DE20201641U1 - Gerät zum Schneiden von Platten aus Dämmstoffmaterial und Führungsvorrichtung für einen Heizdraht in einem solchen Gerät - Google Patents
Gerät zum Schneiden von Platten aus Dämmstoffmaterial und Führungsvorrichtung für einen Heizdraht in einem solchen GerätInfo
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Description
CH 02 879 GM
Gerät zum Schneiden von Platten aus Dämmstoff material und
Führungsvorrichtung für einen Heizdraht in einem solchen
Gerät
Die vorliegende Erfindung liegt auf dem Gebiet der Geräte, zum Schneiden von Platten aus Dämmstoffmaterial mit Hilfe eines Heizdrahtes und betrifft eine Führungsvorrichtung für den Heizdraht in einem solchen Schneidgerät sowie ein solches Schneidgerät selbst, gemäss den Oberbegriffen der unabhängigen Schutzansprüche.
Die Schriften CH-663'566, CH-686'175 oder DE-44'35'252.2 beschreiben bspw. Geräte zum Erstellen von vollständig durchlaufenden Trennschnitten. Diese Schneidgeräte umfassen einen rechtwinkligen Rahmen, welcher von mindestens einer Arbeitsplatte zur Auflage und/oder Führung der zuzuschneidenden Dämmstoffplatten sowie von zwei Vertikalstreben, an denen beweglich geführt ein guillotineartig ausgebildetes Schneidorgan angeordnet ist, gebildet wird.
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Dagegen wird in der Schrift DE-U-299'01'187.9 ein Gerät zum Erstellen von Zuschnitten beliebiger Form, insbesondere auch von eckenförmigen' Ausnehmungen aus den Dämmstoffplatten, beschrieben. Es beseht grosse Nachfrage nach solchen Eckschneidern. Im Eckbereich, z. B. bei Fenstersimsen, hatte man sich nämlich früher damit beholfen, Plattenabschnitte zusammenzufügen. Dadurch entstehen jedoch Trennfugen zwischen den Platten, die bei unsauberer Verarbeitung zu Folgeschäden führen. Deshalb verlangen die Anbieter der Isolationssysteme von den Verarbeitern, dass in solchen Eckbereichen keine Fugen liegen dürfen, was bedeutet, dass in den Dämmstoffplatten Eckschnitte angebracht werden müssen. Diese Forderung kann mit dem in der Schrift DE-U-299'01'187.9 beschriebenen Eckschneider schnell und exakt erfüllt werden.
Bei der in der DE-U-299'Ol·1187.9 offenbarten Führungsvorrichtung für einen Heizdraht ist der Heizdraht zwischen zwei stromführenden Heizdrahthalteelementen gespannt, die an zwei Schienen beweglich geführt sind. Der Heizdraht ist in seiner Lage im Bereich der beiden Schienen verschiebbar angeordnet. Mindestens ein Halteelement weist ein Heizdrahtspannelement auf, in dem ein in Längsrichtung translatorisch beweglicher Führungsschlitten gelagert ist. Der Führungsschlitten trägt an einem unteren Ende einen Kontaktkopf, an dem der Heizdraht lösbar kraftschlüssig gehalten ist. Während des Schneidens ist der Kontaktkopf im Idealfall immer in Kontakt mit der Platte, so dass glühende
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Drahtabschnitte offen liegen. Bekanntlich beginnen diejenigen Drahtabschnitte zu glühen, die nicht in permanentem Kontakt mit dem Schnittgut stehen; sie stellen eine akute Gefahrenquelle dar und verschmutzen durch Verschmoren von Kunststoffpartikein.
