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Die
Erfindung betrifft ein Rücknahmegerät für Leergutgebinde
unterschiedlicher Art und/oder Gestalt mit einem Grundmodul, mit
mindestens einer an das Grundmodul lösbar angekoppelten Aufnahmeeinheit,
mit einer im Grundmodul angeordneten, durch eine Eingabeöffnung für Leergutgebinde
in liegender Position zugänglichen
Eingabeeinheit, mit einer von der Eingabeeinheit zu der mindestens
einen Aufnahmeeinheit führenden
Fördereinrichtung,
wobei die Fördereinrichtung
mindestens zwei über
eine Weiche an die Eingabeeinheit anschließende Förderzweige aufweist, und mit
einer im Bereich der Eingabeeinheit angeordneten Erkennungseinrichtung
zur Bestimmung der Art und/oder Form der Leergutgebinde zur Ansteuerung
der zu den verschiedenen Förderzweigen
führenden
Weichen.
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Es
ist bereits ein Rücknahmegerät dieser
Art vorgeschlagen worden (DE-A-103
40 264), das für die
Rücknahme
von Leergut aus unterschiedlichen Materialien, insbesondere für bepfandete
Einweggebinde aus Glas, Kunststoff und/oder Blech, bestimmt ist.
Das bekannte Rücknahmegerät weist
eine Eingabekammer zur Aufnahme von liegendem rotationssymmetrischem
Leergut auf, das in der eingegebenen Liegeposition verharrt. Für die Verteilung
der Gebinde auf unterschiedliche Aufnahmebehälter ist eine Förderreinrichtung
vorgesehen, die mindestens zwei an die Eingabekammer anschließende Förderzweige aufweist.
Außerdem
ist ein in die Eingabekammer eingreifender Manipulator vorgesehen,
der über
die Erkennungseinrichtung ansteuerbar und unter Mitnahme eines in
der Eingabekammer liegend angeordneten Leergutgebindes zu einem
ausgewählten Förderzweig
bewegbar ist. Da der in die Eingabekammer eingreifende Manipulator
eine Verletzungsgefahr darstellt, ist in der Eingabekammer eine
Lichtschranke angeordnet, die eine die Eingabekammer verschließende Türanordnung
ansteuert. Um ein Einklemmen der Hand durch die schließende Türanordnung
zu vermeiden, wird dort außerdem
vorgeschlagen, dass die Türanordnung
einen mit einem Antrieb eines Schließmechanismus unmittelbar gekuppelten Türrahmen
aufweist, und dass in dem Türrahmen eine
Schiebetür
entgegen der Kraft einer Feder in Öffnungsrichtung verschiebbar
ist.
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Der
Schließmechanismus
im Eingabebereich hat sich als recht aufwändig erwiesen. Außerdem hat
es sich gezeigt, dass vor allem Glasflaschen besser stehend als
liegend in der zugehörigen
Aufnahmeeinrichtung aufgenommen werden sollten. Dadurch wird die
Bruchgefahr reduziert und ein Auslaufen der Flaschen vermieden.
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Ausgehend
hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Rücknahmegerät der eingangs
angegebenen Art zu entwickeln, das eine besonders einfache Handhabung
ohne die Gefahr von Verletzungen auch bei Fehlbedienung bzw. beim
Hineingreifen in die Eingabekammer ermöglicht.
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Zur
Lösung
dieser Aufgabe werden die in den Ansprüchen 1 und 4 angegebenen Merkmalskombinationen
vorgeschlagen. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen
der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Die
erfindungsgemäße Lösung geht
vor allem von dem Gedanken aus, dass im Eingriffsbereich der Eingabekammer
keine verletzungsgefährdende Transportorgane
angeordnet sein sollten. Um dies zu erreichen, wird gemäß der Erfindung
vorgeschlagen, dass eine an die Eingabeeinheit über eine Kippkante oder -schräge anschließende, einen
Förderzweig
bildende Aufstelleinheit vorgesehen ist, die eine tiefer als die
Eingabeeinheit liegende Auffangkammer zur stehenden Übernahme
eines von der Eingabeeinheit kommenden Leergutgebindes aufweist
und dass an die Auffangkammer eine Aufnahmeeinheit zur stehenden
Aufnahme von Leergutgebinden aus der Auffangkammer angrenzt. Mit
diesen Maßnahmen
wird erreicht, dass spezielle Gebinde, wie Glasflaschen, die liegend über die
Eingabeöffnung
dem Rücknahmegerät zugeführt werden,
ohne Eingriff eines Manipulators aufgerichtet und von einem von
außen
her nicht erreichbaren Bereich aus aufrecht auf die Plattform einer
Aufnahmeeinheit aufgeschoben werden können. Damit wird sichergestellt,
dass die betreffenden Gebinde stehend aufbewahrt werden und nicht auslaufen
können.
