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DE29700010U1 - Notizblock - Google Patents

Notizblock

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DE29700010U1
DE29700010U1 DE29700010U DE29700010U DE29700010U1 DE 29700010 U1 DE29700010 U1 DE 29700010U1 DE 29700010 U DE29700010 U DE 29700010U DE 29700010 U DE29700010 U DE 29700010U DE 29700010 U1 DE29700010 U1 DE 29700010U1
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DE
Germany
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notepad
note
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DE29700010U
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Si-Ri Srl It
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SI RI SNC DI BERTAGNA TIBERIO
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  • Basic Packing Technique (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Notizblock bestehend aus einer Vielzahl von aufeinanderliegenden Notizblättern, die an einer Stelle eine Leimseite oder Haftspur haben, durch welche sie aufeinanderliegend voneinander trennbar zusammengehalten sind, und von denen wenigstens ein Teil von einem unteren zu einem darüber befindlichen, zuerst abzunehmenden Notizblatt eine abnehmende Abmessung der Längserstreckung aufweist, so daß der Notizblock über zumindest einen Teil seiner Dicke wenigstens eine Schrägfläche aufweist.
Derartige Notizblöcke sind bereits bekannt und haben sich gegenüber Notizblöcken mit nur gleich großem übereinander angeordneten Einzelblättern dadurch bewährt, daß eine auf der Schrägfläche angeordnete Werbung besser sichtbar ist und eine größere Aufmerksamkeit findet, zumal der Benutzer genau diese Seite vor sich hat, wenn er ein Notizblatt von dem Notizblock abzieht. Darüber hinaus erlaubt diese Anordnung, daß bei den übereinanderliegenden Notizblättern die Werbung auch noch bis in den Blattrand des jeweils obersten Notizblatts weitergeführt wird, also beim Abnehmen der Blockdicke immer vollständig bleibt.
HAE0204
Durch diese Schrägfläche ist es allerdings erschwert, das jeweils obere Notizblatt sicher zu erfassen, von dem nächst tieferen zu trennen und abzureißen. Es geschieht immerwieder, daß versehentlich mehrere Notizblätter gleichzeitig erfaßt und ungewollt von dem Notizblock abgetrennt werden. Darüber hinaus tritt auch bei solchen Notizblöcken aufgrund der Vielzahl von inzwischen auf dem Markt befindlichen Exemplaren insofern ein Sättigungseffekt ein, daß sich die Benutzer an die an sich besser sichtbare Werbung gewöhnt haben und diese daher kaum noch beachten.
Es besteht deshalb die Aufgabe, einen Notizblock der eingangs ) genannten Art zu schaffen, mit dem die Aufmerksamkeit des Benutzers für eine an der Schrägfläche vorgesehene Werbung gesteigert werden kann.
Die Lösung dieser Aufgabe besteht darin, daß bei wenigstens einem Teil der Notizblätter deren die Schrägfläche bildender Rand einen von einer geraden Linie abweichenden Verlauf hat und somit die Schrägfläche über wenigstens einen Teilbereich eine von einer Ebene abweichende Formgebung hat.
Es wird also in scheinbar unnötiger Weise an der Schrägfläche eine Struktur vorgesehen, welche die Aufmerksamkeit des Benutzers
P auf sich zieht. Insbesondere im Zusammenwirken mit einer Bedruckung kann dadurch wesentlich höherer Werbeeffekt erzielt werden. Darüber hinaus erlaubt eine solche, von der Ebene abweichende Form der Schrägfläche ein besseres Erfassen der einzelnen Notizblätter, so daß die Gefahr, daß versehentlich mehrere Notizblätter gleichzeitig erfaßt und/oder abgerissen werden, vermindert ist.
