Tastelemente in Form von Tastern, Touchscreen, oder ähnlich ausgebildet sind, wobei jedem Eingabemittel unterschiedliche Informationen wie beispielsweise „Produkt ohne Pfandkennzeichen", „Produktform", wie Dose oder Flasche sowie „Materialart" wie beispielsweise Metall, PET, Plastik, Glas, usw. zugeordnet sind.
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Zur Erkennung der mit Pfandkennzeichen versehenen Produkte ist eine Erkennungseinheit wie Scanner vorgesehen, die das auf dem Produkt aufgebrachte und Informationen über Material und Pfand enthaltende Kennzeichen wie Label, Logo oder Barcode abtasten kann. 5
Ferner ist vorgesehen, dass die Vorrichtung eine Zerkleinerungsvorrichtung wie Shredder aufweist, dem ein mehrere Kammern aufweisendes Behältnis zur Aufnahme der verschiedenen Materialien zugeordnet ist, wobei das Behältnis derart über die Erkennungseinheit und/oder die Eingabemittel steuerbar ist, dass die dem Material zugeordnete Kammer unterhalb eines Shredderausgangs bewegt wie gedreht wird.
Um zu verhindern, dass die Materialtrennung durch Falscheingaben eines Benutzers fehlerhaft wird, ist in einer weiteren bevorzugten Ausführungsform vorgesehen, dass die Vorrichtung einen Materialsensor wie Videokamera, Ultraschallsensor, Magnetsensor und/oder Scanner usw. aufweist. Ferner ist vorgesehen, dass die Vorrichtung eine Auswurfeinheit zum Auswerfen von Produkten umfasst, die dann aktiviert wird, wenn der Vorrichtung ein Produkt zugeführt wird, das weder eine Pfandkennzeichnung aufweist noch über die Eingabemittel richtig zugeordnet werden konnte.
Durch diese Maßnahme wird ausgeschlossen, dass ein Benutzer ein Produkt in die Vorrichtung einführt, das aus einem Material besteht, welches von der Vorrichtung nicht verwertet werden kann.
Es ist des Weiteren vorgesehen, dass die Vorrichtung zur Aufnahme von im Wesentlichen zylindrischen Produkten, d. h. Behältnissen in Form von Dosen, Flaschen ausgebildet ist.
Hierzu ist vorgesehen, dass die Erkennungseinrichtung einen Scanner sowie zwei parallel zueinander angeordnete Rollen bzw. Walzen umfasst, auf denen das Produkt nach Eingabe in die Vorrichtung aufliegt und durch Drehen der Rollen bzw. Walzen eine Rotation des Produktes um seine Längsachse erzeugt wird, so dass der oberhalb der Rollen angeordnete Scanner die Oberfläche des Produktes abtasten kann.
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Dabei ist vorgesehen, dass die Rollen gegenüber einer Horizontalen geneigt verlaufen, wobei das Produkt während des Scannens gegen einen Anschlag anliegt, durch den ein Schacht freigebbar ist, wenn es sich bei dem Produkt um ein Pfandprodukt handelt oder ein entsprechendes Eingabemittel vorgewählt wurde.
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Zu der Auswurfvorrichtung ist anzumerken, dass diese einen parallel oder im Wesentlichen parallel zu den Rollen bzw. Walzen verlaufenden Anschlag aufweist, der dann betätigt wird, wenn es sich bei dem Produkt um ein nicht gekennzeichnetes Produkt handelt und/oder das Produkt aus einem Material besteht, welches von der Vorrichtung nicht aufgenommen werden kann.
Eine besonders einfache Ausführung zeichnet sich dadurch aus, dass der Anschlag zur Freigabe des Schachtes und der Anschlag zum Auswerfen des Produktes als L-förmiger schwenkbarer Hebel ausgebildet ist, wobei ein kurzer Abschnitt den Anschlag zur Freigabe des Schachtes und ein längerer Abschnitt den Auswurfhebel für das Produkt bildet. Der L-förmige Hebel ist dabei um eine Längsachse schwenkbar, wobei einerseits der Schacht freigegeben wird und andererseits das Produkt quer zur Längsrichtung der Rollen seitlich, vorzugsweise in einen Sammelbehälter ausgeworfen wird.
