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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Eckumlenkung für Türen und
Fenster, insbesondere Türen
und Fenster mit Rahmen aus Metall, Holz oder Kunststoffen wie PVC.
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Derzeit
sind in der Technologie für
Tür- und Fensterbeschläge, das
heißt
der Teile und Zubehörteile
für die
Getriebe- und Bediensysteme zum Öffnen
und Schließen
von Türen
und Fenstern, zwei verschiedene Konstruktionsphilosophien zu unterscheiden:
Eine für
Tür- und
Fensterrahmen aus Metall und eine andere für Tür- und Fensterrahmen aus Holz
und/oder Kunststoffen wie PVC.
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Derzeit
beruhen die Unterschiede in der Herstellung dieser Beschlagteile
(die üblicherweise Stangen,
Kontakt- und Umlenkungselemente umfassen, die durch Bedieneinheiten
mit Griffen betätigt werden)
auf der unterschiedlichen Ausführung
der Tür-
und Fensterrahmenprofile.
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Im
Falle von Türen
und Fenstern mit Rahmen aus Metall weist das Profil einen offenen
Kanal auf (üblicherweise
durch ein Paar L- oder T-förmiger Profile
gebildet, die von dem Boden des Gehäuses hervorragen und zueinander
ausgerichtet sind). Der Kanal fungiert als Führung und nimmt die Stangen auf,
die darin unter der Wirkung der Bedieneinheit gleiten, um die Schließ- und Kontaktelemente
zu betätigen
(die über
den Kanal hervorstehen und üblicherweise
direkt an den Stangen befestigt sind oder in einem Teil mit den
Stangen gefertigt sind), so dass das Öffnen und Schließen der
Tür oder
des Fensters ermöglicht
wird.
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Im
Falle von Türen
und Fenstern mit Rahmen aus Holz, Kunststoff oder Aluminium und
Holz ist das Profil, das den vertikalen Rahmenteil bildet, mit geeigneten
Schlitzen versehen (siehe 1, die eine
Lösung
nach dem bisherigen Stand der Technik zeigt, mit einem Profil aus
Metall oder Kunststoff mit einer Holzverkleidung, durch die gestrichelte
Linie dargestellt). Die Schlitze sind nach außen hin offen und dienen zum
Einpassen eines Profils P, das eine Hauptkammer C aufweist, die
an den Seiten durch zwei parallele Flügel A1 und an der Oberseite
durch zwei Querleisten A2 oder einen schmalen Abschnitt begrenzt
ist, welcher eine obere Tragfläche
bildet.
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Bei
der Tür-
oder Fenstermontage wird in dieses Profil ein vormontierter Einbausatz
eingebaut, der eine Bedieneinheit beinhaltet, die aus einer Zahnstangen-
und Ritzelvorrichtung besteht (mit der dann ein Griff verbunden
ist) und aus einigen Stangen, die in die Bedieneinheit eingebaut
oder damit verbunden sind. Die Stangen sind ihrerseits verschiebbar
in ein längliches
verkleidungsähnliches
Trageelement mit üblicherweise
vorbestimmter Länge
eingebaut (größer als
die Länge
des senkrechten Rahmenteils und bei der Montage angepasst). Diese
Verkleidung wird auf der genannten oberen Tragfläche positioniert und direkt
an die Profilkammer angeschraubt.
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Elemente
zum Schließen
und Bedienen des Rahmens (üblicherweise
Kontaktzapfen und -bolzen) sind mit den Stangen verbunden oder in
einem Teil mit den Stangen gefertigt und stehen über die Verkleidung hervor,
wobei in der letztgenannten geeignete Öffnungen oder Schlitze angefertigt
sind, um die Bewegung der Bedien- und Schließelemente unter der Wirkung
der Stangen zu ermöglichen.
Diese Unterschiede in der Profilausführung führten zu zwei verschiedenen
Zweigen in der Herstellung der Beschläge für die unterschiedlichen Typen
der Tür- und Fensterrahmen.
Dies wiederum begründete
die Notwendigkeit, dass die Hersteller und "Zulieferer/Monteure" eine große Anzahl verschiedener Artikel
auf Lager halten mussten, mit allen damit verbundenen Kosten.
