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Die vorliegende Anmeldung für eine industrielle Erfindung bezieht sich auf eine verbesserte Inspektionsklappe. Bekanntlich wird eine Revisionstür/Revisionsklappe in der Regel in der Nähe von Öffnungen in Wänden angebracht, um die Inspektion eines hinter der Wand befindlichen Raums zu ermöglichen.
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Es sei darauf hingewiesen, dass sich der Begriff „Wand“ in der vorliegenden Beschreibung sowohl auf vertikale Wände als auch auf Decken oder Böden bezieht.
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Zum besseren Verständnis der Probleme und Nachteile des Standes der Technik wird die Beschreibung der Revisionstüren des Standes der Technik unter Bezugnahme auf die folgenden, als „Stand der Technik“ bezeichneten Figuren fortgesetzt, wobei:
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1 ist eine Frontansicht der Revisionstür nach dem Stand der Technik;
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2 ist eine schematische Ansicht eines Abschnitts des festen Rahmens der Revisionstür von 1 und eines Abschnitts des beweglichen Rahmens der Revisionstür von 2, die die Teile der Abschnitte zeigen, die für den 45°-Schnitt entfernt werden;
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2A ist eine schematische Seitenansicht von zwei übereinander angeordneten Abschnitten;
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2B ist eine Draufsicht auf die beiden Abschnitte von 2A; 2B zeigt einen 45°-Schnitt, ausgehend von einer Ecke des Abschnitts;
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In 2C sind die beiden Abschnitte aus 2B nebeneinander und nicht übereinander angeordnet; 2C zeigt den Teil des oberen Abschnitts und den Teil des unteren Abschnitts, die nach dem 45°-Schnitt entfernt werden, wobei die Abschnitte übereinander angeordnet sind;
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3 und 3A sind Ansichten von zwei Revisionstüren nach dem Stand der Technik, wobei die Abschnitte durch zwei unterschiedliche Verbindungsarten verbunden sind.
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Unter Bezugnahme auf die vorgenannten Figuren umfasst eine herkömmliche Inspektions/Revisionstür: einen festen Rahmen (91), der geeignet ist, an einer Wand in Übereinstimmung mit einer Öffnung der Wand befestigt zu werden; einen beweglichen Rahmen (92), der innerhalb des festen Rahmens (91) in einer beweglichen Weise zwischen einer Öffnungsposition und einer Schließposition angeordnet ist; ein Paneel (in den beigefügten Figuren nicht dargestellt), das intern mit dem beweglichen Rahmen (92) verbunden ist; und Verbindungsmittel (in den 3 und 3A nicht dargestellt) zum beweglichen Verbinden und Tragen des beweglichen Rahmens (92) in Bezug auf den festen Rahmen (91).
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Jeder Rahmen (91, 92) besteht aus vier Teilen (910, 920).
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Die Enden der einzelnen Abschnitte (910, 920) sind in einem Winkel von 45° so geschnitten, dass die Endkante eines Abschnitts (910, 920) mit der Endkante des benachbarten Abschnitts (910, 920) zusammenfällt und daran anstößt.
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Gemäß einer ersten Verbindungsart der Profile, die in 3 dargestellt ist, wird die Verbindung zwischen zwei Profilen (910, 920) mit Hilfe von Metalleckstücken (931) hergestellt, die jeweils zwei Flügel umfassen, wobei jeder Flügel mit Hilfe von Schrauben (93v) an einem Profil befestigt ist.
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Gemäß einer zweiten Verbindungsart der Profile, die in 3A dargestellt ist, wird die Verbindung zwischen zwei Profilen (910, 920) mit Hilfe von Metalleckstücken (932) hergestellt, von denen jedes zwei Flügel aufweist, die in Längsnuten der beiden benachbarten Profile eingesetzt werden. In diesem Fall wird die Verbindung jedes Flügels mit dem entsprechenden Abschnitt durch Stanzen hergestellt.
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Obwohl ähnliche Inspektionsklappen bisher vom Markt sehr gut angenommen wurden, sind sie offensichtlich mit einigen Nachteilen behaftet.
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Ein erster Nachteil tritt beim Zuschneiden der Profile auf. Das Schneiden der Profile unter 45° ist nämlich ein äußerst komplizierter und heikler Vorgang und daher extrem fehleranfällig.
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Außerdem sind die Maßtoleranzen äußerst schwierig zu handhaben, wenn die Enden der Profile unter 45° abgeschnitten sind. Genauer gesagt sind die besagten Klappen nicht vielseitig, d. h. jeder äußere feste Rahmen (91) fällt mit einem einzigen inneren beweglichen Rahmen (92) zusammen und ist daher nicht untereinander austauschbar. Andernfalls können die beweglichen Rahmen (92) zwischen Inspektionsklappen gleicher Größe nicht ausgetauscht werden, weil kleine Unvollkommenheiten vorhanden sind, die die Austauschbarkeit zwischen den beweglichen Rahmen (92) gleicher Größe verhindern.
