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DE10340264A1 - Leergut-Rücknahmegerät - Google Patents

Leergut-Rücknahmegerät Download PDF

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DE10340264A1
DE10340264A1 DE2003140264 DE10340264A DE10340264A1 DE 10340264 A1 DE10340264 A1 DE 10340264A1 DE 2003140264 DE2003140264 DE 2003140264 DE 10340264 A DE10340264 A DE 10340264A DE 10340264 A1 DE10340264 A1 DE 10340264A1
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DE
Germany
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Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE2003140264
Other languages
English (en)
Inventor
Hans-Hermann Trautwein
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
HANS-HERMANN TRAUTWEIN SB-TECHNIK GmbH
Hans Hermann Trautwein SB Technik GmbH
Original Assignee
HANS-HERMANN TRAUTWEIN SB-TECHNIK GmbH
Hans Hermann Trautwein SB Technik GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by HANS-HERMANN TRAUTWEIN SB-TECHNIK GmbH, Hans Hermann Trautwein SB Technik GmbH filed Critical HANS-HERMANN TRAUTWEIN SB-TECHNIK GmbH
Priority to DE2003140264 priority Critical patent/DE10340264A1/de
Publication of DE10340264A1 publication Critical patent/DE10340264A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F7/00Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus
    • G07F7/06Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by returnable containers, i.e. reverse vending systems in which a user is rewarded for returning a container that serves as a token of value, e.g. bottles
    • G07F7/0609Mechanisms actuated by objects other than coins to free or to actuate vending, hiring, coin or paper currency dispensing or refunding apparatus by returnable containers, i.e. reverse vending systems in which a user is rewarded for returning a container that serves as a token of value, e.g. bottles by fluid containers, e.g. bottles, cups, gas containers
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y02TECHNOLOGIES OR APPLICATIONS FOR MITIGATION OR ADAPTATION AGAINST CLIMATE CHANGE
    • Y02WCLIMATE CHANGE MITIGATION TECHNOLOGIES RELATED TO WASTEWATER TREATMENT OR WASTE MANAGEMENT
    • Y02W30/00Technologies for solid waste management
    • Y02W30/50Reuse, recycling or recovery technologies
    • Y02W30/60Glass recycling
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    • Y02W30/50Reuse, recycling or recovery technologies
    • Y02W30/62Plastics recycling; Rubber recycling

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Processing And Handling Of Plastics And Other Materials For Molding In General (AREA)

Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Rücknahmegerät für Leergut aus unterschiedlichen Materialien, insbesondere für bepfandete Einweggebinde aus Glas, Kunststoff und/oder Blech. Das Rücknahmegerät weist ein Gehäuse (10) und mindestens einen in das Gehäuse einstellbaren Aufnahmebehälter (32) für das Leergut (20) auf. Weiter ist eine durch eine Eingabeöffnung (16) zugängliche Eingabekammer (18) für das Leergut (20) und eine von der Eingabekammer (18) zu dem Aufnahmebehälter (32) führende Fördereinrichtung sowie eine im Bereich der Eingabekammer angeordnete Erkennungseinrichtung (66) zur Bestimmung der Leergutart vorgesehen. Eine besonders einfach handhabbare und baulich einfache Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Fördereinrichtung mindestens zwei an die Eingabekammer (18) anschließende Förderzweige (38, 40) aufweist, und dass in die Eingabekammer ein Manipulator (56) eingreift, der über die Erkennungseinrichtung (66) ansteuerbar und unter Mitnahme eines in der Eingabekammer (18) liegend angeordneten Leergutgebindes zu einem ausgewählten Förderzweig (38, 40) bewegbar ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Rücknahmegerät für Leergut aus unterschiedlichen Materialien, insbesondere für bepfandete Einweggebinde aus Glas, Kunststoff und/oder Blech, mit einem Gehäuse und mindestens einem in den Gehäuseunterteil einstellbaren Abfallbehälter, mit einer durch eine Eingabeöffnung im Gehäuseoberteil von außen zugänglichen Eingabekammer für das Leergut und einer von der Eingabekammer zu dem mindestens einen Aufnahmebehälter führenden Fördereinrichtung, sowie mit einer im Bereich der Eingabekammer angeordneten Erkennungseinrichtung zur Bestimmung der Leergutart.
  • Es ist bereits ein Rücknahmegerät dieser Art vorgeschlagen worden ( DE-A-101 49 459 ), das für die Rücknahme von Getränkeflaschen aus Glas oder Kunststoff sowie von Getränkedosen eingesetzt werden kann. Das Material der Flaschen oder Dosen wird dabei in einem Wertstoffsystem als Rohstoff wieder verwendet, d.h. das Leergut wird gesammelt und kann nach entsprechender Aufbereitung zur Herstellung neuer Flaschen, Dosen oder anderer Gegenstände aus entsprechendem Material verwendet werden. Um bei der Rücknahme des Leerguts eine bessere Raumausnutzung des Aufnahmebehälters zu erreichen, ist es zumindest bei Geräten für die Rücknahme von Kunststoffflaschen oder Blechdosen bekannt, das Leergut zu verdichten oder zu zerkleinern. Um die Rücknahme aller in Betracht kommenden Materialgruppen zu ermöglichen, wurde vorgeschlagen, zwei Aufnahmebehälter in das Gehäuse des Rücknahmegeräts einzustellen, von denen der eine Flaschen aus Glas und der andere Gebinden aus Kunststoff und/oder Metall zugeordnet ist. Es ist dort eine Eingabekammer zur stehenden Aufnahme des Leerguts sowie eine Erkennungseinrichtung zur Bestimmung des Leergutmaterials vorgesehen. Die Eingabekammer weist zwei, jeweils einem der Aufnahmebehälter zugeordnete Ausgabeöffnungen sowie ein Förderorgan zum Transport des Leerguts in den Bereich jeweils einer der Ausgabeöffnungen nach Maßgabe der mittels der Erkennungseinrichtung bestimmten Leergutart auf. Als nachteilig wird dabei empfunden, dass das Leergut stehend in die Eingabekammer eingestellt werden muss. Bei der stehenden Leergutaufnahme kann es durch umstürzendes Leergut zu Funktionsstörungen und zu einer Verschmutzung durch auslaufende Flüssigkeit im Bereich der Eingabekammer und entlang der Förderstrecke kommen. Das Vorhandensein von zwei Eingabekammern kann bei einem unerfahrenen Benutzer zu Irritationen führen, da er zuerst lernen muss, dass die beiden Eingabekammern alternativ genutzt werden können.
  • Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Rücknahmegerät zu entwickeln, das besonders einfach aufgebaut ist und das bei der Leergutrückgabe einfach bedienbar ist.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird die im Anspruch 1 angegebene Merkmalskombination vorgeschlagen. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
  • Der erfindungsgemäßen Lösung liegt vor allem der Gedanke zugrunde, dass die Eingabekammer zur Aufnahme von liegendem, rotationssymmetrischem Leergut geeignet ist. Diese Betriebsweise trägt wesentlich zu einem störungsfreien Betrieb bei, da das Leergut in der eingegebenen Liegeposition zuverlässig verharrt, ohne umzufallen. Um dies zu erreichen, wird gemäß der Erfindung vorgeschlagen, dass die Fördereinrichtung mindestens zwei an die Eingabekammer anschließende Förderzweige aufweist und dass in die Eingabekammer ein Manipulator eingreift, der über die Erkennungseinrichtung ansteuerbar und unter Mitnahme eines in der Eingabekammer liegend angeordneten Leergutgebindes zu einem ausgewählten Förderzweig bewegbar ist.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung weist die Erkennungseinrichtung eine motorische Drehvorrichtung für das rotationssymmetrische Leergut sowie eine auf das in der Drehvorrichtung befindliche Leergut gerichtete optoelektronische Abtastvorrichtung auf. Eine bevorzugte bauliche Ausgestaltung der Erkennungseinrichtung sieht vor, dass die Drehvorrichtung zwei in seitlichem Abstand voneinander angeordnete Rollen zur liegenden Aufnahme des Leerguts aufweist, von denen mindestens eine motorisch antreibbar ist. Zusätzlich kann die Drehvorrichtung mit einer Waage zur Bestimmung des Leergutgewichts gekoppelt sein. Die optoelektronische Abtastvorrichtung enthält zweckmäßig eine Laserlichtquelle, die nach außen hin dadurch abgeschirmt wird, dass die Eingabekammer eine über einen Schließmechanismus verschließbare Eingabeöffnung aufweist. Mit einer solchen Abtastvorrichtung können entweder Codeaufdrucke auf dem Leergut abgetastet oder die Farbe und die Gestalt des Leerguts ermittelt und mit in einem Sollwertspeicher hinterlegten Vorgabewerten oder Vorgabemustern verglichen werden.
  • Die Handhabung des Geräts wird dadurch vereinfacht, dass in der Eingabekammer eine den Schließmechanismus für die Eingabeöffnung ansteuernde Lichtschranke angeordnet ist. Der Schließmechanismus kann eine die Eingabekammer vorzugsweise vertikal verschließende Türanordnung aufweisen. Um ein Einklemmen der Hand durch die schließende Türanordnung zu vermeiden, wird gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung vorgeschlagen, dass die Türanordnung einen mit einem Antrieb des Schließmechanismus unmittelbar gekuppelten Türrahmen aufweist, und dass in dem Türrahmen eine Schiebetür entgegen der Kraft einer Feder in Öffnungsrichtung verschiebbar ist.
  • Im Bereich der Eingabeöffnung kann eine motorisch antreibbare Einzugrolle für das Leergut angeordnet sein. Dadurch wird sichergestellt, dass das Leergut bei der Eingabe selbsttätig aus dem Bereich der Eingabeöffnung in das Innere der Eingabekammer gefördert wird, damit die Eingabeöffnung zuverlässig geschlossen werden kann.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass der Manipulator einen von einer Mittelstellung innerhalb der Eingabekammer aus wahlweise zu einem der Förderzweige bewegbaren, bodenseitig und stirnseitig offenen Mitnehmerkäfig aufweist. Der Mitnehmerkäfig kann dabei beispielsweise um eine oberhalb der Eingabekammer vorzugsweise mittig angeordnete, parallel zur Eingaberichtung ausgerichtete Schwenkachse wahlweise nach der einen oder anderen Seite verschwenkt werden. Dazu kann der Mitnehmerkäfig vorzugsweise über ein Koppelgetriebe, insbesondere über einen Kurbeltrieb motorisch angetrieben werden. Die verschiedenen Bewegungsrichtungen des Manipulators sorgen dafür, dass das Leergut nach Maßgabe eines von der Erkennungseinrichtung abgegebenen Signals zur Materialtrennung auf verschiedene Förderzweige aufgeteilt wird.
  • Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass in einem der Förderzweige ein Mechanismus zur Verdichtung des ankommenden Leerguts angeordnet ist. Der Verdichtungsmechanismus ist dabei zweckmäßig als Rotationsverdichter für Leergut aus Kunststoff oder Blech ausgebildet.