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Dies
steht jedoch im Widerspruch zu den allgemeinen Erfordernissen des
heutigen Marktes für Tür- und Fensterrahmen
mit seiner Nachfrage nach Anpassungsfähigkeit und schneller Montage
mit speziellen Werkzeugen, die auch zur automatischen Befestigung
der Bedienelemente an vorbestimmten Positionen verwendet werden
können,
um die Notwendigkeit zu beseitigen, eine große Anzahl verschiedener Beschlagteile
auf Lager zu halten (wie bereits im Markt der Tür- und Fensterrahmen aus Metall
der Fall).
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Außerdem besteht
eine wachsende Nachfrage nach nicht spezialisierten Einbausätzen (also
Einbausätzen,
die nicht nur in Metallprofilen, sondern auch in Profilen für Rahmen
aus anderen Werkstoffen wie Holz und Aluminium, Holz oder Kunststoff verwendet
werden können).
Diese Nachfrage ist leichter zu erfüllen, wenn eine vereinfachte
Profilgeometrie verwendet wird, die für alle auf dem Markt erhältlichen
Typen von Tür-
und Fensterrahmen gleich ist.
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In
dem Bestreben, diese Philosophie zu verwirklichen und zumindest
einen Teil dieser Anforderungen zu erfüllen, entwickelte und konstruierte
der Patentanmelder eine Bedieneinheit für Türen und Fenster (siehe Patentanmeldung
BO2003A000312) zur Anbringung an einem beweglichen Rahmen mit U-förmigem Kanal
für die
Anordnung und Befestigung der Bedieneinheit, die so beschaffen ist,
dass sie für
beide Typen von Tür-
und Fensterrahmenprofilen hergestellt und verwendet werden kann.
Diese Spezifikation ist nur dazu bestimmt, ein Beispiel der diesbezüglichen
Problematik anzuführen,
jedoch ohne direkte Beeinflussung durch die betreffende Lösung.
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Ausgehend
von diesem Konzept führte
der Patentanmelder weitere Forschungen durch, um ein "universelles" Beschlagteil herzustellen,
das heißt ein
Beschlagteil, das für
Tür- und
Fensterrahmen der beiden oben genannten Typen verwendbar ist: Insbesondere
Beschlagteile für
Kipp- und Drehbeschläge für Tür- und Fensterrahmen.
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Eines
davon ist die Eckumlenkung (ein Beispiel hierzu für Tür- und Fensterrahmen
aus Metall ist in Patent EP-736.658 des selben Patentanmelders des
vorliegenden Patents offenbart), die stets in Türen und Fenstern mit Kipp-
und Drehflügeln
eingebaut ist. Dieser Beschlag ist in der oberen Ecke des Rahmens
eingebaut, auf der Seite, die den Scharnieren gegenüber liegt,
und oft auch an den anderen beiden Ecken (unten auf der Seite gegenüber den Scharnieren
und oben auf derselben Seite des Scharniers, das abgelöst wird,
wenn die Tür
oder das Fenster in Kippstellung geöffnet wird). Üblicherweise, weist
dieser Beschlag ein äußeres Gehäuse in Form eines
rechten Winkels auf und einen internen Hohlraum mit einer darin
verschiebbaren Steuerstange. Die Steuerstange besteht aus einem
flexiblen Stahlfederband zur Übertragung
der Bewegungen, die von dem Griff auf die vertikalen Betätigungsstangen übertragen
werden, die entlang des äußeren vertikalen Teils
des beweglichen Rahmens verlaufen, um die Konfiguration der Beschlagteile
auf den horizontalen Rahmenteilen zu verändern.
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Ferner
ist von
DE 34 30 897 eine
Vorrichtung für
Fenster oder Türen
mit Kipp- und Drehflügeln
bekannt, die ein Eckelement beinhaltet, das auf einer entsprechenden
Ecke des Fensters oder der Tür
befestigt werden kann, sowie ein flexibles Band, das in dem Eckelement
gleitet und als Mittel zur Bewegungsübertragung von einer vertikalen
Betätigungsstange
auf Betätigungsorgane
dient, die auf einem horizontalen Rahmen des Fensters oder der Tür angeordnet
sind. Die vertikale Betätigungsstange
ist eine einteilige Stange, die gleitend auf dem Eckelement montiert
ist und mit ihrem Vorsprung, der in der Nähe der betreffenden Ecke über das
horizontale Fenster- oder Türrahmenteil
hervorragt, zur Verriegelung des beweglichen Rahmens an dem feststehenden
Rahmen des Fensters dient.
