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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Massagebürstenkopf zur Zahnfleischmassage,
der von einem Handteil einer elektrischen Zahnbürste oszillierend und/oder
vibrierend antreibbar ist, mit von einer Arbeitsseite vorstehenden
Massageelementen aus Weichmaterial.
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Die
DE 93 10 824 U1 beschreibt
einen Massagebürstenkopf
für elektrische
Zahnbürsten,
der im wesentlichen aus einem etwa quaderförmigen Gummiformteil besteht,
das nach Entfernen des für
die Zahnreinigung vorgesehenen Bürstenkopfs
auf den Bürstenträger der
Zahnbürste
gesteckt werden kann. An dem Gummiformteil sind fingerförmige Noppen vorgesehen,
die für
die Gesichtsmassage verwendet werden sollen. Ein solcher Massagebürstenkopf
ist jedoch für
die Zahnfleischmassage an modernen elektrischen Zahnbürsten wenig
geeignet. In jüngerer Zeit
haben sich sogenannte Schallzahnbürsten etabliert, die mit einer
Antriebsfrequenz im Bereich von etwa 260 Hz arbeiten, wie beispielsweise
aus der
US 5,613,259 bekannt.
Die hohen Frequenzen solcher elektrischer Zahnbürsten eignen sich hervorragend für Massagezwecke,
sodaß mithilfe
solcher Zahnbürsten
mittels des Borstenfelds das Zahnfleisch massiert werden soll. Leider
sind die benutzten Nylonfilamente oft zu weich und instabil für eine gute Massagewirkung.
Macht man die Borsten hingegen steifer, neigen sie zum Stechen in
das Zahnfleisch und können
im normalen Putzmodus das Zahnfleisch verletzen.
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Werden
hingegen Massagebürstenköpfe mit Massageelementen
aus Weichmaterial, wie sie aus der
DE 93 10 824 U1 bekannt sind, mit solchen
Hochfrequenzzahnbürsten
verwendet, kommt es zu verschiedenen Problemen. Einerseits kann
es dazu kommen, daß die
Massageelemente aufgrund der hohen Frequenz der Bewegung instabil
werden und sehr große
Schwingungsamplituden ausführen,
sodaß sie
beim Kontakt zum Zahnfleisch sofort gebremst werden und nicht mehr
effektiv massieren. Andererseits können die Massageelemente nicht
beliebig versteift werden, um den genannten Abbremseffekt zu verhindern,
da dies auf dem Zahnfleisch als unangenehm empfunden wird und dieses
sogar reizen kann.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten
Massagebürstenkopf
zur Zahnfleischmassage zu schaffen, der Nachteile des Standes der
Technik vermeidet und letzteren in vorteilhafter Weise weiterbildet.
Vorzugsweise soll eine effektive Zahnfleischmassage erreicht werden,
die als angenehm empfunden wird.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen
Massagebürstenkopf
gemäß Patentanspruch
1 sowie eine Zahnbürste
mit einem solchen Massagebürstenkopf
gelöst.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Erfindungsgemäß sind also
die Massageelemente an dem Massagebürstenkopf ausreichend weich,
um sich sanft an das zu massierende Zahnfleisch anzulegen und dort
als angenehm empfunden zu werden, und gleichzeitig sind sie trotz
der Weichheit ihres Materials ausreichend formstabil ausgebildet,
um mit hohen Antriebsfrequenzen bewegt zu werden. Die Massageelemente
sind erfindungsgemäß aus einem
Weichmaterial mit einer Härte
von weniger als 50 Shore A gefertigt und besitzen eine mit mehr
als 200 Hz stabil bewegbare Form. Die Massageelemente sind insbesondere
derart ausgebildet, daß sie
eine Oszillations- bzw. Vibrationsbewegung mit mehr als 200 Hz stabil
ausführen
und hierbei nicht in Resonanz geraten.
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In
Weiterbildung der Erfindung besitzen die Massageelemente eine Härte von
weniger als 40 Shore A, um ein besonders angenehmes Massageempfinden
zu erzeugen. Sie können
grundsätzlich aus
verschiedenen Materialien bestehen. Vorzugsweise bestehen die Massageelemente
aus einem thermoplastischen Elastomer.