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Ein weiterer Nachteil, der die Inspektionsklappen nach dem Stand der Technik beeinträchtigt, bezieht sich auf die Materialverschwendung bei der Herstellung der Profile (910, 920).
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Bei der Herstellung der Profile (910, 920) wird zunächst ein Profil erstellt und dann werden die Enden des Profils nach vorher berechneten Maßen in einem Winkel von 45° abgeschnitten.
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Das Schneiden der Profile in einem Winkel von 45° bringt zwangsläufig einen Materialverlust mit sich, der je nach Größe der herzustellenden Inspektionsklappe und der Dicke des Profils zwischen mindestens 5 % und höchstens 20 % liegen kann. In 2 ist der Teil des Profils (910, 920), der verschwendet wird, durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet.
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Außerdem kann der Bediener aufgrund des 45°-Schnitts nicht gleichzeitig mehrere übereinander liegende Abschnitte derselben Größe schneiden.
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Ein solcher Nachteil wird anhand der 2A, 2B und 2C deutlicher.
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Im Allgemeinen hat jeder Abschnitt (910, 920) einen vertikalen Flügel, der es nicht ermöglicht, die Abschnitte perfekt vertikal zu stapeln, sondern eher einen versetzten Effekt erzeugt, wie in 2A gezeigt. In 2A sind zwei Abschnitte (910', 910") des festen Rahmens (91) dargestellt, aber dasselbe gilt auch für die Abschnitte des beweglichen Rahmens (92).
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Eine solche versetzte Anordnung der Abschnitte (910', 910") erlaubt es dem Benutzer nicht, die Abschnitte (910', 910") mit einem einzigen Schneidevorgang gleichzeitig auf die gleiche Weise zu schneiden.
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Beispielhaft sei auf 2B und 2C verwiesen: Bei einem 45°-Schnitt, der von der Kante (S10') des unteren Abschnitts (910') ausgeht, wird der untere Abschnitt (910') richtig geschnitten, während der obere Abschnitt (910') unter 45° geschnitten wird, wobei ein Teil (t10') des Querschnitts verloren geht, der in direktem Verhältnis zur Dicke des vertikalen Flügels steht. Je größer die Dicke des Flügels ist, desto größer ist der Anteil (t10"), den der obere Teil gegenüber dem unteren Teil während des 45°-Schnittes verliert. Daher ist der obere Teil (910") kürzer als der untere Teil (910").
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Wegen dieser Unannehmlichkeiten ist es notwendig, einen Abschnitt nach dem anderen zu schneiden, was eine lange Zeit für die Herstellung einer solchen Inspektionsklappe erfordert.
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Eine solch lange Produktionszeit ist bei der Großserienproduktion von solchen Inspektionsklappen sehr ungünstig.
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Ein weiterer Nachteil der Inspektionsklappe nach dem Stand der Technik besteht darin, dass die Rahmen (91, 92) trotz der Präzision und des Fachwissens eines Bedieners bei der Montage häufig Stufen aufweisen (aufgrund der unvollkommenen Ausrichtung der Profile), die die Ästhetik der fertigen Klappe stark beeinträchtigen.
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Darüber hinaus sind die Ecken der Inspektionsklappe mit scharfen Kanten versehen, die für den Bediener bei der Montage der Inspektionsklappe an der Wand äußerst gefährlich sind.
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W02020120939A1 offenbart einem Schacht, insbesondere zur Verwendung in Öffnungen im Boden von im Bau befindlichen Gebäuden. Der Schacht besteht aus einem inneren Rahmen, dessen Abmessungen geringer sind als die der Öffnung und der in die Öffnung eingesetzt wird, und einem äußeren Rahmen, dessen Abmessungen größer sind als die der Öffnung und der auf dem Boden aufliegt. Der Schacht umfasst außerdem zwei Türflügel, die mit Scharnieren am äußeren Rahmen befestigt sind und zwischen einer geschlossenen und einer offenen Position bewegt werden können.
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Jeder Rahmen besteht aus Rahmenelementen, die einen rechteckigen Rahmen bilden. Jedes Rahmenteil hat einen quadratischen oder rechteckigen Querschnitt und jede Seitenfläche ist mit einem Längskanal versehen, der sich über die gesamte Länge des Rahmenteils erstreckt. Das Rahmenteil ist an den Enden im Winkel von 90° so geschnitten, dass seine Endflächen orthogonal zu den Seitenflächen angeordnet sind.
