DE202011005205U1 - Massagekopf zur Zahnfleischmassage - Google Patents
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Abstract
Massagekopf (1) zur Zahnfleischmassage, welcher von einer elektrischen Zahnbürste angetrieben wird und eine Drehbewegung (10) oder eine oszillierende Drehbewegung (10), quer zur Längsachse (4) der elektrischen Zahnbürste ausführt, wobei der Massagekopf aus einem Massagekörper (6) und einer Antriebsplatte (9) besteht.
Description
- Diese Erfindung beschreibt einen Massagekopf, zur Massage von Zahnfleisch. Dieser Massagekopf kann in herkömmliche elektrische Zahnbürsten oder in ihre Aufsteckzahnbürsten integriert werden. Hierbei wird der Borstenträger, wie beispielsweise in der Patentschrift
DE 19717334 C1 als Bauteil8 dargestellt oder inDE 202008005856 U1 als Bauteil3 , mit dem Massagekopf verbunden, welcher dann das Zahnfleisch massiert. Dieser neuartige Massagekopf soll vorrangig in Zahnbürsten verwendet werden, welche eine Drehbewegung (10 ) oder auch eine oszillierende Drehbewegung (10 ) auf dem Zahn ausführen. Diese Erfindung soll vorrangig den Anwendern nützlich sein, die elektrische Zahnbürsten verwenden, welche mit austauschbaren Aufsteckzahnbürsten (7 ) arbeiten. Diesen Nutzern wird hier ein Zusatzwerkzeug, mit Aufsteck- und Wechselfunktion angeboten, mit dem sie ihr Zahnfleisch auf schonende, einfache, schnelle und effektive Art und Weise massieren können. - Diese Anwender sollen für geringes Geld, ohne ein weiteres elektrisches Gerät kaufen zu müssen, ihre elektrische Zahnbürste für eine Zahnfleischmassage verwenden können, da nur ein weiteres Aufsteckgerät (
7 ), mit dem integrierten Massagekopf (1 ), gekauft werden muss. - Deshalb soll diese Erfindung Möglichkeiten aufzuzeigen, wie konventionelle elektrische Zahnbürsten, mit rotierendem Bürstenkopf, auch für die Zahnfleischmassage genutzt werden können.
- Eine solche elektrische Zahnbürste, welche mit Aufsteckzahnbürsten arbeitet, wird beispielsweise in der Offenlegungsschrift
DE 20119745 U1 beschrieben. Aufsteckzahnbürsten für solche elektrische Zahnbürsten werden beispielsweise in folgenden Offenlegungsschriften dargestellt: - Diese Aufsteckzahnbürsten (
7 ) arbeiten mit rotierenden Bürstenköpfen. Grundsätzlich hat die Massage des Zahnfleisches eine stimulierende Wirkung auf das Zahnfleischgewebe. Als Folge dessen wird u.a. die Durchblutung des Zahnfleisches angeregt, das Zahnfleisch gestrafft und Nahrungsmittelreste, welche von schädlichen Bakterien zersetzt werden, werden aus den Zahnfleischtaschen herausmassiert, sowie entfernt und können damit keinen Schaden mehr verursachen. Aus all diesen Gründen, wird einer Zahnfleischentzündung (Gingivitis) und einem Zahnfleischschwund (Parodontitis) vorgebeugt. - Nach dem Stand der Technik, sind die unterschiedlichsten Werkzeugen für eine Massage des Zahnfleisches bekannt, manuell und elektrisch angetriebene.
