DE19617638C1 - Zahnbehandlungsgerät - Google Patents
ZahnbehandlungsgerätInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Gerät zur Behandlung der Zähne und/oder des Zahn
fleischs mit einem Behandlungswerkzeug zur Entfernung von Plaque insbesonde
re am Zahnfleischsaum und/oder zur Stimulierung des Zahnfleischgewebes,
wobei das Behandlungswerkzeug in Vibration versetzbar ist, sowie ein
Behandlungswerkzeug nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Bei einem derartigen Gerät handelt es sich beispielsweise um einen zahnbürsten
artigen Stiel, der an seinem freien Ende jedoch statt der Borsten eine Gummispit
ze oder dergleichen aufweist, welche in Vibration versetzbar ist. Solche Geräte
werden unter anderem von Zahnärzten verwendet und dienen einerseits der
Reinigung der Zähne, insbesondere der Entfernung von Plaque im Bereich des
Zahnfleischsaumes, und/oder andererseits zur Stimulierung des Zahnfleischgewe
bes, also zur Förderung der Durchblutung des Zahnfleischs.
Aus der DE 32 16 564 A1 ist ein pneumatischer Zahnsteinentferner bekannt,
welcher über ein Reinigungsansatzteil verfügt, das subsonisch in Vibration
versetzt wird. Das Reinigungsansatzteil ist dabei auf einer sich nicht drehenden
Welle angeordnet, deren Vibration mit Hilfe einer Druckluftturbine erzeugt wird,
die auf der Welle angeordnet ist. Dabei weist die Turbine eine Unwucht oder ein
Loch in einem Schaufelrad auf.
Aus einer weiteren Schrift DE 34 38 462 C1 ist ein mechanischer Scaler zur
Reinigung eines Zahnes bekannt, welcher im wesentlichen aus einem in einem
Handgriff untergebrachten Motor, einem Untersetzungsgetriebe, einem Exzenter
getriebe und einem Schlagstift mit einer Rückstellfeder besteht. Am Schlagstift
ist dabei mit einer Schnellkupplung ein Schabeinsatz auswechselbar angebracht.
Ein weiteres Dokument DE-AS 19 33 355 betrifft ein Dentalwerkzeug, ins
besondere zum mechanischen Entfernen von Zahnstein, wobei in einem druck
luftbetriebenen Rotationskugelsystem eine Kugel in einer Rotationskammer
umläuft und ein Zahnbearbeitungsteil in Schwingungen versetzt. Dabei wirkt die
Rotationskugel direkt auf das Zahnbearbeitungsteil in Form eines Bearbeitungs
meisels schlagend ein, wobei die Rotationskugel den Meisel in axiale Vibration
versetzt.
Aufgabe der Erfindung ist es, das bekannte Gerät bzw. das Behandlungswerkzeug hinsichtlich seiner Reinigungs
und/oder Stimulierungswirkung zu verbessern.
Bei einem Gerät der eingangs genannten Art wird die Aufgabe erfindungsgemäß
dadurch gelöst, daß das Behandlungswerkzeug ein erstes Teil, beispielsweise einen Schaft, zur Übertragung
der Vibration bestehend aus einem steifen Material und ein zweites Teil, beispielsweise eine Reinigungsspitze, zur
Behandlung der Zähne und/oder des Zahnfleischs bestehend aus einem weichen
Material aufweist.
Durch diese Ausbildung des Behandlungswerkzeugs aus zwei
Komponenten wird das Gerät hinsichtlich seiner Reinigungs- und/oder Stimulie
rungswirkung verbessert und die Vibration besonders gut über das steife Mate
rial auf das weiche Material übertragen. Mit dem weichen Material kann dann der
Benutzer seine Zähne reinigen oder sein Zahnfleisch stimulieren, wobei sich die
Plaque aufgrund der Vibration von selbst von der Zahnoberfläche ablöst, ohne
daß der Benutzer mit dem Behandlungswerkzeug auf der Zahnoberfläche kratzen
muß. Die Plaqueentfernung erfolgt somit quasi automatisch bei gleichzeitiger
schonender Behandlung der Zähne durch das zweite Teil des Behandlungs
werkzeuges aus weichem Material.
