DE10302853A1 - Verfahren und Markierung zur Kennzeichnung und Identifizierung von Behältern - Google Patents
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Abstract
Ein pfandpflichtiger Behälter (2), wie z. B. Dose, Glas- oder Kunststoffflasche, wird für ein wert- und sortengerechtes Identifizieren in einem Rücknahmeautomaten, an einer signifikanten Stelle bei der Herstellung oder während des Durchlaufs in einem Abfüllautomaten durch eine magnetische Markierung (1) in Form einer definierten permanentmagnetischen Masse gekennzeichnet. Nach dem Einwurf des so markierten Behälters (2) in den Rücknahmeautomaten wird die Feldstärke der Markierung (1) durch einen Magnetfeldsensor umfasst, gemessen und der Behälter (2) anschließend durch Auswertung des Messergebnisses klassifiziert.
Description
- Die Endung betrifft ein Verfahren und eine Markierung zur Kennzeichnung eines Behälters, insbesondere Pfandbehälter für ein wert- und sortengerechtes Identifizieren unterschiedlicher Behälter verschiedener Hersteller aus Blech, Glas oder Kunststoff in einem Rücknahmeautomaten.
- [Stand der Technik]
- Bekannt sind vollautomatische Anlagen, die es erlauben, in diese Automaten eingeworfene Pfandbehälter zu klassifizieren, einen Pfandbehälter von anderen Gegenständen zu unterscheiden, den Pfandwert für jeden einzelnen Behälter festzustellen, den Hersteller und/oder den ursprünglichen Behälterinhalt zu erfassen und anschließend einen Wertbon oder das Pfandgeld auszugeben.
- Da der Pfandbetrag deutlich über den tatsächlichen Produktions- bzw. Verwertungskosten liegt, muss mit dem betrügerischen Missbrauch des Pfandsystems gerechnet werden, was z.B. im Grenzgebiet zu Ländern, die kein Pfand erheben, bereits eingetreten ist. Nicht auszuschließen ist zudem, dass leere Dosen und Flaschen gezielt in großen Mengen aus Ländern eingeschleust werden, in denen sie billig zu beschaffen sind.
- Um diesen Missbrauch zu verhindern, gibt es verschiedene Vorschläge, die meistens auf eine fälschungssichere Kennzeichnung neben den bereits verwendeten Strichcodes, Grüner Punkt usw. hinauslaufen. Ein solcher neuerlicher Zusatz würde allerdings die Fläche auf der Verpackung, die für die Produktwerbung zur Verfügung steht, weiter einschränken. Außerdem können derartige Markierungen leicht nachgemacht werden oder bereits vorhandene Markierungen werden durch Kratzer oder Verschmutzungen nicht mehr identifizierbar.
- Um derartige Umstände zu umgehen, werden bisher sehr aufwendige Verfahren und Anordnungen angeboten. So gibt es optische Geräte, die neben einer Kennung den Gegenstand zusätzlich dreidimensional erfassen und die daraus gewonnenen Informationen rechnergestützt verarbeiten.
- Eine andere Lösung sieht vor, eine fälschungssichere Kodierung im Druckbild auf den Produkten zu verstecken. Die Kodierung erfolgt somit unmittelbar und für das menschliche Auge nicht wahrnehmbar im gesamten Druckbild.
- Die Erkennung geschieht über ein optisches Erfassungsgerät, das einen beliebigen Ausschnitt aus dem gesamten Druckbild erfasst und mit einem internen Muster vergleicht.
- Alle bisher bekannten Erkennungsgeräte für Pfandverpackungen und Verfahren zu deren Identifizierung sind entweder zu aufwendig oder nicht ausreichend fälschungssicher.
- Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren und eine Markierung zur Kennzeichnung und Identifizierung von Behältern, insbesondere in einem Pfandsystem zu schaffen, bei dem ein Pfandbehälter bei der Herstellung oder während des Abfüllvorganges mit einer Markierung versehen wird, die mit einfachen Mitteln nicht ohne weiteres nachzuahmen und in einem automatischen Pfandgutrücknahmesystem leicht zu identifizieren und auszuwerten ist.
- Die Aufgabe wird hinsichtlich des Verfahrens mit den Merkmalen des 1. Patentanspruchs und hinsichtlich der Markierung mit den Merkmalen des 5. Patentanspruchs gelöst. Vorteilhafte Weiterentwicklungen und Ausgestaltungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
- Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren wird ein pfandpflichtiger Behälter, wie Dose, Glas- oder Kunststoffflasche für ein wert- und sortengerechtes Identifizieren in einem Rücknahmeautomaten, an einer signifikanten Stelle bei der Herstellung, während des Durchlaufs in einem Abfüllautomaten oder beim Verschließen mit einer magnetische Markierung in Form einer definierten permanentmagnetischen Masse versehen.
- Die Stärke des Magnetfeldes kann auf einfachste Art und Weise, nämlich durch die Wahl der Art und/oder Menge des permanent magnetischen Materials, variiert werden.
- Durch die Wahl der Art und/oder der Menge des permanent magnetischen Materials kann das Magnetfeld bei der Herstellung des Behälters derart ausgelegt werden, dass seine Feldstärke Auskunft über die Art und Form des Behälters, den ursprünglichen Behälterinhalt und/oder den Hersteller gibt.
- Vorzugsweise wird der Behälter an einer Stelle markiert, mit der er später zuerst in den Rücknahmeautomaten eingeführt wird, in der Regel mit dem oberen Teil, der den Verschluss bzw. Öffner trägt. Die definierte permanentmagnetische Masse ist entweder unsichtbar in einen Deckel eingearbeitet, aufgesprüht oder in anderer Weise haltbar befestigt. Sie kann Bestandteil einer Prägenummer oder bei Dosen Teil eines Öffners oder einer Öffnungswulst sein.
- Im Rücknahmeautomaten wird der so gekennzeichnete Behälters nach dem Einwurf durch einen Magnetfeldsensor erfasst, auf der Basis eines definierten Messwertes klassifiziert und anschließend über einen ausgewählten Transportweg sortiert einer Sammelstelle zugeführt. Nicht klassifizierbare Behälter werden in einen Abfallbehälter ausgeworfen.
- Alternativ dazu können auch mehrere Einwurfkanäle für unterschiedliche Einwegbehälter vorhanden sein.
- Der Magnetfeldsensor misst vorzugsweise die magnetische Feldstärke. Hohe Genauigkeitsanforderungen müssen nicht gestellt werden, da ein weiter unterscheidbarer Messbereich eingestellt werden kann.
- [Beispiele]
- An Hand von Zeichnungen wird das erfindungsgemäße Verfahren schematisch erläutert und das Anbringen der magnetischen Masse auf einer Pfanddose beispielhaft dargestellt.