Am Ende des Schachtes ist die Zerkleinerungseinheit wie Shredder angeordnet, die zwei, vorzugsweise vier Shredderwalzen umfasst. Bei der Ausführungsform mit vier Shredderwalzen sind diese trichterförmig angeordnet, so dass flaschenförmige Behältnisse unabhängig von deren Einwurfrichtung, d. h. unabhängig davon, ob diese mit dem Flaschenhals oder dem Flaschenboden in den Shredder eintreten, geshreddert werden können.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich nicht nur aus den Ansprüchen, den diesen zu entnehmenden Merkmalen -für sich und/oder in Kombination-, sondern auch aus der nachfolgenden Beschreibung eines den Zeichnungen zu entnehmenden bevorzugten Ausführungsbeispiels.
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Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Vorderansicht bei geöffneter Seitenwand einer Vor-
richtung zur Aufnahme von Behältnissen aus wiedervenvertbarem Material und
Fig. 2
eine perspektivische Rückansicht der Vorrichtung gemäß Fig. 1.
Fig. 1 zeigt eine Vorrichtung 10 zur Aufnahme von Produkten 12 wie Behältnissen, insbesondere Dosen und Flaschen aus wiederverwertbaren Materialien wie Metall, Glas sowie Kunststoff (PET) und Verbundmaterialien über eine Eingabeöffhung 14. Die Vorrichtung 10 verfugt über eine Einrichtung 16 zur Erkennung von mit Pfandkennzeichen versehenen Produkten 12 sowie über eine Ausgabeeinrichtung 18 zur Ausgabe eines Pfandguthabens.
Zur Entgegennahme von verwertbaren Produkten ohne Pfandkennzeichen weist die Vorrichtung 10 mit einer Steuereinheit 20 gekoppelte Eingabemittel 22, 24, 26 auf, über die von einem Benutzer Produktinformationen betreffend Pfandpflicht und/oder Materialeigenschaften mitgeteilt werden können. Somit besteht die Möglichkeit, dass auch die nicht mit einem Pfandkennzeichen versehene Produkte, wenn diese aus einem durch die Vorrichtung 10 verwertbarem Material bestehen, von dieser aufgenommen und verarbeitet werden können, ohne dass jedoch eine Pfandrückgabe ausgelöst wird.
Die Erkennungseinrichtung 16 umfasst einen Scanner 28 zur Erfassung der auf dem Produkt 12 aufgebrachten Pfandkennzeichnung sowie eine Rotationseinrichtung 30 zur Rotation des Produktes 12 um seine Längsachse, bestehend aus vorzugsweise zwei parallel zueinander angeordneten Rollen 32, 34, die mittels eines Antriebsmotors 36 antreibbar sind und bezogen auf eine Horizontale schräg angeordnet sind. Während das Produkt 12, das üblicherweise als zylindrisches Produkt wie Dose oder Flasche ausgebildet ist, auf den Rollen 32, 34 aufliegt, wird dieses durch einen Anschlag 38 gehalten, über den eine Freigabe zu einem Schacht 40 erfolgt, an dessen Ende eine Zerkleinerungseinheit 40 angeordnet ist. Die Freigabe erfolgt nur, wenn durch den Scanner 28 eine Pfandkennzeichnung
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erkannt wurde und/oder wenn benutzerabhängig entsprechende Eingabemittel 22, 24, 26 betätigt wurden. Der Anschlag 38 ist dabei um eine Achse 44 mittels eines Antriebs 46 schwenkbar.
In einer alternativen Ausführungsform ist vorgesehen, dass neben der Erkennungseinheit 16 zur Erkennung eines Pfandkennzeichens ein Materialsensor 48 zur Erfassung des Materials des Produktes 12 angeordnet ist.
Durch die alternative Ausführungsform wird erreicht, dass bei Fehleingabe über die Eingabemittel 22, 24, 26, beispielsweise eine fehlerhafte Materialinformation, diese durch den Materialsensor 48, der als Videokamera, Magnetsensor, Ultraschallsensor und/oder Leitfähigkeitsmessgerät u. ä. ausgebildet sein kann, überprüft und bei Nichtübereinstimmung des angegebenen Materials mit dem erkannten Material einen Auswurf des Produktes 12 über ein Auswurfmittel 50 durch eine in einer seitlichen Wandung 52 angeordnete Auswurföffnung 54 veranlasst.