  • Bei bepfandetem Leergut kann über die Erkennungseinrichtung und einen angeschlossenen Computer zusätzlich eine Pfandgeldgutschrift erfolgen. Um darüber hinaus sicherzustellen, dass unzulässiges Leergut, das nicht zur Rücknahme durch das Gerät und zur Auszahlung eines Pfandgeldes bestimmt ist, an den Benutzer zurückgegeben und von der Pfandgeldausgabe ausgeschlossen wird, wird gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung vorgeschlagen, dass ein sich von der Eingabeöffnung bis in das Innere der Eingabekammer erstreckendes Förderband vorgesehen ist, das beim Eingeben von Leergut in Eingaberichtung und im Falle von unzulässigem Leergut über die Erkennungseinrichtung in Rückgaberichtung ansteuer bar ist. Zusätzlich ist das Förderband über eine Zeitsteuerung in Eingaberichtung ansteuerbar. Damit ist sichergestellt, dass das Gerät nicht allein deshalb ausfallen kann, weil das unzulässige Leergut nicht entnommen wird und es in der Rückgabekammer zu einem Leergutstau kommt.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Förderband im Bereich der Drehvorrichtung angeordnet ist und dass ein Hubmechanismus vorgesehen ist, mit dem das Förderband zwischen einer gegenüber der Drehvorrichtung angehobenen Transportstellung und einer gegenüber der Drehvorrichtung abgesenkten Übergabestellung anhebbar oder absenkbar ist. Zweckmäßig ist das Förderband zwischen den beiden in seitlichem Abstand voneinander angeordneten Rollen der Drehvorrichtung angeordnet. Es ist zweckmäßig über die Einzugrolle geführt und zusammen mit dieser motorisch antreibbar.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass das Förderband unter der Einwirkung des Hubmechanismus um eine zur Achse der Einzugrolle parallele oder mit dieser zusammenfallende Achse zwischen der Transportstellung und der Übergabestellung verschwenkbar ist. Der Hubmechanismus weist zu diesem Zweck beispielsweise eine motorisch über eine Zentralsteuerung angesteuerte Exzenterrolle auf, auf der ein feststehendes Rahmenteil des Förderbandes gegebenenfalls unter der Einwirkung einer Feder aufliegt.
  • Eine alternative Ausgestaltung der Erfindung bezüglich der Behandlung unzulässigen Leerguts sieht vor, dass in einem der Förderzweige eine über eine verschließbare Rückgabeöffnung zugängliche Rückgabekammer angeordnet ist. Vorteilhafterweise weist die Rückgabekammer eine zum Aufnahmebehälter führende verschließbare Bodenöffnung auf, wobei die Bodenöffnung und die Rückgabeöffnung der Rückgabekammer vorteilhafterweise über einen gemeinsamen Antriebsmechanismus gegenläufig motorisch verschließbar sind. Der Antriebsmechanismus kann dabei über die Erken nungseinrichtung angesteuert werden. Zusätzlich ist auch eine Ansteuerung über eine Zeitsteuerung möglich. Damit ist sichergestellt, dass das Gerät nicht allein deshalb ausfallen kann, weil das unzulässige Leergut nicht entnommen wird und es in der Rückgabekammer zu einem Leergutstau kommt.
  • Wenn zur Aufstellung des Rücknahmegeräts nur wenig Platz zur Verfügung steht, ist es möglich, dass die verschiedenen Förderzweige innerhalb des Gehäuses in denselben Aufnahmebehälter münden. In diesem Fall muss nur ein Aufnahmebehälter in das Gehäuse eingestellt werden. Selbstverständlich ist es bei größeren Geräten auch möglich, dass die verschiedenen Förderzweige in verschiedene Aufnahmebehälter innerhalb des Gehäuses münden oder dass mindestens einer der Förderzweige in einen außerhalb des Gehäuses befindlichen Ausgabeförderer mündet.
  • Die Eingabekammer mit dem Manipulator und den anschließenden Förderzweigen können zu einem einheitlichen, austauschbaren Eingabemodul zusammengefasst werden.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand der in der Zeichnung in schematischer Weise dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen
  • 1 eine schaubildliche Darstellung eines ersten Ausführungsbeispiels eines Rücknahmegeräts für Leergut mit einer Eingabeöffnung, einer Rückgabeöffnung und einem Unterbau für einen Aufnahmebehälter;
  • 2a bis d eine Seitenansicht und zwei ausschnittsweise Fronansichten sowie eine vergrößerte Detailansicht des Rücknahmegeräts nach 1 bei abgenommener Verkleidung;
  • 3a bis f je eine Vorderansicht des Rücknahmegeräts nach 1 in verschiedenen Phasen mit der Leergutrücknahme;
  • 4 eine schaubildliche Darstellung eines zweiten Ausführungsbeispiels eines Rücknahmegeräts mit einer kombinierten Eingabe- und Rückgabeöffnung und einem Unterbau für einen Aufnahmebehälter;
  • 5a bis c drei ausschnittsweise Frontansichten des Rücknahmegeräts nach 4 mit einer vertikal verschiebbaren Türanordnung in drei verschiedenen Türstellungen;
  • 6a bis c vergrößerte Detailausschnitte aus den 5a bis c;
  • 7a bis c zwei Seitenansichten und eine Draufsicht des Ein- und Rückgabeförderers für das Rücknahmegerät nach 4.
  • Die in der Zeichnung schematisch dargestellten Rücknahmegeräte sind zur Rücknahme von Leergut bestehend aus Einwegflaschen und -dosen aus Glas, Kunststoff und/oder Metallblech bestimmt. Die Rücknahmegeräte bestehen aus einem Gehäuse 10 mit einem Oberteil 12 und einem Unterteil 14. Das Oberteil 12 umfasst eine über eine verschließbare Eingabeöffnung 16 zugängliche Eingabekammer 18 zur Aufnahme von liegendem, rotationssymmetrischem Leergut 20 sowie eine Bedieneinheit mit einem Display 26, einem Bedientaster 28, einem Kartenlese- und -schreibgerät 30 für Chip- oder Wertkarten oder für eine Bon-Ausgabe und einer nicht dargestellten elektronischen Speicher- und Steuereinheit. Das Ausführungsbeispiel nach 1 bis 3 weist außerdem eine über eine Rückgabeöffnung 22 zugängliche Rückgabekammer 46 zur Rückgabe von unzulässigem Leergut auf, die beim Ausführungsbeispiel nach 4 bis 7 fehlt. Wie unten noch näher erläutert wird, wird dort unzulässiges Leergut über die Eingabeöffnung 16 zurückgegeben.
