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Die Erfindung betrifft ein Gehäuse für ein technisches Versorgungs- und Infrastrukturgebäude, insbesondere eine Transformatorstation, mit einer begrünbaren Dachfläche gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
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Technische Versorgungs- und Infrastrukturgebäude, wie Telekommunikationsgebäude, Gebäude für die Gas- und Wasserversorgung, sowie Transformatorstationen, die im Volksmund auch als Trafostationen bezeichnet werden, sind hinlänglich bekannt. Diese besitzen in der Regel kubische Gehäuse mit einer ebenen, geringfügig geneigten Dachfläche, in denen die jeweiligen Komponenten wie die elektrischen, bzw. elektronischen Komponenten für die Telekommunikation, Ventile, Leitungen und Elektronikkomponenten für die Verteilung von Gas und Wasser, sowie die elektrischen Transformatoren mit den zugehörigen elektrischen Komponenten gegen Witterung geschützt aufgenommen sind. Die Breite und Tiefe der Gehäuse, die üblicherweise vier stehende, mit Lüftungsgittern und Türen versehene Seitenwände sowie eine auf diesen Seitenwänden angeordnete abnehmbare Dachfläche besitzen, hängt von den jeweiligen Komponenten ab und kann bei Transformatorengehäusen, auf die nachfolgend der Einfachheit halber Bezug genommen wird, beispielsweise 0,5 bis 10m oder auch mehr betragen. Die Gebäude können dabei eine Höhe von 1m bis zu 10m oder auch mehr aufweisen.
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Aus der
DE 297 15 827 U1 ist eine Transformatorstation mit einem Gehäuse bekannt, welches vier stehende Seitenwände besitzt, auf die eine abhebbare Dachfläche mit einem umlaufenden randseitigen Wall aufgesetzt ist. Der Wall bildet zusammen mit der Dachfläche eine Wanne, deren Boden mit Pflanzenwuchssubstrat bedeckt ist, auf welchem Grünpflanzen zur Begrünung der Dachfläche gepflanzt sind. Um bei starkem Regen überschüssige Flüssigkeit von der Dachfläche fernzuhalten, ist im Bodenbereich der Wanne ein mit einem Fallrohr über einen Überlauf verbundener Ablauf angeordnet, der durch ein Sieb gegen ein Eindringen des Pflanzenwuchssubstrats gesichert ist. Durch die punktuelle Abfuhr des überschüssigen Regenwassers über das Fallrohr und das Sieb ergibt sich bei der Transformatorstation eine ungleichmäßige Befeuchtung des Pflanzenwuchssubstrats. Hinzu kommt, dass das Sieb zu Verstopfungen neigt und bei starkem Pflanzenbewuchs nur aufwendig unter den Pflanzen zu lokalisieren und zu reinigen ist. Weiterhin ist für das Abheben und Wiederaufsetzen der Dachfläche bei einem Austausch des Transformators stets eine Demontage des verdeckt liegenden Fallrohres erforderlich, und das Pflanzenwuchssubstrat lässt sich nur in aufwendiger Weise von Hand mit Hilfe einer Schaufel aus der Wanne entfernen, um diese anschließend wieder mit frischem Substrat und Pflanzen zu befüllen.
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Demgemäß ist es eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Gehäuse für ein technisches Versorgungs- und Infrastrukturgebäude, insbesondere für eine Transformatorstation mit einer begrünbaren Dachfläche zu schaffen, welches eine gleichförmige und zuverlässige Bewässerung der Pflanzen mit einem geringen Wartungsaufwand erlaubt, und welches auch bei starkem Regen einen zuverlässigen Ablauf sicherstellt.
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Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch ein Gehäuse mit den Merkmalen von Anspruch 1 gelöst.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Unteransprüchen enthalten.
