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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Ablaufelement gemäß Merkmal
1 und eine Abdeckung für ein
Ablaufelement gemäß Anspruch
4.
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Ablaufelemente,
wie z. B. Sinkkästen
oder Ablaufrinnen weisen in der Regel einen Wasserlauf auf, in dem
das Wasser in Richtung auf einen Ablauf geführt ist, welcher entweder im
Bereich wenigstens einer Seitenwand und/oder im Boden ausgebildet
ist. Das Wasser läuft
in der Regel durch wenigstens eine Abdeckung in das Ablaufelement
ein, welche Abdeckung an der Oberseite des Ablaufelements befestigt,
in der Regel verschraubt ist. Selbstverständlich sammeln sich im Laufe
der Zeit in dem Ablaufelement Feststoffe an, die mit dem einlaufenden
Wasser in das Ablaufelement eingetragen werden oder sonstwie, z.
B. bei Wind, durch die Durchbrüche
der Abdeckung in das Ablaufelement gelangen. Derartige Feststoffe
sind z. B. Schmutz, Blätter,
Samen und andere Feststoffe. Eine Reinigung des Ablaufelements erfordert
es in der Regel, dass die Abdeckung vor dem Reinigen des Elements
abgeschraubt und nachher wieder aufgeschraubt wird. Dies ist ein
zeitaufwendiger Vorgang, insbesondere wenn man berücksichtigt,
dass die Schrauben zur Befestigung der Abdeckungen öfters fest
sitzen und gängig
gemacht werden müssen.
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Es
ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Ablaufelement und eine Abdeckung
für ein
Ablaufelement zu schaffen, welche eine leichtere Reinigung des Ablaufelements
ermöglichen.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Ablaufelement gemäß Anspruch
1 und eine Abdeckung für
ein Ablaufelement gemäß Anspruch
4 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der entsprechenden
Unteransprüche.
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Erfindungsgemäß weist
die Abdeckung des Ablaufelements unterhalb der Durchbrüche zum
Einlaufen des Wassers wenigstens eine relativ zur Ebene der Abdeckung
geneigte Leitfläche
auf. Auf diese Weise ist es möglich,
das Ablaufelement mittels eines Hochdruckreinigers effektiv von
Außen
zu reinigen, wobei die Leitfläche
dafür Sorge
trägt,
dass der Hochdruckstrahl in Richtung auf die zu reinigenden Bereiche
des Wasserlaufs gerichtet wird. Das Ablaufelement kann somit gereinigt
werden, ohne dass die Abdeckung abgeschraubt werden muss.
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Der
im Ablaufelement beförderte
Schmutz kann vorzugsweise am Ende des Rinnenstranges (im Fall von
Ablaufrinnen) an einem Sinkkasten oder Reinigungselement entnommen
werden.
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Prinzipiell
erlaubt das Vorsehen der Leitfläche(n)
gemäß der Erfindung
sogar eine Reinigung von monolithischen Ablaufelementen, bei denen
die Abdeckung einteilig mit dem Körper des Ablaufelements ausgebildet
ist, obwohl der Haupeinsatzbereich wohl eher bei verschraubten Abdeckungen
zu sehen ist.
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Vorzugsweise
ist die Leitfläche
derart ausgerichtet, dass der durch die Durchbrüche eingeleitete Hochdruckstrahl
in die Richtung auf schwer zu erreichende Bereiche des Wasserlaufs
gerichtet wird, insbesondere in Richtung von Ecken und Kanten des Wasserlaufs.
Mit „geneigt" wird eine Neigung
von etwa 15 bis 75 Grad bezeichnet. Die Neigung hat die Aufgabe,
den Strahl eines Hochdruckreinigers, der durch die Durchbrüche der
Abdeckung in das Ablaufelement eingeblasen wird, derart in Richtung
auf den Wasserlauf und besonders schmutzgefährdete Bereiche wie Ecken oder
Kanten zu leiten, dass eine wirkungsvolle Reinigung des Ablaufelements
durch die Abdeckung hindurch ermöglicht
wird.