Im Folgenden erfolgt eine Ablaufbeschreibung für die Rücknahme beispielsweise einer Dose oder einer PET-Flasche. Zunächst wird die Dose oder Flasche 12 über die Eingabeöffnung 14 eingeworfen. Wird keines der Eingabemittel 22, 24, 26 gedrückt, wird über die Materialerfassungseinheit 48 geprüft, um welches Material es sich handelt und/oder über die Erkennungseinheit 28 ermittelt, welcher Pfandwert der Dose oder Flasche zugeordnet ist. Vorzugsweise kann in dem Kennzeichen sowohl die Materialinformation als auch die Pfandinformation enthalten sein.
Der Pfandwert kann über die Ausgabeeinheit 18 beispielsweise in Form eines Quittungsbons ausgegeben werden, auf dem die Höhe des Pfandrückgeldes aufgedruckt ist, bar ausgezahlt werden oder auf einer Chipkarte bargeldlos gespeichert werden.
Handelt es sich bei dem zurückzunehmenden Produkt um ein nicht gekennzeichnetes Produkt, muss entsprechend des Materials eines der Eingabemittel 22, 24, 26 betätigt werden. Wird beispielsweise das Eingabemittel 22, das als Tastknopf, Taster oder auch als Touchscreen ausgebildet sein kann, betätigt, wird der Vorrichtung mitgeteilt, dass es sich bei dem
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Produkt um eine nicht gekennzeichnete Dose aus Metall handelt. Anschließend wird in der Erkennungseinheit 16 lediglich überprüft, ob der Gegenstand eine Metalldose ist. Wird das Eingabemittel 24 betätigt, handelt es sich beispielsweise um ein PET- oder Plastikbehältnis, welches keine amtliche Markierung trägt. Anschließend wird geprüft, ob das Material PET oder Plastik ist. Schließlich dient das Eingabemittel 26 zur Kennzeichnung einer nicht mit dem Pfandkennzeichen versehenen Flasche, wobei in der Erkennungseinheit 16 geprüft wird, ob es sich bei dem Gegenstand tatsächlich um eine Flasche handelt.
Entsprechende Informationen können über ein Display 56 angezeigt werden. Hierbei ist anzumerken, dass die Position der Eingabemittel 22, 24, 26, des Displays 56 sowie der Ausgabeeinrichtung 18 beliebig und in den Fig. rein beispielhaft dargestellt sind.
Sollten die mittels der Eingabemittel 22, 24, 26 von dem Benutzer angegebenen Informationen nicht korrekt ausgeführt worden sein, beispielsweise wurde angegeben, dass es sich um eine PET- oder Plastikbehältnis handelt, jedoch ein Glasbehältnis eingegeben, so erkennt die Vorrichtung 12 diesen Fehler und gibt das Produkt 12 mittels der Auswurfvorrichtung 50 über die Auswurföffnung 40 aus, vorzugsweise in einen Sammelbehälter. Sofern die durch die Eingabemittel 22, 24, 26 gemachten Angaben mit dem Produkt übereinstimmen, schwenkt der Anschlag 38 in die entgegengesetzte Richtung, so dass das Produkt 12 in den Schacht 42 und schließlich in die Zerkleinerungsvorrichtung 40 geleitet wird. Dort wird das Produkt 12 durch zwei oder vorzugsweise vier Walzen geshreddert. Unterhalb der Zerkleinerungsvorrichtung 40 ist ein nicht näher dargestelltes, mehrere Kammern aufweisendes Behältnis angeordnet, welches sich je nach Signal der Steuerung 20, d. h. in Abhängigkeit des geshredderten Materials wie Metall, PET oder Glas mit der entsprechenden Kammer unter eine Auslassöffnung 58 der Zerkleinerungsvorrichtung 40 gedreht wird.
