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DE102005006562A1 - Rücknahmegerät für Leergutgebinde - Google Patents

Rücknahmegerät für Leergutgebinde Download PDF

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DE102005006562A1
DE102005006562A1 DE200510006562 DE102005006562A DE102005006562A1 DE 102005006562 A1 DE102005006562 A1 DE 102005006562A1 DE 200510006562 DE200510006562 DE 200510006562 DE 102005006562 A DE102005006562 A DE 102005006562A DE 102005006562 A1 DE102005006562 A1 DE 102005006562A1
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DE
Germany
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unit
empties
input unit
return device
conveyor
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200510006562
Other languages
English (en)
Inventor
Andreas Baur
Andreas Häfner
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HANS-HERMANN TRAUTWEIN SB-TECHNIK GmbH
Hans Hermann Trautwein SB Technik GmbH
Original Assignee
HANS-HERMANN TRAUTWEIN SB-TECHNIK GmbH
Hans Hermann Trautwein SB Technik GmbH
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Publication date
Application filed by HANS-HERMANN TRAUTWEIN SB-TECHNIK GmbH, Hans Hermann Trautwein SB Technik GmbH filed Critical HANS-HERMANN TRAUTWEIN SB-TECHNIK GmbH
Priority to DE200510006562 priority Critical patent/DE102005006562A1/de
Publication of DE102005006562A1 publication Critical patent/DE102005006562A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F7/00Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus
    • G07F7/06Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by returnable containers, i.e. reverse vending systems in which a user is rewarded for returning a container that serves as a token of value, e.g. bottles
    • G07F7/0609Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by returnable containers, i.e. reverse vending systems in which a user is rewarded for returning a container that serves as a token of value, e.g. bottles by fluid containers, e.g. bottles, cups, gas containers

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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Rücknahmegerät für Leergutgebinde unterschiedlicher Art und Gestalt, insbesondere für bepfandete Ein- und Mehrweggebinde aus Glas, Kunststoff und/oder Blech. Das Rücknahmegerät weist ein Grundmodul (10) sowie mindestens eine an das Grundmodul (10) ankuppelbare Aufnahmeeinheit (28, 30) für das Leergut auf. Die Eingabeeinheit (14) ist über mindestens zwei über eine Weiche anschließende Förderzweige an die Aufnahmeeinheiten (28, 30) angeschlossen. Erfindungsgemäß ist in einem der Förderzweige eine Aufstelleinheit (42) vorgesehen, die eine an die Eingabeeinheit (14) über eine Kippkante oder -schräge (46) anschließende, tiefer liegende Auffangkammer (48) zur stehenden Übernahme eines von der Eingabeeinheit (14) kommenden Leergutgebindes (16') aufweist. Die Auffangkammer (48) grenzt an eine Aufnahmeeinheit (28) mit einer Plattform (32) zur stehenden Aufnahme von Leergutgebinden (16') aus der Auffangkammer an. Zusätzlich oder alternativ hierzu ist eine an die Eingabeeinheit (14) über eine Schwenkklappe (54) anschließende, zumindest partiell tiefer liegende Schrägfördereinheit (44) in einem Förderzweig angeordnet, die ein motorisch angetriebenes Transportband (64) mit mindestens einer Mitnehmerlasche (66) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Rücknahmegerät für Leergutgebinde unterschiedlicher Art und/oder Gestalt mit einem Grundmodul, mit mindestens einer an das Grundmodul lösbar angekoppelten Aufnahmeeinheit, mit einer im Grundmodul angeordneten, durch eine Eingabeöffnung für Leergutgebinde in liegender Position zugänglichen Eingabeeinheit, mit einer von der Eingabeeinheit zu der mindestens einen Aufnahmeeinheit führenden Fördereinrichtung, wobei die Fördereinrichtung mindestens zwei über eine Weiche an die Eingabeeinheit anschließende Förderzweige aufweist, und mit einer im Bereich der Eingabeeinheit angeordneten Erkennungseinrichtung zur Bestimmung der Art und/oder Form der Leergutgebinde zur Ansteuerung der zu den verschiedenen Förderzweigen führenden Weichen.