Vorteilhaft ist vor allem, wenn der die Schrägfläche bildende Rand bei allen Notizblättern den gleichen, von der geraden Linie abweichenden Verlauf hat, so daß die Schrägfläche vom obersten bis zum untersten Notizblatt ein konstantes Profil aufweist. In 5 vorteilhafter Weise kann dadurch bei der Herstellung des
Notizblocks dessen Schrägfläche mit nur einem einzigen Schnitt beispielsweise mit einem entsprechend dem von der geraden Linie abweichenden Verlauf geformten Messer, profiliert werden. Ebenso kann das Profil des Notizblock auch mit einer entsprechend geformten Stanze oder dergleichen Werkzeug auf einfache Weise hergestellt werden. Ein Quader- oder würfelförmiger Notizblock kann dazu beispielsweise zunächst um eine parallel zur Leimseite der Notizblätter angeordnete Achse gebogen werden, so daß sich dann an der der Leimseite abgewandten Seite des Notizblocks ein Vorsprung mit einer vom untersten zum obersten Notizblatt hin nach außen verlaufenden Schrägfläche ergibt, der dann durch eine senkrechte Stanzung oder einen senkrechten Schnitt abgetrennt werden kann. Wenn der Notizblock anschließend wieder gerade gebogen wird, ergibt sich dann an der der Leimseite gegenüberliegenden Seite des Notizblocks die gewünschte, von der Ebene abweichende Formgebung. Die Herstellung des Notizblocks wird also entsprechend erleichtert.
Eine vorteilhafte Ausführungsform weist an der Schrägfläche des Notizblocks gegenüber einer schrägen Ebene vorspringende Strukturen auf, die insbesondere als Greifhilfen oder dergleichen vorgesehen sind. Die Notizblätter können dadurch an den Vorsprüngen noch besser erfaßt und einzeln vom Notizblock abgetrennt werden.
W Außerdem kommt eine an der Schrägfläche vorgesehene Werbung oder dergleichen Bedruckung noch besser zur Geltung.
Zweckmäßigerweise haben die Ränder der Einzelblätter im Bereich der Schrägfläche zungenartige Vorsprünge und/oder Einbuchtungen. Dabei ist es sogar möglich, zungenartig vorspringende Bereiche 0 vorzusehen, die in ihrer Abmessung von dem Rand des Notizblattes ausgehend zunehmen, was vorallem beim Erfassen der Einzelblätter eine zusätzliche Hilfe bedeutet. Außerdem wird die Aufmerksamkeit des Benutzers für eine an den Notizblock vorgesehene Werbung durch die zungenartigen Vorsprünge erhöht.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Notizblätter im Bereich der Schrägfläche einen Randverlauf haben, durch den die gesamte Schrägfläche eine gegenständliche Form, insbesondere die Form eines Gegenstands hat, für den der Notizblock Werbeträger ist. Die Aufmerksamkeit des Benutzers kann dadurch sowohl für den Gegenstand als solchen, als auch für eine an dem Notizblock vorgesehene Werbebedruckung, die beispielsweise eine Beschriftung sein kann, erheblich gesteigert werden. Insbesondere hebt sich der Notizblock durch seine ungewöhnliche gegenständliche Formgebung deutlich von bisher bekannten Notizblöcken ab. Da die Form des Gegenstandes als Querschnittsprofil auch an den von dem Notizblock abgetrennten
) Notizblättern sichtbar ist, findet aber auch eine auf den Notizblättern aufgedruckte Werbung eine größere Beachtung, und zwar auch dann, wenn diese bereits von dem Notizblock abgetrennt sind.
Zweckmäßigerweise weist die Schrägfläche eine Bedruckung auf, die insbesondere eine Abbildung des durch die Schrägfläche nachgebildeten Gegenstandes oder eines Teils dieses Gegenstandes ist.
0 Der Gegenstand wird dann noch realistischer durch den Notizblock wiedergegeben, wodurch die Aufmerksamkeit eines Betrachters zusätzlich erhöht wird. Insbesondere kann die dreidimensionale, plastische Formgebung des Notizblocks durch eine entsprechende
P Bedruckung in ihrer Wirkung auf den Betrachter verstärkt werden.
Eine Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß an der Schrägfläche die Vorderseite, insbesondere der Kühler- und/oder Scheinwerferbereich eines Kraftfahrzeugs in maßstäblicher, auf die Größe des Notizblocks verkleinerter Form nachgebildet und gegebenenfalls mit der Abbildung des entsprechenden Fahrzeugteiles bedruckt ist. Vorteilhafterweise werden dabei die Vorderseite des Kraftfahrzeugs mit dem Kühler und den Scheinwerfern durch die von der Ebene abweichende Form der Schrägfläche des Notizblocks verkörpert, während die Motorhaube des Kraftfahrzeugs durch die Oberseite des Notizblocks repräsentiert wird. Der Notizblock ist
somit ein dreidimensionales Modell des Vorderwagens eines Kraftfahrzeugs.