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Gemäß der Erfindung umfasst ein Gehäuse für ein technisches Versorgungs- und Infrastrukturgebäude, insbesondere für eine Transformatorstation, vier stehende Seitenwände und eine auf diesen angeordnete, gegenüber der Horizontalen geneigt verlaufende ebene Dachfläche, die einen umlaufenden Wall aus miteinander flüssigkeitsdicht verbundenen randseitigen Wallelementen zum Zurückhalten von Regenwasser besitzt, der einen innenliegenden Aufnahmebereich für ein Pflanzenwuchssubstrat und Grünpflanzen umsäumt. Das Gehäuse zeichnet sich dadurch aus, dass der umlaufende, im Wesentlichen flüssigkeitsdichte Wall ein leistenförmiges, an einem stromabwärtigen Ende der Dachfläche angeordnetes herausnehmbares Wallelement umfasst, welches an seinen Enden lösbar und im Wesentlichen flüssigkeitsdicht mit den angrenzenden Wallelementen verbindbar ist. In diesem ist eine Vielzahl von bodenseitigen Ablauföffnungen geformt, deren Öffnungsquerschnitt nach unten hin jeweils durch die Ebene der Dachfläche begrenzt wird, so dass Regenwasser im Bereich der Ablauföffnungen über die Dachfläche von dieser ablaufen kann. Die Ablauföffnungen, die bevorzugt einen Bohrungsdurchmesser besitzen, der kleiner ist als das eingefüllte Pflanzenwuchssubstrat, z.B. 1 mm bis 5 mm, können hierzu eine im Querschnitt teilkreisförmige, insbesondere halbkreisförmige Form aufweisen, die nach unten zur Dachfläche hin geöffnet ist. Alternativ können diese als winkelige, z.B. rechteckige Ausnehmungen mit abgerundeten oberen Ecken ausgeführt sein, die z.B. mit Hilfe einer Fräseinrichtung in die ansonsten geradlinige Unterseite des leistenförmigen Wallelements eingebracht sind.
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Durch die Erfindung ergibt sich der Vorteil, dass die Dachflächen von technischen Versorgungs- und Infrastrukturgebäuden, insbesondere von Transformatorstation, mit geringem Aufwand mit einer Dachbegrünung versehen werden können, die einen geringen Wartungs- und Pflegebedarf benötigt, da der Wasserablauf, anders als im Stand der Technik, nicht über Siebe erfolgt, sondern durch die Ablauföffnungen hindurch.
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Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass sich das herausnehmbare leistenförmige Wallelement bei Bedarf sehr leicht reinigen lässt, ohne dass der Grünpflanzenbewuchs, wie bei herkömmlichen Dachbegrünungen, zuvor von den Sieben entfernt werden muss.
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Schließlich stellt es einen Vorteil der Erfindung dar, dass die Dachfläche bei einer Transformatorenstation im Falle eines Defekts des Transformators ohne eine vorhergehende Demontage von Fallrohren im Inneren des Gehäuses zusammen mit der Begrünung nach oben hin mit Hilfe eines Krans und bekannten Hebeschuhen von den Seitenwänden abgehoben werden kann, um von oben her Zugang zum Transformator zu erhalten. Dies ermöglicht den Austausch von Transformatoren auch bei beengten Platzverhältnissen in engen Gassen.
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Auch lässt sich die erfindungsgemäße Lösung im Nachhinein bei den meisten bekannten technischen Versorgungs- und Infrastrukturgebäuden, insbesondere bei Transformatorstationen und Gebäuden für die Telekommunikation nachrüsten, da die nachträgliche Installation von Fallrohren im Inneren der Stationen einschließlich der damit einhergehenden erhöhten Anforderungen an die Abdichtung gegenüber den Spannung führenden elektronischen Komponenten im Inneren des Gehäuses entfällt.
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Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung besitzt das herausnehmbare leistenförmige Wallelement oberhalb der Ablauföffnungen eine Vielzahl von Not-Überlauföffnungen, die z.B. im Abstand von 20 mm oder mehr zu den Zentren der Ablauföffnungen, bzw. oder Oberseite der Wallfläche, oberhalb derselben in einer horizontal verlaufenden Reihe angeordnet sind, und z.B. einen Öffnungsdurchmesser von 5 mm besitzen. Durch die Not-Überlauföffnungen, die in vorteilhafter Weise oberhalb des Wurzelbereichs der Grünpflanzen liegen, ergibt sich der Vorteil, dass bei plötzlich einsetzendem Starkregen überschüssiges Regenwasser zuverlässig aus dem innenliegenden Aufnahmebereich für das Pflanzenwuchssubstrat und die Grünpflanzen abgeleitet wird, ohne dass die Gefahr besteht, dass der Flüssigkeitsspiegel so stark ansteigt, dass das Pflanzenwuchssubstrat aufschwemmt und über die Oberseiten der Wallelemente ausgetragen wird.