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Die Rahmenteile eines Rahmens sind durch ein erstes Führungselement, das in einen Kanal eines Rahmenteils eingesetzt ist, und ein zweites Führungselement, das in den Kanal des anderen Rahmenteils eingesetzt ist, miteinander verbunden, wobei die Führungselemente durch Gewindeelemente miteinander gekoppelt sind. Insbesondere ist eines der beiden Läuferelemente mit einer Gewindebohrung versehen, während das andere Läuferelement mit einer Schraube versehen ist, die mit der Gewindebohrung des anderen Läuferelements verbunden werden kann. Um die beiden Rahmenteile miteinander zu verbinden, ist es daher erforderlich, jedes Läuferlement in der Nähe des Endes des Rahmenteils anzuordnen, wobei die Schraube und das Gewindeloch auszurichten sind. Dann wird die Schraube mit Hilfe eines geeigneten Werkzeugs (z. B. eines Schraubendrehers) in das Gewindeloch geschraubt, so dass die beiden Laufschienen zusammengefügt werden und die beiden Rahmenteile miteinander verbinden.
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Die durch Gewindeelemente gekoppelten Kufen werden auch zur Verbindung des Innenrahmens mit dem Außenrahmen verwendet.
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Ein solcher Schacht ist mit einigen Nachteilen behaftet.
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Die Montage des Schachts, die eine Verbindung der Kufen mit Hilfe von Gewindekupplungen vorsieht, ist für einen Bediener kompliziert und zeitaufwändig.
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Außerdem ist der Schacht gefährlich, weil der äußere Rahmen Kanten oder Vorsprünge haben kann, an denen sich die Bediener verletzen können.
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Das Vorhandensein solcher Kanten oder Vorsprünge ist auf die strukturelle Konfiguration des Rahmens zurückzuführen, bei der mindestens vier der Endflächen der vier Rahmenteile nach außen hin offen sind. Die nach außen gerichteten Endflächen der Rahmenteile können nämlich Grate oder scharfe Teile aufweisen, an denen sich der Benutzer verletzen kann.
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Wenn die Stirnfläche nicht genau mit der Seitenfläche des angrenzenden Rahmenteils bündig ist, bildet sich zwischen der Seitenfläche und der Stirnfläche eine Kante oder eine Stufe, an der sich der Bediener verletzen kann.
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Die
DE202006004357U1 offenbart eine Abdeckung für einen Licht- und/oder Lüftungsschacht. Eine solche Abdeckung besteht aus einem Rahmen mit vier Stäben und vier Verbindern. Jeder Verbinder verbindet zwei benachbarte Stäbe im Winkel von 90°.
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Jeder Verbinder besteht aus: einem quadratischen Körper mit zwei rechtwinklig angeordneten Kanälen; zwei Schrauben, von denen jede in einen der Kanäle eingeführt wird und in einen Gewindesitz am Ende der Stange eingreift. Um zwei benachbarte Stangen miteinander zu verbinden, müssen die beiden Stangen senkrecht zueinander angeordnet werden, der Vierkantkörper muss zwischen den beiden Stangen so angeordnet werden, dass die Kanäle auf die Gewindesitze ausgerichtet sind, die Schrauben müssen in die Kanäle eingeführt werden und schließlich müssen die Schrauben in die Gewindesitze geschraubt werden. Es liegt auf der Hand, dass ein solcher Vorgang ziemlich kompliziert ist und nur langsam durchgeführt werden kann.
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Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Inspektionsklappe zu entwickeln, die effizient, einfach und kostengünstig herzustellen ist.
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Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Revisionstür zu schaffen, bei der es nicht mehr notwendig ist, die Profile unter 45° zu schneiden.
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Ein weiteres Ziel ist die Bereitstellung einer zuverlässigen Revisionstür, die geeignet ist, den Bediener vor Verletzungen zu schützen.
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Diese Zwecke werden erfindungsgemäß mit den im beigefügten unabhängigen Anspruch 1 aufgeführten Merkmalen erreicht.
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Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen.
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Die erfindungsgemäße Inspektionsklappe ist durch Anspruch 1 definiert.
