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Die Erfindung betrifft einen Schraubstock, umfassend eine feststehende Hinterbacke und eine Vorderbacke, die über eine Gewindespindel, deren eines Ende in der Vorderbacke drehbar gelagert ist, entlang einer Führung relativ zur Hinterbacke verschiebbar ist, wobei die Gewindespindel in der Vorderbacke fixiert ist und mit einem Spindelkopf versehen ist und ein Außengewinde aufweist, das mit einem an der Hinterbacke angeordneten Innengewinde korrespondiert.
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Schraubstöcke sind in unterschiedlichsten Ausgestaltungen bekannt. Diese weisen eine feststehende Backe und eine relativ zu dieser über eine Schraubspindel verschiebbare Vorderbacke auf. Die Schraubspindel ist mit Hilfe eines Sprengrings an der Vorderbacke fixiert. Die Schraubspindel ist mit einem Schwengel versehen, über den sie drehbar ist. Eine Drehbewegung des Schwengels bewirkt eine Längsbewegung der Schraubspindel und der beweglichen Vorderbacke, um ein Werkstück zwischen den Klemmbacken festzuklemmen oder zu lösen. Zur Befestigung auf einer Unterlage weisen Schraubstöcke regelmäßig einen Sockel auf, der mit Bohrungen zur Durchführung von Befestigungsschrauben versehen ist. Ein solcher Schraubstock ist beispielsweise in der
EP 1 884 317 A1 beschrieben.
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Die bekannten Schraubstöcke erfüllen die an sie gestellten Anforderungen. Ein Nachteil besteht jedoch darin, dass bei bekannten Schraubstöcken ein Einspannen von Teilen lediglich zwischen Vorder- und Hinterbacke möglich ist. Das hat seine Ursache darin, dass mit den bekannten Schraubstöcken eine Klemmkraft bzw. Spannkraft lediglich in eine Richtung erzeugbar ist, nämlich beim Zudrehen, also wenn sich die Backen aufeinander zu bewegen. Eine Kraft in die entgegengesetzte Richtung, also beim Aufdrehen, wenn sich die Backen voneinander weg bewegen, lässt sich nicht erzeugen, weil der Sprengring dabei versagt.
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Vor diesem Hintergrund liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen Schraubstock zu schaffen, der eine Kraft beim Zu- und beim Aufdrehen ermöglicht. Gemäß der Erfindung wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
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Mit der Erfindung ist ein Schraubstock geschaffen, der eine Kraft beim Zu- und beim Aufdrehen ermöglicht. Durch die erfindungsgemäße Lösung besteht die Möglichkeit, auch Bauteile mit dem Schraubstock einzuspannen, die nicht zwischen den Backen geklemmt, sondern mittels der Backen unter Einfluss einer Zugkraft in dem Schraubstock gehalten werden.
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In Weiterbildung der Erfindung weist die Gewindehülse mindestens eine radial ausgerichtete Gewindebohrung auf. Mit Hilfe der Gewindebohrung ist das Einschrauben von Bauteilen möglich, die eine drehfeste Arretierung der Gewindehülse auf der Spindel ermöglichen.
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Vorteilhaft ist in die Gewindebohrung ein Gewindestift einschraubbar. Der Gewindestift ermöglicht in einfacher Weise drehfeste Arretierung der Gewindehülse auf der Spindel.
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Bevorzugt ist die Gewindespindel mit mindestens einer axial ausgerichteten Nut versehen. Mit Hilfe der Nut lässt sich ein Formschluss für die drehfeste Arretierung der Gewindehülse auf der Spindel verwirklichen, wodurch die Sicherheit gegen ein Verdrehen der Gewindehülse auf der Spindel reduziert ist.