  • Es ist bereits ein Rücknahmegerät dieser Art vorgeschlagen worden (DE-A-103 40 264), das für die Rücknahme von Leergut aus unterschiedlichen Materialien, insbesondere für bepfandete Einweggebinde aus Glas, Kunststoff und/oder Blech, bestimmt ist. Das bekannte Rücknahmegerät weist eine Eingabekammer zur Aufnahme von liegendem rotationssymmetrischem Leergut auf, das in der eingegebenen Liegeposition verharrt. Für die Verteilung der Gebinde auf unterschiedliche Aufnahmebehälter ist eine Förderreinrichtung vorgesehen, die mindestens zwei an die Eingabekammer anschließende Förderzweige aufweist. Außerdem ist ein in die Eingabekammer eingreifender Manipulator vorgesehen, der über die Erkennungseinrichtung ansteuerbar und unter Mitnahme eines in der Eingabekammer liegend angeordneten Leergutgebindes zu einem ausgewählten Förderzweig bewegbar ist. Da der in die Eingabekammer eingreifende Manipulator eine Verletzungsgefahr darstellt, ist in der Eingabekammer eine Lichtschranke angeordnet, die eine die Eingabekammer verschließende Türanordnung ansteuert. Um ein Einklemmen der Hand durch die schließende Türanordnung zu vermeiden, wird dort außerdem vorgeschlagen, dass die Türanordnung einen mit einem Antrieb eines Schließmechanismus unmittelbar gekuppelten Türrahmen aufweist, und dass in dem Türrahmen eine Schiebetür entgegen der Kraft einer Feder in Öffnungsrichtung verschiebbar ist.
  • Der Schließmechanismus im Eingabebereich hat sich als recht aufwändig erwiesen. Außerdem hat es sich gezeigt, dass vor allem Glasflaschen besser stehend als liegend in der zugehörigen Aufnahmeeinrichtung aufgenommen werden sollten. Dadurch wird die Bruchgefahr reduziert und ein Auslaufen der Flaschen vermieden.
  • Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Rücknahmegerät der eingangs angegebenen Art zu entwickeln, das eine besonders einfache Handhabung ohne die Gefahr von Verletzungen auch bei Fehlbedienung bzw. beim Hineingreifen in die Eingabekammer ermöglicht.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe werden die in den Ansprüchen 1 und 4 angegebenen Merkmalskombinationen vorgeschlagen. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Die erfindungsgemäße Lösung geht vor allem von dem Gedanken aus, dass im Eingriffsbereich der Eingabekammer keine verletzungsgefährdende Transportorgane angeordnet sein sollten. Um dies zu erreichen, wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen, dass eine an die Eingabeeinheit über eine Kippkante oder -schräge anschließende, einen Förderzweig bildende Aufstelleinheit vorgesehen ist, die eine tiefer als die Eingabeeinheit liegende Auffangkammer zur stehenden Übernahme eines von der Eingabeeinheit kommenden Leergutgebindes aufweist und dass an die Auffangkammer eine Aufnahmeeinheit zur stehenden Aufnahme von Leergutgebinden aus der Auffangkammer angrenzt. Mit diesen Maßnahmen wird erreicht, dass spezielle Gebinde, wie Glasflaschen, die liegend über die Eingabeöffnung dem Rücknahmegerät zugeführt werden, ohne Eingriff eines Manipulators aufgerichtet und von einem von außen her nicht erreichbaren Bereich aus aufrecht auf die Plattform einer Aufnahmeeinheit aufgeschoben werden können. Damit wird sichergestellt, dass die betreffenden Gebinde stehend aufbewahrt werden und nicht auslaufen können. Zum anderen kann sich der Bediener des Rücknahmegeräts beim versehentlichen Eingreifen in die Eingabeeinheit nicht verletzen, so dass die Eingabeöffnung nicht verschlossen werden muß. Die Auffangkammer, in die das Leergutgebinde hineinkippt, ist so weit von der Eingabeöffnung entfernt, dass dort ein Ausstoßer angeordnet werden kann, mit dem die dort stehenden Leergutgebinde in eine benachbarte Aufnahmeeinheit geschoben werden können.