Es hat sich jedoch in der Praxis gezeigt, dass die in der DE-U-299'011187.9 offenbarte Heizdraht-Führungsvorrichtung kompliziert und störungsanfällig ist. Die Störungsanfälligkeit wird durch die entstehenden Russpartikel noch verstärkt. Die Heizdraht-Führungsvorrichtung verursacht ausserdem eine beträchtliche Gewichtszunahme des Schneidgerätes. Gerade der Gewichtsaspekt darf nicht vernachlässigt werden, weil Schneidgeräte dieser Art oft auch auf Baugerüsten zum _. Einsatz kommen, auf welche sie mit Muskelkraft getragen werden. Deshalb ist es Aufgabe der Erfindung, eine Führungsvorrichtung für einen Heizdraht zu schaffen, welche im Vergleich mit der oben diskutierten Führungsvorrichtung einfacher, weniger störungsanfällig und leichter ist. Diese Aufgabe wird gelöst durch die Führungsvorrichtung, wie sie im ersten Schutzanspruch definiert ist.
Die erfindungsgemässe Führungsvorrichtung für einen Heizdraht beinhaltet eine erste elektrisch leitende Schiene, mit welcher der Heizdraht derart elektrisch und mechanisch verbunden ist, dass er entlang der ersten Schiene
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verschiebbar ist. Weiter beinhaltet die Führungsvorrichtung eine zweite Schiene und einen bezüglich der zweiten Schiene frei beweglichen Handgriff, an welchem der Heizdraht derart befestigt ist, dass der Heizdraht entlang der ersten und der zweiten Schiene führbar ist, wenn der Heizdraht zwischen der ersten Schiene und dem Handgriff gespannt ist. Die Länge des Heizdrahtes, gemessen von der ersten Schiene bis zum Handgriff, muss also grosser sein als der Abstand zwischen der ersten und der zweiten Schiene. Vorzugsweise ist mittels des Heizdrahtes eine elektrische Verbindung zwischen der ersten und der zweiten Schiene herstellbar, wenn der Heizdraht zwischen der ersten Schiene und dem Handgriff gespannt ist.
Das erfindungsgemässe. Gerät zum Schneiden von Platten aus Dämmmaterial mit Hilfe eines Heizdrahtes beinhaltet die oben beschriebene erfindungsgemässe Führungsvorrichtung für einen Heizdraht. Das Schneidgerät kann nebst dem in der Führungsvorrichtung befestigten, ersten Heizdraht einen weiteren, zweiten Heizdraht aufweisen, welcher im Wesentlichen parallel zu einer der Schienen gespannt ist. Der zweite Heizdraht dient dann zum vollständigen Durchtrennen von Dämmstoffplatten, während der erste Heizdraht zum Ausschneiden von Ecken verwendet werden kann.
Vorteilhafte Ausführungsformen werden in den abhängigen Schutzansprüchen definiert.
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Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen detailliert erläutert. Dabei zeigen:
Fig. 1 das erfindungsgemässe Schneidgerät in einer
Fig. 1 das erfindungsgemässe Schneidgerät in einer
perspektivischen Ansicht;
Fig. 2 einen Teil der erfindungsgemässen
Fig. 2 einen Teil der erfindungsgemässen
Führungsvorrichtung in einer perspektivischen
Ansicht; und
Fig. 3 und 4 den Handgriff der erfindungsgemässen
Fig. 3 und 4 den Handgriff der erfindungsgemässen
Führungsvorrichtung in einer Frontal- bzw.
Seitenansicht.
In Figur 1 ist eine bevorzugte Ausführungsform eines erfindungsgemässen Schneidgerätes 1 schematisch dargestellt. Das Schneidgerät 1 beinhaltet eine Tragsäule 11, welche auf einem Stativ 2, bspw. einem Dreibeinstativ mit zwei schwenkbaren Standbeinen 21, 22 und einer schwenkbaren Stützstrebe 23, abstellbar ist. Die Tragsäule 11 trägt die wesentlichen Elemente des Schneidgerätes 1. Auf der Tragsäule 11 sind zwei Längsstreben 12, 13 befestigt. Zur Führung einer (nicht eingezeichneten) zuzuschneidenden Dämmstoffplatte weist das Schneidgerät 1 einen horizontalen, in Längsrichtung y angeordneten Führungsanschlag 14 auf, welcher bspw. aus einer L-förmigen Profilschiene gefertigt ist. Das Schneidgerät 1 umfasst zwei Schneidstationen 3, 7: eine erste Schneidstation 3 zum Erstellen von Zuschnitten beliebiger Form, insbesondere von eckenförmigen Ausnehmungen aus den
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Dämmstoffplatten, und eine zweite Schneidstation 7 zum Erstellen von vollständig durchlaufenden Trennschnitten.