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Der Klarheit halber wird die Beschreibung der erfindungsgemäßen Inspektionsklappe unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen fortgesetzt, die ausschließlich einen illustrativen und nicht einschränkenden Wert haben, wobei:
- 1 ist eine Frontansicht der Revisionstür nach dem Stand der Technik;
- 2 ist eine schematische Darstellung eines Abschnitts des festen Rahmens und eines Abschnitts des beweglichen Rahmens, die die Teile der Abschnitte zeigt, die nach dem 45°-Schnitt weggelassen werden;
- 2A ist eine schematische Seitenansicht von zwei übereinander angeordneten Abschnitten;
- 2B ist eine Draufsicht auf die beiden Abschnitte von 2A; 2B zeigt einen 45°-Schnitt, der von einer Kante des Abschnitts ausgeht;
- 2C ist eine Ansicht der beiden Abschnitte von 2B, die nebeneinander statt übereinander angeordnet sind; 2C zeigt den Teil des oberen Abschnitts und den Teil des unteren Abschnitts, die nach dem 45°-Schnitt entfernt werden, wobei die Abschnitte übereinander angeordnet sind;
- 3 und 3A sind Ansichten von zwei Revisionstüren nach dem Stand der Technik, wobei die Abschnitte durch zwei verschiedene Verbindungsarten verbunden sind;
- 4 ist eine Vorderansicht der erfindungsgemäßen Revisionstür;
- 4A ist eine axonometrische Vorderansicht der erfindungsgemäßen Revisionstür;
- 5 ist eine Rückansicht der erfindungsgemäßen Revisionstür;
- 5A ist eine axonometrische Rückansicht der erfindungsgemäßen Revisionstür;
- 6 ist eine axonometrische schematische Ansicht eines Eckstücks des beweglichen Rahmens der erfindungsgemäßen Revisionstür, von vorne gesehen;
- 6A ist eine Ansicht des in 6 gezeigten Eckstücks;
- 7 ist eine axonometrische schematische Ansicht eines Eckstücks des festen Rahmens der erfindungsgemäßen Revisionstür, von vorne gesehen;
- 7A ist eine Draufsicht auf das in 7 gezeigte Eckstück;
- 8 ist eine axonometrische schematische Ansicht eines Teils des beweglichen Rahmens;
- 9 ist eine schematische axonometrische Ansicht eines Teils des festen Rahmens;
- 10 ist eine vergrößerte schematische Darstellung der Art und Weise, in der ein Eckstück mit einem Profil verbunden wird;
- 10A ist eine Schnittdarstellung des Eckstücks und des Abschnitts von 10, geschnitten entlang der X-X-Ebene;
- 11 und 11 A sind zwei axonometrische Rückansichten des Eckstücks des festen Rahmens und des beweglichen Rahmens, in denen die Endanschlagmittel und die Verriegelungsmittel vorgesehen sind;
- 11 B ist identisch mit 11 A, mit Ausnahme einer Schnappverschlussvorrichtung, die mit dem Eckstück des festen Rahmens verbunden ist;
- 11C und 11 D sind axonometrische Rückansichten des Eckstücks des festen Rahmens bzw. des Eckstücks des beweglichen Rahmens, in denen die Endanschlagmittel und die Verriegelungsmittel vorgesehen sind;
- 12 zeigt eine alternative Ausführung der erfindungsgemäßen Revisionstür. Unter Bezugnahme auf die 4 bis 11 D wird eine erfindungsgemäße Inspektionsklappe beschrieben.
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Mit Bezug auf die Fig.. 4, 4A, 5 und 5A, umfasst die erfindungsgemäße Inspektionsklappe: einen festen Rahmen (TF), der geeignet ist, an einer Wand in Übereinstimmung mit einer Öffnung der Wand befestigt zu werden; einen beweglichen Rahmen (TM), der innerhalb des festen Rahmens (TF) angeordnet ist, ein Paneel (in den beigefügten Figuren nicht dargestellt), das innen mit dem beweglichen Rahmen (TM) so verbunden ist, dass es die Öffnung verschließt; Verbindungsmittel (5, 6) zum Verbinden des beweglichen Rahmens (TM) mit dem festen Rahmen (TF) in einer solchen Weise, dass der bewegliche Rahmen (TM) zwischen einer Öffnungsposition, in der der bewegliche Rahmen (TM) in Bezug auf den festen Rahmen (TF) geneigt ist, und einer Schließposition, in der der bewegliche Rahmen (TM) auf derselben Ebene wie der feste Rahmen (TF) liegt, bewegt werden kann.
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Die Revisionstür hat eine viereckige Form mit vier Ecken (Q1, Q2, Q3 und Q4).
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Insbesondere besteht der feste Rahmen (TF) aus vier Profilen (2) mit um 90° abgeschnittenen Enden (21) und vier Eckstücken (4), die jeweils zwei benachbarte Profile (2) verbinden. Ebenso besteht der bewegliche Rahmen (TM) aus vier Profilen (1) mit um 90° abgeschnittenen Enden (1 1) und vier Eckstücken (3), von denen jedes zwei benachbarte Profile (1) verbindet.
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Wie aus den 6, 6A, 7 und 7A hervorgeht, besteht jedes Eckstück (3, 4) aus einem zentralen Teil (30, 40), der an den Enden (11, 21) zweier benachbarter Abschnitte anliegen kann, und aus zwei seitlichen Einsätzen (31, 41), die aus dem zentralen Teil (30, 40) herausragen, um mit den Abschnitten (1, 2) verbunden zu werden. Da die Revisionstür eine quadratische oder rechteckige Form hat, sind die beiden seitlichen Einsätze orthogonal zueinander und zwei benachbarte Abschnitte orthogonal und im rechten Winkel angeordnet.
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Der zentrale Teil (30, 40) und die seitlichen Einsätze (31, 41) jedes Eckstücks (3, 4) sind aus einem Stück gefertigt. Vorzugsweise bestehen die Eckstücke (3, 4) aus Kunststoff, Aluminiumdruckguss oder Verbundwerkstoff, wie z. B. Polyamid PA6 mit Glas- und/oder Kohlefaserfüllung oder Polyarylamid (Kitan X).