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Zweck
der vorliegenden Erfindung ist es daher, eine Eckumlenkung bereitzustellen,
deren Aufbau so beschaffen ist, dass sie schnell und leicht in Rahmen
aus Metall, Holz, Kunststoff oder Holz und Aluminium und nach Bedarf
an jeder beliebigen Ecke des beweglichen Rahmens eingebaut werden
kann.
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Erfindungsgemäß wird der
oben genannte Zweck durch eine Eckumlenkung für Türen oder Fenster des Typs erreicht,
der einen feststehenden Rahmen und einen beweglichen Rahmen beinhaltet, der
sich sowohl drehend öffnen
als auch kippend öffnen
lässt;
worin die Umlenkung ein rechtwinklig geformtes Gehäuse mit
einem Hohlraum bein haltet, in dem ein flexibles Steuerband gleitet,
um die Bewegungen zu übertragen,
die durch Bedieneinrichtungen an Betätigungsstangen von Befestigungs- und/oder
Betätigungsmittel
zwischen einem vertikalen Rahmenteil und einem horizontalen Rahmenteil übertragen
werden; wobei das Gehäuse
Folgendes beinhaltet: einen Abschnitt, der zwei Öffnungen in jedem Flügel des
Gehäuses
bildet, um darin verschiebbare Gleitteile aufzunehmen, die das flexible
Band mit den Betätigungsstangen
beziehungsweise mit einem Teil der Befestigungs- und/oder Betätigungsmittel
verbinden; einen durchgehenden Schlitz, der in einem Flügel des
Gehäuses
angefertigt ist und der sich über
eine Länge
erstreckt, die den Arbeitshub eines entsprechenden Gleitteils bestimmt,
das mit einem Teil der Befestigungs- und/oder Betätigungsmittel verbunden
ist, die verschiebbar in den Schlitz eingesetzt sind; und Befestigungsmittel
zum Befestigen des Gehäuses
an der Ecke, die durch das vertikale Rahmenteil und durch das horizontale
Rahmenteil gebildet wird, welche miteinander verbunden werden, indem
das Gehäuse
selbst in den Kanal eingesetzt und frontal positioniert wird; ein
Befestigungselement, das in dem Gehäuse und in einem entsprechenden
durchgehenden Loch verschiebbar ist zwischen einer ersten Ruhestellung,
in der das Befestigungselement in dem Gehäuse untergebracht ist und einer
zweiten, befestigten Arbeitsstellung, in der es zumindest teilweise
von dem Gehäuse
hervorsteht und in dem feststehenden Rahmen befestigt ist, wobei
jedes Gleitteil an seinem Ende ein Loch besitzt, in das ein Zapfen
stabil eingepasst ist, wobei der letztere das genannte Befestigungselement
bildet, das der Gleitwirkung des Gleitteils unterliegt, mit dem
es verbunden ist.
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Die
technischen Merkmale der Erfindung im Hinblick auf den oben genannten
Zweck sind deutlich in den unten aufgeführten Patentansprüchen beschrieben
und ihre Vorteile werden in der nachfolgenden detaillierten Beschreibung
mit Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen dargelegt, die eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung darstellen, ohne jedoch
den allgemeinen Anwendungsbereich einzuschränken.
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Hierbei
zeigen:
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1 einen
Querschnitt eines Tür-
und Fensterrahmenprofils, an dem eine erfindungsgemäße Eckumlenkung
angebracht werden kann;
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2 eine
schematische Vorderansicht eines Fensters mit Kipp-Drehflügel;
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3 ein
Detail R der 2 in einer perspektivischen
Ansicht, die gegenüber
der 2 gedreht ist und eine erfindungsgemäße Eckumlenkung zeigt,
die an einer der Scharnierseiten des beweglichen Rahmens angebracht
ist;
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4 eine
perspektivische Explosionszeichnung der erfindungsgemäßen Eckumlenkung;
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5 einen
Längsschnitt
der Eckumlenkung von 4.