  • Das Gehäuseunterteil 14 ist als Magazin zum Einstellen eines Aufnahmebehälters 32 zur Aufnahme des zurückgenommenen Leerguts 20 bestimmt. Bei dem Aufnahmebehälter 32 handelt es sich um einen Müllbehälter, wie er anderweitig auch zur Sammlung von Müll und Wertstoffen verwendet wird. Der auf Rollen verfahrbare Aufnahmebehälter 32 ist im Unterteil 14 hinter einer Schwenktür 36 ebenerdig eingestellt. Die mit einem Deckel 34 verschließbare Öffnung des Aufnahmebehälters 32 reicht bis in die Nähe der Unterkante des Gehäuseoberteils 12 und wird von oben über entsprechende Ausgabeöffnungen 38,40 mit dem materialmäßig vorsortierten Leergut 20 beschickt. Der linke Förderzweig 42 mit der Öffnung 38 ist dabei für Glasflaschen bestimmt, während der rechte Förderzweig 44 mit der Öffnung 40 für Kunststoffflaschen (PET) und Blechdosen bestimmt ist. Bei den in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen münden beide Förderzweige 42,44 in denselben Aufnahmebehälter 32. Dadurch erhält man eine sehr kompakte Bauweise des Rücknahmegeräts.
  • Anstelle des Wertstoffbehälters mit seinen steifen Seitenwänden kann auch ein Rollgestell verwendet werden, das an seiner Oberkante einen Rahmen zum Einhängen eines nach oben offenen Kunststoffsacks aufweist und das zumindest an einer Seitenfläche zur leichteren Entnahme des vollen Kunststoffsacks offen ist.
  • In die Eingabekammer greift ein Manipulator 56 ein, der unter Mitnahme eines in der Eingabekammer 18 liegend angeordneten Leergutgebindes 20 zu einem ausgewählten Förderzweig 38,40 bewegbar ist. Der Manipulator 56 weist einen von einer Mittelstellung innerhalb der Eingabekammer 18 aus wahlweise zum einen oder anderen Förderzweig 42,44 bewegbaren, bodenseitig und stirnseitig offenen Mitnehmerkäfig 58 auf, der um eine oberhalb der Eingabekammer mittig angeordnete, parallel zur Eingaberichtung ausgerichtete Schwenkachse 60 wahlweise nach der einen oder anderen Seite verschwenkbar ist. Bei den gezeigten Ausführungsbeispielen ist der Manipulator 56 über einen Motor 62 und ein Kurbelgetriebe 64 antreibbar.
  • Im Bereich der Eingabekammer 18 befindet sich außerdem eine Erkennungseinrichtung 66 zur Bestimmung der Leergutart über die der Manipulator 56 nach Maßgabe der bei einem Abtastvorgang ermittelten Leergutart ansteuerbar ist. Die Erkennungseinrichtung 66 umfasst eine motorisch antreibbare Drehvorrichtung 68 für das rotationssymmetrische Leergut 20 sowie eine auf das in der Drehvorrichtung befindliche Leergut gerichtete optoelektronische Abtastvorrichtung 70. Die Drehvorrichtung 68 weist zwei in seitlichem Abstand voneinander angeordnete Rollen 68' zur liegenden Aufnahme des Leerguts 20 auf, von denen mindestens eine motorisch antreibbar ist. Mit der Abtastvorrichtung 70 können entweder Code-Aufdrucke auf dem Leergut 20 abgetastet oder die Farbe und die Gestalt des Leerguts ermittelt und mit in einem Sollwertspeicher eines Mikrocomputers hinterlegten Vorgabewerten oder Vorgabemustern verglichen werden. Zusätzlich ist die Drehvorrichtung mit einer Waage 84 zur Bestimmung des Leergutgewichts gekoppelt. Damit können halbvolle oder volle Gebinde von zulässigen Leergutgebinden unterschieden werden.
  • Die Eingabeöffnung 16 ist über eine Schiebetür 72, die über einen motorischen Antriebsmechanismus 74 betätigbar ist, verschließbar. Die Handhabung des Geräts wird dadurch vereinfacht, dass in der Eingabekammer eine den Betätigungsmechanismus 74 für die Eingabeöffnung 16 ansteuernde Lichtschranke angeordnet ist. Außerdem befindet sich im Bereich der Eingabeöffnung 16 eine motorisch antreibbare Einzugrolle 76 für das Leergut 20, die sicherstellt, dass das Leergut bei der Eingabe selbsttätig aus dem Bereich der Eingabeöffnung 16 in die Eingabekammer 18 gefördert wird, damit die Eingabeöffnung 16 zuverlässig geschlossen werden kann.
  • Die Ausführungsbeispiele nach 1 bis 3 und 4 bis 7 unterscheiden sich u.a. dadurch, dass im ersteren Falle die Schiebetür 72 über den Antriebsmechanismus 74 horizontal verschiebbar ist, und dass im letzteren Falle eine Türanordnung 90 bestehend aus einer Schiebetür 72' und einem Türrahmen 72" vorgesehen ist, die über den Antriebsmechanismus 74' vertikal verschiebbar ist (vgl. insbesondere 6a bis c). Die Schiebetür 72' wird in dem Türrahmen 72" unter der Einwirkung einer Zugfeder 92 in einer unteren Anschlagposition gehalten (6a und b), während der Antriebsmechanismus 74' mit seinem Ausleger 94 an einer Gelenkstelle 96 des Türrahmens 72" angelenkt ist. Mit dieser Anordnung wird erreicht, dass die Schiebetür 72' durch einen in der Eingabeöffnung 16 befindlichen Gegenstand oder durch eine dort eingreifende Hand entgegen der Kraft der Feder 92 angehoben wird. Bei entsprechend leichter Ausbildung der Schiebetür 72' und schwacher Ausbildung der Feder 92 wird eine Verletzungs- oder Zerstörungsgefahr durch die niedergehende Schiebetür 72' vermieden.