  • Eine vorteilhafte oder alternative Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass an die Eingabeeinheit eine einen Förderzweig bildende Schrägfördereinheit über eine Kippkante oder -schräge anschließt, die zumindest partiell tiefer als die Eingabeeinheit angeordnet ist. Die Schrägfördereinheit weist vorteilhafterweise ein motorisch angetriebenes, umlaufendes Transportband mit mindestens einer über das Transportband überstehenden Mitnehmerlasche für die Leergutgebinde auf. Zweckmäßig weist die Schrägfördereinheit zwei in gleichem Abstand voneinander angeordnete Mitnehmerlaschen auf, die abwechselnd zum Einsatz kommen. Mit einer solchen Schrägfördereinheit kann unter Bildung einer Weiche wahlweise eine nach unten offene und dort in eine erste Aufnahmeeinheit mündende Rutsche oder eine durch eine im unteren Bereich überstehende Mitnehmerlasche geschlossene, schräg nach oben bewegte und dort in eine zweite Aufnahmeeinheit mündende Bandfördereinheit gebildet werden. Die Ansteuerung der Schrägfördereinheit erfolgt über die Leerguterkennungseinheit, und zwar so, dass unter Bildung der nach unten offenen Rutsche die untere Mitnehmerlasche am unteren Transportband-Trum nach unten und unter Bildung der Bandfördereinheit am oberen Transportband-Trum nach oben weist. Bei jedem Rückgabevorgang wird die jeweils untere Mitnehmerlasche zunächst in die nach unten weisende „Rutschen-Position" gebracht. Wenn das ankommen de Leergutgebinde mit der Rutsche nach unten abgegeben wird, braucht das Transportband nicht bewegt zu werden. Wenn das ankommende Gebinde jedoch über den Schrägförderer nach oben transportiert werden soll, wird zunächst die untere Mitnehmerlasche in ihre nach oben über das Obertrum überstehende Auffangposition gedreht und anschließend beim Auftreffen des Leergutgebindes über den Bandantrieb unter Mitnahme des Gebindes nach oben in Richtung zweite Aufnahmeeinheit bewegt wird.
  • Die von der Eingabeeinheit in die Aufstelleinheit bzw. die Schrägfördereinheit führende Schräge kann gehäusefest angeordnet werden. Die gehäusefeste Schräge befindet sich immer zwischen der Eingabekammer und der unmittelbar benachbarten Aufstell- oder Schrägfördereinheit. Die weiter entfernte Übergabeeinheit weist dagegen eine als motorisch verschwenkbare, über die Erkennungseinheit ansteuerbare, eine Weiche bildende Schwenkklappe als Kippkante oder -schräge auf. Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Schwenkklappe zwischen der Schrägfördereinheit und der Aufstelleinheit angeordnet ist, wobei sie in einer ersten Endstellung eine zwischen der Eingabeeinheit und der Schrägfördereinheit angeordnete, die Aufstelleinheit überbrückende Transportschräge für das Leergutgebinde bildet und in der zweiten Endstellung die Aufstelleinheit zur Eingabeeinheit hin freigibt. Die Schwenkklappe kann auch eine von ihrer ersten Endstellung aus den Schrägwinkel verstellende Bewegung beim Übergabevorgang ausführen. Mit dieser Maßnahme wird erreicht, dass das Gebinde zuverlässig in die Schrägfördereinheit hineinfällt und nicht unerwünscht in einer Zwischenposition hängen bleibt.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Eingabeeinheit ein sich von der Eingabeöffnung durch eine Eingabekammer hindurch zu einer Übergabestelle an die Fördereinrichtung erstreckendes Förderband aufweist und dass die Erkennungseinrichtung in der Eingabekammer angeordnet ist. Außerdem kann die Eingabeeinheit im Bereich der Eingabeöffnung eine motorisch antreibbare Einzugrolle für die Leergutgebin de aufweisen. Das Förderband ist beim Eingeben von Leergutgebinden in Eingaberichtung und über die Erkennungseinrichtung entgegen der Eingaberichtung ansteuerbar. Mit dieser Maßnahme wird erreicht, dass falsche oder falsch herum eingegebene Leergutgebinde über die Eingabeöffnung wieder ausgegeben werden können, um sie aus der Eingabeeinheit zu entfernen. Gleichzeitig wird mit einer solchen Ausgabe ein akustisches und optisches Signal abgegeben.