Durch die Vibration des Behandlungswerkzeugs wird die Stimulierung des Zahn
fleischgewebes verbessert. Die Vibration regt das Zahnfleischgewebe an und
fördert die Durchblutung des Zahnfleischs. Dabei ist es ausreichend, wenn der
Benutzer das Behandlungswerkzeug auf das Zahnfleisch aufsetzt. Die Vibration
des Behandlungswerkzeugs wird dann automatisch auf das Zahnfleisch über
tragen und stimuliert auf diese Weise das Zahnfleisch.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung sind elektrische Antriebsmittel
vorgesehen, mit deren Hilfe das Behandlungswerkzeug in Vibration versetzbar
ist. Dies stellt eine einfache und kostengünstige Möglichkeit dar, die erfindungs
gemäßen Vibrationen zu erzeugen. Die elektrischen Antriebsmittel können dabei
durch ihre Anordnung und/oder Lagerung und/oder ihre sonstige Ausgestaltung
schon ohne weitere Maßnahmen eine Vibration des aufgesteckten Behandlungs
werkzeugs erzeugen. Ebenfalls können die elektrischen Antriebsmittel so gesteu
ert, insbesondere getaktet sein, daß die Vibrationen entstehen. Die erzeugten
Vibrationen pflanzen sich dabei von den elektrischen Antriebsmitteln über das
Gerät selbst, beispielsweise das Gehäuse des Geräts, und gegebenenfalls über
weitere Bauteile zu dem Behandlungswerkzeug fort. Eine direkte Verbindung von
den elektrischen Antriebsmitteln zu dem Behandlungswerkzeug muß daher nicht
zwingend vorhanden sein.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung weisen die elektrischen
Antriebsmittel eine Antriebswelle auf, und es sind Mittel zur Erzeugung der
Vibration des Behandlungswerkzeugs vorgesehen, die mit der Antriebswelle
gekoppelt sind. Die Vibration des Behandlungswerkzeugs wird also durch Mittel
erzeugt, die mit der Antriebswelle zusammenwirken. Dies stellt eine weitere
Vereinfachung hinsichtlich der Erzeugung der erfindungsgemäßen Vibration dar.
Es ist nicht erforderlich, die gesamten elektrischen Antriebsmittel so auszu
gestalten daß die Vibration entsteht, sondern es genügt, die Antriebswelle allein
mit den entsprechenden Mitteln zu koppeln, um die Vibration zu erzeugen. Die
Antriebswelle kann dabei durch ihre Anordnung und/oder Lagerung und/oder ihre
sonstige Ausgestaltung schon ohne weitere Maßnahmen die Vibration des
aufgesteckten Behandlungswerkzeugs erzeugen. Bei den elektrischen Antriebs
mitteln kann es sich also um handelsübliche Gegenstände handeln, während nur
die zugehörige Antriebswelle entsprechend beeinflußt werden muß.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist die Antriebs
welle eine Unwucht auf, die die Vibration des Behandlungswerkzeugs erzeugt.
Dies stellt eine äußerst einfache und kostengünstige Möglichkeit dar, die erfin
dungsgemäße Vibration zu erzeugen. Die Unwucht kann beispielsweise als
kleines Massestück an irgend einer Stelle der Antriebswelle befestigt sein.
Ebenfalls kann die Unwucht durch eine geringfügige Biegung der Antriebswelle
erzeugt werden. Dies alles sind Möglichkeiten, bei denen schon durch geringfügi
ge Maßnahmen eine Unwucht und damit die erfindungsgemäße Vibration des
Behandlungswerkzeugs erzeugt werden kann.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist die Unwucht an einem
Bauteil der Antriebswelle, insbesondere an einem Anschlag der Antriebswelle
angebracht oder integriert. Auf diese Weise ist es nicht mehr erforderlich, die
Unwucht als separate Maßnahme vorzusehen, sondern die Unwucht ist quasi
schon in einem Bauteil der Antriebswelle integriert. Besonders zweckmäßig ist
es, wenn es sich bei diesem Bauteil beispielsweise um einen Anschlag der
Antriebswelle oder dergleichen handelt. In diesem Fall genügt eine entsprechen
de Ausgestaltung dieses an sich schon vorhandenen Anschlags zur Erzeugung
der Unwucht. Ein weiterer Vorteil dieser Weiterbildung besteht darin, daß die
Unwucht sehr genau an die jeweiligen Erfordernisse angepaßt werden kann.