Zum anderen kann sich der Bediener des Rücknahmegeräts beim versehentlichen Eingreifen
in die Eingabeeinheit nicht verletzen, so dass die Eingabeöffnung nicht
verschlossen werden muß.
Die Auffangkammer, in die das Leergutgebinde hineinkippt, ist so
weit von der Eingabeöffnung
entfernt, dass dort ein Ausstoßer
angeordnet werden kann, mit dem die dort stehenden Leergutgebinde
in eine benachbarte Aufnahmeeinheit geschoben werden können.
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Eine
vorteilhafte oder alternative Ausgestaltung der Erfindung sieht
vor, dass an die Eingabeeinheit eine einen Förderzweig bildende Schrägfördereinheit über eine
Kippkante oder -schräge
anschließt,
die zumindest partiell tiefer als die Eingabeeinheit angeordnet
ist. Die Schrägfördereinheit
weist vorteilhafterweise ein motorisch angetriebenes, umlaufendes
Transportband mit mindestens einer über das Transportband überstehenden
Mitnehmerlasche für
die Leergutgebinde auf. Zweckmäßig weist
die Schrägfördereinheit
zwei in gleichem Abstand voneinander angeordnete Mitnehmerlaschen
auf, die abwechselnd zum Einsatz kommen. Mit einer solchen Schrägfördereinheit
kann unter Bildung einer Weiche wahlweise eine nach unten offene
und dort in eine erste Aufnahmeeinheit mündende Rutsche oder eine durch
eine im unteren Bereich überstehende
Mitnehmerlasche geschlossene, schräg nach oben bewegte und dort
in eine zweite Aufnahmeeinheit mündende Bandfördereinheit
gebildet werden. Die Ansteuerung der Schrägfördereinheit erfolgt über die
Leerguterkennungseinheit, und zwar so, dass unter Bildung der nach
unten offenen Rutsche die untere Mitnehmerlasche am unteren Transportband-Trum
nach unten und unter Bildung der Bandfördereinheit am oberen Transportband-Trum
nach oben weist. Bei jedem Rückgabevorgang
wird die jeweils untere Mitnehmerlasche zunächst in die nach unten weisende „Rutschen-Position" gebracht. Wenn das
ankommen de Leergutgebinde mit der Rutsche nach unten abgegeben wird,
braucht das Transportband nicht bewegt zu werden. Wenn das ankommende
Gebinde jedoch über
den Schrägförderer nach
oben transportiert werden soll, wird zunächst die untere Mitnehmerlasche
in ihre nach oben über
das Obertrum überstehende
Auffangposition gedreht und anschließend beim Auftreffen des Leergutgebindes über den
Bandantrieb unter Mitnahme des Gebindes nach oben in Richtung zweite
Aufnahmeeinheit bewegt wird.
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Die
von der Eingabeeinheit in die Aufstelleinheit bzw. die Schrägfördereinheit
führende
Schräge kann
gehäusefest
angeordnet werden. Die gehäusefeste
Schräge
befindet sich immer zwischen der Eingabekammer und der unmittelbar
benachbarten Aufstell- oder Schrägfördereinheit.
Die weiter entfernte Übergabeeinheit
weist dagegen eine als motorisch verschwenkbare, über die
Erkennungseinheit ansteuerbare, eine Weiche bildende Schwenkklappe als
Kippkante oder -schräge
auf. Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass
die Schwenkklappe zwischen der Schrägfördereinheit und der Aufstelleinheit
angeordnet ist, wobei sie in einer ersten Endstellung eine zwischen
der Eingabeeinheit und der Schrägfördereinheit
angeordnete, die Aufstelleinheit überbrückende Transportschräge für das Leergutgebinde
bildet und in der zweiten Endstellung die Aufstelleinheit zur Eingabeeinheit
hin freigibt. Die Schwenkklappe kann auch eine von ihrer ersten
Endstellung aus den Schrägwinkel
verstellende Bewegung beim Übergabevorgang
ausführen.
Mit dieser Maßnahme
wird erreicht, dass das Gebinde zuverlässig in die Schrägfördereinheit
hineinfällt
und nicht unerwünscht
in einer Zwischenposition hängen bleibt.