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Erkennungseinrichtung eine motorische Drehvorrichtung für die Leergutgebinde sowie eine auf die in der Drehvorrichtung angeordneten Leergutgebinde gerichtete optoelektronische Abtastvorrichtung umfaßt. Eine bevorzugte bauliche Ausgestaltung der Erkennungseinrichtung sieht vor, dass die Drehvorrichtung zwei in seitlichem Abstand voneinander angeordnete Rollen zur liegenden Aufnahme des Leerguts aufweist, von denen mindestens eine motorisch antreibbar ist. Mit der optoelektronischen Abtastvorrichtung können entweder Codeaufdrucke auf dem Leergut abgetastet oder die Farbe und die Gestalt des Leerguts ermittelt und mit in einem Sollwertspeicher hinterlegten Vorgabewerten oder Vorgabemustern verglichen werden.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Förderband in der Eingabeeinheit im Bereich der Drehvorrichtung angeordnet ist und dass ein Hubmechanismus vorgesehen ist, mit dem das Förderband zwischen einer gegenüber der Drehvorrichtung angehobenen Transportstellung und einer gegenüber der Drehvorrichtung abgesenkten Abtaststellung anhebbar oder absenkbar ist. Zweckmäßig ist das Förderband zwischen den beiden in seitlichem Abstand voneinander angeordneten Rollen der Drehvorrichtung angeordnet. Es ist vorteilhafterweise über die Einzugrolle geführt und zusammen mit dieser motorisch antreibbar.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Förderband unter der Einwirkung des Hubmechanismus um eine zur Achse der Einzugrolle parallele oder mit dieser zusammenfallende Achse zwischen der Transportstellung und der Abtaststellung verschwenkbar ist. Der Hubmechanismus weist zu diesem Zweck beispielsweise eine motorisch über eine Zentralsteuerung angesteuerte Exzenterrolle auf, auf der ein feststehendes Rahmenteil des Förderbandes gegebenenfalls unter der Einwirkung einer Feder aufliegt.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand der in der Zeichnung in schematischer Weise dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen
  • 1 eine Frontansicht eines Rücknahmegeräts für Leergutgebinde mit einem zentralen Grundmodul und zwei Anbaugehäusen für verschiedene Aufnahmeeinheiten;
  • 2 die Eingabeeinheit mit nachgeordneter Aufstelleinheit und Schrägfördereinheit in schaubildlicher Darstellung sowie drei Seitenansichten;
  • 3a bis 3d die Aufrichteinheit und Schrägfördereinheit mit Leergutgebin den in zwei vergrößerten schaubildlichen Darstellungen sowie in einer Draufsicht und einer Seitenansicht bei hochgestellter Schwenkklappe;
  • 4 bis 4c die Aufstelleinheit und die Schrägfördereinheit in zwei schau bildlichen Darstellungen sowie einem vergrößertem Ausschnitt bei schräggestellter Schwenkklappe;
  • 5a und 5b je eine Seitenansicht der Schrägfördereinheit in zwei verschiedenen Arbeitsstellungen.
  • Das in 1 in einer Frontalansicht dargestellte Rücknahmegerät ist zur Rücknahme von Leergut bestehend aus Ein- oder Mehrwegflaschen und -dosen aus Glas, Kunststoff und/oder Metallblech bestimmt. Das Rücknahmegerät umfaßt ein zentrales Grundmodul 10, das eine über eine Eingabeöffnung 12 zugängliche Eingabeeinheit 14 zur Aufnahme von liegenden, rotationssymmetrischen Leergutgebinden 16 sowie eine Bedieneinheit mit einem Display 18, Bedientastern 20 und einem Kartenlese- und Schreibgerät 22 für Chip- oder Wertkarten oder für eine Bonausgabe aufweist.