Die Erfindung befasst sich mit einer in der ersten Schneidstation 3 angebrachten Führungsvorrichtung 30 für 'einen Heizdraht 31. Die Führungsvorrichtung 30 beinhaltet zwei im Wesentlichen parallel zueinander in annähernd vertikaler Richtung &zgr; angeordnete Schienen 32, 33. Eine erste Schiene 32 ist elektrisch leitend ausgebildet und bspw. über eine erste elektrische Leitung 81 an eine Strom- oder Spannungsquelle 8 anschliessbar; bei einer zweiten Schiene 33 sind diese Merkmale fakultativ, aber vorzugsweise vorhanden (mit einer zweiten elektrischen Leitung 82). Die Schienen 32, 33 sind an den Längsstreben 12, 13 befestigt, wobei sich die erste Schiene 32 in der Nähe der Längsstreben 12, 13 befindet und die zweite Schiene 33 mittels Querstreben 34, 35 von der ersten Schiene 32 und den Längsstreben 12, 13 beabstandet ist. Der Abstand der beiden Schienen 32, 33 ist zur Anpassung an eine jeweilige Plattendicke vorzugsweise verstellbar, was durch geeignete Führungsmittel 36, 37 in den Querstreben 34, 35 realisierbar ist.
Der Heizdraht 31 ist mit der ersten Schiene 32 über ein Verbindungselement 38 derart elektrisch und mechanisch verbunden, dass er entlang der ersten Schiene 32 verschiebbar ist. Das Verbindungselement 38 ist bspw. als elektrisch leitender, auf der ersten Schiene 32 verschiebbarer Reiter
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ausgebildet (vgl. auch Fig. 2). Die Führungsvorrichtung 30 beinhaltet ferner einen bezüglich der zweiten Schiene 33 frei beweglichen Handgriff 4, an welchem der Heizdraht 31 befestigt ist (vgl. Fig. 3 und 4). Der Heizdraht 31 ist entlang der beiden Schienen 32, 33 führbar, so dass durch vertikale Bewegung (in -z-Richtung) des Handgriffs 4 und folglich auch des Reiters 38 die Dämmstoffplatte von ihrem oberen Rand bis zu einer gewissen Tiefe durchgeschnitten werden kann. Dazu wird der Heizdraht 31 zwischen der ersten Schiene 32 und dem Handgriff 4 gespannt und entlang der zweiten Schiene 33 nach unten (in -z-Richtung) bewegt. Um einen kontrollierten, exakt definierten Schnitt auszuführen, muss dabei der Handgriff 4 so geführt werden, dass der Heizdraht 31 während der Bewegung in ständigem Kontakt mit der zweiten Schiene ... 33 bleibt. Dies wird typischerweise bewerkstelligt, indem der Heizdraht 31 etwa entlang der rechten (von der Tragsäule 11 abgewandten) Seitenfläche 39 der zweiten Schiene 33 nach, unten (in -z-Richtung) geführt und gleichzeitig leicht nach links (zur Tragsäule 11 hin, d. h. in -y-Richtung) gezogen wird.