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Die
Leitfläche
kann durch ein oder mehrere Leitbleche gebildet sein, die unterhalb
wenigstens eines Teils der in der Abdeckung vorgesehenen Durchbrüche (auch
eines Durchbruchs, z. B. bei einer Schlitzrinne) angeordnet sind.
Um die Herstellung insbesondere von Gusseisenabdeckungen zu erleichtern,
ist es dort vorteilhaft, wenn die Leitfläche daran in der Form eines
Leitblechs befestigt ist, welche an der Gusseisenabdeckung, d. h.
unter der Gusseisenabdeckung, mittels herkömmlicher Befestigungsmittel,
wie z. B. Schrauben oder Nieten oder anderer formschlüssiger Befestigungsmittel
festgelegt ist. Auf diese Weise kann das Gusseisenstück kostengünstig in
bisher bekannter Weise hergestellt werden, und das Leitblech mit
den Leitflächen
für die einzelnen
Durchbrüche
kann durch ein Metallblech wie z. B. ein Blech aus nicht rostendem
Metall oder Aluminiumblech gestanzt werden.
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Wenn
eine einteilige Ausbildung der Leitflächen an der Abdeckung gewünscht ist,
z. B. wenn das Ablaufelement aus möglichst wenigen Teilen bestehen
soll, kann die Leitfläche
mit der Abdeckung auch einteilig bzw. einstückig ausgebildet sein. Dies ist
insbesondere bei Metallblechabdeckungen sinnvoll, bei denen die
Anformung der Leitbleche keine aufwendigen fertigungstechnischen
Schritte erfordert.
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Die
Leitbleche unterhalb der Durchbrüche und
Abdeckung haben vorzugsweise eine Neigung von 30 bis 70° relativ
zur Ebene der Abdeckung. Die beste Wirkung wird erreicht, wenn die
Neigung in etwa 40 bis 65° beträgt.
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Die
Leitfläche
kann entsprechend der Ausrichtung der Durchbrüche in Längsrichtung des Ablaufelements,
in Querrichtung oder auch diagonal dazu verlaufen.
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Die
Leitbleche können
einteilig oder mehrteilig ausgebildet sein. Zudem können die
Leitflächen nur
durch einen Teil eines Leitblechs gebildet sein. So kann sich ein
Leitblech, z. B. neben und parallel zu einem Durchbruch der Abdeckung,
vertikal oder geneigt nach unten erstrecken und die Leitfläche erst durch
einen unteren Teil des Leitblechs gebildet sein, der unten an dem
oberen Teil des Leitblechs angeformt bzw. einstückig ausgebildet ist und sich
geneigt zur Ebene der Abdeckung erstreckt. Auf diese Weise wird
die Leitfläche
von der Abdeckung etwas nach unten beabstandet, wodurch die Reinigungswirkung der
Leitfläche
verbessert werden kann und auch weiter unten liegende Bereich des
Ablaufelements besser durch den Strahl eines Hochdruckreinigers
erfasst werden können.
Zudem werde hierdurch die Leitflächen
nicht so dicht bzw. nicht mit einem so geringen Abstand an der Abdeckung
vorgesehen, dass sie eine Verstopfung der Durchbrüche durch
eingetragene Feststoffe fördern.
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Um
die Reinigung des Ablaufelements weiter zu erleichtern, ist es erfindungsgemäß in einer
vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung auf der Oberseite der
Abdeckung wenigstens eine Vertiefung oder Führungskante für ein Reinigungsgerät, insbesondere
Hochdruckreinigungsgerät,
angeordnet, so dass das Reinigungsgerät entlang dieser Vertiefung
oder Führungskante
einfach geführt
werden kann, wobei die Führung
des Strahls des Hochdruckreinigers darin derart erfolgt, dass über die
Leitfläche(n)
im Bereich des Durchbruchs/der Durchbrüche der gesamte Wasserlauf
des Ablaufelements gereinigt wird. Als Führungskante oder Vertiefung
eignen sich alle Strukturen, die es erlauben, den Abstrahlbereich
eines Hochdruckreinigers in einer zuverlässigen Weise entlang der Abdeckung
des Ablaufelements zu führen.