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Um
dennoch eine hochfrequente Antriebsbewegung zu ermöglichen,
sind die Massageelemente mit ihrer Resonanzfrequenz derart auf die
Antriebsfrequenz des sie antreibenden Zahnbürstenhandteils abgestimmt,
daß kein
Stehenbleiben eintritt. Insbesondere können die Massageelemente mit
einer Eigenfrequenz von mehr als 200 Hz abweichend von der Zahnbürstenantriebsfrequenz
ausgebildet sein. Der Abstand der Eigenfrequenz von der Zahnbürstenantriebsfrequenz
wird ausreichend groß gewählt, um
eine Resonanz zu unterbinden. Nach einer vorteilhaften Ausführung der
Erfindung besitzen die Massageelemente eine Eigenfrequenz, die mindestens
das 1,1-fache, ggf. mehr als das 1,5-fache der Antriebsfrequenz
des Zahnbürstenantriebs
beträgt.
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Ihre
Formstabilität
auch bei hohen Antriebsfrequenzen trotz der Härte von weniger als 40 Shore A
erhalten die Massageelemente insbesondere durch ihre Form, die vorzugsweise
von zylindrischen Stiften abweichen kann. Grundsätzlich können die Massageelemente unterschiedliche
Formen besitzen, solange die ausreichende Formstabilität bei hochfrequenten
Antriebsbewegungen erhalten bleibt. Nach einer Ausführung der
Erfindung können
die Massageelemente mit einem Verhältnis von Höhe zu Breite bzw. Durchmesser
von weniger als 1 ausgebildet sein. Dies ist jedoch nicht zwingend,
es können bei
entsprechender Formgebung auch andere Höhen-/Breitenverhältnisse
vorgesehen sein.
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In
Weiterbildung der Erfindung können
kelchförmige
Massageelemente vorgesehen sein, die vorzugsweise jeweils einen
sich vom Boden weg erweiternden Innen- bzw. Hohlraum besitzen. Die
Kelchwandung kann dabei einen sich vom Boden weg verjüngenden
Querschnitt besitzen. Insbesondere kann die Kelchwandung zu ihrem
Rand hin in eine dünne Auflagelippe
auslaufen. Mithilfe eines solchen lippenförmigen Randes können sich
die Massageelemente auf glatten Oberflächen wie Saugnäpfe ansaugen und
erzeugen hierdurch beim Abnehmen oder beim Hin- und Herschwingen
einen Unterdruck, der zusätzlich
zur mechanischen Vibration massierend wirkt. Durch den sich aufweitenden
Querschnitt wird durch die in diesem Fall trompeten- bzw. blütenkelchförmigen Massageelemente
eine große
Zahnfleischfläche
erfasst. Durch die im Inneren hohle Ausbildung können sie dabei leicht komprimiert
werden, sodaß sie
gute Federeigenschaften besitzen und sich leicht in unterschiedlichen
Raumrichtungen der Oberfläche anpassen
können.
Trotzdem sind die kelchförmigen Massageelemente
in ihrer Formgestaltung aber so stabil, daß sie kein großes Überschwingen
ermöglichen
und bei der Antriebsfrequenz des Zahnbürstenhandteils nicht in Resonanz
geraten.
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Alternativ
oder zusätzlich
zu solchen kelchförmigen
Massageelementen können
in Weiterbildung der Erfindung auch insgesamt etwa pilzförmige Massageelemente
vorgesehen sein, die einen platten- bzw. tellerförmigen Arbeitskopf aufweisen,
der von einem stielförmigen
Träger
gestützt
ist. Die plattenförmigen
Arbeitsköpfe
können
dabei plan oder leicht gebogen sein, bestehen in jedem Fall aus Weichmaterial
und sind vorzugsweise in der Mitte pilzartig aufgeständert, so
daß sie
sozusagen im Abstand einiger Millimeter über dem Trägerkorpus des Massagebürstenkopfes
schweben. Insbesondere ist der Arbeitskopf derart gelagert, daß er mehrachsig verkippbar
ist, um ein optimales Anpassen an die Zahnfleischoberfläche zu gewährleisten.
Durch den stielförmigen
Träger
wird die Vibration des Antriebs übertragen,
wobei die plattenförmigen
Arbeitsköpfe kleine
Schwingungen ausführen
können.