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Mit
Bezug auf die beigefügten
Zeichnungen, insbesondere die 1 bis 3,
wird eine Eckumlenkung an Türen
und Fenster des Typs angebracht, der einen feststehenden Rahmen
und einen beweglichen Rahmen beinhaltet, der beispielsweise sowohl drehend
als auch kippend geöffnet
werden kann.
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Die
Details des feststehenden Rahmens und des beweglichen Rahmens 1 sind
Fachkundigen bestens bekannt und werden daher hierin nur insoweit
dargestellt und beschrieben, wie sie relevant für das Element sind, das den
Gegenstand der vorliegenden Erfindung darstellt.
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Ähnlich ist
auch der Werkstoff, aus dem der Tür- oder Fensterrahmen hergestellt
ist, nicht Bestandteil der vorliegenden Erfindung und soll keineswegs
den Anwendungsbereich der hierin offenbarten Lösung einschränken, die
auf Tür-
und Fensterrahmen aus Metall, Holz, Holz und Metall oder Kunststoff wie
PVC anwendbar ist.
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Das
einzige Element, das allen Tür-
und Fensterrahmen gemeinsam ist, ist der Typ des Profils P, das
den "Kern" des Rahmens bildet
und als nicht einschränkendes
Ausführungsbeispiel
in 1 dargestellt ist, worin das Profil P einen Gleitkanal
C aufweist, der durch eine offene Vorderseite und einen Boden F
definiert ist.
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Genauer
kann das Profil P beispielsweise einen Kanal oder eine Hauptkammer
C beinhalten, die wie folgt begrenzt ist: an den Seiten durch parallele Flügel A1 und
an der Oberseite durch zwei Querleisten A2, die von den parallelen
Flügeln
A1 hervorstehen, oder durch einen schmalen Abschnitt, der eine obere
Tragfläche
bildet.
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Die
Umlenkung 2 beinhaltet (siehe 2 bis 5):
ein im Wesentlichen rechtwinklig geformtes Gehäuse 3 mit einem Hohlraum 4,
in dem ein flexibles Steuerband 5 gleitet, das ein Element
für die Übertragung
der Bewegungen bildet, die durch eine Bedieneinrichtung (beispielsweise
einen Griff M, der schematisch in 1 dargestellt
ist) an Betätigungsstangen 6 von
Befestigungs- und/oder Betätigungsmittel 7 zwischen
einem vertikalen Rahmenteil 1a und einem horizontalen Rahmenteil 1b übertragen werden.
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Die
Stangen 6 (schematisch durch die gestrichelten Linien in
den 4 und 5 dargestellt) können in
dem Kanal C des Profils P gleiten.
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Bei
genauerer Betrachtung des Gehäuses 3 beinhaltet
das letztgenannte mindestens Folgendes:
- – einen
Abschnitt, der mindestens zwei entsprechende Öffnungen 8, 9 in
jedem Flügel
des Gehäuses 3 bildet,
um darin verschiebbare Gleitteile 10 und 11 aufzunehmen,
die das flexible Band 5 mit den Betätigungsstangen 6 beziehungsweise mit
einem Teil der Befestigungs- und/oder
Betätigungsmittel 7 verbinden;
- – einen
durchgehenden Schlitz 12, der in einem Flügel des
Gehäuses 3 angefertigt
ist und der sich über
eine Länge
erstreckt, die den Arbeitshub eines entsprechenden Gleitteils 10 und 11 bestimmt,
das mit einem Teil der Befestigungs- und/oder Betätigungsmittel 7 verbunden
ist, die verschiebbar in den Schlitz 12 eingesetzt sind; und
- – Befestigungsmittel 13,
die auf das Gehäuse 3 wirken
und dazu dienen, das Gehäuse 3 an
der Ecke zu befestigen, die durch das vertikale Rahmenteil 1a und
durch das horizontale Rahmenteil 1b gebildet wird, welche
miteinander verbunden werden, indem das Gehäuse 3 selbst in den
Kanal C eingesetzt und frontal positioniert wird.
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Die
Befestigungs- und/oder Betätigungsmittel 7 können in
verschiedenen Formen ausgeführt sein,
wie nachfolgend genauer beschrieben, und zusätzliche Stangen A3 für die kippende Öffnung (siehe 3)
oder Befestigungselemente wie Kontaktbolzen oder Zapfen enthalten.