  • Im rechten Förderzweig 44 der Fördervorrichtung befindet sich ein Mechanismus 78 zur Verdichtung des ankommenden Leerguts 20. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Verdichtungsmechanismus als Rotationsverdichter für Leergut aus Kunststoff oder Blech ausgebildet.
  • Bei bepfandetem Leergut kann über die Erkennungseinrichtung 66 und einen angeschlossenen Computer zusätzlich eine Pfandgeldgutschrift erfolgen. Das ermittelte Pfandgeld wird an dem Display 24 angezeigt und über das Kartenlese- und Schreibgerät 30 auf eine Pfandgeldkarte gutgeschrieben.
  • Um darüber hinaus sicherzustellen, dass unzulässiges Leergut, das nicht zur Rücknahme durch das Gerät und zur Auszahlung eines Pfandgeldes bestimmt ist, an den Benutzer zurückgegeben und von der Pfandgeldausgabe ausgeschlossen wird, befindet sich bei dem Ausführungsbeispiel nach 1 bis 3 im linken Förderzweig 42 die Rückgabekammer 46, deren Bodenöffnung 48 und deren Rückgabeöffnung 22 gegenläufig über den Schiebeboden 52 und die Schiebetür 54 verschließbar sind. Der Schiebeboden 52 und die Schiebetür 54 werden über einen gemeinsamen motorischen Betätigungsmechanismus 80 gegenläufig angetrieben. Zu diesem Zweck weisen der Schiebeboden 52 und die Schiebetür 54 Zahnstangen 52',54' auf, die über ein feststehendes Ritzel 82 gekoppelt sind (2d). Der Betätigungsmechanismus 80 wird ebenfalls über die Erkennungseinrichtung 66 angesteuert. Im Falle eines zulässigen Leerguts aus Glas wird über die Erkennungseinrichtung 66 die Schiebetür 54 geschlossen und der Schiebeboden 52 geöffnet, so dass die Glasflasche 20 durch die Rückgabekammer 54 hindurch nach unten in den Aufnahmebehälter fallen kann (3f). Wird ein unzulässiges Leergutgebinde erkannt, so wird der Schiebeboden 52 geschlossen und die Schiebetür 54 geöffnet (3e). Das unzulässige Leergut kann dann vom Bediener aus der Rückgabekammer entnommen werden. Um sicherzustellen, dass das Gerät nicht allein deshalb ausfällt, weil das unzulässige Leergutgebinde nicht entnommen wird, werden der Schiebeboden 52 und die Schiebetür 54 zusätzlich über eine nicht dargestellte Zeitsteuerung angesteuert , die nach einer vorgegebenen Wartezeit das unzulässige Leergut in den Aufnahmebehälter 32 durchfallen lässt.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel nach 4 bis 7 fehlt die Rückgabekammer 46 gemäß Ausführungsbeispiel nach 1 bis 3. Dort wird unzulässiges Leergut, das nicht zur Rücknahme durch das Gerät und zur Auszahlung eines Pfandgeldes bestimmt ist, über die Eingabekammer 18 und deren Eingabeöffnung 16 an den Benutzer zurückgegeben. Dazu ist ein sich von der Eingabeöffnung 16 bis in das Innere der Eingabekammer 18 erstreckendes Förderband 98 vorgesehen. Das Förderband 98 ist am einen Ende im Bereich eines Einstiches 100 über die Einzugrolle 76 und an ihrem anderen Ende über eine Umlenkrolle 102 geführt. Der Antrieb des Förderbands 98 erfolgt gemeinsam mit der Einzugrolle 76 über einen Antriebsmechanismus 103, der wahlweise in Einzugrichtung und in Rückgaberichtung ansteuerbar ist. Das Förderband 98 befindet sich im Zwischenraum zwischen den beiden Rollen 68' der Drehvorrichtung 68 und kann mittels eines motorisch angetriebenen Hubmechanismus 104 zwischen einer oberen Transportstellung (7a) und einer unteren Übergabestellung (7b) verschwenkt werden. Bei der Eingabe wird das Leergut 20 von der Einzugrolle 76 und dem in sei ner angehobenen Transportstellung befindlichen Förderband 98 erfasst und in das Innere der Eingabekammer 18 transportiert, bis eine durch das Leergut 20 ausgelöste Lichtschranke den Antriebsmechanismus 103 für das Förderband abstellt. Sodann wird das Förderband über den Hubmechanismus 104 nach unten in die in 7b gezeigte Übergabeposition geschwenkt, in welcher das Leergut 20 auf die Rollen 68' der Drehvorrichtung 68 aufgelegt wird. Die Rollen 68' werden dann zusammen mit dem darauf befindlichen Leergut in Drehung versetzt, so dass das Leergut 20 mit der Abtastvorrichtung 70 in der vorstehend beschriebenen Weise abgetastet werden kann. Bei zulässigem Leergut 20 wird der Manipulator 56 in der vorstehend beschriebenen Weise nach der einen oder anderen Richtung in Bewegung gesetzt. Im Falle von Metall- oder PET-Flaschen gelangt das Leergut in den rechten Förderzweig 44 der Fördervorrichtung, in der sich der Rotationsverdichter 78 befindet. Aus Glas bestehendes Leergut 20 wird über den Förderzweig 42 unmittelbar in den Aufnahmebehälter 32 geleitet. Wird über die Erkennungseinrichtung 66 unzulässiges Leergut signalisiert, so wird das Förderband 98 über den Hubmechanismus 104 wieder in seine Transportstellung gemäß 7a geschwenkt und über den Antriebsmechanismus 103 zur Eingabeöffnung 16 zurückgefördert, nachdem zuvor die aus Schiebetür 72' und Türrahmen 72'' bestehende Türanordnung 90 über den Antriebsmechanismus 74' in die nach oben verschobene Öffnungslage gebracht wurde. Das unzulässige Leergut kann dann vom Bediener aus der Eingabekammer entnommen werden. Um sicherzustellen, dass das Gerät nicht allein deshalb ausfällt, weil das unzulässige Leergutgebinde nicht entnommen wird, werden das Förderband 98, die Türanordnung 90 und der Manipulator 56 zusätzlich über eine nicht dargestellte Zeitsteuerung angesteuert, die nach einer vorgegebenen Wartezeit das unzulässige Leergut über den Förderzweig 42 in den Aufnahmebehälter 32 befördert.