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Andere Weiterbildungen und Ausgestaltungen der Erfindung sind in den übrigen Unteransprüchen angegeben. Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden nachfolgend im Einzelnen beschrieben. Es zeigen:
- 1 die Ansicht eines Schraubstocks;
- 2 die Draufsicht auf den in 1 dargestellten Schraubstock;
- 3 die stirnseitige Ansicht des in 1 dargestellten Schraubstocks;
- 4 den Längsschnitt durch den in 1 dargestellten Schraubstock;
- 5 die Ansicht einer Gewindespindel in vergrößerter Darstellung;
- 6 die Einzelheit „A“ aus 5;
- 7 die Ansicht einer Gewindehülse in vergrößerter Darstellung;
- 8 den Schnitt entlang der Linie A-A in 7.
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Der als Ausführungsbeispiel gewählte Schraubstock besteht im Wesentlichen aus einer feststehenden Hinterbacke 1 und einer Vorderbacke 2, die zur Hinterbacke 1 verschiebbar angeordnet ist. Die Hinterbacke 1 und die Vorderbacke 2 sind über eine Gewindespindel 3 miteinander verbunden. Die Gewindespindel 3 ist in der Vorderbacke 2 fixiert. Die Vorderbacke 2 ist auf eine Gleitschiene 4 geschweißt; die Hinterbacke 1 ist in der Gleitschiene 4 geführt.
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Die Hinterbacke 1 ist als Gesenkschmiedeteil hergestellt und besteht im Wesentlichen aus einem Grundkörper 11, an den eine Vorsatzbacke 12 angeformt ist. An seinem dem Boden zugewandten unteren Ende ist an dem Grundkörper 11 ein Sockel 13 angeformt, der mit im Ausführungsbeispiel vier Löchern 14 zur Befestigung an einer Werkbank, einem Schweißtisch o. dgl. versehen ist. Die Vorsatzbacke 12 ist im Ausführungsbeispiel mit einer Werkstückauflage 15 versehen, die mit der Vorsatzbacke 12 verschraubt ist. Die Werkstückauflage 15 ist mit vertikal ausgerichteten Löchern 16 versehen, in die Stifte einsetzbar sind. In dem Grundkörper 11 ist eine Bohrung ausgebildet, die eine Spindelmutter 17 aufweist.
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Die Vorderbacke 2 ist ebenfalls als Gesenkschmiedeteil ausgeführt. Sie ist im Wesentlichen aus einem Grundkörper 21 gebildet, an den eine Vorsatzbacke 22 angeformt ist. Die Vorsatzbacke 22 ist im Ausführungsbeispiel mit einer Werkstückauflage 23 versehen, die mit der Vorsatzbacke 22 verschraubt ist. Die Werkstückauflage 23 ist mit vertikal ausgerichteten Löchern 24 versehen, in die Stifte einsetzbar sind.
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Die Gewindespindel 3 weist an ihrem einen Ende einen Spindelkopf 31 auf. Der Spindelkopf 31 ist mit einer Durchgangsbohrung 32 versehen, die von einem nicht dargestellten Schwengel durchsetzt ist. An ihrem dem Spindelkopf 31 abgewandten Ende ist die Spindel 3 mit einem ersten Außengewinde 33 versehen, welches mit der Spindelmutter 17 in der Hinterbacke 1 zusammenwirkt. Zwischen dem Spindelkopf 31 und dem ersten Außengewinde 33 sind in der Gewindespindel 3 zwei einander gegenüberliegende und axial ausgerichtete Längsnuten 34 ausgebildet. Zudem weist die Spindel 3 zwischen dem Spindelkopf 31 und dem ersten Außengewinde 33 ein zweites Außengewinde 35 auf, das einen größeren Außendurchmesser und eine geringere Steigung aufweist, als das erste Außengewinde 33.
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Die Fixierung der Gewindespindel 3 in der Vorderbacke 2 erfolgt erfindungsgemäß mittels einer Gewindehülse 5. Die Gewindehülse 5 ist auf der Spindel 3 angeordnet und in der Vorderbacke 2 gehalten. Der Innendurchmesser der Gewindehülse 5 ist größer, als der Außendurchmesser des ersten Außengewindes 33 der Gewindespindel 3, wodurch eine einfache Montage ermöglicht ist. Wie insbesondere den 1 und 4 zu entnehmen ist, steht die Gewindehülse 5 bereichsweise über die Vorderbacke 2 hervor. Das Innengewinde 53 der Gewindehülse 5 wirkt mit dem zweiten Außengewinde 35 der Spindel 3 zusammen und ist auf diese aufgeschraubt. Die Gewindehülse 5 weist mindestens eine radial ausgerichtete Gewindebohrung 51 auf; im Ausführungsbeispiel sind zwei radial einander gegenüberliegende Gewindebohrungen 51 ausgebildet.