Vorteilhaft ist, wenn an wenigstens einem Teil der Notizblätter insbesondere im Bereich der Schrägfläche ein gegenüber dem Rand vorspringender Teil mit dem Notizblatt über eine Sollreißstelle, beispielsweise eine Perforation oder dergleichen verbunden ist. Der vorspringende Teil kann beispielsweise als Erledigt-Kennzeichen vorgesehen sein, das nach dem Erledigen eines auf dem Notizblatt zu vermerkenden Auftrags oder einer entsprechenden Nachricht abgerissen wird.
Besonders vorteilhaft ist, wenn ein von einem Notizblatt über eine Sollreißstelle abtrennbarer Bereich eine die Aufmerksamkeit erhöhende Bedruckung, beispielsweise eine Abbildung oder dergleichen insbesondere als Sammelobjekt aufweist. An den Notizblättern können dann beispielsweise Rabattmarken oder sonstige Abbildungen vorgesehen sein, die mittels einer Perforationslinie auf einfache Weise von den Notizblättern abgerissen und dann gesammelt werden können.
Eine vorteilhafte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß wenigstens ein Teil der Notizblätter zumindest an ihrem jeweils an die Schrägfläche angrenzenden Randbereich eine Ober- und/oder Unterseitenbedruckung aufweist. Diese Bedruckung ist dann auch an der Schrägläche sichtbar. Wenn an allen Notizblättern diegleiche Bedruckung vorgesehen ist, ergänzt sich die nach dem Abnehmen von Notizblättern an der verbleibenden Schrägfläche noch sichtbare Bedruckung jeweils mit der Bedruckung des obersten Notizblatts 0 zu einem vollständigen Druckbild. Somist ist an dem Notizblock unabhängig von der Anzahl der abgetrennten Notizblätter jeweils die vollständige Werbebedruckung sichtbar.
Vorteilhaft ist, wenn die Schrägfläche an der der Leimseite 5 gegenüberliegenden Seite des Notizblocks angeordnet ist. Der
Benutzer hat dann die Schrägfläche beim Abreißen der Notizblätter unmittelbar vor sich, so daß sowohl die gegenständliche Form der Schrägfläche, als auch eine an der Schrägfläche befindliche Werbebedruckung für den Benutzer besser sichtbar sind. Außerdem ist die Schrägfläche an der der Leimseite gegenüberliegenden Seite des Notizblocks besonders gut herstellbar.
Selbstverständlich kann die. Schrägfläche aber auch an einer beliebigen anderen, insbesondere an die Leimseite angrenzenden Seitenfläche des Notizblocks angeordnet sein. Dabei können auch mehrere Schrägflächen an unterschiedlichen Seiten desselben Notizblocks vorgesehen sein.
Nachfolgend sind Ausführungsbeispiele der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 einen Notizblock, der an seiner der Leimseite abgewand-
0 ten Seite eine Schrägfläche aufweist, welche die Form
einer Kraftfahrzeug-Vorderseite hat,
Fig. 2 einen Notizblock, der im Bereich seiner Schrägfläche
zungenartige Vorsprünge aufweist, 25
Fig. 3 einen Notizblock, der in der Mitte seiner Schrägfläche
eine Vertiefung und beidseits davon jeweils einen
Vorsprung aufweist und
Fig. 4 einen Notizblock, der eine bedruckte Schrägfläche
aufweist, die ein zu der Bedruckung passendes Profil hat.
Ein Notizblock 1 weist eine Vielzahl von aufeinanderliegenden 5 Notizblättern 2 auf, die an einer Stelle eine Leimseite 3 haben,
durch welche sie aufeinanderliegend und voneinander trennbar zusammengehalten sind. Die Notizblätter 2 weisen von dem untersten Notizblatt 4 zu dem obersten, zuerst abzunehmenden Notizblatt 5 eine abnehmende Abmessung der Längserstreckung auf, so daß der Notizblock 1 über seine gesamte Dicke eine Schrägfläche &bgr; hat. Dabei weist der die Schrägfläche 6 bildende Rand der Notizblätter 2 in der Blattebene der Notizblätter 2 einen von einer geraden Linie abweichenden Verlauf auf. Die Schrägfläche 6 hat dadurch eine von einer Ebene abweichende Formgebung. Bei den in Fig. 1 bis 4 gezeigten Ausführungsbeispielen hat der die Schrägfläche bildende Rand 7 bei allen Notizblättern 2 den gleichen von der
) geraden Linie abweichenden Verlauf, so daß die Schrägfläche 6 vom untersten Notizblatt 4 bis zum obersten Notizblatt 5 ein konstantes Profil aufweist. Die Schrägfläche 6 kann dadurch mit einer entsprechenden Technik, beispielsweise einem profilierten Stanzwerkzeug oder einem entsprechenden Messer in nur einem einzigen Arbeitsgang hergestellt werden.
