DE202006009493U1 - Rollenschneidgerät zum Beschneiden von Blattgut - Google Patents
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Abstract
Rollenschneidgerät (1) zu
Beschneiden von Blattgut (5, 29) mit folgenden Merkmalen:
a) das Rollenschneidgerät (1) hat eine Auflageplatte (2) für die Aufnahme des Blattgutes (5, 29);
b) mit der Auflageplatte (2) verbunden ist eine Rollenschneideinrichtung (4);
c) die Rollenschneideinrichtung (4) weist eine Führungsschiene (6) auf;
d) auf der Führungsschiene (6) ist ein Messerwagen (7) längs der Führungsschiene (6) verschieblich geführt;
e) an dem Messerwagen (7) ist ein Rollenmesser drehbar gelagert;
f) die Führungsschiene (6) ist an beiden Enden in Führungseinrichtungen (11, 12) gehalten;
g) in den Führungseinrichtungen (11, 12) ist die Führungsschiene (6) zwischen einer gegenüber der Auflageplatte (3) angehobenen Ausgangsstellung und einer in Richtung auf die Auflageplatte (3) abgesenkten Spannstellung beweglich geführt;
h) die Führungsschiene (6) weist untenseitig eine Spannfläche (25) für die Anlage an dem Blattgut (5, 29) auf;
i) die Führungsschiene (6) ist in Richtung auf die Ausgangsstellung...
a) das Rollenschneidgerät (1) hat eine Auflageplatte (2) für die Aufnahme des Blattgutes (5, 29);
b) mit der Auflageplatte (2) verbunden ist eine Rollenschneideinrichtung (4);
c) die Rollenschneideinrichtung (4) weist eine Führungsschiene (6) auf;
d) auf der Führungsschiene (6) ist ein Messerwagen (7) längs der Führungsschiene (6) verschieblich geführt;
e) an dem Messerwagen (7) ist ein Rollenmesser drehbar gelagert;
f) die Führungsschiene (6) ist an beiden Enden in Führungseinrichtungen (11, 12) gehalten;
g) in den Führungseinrichtungen (11, 12) ist die Führungsschiene (6) zwischen einer gegenüber der Auflageplatte (3) angehobenen Ausgangsstellung und einer in Richtung auf die Auflageplatte (3) abgesenkten Spannstellung beweglich geführt;
h) die Führungsschiene (6) weist untenseitig eine Spannfläche (25) für die Anlage an dem Blattgut (5, 29) auf;
i) die Führungsschiene (6) ist in Richtung auf die Ausgangsstellung...
Description
- Die Erfindung betrifft ein Rollenschneidgerät zum Beschneiden von Blattgut mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
- Schneidgeräte werden vor allem im Bürobereich verwendet, um Papierblätter oder Folien entweder einzeln oder als Blattgutstapel zu beschneiden. Gemeinsam ist solchen Schneidgeräten, dass sie eine horizontale Auflageplatte für die Auflage des Blattgutes haben und dass an zumindest einer Seite der Auflageplatte eine Schneideinrichtung vorgesehen ist. Dabei eignen sich Rollenschneideinrichtungen für die Herstellung besonders glatter Schneidkanten.
- Eine Rollenschneideinrichtung weist eine Führungsschiene auf, die sich parallel zu einer Seite der Auflageplatte und auch parallel zu der Oberfläche der Auflageplatte erstreckt. Auf der Führungsschiene ist ein Messerwagen längs der Führungsschiene verschieblich geführt. Der Messerwagen weist ein Rollenmesser auf, das an dem Messerwa gen, um eine sich horizontal und quer zur Längsachse der Führungsschiene erstreckende Achse frei drehbar gelagert ist. Gewöhnlich ist der Messerwagen selbst oder der Teil des Messerwagens, an dem das Rollenmesser gelagert ist, durch Druckausübung von oben vertikal auf die Auflageplatte absenkbar.