Hierdurch kommt es beim Aufsetzen der Arbeitsköpfe auf das Zahnfleisch zu
leichten Klopfbewegungen ähnlich wie
bei einer Klopfmassage, wodurch die Durchblutung des Zahnfleisches
stimuliert wird. Die Größe der plattenförmigen Arbeitsköpfe, die
Länge sowie
der Durchmesser des stielförmigen
Trägers
sowie die Shore-Härte
des Weichmaterials werden vorteilhafterweise so dimensioniert, daß die Eigenfrequenz
der plattenförmigen
Arbeitsköpfe
außerhalb
der Antriebsfrequenz des Zahnbürstenantriebs
liegt, sich jedoch durch Überschwingen
die Amplitude leicht vergrößert. Um
die Massagewirkung weiter zu erhöhen, können die
Platten auf der Arbeitsfläche
zum Zahnfleisch hin über
eine Struktur verfügen,
z. B. kleine Noppen oder Lamellen aufweisen.
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Alternativ
oder zusätzlich
zu den vorgenannten Massageelementen können auch Massageelemente in
Form kegelförmiger
Noppen vorgesehen sein. Vorteilhafterweise besitzen die Noppen einen abgerundeten
Kopf. Durch die kegelförmige
Gestalt der Noppen verjüngen
sich diese von der Basis weg, sodaß eine Kopflastigkeit verhindert
wird und im Gegensatz zu länglichen
hohlzylindrischen Massagestiften eine ausreichende Formstabilität zur Bewegung auch
bei hohen Frequenzen erreicht wird.
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Um
eine gute Anpassung der Massageelemente an die Topographie des Zahnfleisches
zu erreichen, können
die Massageelemente in Richtung ihrer Längsachsen bzw. in Richtung
senkrecht zu der Zahnfleischfläche
nachgiebig gelagert sein, sodaß die
Massageelemente sozusagen stauchbar sind. Besonders vorteilhaft
ist es, wenn die Massageelemente auf einem elastischen Lagerkissen
aus Weichmaterial angeordnet sind, das selbst eine geringere Härte als
die Massageelemente besitzen kann. Diese kissenartige Weichauflage,
auf der die Massageelemente abgestützt sind, kann vorteilhafterweise
einen gelartigen Kern mit einer Shore-Härte von weniger als 20 Shore
besitzen, der zur Erhöhung
der mechanischen Reißfestigkeit
mit einer härteren
Außenkomponente
abgedeckt sein kann. Die Außenkomponente
ist dabei vorteilhafterweise immer noch aus Weichmaterial. Die Ummantelung
kann eine Shore-Härte besitzen,
die um mehr als 5 Shore A größer ist
als die des gelartigen Kernes.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist auch die der Arbeitsseite des Massagebürstenkopfes
abgewandte Rückseite
mit Weichmaterial ummantelt. Hierdurch entstehen bei versehentlichem
Berühren der
Zähne keine
unangenehmen Vibrationen. Zudem kann die Hartsubstanz der Zähne keinen
Schaden nehmen.
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In
Weiterbildung der Erfindung können
an dieser rückseitigen
Ummantelung des Massagebürstenkopfes
ebenfalls Massageelemente angebracht sein, die zur Arbeitsseite
hin vorspringen und zusammen mit den dort vorgesehenen Massageelementen ein
Massageelementefeld bilden. Die von der rückseitigen Ummantelung vorspringenden
Massageelemente besitzen naturgemäß eine größere Länge als die von der Vorderseite
vorspringenden Massageelemente. Hierdurch werden die Vorteile von
Massagebürsten
mit langen Massageelementen mit denen der weichen, kurzen Massageelemente
kombiniert, wodurch ein über
weite Anwendungsbereiche optimaler Massageeffekt erzielt wird.