Der in der Blattebene der Notizblätter 2 von einer geraden Linie 0 abweichende Verlauf der Schrägfläche 6 ermöglicht ein besseres Greifen der einzelnen Notizblätter 2, so daß die Gefahr, daß versehentlich mehrere Notizblätter 2 gleichzeitig von dem Notizblock 1 abgerissen werden, entsprechend vermindert ist. Die
W Greifbarkeit der Notizblätter 2 kann zusätzlich dadurch verbessert werden, daß im Bereich der Schrägfläche 6 zungenartige Vorsprünge
8 an den Notizblättern 2 vorgesehen sind. Bei dem in Fig. 2 gezeigten Ausführungsbeispiel sind symmetrische zungenartigen Vorsprünge 8 mittig an dem der Leimseite 3 gegenüberliegenden Rand der Notizblätter 2 angeordnet, so daß sich an der Schrägfläche 0 6 ein etwa in Dickenrichtung des Notizblocks 1 verlaufender, gegenüber der übrigen Schrägfläche 6 vorspringender Profilvorsprung
9 ergibt, an dem die einzelnen Notizblätter 2 besonders gut von dem Notizblock 1 abgehoben werden können.
Bei dem in Fig. 3 gezeigten Ausführungsbeispiel .sind an der
Schrägfläche 6 zwei Profilvosprünge 9 vorgesehen, die symmetrisch beidseits der vertikalen Mittelinie der Schrägfläche 6 angeordnet sind. Zwischen den Profilvorsprüngen 9 weist der Notizblock 1 an der Schrägfläche 6 eine konkave Einbuchtung 10 auf, durch welche die Notizblätter 2 an den Prof i Ivor Sprüngen 9 noch besser greifbar sind.
Bei dem in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel hat die Schrägfläche 6 die Form der Frontseite eines Kraftfahrzeugs. Dabei ist der Kühlerbereich des Kraftfahrzeugs durch eine mittig an der Schrägfläche 6 angeordneten und etwa in Dickenrichtung des } Notizblocks 1 verlaufenden Profilvorsprung 9 nachgebildet. Zusätzlich weist die Schrägfläche &bgr; eine Bedruckung 10 auf, welche ein Teil der Frontseite des Kraftfahrzeugs wiedergibt. Der Notizblock 1 bildet somit den vorderen Bereich eines Kraftfahrzeugs in verkleinertem Maßstab dreidimensional nach. Die Aufmerksamkeit des Benutzers wird dadurch erheblich gesteigert, weshalb der Notizblock 1 besonders gut als Werbung für Kraftfahrzeuge und dergleichen Gegenstände geeignet ist.
20
Erwähnt werden soll noch, daß die die Seitenflächen 12 des Notizblocks 1 bildenden seitlichen Blattränder der Notizblätter 2 in einer senkrecht zur Blattebene der Notizblätter 2 ausge-
P richteten Ebene angeordnet sind. Auch die die Rückseite bildendende Leimseite 3 des Notizblocks 1 ist eben und senkrecht zur Blattebene der Notizblätter 2 angeordnet.
Der in Fig. 4 gezeigte Notizblock weist an seiner Schrägfläche 6 eine Beschriftung 13 auf. Außerdem hat die Schrägfläche 6 eine 0 den Buchstaben der Beschriftung 13 angepaßte, Profilierungsvorsprünge 9 aufweisende Profilierung, welche die Buchstaben der Beschriftung 13 an der Schrägfläche 6 dreidimensional hervortreten läßt. Die Aufmerksamkeit des Benutzers für an der Schrägfläche 6 vorgesehene Beschriftung 13, die beispielsweise eine Werbung sein kann, wird dadurch erhöht. Durch die Neigung der Schrägfläche
6 ist die Beschriftung 13 außerdem besser lesbar.