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Nach einem weiteren der Erfindung zugrunde liegenden Gedanken kann es vorgesehen sein, dass die ebene Dachfläche im Bereich der unten liegenden Kante der geneigten ebenen Dachfläche, d.h. in Fließrichtung des Regenwassers betrachtet, an deren stromabwärtigem Ende, die darunter angeordneten stehenden Seitenwände des Gehäuses, d.h. die Rückwand und die beiden angrenzenden Seitenwände überragt, und dass an diesem stromabwärtigen Ende der ebenen Dachfläche eine Abtropfkante geformt ist, über die überschüssiges Regenwasser im Abstand von der stehend angeordneten Seitenwand, bzw. Rückwand des Gehäuses zum Boden hin abgeleitet wird, ohne an dieser herab zu laufen.
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Weiterhin kann es vorgesehen sein, dass die Dachfläche und die am stromaufwärtigen Ende sowie den beiden seitlichen Rändern der Dachfläche angeordneten Wallelemente fest mit der Dachfläche verbunden sind, und dass das leistenförmige herausnehmbare Wallelement mit den stromabwärtigen Enden der randseitigen Wallelemente über Verbindungsmittel formschlüssig verbindbar ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass sich das herausnehmbare Wallelement nicht von den benachbarten festen Wallelementen lösen kann, z.B. durch einwachsende Wurzeln der Grünpflanzen, die das Element andernfalls über einen längeren Zeitraum hinweg anheben und dadurch die Gefahr eines Herausspülens des Pflanzenwuchssubstrats aus dem Aufnahmebereich erhöhen.
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Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfassen die Verbindungmittel eine in den seitlichen randseitigen Wallelementen eingebrachte Ausklinkung, in die das leistenförmige herausnehmbare Wallelement von oben her formschlüssig einsteckbar ist. Hierdurch ergibt sich eine besonders einfache und über einen langen Zeitraum hinweg robuste Konstruktion, durch die sich der Wartungsaufwand noch einmal vorteilhaft verringert. Die Sicherung des leistenförmigen herausnehmbaren Wallelements an den seitlichen randseitigen Wallelementen erfolgt bevorzugt mittels einer Verschraubung, bei der entsprechende korrosionsbeständige Schrauben, insbesondere feuerverzinkte Schrauben, durch stirnseitige Löcher oder eingesetzte Hülsen im Bereich der Stirnflächen der beiden seitlichen Wallelemente geführt sind, welche sich entlang der Seitenkanten der geneigten, insbesondere rechteckigen Dachfläche vom stromaufwärtigen Ende zum stromabwärtigen Ende derselben erstrecken. Die Schrauben greifen mit ihren Gewinden bevorzugt in entsprechende Gewindebohrungen ein, die in die beiden Enden des leistenförmigen Randelements eingebracht sind und sich bevorzugt parallel zu den Not-Überlauföffnungen erstrecken.
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Bei der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst das Gehäuse ein plattenförmiges Dachelement, insbesondere eine mit Armierungen versehene Betonplatte, auf der die seitlichen Wallelemente und/oder das stromaufwärtige Wallelement befestigt sind. Besonders bevorzugt sind das stromaufwärtige Wallelement und die beiden seitlichen Wallelemente integral mit der Betonplatte geformt, wodurch sich eine besonders kostengünstige und insgesamt flüssigkeitsdichte Dachkonstruktion ergibt, die ein Eindringen von Regenwasser in das Innere des Gehäuses zuverlässig verhindert, und die gleichzeitig die erforderliche Stabilität bereit stellt, um die Dachfläche mit der darauf angeordneten Begrünung mit Hilfe eines Krans und Hebeschuhen von den stehend angeordneten Seitenwänden abzuheben. Hierdurch lässt sich eine nachzurüstende Dachfläche bereits vorab am Boden mit dem Pflanzenwuchssubstrat und den Grünpflanzen vorbereiten und dann als fertige Einheit auf das Gehäuse heben.
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Obgleich das leistenförmige herausnehmbare Wallelement auch aus Kunststoff geformt sein kann, ist dieses bevorzugt eine Metall- oder Betonleiste, in der die bodenseitigen Ablauföffnungen, sowie auch die Not-Überlauföffnungen geformt sind. Hierdurch ergibt sich der Vorteil einer besonders korrosionsarmen Konstruktion, die über lange Jahre hinweg mit einem minimalen Wartungsaufwand betrieben werden kann.