  • Die beiden seitlich an das Grundmodul 10 angebauten Gehäuseteile 24, 26 sind als Magazin zum Einstellen der fahrbaren Aufnahmeeinheiten 28, 30 für das eingegebene Leergut 16 bestimmt. Bei der in 1 links dargestellten Aufnahmeeinheit 28 ist im oberen Bereich eine Plattform 32 vorgesehen, die zur stehenden Aufnahme von Mehrwegflaschen 16' aus Glas bestimmt ist. Der untere Bereich der Aufnahmeeinheit 28 ist für die Aufnahme von Mehrweg-Kunststoffflaschen (PET) bestimmt, während die Aufnahmeeinheit 30 im rechten Gehäuseteil 26 zur Aufnahme von Einweg-Kunststoffflaschen bestimmt ist, die in einem im oberen Bereich des Gehäuseteils 26 befindlichen Verdichtungsmechanismus 34 zerkleinert und verdichtet werden.
  • Im Inneren des Grundmoduls 10 befindet sich die Eingabeeinheit 14, die eine über die Eingabeöffnung 12 zugängliche Eingabekammer 36 sowie ein sich von der Eingabeöffnung 12 bis in das Innere der Eingabekammer 36 erstreckendes Förderband 38 enthält. Das Förderband 38 ist am einen Ende über eine öffnungsnah angeordnete, nicht dargestellte Einzugrolle und an ihrem anderen Ende über eine Umlenkrolle geführt. Der Antrieb des Förderbands 38 erfolgt gemeinsam mit der Einzugrolle über einen Antriebsmechanismus, der wahlweise in Einzugrichtung und in Rückgaberichtung ansteuerbar ist.
  • Das Förderband 38 befindet sich im Zwischenraum zwischen den beiden Rollen 40 einer Drehvorrichtung für das rotationssymmetrische Leergutgebinde 16 und kann mittels eines nicht dargestellten, motorisch angetriebenen Hubmechanismus zwischen einer oberen Transportstellung und einer unte ren Abtaststellung verschwenkt werden. Bei der Eingabe wird das Leergutgebinde 16 von der Einzugrolle und dem in seiner angehobenen Transportstellung befindlichen Förderband 38 erfaßt und in das Innere der Eingabekammer 36 transportiert, bis eine durch das Leergut ausgelöste Lichtschranke den Antriebsmechanismus für das Förderband abstellt. Sodann wird das Förderband über den Hubmechanismus nach unten in die Abtaststellung geschwenkt, in welcher das Leergut auf die Rollen 40 der Drehvorrichtung aufgelegt wird. Die Rollen 40 werden zusammen mit dem darauf befindlichen Leergut in Drehung versetzt, so dass es mit einer optoelektronischen Abtastvorrichtung abgetastet werden kann.
  • Bei zulässigem Leergut wird das Förderband 38 über den Hubmechanismus wieder angehoben und zu den dahinter liegenden Förderzweigen transportiert. Wird über die Erkennungseinrichtung unzulässiges Leergut signalisiert, so wird das Förderband 38 in Richtung Eingangsöffnung 12 bewegt. Das unzulässige Leergut kann dann vom Bediener aus der Eingabekammer 36 entnommen werden.
  • In der Vorschubrichtung des Eingabe-Förderbands 38 hinter der Eingabeeinheit 14 befinden sich in den in 2 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispielen eine Aufstelleinheit 42 für Glasflaschen sowie eine Schrägfördereinheit 44 für Ein- und Mehrweg-Kunststoffflaschen.
  • Die Aufstelleinheit 42 schließt an die Eingabeeinheit über eine gehäusefeste Kippschräge 46 an, die in eine tiefer liegende Auffangkammer 48 mündet. Zur Seite hin ist die Auffangkammer 48 durch ein Leitblech 50 und nach hinten hin durch eine Trennwand 52 mit oben aufgesetzter Schwenkklappe 54 begrenzt. Gelangt eine Leergutflasche 16' bei senkrecht aufgestellter Schwenkklappe 54 beim Vorwärtstransport über das Förderband 38 zur Kippschräge 46, so stellt sich die Leergutflasche 16' auf und fällt über die Kippschräge 46 in die Auffangkammer 48. Dort steht sie auf dem Boden 56 auf, der mit der Plattform 32 in der benachbarten Aufnahmeeinheit 48 fluch tet. Neben der Auffangkammer 48 befindet sich noch eine Schiebereinheit 58, über die mittels eines Ausstoßers 60 die in der Auffangkammer 48 befindliche Leergutflasche 16' durch eine Schwenktür hindurch auf die Plattform 32 der Aufnahmeeinrichtung 28 verschoben wird.