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Die
Gleitteile 10 und 11 in jedem Gehäuse 3 sind
identisch, können
in beide Richtungen gleiten, wie von den Pfeilen F10 und F11 angegeben,
und jedes von ihnen besitzt an seinem Ende ein Loch 14,
in dem ein Zapfen 15 stabil eingepasst ist, wobei der letztgenannte
ein Befestigungselement 7 bildet und in dem Gehäuse 3 und
in einem entsprechenden durchgehenden Loch 16 verschiebbar
ist zwischen einer ersten Ruhestellung, in welcher der Zapfen 15 in
dem Gehäuse 3 untergebracht
ist (siehe 5) und einer zweiten, befestigten
Arbeitsstellung, in welcher der Zapfen 15 zumindest teilweise
von dem Gehäuse 3 hervorsteht
und durch die Gleitwirkung des Gleitteils 10, 11,
mit dem er verbunden ist, in dem feststehenden Rahmen befestigt
ist (siehe gestrichelte Linie in 5).
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Das
oben genannte durchgehende Loch 16 ist nur in einem der
Flügel
des Gehäuses 3 angefertigt
und bildet eine teilweise Verlängerung
der betreffenden Öffnung 8, 9 für die Aufnahme
des entsprechenden Gleitteils 10, 11.
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Jedes
der Gleitteile 10, 11 beinhaltet ein erstes Ende,
das Befestigungsmittel 17 für das oben genannte Steuerband 5 aufweist,
und das entgegengesetzte Ende wird durch einen Block 18 gebildet,
der in dem Kanal C verschiebbar ist und der mit zumindest einem
Vorsprung 19 versehen ist, der mit einem entsprechenden
Loch gekoppelt werden kann, das in den Betätigungsstangen 6 oder
in den Befestigungs- und/oder
Betätigungsmitteln 7 angefertigt
ist.
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Der
mittlere Abschnitt jedes Gleitteils 10, 11 wird
durch eine Wand 20 gebildet, welche die genannten Enden
miteinander verbindet und einen Schlitz 21 für den Durchgang
von zumindest den Mitteln 13 aufweist, die das Gehäuse 3 an
dem beweglichen Rahmen 1 befestigen.
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Genauer
betrachtet besitzen, mit Bezug auf die 4 und 5,
die Enden jedes Gleitteils 10, 11 mit den Befestigungsmitteln 17 für das Steuerband 5 ein
Loch 22 für
die Befestigung mindestens eines Kontaktbolzens 23 und
bilden somit einen Teil der Befestigungs- und/oder Betätigungsmittel 7,
die innerhalb des Schlitzes 12 gleiten, der in dem Flügel des
Gehäuses 3 angefertigt
ist.
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Die
Befestigungsmittel 17 bestehen aus mehreren kreisförmigen Vorsprüngen 17a,
die von dem jeweiligen Ende hervorstehen, an dem ein Abschnitt des
Bandes 5 angekoppelt ist, um die Triebbewegung zwischen
den Gleitteilen und somit zwischen den Stangen 6 und den
Befestigungs- und/oder Betätigungsmitteln 7 zu übertragen.
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Das
Ende jedes Gleitteils 10, 11, das durch den genannten
Block 18 gebildet wird, weist einen verbreiterten Abschnitt 18a auf,
dessen Form dem Profil des Gehäuses 3 entspricht,
so dass das Gleitteil 10, 11 während der Gleitbewegungen,
die ausgeführt
werden, wenn der bewegliche Rahmen 1 von einer Stellung
in die andere wechselt, gegen das Gehäuse 3 gehalten wird.
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Das
Gehäuse 3 weist
ein rohrförmiges
Profil auf, das in zwei gerade Abschnitte aufgeteilt ist, die den
Flügeln
entsprechen und durch eine Öffnung 4 (welche
den genannten Hohlraum bildet) miteinander verbunden sind, in der
das Steuerband 5 um die Ecke gleitet.
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Genauer
betrachtet, beinhaltet das äußere Profil
des rohrförmigen
Abschnitts des Gehäuses 3 einen
ersten, oberen Abschnitt 3a, der breiter ist als ein zweiter,
unterer Abschnitt 3b, wobei diese beiden Abschnitte einen
Hinterschnitt 3s bilden, der dafür sorgt, dass das Gehäuse 3 auf
den Querleisten A2 (siehe gestrichelte Linie in 1)
oder auf dem genannten schmalen Abschnitt aufliegt.