  • Die Eingabekammer 18 mit Manipulator 56 und anschließenden Förderzweigen 42,44 kann als austauschbares Eingabemodul 86 ausgebildet werden. Dieses Eingabemodul 86 kann grundsätzlich auch in der Weise verwendet werden, dass die verschiedenen Förderzweige 42,44 in verschiedene Aufnahmebehälter innerhalb eines Gehäuses münden. Grundsätzlich ist es auch möglich, dass mindestens einer der Förderzweige in einen außerhalb des Gehäuses befindlichen Aufnahmebehälter mündet.
  • Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten: Die Erfindung bezieht sich auf ein Rücknahmegerät für Leergut aus unterschiedlichen Materialien, insbesondere für bepfandete Einweggebinde aus Glas, Kunststoff und/oder Blech. Das Rücknahmegerät weist ein Gehäuse 10 und mindestens einen in das Gehäuse einstellbaren Aufnahmebehälter 32 für das Leergut 20 auf. Weiter ist eine durch eine Eingabeöffnung 16 zugängliche Eingabekammer 18 für das Leergut 20 und eine von der Eingabekammer 18 zu dem Aufnahmebehälter 32 führende Fördereinrichtung sowie eine im Bereich der Eingabekammer angeordnete Erkennungseinrichtung 66 zur Bestimmung der Leergutart vorgesehen. Eine besonderes einfach handhabbare und baulich einfache Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Fördereinrichtung mindestens zwei an die Eingabekammer 18 anschließende Förderzweige 38,40 aufweist, und dass in die Eingabekammer ein Manipulator 56 eingreift, der über die Erkennungseinrichtung 66 ansteuerbar und unter Mitnahme eines in der Eingabekammer 18 liegend angeordneten Leergutgebindes zu einem ausgewählten Förderzweig 38,40 bewegbar ist.

Claims (57)

  1. Rücknahmegerät für Leergut aus unterschiedlichen Materialien, insbesondere für bepfandete Einweggebinde aus Glas, Kunststoff und/oder Blech, mit einem Gehäuse (10) und mindestens einem in das Gehäuse einstellbaren Aufnahmebehälter (32) für das Leergut (20), mit einer durch eine Eingabeöffnung (16) zugänglichen Eingabekammer (18) für das Leergut (20) und einer von der Eingabekammer (18) zu dem Aufnahmebehälter (32) führenden Fördereinrichtung, sowie mit einer im Bereich der Eingabekammer angeordneten Erkennungseinrichtung (66) zur Bestimmung der Leergutart, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung mindestens zwei an die Eingabekammer (18) anschließende Förderzweige (38,40) aufweist, und dass in die Eingabekammer ein Manipulator (56) eingreift, der über die Erkennungseinrichtung (66) ansteuerbar und unter Mitnahme eines in der Eingabekammer (18) liegend angeordneten Leergutgebindes zu einem ausgewählten Förderzweig (38,40) bewegbar ist.
  2. Rücknahmegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Erkennungseinrichtung (66) eine motorische Drehvorrichtung (68) für das Leergut (20) sowie eine auf das in der Drehvorrichtung (68) befindliche Leergut gerichtete optoelektronische Abtastvorrichtung (70) umfasst.
  3. Rücknahmegerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehvorrichtung (68) zwei in seitlichem Abstand voneinander angeordnete Rollen zur liegenden Aufnahme des Leerguts (20) aufweist, von denen mindestens eine motorisch antreibbar ist.
  4. Rücknahmegerät nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehvorrichtung (68) mit einer Waage (84) zur Bestimmung des Leergutgewichts gekoppelt ist.
  5. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingabekammer (18) eine über einen Schließmechanismus (72,74) selbsttätig verschließbare Eingabeöffnung (16) aufweist.
  6. Rücknahmegerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass in der Eingabekammer (18) eine den Schließmechanismus (72,74) für die Eingabeöffnung (16) ansteuernde Lichtschranke angeordnet ist.
  7. Rücknahmegerät nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Schließmechanismus eine die Eingabekammer (18) vorzugsweise vertikal verschließende Türanordnung (90) aufweist.
  8. Rücknahmegerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Türanordnung (90) einen mit dem Antrieb (74') des Schließmechanismus unmittelbar gekuppelten Türrahmen (72") aufweist, und dass in dem Türrahmen eine Schiebetür (72') entgegen der Kraft einer Feder (92) in Öffnungsrichtung verschiebbar ist.
  9. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Eingabeöffnung (16) eine motorisch antreibbare Einzugrolle (76) für das Leergut angeordnet ist.
  10. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Manipulator (56) einen von einer Mittelstellung innerhalb der Eingabekammer aus wahlweise zum einen oder anderen Förderzweig (42,44) bewegbaren, bodenseitig und stirnseitig offenen Mitnehmerkäfig (58) aufweist.
  11. Rücknahmegerät nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmerkäfig (58) um eine oberhalb der Eingabekammer (18) vorzugsweise mittig angeordnete, parallel zur Eingaberichtung ausgerichtete Schwenkachse (60) wahlweise nach der einen oder anderen Seite verschwenkbar ist.
  12. Rücknahmegerät nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmerkäfig (58) über ein Koppelgetriebe, insbesondere über einen Kurbeltrieb (64) motorisch antreibbar ist.