- Für einen Schneidvorgang wird das Blattgut auf die Auflageplatte aufgelegt und unter der Führungsschiene soweit hindurch geschoben, dass der abzuschneidende Teil auf der anderen Seite der Führungsschiene übersteht. Dann wird auf den Messerwagen vertikaler Druck ausgeübt, so dass das Rollenmesser in Richtung auf das Blattgut abgesenkt wird. Das Schneiden des Blattgutes erfolgt dann durch Verschieben des Messerwagens längs der Führungsschiene. Dabei vollführt das Rollenmesser eine Drehbewegung und schneidet hierdurch das Blattgut.
- Um das Blattgut während des Schneidvorgangs nicht mit der anderen Hand festhalten zu müssen, sind verschiedene Lösungen gefunden worden, mit denen das Blattgut gegen die Auflageplatte verspannt werden kann. Bei den Rollenschneidgeräten nach der
US 5,671,647 A undUS 5,365,820 A ruhen die Führungsschienen auf einer Federeinrichtung mit endseitig angeordneten Federorganen, die sich auf der Auflageplatte abstützen. Wird beim Schneidvorgang auf den Messerwagen Druck in Richtung auf die Auflageplatte ausgeübt, wird die Führungsschiene nach unten in eine Spann stellung gedrückt und klemmt hierdurch das Blattgut zwischen Führungsschiene und Auflageplatte ein. - In der Wirkung ähnlich ist das Rollenschneidgerät nach der
US 6,966,247 B2 . Hier ist zwar die Führungsschiene endseitig starr an der Auflageplatte befestigt. Unterhalb der Führungsschiene befindet sich jedoch eine vertikal bewegliche Spannschiene, die in der Ausgangsstellung über Zugfedern gegen die Unterseite der Führungsschiene verspannt ist. Der Messerwagen ist in einen Führungsteil und einen Messerteil aufgeteilt, wobei der Messerteil mit dem Rollenmesser vertikal gegenüber der horizontal sich erstreckenden Führungsschiene verschieblich ist. Bei Ausführung von vertikalem Druck auf den Messerwagen wird dessen beweglicher Teil in Richtung auf die Auflageplatte abgesenkt und dabei die Spannschiene mitgenommen. Sie legt sich dann an das zu beschneidende Blattgut an und fixiert es. - Nachteilig bei den vorbeschriebenen Rollenschneidgeräten ist es, dass die Verspannung des Blattgutes von der Einwirkung auf den Messerwagen abhängig ist, d.h. die Verspannung erfolgt erst mit Beginn des Schneidvorgangs und zudem lokal konzentriert auf die Stellung des Messerwagens. Bis zum Schneidvorgang kann es deshalb noch zu Verschiebungen des Blattguts kommen.
- Um dies zu vermeiden, sind Rollenschneidgeräte entwickelt worden, die eine Verspannung des Blattgutes unabhängig von der Betätigung des Messerwagens bewirken (vgl.
US 5,069,097 A und5,287,783 A ). Bei deren Rollenschneideinrichtungen ist unterhalb der Führungsschiene ebenfalls eine Spannschiene angeordnet, die über Federn an der Führungsschiene aufgehängt ist. Die Führungsschiene selbst ist zwischen einer angehobenen Ausgangsstellung und einer Endstellung vertikal beweglich. Vor einem Schneidvorgang wird die Führungsschiene nach Positionierung des Blattgutes aus der Ausgangsstellung in Richtung auf die Auflageplatte bzw. das Blattgut abgesenkt, bis sie die Endstellung erreicht hat. Dabei legt sich die Spannschiene auf das Blattgut und verspannt es gegen die Auflageplatte. Der Spanndruck wird dabei von den Federn zwischen Führungsschiene und Spannschiene aufgebracht. In der Endstellung wird die Führungsschiene endseitig über Führungseinrichtungen und Fixiereinrichtungen in einer Position gehalten, die immer gleich und damit unabhängig von der Dicke des Blattstapels ist. - Bei der Ausführungsform nach der
US 5,069,097 A ist die Führungseinrichtung auf der einen Seite der Führungsschiene als Schwenkgelenk ausgebildet, über das die Führungsschiene hebelartig nach oben verschwenkt werden kann. In der Ausgangsstellung befindet sich die Führungsschiene auf der anderen Seite außerhalb der Führungseinrichtung und verrastet mit dieser nach Einnahme der Endstellung. Bei der Ausführungsform nach derUS 5,287,783 A sind auf beiden Seiten Betätigungseinrichtungen vorgesehen, über die die Führungsschiene aus einer zur Ablage platte parallelen Ausgangsstellung in die Endstellung beförderbar und dort fixiert ist. - Die vorbeschriebenen Rollenschneidgeräte sichern zwar die Lage des Blattgutes unabhängig vom Schneidvorgang, sind jedoch relativ kompliziert aufgebaut und deshalb teuer und störanfällig.