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Jedes Eckstück (3, 4) und jeder Abschnitt (1, 2) hat eine Vorderseite, die sichtbar ist, und eine Rückseite, die der Vorderseite gegenüberliegt und dem zu kontrollierenden Fach zugewandt ist.
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Die Verbindungsmittel (5, 6) sind so konfiguriert, dass der bewegliche Rahmen (TM) relativ zum festen Rahmen (TF) schwingen kann, ohne den beweglichen Rahmen (TM) vom festen Rahmen (TF) zu entkoppeln.
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Wie in den 5 und 5A gezeigt, sind die Verbindungsmittel (5, 6) an Eckstücken (3, 4) angeordnet, die sich an zwei benachbarten Ecken (Q3, Q4) der Inspektionsklappe befinden. Diese Verbindungsmittel (5, 6) sind auf der Rückseite der Eckstücke (3, 4) angeordnet.
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Jedes Verbindungsmittel (5, 6) besteht aus zwei Elementen, nämlich:
- - ein erstes Element (6) mit einem ersten Abschnitt (61), der einstückig mit dem Eckstück (4) des festen Rahmens (TF) ausgebildet ist, und einem zweiten Abschnitt (62), der das Eckstück (3) des beweglichen Rahmens (TM) überragt und mit dem Eckstück (3) des beweglichen Rahmens (TM) zusammenwirkt;
- - ein zweites Element (5) mit einem ersten Abschnitt (51), der einstückig mit dem Eckstück (3) des beweglichen Rahmens (TM) ausgebildet ist, und einem zweiten Abschnitt (52), der das Eckstück (4) des festen Rahmens (TF) überragt und mit dem Eckstück (4) des festen Rahmens (TF) zusammenwirkt.
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Vorzugsweise hat das zweite Element (5) eine im Wesentlichen L-förmige Gestalt, so dass die beiden Abschnitte (51 und 52) des zweiten Elements (5) senkrecht zueinanderstehen.
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Die beiden Elemente (5 und 6) funktionieren so, dass die beiden Rahmen (TM, TF) nie entkoppelt werden, auch nicht, wenn der bewegliche Rahmen relativ zum festen Rahmen bewegt wird.
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Wie aus den 6, 6A, 7 und 7A hervorgeht, hat der Mittelteil (30, 40) jedes Eckstücks (3, 4) eine viereckige Form und umfasst zwei zueinander orthogonale Außenseiten (302, 402) und zwei zueinander orthogonale Innenseiten (301, 401), aus denen die seitlichen Einsätze (31, 41) herausragen, wobei letztere die Form einer rechteckigen Platte haben. Jeder Einsatz (31, 41) hat vertiefte Sitze (32, 42), in denen ein Teil des Profils (1, 2) durch Verformung befestigt ist.
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Gemäß den 7 und 7A sind die Außenseiten (402) des mittleren Teils (40) des Eckstücks (4) des festen Rahmens (TF) durch einen gekrümmten Teil (40t) so verbunden, dass die Inspektionsklappe an der Außenseite keine scharfen Kanten aufweist. Auf diese Weise ist die Inspektionsklappe für einen Benutzer während der Installation der Inspektionsklappe an der Wand nicht gefährlich.
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Gemäß den 8 und 9 hat jeder Abschnitt (1, 2) einen C-förmigen Querschnitt, der einen Längskanal (10, 20) definiert, der sich über die gesamte Länge des Abschnitts (1, 2) erstreckt und an den beiden Enden (11, 21) des Abschnitts offen ist.
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Der Einsatz (31, 41) wird von den Enden (11, 21) des Profils in den Längskanal (10, 20) eingesetzt, während der mittlere Teil (30, 40) außerhalb des Profils (1, 2) verbleibt und so die Ecke des Rahmens (TM, TF) bildet. Der seitliche Einsatz (31 , 21) wird vollständig in den Längskanal (10, 20) eingeführt, so dass das Ende (11, 21) des Profils (1, 2) an der Innenseite (301, 401) des Mittelteils (30, 40) des Eckstücks (3, 4) anliegt.
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Wie in den 8 und 9 dargestellt, umfasst jeder Abschnitt (1, 2) zwei gegenüberliegende Längslaschen (18, 28), die den Längskanal (10, 20) begrenzen.
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Unter Bezugnahme auf die 10 und 10A ist es zur Verbindung eines Einsatzes (31, 41) mit dem Profil (1, 2) in benachbarter Position zunächst erforderlich, den Einsatz (31, 41) in den Längskanal (10, 20) des Profils (1, 2) einzuführen (siehe 10) einzuführen und dann die Längslaschen (18, 28) so zu stanzen, dass die Längslaschen (18, 28) an mindestens einem Punkt verformt werden, um einen Vorsprung (d) zu bilden, der in den Längskanal (10, 20) hineinragt und mit den ausgesparten Sitzen (32, 42) des seitlichen Einsatzes (31, 41) gekoppelt ist (siehe 10A).
