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Die
Erfindung bezieht sich auf einen Helm, insbesondere für Fahnadfahrer,
Skater, Skateboarder, Skifahrer, Snowboarder usw.
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Aus
DE 202 15 683 U1 ist
ein Helm bekannt geworden, dessen Helmschale aus einem stoßdämpfenden
und schlagabweisenden Material besteht, insbesondere aus zwei Schichten,
nämlich
einer Kunststoff-Schaumstoffschicht und einer glatten Kunststoffhaut
auf der Außenseite.
Mit dem Inneren der Helmschale ist ein Kinnriemensystem verbunden,
das auf beiden Seiten des Scheitels der Helmschale einen im Schläfenbereich
der Helmschale befestigten Schläfenriemen
und einen im Hinterkopfbereich der Helmschale befestigten Nackenriemen
aufweist. Die Riemen werden am anderen Ende zusammengeführt zu einem
Kinnriemen mit Verschluß.
Ferner ist im Inneren des Helms ein Kopfring angebracht mit einer
Einstelleinrichtung zum Einstellen auf die Kopfgröße des Helmträgers. Die
Einstelleinrichtung weist z. B. zwei Verschlußteile auf mit jeweils einer federnd
gelagerten Klinke, die mit einer Zahnung eines Zwischenstücks zusammenwirken.
Die Klinken können
durch eine Klinkentaste entriegelt werden, um eine Verstellung zu
ermöglichen.
Bei dem bekannten Helm ist ferner vorgesehen, auf der Innenseite
des Zwischenstücks
eine dünne
Kunststoffplatte anzubringen, über
welche die Nackenriemen geführt
sind. Dadurch wird verhindert, daß die Nackenriemen bei einer
Kippbelastung des Helms nach vorn zur Seite wandern und den Kopf
freigeben.
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Bei
dem bekannten Helm ist der Kopfring vorn und seitlich über Klettverschlüsse an der
Innenseite der Helmschale angebracht. Bei einer Verstellung zur
Anpassung an den Kopf des Trägers
kann daher nur der rückwärtige Teil
des Kopfringes verformt werden. Der vordere Teil bleibt bei einer
Verstellung unverändert.
Der Kopfring dient bekanntlich dem Tragekomfort, hat jedoch seinerseits
keine Kräfte
zu übernehmen,
da bei richtiger Einstellung des Helms der Kopf des Trägers gegen
die Innenseite der Helmschale anliegt, die daher entsprechend mit
einer Polsterung versehen ist.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Helm zu schaffen, der
mit einfachen Mitteln einen modular aufgebauten Kopfring mit verbesserter Anpassung
an unterschiedliche Kopfgrößen der
Träger
aufweist. Daneben soll der Kopfring für verschiedene Einsatzzwecke
modifiziert werden können.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale der Ansprüche 1, 7 und 8 gelöst.
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Bei
dem Helm nach Anspruch 1 besteht der Kopfring aus mehreren aus flachem
Kunststoffmaterial zusammengesetzten Abschnitten, die lösbar miteinander
verbindbar sind derart, daß die
Verbindung eine gewisse Zugbelastung aufnehmen kann. Vorzugsweise
besteht der Kopfring nach einer Ausgestaltung der Erfindung aus
einem Stirnabschnitt, der sich vorzugsweise bis in den Schläfenbereich
hinein erstreckt und zwei hinteren Seitenabschnitten, wobei die
Seitenabschnitte jeweils über
ein Verschlußteil
für die
Einstelleinrichtung verfügen.
Die Verbindung zwischen den Abschnitten kann mittels einer Knöpfverbindung
erfolgen. Dies etwa in der Weise, daß der eine Abschnitt mit einem
oder mehreren Löchern
versehen ist und der andere im zugeordneten Endbereich mit einem
kurzen Zapfen mit Kopf, der schnappend in eines der Löcher des
anderen Abschnitts einsteckbar ist.
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Ein
derartiger modular aufgebauter Kopfring hat mehrere Vorteile. So
ist es möglich,
die Abschnitte aus unterschiedlichem Kunststoffmaterial zu formen
und sie dadurch besser an unterschiedliche Funktionen anzupassen.