Damit sich der Heizdraht 31 erhitzt, muss er in einem geschlossenen Stromkreis mit der Strom- oder Spannungsquelle 8 liegen. Zu diesem Zweck sind in einer ersten (in den Zeichnungen dargestellten und im folgenden hauptsächlich diskutierten) Ausführungsform die beiden Schienen 32, 33 elektrisch leitend ausgebildet über elektrische Leitungen 81,
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82 mit der Strom- oder Spannungsquelle 8 verbunden. Mittels des. Heizdrahtes 31 kann eine elektrische Verbindung zwischen der ersten Schiene 32 und der zweiten Schiene 33 hergestellt werden, indem der Heizdraht 31 zwischen der ersten Schiene 32 und dem Handgriff 4 gespannt und gleichzeitig mit der zweiten Schiene 33 in Kontakt gebracht wird. In diesem Zustand fliesst ein Heizstrom durch den Heizdraht 31, so dass sich dieser erhitzt. In einer zweiten (nicht gezeichneten) Ausführungsform ist bloss die erste Schiene 32 'elektrisch leitend. Der Stromkreis wird dann geschlossen, indem der Heizdraht 31 im Bereich des Handgriffs 4 mit der Strom- oder Spannungsquelle 8 verbunden wird, bspw. über eine (nicht eingezeichnete) elektrische Leitung analog zu und anstelle der Leitung 82.
Die erste Schneidstation 3 kann dazu gebraucht werden, um zwei bspw. senkrecht zueinander liegende Teilschnitte von zwei senkrecht zueinander stehenden Kanten der Dämmstoffplatte aus zu erstellen. Dadurch kann eine Ecke der Dämmstoffplatte herausgeschnitten werden.
Die Figuren 3 und 4 zeigen eine bevorzugte Ausführungsform des Handgriffes 4 in einer Frontalansicht bzw. einer Seitenansicht. Dieser Handgriff 4 ist im Wesentlichen spiegelsymmetrisch bezüglich einer Symmetrieebene 40 aufgebaut. Er ist mit einer Spule 41 zum Aufwickeln des Heizdrahtes 31 ausgestattet, wobei die Spule 41 die
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Symmetrieebene 40 beinhaltet. Die Spule 41 dient als Speicher für Ersatzdraht, was sehr praktisch ist. Erfahrungsgemäss ist nämlich der Verschleiss an Heizdraht 31 gross, so dass oft ein Ersetzen des Heizdrahtes 31 nötig ist. In der in Fig. 3 und 4 gezeigten Ausführungsform ist der Ersatzdraht im Handgriff 4 gespeichert und damit buchstäblich „zur Hand", d. h. griffbereit. Beiderseits der Spule 41 sind kugelförmige Griffelemente 42, 4-3 angeordnet, welche aus einem elektrisch isolierenden Material, vorzugsweise einem Kunststoff, bestehen. Zum Schutz der (nicht eingezeichneten) Hand, in welcher der Handgriff 4 gehalten wird, ist ein ebenfalls aus Kunststoff bestehender Schutzbügel 44 vorgesehen.
Die erfindungsgemässe Führungsvorrichtung 30 ist vorzugsweise mit ersten Haltemitteln 5 zum Halten des Heizdrahtes 31 während Schneidpausen ausgestattet. Solche erste Haltemittel 5 sind in Figur 2 dargestellt. Sie sind bspw. als ein durch eine Kerbe 51 im oberen Rand 52 der zweiten Schiene 33 gebildeter erster Bügel ausgeführt, über welchen der Heizdraht 31 derart aufgehängt werden kann, dass der Handgriff 4 frei nach unten hängt und durch seine Gewichtskraft den Heizdraht 31 zwischen der ersten Schiene 32 und dem ersten Bügel 5 spannt. In dieser Ruhestellung darf der Heizdraht 31 keinen elektrischen Strom leiten. Deshalb kann die Kerbe 51 mit einer elektrisch isolierenden Einlage 53 versehen sein, falls die zweite Schiene 33 elektrisch leitend ist. Alternativ dazu kann im Bereich des oberen Endes
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der ersten Schiene 32 ein (nicht eingezeichneter) Schalter angebracht sein, welcher durch den Reiter 38 betätigt wird und den Stromkreis durch den Heizdraht 31 unterbricht; dann erübrigt sich die Isolation 53 von der zweiten Schiene 33. Sind zwei Heizdrähte 31, 71 wie in Fig. 1 vorhanden, so kann der Schalter gleichzeitig den Strom durch den ersten Heizdraht 31 ausschalten und den Strom durch den zweiten Heizdraht 71 einschalten. Am oder in der Nähe des Schalters können auch (nicht eingezeichnete) Mittel zur Befestigung der Reiters 38 am oberen Ende der ersten Schiene 32 vorgesehen sein.