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Wie in den 6 und 6A gezeigt, umfasst der zentrale Teil (30) des Eckstücks (3) des beweglichen Rahmens (TM) zwei Haltekanten (35), die an den beiden Außenseiten (302) des zentralen Teils (30) angeordnet sind.
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Wie in den 7 und 7A gezeigt, umfasst der mittlere Teil (40) des Eckstücks (4) des festen Rahmens (TF) zwei senkrecht zueinander stehende Säulen (45), die in Übereinstimmung mit dem Winkel angeordnet sind, der durch die beiden inneren Seiten (401) des mittleren Teils (40) definiert wird. Zurück zu den 8 und 9: Jeder Abschnitt (1, 2) besteht vorzugsweise aus zwei zueinander orthogonalen Flügeln, nämlich:
- - einen ersten Flügel (14, 24) mit C-förmigem Querschnitt, der den Längskanal (10, 20) aufweist; und
- - einen zweiten Flügel (15, 25), der von einer Seite des ersten Flügels (14, 24) in entgegengesetzter Richtung in Bezug auf den Längskanal (10, 20) vorsteht.
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Der zweite Flügel (15) des Abschnitts (1) des beweglichen Rahmens (TM) ist nebeneinander angeordnet und stößt an die Haltekante (35) des mittleren Teils (30) des Eckstücks (3) des beweglichen Rahmens (TM), so dass alle Haltekanten (35) und die zweiten Flügel (15) der Abschnitte (1) des beweglichen Rahmens (TM) eine einzige äußere ringförmige Kante des beweglichen Rahmens (TM) bilden.
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Vorzugsweise ist die Höhe des zweiten Flügels (15) des Abschnitts (1) des beweglichen Rahmens (TM) identisch mit der Höhe der Haltekante (35), so dass die Oberkanten des zweiten Flügels (15) und der Haltekante (35) in benachbarter Position bündig miteinander abschließen.
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Der zweite Flügel (25) des Abschnitts (2) des festen Rahmens (TF) ist nebeneinander angeordnet und stößt an die benachbarte Säule (45) des mittleren Teils (40) des Eckstücks (4) des festen Rahmens (TF), so dass die Säulen (45) und die zweiten Flügel (25) der Abschnitte (2) des festen Rahmens (TF) eine einzige innere ringförmige Kante des festen Rahmens (TF) bilden.
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Vorzugsweise ist die Höhe des zweiten Flügels (25) des Profils (2) des festen Rahmens (TF) identisch mit der Höhe der Säule (45), so dass die Oberkanten des zweiten Flügels (25) und der benachbarten Säule (45) miteinander bündig sind.
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Zurückgehend auf die 5 und 6 sind Endanschlagmittel (70, 71, 72) in Übereinstimmung mit den Ecken (Q1, Q2) vorgesehen, die den Ecken (Q3, Q4) gegenüberliegen, in denen die Verbindungsmittel (5, 6) vorgesehen sind, wobei die Endanschlagmittel (70, 71, 72) geeignet sind, die Bewegung des beweglichen Rahmens (TM) zu stoppen, wenn der bewegliche Rahmen (TM) von der Schließposition in die Öffnungsposition bewegt wird. Die Endanschlagmittel (70, 71, 72) sind zwischen zwei benachbarten Eckstücken (3, 4) des beweglichen Rahmens und des festen Rahmens in Übereinstimmung mit den Rückseiten der Eckstücke (3, 4) angeordnet.
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Mit Bezug auf 1 1 umfassen die Endanschlagmittel (70, 71, 72):
- - eine erste Öse (71), die mit dem Eckstück (4) des festen Rahmens (TF) verbunden ist;
- - eine zweite Öse (72), die mit dem Eckstück (3) des beweglichen Rahmens (TM) verbunden ist; und
- - eine Kette (70), die auf einer Seite mit der ersten Öse (72) und auf der anderen Seite mit der zweiten Öse (72) verbunden ist.
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Die Kette (70) besteht aus zwei Haken (genauer gesagt, zwei Karabinerhaken), von denen ein Haken an der ersten Öse (71) und der andere Haken an der zweiten Öse (72) befestigt ist.
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Außerdem besteht die Kette (70) aus einem Draht, der mit den beiden Haken verbunden ist.
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Vorteilhafterweise wird die erste Öse (71) in einem Stück mit dem Eckstück (4) des festen Rahmens (TF) und die zweite Öse (72) in einem Stück mit dem Eckstück (3) des beweglichen Rahmens (TM) hergestellt.