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In
Weiterbildung der Erfindung können
die Arbeitsköpfe
der Massageelemente in unterschiedlichen Höhenlagen angeordnet sein. Hierdurch
können
z. B. tiefer liegende Zahnfleischflächen, wie z. B. an den Übergängen zu
den Zähnen
hin, höchst
effizient massiert werden. Nach einer Ausführung der Erfindung können am
Rand des Massageelementefeldes angeordnete Massageelemente eine
größere Höhe besitzen
als weiter im Inneren des Feldes liegende Massageelemente. Die äußeren, längeren Massageelemente
können
an den Übergängen zu den
Zähnen
hin optimal massieren, während
die zentralen Massageelemente die darüber liegenden Zahnfleischabschnitte
massieren.
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In
Weiterbildung der Erfindung sind die Massageelemente aus Weichmaterial
integral einstückig an
einen vorzugsweise stielförmigen
Massagekopfträger
aus Hartmaterial angeformt. Dies kann insbesondere mittels eines
Mehrkomponentenspritzgussverfahrens erreicht werden. An den Massagebürstenträger aus
Hartkunststoff werden die Massageelemente, das diese tragende Stützkissen
sowie ggf. Ummantelungen auf der Rückseite angespritzt. Es versteht
sich, daß verschiedene
Abschnitte der aus Weichmaterial angespritzten Teile aus verschiedenen
Weichmaterialien mit unterschiedlicher Härte angespritzt werden können.
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An
seinem den Massageelementen abgewandten Ende besitzt der Massagekopfträger zweckmäßigerweise
geeignete Kupplungsmittel zum Ankuppeln des Massagekopfträgers an
den Handteil einer Zahnbürste,
insbesondere an dessen Antriebsstück, wie es z. B. bei der aus
der
US 5,613,259 bekannten
Zahnbürste
vorhanden ist.
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Die
vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
und zugehöriger
Zeichnungen näher
erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
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1:
eine schematische Darstellung eines Massagebürstenkopfes zum Aufstecken
auf eine elektrische Zahnbürste
mit drei kelchförmigen
Massageelementen aus Weichmaterial in einer perspektivischen Ansicht,
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2:
einen Längsschnitt
durch den Massagebürstenkopf
aus 1,
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3:
eine schematische Darstellung eines Massagebürstenkopfes nach einer weiteren
bevorzugten Ausführung
der Erfindung mit einer Mehrzahl von Massageelementen in Form kegelförmiger Noppen
in einer perspektivischen Ansicht,
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4:
einen Längsschnitt
durch den Massagebürstenkopf
aus 3,
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5:
einen Längsschnitt
durch einen Massagebürstenkopf ähnlich 4 nach
einer weiteren Ausführung
der Erfindung, bei der die kegelförmigen Massagenoppen auf einem
elastischen Lagerkissen mit Gelkern ruhen,
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6:
eine schematische Darstellung eines Massagebürstenkopfes nach einer weiteren
Ausführung
der Erfindung mit einer Mehrzahl von Massageelementen in Form kegelförmiger Noppen
in perspektivischer Ansicht, wobei die Weichmaterialummantelung
einschließlich
Massageelementen in einem Core-Back-Verfahren angespritzt ist und
den Hartmaterialkern des Bürstenträgers durchdringt,
wie dies 7 zeigt,
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7:
einen Längsschnitt
durch den Massagebürstenkopf
aus 6,
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8:
einen Längsschnitt
durch einen Massagebürstenkopf
nach einer weiteren Ausführung
der Erfindung ähnlich 7,
wobei die kegelförmigen Massagenoppen
auf einem elastischen Lagerkissen mit Gelkern gelagert sind,
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9:
eine schematische Darstellung eines Massagebürstenkopfs nach einer weiteren
Ausführung
der Erfindung in perspektivischer Ansicht, bei der an einer rückseitig
vorgesehenen Weichmaterialummantelung zur Arbeitsseite hin vorspringend
weitere Massageelemente angespritzt sind,
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10:
einen Längsschnitt
durch den Massagebürstenkopf
aus 9,
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11:
eine schematische Darstellung eines Massagebürstenkopfes nach einer weiteren
Ausführung
der Erfindung mit pilzförmigen
Massageelementen mit plattenförmigen
Arbeitsköpfen
nach einer weiteren Ausführung
der Erfindung,
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12:
eine vergrößerte Seitenansicht
der Massageelemente des Massagebürstenkopfes
aus 11,
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13:
eine Draufsicht auf den Massagebürstenkopf
aus 11, und
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14:
einen Längsschnitt
durch den Massagebürstenkopf
aus 11.