  • Die Schrägfördereinheit 44, die sich hinter der Trennwand 52 und der Schwenkklappe 54 befindet, enthält ein mittels eines Motors 62 angetriebenes Transportband 64, das schräg ausgerichtet ist und zwei im Abstand voneinander angeordnete Mitnehmerlaschen 66 trägt. Die Schrägfördereinheit 44 weist an ihren Enden zwei Übergabestellen 68, 70 auf, von denen die untere Übergabestelle 68 in Richtung des Pfeils 72 in die in 1 links gezeigte Aufnahmeeinheit 28 und die obere Übergangsstelle in Richtung des Pfeils 74 über den Verdichtungsmechanismus 34 in die Aufnahmeeinheit 30 mündet.
  • Die von der Eingabeeinheit 14 kommenden Leergutgebinde 16 gelangen bei schräggestellter Schwenkklappe 54 von oben her in die Schrägfördereinheit (4a und 4b). Die Schwenkklappe 54 überbrückt dabei die Auffangkammer 48 der Aufstelleinheit 42. Sie wird über Signale der Erkennungseinrichtung, die beim Abtasten des Leerguts in der Eingabekammer erzeugt werden, in die betreffende Weichenstellung geschwenkt. Je nachdem, ob beim Einfallen der Flasche in die Schrägfördereinheit 44 die jeweils untere Mitnehmerlasche über das Transportband 44 nach oben oder nach unten übersteht (5a und 5b), wird die Flasche in der Schrägfördereinheit 44 festgehalten, um nach oben in Richtung des Pfeils 74 transportiert zu werden, oder sie fällt nach unten in Richtung des Pfeils 72 (5b) durch. Im letzteren Falle bildet das Transportband 64 eine Art Rutsche, die in die Aufnahmeeinheit 28 mündet. Das Einführen des Leergut-Gebindes in die Schrägfördereinheit 44 wird erleichtert, wenn während des Einführvorgangs die Schwenkklappe 54 nach oben schwenkt und sich die Flasche dabei in der Schrägfördereinheit 54 aufrichtet, so dass sie leichter nach unten fallen kann.
  • Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten:
    Die Erfindung bezieht sich auf ein Rücknahmegerät für Leergutgebinde unterschiedlicher Art und Gestalt, insbesondere für bepfandete Ein- und Mehrweggebinde aus Glas, Kunststoff und/oder Blech. Das Rücknahmegerät weist ein Grundmodul 10 sowie mindestens eine an das Grundmodul 10 ankuppelbare Aufnahmeeinheit 28, 30 für das Leergut auf. Die Eingabeeinheit 14 ist über mindestens zwei über eine Weiche anschließende Förderzweige an die Aufnahmeeinheiten 28, 30 angeschlossen. Erfindungsgemäß ist in einem der Förderzweige eine Aufstelleinheit 42 vorgesehen, die eine an die Eingabeeinheit 14 über eine Kippkante oder -schräge 46 anschließende, tiefer liegende Auffangkammer 48 zur stehenden Übernahme eines von der Eingabeeinheit 14 kommenden Leergutgebindes 16' aufweist. Die Auffangkammer 48 grenzt an eine Aufnahmeeinheit 28 mit einer Plattform 32 zur stehenden Aufnahme von Leergutgebinden 16' aus der Auffangkammer an. Zusätzlich oder alternativ hierzu ist eine an die Eingabeeinheit 14 über eine Schwenkklappe 54 anschließende, zumindest partiell tiefer liegende Schrägfördereinheit 44 in einem Förderzweig angeordnet, die ein motorisch angetriebenes Transportband 64 mit mindestens einer Mitnehmerlasche 66 aufweist.