- In der Offenlegungsschrift
DE 9421761U1 werden verschiedene manuell verwendbare Geräte beschrieben.1d zeigt hier Fingerlinge, die über den Finger gestülpt werden müssen. In a-c sind Massageköpfe mit Haltegriffen dargestellt. All diese Lösungen haben den Nachteil, dass die Anwendungen sehr mühsam, zeitraubend und wenig effektiv sind, da sie manuell ausgeführt werden müssen. - Daneben gibt es mehrere Offenlegungsschriften, die elektrisch angetriebene Zahnfleischmassagegeräte beschreiben. In
DE 19617638C1 wird ein Massagegerät gezeigt, welches in Vibration versetzt wird. Das Werkzeug ist hauptsächlich dafür geeignet, um Plaque am Zahnfleischsaum zu entfernen. Dieses Gerät ist völlig ungeeignet, um einen größeren Bereich effektiv und schnell zu massieren. Kein Gerät arbeitet mit auswechselbaren Aufsteckwerkzeugen. zeigt ein Zahnfleischmassagegerät, welches eine Drehbewegung um die Längsachse des Handteiles ausführt. Der Nachteil ist hier, dass bei einer eventuellen Rotation der Massagewalze, entgegen dem Zahnfleischsaum, dieses dabei massiv verletzt werden kann, wenn vom Zahn weggebürstet wird, was dauerhafte Schäden verursachen könnte. G 9310824.9 offenbart einen Massagekopf, welcher eine Radial- und Longitudinalbewegung ausübt. Es ist hier nicht vorgesehen, dass der Massagekopf eine Drehbewegung oder eine oszillierende Drehbewegung, quer zur Längsachse, auf dem Zahnfleisch ausführt. Hier dreht sich die Massagebürste nur um die Längsachse der Zahnbürste.WO 87/07500 DE 102005041459A1 offenbart einen Massagekopf, der mit einer elektrischen Zahnbürste betrieben werden kann. - Hier oszilliert der Massagekopf um die Längsachse des Handteiles der Zahnbürste. Würde dieser Massagekopf von einer herkömmlichen elektrischen Zahnbürste angetrieben werden, so wäre die Bewegung des Massagekopfes auf dem Zahnfleisch viel zu heftig und würde wahrscheinlich eine Verletzung des Zahnfleisches zur Folge haben.
- Keine der bisher beschriebenen Massagegeräte ist so konzipiert, dass der Massagekopf eine Drehbewegung (
10 ), quer zur Längsachse (4 ) der elektrischen Zahnbürste, auf dem Zahnfleisch ausführt. - Ein Hauptziel dieser Erfindung ist es deshalb, einen Massagekopf vorzustellen, mit dem das Zahnfleisch schnell, effektiv und schonend massiert werden kann und gleichzeitig kompatibel zu elektrischen Zahnbürsten ist, welche mit Aufsteckzahnbürsten (
7 ) arbeiten und eine Drehbewegung (10 ), quer zur Längsachse (4 ) der elektrischen Zahnbürste, ausführen. Wird der erfindungsgemäß neue Massagekopf (1 ), in eine Aufsteckbürste, wie beispielsweise inDE19717334 C1 undDE 202008005856 U1 dargestellt, integriert, so ist hier neu, dass der Massagekopf auf dem Zahnfleisch eine oszillierende Drehbewegung (10 ) ausführt, wobei sich die Drehachse (2 ) des Massagekopfes, quer zur Längsachse (4 ), der elektrischen Zahnbürste befindet, vorteilhaft ist ein Winkel zwischen der Längs- und Querachse von ungefähr 90°. Dieser neue Massagekopf besteht aus 2 Bauteilen, dem Massagekörper (6 ) und der Antriebsplatte (9 ). Wobei die Antriebsplatte mit der Oberseite (13 ) des Borstenträgers (3 ,8 ) und damit auch mit dem elektrischen Antrieb der Zahnbürste fest verbunden ist. Der Massagekörper (6 ) ist auf der Antriebsplatte (9 ) befestigt und bewirkt durch die Rotation, die Massage auf dem Zahnfleisch. Da die Antriebsplatte fest mit dem Borstenträger (3 ,8 ) der Zahnbürste verbunden ist, sind hier natürlich auch keine Borsten auf der Borstenträgeroberseite (13 ) verbaut. Sinnvoll wäre es auch, wenn der Borstenträger zusammen mit der Antriebsplatte aus einem Teil (11 ) gefertigt wäre. Der Massagekörper hingegen wird auf der Antriebplatte befestigt. In Frage kommt eine lose