Verbindungsabschnitte der Seitenabschnitte des Kopfringes, die rastend
mit einem Verschlußteil
zusammen gebracht werden, können
aus einem etwas härteren
Kunststoff geformt sein als das Material für den stirnseitigen Abschnitt, der
aus weicherem Kunststoffmaterial hergestellt werden kann. Ein weiterer
Vorteil besteht darin, Sätze
unterschiedlich langer Abschnitte vorzusehen zwecks Anpassung an
die jeweilige Helmgröße. Bekanntlich
bestehen zwischen den Helmgrößen für Kinder
einerseits und Erwachsenen andererseits erhebliche Unterschiede.
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In
manchen Fällen
ist es vorteilhaft und/oder erwünscht,
den stirnseitigen Abschnitt fortfallen zu lassen, wodurch der Stirnbereich
des Kopfes des Trägers
unmittelbar an der Innenseite des Helms anliegt. Dies ist insbesondere
bei für
den Sport verwendeten Helmen der Fall. Der Kopfring wird als Teilring ausgeführt. Bei
der Erfindung können
die gleichen Seitenabschnitte wie bei dem kompletten Kopfring eingesetzt
werden, wobei sie etwa an den freien Enden seitlich an der Innenseite
der Helmschale befestigt werden.
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Nach
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung weisen die Abschnitte
des Kopfringes zumindest teilweise eine Vielzahl von Durchbrechungen auf.
Die Durchbrechungen machen den Kopfring in sich flexibler und erleichtern
die Anpassung an die Kopfform. Ferner kann über die Durchbrechungen der
Schweiß besser
abgeführt
werden. Üblicherweise
ist ein Kopfring zumindest an bestimmten Stellen mit einer Polsterung
versehen, welche mit dem Kopfring verklebt ist. Alternativ ist auch
eine Anbringung über
einen Klettverschluß denkbar.
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Die
erfindungsgemäße Lösung nach
Anspruch 7 sieht vor, daß mit
dem Kopfring auf beiden Seiten im Hinterkopfbereich mindestens zwei
Hänger-Abschnitte
verbunden sind und im Stirnbereich mindestens ein Hänger-Abschnitt
vorgesehen ist, wobei die oberen Enden der Hänger-Abschnitte mit der Helmschale
verbunden sind. Auf diese Weise ist der Kopfring mit mehr oder weniger
großem
Abstand zur Innenwandung der Helmschale aufgehängt. Dadurch ist es möglich, bei
einer Verstellung über
die Einstelleinrichtung den Kopfring über den gesamten Umfang zu
verformen. Der Kopfring kann sich dadurch rundherum an den Kopf
des Trägers
anschmiegen. Auf diese Weise wird der Tragekomfort erhöht.
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Bei
der erfindungsgemäßen Lösung nach Anspruch
8 ist vorgesehen, daß der
Kopfring als hinterer Teilring ausgebildet ist, dessen vordere Enden durch
eine seitliche Steckverbindung mit der Innenseite der Helmschale
verbindbar sind. Die nach unten gebogenen Abschnitte des Teilringes
im Hinterkopfbereich sind mit jeweils einem Hänger-Abschnitt verbunden, dessen
obere Enden an der Helmschale festlegbar sind. Bei dieser erfindungsgemäßen Ausgestaltung
kann der Teilring aufgrund der Aufhängung an der Helmschale über die
Hänger-Abschnitte optimal
an die Hinterkopfform des Trägers
angepaßt werden.
Seine Position in der Vertikalen wird durch die Hänger-Abschnitte
bestimmt, welche verhindern, daß der
Teilring zu weit nach unten in den Nacken des Trägers fällt.
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Es
sind verschiedene konstruktive Lösungen denkbar,
die Hänger-Abschnitte
an der Helmschale festzulegen. In einer Ausgestaltung ist dazu vorgesehen,
daß die
Helmschale im Inneren Einstecköffnungen
aufweist und die Hänger-Abschnitte
am oberen Ende Steckabschnitte aufweisen, die widerhakenartig in
den Einstecköffnungen
festlegbar sind. Die Hänger-Abschnitte
sind vorzugsweise Streifen aus einem geeigneten Kunststoffmaterial,
die an den freien Enden mit den widerhakenartigen Steckabschnitten
geformt sind. Bei der Montage des Helms werden die Steckabschnitte
in die Öffnungen
eingeführt
und können
nur noch mit großer
Gewaltaufwendung herausgezogen werden.