Hierzu ist es nur notwendig, die Unwucht größer oder kleiner vorzusehen oder
mit einem größeren oder kleinerem Abstand von der Achse der Antriebswelle.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist das freie Ende der An
triebswelle in einem Lager geführt, dessen Lagerspiel größer ist als üblich. Auf
diese Weise wird erreicht, daß die Antriebswelle in dem Lager mehr Bewegungs
freiheit hat als an sich erforderlich und damit die Unwucht stärker zur Geltung
kommen kann. Vereinfacht gesagt kann die Antriebswelle aufgrund des größeren
Lagerspiels stärker in dem Lager sich hin- und herbewegen mit der Folge einer
stärkeren Vibration.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist ein Taumelteil
vorgesehen, das von der Antriebswelle in eine taumelnde Rotation versetzbar ist,
und das die Vibration des Behandlungswerkzeugs erzeugt. Die taumelnde Rota
tion des Taumelteils löst dabei die Wirkung der Vibration aus. Dies stellt eine
sehr effektive Weise dar, die erfindungsgemäße Vibration zu erzeugen. Durch die
Ausgestaltung des Taumelteils, insbesondere die Größe und/oder das Gewicht
des Taumelteils kann die Stärke der Vibration besonders einfach beeinflußt
werden. Ein weiterer Vorteil dieser Ausgestaltung besteht darin, daß die elek
trischen Antriebsmittel und/oder die Antriebswelle nicht verändert werden muß,
sondern die erwünschte Vibration allein durch das Taumelteil erzeugt wird. Das
Taumelteil seinerseits ist einfach herstellbar und als solches kostengünstig.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist das Taumelteil im Innern
des Behandlungswerkzeug frei beweglich untergebracht und das freie Ende der
Antriebswelle kann mit dem Taumelteil in Kontakt treten. Durch die Unterbrin
gung des Taumelteils im Innern des Behandlungswerkzeugs sind keinerlei Vor
kehrungen hinsichtlich der Halterung, Lagerung oder dergleichen für das Taumel
teil erforderlich. Des weiteren hat diese Unterbringung den Vorteil, daß die
taumelnde Rotation des Taumelteils unmittelbar das Behandlungswerkzeug
beeinflussen kann, also die durch die Taumelbewegung erzeugte Vibration direkt
auf das Behandlungswerkzeug einwirken kann. Das Merkmal, daß das freie Ende
der Antriebswelle mit dem Taumelteil in Kontakt treten kann, bedeutet ebenfalls,
daß keine feste Verbindung zwischen der Antriebswelle und dem Taumelteil
bestehen muß. Dies hat den Vorteil-, daß das Behandlungswerkzeug mit dem
darin untergebrachten Taumelteil ohne weitere Vorkehrungen auf das gesamte
Gerät zur Behandlung der Zähne und/oder des Zahnfleischs aufgesteckt und
wieder abgezogen werden kann. Wesentlich ist nur, daß ein Kontakt zwischen
den genannten Bauteilen besteht, der ausreicht, um bei rotierender Antriebswelle
auch das Taumelteil in eine Rotation zu versetzen. Dies ist in einfacher Weise
dann schon der Fall, wenn das Taumelteil zum Beispiel auf dem freien Ende der
Antriebswelle aufsitzen oder dieses zumindest berühren kann. Dies ist äußerst
einfach durch eine entsprechende Anordnung und Ausgestaltung insbesondere
des Taumelteils erreichbar.
Bei einer vorteilhaften Weiterbildung der Erfindung ist eine Taumelkante vor
gesehen, an der sich das Taumelteil entlang bewegen kann. Mit der Taumelkante
kann die taumelnde Rotation des Taumelteils beeinflußt werden. Insbesondere ist
es mit Hilfe der Taumelkante in einfacher Weise möglich, die Taumelbewegung
des Taumelteils derart zu verstärken, daß dies auch eine wesentliche Verstär
kung der erzeugten Vibration zur Folge hat. Dies ergibt seinerseits wiederum die
Möglichkeit, das Taumelteil selbst in seiner Ausgestaltung, insbesondere in
seiner Größe und/oder Masse zu verkleinern und die daraus resultierende Verrin
gerung der erzeugten Vibration mit Hilfe der Taumelkante wieder auszugleichen.