Verbindung, wobei hier sinnvoller weise, eine beliebige Ausformung (17 ) an der Antriebsplattenoberseite (13 ), formschlüssig in eine entsprechend Einformung (16 ), an der Massagekörperunterseite, (15 ) passen muss. Dies würde ermöglichen, dass der Massagekörper bei Bedarf ausgewechselt werden könnte, da er aus gummiartigem Weichmaterial besteht und leicht abgelöst werden kann. Alternativ käme aber auch eine feste Verbindung zwischen Massagekörper und Antriebsplatte in Frage. Beispielsweise könnten die beiden miteinander verklebt oder im 2-Komponeten- Spritzgussverfahren miteinander verbunden werden, wobei hier dann keine Aus- bzw. Einformung nötig wären. Hier würde es genügen, wenn die beiden Bauteile an ihrer Kontaktfläche, beispielsweise eben (18 ,19 ) geformt wären. Alternativ könnte der Massagekörper auch direkt mit dem Borstenträger fest verbunden werden (siehe12 ). Hierfür würde keine Antriebsplatte mehr benötigt werden, der Massagekörper könnte direkt mit dem Borstenträger (ohne Borsten) beispielsweise verklebt werden. Hierfür müsste der Massagekörper unten nicht eingeformt sein, wie in17 gezeigt. Die bevorzugt fingerförmigen (22 ) Ausformungen, auf der Oberseite des Massagekopfes, können Aufgrund ihrer Ausprägung, bei der Massage auch in die Zahnzwischenräume eintauchen, um dort das Zahnfleisch entsprechend zu massieren. - Die in allen folgenden Figuren, gezeigten Ausführungsbeispiele, beziehen sich exemplarisch, auf eine Aufsteckbürstenausführung wie in der Patentschrift
DE19717334 C1 dargestellt ist. - Es zeigen
-
1 : Darstellung einer bestehenden Aufsteckzahnbürste (1 aus PatentschriftDE19717334C1 ) -
2 : Darstellung einer bestehenden Aufsteckzahnbürste (1 aus PatentschriftDE202008005856U1 ) -
3 : Aufsteckzahnbürste mit neuem Massagekopf, Seitenansicht -
4 : Aufsteckzahnbürste mit neuem Massagekopf, isometrische Darstellung -
5 : Aufsteckzahnbürste mit neuem Massagekopf, Draufsicht -
6 : Aufsteckzahnbürste, Darstellung zusammen nur mit Antriebsplatte, aber ohne neuen Massagekörper -
7 : Aufsteckzahnbürste, Darstellung des Borstenträgers ohne Borsten und ohne neuen Massagekopf -
8 : Ausführungsbsp. von Antriebsplatte mit Ausformung oben -
9 : Ausführungsbsp. von Antriebsplatte ohne Ausformung oben, oben eben gestaltet -
10 : Borstenträger ohne Borsten auf Oberseite -
11 : Ausführungsbeispiel, Borstenträger und Antriebsplatte aus einem Teil gefertigt -
12 : Direkte Verbindung von Massagekörper mit Borstenträger, ohne Antriebsplatte -
13 : Darstellung des neuen Massagekopfes, Seitenansicht -
14 : Neuer Massagekörper, Ausführungsbeispiel mit fingerförmigen Ausformungen -
15 : Neuer Massagekörper, Ausführungsbeispiel mit lamellenförmigen Ausformungen -
16 : Massagekörper, Ausführungsbsp. mit ballenförmigen Ausformungen -
17 : Schnittdarstellung des neuen Massagekörpers, Ausführung ohne Einformung unten -
18 : Schnittdarstellung des neuen Massagekörpers, Ausführung mit Einformung unten -
19 : Schnittdarstellung des neuen Massagekopfes. Ausführungsbeispiel mit loser, formschlüssiger Verbindung zwischen Massagekörper und Antriebsplatte - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- DE 19717334 C1 [0001, 0004, 0011, 0012, 0013]
- DE 202008005856 U1 [0001, 0004, 0011, 0013]
- DE 20119745 U1 [0004]
- DE 9421761 U1 [0007]
- DE 19617638 C1 [0008]
- WO 8707500 [0008]
- DE 102005041459 A1 [0008]
Claims (10)
- Massagekopf (1) zur Zahnfleischmassage, welcher von einer elektrischen Zahnbürste angetrieben wird und eine Drehbewegung (10) oder eine oszillierende Drehbewegung (10), quer zur Längsachse (4) der elektrischen Zahnbürste ausführt, wobei der Massagekopf aus einem Massagekörper (6) und einer Antriebsplatte (9) besteht.