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Bezug nehmend auf die 5, 11, 11A, 11B, 11C und 11D sind in Übereinstimmung mit der Ecke (Q1, Q2), in der die Endanschlagmittel (70, 71, 72) vorgesehen sind, Verriegelungsmittel (81, 83) in einer solchen Weise vorgesehen, dass der bewegliche Rahmen (TM) in Bezug auf den festen Rahmen (TF) in der Schließposition angehalten wird. Auch die Verriegelungsmittel (81, 83) sind in Übereinstimmung mit der hinteren Fläche der Eckstücke (3, 4) vorgesehen.
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Die Verriegelungsmittel (81, 83) bestehen aus:
- - ein Rückhalteelement (81), das mit dem Eckstück (3) des beweglichen Rahmens (TM) einstückig ist und so gestaltet ist, dass es eine Nische (82) in der Hinterschneidung definiert;
- - eine einschnappbare Rückhaltevorrichtung (83), die ausschließlich in 11 B gezeigt ist und die mit dem festen Eckstück (4) einstückig ist; die Rückhaltevorrichtung (83) umfasst einen festen Teil (831) und einen beweglichen Teil (832), der an dem festen Teil (831) angelenkt ist und mit einem Anschlag (830) versehen ist, der geeignet ist, in die hinterschnittene Nische (82) einzugreifen. Vorzugsweise wird das Rückhalteelement (81) in einem Stück mit dem Eckstück (3) des beweglichen Rahmens (TM) hergestellt.
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Die Schnappverriegelungsvorrichtung (83) umfasst Rückhaltemittel (in den beigefügten Figuren nicht dargestellt), die auf der einen Seite mit dem festen Teil (831) und auf der anderen Seite mit dem beweglichen Teil (832) verbunden sind und auf den beweglichen Teil (832) so einwirken, dass der Anschlag (830) in die hinterschnittene Nische (82) eingreift, wenn sich der bewegliche Rahmen (TM) in der Schließposition befindet, dass der bewegliche Rahmen (TM) aus der Schließposition entfernt werden kann, wenn der bewegliche Rahmen (TM) von einem Benutzer mit einer ausreichenden Kraft in die Öffnungsposition geschoben wird, um den von den Rückhaltemitteln gebotenen Widerstand zu überwinden. Beispielsweise kann das Rückhaltemittel aus einer Torsionsfeder bestehen, deren eines Ende mit dem beweglichen Teil (832) der Verriegelungsvorrichtung (83) und deren anderes Ende mit dem festen Teil (831) der Verriegelungsvorrichtung (83) verbunden ist.
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Um den beweglichen Rahmen (TM) von der Schließposition in die Öffnungsposition zu bewegen, muss der bewegliche Rahmen (TM) (oder die mittlere Platte) mit einer ausreichenden Kraft geschoben werden, um den Widerstand der Rückhaltemittel zu überwinden und den Schließer (830) von der hinterschnittenen Nische (82) zu lösen.
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Wie in den 11, 11 A, 11B und 11D gezeigt, ist die Schnappverriegelung (83) auf einem Trägerelement (85) montiert, das einstückig mit dem Eckstück (4) des festen Rahmens (TF) ausgeführt ist.
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Das Stützelement (85) besteht aus einer Wand, die orthogonal von der Rückseite des Eckstücks (4) des festen Rahmens (TF) absteht und eine Innenfläche (851), die dem Inneren der Revisionstür zugewandt ist, eine Außenfläche (852), die der gegenüberliegenden Seite zugewandt ist, und zwei Seitenflächen (853) aufweist. Die Innenseite (851) ist mit einem vertieften Sitz versehen, der so gestaltet ist, dass er die Schnappverriegelung (83) aufnehmen kann. Der feststehende Teil (831) der Verriegelungsvorrichtung (83) ist mit Hilfe von Befestigungsschrauben (FF), die in Löcher des feststehenden Teils (831) eingeführt werden und in Löcher (sw), die in das Trägerelement (85) gebohrt wurden, eingreifen, an dem Trägerelement (85) befestigt.
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An der Basis des Stützelements (85) ist eine Nut (86) vorgesehen, in die die Lasche (28) eines der Abschnitte (2) des festen Rahmens (TF) eingesetzt wird. Vorzugsweise wird die erste Öse (71) an der Seitenfläche (853) der Stützwand (85) angebracht, während die zweite Öse (72) an einem der Einsätze (31) des Eckstücks (3) des beweglichen Rahmens (TM) angebracht wird.
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Wiederum unter Bezugnahme auf die 1 1 bis 1 1 D sind vorzugsweise an der Rückseite jedes Eckstücks (3, 4) Versteifungswände (uf, urn) vorgesehen, die rittlings zwischen dem Mittelteil (30, 40) und den Einsätzen (31, 41) angeordnet sind.