Dies kann jede Art einer relativ zur Ebene der Abdeckung vertieften
oder erhöhten
Struktur sein, an welcher oder in welcher sich die Düse und/oder
eine damit verbundene Führungsstruktur
des Hochdruckreinigers entlangführen
lässt.
Vorzugsweise hat der Führungsbereich
bzw. die Vertiefung der Abdeckung eine Breite von 2 bis 50 mm, insbesondere
5 bis 40 mm und eine Tiefe von 2 bis 10 mm, vorzugsweise 3 bis 8
mm. Eine derartige Erhöhung
oder Vertiefung beein trächtigt
nicht die Begehbarkeit oder Befahrbarkeit der Abdeckung, stellt
indes andererseits sicher, dass eine sichere Führung des Reinigungsgerätes gewährleistet
ist.
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Die
Leitflächen
sind vorzugsweise in Richtung auf die Randbereiche des Wasserlaufs
und/oder in Richtung auf den Ablaufbereich des Ablaufelements geneigt.
Die Leitfläche
ist mindestens an einem Durchbruch der Abdeckung, vorzugsweise an allen
im Strahlbereich eines Hochdruckreinigers liegenden Durchbrüchen vorgesehen.
Die Neigung der Leitflächen
unterschiedlicher Durchbrüche
kann unterschiedlich geneigt sein, um eine gute Reinigungswirkung über den
gesamten Wasserlauf zu erzielen. Eine Leitfläche kann auch unterschiedlich
geneigte Bereiche aufweisen, um den Strahl zu verschiedenen Punkten
im Ablaufelement zu richten.
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Als
Reinigungsgerät
können
alle Arten von Wasser und&/oder
Luftreinigern verwendet werden, die vorzugsweise aber nicht notwendigerweise
eine Reinigungsfluid mit großem
Druck produzieren.
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Das
Ablaufelement muss nicht zur Aufnahme von Wasser ausgebildet sein,
sondern kann auch zum Abführen
von pulvrigen dickflüssigen
oder körnigen
Feststoffen ausgebildet sein. Das Ablaufelement kann z. B. aus Kunststoff,
Stahl, Polymerbeton, glasfaserverstärktem Kunststoff, Beton, Stahlbeton Gusseisen.
Die Abdeckung kann aus dem gleichen oder einem anderen Material
wie das Ablaufelement sein. Die Leitbleche können aus verzinktem Stahl, Edelstahl,
Kunststoff, Aluminium, Gusseisen oder Keramik bestehen.
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Die
Leitbleche der Erfindung verhindern neben der Führung des Reinigungsstrahls
das Austreten von Schmutz, Wasser und Feststoffen beim Reinigungsvorgang,
da durch die in Reinifgungsrichtung geneigten Leitbleche die Unterseite
des näächstmögliuchen
Schlitzes abgedeckt wird.
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Die
Erfindung wird nachfolgend anhand der schematischen Zeichnung beispielsweise
beschrieben. In dieser zeigen:
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1 eine
perspektivische Ansicht einer erfindungsgemäßen Abdeckung,
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2 eine
Drufsicht auf die Abdeckung gemäß 1,
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3 eine
Seitenansicht der Abdeckung gemäß 1 und
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4 eine
Vorderansicht der Abdeckung gemäß 1.
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5 eine
perspektivische Ansicht eines Ablaufelements mit Abdeckung.
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1 zeigt
eine Abdeckung 10 für
ein Ablaufelement, welche aus einer länglichen Gusseisenplatte 12 besteht,
die quer zu ihrer Längsachse
erste Durchbrüche 14a und 18a aufweist,
die in Längsachse
der Abdeckung mit quer zur Längsachse
der Abdeckung verlaufenden zweiten Durchbrüchen 14b und 18b alternieren.