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Der
in den
1 und
2 gezeigte Massagebürstenkopf
1 umfasst
einen stielförmigen
Massagekopfträger
2,
der an seinem einen Ende eine Kupplung
3 in Form einer
Aussparung
4 aufweist, mit der er passgenau auf das Antriebsstück eines
nicht gezeigten Handteils einer elektrischen Zahnbürste aufsteckbar
ist. Bezüglich
der Ausbildung des Handteils kann auf die
US 5,613,259 verwiesen werden, dessen
Antrieb eine oszillierende bzw. vibrierende Bewegung des aufgesteckten
Bürstenträgers bzw.
im vorliegenden Fall Massagekopfträgers mit mehr als 200 Hz erzeugen
kann.
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An
seinem anderen Ende trägt
der Massagekopfträger 2 eine
Mehrzahl von Massageelementen 5 in Form von Trompeten-
bzw. Blütenkelchen,
die jeweils einen sich vom Boden weg erweiternden Querschnitt besitzen
und dementsprechend einen sich nach außen erweiternden Hohlraum 6 begrenzen. Die
Kelchwandung besitzt dabei eine zu den Rändern der Kelche hin abnehmende
Wandstärke.
Die Ränder
der Kelche bilden eine Dichtlippe 7, mit der die Kelche
sich wie Saugnäpfe
ansaugen können und
beim Abnehmen oder Hin- und Herschwingen einen Unterdruck erzeugen,
der zusätzlich
zur mechanischen Vibration massierend wirkt.
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Wie 2 zeigt,
besteht der Massagekopfträger 2 aus
Hartkunststoff, während
die Massageelemente 5 aus einem Weichmaterial mit einer Shore-Härte von
weniger als 40 Shore A bestehen. In bevorzugter Ausführung der
Erfindung sind die Massageelemente 5 in einem Zweikomponentenspritzverfahren
an den Massagekopfträger 2 aus
Hartkunststoff angespritzt, vorzugsweise aus einem thermoplastischen
Elastomer.
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Wie
die 1 und 2 zeigen, ist auch die Rückseite 8 des
Massagekopfträgers 2,
die der Arbeitsseite 9 mit den Massageelementen 5 gegenüberliegt,
mit Weichmaterial ummantelt. Die Ummantelung 10 kann dabei
um den gesamten Umfang des Massagekopfträgers 2 herum reichen.
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Die
Wandstärken,
Breiten- und Höhenverhältnisse
der kelchförmigen
Massageelemente 5 sind in der gezeichneten Ausführungsform
so eingestellt, daß auch
bei Shore-Härten
unter 40 Shore A die Eigenfrequenz der Massageelemente 5 deutlich über 200
bis 500 Hz liegt. Ein starkes Überschwingen
der Kelche wird damit vermieden. In jedem Fall ist die Eigenfrequenz
der Massageelemente 5 so eingestellt, daß sie ausreichend
von der Antriebsfrequenz des Zahnbürstenhandteils abweicht.
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Bei
der Ausführungsform
nach den 3 und 4 besitzt
der Massagebürstenkopf 1 ebenfalls
einen Massagekopfträger 2 aus
Hartkunststoff mit einem an seinem einen Ende vorgesehenen Kupplungsabschnitt.
Die Massageelemente 5 bestehen bei dieser Ausführungsform
aus kegelförmigen Noppen
mit abgerundeten Köpfen,
die aus einem Plateau aus weichem Material herauswachsen. Die kegelförmigen Massageelemente 5 besitzen
einen zu ihren abgerundeten Spitzen hin abnehmenden Querschnitt
und weisen ein solches Höhen-
und Durchmesserverhältnis
auf, daß ihre
Eigenfrequenz um mindestens den Faktor 1,1 oberhalb der Antriebsfrequenz
des Handstücks
liegt. Das vorgenannte Plateau aus Weichmaterial, das die Massageelemente 5 trägt, bildet
ein Lagerkissen 11, das elastisch nachgiebig ausgebildet
ist und einen Höhenausgleich
in Axialrichtung der kegelförmigen
Noppen 5 und eine bessere Kippbewegung dieser Noppen erlaubt.