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In die Gewindebohrungen 51 sind Gewindestifte 52 einschraubbar. In Montagestellung ist die Gewindehülse 5 auf der Spindel 3 derart ausgerichtet, dass sich die Gewindebohrungen 51 über den Längsnuten 34 in der Spindel 3 befinden. Daher ragen die Gewindestifte 52 nach ihrem Einschrauben in die Gewindebohrungen 51 mit ihren der Spindel 3 zugewandten Enden in die Längsnuten 34 der Spindel 3. Hierdurch ist eine formschlüssige Verbindung zwischen Spindel 3 und Gewindehülse 5 hervorgerufen. Nach Einschrauben der Gewindestifte 52 ist die Gewindehülse 5 drehfest auf der Spindel 3 angeordnet.
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Die Gewindestifte 52 haben einzig die Funktion, in eine Längsnut 34 der Gewindespindel 3 einzugreifen und so ein Verdrehen der Gewindehülse 5 in ihrer durch Aufschrauben auf das zweite Außengewinde 35 erreichten Position zu verhindern. Selbstverständlich kann an Stelle eines Gewindestiftes auch ein Splint oder ein Stopfen verwendet werden. Der Gewindestift 52 hat jedoch den Vorteil, dass er zusätzlich gegen den Nutengrund der Längsnut 34 verspannt werden kann.
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Durch das Vorsehen der Gewindehülse 5 ist die Gewindespindel 3 in die Lage versetzt, sowohl beim Zu- als auch beim Aufdrehen des Schraubstocks Kräfte zu übertragen. Das vermag die aus dem Stand der Technik bekannte Fixierung der Spindel mittels Sprengring nicht zu leisten. Denn Sprengringe nehmen begrenzte Kräfte auf, die in Richtung einer Achse eines Rotationskörpers wirken - bei Schraubstöcken der Gewindespindel. Er dient lediglich der Fixierung der Gewindespindel 3 in der Vorderbacke 2 und nimmt diese beim Aufdrehen mit. Beim Zudrehen der Gewindespindel 3 werden die Spannkräfte über den an der Vorderbacke 2 anliegenden Spindelkopf 31 aufgenommen. Beim Auftreten von Spannkräften während des Aufdrehens würde der Sprengring versagen.
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Anders dagegen die erfindungsgemäß zur Fixierung der Gewindespindel 3 verbaute Gewindehülse 5. Sie fixiert die Gewindespindel 3 ebenfalls in der Vorderbacke 2 und nimmt diese beim Aufdrehen mit. Drüber hinaus ermöglicht sie über ihr mit dem zweiten Außengewinde 35 im Eingriff stehendes Innengewinde die Aufnahme von Spannkräften beim Aufdrehen. Es besteht folglich die Möglichkeit, Werkstücke auch beim Aufdrehen einzuspannen. Dies kann bspw. erfolgen, indem - wie oben angesprochen - Stifte in vier Löcher 16 und 24 eingesetzt werden. Um diese vier Stifte kann zum Beispiel ein zu bearbeitender Ring auf die Werkstückauflagen 15 und 23 platziert werden. Beim Aufdrehen der Spindel 3 legen sich die Stifte an der Innenseite des Rings an, wodurch dieser auf dem Schraubstock eingespannt ist. Die Spannkräfte werden von der Gewindeverbindung zwischen Gewindehülse 5 und zweitem Außengewinde 35 der Gewindespindel 3 aufgenommen. Ein solches Einspannen beim Aufdrehen ist mit aus dem Stand der Technik bekannten Schraubstöcken nicht möglich.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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