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Claims (13)
1. Vorrichtung (10) zur Entgegennahme von mit einem Pfandkennzeichen versehenen Produkten (12) wie Dosen oder Flaschen aus wiederverwertbaren Materialien wie Metall, Kunststoff, Glas oder Verbundstoff mit einer Einrichtung (16) zur Erkennung des Pfandkennzeichens sowie einer Ausgabeeinrichtung (18) zur Ausgabe eines Pfandguthabens, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) mit einer Steuereinheit (20) gekoppelte Eingabemittel (22, 24, 26) zur Entgegennahme von verwertbaren Produkten ohne Pfandkennzeichnung aufweist, wobei die Eingabemittel (22, 24, 26) zur Mitteilung von Produktinformationen betreffend Pfandpflicht und/oder Material ausgebildet sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingabemittel (22, 24, 26) als Tastelemente in Form von Tastern, Touchscreens o. ä. ausgebildet sind, wobei jedem Eingabemittel (22, 24, 26) die Information zumindest betreffend einer Materialeigenschaft zugeordnet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung (16) zur Erkennung des Pfandkennzeichens als Scanner ausgebildet ist, mit dem das auf dem Produkt aufgebrachte und Informationen über Material und Pfand enthaltendene Kennzeichen wie Label, Logo oder Barcode abtastbar ist.
4. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) eine Zerkleinerungsvorrichtung (40) wie Shredder aufweist.
5. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Zerkleinerungsvorrichtung (40) ein mehrere Kammern aufweisendes Behältnis zur Aufnahme der verschiedenen Materialien zugeordnet ist, wobei das Behältnis derart über die Erkennungseinheit (16) und/oder die Eingabemittel (22, 24, 26) steuerbar ist, dass die dem Material zugeordnete Kammer unterhalb eines Shredderausgangs (58) bewegbar wie drehbar ist.
6. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) einen Materialsensor (48) wie Videokamera, Ultraschallsensor, Magnetsensor und/oder Scanner etc. aufweist.
7. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung (10) eine Auswurfeinheit (50) zum Auswerfen des Produktes (12) umfasst, die dann aktiviert wird, wenn der Vorrichtung (10) ein Produkt (12) zugeführt wird, das weder eine Pfandkennzeichnung aufweist, noch über die Eingabemittel (22, 24, 26) richtig zugeordnet werden konnte.
8. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Erkennungseinrichtung (16) zusätzlich zu dem Scanner (28) zwei parallel zueinander angeordnete Rollen bzw. Walzen (32, 34) umfasst, auf denen das Produkt (12) nach Eingabe in die Vorrichtung (10) aufliegt und durch Drehen der Rollen bzw. Walzen (32, 34) eine Rotation des Produktes um seine Längsachse erzeugt wird, wobei der oberhalb der Rollen (32, 34) angeordnete Scanner (28) die Oberfläche des Produktes abtastet.
9. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen (32, 34) gegenüber einer Horizontalen geneigt verlaufen, wobei das Produkt (12) während des Scannens gegen einen Anschlag (38) anliegt, durch den ein Schacht (42) freigebbar ist, wenn es sich bei dem Produkt um ein Pfandprodukt handelt oder ein entsprechendes Eingabemittel (22, 24, 26) vorgewählt wurde.
10. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswurfeinrichtung einen parallel oder im Wesentlichen parallel zu den Rollen (32, 34) verlaufenden Anschlag (50) aufweist, der dann betätigt wird, wenn es sich bei dem Produkt (12) um ein nicht gekennzeichnetes Produkt handelt und/oder das Produkt aus einem Material besteht, welches von der Vorrichtung (10) nicht aufgenommen werden kann.
11. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anschlag (38) zur Freigabe des Schachtes (42) und der Anschlag (50) zum Auswerfen des Produktes (12) als L-förmiger schwenkbarer Hebel ausgebildet ist, wobei ein kurzer Abschnitt den Anschlag (38) zur Freigabe des Schachtes und ein längerer Abschnitt den Auswurfhebel (50) für das Produkt (12) bildet.
12. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der L-förmige Hebel um eine parallele oder im Wesentlichen parallel zu den Rollen (32, 34) verlaufende Längsachse schwenkbar ist, wobei einerseits der Schacht (42) freigegeben wird und andererseits das Produkt (12) quer zur Längsrichtung der Rollen (32, 34) seitlich vorzugsweise in einen Sammelbehälter ausgeworfen wird.
13. Vorrichtung nach zumindest einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Ende des Schachtes (42) die Zerkleinerungseinheit (40) wie Shredder angeordnet ist, umfassend zwei, vorzugsweise vier Shredderwalzen.
Priority Applications (1)
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- 2002-06-21 DE DE20210164U patent/DE20210164U1/de not_active Expired - Lifetime
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