Die Taumelkante erlaubt also die Herstellung eines kleineren Taumelteils und
damit eines kleineren Behandlungswerkzeugs bei mindestens gleich großer
Vibration.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Behandlungswerkzeug
auf ein Griffteil lösbar aufsteckbar, es sind die elektrischen Antriebsmittel in dem
Griffteil untergebracht, und es erstreckt sich die Antriebswelle in Richtung zu
dem Behandlungswerkzeug hin. Dies ergibt insgesamt ein Gerät, das schon
hinsichtlich seines Aussehens den bekannten elektrischen Zahnbürsten ähnlich
ist. Des weiteren kann das Behandlungswerkzeug für einen Benutzer ersichtlich
ausgetauscht werden. Dies kann einerseits nach einer Abnutzung des Behand
lungswerkzeugs erfolgen. Andererseits ist aber auch das gesamte Gerät auf
diese Weise für die Benutzung durch mehrere Benutzer geeignet. Auch insoweit
ist das erfindungsgemäße Gerät zur Behandlung der Zähne und/oder des Zahn
fleischs den bekannten elektrischen Zahnbürsten ähnlich. Dadurch erklärt sich
das erfindungsgemäße Gerät aus sich selbst heraus und ist damit ohne weitere
Hinweise einsetzbar.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung weist das Behandlungs
werkzeug eine Reinigungsspitze auf, die kegelförmig ausgebildet ist und sternför
mig zur Spitze hin verlaufende Reinigungskanten besitzt. Diese Ausgestaltung
des Behandlungswerkzeugs hat sich in der Praxis als besonders zweckmäßig im
Hinblick auf die Entfernung von Plaque insbesondere am Zahnfleischsaum durch
die Reinigungskanten einerseits sowie im Hinblick auf die Stimulierung des
Zahnfleischgewebes durch die Kegelform andererseits herausgestellt.
Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist das Behandlungswerkzeug
austauschbar gegen ein Reinigungswerkzeug, das von den elektrischen Antriebs
mitteln über die Antriebswelle in eine Rotation versetzbar ist. Damit eröffnet sich
die Möglichkeit, das gesamte erfindungsgemäße Gerät nicht nur zur Behandlung
der Zähne und/oder des Zahnfleischs einzusetzen, sondern es ist darüber hinaus
möglich, das Gerät mit einem austauschbaren Reinigungswerkzeug zu bestücken
und damit beispielsweise die Zahnzwischenräume oder die Zahnoberflächen zu
reinigen. Als Reinigungswerkzeug kann also beispielsweise ein Reinigungspin zum
Einsatz kommen, der von der Antriebswelle in eine Rotation versetzt werden
kann, und mit dem die Zahnzwischenräume gereinigt werden können. Ebenfalls
ist es möglich, daß als Reinigungswerkzeug ein Borstenkörper verwendet wird,
der von der Antriebswelle in eine rotierende oder alternierende Bewegung ver
setzt werden kann, und mit dem dann die Zahnoberflächen gereinigt werden
können. Durch diese Ausgestaltung werden somit die Verwendungsmöglich
keiten des erfindungsgemäßen Geräts wesentlich erweitert.
Die Lösung der Aufgabe bezüglich des Behandlungswerkzeugs
erfolgt durch die Kennzeichenmerkmale des Anspruchs 13.
Das Behandlungs
werkzeug selbst kann nach Abnutzung durch einen Benutzer selbst ausge
tauscht werden. Dabei weist das Behandlungswerkzeug ein erstes Teil,
beispielsweise einen Schaft, zur Übertragung der Vibration aus einem steifen
Material und ein zweites Teil, beispielweise eine Reinigungsspitze, zur Behandlung
der Zähne und/oder des Zahnfleischs aus einem weichen Material auf.
Weitere Einzelheiten, Vorteile und Anwendungsmöglichkeiten der Erfindung er
geben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von Ausführungsbeispielen, die
in der Zeichnung näher dargestellt sind.