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Der Neigungswinkel der ebenen Dachfläche gegenüber der Horizontalen kann im Bereich von 0,5° bis 3 ° liegen, wodurch ein zuverlässiger Ablauf von überschüssigem Regenwasser bei einer im Wesentlichen geleichmäßigen Befeuchtung des Pflanzenwuchssubstrats, bzw. des Wurzelwerks der Grünpflanzen sichergestellt wird.
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Um einen zusätzlichen Schutz gegen ein Eindringen von Feuchtigkeit durch die Wandung der Dachfläche hindurch bereit zu stellen, können das stromaufwärtige Wallelement, die seitlichen Wallelemente sowie auch die Oberseite der Dachfläche mit einer wasserdichten durchgehenden Folie, z.B. einer Kunststofffolie, belegt sein.
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Weiterhin betrifft die Erfindung ein technisches Versorgungs- und Infrastrukturgebäude, insbesondere eine Transformatorstation umfassend ein zuvor beschriebenes Gehäuse mit darin enthaltenen Komponenten, insbesondere einem darin enthaltenen Transformator, bei dem die Dachfläche mit einem im innenliegenden Aufnahmebereich angeordnetem Pflanzenwachstumssubstrat und Pflanzen als ein Bauteil abhebbar auf den Seitenwänden angeordnet ist.
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Die Erfindung wird nachfolgend mit Bezug auf die Zeichnungen anhand einer bevorzugten Ausführungsform des Gehäuses für eine Transformatorenstation beschrieben.
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In den Zeichnungen zeigen:
- 1 eine schematische räumliche Rückansicht des erfindungsgemäßen Gehäuses für eine Transformatorstation ohne Pflanzenwuchssubstrat und Pflanzen,
- 2 eine schematische räumliche Frontansicht der Transformatorstation von 1, und
- 3 die Transformatorstation von 1 und 2 mit schematisch angedeutetem Pflanzenwuchssubstrat und Pflanzen.
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Wie in den 1 bis 3 gezeigt ist, umfasst eine Transformatorstation 1 ein Gehäuse 2, in welchem ein Transformator 30 gegen Feuchtigkeit geschützt aufgenommen ist. Das Gehäuse 2 besitzt hierfür vier stehende, zum Teil mit Lüftungsöffnungen und Türen versehene Seitenwände 4, auf denen eine gegenüber der Horizontalen in einem Winkel geneigt verlaufende ebene Dachfläche 6 angeordnet ist. Auf der Dachfläche 6 ist ein umlaufender Wall 8 angeordnet, der aus zwei seitlichen randseitigen Wallelementen 8.1 und 8.3 sowie einem stromaufwärtigen Wallelement 8.2 besteht, die an ihren Enden flüssigkeitsdicht miteinander verbunden sind. Am stromabwärtigen Ende 6a der Dachfläche 6 ist zwischen den stromabwärtigen Enden der beiden seitlichen randseitigen Wallelemente 8.1 und 8.3 weiterhin ein leistenförmiges herausnehmbares Wallelement 8a angeordnet, welches zusammen mit den Wallelementen 8.1 bis 8.3 einen innenliegenden Aufnahmebereich 10 für Pflanzenwuchssubstrat 12 und Grünpflanzen 13 umgrenzt, der durch auftreffendes Regenwasser bewässert wird.
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Das herausnehmbare Wallelement 8a ist an seinen Enden über Verbindungsmittel 20 in Form von Ausklinkungen 20a im leistenförmigen Wallelement 8a und dazu komplementären Ausklinkungen 20b in den seitlichen Wallelementen 8.1 und 8.3 lösbar und im Wesentlichen flüssigkeitsdicht mit letzteren verbunden. Durch die Ausklinkung 20a im herausnehmbaren Wallelement 8a und die komplementäre Ausklinkung 20b in den seitlichen Wallelementen 8.1 und 8.3 ist das leistenförmige Wallelement 8a von oben her formschlüssig in die bereitgestellten Öffnungen der komplementären Ausklinkungen 20b einsteckbar und auch nach oben hin herausziehbarer (nicht dargestellt), ohne das Material der seitlichen Wallelemente 8.1 und 8.3 übermäßig zu schwächen. Hierbei kann das leistenförmige herausnehmbare Wallelement 8a an den seitlichen randseitigen Wallelementen 8.1, 8.3 wie in 3 gezeigt, zusätzlich durch eine Verschraubung 20c gesichert sein, die Teil der Verbindungsmittel 20 ist.