Das Lagerkissen 11 kann aus einem Weichmaterial mit einer
Shore-Härte
von unter 50 Shore A aus einem Teil hergestellt sein. Wie die 3 und 4 zeigen,
ist der Kopf des Massagekopfträgers 2 komplett
umspritzt mit dem die Massageelemente 5 bildenden Weichmaterial,
vorzugsweise in einem Zweikomponentenspritzgussverfahren. Wie 3 zeigt,
umfaßt das
Massageelementefeld 12 drei Reihen von kegelförmigen Massageelementen 5,
die in Axialrichtung des Massagekopfträgers 2 nebeneinander
angeordnet sind. Wie 4 zeigt, besitzen hierbei die
in Axialrichtung vordersten und hintersten Massageelemente 5 eine
geringfügig
größere Höhe als die
mittig angeordneten Massageelemente.
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Der
Massagekopfträger 2 ist über das
Massageelementefeld 12 hinaus flächig mit Weichmaterial umspritzt,
um keine unangenehmen Vibrationen auf den Zähnen erzeugen zu können.
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Der
in 5 gezeigte Massagebürstenkopf 1 entspricht
weitgehend der Ausführung
der 3 und 4. Wesentlicher Unterschied
ist die Ausbildung des Lagerkissens 11, das in der Ausführung nach 5 im
Mehrkomponentenspritzguss aus mehreren Komponenten hergestellt ist.
Es umfaßt
einen gelartigen Kern 13 aus sehr weichem Material mit
einer Shore-Härte
von vorzugsweise weniger als 10 Shore A. Über diesen Weichkern 13 wird
sodann eine etwas härtere,
aber trotzdem immer noch weiche Kunststoffkomponente gespritzt,
die vorzugsweise eine Härte
im Bereich von 5 bis 60 Shore A aufweisen kann. Auf dieser Ummantelung 14 des
Kerns 13 des Lagerkissens 14 sind die kegelförmigen Massageelemente 5 integral
angeformt.
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Zuerst
wird vorteilhafterweise der Massagekopfträger 2 aus Hartkunststoff
gespritzt und sodann in einem Koinjektionsverfahren das Material
des Kerns 13 des Lagerkissens 14 aufgespritzt.
Zusammen mit dem Material des Kerns 13 wird dessen Ummantelung 14 gespritzt.
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Diese
Ausbildung des Lagerkissens 14 mit einem sehr weichen Kern 13 hat
den Vorteil, daß die äußere Ummantelung 14 eine
gewisse mechanische Widerstandsfähigkeit
gegen Verschleiß oder
mechanische Angriffe besitzt, während
die innere, sehr weiche Komponente des Kerns 13 eine hervorragende Anpassung
an das Zahnfleisch gewährleistet.
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Die
in den 6 bis 8 gezeigten Massagebürstenköpfe 1 ähneln grundsätzlich in
Bezug auf die Ausbildung der Massageelemente 5 der zuvor
beschriebenen Ausführung.
Wie in den vorausgegangenen Beispielen wird zunächst der Massagekopfträger 2 aus
einem geeigneten Hartkunststoff gespritzt und sodann die Weichkomponenten.
Die rückseitige Ummantelung 10 des
Massagekopfträgers 2 aus Weichmaterial,
die dem Schutz der Zähne
dient, kann separat gespritzt werden oder auch zusammen mit den
Massageelementen 5 und dem diese tragenden Lagerkissen 11.
Die Ummantelung 10 zum Schutz der Zähne kann dabei aus einem anderen Weichmaterial
als die Massageelemente 5 und/oder das diese tragende Lagerkissen 11 hergestellt
sein.
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Wie 8 zeigt,
kann auch hier das Lagerkissen 11 in der zuvor beschriebenen
Weise in einem Koinjektionsverfahren mit einem innenliegenden gelartigen
Kern 13 aus sehr weichem Material und einer außenliegenden
Ummantelung 14 aus einer etwas widerstandsfähigeren,
härteren
Komponente gefertigt sein.