- Mit dem Rollenschneidgerät nach der US 2005/0120850 A1 ist eine Lösung gefunden worden, die die vorgenannten Nachteile vermeidet. Bei dieser Rollenschneideinrichtung dient wiederum die Führungsschiene selbst als Spanneinrichtung zum Verspannen des Blattgutes gegen die Auflageplatte. Hierzu ist die Führungsschiene an beiden Enden in Führungseinrichtungen gehalten, und zwar bei einer ersten Ausführungsform auf einer Seite über ein Schwenkgelenk und auf der anderen Seite im wesentlichen vertikal verschieblich und bei einer zweiten Ausführungsform auf beiden Seiten vertikal verschieblich. Dort wo die Führungsschiene vertikal bewegbar ist, ist jeweils eine Betätigungseinrichtung vorgesehen, über die die Führungsschiene aus der Ausgangsstellung, in der ihre untenseitige Spannfläche Abstand zur Auflageplatte hat, in eine Spannstellung bringbar ist, in der die Spannfläche unter Vorspannung auf der Auflageplatte bzw. bei untergeschobenem Blattgut auf diesem selbst aufliegt und es gegen die Auflageplatte verspannt. Eine Fixiereinrichtung in Form einer Rasteinrichtung sorgt dafür, dass die Führungsschiene die einmal eingenommene Spannstellung unabhängig vom Schneidvorgang beibehält. Erst durch Lösen der Rasteinrichtung(en) wird die Führungsschiene wieder von dem Blattgut weg in die Ausgangsstellung abgehoben, und zwar mittels Federorganen einer Federeinrichtung.
- Das vorbeschriebene Rollenschneidgerät zeichnet sich durch einfache konstruktive Gestaltung aus. Es muss jedoch in Kauf genommen werden, dass wegen der definierten Spannstellung der Führungschiene nur eine geringe Anzahl von Blättern gleichzeitig beschnitten werden können.
- Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Rollenschneidgerät so zu gestalten, dass mit ihm eine Verspannung des Blattgutes vor Beginn des Schneidvorgangs möglich ist, dass es konstruktiv einfach und damit preiswert ist und dass es sich auch zum Beschneiden relativ dicken Blattgutes bzw. relativ dicker Blattgutstapel eignet.
- Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch folgende Merkmale gelöst:
- m) die Führungsschiene ist zwischen der (ersten) Federeinrichtung und einer weiteren (zweiten) Federeinrichtung vertikal beweglich verspannt;
- n) die zweite Federeinrichtung hat eine der ersten entgegengesetzte Federwirkung;
- o) die Betätigungseinrichtung wirkt mittels der zweiten Federeinrichtung auf die Führungsschiene.