Ausserdem sind in den Figuren 1 und 2 zweite Haltemittel 6 für den Heizdraht 31 gezeigt. Diese befinden sich auf einem entlang der zweiten Schiene 33 verschiebbaren Schlitten 61, wobei die zweite Schiene 33 als C-Profil ausgebildet ist und der Schlitten 61 mittels einer Feststellschraube. 62 in einer beliebigen Höhe auf der zweiten Schiene 33 fixierbar ist. Am oberen, über die zweite Schiene 33 hinausragenden Rand 63 des Schlittens 61 ist eine Kerbe 64 angebracht, welche als zweiter Bügel 6 zum Aufhängen des Heizdrahtes 31 wirkt. Der Heizdraht 31 kann derart über den zweiten Bügel 6 aufgehängt werden, dass der Handgriff 4 frei nach unten hängt und durch seine Gewichtskraft den Heizdraht 31 zwischen der ersten Schiene 32 und dem zweiten Bügel 6 spannt. Die zweiten Haltemittel 6 dienen einerseits als Anschlag für den Heizdraht 31 zum wiederholbaren Erreichen einer gewünschten
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Einschneidtiefe. Andererseits dienen sie dazu, den stromdurchflossenen Heizdraht 31 in einer gewünschten Höhe zu halten, damit dieser eine in Längsrichtung -y bewegte Dämmstoffplatte in ebendieser Höhe durchschneidet. Diese Situation (ohne Dämmstoffplatte) ist in Figuren 1 und 2 dargestellt. Zur Schliessung des Stromkreises müssen entweder die zweiten Haltemittel 6 mit der elektrisch leitenden zweiten Schiene 33 und der Strom- und Spannungsquelle 8 elektrisch verbunden sein, oder muss der Heizdraht 31 selbst mit der Strom- und Spannungsquelle 8 elektrisch verbunden sein.
Die zweite Scheidstation 7 des in Figur 1 dargestellten Schneidgerätes 1 ist an sich bekannt und beim erfindungsgemässen Schneidgerät 1 bloss fakultativ vorhanden. Sie beinhaltet zwei an der Tragsäule 11 mittels Scharniere 72, 73 befestigte zweite Querstreben 74, 75, in welchen ein parallel zu den zweiten Querstreben 74, 75 verschiebbarer Rahmen 76 geführt ist. Im Rahmen 76 ist ein zweiter Heizdraht 71 derart eingespannt, dass mittels des zweiten Heizdrahtes 71 eine entlang des Führungsanschlags 14 (in -y-Richtung) bewegte Dämmstoffplatte vollständig durchg.etrennt wird. Zu diesem Zweck ist der zweite Heizdraht 71 an die Strom- oder Spannungsquelle 8 anschliessbar.
Der erste Heizdraht 31 und der zweite Heizdraht 71 werden vorzugsweise von derselben Strom- oder Spannungsquelle 8
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gespeist. Es seien nun Ix bzw. £2 die Längen und di bzw. d2 die Durchmesser der Heizdrähte 31 bzw. 71. Die Heizdrähte 31, 71 können jeweils einzeln oder beide zugleich an der Stromoder Spannungsquelle 8 anliegen; im letzteren Fall können sie in Serie oder parallel geschaltet sein. In allen Fällen führt die Forderung, dass die von den Heizdrähten 31, 71 abgegebene Heizleistung dieselbe sei, zur Bedingung
Die alternative Forderung, dass dieselbe Heizleistung pro Längeneinheit abgegeben wird, führt zur Bedingung
di/d2 = I1Zi2 . (2)
Wenn bspw. die Heizdrahtlängen i\ = 20 cm und (2 - 135 cm betragen, so werden vorzugsweise Heizdrähte 31, 71 verwendet, deren Durchmesser im folgenden Verhältnis zueinander stehen:
• Nach Gleichung (1):
dx/d2 = 0.38, also bspw. di = 0.4 mm und d2 = 1.0 mm; oder
• Nach Gleichung (2):
di/d2 = 0.15, also bspw. di = 0.2 mm und d2 = 1.0 mm. Jedenfalls ist es vorteilhaft, wenn der zweite, längere Heizdraht 71 einen grösseren Durchmesser d2 aufweist als der erste, kürzere Heizdraht 31.