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Eine
weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die
Eingabeeinheit ein sich von der Eingabeöffnung durch eine Eingabekammer hindurch
zu einer Übergabestelle
an die Fördereinrichtung
erstreckendes Förderband
aufweist und dass die Erkennungseinrichtung in der Eingabekammer
angeordnet ist. Außerdem
kann die Eingabeeinheit im Bereich der Eingabeöffnung eine motorisch antreibbare
Einzugrolle für
die Leergutgebin de aufweisen. Das Förderband ist beim Eingeben
von Leergutgebinden in Eingaberichtung und über die Erkennungseinrichtung
entgegen der Eingaberichtung ansteuerbar. Mit dieser Maßnahme wird
erreicht, dass falsche oder falsch herum eingegebene Leergutgebinde über die
Eingabeöffnung
wieder ausgegeben werden können,
um sie aus der Eingabeeinheit zu entfernen. Gleichzeitig wird mit
einer solchen Ausgabe ein akustisches und optisches Signal abgegeben.
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Eine
weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die
Erkennungseinrichtung eine motorische Drehvorrichtung für die Leergutgebinde
sowie eine auf die in der Drehvorrichtung angeordneten Leergutgebinde
gerichtete optoelektronische Abtastvorrichtung umfaßt. Eine
bevorzugte bauliche Ausgestaltung der Erkennungseinrichtung sieht
vor, dass die Drehvorrichtung zwei in seitlichem Abstand voneinander
angeordnete Rollen zur liegenden Aufnahme des Leerguts aufweist,
von denen mindestens eine motorisch antreibbar ist. Mit der optoelektronischen
Abtastvorrichtung können
entweder Codeaufdrucke auf dem Leergut abgetastet oder die Farbe
und die Gestalt des Leerguts ermittelt und mit in einem Sollwertspeicher
hinterlegten Vorgabewerten oder Vorgabemustern verglichen werden.
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Eine
bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Förderband
in der Eingabeeinheit im Bereich der Drehvorrichtung angeordnet ist
und dass ein Hubmechanismus vorgesehen ist, mit dem das Förderband
zwischen einer gegenüber der
Drehvorrichtung angehobenen Transportstellung und einer gegenüber der
Drehvorrichtung abgesenkten Abtaststellung anhebbar oder absenkbar
ist. Zweckmäßig ist
das Förderband
zwischen den beiden in seitlichem Abstand voneinander angeordneten
Rollen der Drehvorrichtung angeordnet. Es ist vorteilhafterweise über die
Einzugrolle geführt
und zusammen mit dieser motorisch antreibbar.
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Eine
weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das
Förderband
unter der Einwirkung des Hubmechanismus um eine zur Achse der Einzugrolle
parallele oder mit dieser zusammenfallende Achse zwischen der Transportstellung
und der Abtaststellung verschwenkbar ist. Der Hubmechanismus weist
zu diesem Zweck beispielsweise eine motorisch über eine Zentralsteuerung angesteuerte
Exzenterrolle auf, auf der ein feststehendes Rahmenteil des Förderbandes
gegebenenfalls unter der Einwirkung einer Feder aufliegt.
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Im
Folgenden wird die Erfindung anhand der in der Zeichnung in schematischer
Weise dargestellten Ausführungsbeispiele
näher erläutert. Es
zeigen
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1 eine
Frontansicht eines Rücknahmegeräts für Leergutgebinde
mit einem zentralen Grundmodul und zwei Anbaugehäusen für verschiedene Aufnahmeeinheiten;
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2 die Eingabeeinheit mit nachgeordneter
Aufstelleinheit und Schrägfördereinheit
in schaubildlicher Darstellung sowie drei Seitenansichten;
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3a bis 3d die
Aufrichteinheit und Schrägfördereinheit
mit Leergutgebin den in zwei vergrößerten schaubildlichen Darstellungen
sowie in einer Draufsicht und einer Seitenansicht bei hochgestellter
Schwenkklappe;
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4 bis 4c die
Aufstelleinheit und die Schrägfördereinheit
in zwei schau bildlichen Darstellungen sowie einem vergrößertem Ausschnitt
bei schräggestellter
Schwenkklappe;
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5a und 5b je
eine Seitenansicht der Schrägfördereinheit
in zwei verschiedenen Arbeitsstellungen.
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Das
in 1 in einer Frontalansicht dargestellte Rücknahmegerät ist zur
Rücknahme
von Leergut bestehend aus Ein- oder Mehrwegflaschen und -dosen aus
Glas, Kunststoff und/oder Metallblech bestimmt. Das Rücknahmegerät umfaßt ein zentrales Grundmodul 10,
das eine über
eine Eingabeöffnung 12 zugängliche
Eingabeeinheit 14 zur Aufnahme von liegenden, rotationssymmetrischen
Leergutgebinden 16 sowie eine Bedieneinheit mit einem Display 18, Bedientastern 20 und
einem Kartenlese- und Schreibgerät 22 für Chip-
oder Wertkarten oder für eine
Bonausgabe aufweist.
