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TECHNISCHES GEBIET
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Die Erfindung betrifft einen Schutzhelm, beispielsweise einen Fahrradhelm oder einen Skihelm. Ein solcher Helm wird beispielsweise beim Fahrradfahrer oder beim Skifahrer zum Schutz seines Kopfes benutzt. Der Schutzhelm besitzt einen schalenartigen Grundkörper aus einem stoßabsorbierenden Material, insbesondere aus Kunststoffmaterial. Oftmals wird ein solcher schalenartiger Grundkörper – beispielsweise durch eine Dekorschale – außen optisch ansprechend verkleidet. Die Dekorschale vermindert auch die Reibung mit der Sturzoberfläche, so dass das Sturzsystem Mensch mit einheitlicher Verzögerung auf der Sturzoberfläche entlang rutscht.
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STAND DER TECHNIK
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Schutzhelme der eingangs genannten Art besitzen in der Regel einen schalenartigen Grundkörper, der aus einem stoßabsorbierenden Material besteht oder zumindest solches Material enthält. In dem schalenartigen Grundkörper befinden sich in der Regel mehrere Lüftungsöffnungen, die über die gesamte Oberfläche des schalenartigen Grundkörpers verteilt sind. Die Lüftungsöffnungen können von der Innenseite des schalenartigen Grundkörpers her mit einem netzartigen Gewebe abgedeckt sein um zu verhindern, dass beispielsweise Insekten durch diese Lüftungsöffnungen eindringen können.
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An dem schalenartigen Grundkörper ist in der Regel zumindest eine Dekorschale befestigt, die verschiedene Designs aufweisen kann. Auch die Dekorschale weist mehrere Lüftungsöffnungen auf, wobei die Lüftungsöffnungen der Dekorschale mit den Lüftungsöffnungen des schalenartigen Grundkörpers fluchten.
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An der Vorderseite des Schutzhelms kann eine Visiereinrichtung angebracht sein. So ist beispielsweise aus der
DE 202 09 611 U1 ein Schutzhelm bekannt, bei dem an der Dekorschale frontseitig ein zusätzliches kleines Schild befestigt ist. Dieses Schild ist etwa waagrecht nach vorne auskragend vorhanden, vergleichbar dem Schild einer Baseballkappe. Aus der
DE 20 2008 001 838 U1 ist ein Helm mit einer Vorderlichteinrichtung bekannt. Die Vorderlichteinrichtung ist an einer Frontverkleidung des Schutzhelmes befestigt, welche in Art eines Visiers ausgebildet ist.
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Einige der bekannten Visiereinrichtungen sind mit mehr oder weniger großen Durchbrüchen versehen. Diese Durchbrüche in den Visiereinrichtungen sollen unter anderem für eine zusätzliche Belüftung des Kopfes sorgen. Allerdings kann dies dazu führen, dass die Augen des Trägers direkt mit Zugluft in Berührung kommen. Dieser Effekt kann beim gleichzeitigen Tragen einer Brille, beispielsweise einer Sonnenbrille, noch verstärkt werden.
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DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
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Ausgehend von diesem vorbekannten Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten Schutzhelm mit Visiereinrichtung anzugeben, der eine gute Belüftung des Kopfes ermöglicht und die Augen einer den Schutzhelm tragenden Person vor Zugluft schützt.