/ Schutzsansprüche

Claims (13)

&iacgr;&ogr; Schutzansprüche
1. Notizblock bestehend aus einer Vielzahl von aufeinanderliegenden Notizblättern (2), die an einer Stelle eine Leimseite
(3) oder Haftspur haben, durchweiche sie aufeinanderliegend und voneinander trennbar zusammengehalten sind, und von denen wenigstens ein Teil von einem unteren zu einem darüber befindlichen, zuerst abzunehmenden Notizblatt eine abnehmende Abmessung der Längserstreckung aufweist, so daß der Notizblock
(1) über zumindest einen Teil seiner Dicke wenigstens eine Schrägfläche (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß bei wenigstens einem Teil der Notizblätter (2) deren die Schrägfläche (6) bildender Rand (7) einen von einer geraden Linie abweichenden Verlauf hat und somit die Schrägfläche
(6) über wenigstens einen Teilbereich eine von einer Ebene abweichende Formgebung hat.
2. Notizblock nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der die Schrägfäche (6) bildende Rand (7) bei allen Notizblättern
(2) dengleichen, von der geraden Linie abweichenden Verlauf hat, so daß die Schrägfläche (6) vom obersten Notizblatt (5) bis zum untersten Notizblatt (4) ein konstantes Profil aufweist.
3. Notizblock nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an der Schrägfläche (6) des Notizblockes (1) gegenüber einer schrägen Ebene vorspringende Strukturen insbesondere als Greifhilfen oder dergleichen vorgesehen sind.
4. Notizblock nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Ränder (7) der Einzelblätter im Bereich der Schrägfläche (6) zungenartige Vorsprünge (8) und/oder Einbuchtungen (10) haben.
5. Notizblock nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
• *
gekennzeichnet, daß die Notizblätter {2) im Bereich der Schrägfläche (6) einen Randverlauf haben, durch den die gesamte Schrägfläche (6) eine gegenständliche Form, insbesondere die Form eines Gegenstandes hat, für den der Notizblock (1) Werbeträger ist.
6. Notizblock nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrägfläche (6) eine Bedruckung (11) aufweist, die insbesondere eine Abbildung des durch die Schrägfläche (6) nachgebildenden Gegenstandes oder eines Teils dieses Gegenstandes ist.
7. Notizblock nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch • gekennzeichnet, daß an der Schrägfläche (6) die Vorderseite, insbesondere der Kühler- und/oder Scheinwerferbereich eines Kraftfahrzeugs in maßtstäblicher, auf die Größe des Notizblocks (1) verkleinerter Form nachgebildet und gegebenenfalls mit der Abbildung des entsprechenden Fahrzeugteiles bedruckt ist.
8. Notizblock nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß an wenigstens einem Teil der Notizblätter (2) insbesondere im Bereich der Schrägfläche (6) ein gegenüber
&psgr; dem Rand (7) vorspringender Teil mit dem Notizblatt (2) über eine Sollreißstelle, beispielsweise eine Perforation oder dergleichen verbunden ist.
9. Notizblock nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein von einem Notizblatt (2) über eine 0 Sollreißstelle abtrennbarer Bereich eine die Aufmerksamkeit erhöhende Bedruckung, beispielsweise eine Abbildung oder dergleichen insbesondere als Sammelobjekt aufweist.
10. Notizblock nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Teil der Notizblätter (2)
zumindest an ihrem jeweils an die Schrägfläche (2) angrenzenden Randbereich eine Oberseitenbedruckung aufweist, die dem an der Schrägfläche oberhalb des jeweiligen Notizblatts (2) befindlichen Teil der Bedruckung (11) entspricht, so daß der nach dem Abnehmen von Notizblättern (2) an der verbleibenden Schrägfläche (6) übrig bleibende Rest der Bedruckung (11) sich mit der Oberseitenbedruckung zu einem vollständigen Druckbild ergänzt.
11.' Notizblock nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrägfläche (6) an der der Leimseite Il (3) gegenüberliegenden Seite des Notizblocks (1) angeordnet
ist.
12. Notizblock nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Schrägfläche (6) an wenigstens einer, insbesondere an die Leimseite (3) angrenzenden Seitenfläche (12) des Notizblocks (1) angeordnet ist.
13. Notizblock nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß sich die Schrägfläche (6) nur über einen Teil der Breite des Notizblocks (1) erstreckt.
Patenta:
{Henrich Börjes-Pestalozza)
Patent- und Rechtsanwalt
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