Claims (23)

  1. Rücknahmegerät für Leergutgebinde unterschiedlicher Art und/oder Gestalt mit einem Grundmodul (10), mit mindestens einer an das Grundmodul (10) lösbar angekoppelten Aufnahmeeinheit (28, 30), mit einer durch eine Eingabeöffnung (12) für Leergutgebinde (16, 16') in liegender Position zugänglichen Eingabeeinheit (14), mit einer von der Eingabeeinheit (14) zu der mindestens einen Aufnahmeeinheit (28, 30) führenden Fördereinrichtung, wobei die Fördereinrichtung mindestens zwei über eine Weiche (Schwenkklappe 54, Mitnehmerlasche 66) an die Eingabeeinheit (14) anschließende Förderzweige aufweist, und mit einer im Bereich der Eingabeeinheit (14) angeordneten Erkennungseinrichtung (40) zur Bestimmung der Leergutart und/oder Gestalt und zur Ansteuerung der zu den verschiedenen Förderzweigen führenden Weichen, gekennzeichnet durch eine in einem Förderzweig angeordnete Aufstelleinheit (42), die eine an die Eingabeeinheit (14) über eine Kippkante oder -schräge (46) anschließende, tiefer liegende Auffangkammer (48) zur stehenden Übernahme eines von der Eingabeeinheit (14) kommenden Leergutgebindes (16') aufweist, wobei an die Auffangkammer (48) eine Aufnahmeeinheit (28) zur stehenden Übernahme von Leergutgebinden (16') aus der Auffangkammer (48) angrenzt.
  2. Rücknahmegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufstelleinheit (42) einen in die Auffangkammer (48) eingreifenden, unter Mitnahme eines dort stehenden Leergutgebindes (16') in die benachbarte Aufnahmeeinheit (28) verschiebbaren Ausstoßer (60) aufweist.
  3. Rücknahmegerät nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch eine an die Eingabeeinheit (14) über eine Kippkante oder -schräge anschließende, zumindest partiell tiefer liegende, einen Förderzweig bildende Schrägfördereinheit (44).
  4. Rücknahmegerät für Leergutgebinde unterschiedlicher Art und/oder Gestalt mit einem Grundmodul (10), mit mindestens einer an das Grundmodul (10) lösbar angekoppelten Aufnahmeeinheit (28, 30), mit einer durch eine Eingabeöffnung (12) für Leergutgebinde (16, 16') in liegender Position zugänglichen Eingabeeinheit (14), mit einer von der Eingabeeinheit (14) zu der mindestens einen Aufnahmeeinheit (28, 30) führenden Fördereinrichtung, wobei die Fördereinrichtung mindestens zwei über eine Weiche (Schwenkklappe 54, Mitnehmerlasche 66) an die Eingabeeinheit (14) anschließende Förderzweige aufweist, und mit einer im Bereich der Eingabeeinheit (14) angeordneten Erkennungseinrichtung (40) zur Bestimmung der Leergutart und/oder Gestalt zur Ansteuerung der zu den verschiedenen Förderzweigen führenden Weichen, gekennzeichnet durch eine an die Eingabeeinheit (14) über eine Kippkante oder -schräge anschließende, zumindest partiell tiefer liegende, einen Förderzweig bildende Schrägfördereinheit (44).
  5. Rücknahmegerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrägfördereinheit (44) ein motorisch angetriebenes umlaufendes Transportband (64) mit mindestens einer über das Transportband überstehenden Mitnehmerlasche (66) aufweist.
  6. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrägfördereinheit (44) zwei in gleichem Abstand voneinander angeordnete Mitnehmerlaschen (66) aufweist.
  7. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Schrägfördereinheit (44) unter Bildung einer Weiche wahlweise eine nach unten offene und dort in eine erste Aufnahmeeinheit (28) mündende Rutsche oder eine durch eine im unteren Bereich überstehende Mitnehmerlasche (66) geschlossene, schräg nach oben bewegte und dort in eine zweite Aufnahmeeinheit (30) mün dende Bandfördereinheit für das von der Eingabeeinheit (14) kommende Leergutgebinde (16) bildet.