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1 Schneidgerät 11 Tragsäule 12, 13 Lärigsstreben
14 Führungsanschlag
2 Stativ
21, 22 Standbeine
23 Stützstrebe
3 erste Schneidstation
30 Führungsvorrichtung
31 erster Heizdraht
32 erste Schiene ... '
33 zweite Schiene 34, 35 erste Querstreben
36, 37 Führungsmittel in ersten Querstreben
38 Verbindungselement
39 rechte Seitenfläche der ersten Schiene
4 Handgriff
40 Symmetrieebene
41 Spule
42, 43 Griffelemente
44 Schutzbügel
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| erste Haltemittel | * · · | • · ·» ·-· #■ · | |
| erste Kerbe | * » ···· · | • &bgr; * < · · · | |
| 5 | oberer Rand der ersten | ·· » | |
| 51 | isolierende Einlage | ||
| 52 | zweite Haltemittel | Schiene | |
| 53 | Schlitten auf zweiter | ||
| 6 | Feststellschraube | ||
| 61 | Schiene | ||
| 62 | |||
63 oberer Rand des Schlittens
64 zweite Kerbe
7 zweite Schneidstation 71 zweiter Heizdraht
72, 73 Scharniere
74, 7 5 zweite Querstreben
7 6 Rahmen
8 Strom- oder Spannungsquelle 81., 82 elektrische Leitungen
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Claims (16)
1. Führungsvorrichtung (30) für einen Heizdraht (31) eines Gerätes (1) zum Schneiden von Platten aus Dämmmaterial mit Hilfe eines Heizdrahtes (31),
mit einer ersten elektrisch leitenden Schiene (32), mit welcher der Heizdraht (31) derart elektrisch und mechanisch verbunden ist, dass er entlang der ersten Schiene (32) verschiebbar ist,
und einer zweiten Schiene (33),
gekennzeichnet durch
einen bezüglich der zweiten Schiene (33) frei beweglichen Handgriff (4), an welchem der Heizdraht (31) derart befestigt ist, dass der Heizdraht (31) entlang der ersten (32) und der zweiten Schiene (33) führbar ist, wenn der Heizdraht (31) zwischen der ersten Schiene (32) und dem Handgriff (4) gespannt ist.
mit einer ersten elektrisch leitenden Schiene (32), mit welcher der Heizdraht (31) derart elektrisch und mechanisch verbunden ist, dass er entlang der ersten Schiene (32) verschiebbar ist,
und einer zweiten Schiene (33),
gekennzeichnet durch
einen bezüglich der zweiten Schiene (33) frei beweglichen Handgriff (4), an welchem der Heizdraht (31) derart befestigt ist, dass der Heizdraht (31) entlang der ersten (32) und der zweiten Schiene (33) führbar ist, wenn der Heizdraht (31) zwischen der ersten Schiene (32) und dem Handgriff (4) gespannt ist.
2. Führungsvorrichtung (30) nach Anspruch 1, wobei die zweite Schiene (33) elektrisch leitend ist und mittels des Heizdrahtes (31) eine elektrische Verbindung zwischen der ersten (32) und der zweiten Schiene (33) herstellbar ist, wenn der Heizdraht (31) zwischen der ersten Schiene (32) und dem Handgriff (4) gespannt ist.