  13. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass in einem der Förderzweige (44) ein Mechanismus (78) zur Verdichtung des ankommenden Leerguts (20) angeordnet ist.
  14. Rücknahmegerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass der Verdichtungsmechanismus (78) als Rotationsverdichter für Leergut (20) aus Kunststoff oder Blech ausgebildet ist.
  15. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14, gekennzeichnet durch ein sich von der Eingabeöffnung (16) bis in das Innere der Eingabekammer (18) erstreckendes Förderband (98), das beim Eingeben von Leergut (20) in Eingaberichtung und über die Erkennungseinrichtung (66) in Rückgaberichtung ansteuerbar ist.
  16. Rücknahmegerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderband (98) und der Manipulator (56) zusätzlich über eine Zeitsteuerung in Eingaberichtung ansteuerbar sind.
  17. Rücknahmegerät nach Anspruch 15 oder 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderband (98) im Bereich der Drehvorrichtung (68) angeordnet ist, und dass ein Hubmechanismus (104) vorgesehen ist, mit dem das Förderband zwischen einer gegenüber der Drehvorrichtung (68) angehobenen Transportstellung und einer gegenüber der Drehvor richtung (68) abgesenkten Übergabestellung anhebbar und absenkbar ist.
  18. Rücknahmegerät nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderband (98) zwischen den beiden in seitlichem Abstand voneinander angeordneten Rollen (68') der Drehvorrichtung (68) angeordnet ist.
  19. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderband (98) über die Einzugrolle (76) geführt und zusammen mit dieser motorisch antreibbar ist.
  20. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderband (98) unter der Einwirkung des Hubmechanismus (104) um eine zur Achse der Einzugrolle (76) parallele oder mit dieser zusammenfallende Achse zwischen der Transportstellung und der Übergabestellung verschwenkbar ist.
  21. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 17 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Hubmechanismus (104) einen motorisch antreibbaren Exzenter aufweist, auf dessen Exzenterfläche ein Rahmenteil des Förderbands (78) vorzugsweise unter der Einwirkung einer Feder aufliegt.
  22. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass in einem der Förderzweige (42) eine über eine verschließbare Rückgabeöffnung (50) zugängliche Rückgabekammer (46) angeordnet ist.
  23. Rücknahmegerät nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückgabekammer (46) eine zum Aufnahmebehälter (32) führende verschließbare Bodenöffnung (48) aufweist.
  24. Rücknahmegerät nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenöffnung (48) und die Rückgabeöffnung (50) der Rückgabekammer (46) über einen gemeinsamen Antriebsmechanismus (80,82) gegenläufig motorisch verschließbar sind.
  25. Rücknahmegerät nach Anspruch 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmechanismus (80,82) über die Erkennungseinrichtung (66) ansteuerbar ist.
  26. Rücknahmegerät nach Anspruch 24 oder 25, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmechanismus (80,82) über eine Zeitsteuerung ansteuerbar ist.
  27. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die verschiedenen Förderzweige (42,44) in denselben Aufnahmebehälter (32) münden.
  28. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass die verschiedenen Förderzweige (42,44) in verschiedene Aufnahmebehälter innerhalb des Gehäuses münden.
  29. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens einer der Förderzweige in einen außerhalb des Gehäuses befindlichen Ausgabeförderer mündet.
  30. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufnahmebehälter (32) ein Rollgestell aufweist, das an einer Oberkante einen Rahmen zum Einhängen eines nach oben offenen Kunststoffsacks und an einer Seitenfläche eine Entnahmeöffnung für den Kunststoffsack aufweist.
  31. Rücknahmegerät nach einem der Ansprüche 1 bis 30, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingabekammer mit Manipulator und anschließenden Förderzweigen als austauschbares Eingabemodul (86) ausgebildet ist.
  32. Eingabemodul für Rücknahmegeräte zur Aufnahme von Leergut aus unterschiedlichen Materialien, insbesondere für Einweggebinde aus Glas, Kunststoff und/oder Blech, mit einer durch eine Eingabeöffnung (16) zugänglichen Eingabekammer (18) für das Leergut (20), einer an die Eingabekammer (18) anschließenden Fördereinrichtung (42,44) und einer im Bereich der Eingabekammer (18) angeordneten Erkennungseinrichtung (66) zur Bestimmung der Leergutart, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördereinrichtung mindestens zwei an die Eingabekammer (18) anschließende Förderzweige (42,44) aufweist, und dass in die Eingabekammer (18) ein Manipulator (56) eingreift, der über die Erkennungseinrichtung (66) ansteuerbar und unter Mitnahme eines in der Eingabekammer (18) liegend angeordneten Leergutgebindes (20) zu einem ausgewählten Förderzweig (42,44) bewegbar ist.
  33. Eingabemodul nach Anspruch 32, dadurch gekennzeichnet, dass die Erkennungseinrichtung (66) eine motorische Drehvorrichtung (68) für das rotationssymmetrische Leergut (20) sowie eine auf das in der Drehvorrichtung (68) befindliche Leergut (70) gerichtete optoelektronische Abtastvorrichtung (70) umfasst.
  34. Eingabemodul nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehvorrichtung (68) zwei in seitlichem Abstand voneinander angeordnete Rollen zur liegenden Aufnahme des Leerguts (20) aufweist, von denen mindestens eine motorisch antreibbar ist.
  35. Eingabemodul nach Anspruch 33 oder 34, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehvorrichtung (68) mit einer Waage (84) zur Bestimmung des Leergutgewichts gekoppelt ist.
  36. Eingabemodul nach einem der Ansprüche 32 bis 35, dadurch gekennzeichnet, dass die Eingabekammer (18) eine über einen Schließmechanismus (72,74) selbsttätig verschließbare Eingabeöffnung (18) aufweist.