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Gemäß der Darstellung der 3 sind im leistenförmigen Wallelement 8a eine Vielzahl von bodenseitigen Ablauföffnungen 14 geformt, deren bogenförmiger Öffnungsquerschnitt nach unten hin jeweils durch die Oberseite der ebenen Dachfläche 6 begrenzt wird, derart, dass Regenwasser im Bereich der Ablauföffnungen 14 über die Oberseite der ebenen Dachfläche 6 von dieser ablaufen kann. Durch die nach unten hin offene Ausführung der Ablauföffnungen 14 in Verbindung mit der Neigung der Dachfläche ist hierbei sichergestellt, dass sämtliches überschüssiges Wasser von der Dachfläche 6 ablaufen kann.
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Um bei plötzlich einsetzendem Starkregen ein Überlaufen des Aufnahmebereichs 10 zu verhindern, weist das herausnehmbare Wallelement 8a eine Vielzahl von Not-Überlauföffnungen 16 auf, die oberhalb der bodenseitigen Ablauföffnungen 14 entlang einer im Abstand zu den Ablauföffnungen 14 verlaufenden horizontalen Reihe angeordnet sind.
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Wie weiterhin der Darstellung der 3 entnommen werden kann, überragt die ebene Dachfläche 6 zumindest an ihrem unteren stromabwärtigen Ende 6a die darunter angeordnete stehende Seitenwand 4 des Gehäuses 2 um einen Überstand von beispielsweise 200 mm, und weist an ihrem unteren stromabwärtigen Ende 6a eine Abtropfkante 18 auf, über die überschüssiges Regenwasser, welches von dem Pflanzenwuchssubstrat 12, bzw. den Grünpflanzen 13 nicht mehr aufgenommen werden kann, zum Boden hin abgeleitet wird, ohne an der Seitenwand 4 herunter zu laufen.
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Wie den 1-3 ferner entnommen werden kann, umfasst das Gehäuse 2 bevorzugt ein plattenförmiges Dachelement 7 , das insbesondere als Betonplatte ausgeführt ist, an der die seitlichen Wallelemente 8.1 und 8.3, und bevorzugt auch das stromaufwärtige Wallelement 8.2 integral geformt sind. Hierdurch ergibt sich der Vorteil, dass das plattenförmige Dachelement 7 auf einfache Weise auch bei bestehenden Transformatorstationen, oder allgemein gesprochen bei technischen Versorgungs- und Infrastrukturgebäuden 1 nachgerüstet werden kann, um diese mit einer entsprechenden nachhaltigen Begrünung auszustatten.
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Demgegenüber ist das leistenförmige herausnehmbare Wallelement 8a bevorzugt eine Metall- oder Betonleiste, in der die bodenseitigen Ablauföffnungen 14 sowie auch die darüber liegenden Not-Überlauföffnungen 16 geformt sind.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Transformatorstation
- 2
- Gehäuse
- 4
- stehende Wallelemente
- 6
- ebene geneigte Dachfläche
- 6a
- stromabwärtiges Ende der Dachfläche
- 6b
- stromaufwärtiges Ende der Dachfläche
- 7
- plattenförmiges Dachelement
- 8
- Wall
- 8.1
- seitliches Wallelement
- 8.2
- stromaufwärtiges Wallelement
- 8.3
- seitliches Wallelement
- 8a
- herausnehmbares Wallelement
- 10
- innenliegender Aufnahmebereich
- 12
- Pflanzenwuchssubstrat
- 13
- Grünpflanzen
- 14
- bodenseitige Ablauföffnungen
- 16
- Not-Überlauföffnungen
- 18
- Abtropfkante
- 20
- Verbindungsmittel
- 20a
- Ausklinkung in seitlichen Wallelementen
- 20b
- komplementäre Ausklinkung in herausnehmbaren Wallelement
- 20c
- Verschraubung
- 30
- Transformator
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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