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In
einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung sind die Hänger-Abschnitte über eine
Knöpfverbindung
mit dem Kopfring verbunden. Der Kopfring weist vorzugsweise für jeden
Hänger-Abschnitt
mindestens eine Öffnung
auf, in welche ein zapfenartiger Abschnitt mit verdicktem Kopf am
zugeordneten Ende des Hänger-Abschnitts schnappend
einsteckbar ist. Der Kopfring kann mehrere in Umfangsrichtung beabstandete
Löcher
aufweisen, um die Lage der Hänger-Abschnitte
relativ zum Kopfring in gewünschter
Weise zu wählen.
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Bei
der Ausführung
des Kopfringes als Teilring weisen die Hänger-Abschnitte nach einer
Ausgestaltung der Erfindung vorzugsweise im Zuge ihrer Länge einen
schleifenförmigen
Abschnitt auf, der eine federnde Verlängerung des Hängers erlaubt. Dadurch
kann der Teilkopfring im hinteren Bereich um ein gewisses Maß relativ
zum Helm nach unten bewegt werden.
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Die
Befestigung der freien Enden des Teilringes erfolgt vorzugsweise
mit Hilfe eine Spreizniets, eines Steckstiftes mit Widerhakenabschnitt
oder dergleichen, welche Mittel über
eine Öffnung
im Teilring in eine Aufnahmeöffnung
der Helmschale steckbar und gegen ein Herausziehen gesichert sind.
Schließlich
können
zur Anbringung auch die Zapfen verwendet werden, über die
bei einem Vollring die Verbindung mit dem Stirnabschnitt erliegt.
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Die
Erfindung soll anhand eines Ausführungsbeispiels
näher erläutert werden.
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1 zeigt
perspektivisch die Frontansicht eines Kopfringes für einen
Helm nach der Erfindung.
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2 zeigt
die Seitenansicht des Kopfringes nach 1.
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3 zeigt
die Draufsicht auf den Kopfring nach den 1 und 2.
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4 zeigt
eine ähnliche
Ansicht wie 2, jedoch für einen Teil-Kopfring.
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5 zeigt
einen Helm nach dem Stand der Technik.
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6 zeigt
ein Kinnriemensystem für
den Helm nach 5.
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7 zeigt
einen Kopfring für
den Helm nach 5 mit einem Kinnriemensystem
nach 6.
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Zunächst sei
der Helm nach den 5 bis 7 beschrieben.
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Gemäß 5 hat
der Helm 1 eine Helmschale 2 aus einem stoßdämpfenden
und schlagabweisenden Material und ein Kinnriemensystem 3 auf der
Basis eines flexiblen und festen Bandmaterials.
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Gemäß 6 umfaßt das Kinnriemensystem 3 zwei
V-förmige
Riemenanordnungen 4', 4", die auf den
beiden Seiten des Scheitels der Helmschale 2 angeordnet
sind. Diese Riemenanordnungen 4', 4" haben jeweils einen Schläfenriemen 5', 5" und einen Nackenriemen 6', 6". Die Schläfenriemen 5', 5" sind über endseitige
Verankerungselemente 7', 7" in Ausnehmungen
im Stirnbereich bzw. Schläfenbereich der
Helmschale 2 fixiert. Die Nackenriemen 6', 6" sind im Hinterkopfbereich
der Helmschale 2 fixiert. Im Beispiel geschieht dies mittels
einer Umlenkung 8, die durch zwei Ausnehmungen im Innern
der Helmschale 2 geführt
ist. Auf beiden Seiten sind die Schläfenriemen 5', 5" und Nackenriemen 6', 6" jeweils durch
einen Riemenverteiler 9', 9" hindurchgeführt und
jeweils mit einem Riemenverschlußteil 10', 10" eines Riemenverschlusses 10 verbunden.
Daneben ist auf der Fortsetzung der Schläfen- und Nackenriemen 5', 6' ein Kinnpolster 11 angeordnet.
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Durch
Verstellen der Riemenverteiler 9', 9" kann sichergestellt werden, daß die Ohren 9', 9" eines Trägers 9 in
den beiden Y-Riemenanordnungen 4', 4" freikommen. Ferner ist die Länge der
Kinnriemenanordnung 3 am Riemenverschluß 10 einstellbar.