  37. Eingabemodul nach Anspruch 36, dadurch gekennzeichnet, dass in der Eingabekammer (18) eine den Schließmechanismus (72,74) für die Eingabeöffnung ansteuernde Lichtschranke angeordnet ist.
  38. Eingabemodul nach Anspruch 36 oder 37, dadurch gekennzeichnet, dass der Schließmechanismus eine die Eingabekammer (18) vorzugsweise vertikal verschließende Türanordnung (90) aufweist.
  39. Eingabemodul nach Anspruch 38, dadurch gekennzeichnet, dass die Türanordnung (90) einen mit dem Antrieb (74') des Schließmechanismus unmittelbar gekuppelten Türrahmen (72'') aufweist, und dass in dem Türrahmen eine Schiebetür (72') entgegen der Kraft einer Feder (92) in Öffnungsrichtung verschiebbar ist.
  40. Eingabemodul nach einem der Ansprüche 32 bis 39, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Eingabeöffnung (16) eine motorisch antreibbare Einzugrolle (76) für das Leergut (20) angeordnet ist.
  41. Eingabemodul nach einem der Ansprüche 32 bis 40, dadurch gekennzeichnet, dass der Manipulator (56) einen von einer Mittelstellung innerhalb der Eingabekammer (56) aus wahlweise zum einen oder anderen Förderzweig (42,44) bewegbaren, bodenseitig und stirnseitig offenen Mitnehmerkäfig (58) aufweist.
  42. Eingabemodul nach Anspruch 41, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmerkäfig (58) um eine oberhalb der Eingabekammer (18) vorzugsweise mittig angeordnete, parallel zur Eingaberichtung ausgerichtete Schwenkachse (60) wahlweise nach der einen oder anderen Seite verschwenkbar ist.
  43. Eingabemodul nach Anspruch 41 oder 42, dadurch gekennzeichnet, dass der Mitnehmerkäfig (38) über ein Koppelgetriebe, insbesondere über einen Kurbeltrieb (64) motorisch antreibbar ist.
  44. Eingabemodul nach einem der Ansprüche 32 bis 43, dadurch gekennzeichnet, dass in einem der Förderzweige (44) ein Mechanismus (78) zur Verdichtung des ankommenden Leerguts (20) angeordnet ist.
  45. Eingabemodul nach Anspruch 44, dadurch gekennzeichnet, dass der Verdichtungsmechanismus (78) als Rotationsverdichter für Leergut (20) aus Kunststoff oder Blech ausgebildet ist.
  46. Eingabemodul nach einem der Ansprüche 32 bis 45, gekennzeichnet durch ein sich von der Eingabeöffnung (16) bis in das Innere der Eingabekammer (18) erstreckendes Förderband (98), das beim Eingeben von Leergut (20) in Eingaberichtung und über die Erkennungseinrichtung (66) in Rückgaberichtung ansteuerbar ist.
  47. Eingabemodul nach Anspruch 46, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderband (98) und der Manipulator (56) zusätzlich über eine Zeitsteuerung in Eingaberichtung ansteuerbar sind.
  48. Eingabemodul nach Anspruch 46 oder 47, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderband (98) im Bereich der Drehvorrichtung (68) angeordnet ist, und dass ein Hubmechanismus (104) vorgesehen ist, mit dem das Förderband zwischen einer gegenüber der Drehvorrichtung (68) angehobenen Transportstellung und einer gegenüber der Drehvorrichtung (68) abgesenkten Übergabestellung anhebbar und absenkbar ist.
  49. Eingabemodul nach einem der Ansprüche 46 bis 48, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderband (98) zwischen den beiden in seitlichem Abstand voneinander angeordneten Rollen (68') der Drehvorrichtung (68) angeordnet ist.
  50. Eingabemodul nach einem der Ansprüche 46 bis 49, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderband (98) über die Einzugrolle (76) geführt und zusammen mit dieser motorisch antreibbar ist.
  51. Eingabemodul nach einem der Ansprüche 46 bis 50, dadurch gekennzeichnet, dass das Förderband (98) unter der Einwirkung des Hubmechanismus (104) um eine zur Achse der Einzugrolle (76) parallele oder mit dieser zusammenfallende Achse zwischen der Transportstellung und der Übergabestellung verschwenkbar ist.
  52. Eingabemodul nach einem der Ansprüche 48 bis 51, dadurch gekennzeichnet, dass der Hubmechanismus (104) einen motorisch antreibbaren Exzenter aufweist, auf dessen Exzenterfläche ein Rahmenteil des Förderbands (78) vorzugsweise unter der Einwirkung einer Feder aufliegt.
  53. Eingabemodul nach einem der Ansprüche 32 bis 45, dadurch gekennzeichnet, dass in einem der Förderzweige (42) eine über eine verschließbare Rückgabeöffnung (50) zugängliche Rückgabekammer (46) angeordnet ist.
  54. Eingabemodul nach Anspruch 53, dadurch gekennzeichnet, dass die Rückgabekammer (46) eine Bodenöffnung (48) aufweist.
  55. Eingabemodul nach Anspruch 54, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenöffnung (48) und die Rückgabeöffnung (50) der Rückgabekammer (46) über einen gemeinsamen Antriebsmechanismus (80,82) gegenläufig motorisch verschließbar sind.
  56. Eingabemodul nach Anspruch 55, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmechanismus (80,82) über die Erkennungseinrichtung (66) ansteuerbar ist.
  57. Eingabemodul nach Anspruch 55 oder 56, dadurch gekennzeichnet, dass der Antriebsmechanismus (80,82) über eine Zeitsteuerung ansteuerbar ist.
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DE102008006382A1 (de) * 2008-01-29 2009-07-30 Wincor Nixdorf International Gmbh Erkennung von Material und Füllzustand von Leergutbehältern
CN107481412A (zh) * 2017-06-29 2017-12-15 北京盈创高科新技术发展有限公司 基于押金制度的标准包装物回收方法及系统

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