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Aus der vorangegangenen Beschreibung ergeben sich die Vorteile der vorliegenden Erfindung. Die genannten Vorteile sind die folgenden:
- - der Verschnitt ist im Vergleich zum Stand der Technik reduziert; insbesondere fällt bei der erfindungsgemäßen Inspektionsklappe beim Schneiden der Profile praktisch kein Verschnitt an, da die Enden der Profile nicht mehr unter 45° geschnitten werden müssen;
- - die Maßtoleranzen sind einfach zu handhaben; genauer gesagt, aufgrund des 90°-Schnitts der Enden (11 , 21) der Profile (1 , 2) sind die Revisionstüren gleicher Größe vollkommen identisch; daher sind die beweglichen Rahmen (TM) austauschbar, wenn mehr als eine InspektionsRevisionstür der gleichen Größe installiert wird;
- - höhere Sicherheit im Vergleich zu den Inspektionsklappen des Standes der Technik, was auf das Fehlen scharfer Kanten an der Außenseite des festen Rahmens (TF) zurückzuführen ist;
- - eine sehr flexible Konstruktion, d. h. die Eckstücke (3, 4) können aus Kunststoff oder Aluminiumdruckguss hergestellt werden; in beiden Fällen können sie durch eine einfache Änderung der für die Herstellung verwendeten Form an jede Variante der Revisionstür angepasst werden;
- - Die Profile (1, 2) und die Eckstücke (3, 4) sind nämlich perfekt ausgerichtet, so dass die Rahmen (TM, TF) im Gegensatz zum Stand der Technik nicht mit Stufen versehen sind, die nicht nur ästhetisch unschön, sondern auch extrem gefährlich für die Bediener sein können;
- - Außerdem ermöglicht der 90°-Schnitt das gleichzeitige Schneiden mehrerer übereinander angeordneter Abschnitte in gleicher Weise und mit gleichen Abmessungen; durch die Möglichkeit des gleichzeitigen Schneidens mehrerer übereinander angeordneter Abschnitte ist die erfindungsgemäße Revisionstür wesentlich schneller herzustellen als die des Standes der Technik.
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Darüber hinaus ist die erfindungsgemäße Inspektionsklappe im Vergleich zu den in
W02020120939A1 und
DE202006004357U1 offengelegten Klappentüren eine Inspektionsklappe:
- - einfacher zu montieren als die beiden anderen Revisionstüren, da sie keine Schrauben oder mehrere zu verbindende Elemente erfordert und nur das aus einem Stück gefertigte Eckstück (3, 4) mit den beiden angrenzenden Abschnitten (1, 2) verbunden werden muss;
- - vielseitiger als die beiden anderen Revisionstüren, da das aus einem Stück gefertigte Eckstück (3, 4) mit Funktionselementen versehen werden kann, wie z.B. den Verbindungsmitteln (5, 6), den Einhakmitteln (81, 83) und den Ösen (71, 72) der Endanschlagmittel;
- - sicherer als die in W02020120939A1 offenbarte Revisionstür, da die Enden der Abschnitte (11, 21) (Teile des Abschnitts, die aufgrund des Schneidens Grate oder Unvollkommenheiten aufweisen können) an den Innenseiten (301, 401) des mittleren Teils (30, 40) der Eckstücke (3, 4) anliegen und daher nicht sichtbar oder freiliegend sind und keine Gefahr besteht, dass ein Benutzer sie berühren oder mit ihnen in Kontakt kommen und Verletzungen oder Risse verursachen könnte.
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Zahlreiche Variationen und detaillierte Modifikationen können an der vorliegenden Ausführungsform der Erfindung vorgenommen werden, die dem Fachmann zur Verfügung stehen, jedoch innerhalb des Anwendungsbereichs der Erfindung, wie er in den beigefügten Ansprüchen zum Ausdruck kommt.
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Obwohl die Revisionstür als Beispiel mit einer viereckigen Form dargestellt wurde, kann die Revisionstür jede andere Form haben, wie z. B. dreieckig, fünfeckig, sechseckig und ähnliches.
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Im Falle einer Dreiecksform besteht jeder Rahmen (TM, TF) aus drei Abschnitten (1, 2) mit im Winkel von 90° geschnittenen Enden (11, 21) und drei Eckstücken (3, 4). In einem solchen Fall verbindet jedes Eckstück zwei benachbarte Abschnitte (1, 2) in einer Anordnung, bei der die beiden Abschnitte (1, 2) quer zueinander, aber nicht orthogonal zueinanderstehen.
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Schließlich zeigen die 4 bis 1 1 D zwar eine Revisionstür mit einem festen Rahmen (TF) und einem beweglichen Rahmen (TM), der aus den Sektionen und den Eckstücken besteht, doch würde sich an der Erreichung der mit der Erfindung verfolgten Ziele nichts ändern, wenn der bewegliche Rahmen statt aus den Sektionen und den Eckstücken aus einem Stück mit der Mittelplatte hergestellt würde, wodurch eine einzige monolithische Deckeltür (E) definiert würde, die in Bezug auf den festen Rahmen (TF) schwingt. Eine solche alternative Version ist in 12 dargestellt.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- WO 2020120939 A1 [0030, 0085]
- DE 202006004357 U1 [0039, 0085]