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Der erfindungsgemäße Schutzhelm ist durch die Merkmale des Hauptanspruchs 1 gegeben. Sinnvolle Weiterbildungen sind Gegenstand von sich an den Hauptanspruch anschließenden weiteren Ansprüchen.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die frontseitig an dem Schutzhelm befestigte Visiereinrichtung ein erstes, unteres Visierelement und ein zweites, oberes Visierelement besitzt. Das untere Visierelement ist durchgehend ausgebildet und weist somit keine Durchbrüche als Lüftungsöffnungen auf. Das obere Visierelement ist in einem spitzen Winkel an dem unteren Visierelement befestigt, so dass die Visiereinrichtung insgesamt strömungsgünstig ausgebildet ist und keinen unnötigen Luftwiderstand bietet. In dem oberen Visierelement ist zumindest ein Durchbruch als Lüftungsöffnung vorhanden. Der schalenartige Grundkörper des Schutzhelms weist ebenfalls zumindest eine Öffnung auf, die zumindest bereichsweise mit dem Durchbruch in dem oberen Visierelement der Visiereinrichtung fluchtet. Dadurch kann Luft durch den Durchbruch in dem oberen Visierelement und die Öffnung in dem schalenartigen Grundkörper strömen, wodurch der Kopf einer den Schutzhelm tragenden Person belüftet wird.
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Das untere und das obere Visierelement können fest miteinander verbunden und somit einteilig ausgebildet sein. Alternativ dazu können die beiden Visierelemente jeweils als separate Elemente ausgebildet sein und aneinander befestigt sein. Diese Befestigung kann auch lösbar ausgebildet sein.
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Vorzugsweise können in dem obere Visierelement zwei Durchbrüche vorhanden sein, die symmetrisch der Längsachse des Schutzhelms angeordnet sein können. Entsprechend sollte auch der schalenartige Grundkörper zwei mit diesen beiden Durchbrüchen fluchtende Öffnungen aufweisen. Die beiden Durchbrüche der Visiereinrichtung können in diesem Fall insbesondere im Schläfenbereich einer den Schutzhelm tragenden Person angeordnet sein. Auf diese Weise kann eine optimale Belüftung des Kopfes einer den Schutzhelm tragenden Person erfolgen.
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Die zumindest eine Öffnung in dem schalenartigen Grundkörper kann insbesondere im Randbereich des schalenartigen Grundkörpers angeordnet sein. Die Öffnung muss dabei nicht vollständig von dem schalenartigen Grundkörper umgeben sein, so dass auch eine Einbuchtung im Randbereich des schalenartigen Grundkörpers eine Öffnung in diesem Sinne darstellt, soweit diese Einbuchtung zumindest bereichsweise mit dem Durchbruch in dem oberen Visierelement der Visiereinrichtung fluchtet.
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Um die Augen einer den Schutzhelm tragenden Person optimal vor Zugluft zu schützen, kann die Kante des schalenartigen Grundkörpers im Bereich der Visiereinrichtung zumindest bereichsweise von dem unteren Visierelement abgedeckt sein. Eine solche Abdeckung der Kante des schalenartigen Grundkörpers sollte insbesondere im Bereich der Öffnungen und/oder Einbuchtungen des schalenartigen Grundkörpers vorhanden sein. Auf diese Weise strömt der überwiegende Teil der Luftströmung unterhalb des Schutzhelms über den Kopf der den Schutzhelm tragenden Person und kommt nicht in den Bereich der Augen, so dass diese vor Zugluft geschützt sind.
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Die Visiereinrichtung kann zumindest bereichsweise transparent ausgebildet sein. Dadurch wird das Sichtfeld einer den Schutzhelm tragenden Person auch bei gesenktem Kopf nicht zu stark eingeschränkt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform kann die Visiereinrichtung mittels zumindest eines Befestigungselements zwischen dem schalenartigen Grundkörper und einer an dem Grundkörper außen befestigten Dekorschale befestigt sein. Bei den Befestigungsmitteln kann es sich beispielsweise um auskragende Hakenelemente oder Stege handeln. Eine solche Befestigung weist eine hohe Stabilität auf, so dass sich die Visiereinrichtung nicht versehentlich von dem Schutzhelm lösen kann. Gleichzeitig kann eine solche Befestigung verdeckt und damit quasi unsichtbar erfolgen, was ein optisch besonders ansprechendes Bild vermittelt. Insbesondere bei künstlerisch gestalteten Dekorschalen oder solchen mit großflächigen Werbeaufdrucken, wie dies beispielsweise bei Schutzhelmen von Profisportlern der Fall sein kann, wird der optische Eindruck des Schutzhelms nicht von einer außen an der Dekorschale angebrachten Visiereinrichtung gestört.