Fig. 1 zeigt eine schematische Perspektivdarstellung eines ersten Ausfüh
rungsbeispiels eines Behandlungswerkzeugs für ein erfindungsgemä
ßes Gerät zur Behandlung der Zähne und/oder des Zahnfleischs,
Fig. 2 zeigt eine schematische, teilweise geschnittene Darstellung der An
triebswelle des erfindungsgemäßen Geräts der Fig. 1,
Fig. 3 zeigt eine schematische Perspektivdarstellung eines zweiten Aus
führungsbeispiels eines Behandlungswerkzeugs für ein erfindungs
gemäßes Gerät zur Behandlung der Zähne und/oder des Zahnfleischs,
und
Fig. 4 zeigt eine schematische Schnittdarstellung durch das Behandlungs
werkzeug der Fig. 3.
In der deutschen Offenlegungsschrift DE 43 09 078 A1 ist ein elektrisch betrie
benes Zahnreinigungsgerät beschrieben, das in seiner Gesamtheit, wie auch im
Hinblick auf seine einzelnen Merkmale hiermit durch ausdrückliche Bezugnahme
in den Offenbarungsgehalt der vorliegenden Patentanmeldung aufgenommen
wird. Dieses Zahnreinigungsgerät stellt die Grundlage dar für die nachfolgend
beschriebenen Ausführungsbeispiele von erfindungsgemäßen Geräten zur Be
handlung der Zähne und/oder des Zahnfleischs. Es versteht sich jedoch von
selbst, daß auch ein anderes entsprechend ausgebildetes Gerät eine derartige
Grundlage bilden kann.
In der deutschen Offenlegungsschrift DE 43 09 078 A1 ist ein Zahnreinigungs
gerät beschrieben, bei dem ein Aufsatzteil auf ein Griffteil aufgesteckt ist. In
dem Griffteil ist ein elektrisch betriebener Motor untergebracht, der von einem
Benutzer über einen Schalter ein- und ausgeschaltet werden kann. Das Auf
satzteil weist ein aufsteckbares Reinigungswerkzeug auf, bei dem ein mit dem
Motor gekoppelter Reinigungspin in einer gebogenen Hülse verschiebbar unterge
bracht ist. Schaltet der Benutzer den Motor ein, so wird der Reinigungspin in
eine Rotation versetzt, so daß der Benutzer mit dem Reinigungspin insbesondere
die Zahnzwischenräume reinigen kann.
In der Fig. 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel eines Behandlungswerkzeugs 1
für ein erfindungsgemäßes Gerät zur Behandlung der Zähne und/oder des Zahn
fleischs dargestellt. Dieses Behandlungswerkzeug 1 kann anstelle des Reini
gungswerkzeugs auf das Aufsatzteil des in der deutschen Offenlegungsschrift
DE 43 09 078 A1 offenbarten Zahnreinigungsgeräts aufgesteckt werden. Das
daraus entstehende Gerät bildet dann das erfindungsgemäße Gerät zur
Behandlung der Zähne und/oder des Zahnfleischs.
Das Behandlungswerkzeug 1 weist einen Schaft 2 auf, der an das Aufsatzteil
des Zahnreinigungsgeräts angepaßt ist, und mit dem das Behandlungswerkzeug
1 auf das Aufsatzteil aufgesteckt werden kann. Der Schaft 2 ist zylindrisch
ausgebildet und verjüngt sich an seinem dem Aufsatzteil abgewandten freien
Ende 4. Die Mittellängsachse 3 des Schafts 2 ist etwa konzentrisch zur
Mittellängsachse des Aufsatzteils angeordnet. An seinem freien Ende 4 ist der
Schaft 2 mit einer Reinigungsspitze 5 versehen, die etwa quer zur
Mittellängsachse 3 absteht. Die Reinigungsspitze 5 ist kegelförmig ausgebildet
und weist Reinigungskanten 6 auf, die sternförmig zur Spitze hin verlaufen.
Der Schaft 2 besteht aus einem steifen Material, zum Beispiel SAN, während die
Reinigungsspitze 5 aus einem weichen Material, zum Beispiel aus Thermoplast
besteht. Insgesamt kann das Behandlungswerkzeug 1 zweckmäßigerweise in
einem Zwei-Komponenten-Spritzverfahren hergestellt werden.