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Der
in den 9 und 10 gezeigte Massagebürstenkopf 1 ist ähnlich dem
in 7 gezeigten Massagebürstenkopf aufgebaut. Zusätzlich wird
jedoch die rückseitige
Ummantelung 10 des Massagekopfträgers 2 für die Lagerung
weiterer Massageelemente 5 genutzt. Auch diese außenliegenden
Massageelemente 5 erstrecken sich zu der Arbeitsseite 9 des
Massagekopfträgers 2 hin.
Sie sind vorteilhafterweise ebenfalls aus einem weichen thermoplastischen
Elastomer mit einer Shore-Härte
von unter 40 Shore A gefertigt und können ein kleines Längen-Durchmesser-Verhältnis besitzen,
also kurz und kegelig sein. In der gezeichneten Ausführungsform jedoch
sind sie etwas länger
und weniger kegelig als die auf der Arbeitsseite 9 angeordneten
Massageelemente 5 und besitzen vorteilhafterweise eine
etwas größere Shore-Härte als
diese innenliegenden Massageelemente, so daß sie steif genug sind, um
bei der Antriebsfrequenz des Handteils nicht in Resonanz zu kommen.
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Vorteilhafterweise
werden bei dieser Ausführung
die Vorteile von Massageelementen 5 mit größerer Länge mit
denen der weichen und kurzen kegelförmigen Massageelemente kombiniert.
Durch mehrkomponentige Herstellung kann die Shore-Härte jeder
Geometrie der Mas sageelemente 5 angepaßt werden, so daß ein optimaler
Massageeffekt entsteht. Gerade die längeren schmalen Massageelemente 5 am
Rand des Massageelementefeldes 12 erreichen die Stellen
zwischen den Zähnen,
während die
kegelförmigen
Massageelemente 5 effektiv das Zahnfleisch auf einer größeren Fläche massieren. Wie 10 zeigt,
besitzen die am Rand des Massageelementefeldes 12 liegenden
Massageelemente 5 eine etwas größere Höhe als die innenliegenden Massageelemente.
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Bei
der in den 11 bis 14 gezeigten Ausführungsform
des Massagebürstenkopfes 1 sind als
Massageelemente 5 plane oder auch leicht gebogene plattenförmige Arbeitsköpfe 15 aus
Weichmaterial in ihrer Mitte pilzartig aufgeständert. Sie sind über stielförmige Träger 16 abgestützt, die
sich durch Bohrungen in dem Massagekopfträger 2 hindurch erstrecken
und an der rückseitigen
Ummantelung 10 angeformt sind. Mittels der stielförmigen Träger 16 schweben
die plattenförmigen
Arbeitsköpfe 15 im
Abstand einiger Millimeter über
dem Massagekopfträger 2. Diese
Art der Anbindung erlaubt ein Kippen der plattenförmigen Arbeitsköpfe 15 um
ihre Mittenposition in alle Raumrichtungen und gewährleistet
so ein optimales Anpassen an die Zahnfleischoberfläche. Durch
den Träger 16 aus
Weichmaterial wird die Vibration des Antriebs übertragen, so daß die Platten kleine
Schwingungen ausführen
können.
Hierdurch kommt es beim Aufsetzen der plattenförmigen Arbeitsköpfe 15 auf
das Zahnfleisch zu leichten Klopfbewegungen auf das Zahnfleisch ähnlich einer
Klopfmassage, wodurch die Durchblutung des Zahnfleisches stimuliert
wird. Die Größe der Platten,
die Länge
und die Durchmesser der stielförmigen
Träger 16 sowie
die Shore-Härte
des Weichmaterials sind so gewählt,
daß die
Eigenfrequenz der plattenförmigen Arbeitsköpfe 15 außerhalb
der Antriebsfrequenz des Antriebs des Handteiles liegen, jedoch
durch Überschwingen
deren Amplitude leicht vergrößern. Um die
Massagewirkung weiter zu erhöhen,
kann die Arbeitsfläche
der plattenförmigen
Arbeitsköpfe 15 über eine
Struktur verfügen,
beispielsweise kleine Noppen oder Lamellen aufweisen, wie dies 13 zeigt.
Weiterhin können
zwischen den pilzförmigen
Massageelementen 5 zusätzliche
Massageelemente in Form von Lamellen 5a oder Noppen vorgesehen
sein, die schwer erreichbare Stellen wie in den Zahnzwischenräumen massieren.