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Eine besonders stabile Befestigung des Befestigungselements kann durch eine Klebeverbindung erreicht werden. Da auch die Dekorschale regelmäßig mittels eines Klebemittels an dem schalenartigen Grundkörper befestigt wird, ist für diese Art der Befestigung in der Regel kein separater Produktionsschritt erforderlich.
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Um eine gleichmäßige Befestigung der Visiereinrichtung zu erhalten, können zwei Befestigungselemente an der Visiereinrichtung vorhanden sein, die beidseitig der Visiereinrichtung an den beiden jeweiligen seitlichen Endbereichen der Visiereinrichtung vorhanden sein können.
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Zusätzlich oder alternativ dazu kann an der Frontseite des Schutzhelms eine Dekorschale vorhanden sein, die im Bereich der Visiereinrichtung eine Einstecklasche aufweist. Diese Einstecklasche der Dekorschale kann unter das obere Visierelement gesteckt werden, um eine Befestigung der Visiereinrichtung zu erhalten. Auf diese Weise kann die Visiereinrichtung nicht ohne Weiteres nach unten gebogen werden, so dass Verletzungen durch eine in das Gesicht einer den Schutzhelm tragenden Person fallende Visiereinrichtung verhindert werden können.
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Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung sind den in den Ansprüchen ferner angegebenen Merkmalen sowie dem nachstehenden Ausführungsbeispiel zu entnehmen.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNG
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand des in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher beschrieben und erläutert. Es zeigen:
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1 eine Seitenansicht des Schutzhelms nach der Erfindung,
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2 eine perspektivische Ansicht des Frontbereichs des Schutzhelms gemäß 1,
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3 eine perspektivische Ansicht des Frontbereichs entsprechend 2 mit einer demontierten Visiereinrichtung,
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4 eine Draufsicht auf den Frontbereich des Schutzhelms gemäß 1,
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5 eine Ansicht des Frontbereichs des Schutzhelms gemäß 1 von der Unterseite des Schutzhelms her gesehen und
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6 eine Ansicht des Frontbereichs des Schutzhelms gemäß 1 vom Innenraum des Schutzhelms her gesehen.
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WEGE ZUM AUSFÜHREN DER ERFINDUNG
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In den 1 bis 6 ist ein Schutzhelm 10 mit einer Visiereinrichtung 12 dargestellt. Im vorliegenden Beispielsfall handelt es sich bei dem Schutzhelm 10 um einen Skihelm. Der Schutzhelm 10 besitzt einen Grundkörper 14, der aus einem stoßabsorbierenden Kunststoffmaterial besteht. An dem Grundkörper 14 sind zwei Dekorschalen 16, 18 befestigt, die den Grundkörper 14 größtenteils bedecken. Die beiden Dekorschalen 16, 18 bestehen aus einem flexiblen dünnen Plastikmaterial und können in verschiedenen Designs und Farben ausgebildet sein. Mittels eines an dem Grundkörper 14 befestigten Befestigungsgurtes 20, der unter dem Kinn des Trägers verriegelt werden kann und in 1 lediglich angedeutet dargestellt ist, lässt sich der Schutzhelm 10 fest und doch lösbar am Kopf einer den Schutzhelm 10 tragenden Person befestigen.
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An der Innenseite des Schutzhelms 10 (siehe 5) läuft ein Kopfband 22 teilweise um die Helmöffnung herum. Das Kopfband 22 kann relativ weich zusammengedrückt werden und ermöglicht dadurch einen angenehm anliegenden und doch festen Sitz des Schutzhelms 10 an dem Kopf einer den Schutzhelm 10 tragenden Person. Zur umfangmäßigen Anpassung der Länge des Kopfbands 22 an den Umfang des Kopfes sind die beiden Enden des Kopfbands 22 an einer hier nicht dargestellten Verstellvorrichtung befestigt, die eine in Querrichtung langgestreckte, flach am Kopf anliegende Form besitzt.