Der Schaft 2 des Behandlungswerkzeugs 1 ist innen hohl. Im auf das Aufsatzteil
aufgesteckten Zustand kann die Antriebswelle des Motors bis in den Bereich des
Behandlungswerkzeugs reichen, muß es aber nicht. In jedem Fall besteht keine
direkte Verbindung zwischen der Antriebswelle und dem Behandlungswerkzeug
1. Die Antriebswelle hat somit keine Last, sondern läuft leer.
In der Fig. 2 ist dies näher dargestellt. Dort ist die Antriebswelle des Motors des
Zahnreinigungsgeräts der deutschen Offenlegungsschrift DE 43 09 078 A1 mit
der Bezugsziffer 7 gekennzeichnet. Diese Antriebswelle 7 verläuft etwa
konzentrisch zur Mittellängsachse 3 des Schafts 2 und damit auch des
Aufsatzteils des Zahnreinigungsgeräts. Die Antriebswelle 7 treibt kein weiteres
Bauteil an.
Die Antriebswelle 7 ist in einem Lager 8 im Innern des Griffteils und in einem
Lager 9 am freien Ende der Antriebswelle 7 und des Griffteils des Zahnreini
gungsgeräts drehbar gelagert. Dazwischen ist ein Anschlag 10 angeordnet, der
fest mit der Antriebswelle 7 verbunden ist. Der Anschlag 10 ist zur Abstützung
einer Feder 11 vorgesehen, die die Antriebswelle 7 immer in eine Grundstellung
zurückdrückt.
An dem Anschlag 10 der Antriebswelle 7 ist auf einer Seite eine Unwucht 12
fest angebracht. Des weiteren weist das Lager 9 ein Lagerspiel auf, das größer
ist, als es für die Lagerung der Antriebswelle 7 an sich erforderlich wäre. Die
Antriebswelle 7 kann sich somit in dem Lager 9 stärker als üblich quer zur Mittel
längsachse 3 hin- und herbewegen.
Im eingeschalteten Betriebszustand des gesamten Geräts hat die Unwucht 12
zur Folge, daß die Antriebswelle 7 nicht rund läuft, sondern sich in dem Lager 9
hin- und herbewegt. Dies bewirkt eine Vibration der Antriebswelle 7, die sich auf
das gesamte erfindungsgemäße Gerät zur Behandlung der Zähne und/oder des
Zahnfleischs ausbreitet. Insbesondere wird die Vibration über das Aufsatzteil und
den steifen Schaft 2 des Behandlungswerkzeugs 1 auf die weiche Reinigungs
spitze 5 übertragen.
Mit Hilfe dieser auf die Reinigungsspitze 5 übertragenen Vibration kann ein
Benutzer einerseits die Zähne insbesondere im Bereich des Zahnsaums reinigen
und/oder andererseits das Zahnfleischgewebe stimulieren, also die Durchblutung
des Zahnfleischs anregen. Die Entfernung von Plaque wird insbesondere durch
die Reinigungskanten 6 der Reinigungsspitze 5 unterstützt, während der Stimulie
rung des Zahnfleischgewebes insbesondere das weiche Material der Reinigungs
spitze 5 zugute kommt.
In der Fig. 3 ist ein zweites Ausführungsbeispiel eines Behandlungswerkzeugs 13
für ein erfindungsgemäßes Gerät zur Behandlung der Zähne und/oder des Zahn
fleischs dargestellt. Dieses Behandlungswerkzeug 13 kann anstelle des Reini
gungswerkzeugs auf das Aufsatzteil des in der deutschen Offenlegungsschrift
DE 43 09 078 A1 offenbarten Zahnreinigungsgeräts aufgesteckt werden. Das
daraus entstehende Gerät bildet dann das erfindungsgemäße Gerät zur Behand
lung der Zähne und/oder des Zahnfleischs.
Das Behandlungswerkzeug 13 weist einen Schaft 14 auf, der an das Aufsatzteil
des Zahnreinigungsgeräts angepaßt ist, und mit dem das Behandlungswerkzeug
13 auf das Aufsatzteil aufgesteckt werden kann. Der Schaft 14 ist zylindrisch
ausgebildet und verjüngt sich an seinem dem Aufsatzteil abgewandten freien
Ende 15. Die Mittellängsachse 16 des Schafts 14 ist etwa konzentrisch zur
Mittellängsachse des Aufsatzteils angeordnet. An seinem freien Ende 15 ist der
Schaft 14 mit einer Reinigungsspitze 17 versehen, die etwa quer zur Mittellängs
achse 16 absteht. Die Reinigungsspitze 17 ist kegelförmig ausgebildet und weist
Reinigungskanten 18 auf, die sternförmig zur Spitze hin verlaufen.