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Die
beiden seitlich an das Grundmodul 10 angebauten Gehäuseteile 24, 26 sind
als Magazin zum Einstellen der fahrbaren Aufnahmeeinheiten 28, 30 für das eingegebene
Leergut 16 bestimmt. Bei der in 1 links
dargestellten Aufnahmeeinheit 28 ist im oberen Bereich
eine Plattform 32 vorgesehen, die zur stehenden Aufnahme
von Mehrwegflaschen 16' aus Glas
bestimmt ist. Der untere Bereich der Aufnahmeeinheit 28 ist
für die
Aufnahme von Mehrweg-Kunststoffflaschen (PET) bestimmt, während die
Aufnahmeeinheit 30 im rechten Gehäuseteil 26 zur Aufnahme
von Einweg-Kunststoffflaschen bestimmt ist, die in einem im oberen
Bereich des Gehäuseteils 26 befindlichen
Verdichtungsmechanismus 34 zerkleinert und verdichtet werden.
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Im
Inneren des Grundmoduls 10 befindet sich die Eingabeeinheit 14,
die eine über
die Eingabeöffnung 12 zugängliche
Eingabekammer 36 sowie ein sich von der Eingabeöffnung 12 bis
in das Innere der Eingabekammer 36 erstreckendes Förderband 38 enthält. Das
Förderband 38 ist
am einen Ende über
eine öffnungsnah
angeordnete, nicht dargestellte Einzugrolle und an ihrem anderen
Ende über
eine Umlenkrolle geführt.
Der Antrieb des Förderbands 38 erfolgt
gemeinsam mit der Einzugrolle über
einen Antriebsmechanismus, der wahlweise in Einzugrichtung und in
Rückgaberichtung
ansteuerbar ist.
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Das
Förderband 38 befindet
sich im Zwischenraum zwischen den beiden Rollen 40 einer Drehvorrichtung
für das
rotationssymmetrische Leergutgebinde 16 und kann mittels
eines nicht dargestellten, motorisch angetriebenen Hubmechanismus zwischen
einer oberen Transportstellung und einer unte ren Abtaststellung
verschwenkt werden. Bei der Eingabe wird das Leergutgebinde 16 von
der Einzugrolle und dem in seiner angehobenen Transportstellung
befindlichen Förderband 38 erfaßt und in
das Innere der Eingabekammer 36 transportiert, bis eine durch
das Leergut ausgelöste
Lichtschranke den Antriebsmechanismus für das Förderband abstellt. Sodann wird
das Förderband über den
Hubmechanismus nach unten in die Abtaststellung geschwenkt, in welcher
das Leergut auf die Rollen 40 der Drehvorrichtung aufgelegt
wird. Die Rollen 40 werden zusammen mit dem darauf befindlichen
Leergut in Drehung versetzt, so dass es mit einer optoelektronischen
Abtastvorrichtung abgetastet werden kann.
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Bei
zulässigem
Leergut wird das Förderband 38 über den
Hubmechanismus wieder angehoben und zu den dahinter liegenden Förderzweigen
transportiert. Wird über
die Erkennungseinrichtung unzulässiges
Leergut signalisiert, so wird das Förderband 38 in Richtung
Eingangsöffnung 12 bewegt.
Das unzulässige
Leergut kann dann vom Bediener aus der Eingabekammer 36 entnommen
werden.
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In
der Vorschubrichtung des Eingabe-Förderbands 38 hinter
der Eingabeeinheit 14 befinden sich in den in 2 bis 4 gezeigten
Ausführungsbeispielen
eine Aufstelleinheit 42 für Glasflaschen sowie eine Schrägfördereinheit 44 für Ein- und
Mehrweg-Kunststoffflaschen.
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Die
Aufstelleinheit 42 schließt an die Eingabeeinheit über eine
gehäusefeste
Kippschräge 46 an,
die in eine tiefer liegende Auffangkammer 48 mündet. Zur
Seite hin ist die Auffangkammer 48 durch ein Leitblech 50 und
nach hinten hin durch eine Trennwand 52 mit oben aufgesetzter
Schwenkklappe 54 begrenzt. Gelangt eine Leergutflasche 16' bei senkrecht
aufgestellter Schwenkklappe 54 beim Vorwärtstransport über das
Förderband 38 zur
Kippschräge 46,
so stellt sich die Leergutflasche 16' auf und fällt über die Kippschräge 46 in
die Auffangkammer 48. Dort steht sie auf dem Boden 56 auf,
der mit der Plattform 32 in der benachbarten Aufnahmeeinheit 48 fluch tet.