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In dem Grundkörper 14 sind gleichmäßig verteilt mehrere Lüftungsöffnungen 24 vorhanden. Zwischen den einzelnen Lüftungsöffnungen 24 sind im vorliegenden Beispielsfall mehrere Polsterelemente an der Innenseite des Grundkörpers 14 befestigt. Die Polsterelemente sollen den Grundkörper 14 von innen abpolstern, damit ein angenehmer Sitz des Schutzhelms 10 ermöglicht wird. Auch das Kopfband 22 ist mit einem Polsterelement 26 abgedeckt.
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An der Frontseite des Schutzhelms 10 ist die Visiereinrichtung 12 befestigt. Die Visiereinrichtung 12 besitzt ein plattenförmiges unteres Visierelement 30, das etwa sichelförmig ausgebildet ist und keine Durchbrüche oder andere Lüftungsöffnungen aufweist. An dem unteren Visierelement 30 ist einteilig ein oberes Visierelement 32 angeformt. Das untere Visierelement 30 und das obere Visierelement 32 sind in einem spitzen Winkel aneinander befestigt. Das obere Visierelement 32 weist im vorliegenden Beispielsfall zwei Durchbrüche 34 auf, die in Art eines Fledermausgiebels ausgebildet sind. Die Durchbrüche 34 fluchten mit jeweils einer Öffnung 36 in dem schalenartigen Grundkörper 14. Die Öffnungen 36 sind im vorliegenden Beispielsfall im Randbereich des schalenartigen Grundkörpers 14 vorhanden und in Form von Einbuchtungen ausgebildet. Durch die Durchbrüche 34 einströmende Luft wird durch die Öffnungen 36 in dem schalenartigen Grundkörper 14 in den Innenraum des Schutzhelms 10 geführt, so dass die Zugluft weitestgehend von den Augen einer den Schutzhelm 10 tragenden Person weggeführt wird. Dieser Effekt wird noch dadurch verstärkt, dass die Kante 38 des schalenartigen Grundkörpers 14 im Bereich der Visiereinrichtung 12 von dem unteren Visierelement 30 teilweise abgedeckt wird.
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Zur Befestigung der Visiereinrichtung 12 an dem Schutzhelm 12 weist die Visiereinrichtung 12 in dem in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiel zwei Befestigungselemente 40 auf. Die Befestigungselemente 40 können bei der Produktion des Schutzhelms 10 zwischen dem schalenartigen Grundkörper 14 und der Dekorschale 18 platziert werden und mit Grundkörper 14 und Dekorschale 18 verklebt werden. Eine solche Befestigung ist sowohl stabil als auch von außen nicht sichtbar, so dass ein optisch ansprechendes Bild des Schutzhelms 10 erreicht werden kann.
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Zusätzlich zu den beiden Befestigungselementen 40 weist die Visiereinrichtung 12 im vorliegenden Beispielsfall zwei Einstecklaschen 42 auf, die im Bereich der Durchbrüche 34 angeordnet und einteilig an dem oberen Visierelement 32 angeformt sind. Die Dekorschale 16 weist frontseitig eine vergleichbare Einstecklasche 44 auf. Die Einstecklaschen 42 der Visiereinrichtung 12 können zwischen die Dekorschale 16 und den schalenartigen Grundkörper 14 geschoben werden. Gleichzeitig kann auch die Einstecklasche 44 der Dekorschale 16 unter das obere Visierelement 32 gesteckt werden, so dass Visiereinrichtung 12 und Dekorschale 16 klemmend aneinander befestigt werden. Diese Art der Befestigung kann insbesondere verhindern, dass die Visiereinrichtung 12 nach unten in das Gesicht einer den Schutzhelm 10 tragenden Person gedrückt werden kann.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 20209611 U1 [0004]
- DE 202008001838 U1 [0004]