Zudem sind mittlere Durchbrüche 16 entlang
der Mitte in Richtung der Längsachse der
Abdeckung 10 vorgesehen. Alle Durchbrüche 14a, b, 16, 18a,
b sind zum Eintrag von Schmutz und Wasser in das Ablaufelement vorgesehen.
In den Randbereichen der Abdeckung 10 sind vier Vertiefungen 19 mit
Löchern 20 ausgebildet,
an welchen Stellen die Abdeckung 12 mittels nicht dargestellter Bolzen
mit einer Ablaufrinne 13 (5) verbunden wird.
In der Mitte in Richtung der Längsachse
hat die Abdeckung 10 eine Vertiefung 22, die als
Führungsschiene
für die
Reinigungsdüse
eines Hochdruckreinigers verwendet wird. Die mittleren Durchbrüche 16 liegen
in dieser Vertiefung 22. Unterhalb der zweiten Durchbrüche 14b und 18b und
der mittleren Durchbrüche 16 sind
Leitflächen 24 ausgebildet,
durch welche der Hochdruckstrahl eines Hochdruckreinigers, der durch
Durchbrüche 14b, 16, 18b in
die Ablaufrinne 13 eingeblasen wird, in Richtung auf den
Wasserablauf der darunter befindlichen Ablaufrinne gelenkt wird,
wodurch der Wasserlauf der Ablaufrinne von Feststoffen gereinigt
wird, die sich im Verlauf der Benutzung der Ablaufrinne dort angelagert
haben. Die Leitflächen 24 unter
den Durchbrüche 14b, 16, 18b sind
in der dargestellten Ausführungsform
einstückig mit
der Abdeckung 10 ausgebildet, können jedoch auch als zusätzliches
Blech an dem Körper 12 der Abdeckung 10 befestigt
sein. Die Neigung der Leitflächen 24 relativ
zur Ebene der Abdeckung beträgt
in etwa 45°.
In der Ausführungsform
ist in etwa unter jedem zweiten Durchbruch in Längsrichtung der Abdeckung eine
Leitfläche
vorgesehen. Diese Leitfläche kann
je nach Bedürfnissen
auch unter jedem Durchbruch der Abdeckung oder nur unter jedem dritten oder
vierten Durchbruch angeordnet sein. Außerdem kann die Abfolge der
Leitflächen
in Längs-
und/oder Querrichtung der Abdeckung variieren um eine Einstrahlung
des Hochdruckstrahls in besonders verschmutzte Bereiche des Ablaufelements
zu verstärken.
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5 zeigt
das komplette Ablaufelement bestehend aus einem Rinnenkörper 13 mit
aufgesetzter Abdeckung 10 gemäß einer der 1 bis 4.
Aus der Abbildung wird klar, dass durch die Umlenkung des Strahls
eines Hochdruckgerätes
mithilfe der Leitflächen 24 eine
gute Reinigung des Wasserlaufs 26 ermöglicht wird.
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In
den 3 und 4 ist zu sehen, dass die Leitfläche 24 an
ihren seitlichen Kanten 26 stark abgeschrägt ist.
Dies hat eine vorteilhafte Wirkung zum einen hinsichtlich der Streuung
des eingestrahlten Hochdruckstrahls als auch hinsichtlich der Verschmutzung
der Leitflächen
selbst z. B. durch einlaufendes Wasser. Zudem ist die Leitfläche 24 an
einem aus zwei Abschnitten 28, 30 zusammengesetzten Leitblech
gebildet. Das Leitblech hat einen vertikalen Ansatzbereich 28,
der mit der Gusseisenplatte 12 der Abdeckung verbunden
ist und einen sich unten daran ansetzenden geneigten Bereich 30,
der Leitfläche 24 bildet.
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Die
Leitfläche
kann somit aus mehreren unterschiedlich geneigten und ausgebildeten
Elementen eines Leitblechs zusammengesetzt sein. Das Leitblech kann
wiederum einstückig
mit der Abdeckung verbunden sein, z. B. als angegossenes Gußeisenteil
oder es kann als separates Teil hergestellt und mittels bekannter
Befestigungsmittel mit der Abdeckung verbunden sein.