In der Fig. 4 ist das Behandlungswerkzeug 13 in einer Schnittdarstellung gezeigt.
Dort ist die Antriebswelle des Motors des Zahnreinigungsgeräts der deutschen
Offenlegungsschrift DE 43 09 078 A1 mit der Bezugsziffer 19 gekennzeichnet.
Diese Antriebswelle 19 verläuft etwa konzentrisch zur Mittellängsachse 16 des
Schafts 14 und damit auch des Aufsatzteils des Zahnreinigungsgeräts.
Das Behandlungswerkzeug 13 ist innen hohl. Die Antriebswelle 19 reicht bis in
das Innere des Behandlungswerkzeugs 13. Dort ist des weiteren ein Taumelteil
20 untergebracht, das rotationssymmetrisch ausgebildet ist und an seinem der
Antriebswelle 19 abgewandten Ende eine Kugelform besitzt. Das Taumelteil 20
ist aus einem schweren Material hergestellt, insbesondere aus Stahl.
Das Behandlungswerkzeug 13 weist im Innern eine Taumelkante 21 auf, die im
Bereich des Taumelteils 20 angeordnet ist, und die der Führung des Taumelteils
20 dient. Der Durchmesser der Taumelkante 21 ist größer als der Außendurch
messer des Taumelteils 20. Ansonsten ist das Taumelteil 20 im Innern des
Behandlungswerkzeugs 13 frei beweglich.
Die Antriebswelle 19 und das Taumelteil 20 sind derart ausgebildet und zuein
ander angeordnet, daß das freie Ende der Antriebswelle 19 mit dem Taumelteil
20 in Kontakt treten kann. Insbesondere berührt das freie Ende der Antriebswelle
19 gerade das der Kugelform abgewandte freie Ende des Taumelteils 20.
Im eingeschalteten Betriebszustand des gesamten Geräts hat der Kontakt zwi
schen der Antriebswelle 19 und dem Taumelteil 20 zur Folge, daß die Rotation
der Antriebswelle 19 zumindest teilweise auf das Taumelteil 20 übertragen wird.
Durch die freie Beweglichkeit des Taumelteils 20 im Innern des Behandlungs
werkzeugs 13 wird das Taumelteil 20 in eine taumelnde Rotation versetzt. Dies
bedeutet, daß das Taumelteil 20 einerseits etwa um seine Längsachse rotiert
und gleichzeitig etwa um eine Querachse taumelt.
Das Taumelteil 20 bewegt sich an der Taumelkante 21 entlang und wird dadurch
aufgrund des größeren Durchmessers der Taumelkante 21 in seiner Rotations
bewegung gestört und in eine Taumelbewegung versetzt. Die taumelnde Rota
tionsbewegung wird durch die Taumelkante 21 somit weiter unterstützt und
verstärkt.
Insgesamt hat die taumelnde Bewegung des Taumelteils 20 im Innern des Be
handlungswerkzeugs 13 zur Folge, daß das Behandlungswerkzeug 13 in eine
Vibration versetzt wird. Durch die örtliche Nähe des Taumelteils 20 wird dabei
insbesondere die Reinigungsspitze 17 in eine Vibration versetzt.
Mit Hilfe dieser auf die Reinigungsspitze 17 einwirkenden Vibration kann ein
Benutzer einerseits die Zähne insbesondere im Bereich des Zahnsaums reinigen
und/oder andererseits das Zahnfleischgewebe stimulieren, also die Durchblutung
des Zahnfleischs anregen. Die Entfernung von Plaque wird insbesondere durch
die Reinigungskanten 18 der Reinigungsspitze 17 unterstützt, während der
Stimulierung des Zahnfleischgewebes insbesondere das weiche Material der
Reinigungsspitze 17 zugute kommt.
Es versteht sich von selbst, daß die beiden beschriebenen Ausführungsbeispiele
auch kombiniert werden können. Bei einem derartigen dritten Ausführungsbei
spiel weist dann die Antriebswelle eine Unwucht auf und des weiteren ist ein
Taumelteil vorhanden. Auf diese Weise ist es möglich, eine noch stärkere Vi
bration des Behandlungswerkzeugs und insbesondere der Reinigungsspitze und
damit eine noch effektivere Reinigung der Zähne und/oder Stimulierung des
Zahnfleischs zu erzeugen.