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Gemäß 7 ist
bei einem herkömmlichen Helm 1' in der Helmschale 2 ein
Kopfring 12 im Schläfenbereich
und im Bereich des Hinterkopfes über
zwei oben von diesem vorstehende Laschen 12', 12" fixiert. Darunter hat der Kopfring 12 eine
Einstelleinrichtung 13, die einen drehbaren Einstellknopf 13' zum Einstellen
auf die Kopfweite aufweist. Die Einstelleinrichtung 13 funktioniert
beispielsweise so, daß der
Drehknopf 13' eine
Zahnung aufweist, die oben und unten mit Zahnungen angrenzender
Teile des Kopfringes 12 kämmt, so daß deren Lage durch Betätigung des
Einstellknopfes 13' veränderbar
ist.
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In
den
1 bis
3 ist ein erfindungsgemäßer Kopfring
dargestellt, der statt des Kopfringes
12 nach
7 vorgesehen
ist. Die übrigen
Teile des Helms, können
die gleichen sein wie oben beschrieben. Insoweit wird auch auf
DE 202 15 683 Bezug genommen.
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Der
Kopfring 20 nach den 1 bis 3 setzt
sich aus drei Ringabschnitten zusammen, nämlich einem Stirnabschnitt 22,
der sich bis zum Schläfenbereich
des Helms erstreckt und zwei seitlichen Abschnitten 24, 26,
die sich bis zum Hinterkopfbereich des Helms erstrecken. Der stirnseitige
Abschnitt 22 hat im eigentlichen Stirnbereich eine bestimmte
Breite, die sich zu den Enden hin verringert, wie insbesondere in
den 1 und 2 zu erkennen. Im breiteren
Abschnitt ist eine obere Lochreihe bei 28 zu erkennen.
Im übrigen
weisen der stirnseitige Abschnitt 22 sowie die Seitenabschnitte 24, 26 eine
Reihe von Durchbrechungen 30 auf. Sie machen die Abschnitte 22 bis 26 in
sich flexibel.
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Im
Verbindungsbereich überlappen
die zugeordneten Enden der Abschnitte 22 bis 26 einander. Im überlappten
Bereich sind sie über
eine Knöpfverbindung
miteinander verbunden. Zu diesem Zweck haben die Enden der Seitenabschnitte
zapfenartige Vorsprünge 32, 34,
welche in entsprechenden Löchern
an den Enden des stirnseitigen Abschnitts 22 geschnappt
werden. Da die Abschnitte 22 bis 26 aus relativ
flexiblem Kunststoff geformt sind, kann dieser Vorgang ohne weiteres
von Hand ausgeführt
werden.
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Die
Seitenabschnitte 24, 26 sind an den hinteren Enden
mit Verbindungsabschnitten 36, 38 geformt, welche
in Verschlußteile 40, 42 eingerastet sind.
Die Verschlußteile,
die ebenfalls aus Kunststoffmaterial geformt sind, weisen im Inneren
eine Klinke auf, welche durch Klinkentasten 44 bzw. 46 betätigt werden
kann, um eine nicht gezeigte Verzahnung eines Verbindungsstücks 48 zu
entriegeln. Aus 1 ist zu erkennen, daß das Verbindungsstück 48 außerhalb
der Verschlußteile 40, 42 aus
zwei annähernd parallelen
relativ dünnen
Stegen gebildet ist, während
die innerhalb der Verschlußteile 40, 42 befindlichen
Abschnitte die erwähnte
Zahnung aufweisen, mit der die Klinke in Eingriff ist, um die Seitenteile 24, 26 zu
verbinden. Wie erkennbar, befinden sich die Verschlußteile 40, 42 am
Ende eines sich schräg nach
unten erstreckenden Armabschnitts 50 bzw. 52 der
Seitenabschnitte 24, 26.
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Wie
insbesondere in 1 zu erkennen, sind am stirnseitigen
Abschnitt 22 zwei Hänger-Abschnitte 54, 56 angebracht.