Neben der Auffangkammer 48 befindet sich noch eine Schiebereinheit 58, über die
mittels eines Ausstoßers 60 die
in der Auffangkammer 48 befindliche Leergutflasche 16' durch eine Schwenktür hindurch
auf die Plattform 32 der Aufnahmeeinrichtung 28 verschoben
wird.
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Die
Schrägfördereinheit 44,
die sich hinter der Trennwand 52 und der Schwenkklappe 54 befindet,
enthält
ein mittels eines Motors 62 angetriebenes Transportband 64,
das schräg
ausgerichtet ist und zwei im Abstand voneinander angeordnete Mitnehmerlaschen 66 trägt. Die
Schrägfördereinheit 44 weist
an ihren Enden zwei Übergabestellen 68, 70 auf,
von denen die untere Übergabestelle 68 in
Richtung des Pfeils 72 in die in 1 links
gezeigte Aufnahmeeinheit 28 und die obere Übergangsstelle
in Richtung des Pfeils 74 über den Verdichtungsmechanismus 34 in
die Aufnahmeeinheit 30 mündet.
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Die
von der Eingabeeinheit 14 kommenden Leergutgebinde 16 gelangen
bei schräggestellter Schwenkklappe 54 von
oben her in die Schrägfördereinheit
(4a und 4b). Die
Schwenkklappe 54 überbrückt dabei
die Auffangkammer 48 der Aufstelleinheit 42. Sie
wird über
Signale der Erkennungseinrichtung, die beim Abtasten des Leerguts
in der Eingabekammer erzeugt werden, in die betreffende Weichenstellung
geschwenkt. Je nachdem, ob beim Einfallen der Flasche in die Schrägfördereinheit 44 die jeweils
untere Mitnehmerlasche über
das Transportband 44 nach oben oder nach unten übersteht (5a und 5b),
wird die Flasche in der Schrägfördereinheit 44 festgehalten,
um nach oben in Richtung des Pfeils 74 transportiert zu
werden, oder sie fällt
nach unten in Richtung des Pfeils 72 (5b) durch.
Im letzteren Falle bildet das Transportband 64 eine Art
Rutsche, die in die Aufnahmeeinheit 28 mündet. Das
Einführen
des Leergut-Gebindes in die Schrägfördereinheit 44 wird
erleichtert, wenn während
des Einführvorgangs
die Schwenkklappe 54 nach oben schwenkt und sich die Flasche
dabei in der Schrägfördereinheit 54 aufrichtet,
so dass sie leichter nach unten fallen kann.
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Zusammenfassend
ist folgendes festzuhalten:
Die Erfindung bezieht sich auf
ein Rücknahmegerät für Leergutgebinde
unterschiedlicher Art und Gestalt, insbesondere für bepfandete
Ein- und Mehrweggebinde aus Glas, Kunststoff und/oder Blech. Das Rücknahmegerät weist
ein Grundmodul 10 sowie mindestens eine an das Grundmodul 10 ankuppelbare
Aufnahmeeinheit 28, 30 für das Leergut auf. Die Eingabeeinheit 14 ist über mindestens
zwei über
eine Weiche anschließende
Förderzweige
an die Aufnahmeeinheiten 28, 30 angeschlossen.
Erfindungsgemäß ist in
einem der Förderzweige
eine Aufstelleinheit 42 vorgesehen, die eine an die Eingabeeinheit 14 über eine
Kippkante oder -schräge 46 anschließende, tiefer
liegende Auffangkammer 48 zur stehenden Übernahme
eines von der Eingabeeinheit 14 kommenden Leergutgebindes 16' aufweist. Die
Auffangkammer 48 grenzt an eine Aufnahmeeinheit 28 mit
einer Plattform 32 zur stehenden Aufnahme von Leergutgebinden 16' aus der Auffangkammer
an. Zusätzlich
oder alternativ hierzu ist eine an die Eingabeeinheit 14 über eine
Schwenkklappe 54 anschließende, zumindest partiell tiefer
liegende Schrägfördereinheit 44 in
einem Förderzweig
angeordnet, die ein motorisch angetriebenes Transportband 64 mit
mindestens einer Mitnehmerlasche 66 aufweist.