Claims (13)
1. Gerät zur Behandlung der Zähne und/oder des Zahnfleischs mit einem
Behandlungswerkzeug (1, 13) zur Entfernung von Plaque insbesondere am
Zahnfleischsaum und/oder zur Stimulierung des Zahnfleischgewebes,
wobei das Behandlungswerkzeug (1, 13) in Vibration versetzbar ist, da
durch gekennzeichnet, daß das Behandlungswerkzeug (1, 13) ein erstes Teil,
beispielsweise einen Schaft (2, 14) zur Übertragung der Vibration bestehend
aus einem steifen Material und ein zweites Teil, beispielsweise eine Reini
gungsspitze (5, 17) zur Behandlung der Zähne und/oder des Zahnfleischs
bestehend aus einem weichen Material aufweist.
2. Gerät nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß elektrische
Antriebsmittel vorgesehen sind, mit deren Hilfe das Behandlungswerkzeug
(1, 13) in Vibration versetzbar ist.
3. Gerät nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die elektri
schen Antriebsmittel eine Antriebswelle (7, 19) aufweisen, und daß Mittel
zur Erzeugung der Vibration des Behandlungswerkzeugs (1, 13) vorgese
hen sind, die mit der Antriebswelle (7, 19) gekoppelt sind.
4. Gerät nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Antriebs
welle (7) eine Unwucht (12) aufweist, die die Vibration des Behandlungs
werkzeugs (1) erzeugt.
5. Gerät nach Patentanspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Unwucht
(12) an einem Bauteil der Antriebswelle (7), insbesondere an einem An
schlag (10) der Antriebswelle (7) angebracht oder integriert ist.
6. Gerät nach Patentanspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
freie Ende der Antriebswelle (7) in einem Lager (9) geführt ist, dessen
Lagerspiel größer ist als üblich.
7. Gerät nach Patentanspruch 3 oder nach einem der Patentansprüche 4 bis
6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Taumelteil (20) vorgesehen ist, das
von der Antriebswelle (19) in eine taumelnde Rotation versetzbar ist, und
das die Vibration des Behandlungswerkzeugs (13) erzeugt.
8. Gerät nach Patentanspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Taumelteil
(20) im Innern des Behandlungswerkzeugs (13) frei beweglich unterge
bracht ist, und daß das freie Ende der Antriebswelle (19) mit dem Taumel
teil (20) in Kontakt treten kann.
9. Gerät nach Patentanspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine
Taumelkante (21) vorgesehen ist, an der sich das Taumelteil (20) entlang
bewegen kann.
10. Gerät nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Behandlungswerkzeug (1, 13) auf ein Griffteil lösbar
aufsteckbar ist, daß die elektrischen Antriebsmittel in dem Griffteil unterge
bracht sind, und daß die Antriebswelle (7, 19) sich in Richtung zu dem
Behandlungswerkzeug (1, 13) hin erstreckt.
11. Gerät nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Behandlungswerkzeug (1, 13) eine Reinigungsspitze (5,
17) aufweist, die kegelförmig ausgebildet ist und sternförmig zur Spitze hin
verlaufende Reinigungskanten (6, 18) besitzt.
12. Gerät nach einem der vorhergehenden Patentansprüche, dadurch gekenn
zeichnet, daß das Behandlungswerkzeug (1, 13) austauschbar ist gegen ein
Reinigungswerkzeug, das von den elektrischen Antriebsmitteln über die
Antriebswelle (7, 19) in eine Rotation versetzbar ist.
13. Behandlungswerkzeug zur Entfernung von Plaque insbesondere am Zahn
fleischsaum und/oder zur Stimulierung des Zahnfleischgewebes, wobei das
Behandlungswerkzeug mit einem Gerät zur Behandlung der Zähne und/oder
des Zahnfleischs verbindbar und in Vibration versetzbar ist, dadurch ge
kennzeichnet, daß das Behandlungswerkzeug (1, 13) ein erstes Teil, beispiels
weise einen Schaft (2, 14) zur Übertragung der Vibration aus einem steifen
Material und ein zweites Teil, beispielsweise eine Reinigungsspitze (5, 17) zur
Behandlung der Zähne und/oder des Zahnfleischs aus einem weichen
Material aufweist.
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