Die Anbringung geschieht am unteren Ende über eine Knöpfverbindung, wobei die streifenartigen
Abschnitte 54, 56 am unteren Ende eine Verbreiterung
haben, die mit einem seitlichen Zapfen geformt ist, welcher schnappend
in eines der Löcher 28 einsetzbar
ist. Am anderen Ende haben die Hänger-Abschnitte 54, 56 in
einer Seitenansicht eine Art Pilzkopf mit zwei vom Ende her zurückgebogenen
Armen 58, 60, die an den Außenseiten schräg zum Abschnitt 22 gerichtete
Vorsprünge 62 aufweisen
(in 1 wird nur der Pilzkopf bezüglich des Hänger-Abschnitts 56 beschrieben. Der
Pilzkopf des Hängers 54 ist
gleich ausgebildet). Die Pilzköpfe
werden in Öffnungen
auf der Innenseite der Helmschale eingesteckt. Dadurch verformen
sich die Arme 58 etwas aufeinander zu und halten somit den
Pilzkopfabschnitt unter Spannung. Ein Herausziehen wird durch das
Eingraben der Vorsprünge 62 in
das relativ weiche Material der Helmschale verhindert. Die Seitenabschnitte 24, 26 sind
mit analogen Hänger-Abschnitten 64, 66 versehen,
die in eines von mehreren Löchern 68 eingeschnappt
sind wie zu den Abschnitten 54, 56 beschrieben.
Die anderen Enden weisen wiederum pilzkopfartige Einsteckabschnitte
auf, wie in bezug auf den Hänger-Abschnitt 56 beschrieben.
Auch diese werden in entsprechende vorbereitete Öffnungen auf der Innenseite
der Helmschale eingesteckt und gegen Herausziehen gesichert.
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Mit
der beschriebenen Anbringung des Kopfringes 20 ist dieser
in seiner Ebene beschränkt
zu allen Seiten hin beweglich und kann sich dadurch bei einer Längenverstellung
des Verbindungsstücks 58 der über den
gesamten Umfang an die Kopfform anpassen. Die Anpassung wird noch
durch die Flexibilität
der Kunststoffstreifen aufgrund der Durchbrechungen verbessert.
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Wenn
gemäß 3 der
stirnseitige Abschnitt 22 fortgelassen wird, wie durch
die gestrichelte Linie bei 70 angedeutet ist, verbleibt
ein Teilring übrig.
In manchen Anwendungsfällen
ist ein solcher Teilring erwünscht,
wobei dann der Kopf des Trägers unmittelbar
mit seiner Stirn gegen die Innenseite der Helmschale anliegt. Ein
solcher Teilring ist in Seitenansicht in 4 dargestellt
und mit 20a bezeichnet. Er besteht im wesentlichen aus
den Seitenabschnitten 24, 26, wobei in 4 nur
der Seitenabschnitt 24 zu sehen ist. Die Seitenabschnitte 24, 26 sind
nahezu gleich denen nach 3. Die Zapfen 32, 34 (in 4 ist
nur Zapfen 34 zu erkennen), werden in entsprechende Öffnungen
der Helmschale eingedrückt.
Ein Unterschied zum Kopfring 20 liegt darin, daß Hänger-Abschnitte,
von denen in 4 nur einer bei 72 dargestellt
ist, mit den Verschlußteilen 40, 42 verbunden
sind. Diese Verbindung kann wiederum durch eine Knöpfverbindung
erfolgen, sie ist jedoch hier nicht dargestellt. Die Hänger-Abschnitte 72 haben
einen pilzartigen Einsteckabschnitt 62, der in eine entsprechende Öffnung an
der Deckeninnenseite der Helmschale einsteckbar und gegen Herausziehen gesichert
ist. Der verhältnismäßig lange
Hänger-Abschnitt 72 weist
zwischen seinen Enden einen gebogenen oder Schleifenabschnitt 74 auf.
Dadurch kann der Hänger-Abschnitt 72 bei
Zugbelastung etwas gelängt
werden, wobei die Verlängerung
bei Wegfall der Zugbelastung aufgrund der Federwirkung zurückgeht.
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Auf
der Innenseite des Verbindungsabschnitts der Einstelleinrichtung
kann eine Basisplatte aus Kunststoff angebracht werden, die zur
Führung der
Nackenriemen dient, wie dies in Verbindung mit den 5 bis 7 erläutert wurde.