3. Führungsvorrichtung (30) nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Handgriff (4) elektrisch isolierendes Material, vorzugsweise einen Kunststoff, beinhaltet.
4. Führungsvorrichtung (30) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Handgriff (4) eine Spule (41) zum Aufwickeln des Heizdrahtes (31) aufweist.
5. Führungsvorrichtung (30) nach Anspruch 4, wobei der Handgriff (4) im Wesentlichen spiegelsymmetrisch bezüglich einer Symmetrieebene (40) aufgebaut ist, die Spule (41) die Symmetrieebene (40) beinhaltet und beiderseits der Spule (41) Griffelemente (42, 43) angeordnet sind.
6. Führungsvorrichtung (30) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Führungsvorrichtung (30) erste Haltemittel (5) aufweist, mittels welcher der Heizdraht (31) derart haltbar ist, dass er im Wesentlichen keinen elektrischen Strom leitet, wenn eine elektrische Spannung zwischen der ersten Schiene (32) einerseits und der zweiten Schiene (33) oder dem Heizdraht (31) andererseits angelegt ist.
7. Führungsvorrichtung (30) nach Anspruch 6, wobei die ersten Haltemittel (5) einen an der zweiten Schiene (33) angebrachten ersten Bügel beinhalten, über welchen der Heizdraht (31) derart aufhängbar ist, dass der Handgriff (4) frei am Heizdraht (31) hängt und durch seine Gewichtskraft den Heizdraht (31) zwischen der ersten Schiene (32) und dem ersten Bügel (5) spannt.
8. Führungsvorrichtung (30) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Führungsvorrichtung (30) zweite, an der zweiten Schiene (33) angebrachte, vorzugsweise mit dieser elektrisch verbundene, Haltemittel (6) aufweist, mittels welcher der Heizdraht (31) haltbar ist.
9. Führungsvorrichtung (30) nach Anspruch 8, wobei die zweiten Haltemittel (6) als zweiter Bügel ausgebildet sind, über welchen der Heizdraht (31) derart aufhängbar ist, dass der Handgriff (4) frei am Heizdraht (31) hängt und durch seine Gewichtskraft den Heizdraht (31) zwischen der ersten Schiene (32) und dem zweiten Bügel (6) spannt.
10. Führungsvorrichtung (30) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Führungsvorrichtung (30) ein Verbindungselement (38) aufweist, mittels welchen der Heizdraht (31) mit der ersten Schiene (32) elektrisch und mechanisch verbunden ist und welches entlang der ersten Schiene (32) beweglich geführt ist.
11. Führungsvorrichtung (30) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die beiden Schienen (32, 33) im Wesentlichen parallel zueinander angeordnet sind.
12. Führungsvorrichtung (30) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei der Abstand zwischen der ersten (32) und der zweiten Schiene (33) veränderbar ist.
13. Gerät (1) zum Schneiden von Platten aus Dämmmaterial mit Hilfe eines Heizdrahtes (31), gekennzeichnet durch eine Führungsvorrichtung (30) nach einem der Ansprüche 1-12.
14. Schneidgerät (1) nach Anspruch 13, beinhaltend eine Strom- oder Spannungsquelle (8), welche mit der ersten Schiene (32) einerseits und mit der zweiten Schiene (33) oder dem Heizdraht (31) im Bereich des Handgriffs (4) andererseits elektrisch verbindbar ist.
15. Schneidgerät (1) nach Anspruch 13 oder 14, wobei das Schneidgerät (1) nebst dem in der Führungsvorrichtung (30) befestigten, ersten Heizdraht (31) einen weiteren, zweiten Heizdraht (71) aufweist, welcher im Wesentlichen parallel zu einer der Schienen (32, 33) gespannt ist.
16. Schneidgerät (1) nach Anspruch 15, wobei der zweite Heizdraht (71) einen grösseren Durchmesser (d2) aufweist als der erste Heizdraht (31).
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