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Zusätzlich dazu
kann das Gehäuse 3 eine äußere Auskragung 24 aufweisen,
die eine Verlängerung
eines seiner Flügel
bildet, um eine Sicherheitsfunktion bereitzustellen, wenn sich der
bewegliche Rahmen 1 in der gekippten geöffneten Stellung befindet,
und somit ein Einbruchschutzsystem zu bilden, das verhindert, dass
der bewegliche Rahmen von außen
ausgehoben werden kann, und gleichzeitig ein internes Sicherheitssystem
bereitzustellen, welches das unbeabsichtigte Ausheben von der Innenseite durch
den Benutzer verhindert.
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Die
oben genannten Befestigungsmittel können aus Schrauben 13 bestehen,
die so durch das Gehäuse 3 (in
dessen Flügeln
jeweils entsprechende Löcher
angefertigt sind) und durch einen in jedem Gleitteil 10, 11 angefertigten
Schlitz 21 geführt
werden, dass sie an Sicherungsmitteln 25 (durch die gestrichelte
Linie in 1 dargestellt) im Boden F des Kanals
C befestigt werden.
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In
einer vereinfachten, alternativen Ausführungsform können die
Schrauben 13 direkt am Boden F des Kanals C befestigt werden.
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Mit
einer Struktur dieser Art kann das Grundelement der Eckumlenkung,
das aus Gehäuse 3 und Gleitteilen 10, 11 besteht,
entweder nur an einer Ecke angebracht werden, als eine Mindestkonfiguration, die
in alle Türen
und Fenster mit Kipp- und Drehflügel eingebaut
wird, kann aber auch an mindestens zwei Ecken 1c, 1d des
beweglichen Rahmens 1, oder an drei Ecken 1c, 1d, 1e des
beweglichen Rahmens 1 eingebaut werden, mit geeigneten
Zusatzteilen, wie beispielsweise dem Zapfen 15, die jeweils
von der Ecke abhängen,
an der die Montage erfolgt, jedoch ohne weitere Abänderungen.
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In
der Praxis wird, wenn die Ecken 1c, 1d diejenigen
auf der Seite sind, die den Scharnieren CR des Rahmens 1 gegenüber liegt,
der Zapfen 15 hinzugefügt,
um zu ermöglichen,
dass der Rahmen 1 in der Schließstellung automatisch an dem
feststehenden Rahmen verriegelt wird, während der Zapfen 15 nicht
erforderlich ist und daher nicht hinzugefügt wird, wenn sich die obere
Ecke 1e auf der gleichen Seite wie die Scharniere CR befindet.
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Ähnlich werden
die Kontakt- und Betätigungsbolzen 23 in
Abhängigkeit
von den auf dem feststehenden Rahmen vorhandenen Verriegelungsanschlägen hinzugefügt.
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Eine
auf diese Weise hergestellte Eckumlenkung erreicht den angestrebten
Zweck dank ihrer modularen Konstruktion, deren Grundkom ponenten
immer gleich sind, so dass sie nach Bedarf an jeder beliebigen Ecke
des Rahmens eingebaut werden kann.
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Bedingt
durch die Struktur dieses Elements ist es auch nicht notwendig,
zusätzliche
Befestigungs- oder Betätigungsmittel
auf der Außenseite vorzusehen,
da alle erforderlichen Teile direkt im Element selbst eingebaut
ist, so dass die Notwendigkeit zusätzlicher Montagearbeiten reduziert
wird.
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Diese
Modularität
ermöglicht
eine beachtliche Herabsetzung der erforderlichen Lagerhaltung für Hersteller
und Monteure von Rahmen, da der Einbausatz immer gleich ist, unabhängig von
der Anzahl der eingebauten Umlenkungen und der Ecken des Tür- oder
Fensterrahmens, an dem der Einbau erfolgt.
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Die
beschriebene Erfindung ist offensichtlich für viele industrielle Anwendungen
geeignet und kann außerdem
zahlreiche Veränderungen
und Varianten zulassen, die alle in den Bereich des erfinderischen
Gedankens fallen, wie er in den beiliegenden Patentansprüchen dargelegt
ist.