- Es zeigen:
-
1 eine Einwegpfanddose mit verschiedenen Möglichkeiten der Anordnung der magnetischen Masse, -
2 ein Schema eines Einwurfskanals für Pfandbehälter in einem Rücknahmeautomaten. - Das Anbringen einer magnetischen Masse
1 ist in1 beispielhaft an einer Dose2 dargestellt. Bei anderen Einwegbehältern kann die magnetische Masse1 analog in einem Deckel oder in oder auf der Verschraubung einer Flasche angeordnet oder als besondere Markierung an einer anderen geeigneten Stelle aufgebracht sein. Sie kann an einem Ort oder auch mehrfach auf der Dose bzw. dem Behälter angeordnet sein. - Die magnetische Masse
1 ist gemäß1 entweder separat im Deckel3 der Dose2 angeordnet oder Bestandteil einer Verschlussöffnungslasche4 , einer Prägenummer5 oder eines Öffnungswulstes6 . -
2 zeigt schematisch die Wirkungsweise des Verfahrens. Dargestellt ist ein Einwurfkanal7 , der in einem Pfandrückgabeautomaten8 angeordnet ist. Der Pfandbehälter, hier beispielsweise wieder eine Dose2 , wird mit seinem Deckel3 nach unten weisend in die Öffnung9 des Einwurfkanals7 eingeworfen und landet auf einer Auftreff- und Identifizierungsfläche10 , auf der oder unter der ein Magnetfeldsensor11 befestigt ist. - Das Signal des Magnetfeldsensors
11 wird einer Auswerte- und Identifizierungseinrichtung12 zugeführt, die in Abhängigkeit vom Messwert des Magnetfeldsensors11 eine Auswurfeinrichtung13 und eine Leiteinrichtung14 zur messwertabhängigen Sortierung steuert. - Lässt sich der eingeworfene Gegenstand nicht identifizieren, landet er in einem Abfallbehälter
15 .
Claims (11)
- Verfahren zur Kennzeichnung eines Behälters für ein wert- und sortengerechtes Identifizieren unterschiedlicher Behälter (
2 ) aus Blech, Glas oder Kunststoff verschiedener Hersteller in einem Rücknahmeautomaten (8 ), dadurch gekennzeichnet, dass an einer signifikanten Stelle des Behälters (2 ) bei der Herstellung oder während des Durchlaufs in einem Abfüllautomaten eine magnetische Markierung (1 ) in Form einer definierten permanentmagnetischen Masse aufgebracht wird, die nach Einwurf des so gekennzeichneten Behälters (2 ) in dem Rücknahmeautomaten (8 ) durch einen Magnetfeldsensor (11 ) erfasst, gemessen und der Behälter (2 ) anschließend durch Auswertung des Messergebnisses in einer Auswerte- und Identifizierungseinrichtung (12 ) klassifiziert wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die definierte permanentmagnetische Masse (
1 ) durch die Wahl der Art und/oder die Menge des permanent magnetischen Materials eingestellt wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Magnetfeldsensor (
11 ) die magnetische Feldstärke misst. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerte- und Identifizierungseinrichtung (
12 ) die Sortierung der Behälter (2 ) in einer Sortieranlage (14 ) steuert und den Pfandwert zur Ausgabe freigibt. - Markierung zur Kennzeichnung eines Behälters (
2 ) für ein wert- und sortengerechtes Identifizieren unterschiedlicher Behälter (2 ) verschiedener Hersteller in einem Rücknahmeautomaten (8 ), dadurch gekennzeichnet, dass an einer signifikanten Stelle des Behälters (2 ) eine definierte permanentmagnetische Masse (1 ) aufgebracht ist, die durch einen Magnetfeldsensor (11 ) in dem Rücknahmeautomaten (8 ) messbar ist. - Markierung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Magnetfeldsensor (
11 ) am Ende eines Einwurfkanals (7 ) im Rücknahmeautomaten (8 ) an oder unter einer Auftreff- und Identifizierungsfläche (10 ) angeordnet ist. - Markierung nach Anspruch 5 und 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Magnetfeldsensor (
11 ) mit einer Auswerte- und Identifizierungseinrichtung (12 ) verbunden ist, die die Sortierung der Behälter (2 ) in einer Sortieranlage (14 ) steuert und den Pfandwert zur Ausgabe freigibt. - Markierung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die permanentmagnetische Masse (
1 ) aus einem permanentmagnetischen Material gebildet ist. - Markierung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die permanentmagnetische Masse (
1 ) in das Material des Behälters (2 ) eingebracht ist. - Markierung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die permanentmagnetische Masse (
1 ) auf dem Behälter (2 ) aufgebracht ist. - Markierung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die permanentmagnetische Masse (
1 ) eine aushärtbare und gut haftende streichfähige Masse ist.
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2003
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