  8. Rücknahmegerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die untere Mitnehmerlasche (66) wahlweise unter Bildung der nach unten offenen Rutsche am unteren Trum des Transportbandes (64) nach unten oder unter Bildung der Bandfördereinheit am oberen Trum des Transportbands (64) nach oben weist.
  9. Rücknahmegerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Lage der unteren Mitnehmerlasche (66) über eine mit der Erkennungseinrichtung verbundene Steuereinheit nach Maßgabe der eingegebenen Leergutart oder -gestalt positioniert ist.
  10. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die zur Aufstelleinheit (42) oder zur Schrägfördereinheit (44) führende Schräge gehäusefest angeordnet ist.
  11. Rücknahmegerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die gehäusefeste Schräge zwischen der Eingabekammer und der unmittelbar benachbarten Aufstelleinheit oder Schrägfördereinheit angeordnet ist.
  12. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die zur Schrägfördereinheit (44) oder zur Aufstelleinheit (42) führende Schräge als motorisch verschwenkbare, über die Erkennungseinheit ansteuerbare, eine Weiche bildende Schwenkklappe (54) ausgebildet ist.
  13. Rücknahmegerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkklappe (54) zwischen der Schrägfördereinheit (44) und der Aufstelleinheit (42) angeordnet ist, wobei sie in einer ersten Endstellung eine zwischen der Eingabeeinheit (14) und der Schrägfördereinheit (44) angeordnete, die Aufstelleinheit (42) überbrückende Transportschräge für das Leergutgebinde (16) bildet und in der zweiten Endstellung die Aufstelleinheit (42) zur Eingabeeinheit (14) hin freigibt.
  14. Rücknahmegerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkklappe (54) bei einer Leergutübergabe von ihrer ersten Endstellung aus eine die Schräge verstellende Bewegung ausführt.
  15. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingabeeinheit (14) ein sich von der Eingabeöffnung (12) zu einer Abtaststelle erstreckendes Förderband (38) aufweist, und dass die Erkennungseinrichtung in der Eingabeeinheit (14) angeordnet ist.
  16. Rücknahmegerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingabeeinheit (14) im Bereich der Eingabeöffnung (12) eine motorisch antreibbare Einzugrolle für die Leergutgebinde (16, 16') aufweist.
  17. Rücknahmegerät nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderband (38) beim Eingeben von Leergutgebinden (16, 16') in Eingaberichtung und über die Erkennungseinrichtung entgegen der Eingaberichtung (12) ansteuerbar ist.
  18. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Erkennungseinrichtung eine motorische Drehvorrichtung (40) für die Leergutgebinde (16, 16') sowie eine auf die in der Drehvorrichtung angeordneten Leergutgebinde gerichtete optoelektronische Abtastvorrichtung umfaßt.
  19. Rücknahmegerät nach Anspruch 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehvorrichtung (40) zwei in seitlichem Abstand voneinander ange ordnete Rollen zur liegenden Aufnahme der Leergutgebinde (16, 16') aufweist, von denen mindestens eine motorisch antreibbar ist.
  20. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderband (38) im Bereich der Drehvorrichtung (40) angeordnet ist, und dass ein Hubmechanismus vorgesehen ist, mit dem das Förderband zwischen einer gegenüber der Drehvorrichtung (40) angehobenen Transportstellung und einer gegenüber der Drehvorrichtung (40) abgesenkten Abtaststellung anhebbar und absenkbar ist.
  21. Rücknahmegerät nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderband (38) zwischen den beiden in seitlichem Abstand voneinander angeordneten Rollen der Drehvorrichtung (40) angeordndet ist.
  22. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 18 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderband (38) über die Einzugrolle geführt und zusammen mit diesem motorisch antreibbar ist.
  23. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 18 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderband (38) unter der Einwirkung des Hubmechanismus um eine zur Achse der Einzugrolle parallele oder mit dieser zusammenfallende Achse zwischen der Transportstellung und der Abtaststellung verschwenkbar ist.
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