- Antriebsplatte nach
Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass sie mit dem Borstenträger (3, 8) einer elektrischen Zahnbürste oder ihrer Aufsteckzahnbürste (7) fest verbunden ist und vom Antrieb der elektrischen Zahnbürste angetrieben wird, hierbei sind keine Borsten im Borstenträger verbaut. - Massagekopf nach
Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass er eine Drehbewegung (10) oder oszillierende Drehbewegung (10) quer zur Längsachse (4) der elektrischen Zahnbürste oder deren Aufsteckzahnbürste ausführt, wobei diese Querachse (2) zur Längsachse (4) in einem Winkel (5) von kleiner als 175 ° zueinander stehen können, vorzugsweise 90°. - Massagekörper nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass er beliebig gestaltet sein kann, aber vorzugsweise aus einem zylindrischen, tonnen- oder kegelstumpfähnlichen Grundkörper (11) besteht, welcher auf seiner Oberseite vorteilhaft eine konvex ballige Rundung (12) aufweist. - Massagekörper nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass er auf seiner Oberseite (14) unregelmäßig geformt ist, mit welcher er das Zahnfleisch massiert, vorteilhaft aber mindestens eine oder mehrere Ausformungen aufweist, welche bevorzugt fingerförmig (22), ballenartig (23) oder lamellenartig (24) ausgeprägt sind. - Massagekörper nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass er aus einem gummiartigen Weichmaterial besteht, beispielsweise aus thermoplastischem Elastomer, Gummi, Silikon, Latex, Polyurethan, mit einer Shore-A-Härte von weniger als 80. - Massagekörper nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass er fest mit der Antriebsplatte (9) verbunden ist, vorteilhaft können diese beide Teile im 2- Komponenten- Spritzgießverfahren miteinander verbunden oder miteinander verklebt sein, dabei wäre es von Vorteil, wenn der Massagekörper unten bzw. die Antriebsplatte oben nahezu eben (18, 19) ausgeprägt wären, alternativ kann der Massagekörper (6) auch direkt auf der Borstenträgeroberseite (13) befestigt werden (12 ). - Massagekörper (6) nach Anspruch1, dadurch gekennzeichnet, dass er lösbar mit der Antriebsplatte (9) verbunden ist, vorteilhaft wäre hier eine formschlüssige (21) Verbindung des Massagekörpers mit der Antriebsplatte, wofür der Massagekörper unten sinnvoller weise eine beliebige Einformung (16) besitzt sollte, welche mit der obigen Ausformung (17) der Antriebsplatte formschlüssig (21) sein müsste.
- Antriebsplatte, nach
Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass sie aus Metall oder einem Hartkunststoff besteht, wie beispielsweise aus Polycarbonat, Polypropylen, ABS, Polyester, Polyamid, PET, PBT oder einer Mischung aus diesen. - Antriebsplatte, nach
Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet, dass sie zusammen mit dem Borstenträger aus einen Teil (20) besteht.
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