- Grundgedanke der Erfindung ist es also, die Führungsschiene in beiden Richtungen, d.h. von der Auflageplatte weg und zu ihr hin, federnd zu führen, so dass keine direkte Verbindung zur Betätigungseinrichtung besteht, sondern nur über die zweite Federeinrichtung. Bei Kraftbeaufschlagung der Betätigungseinrichtung zum Zwecke der Bewegung der Führungsschiene aus der Ausgangsstellung in die Spannstellung wird die Kraft federnd über die zweite Federeinrichtung auf die Führungsschiene übertragen. Legt sich die Führungsschiene an dem Blattgut an, kann die Betätigungseinrichtung gegen die Wirkung der zweiten Federeinrichtung noch weiter in die vorgesehene Endstellung bewegt und dort fixiert werden. Die Spannstellung der Führungsschiene ist also entsprechend der Dicke des jeweils zu beschneidenden Blattguts variabel und damit unabhängig von der Endstellung der Betätigungseinrichtung. Dabei steigt die Spannkraft mit der Dicke des zu beschneidenden Blattgutes bzw. Blattgutstapels. Im Gegensatz zu den Rollenschneidgeräten nach
US 5,069,097 A undUS 5,287,783 A zeichnet sich die erfindungsgemäße Rollenschneideinrichtung durch einfachen Aufbau aus, weil eine gesonderte Spannschiene und deren Aufhängung an der Führungsschiene nicht vorhanden ist, vielmehr die Führungsschiene selbst zum Verspannen des Blattgutes herangezogen wird. - Der erfindungsgemäße Grundgedanke kann auf zweierlei Weise konkretisiert werden. Bei einer ersten Ausführungsform wird die Führungsschiene nur von einem Ende her bedient. Hierzu weist die Betätigungseinrichtung ein Betätigungsorgan nur an einer einzigen Führungseinrichtung auf und ist die erste Federeinrichtung nur an dieser Führungseinrichtung angeordnet, während die zweite Federeinrichtung im Bereich beider Führungseinrichtungen einerseits zwischen Betätigungsorgan und Führungsschiene und andererseits zwischen Führungseinrichtung und Führungsschiene in Richtung auf die Auflageplatte wirksam ist. Dabei presst die zweite Federeinrichtung die Führungsschiene in ihrer Ausgangsstellung im Bereich der Führungseinrichtung ohne Betätigungseinrichtung auf die Auflageplatte.
- Bei dieser Ausführungsform ist die Führungsschiene in der Ausgangsstellung um die Führungseinrichtung ohne Betätigungseinrichtung nach oben geschwenkt und gibt so einen Zwischenraum zwischen der Spannfläche der Führungsschiene und der Auflageplatte frei, um dort Blattgut unter die Führungsschiene hindurchschieben zu können. Zum Verspannen des Blattgutes wird das Betätigungsorgan nach unten gedrückt, wodurch die Führungsschiene sich mit der Spannfläche an dem Blattgut gegen die Wirkung der zweiten Federeinrichtung anlegt, wobei sich das in der Führungseinrichtung ohne Betätigungsorgan geführte Ende der Führungsschiene von der Auflageplatte gegen die Wirkung der zweiten Federeinrichtung in Anpassung an die Oberfläche des Blattstapels abhebt. Es versteht sich, dass die zwei te Federeinrichtung so ausgebildet ist, dass die Führungsschiene bzw. deren Spannfläche bei Weiterbewegung des Betätigungsorgans in Richtung auf dessen Endstellung in flächiger Anlage an dem Blattgut und damit in horizontaler Stellung verbleibt. Dies kann durch entsprechende Anpassung von Federorganen der zweiten Federeinrichtung im Bereich beider Führungseinrichtungen geschehen.
- Bei einer zweiten Ausführungsform wird einer symmetrischen Ausbildung der Rollenschneideinrichtung der Vorzug gegeben. Bei dieser Ausführungsform weist die Betätigungseinrichtung Betätigungsorgane an beiden Führungseinrichtungen auf, die jeweils mit einer Fixiereinrichtung zusammenwirken, und zwar vorzugsweise so, dass sie die Betätigungseinrichtungen in der Endposition in gleichen Abständen zur Auflageplatte fixieren.
- Bei dieser Ausführungsform wird also die Bewegung der Führungsschiene aus der Ausgangsstellung in die Spannstellung dadurch bewirkt, dass an beiden Enden Betätigungseinrichtungen von Hand betätigt werden, wobei dies nacheinander oder auch gleichzeitig geschehen kann. Diese Ausführungsform hat den Vorzug, dass eine besonders gleichmäßige Auflage der Führungsschiene auf dem Blattgut verwirklichbar ist.
- Unabhängig von der grundsätzlichen Ausbildung der Rollenschneideinrichtung sollte die zweite Federeinrichtung zumindest ein Federorgan aufweisen, das jeweils im Bereich der zugehörigen Führungseinrichtung angeordnet ist. Was die erste Federeinrichtung betrifft, sollte ebenfalls zumindest ein Federorgan vorgesehen sein, und zwar jeweils in der mit einer Betätigungseinrichtung versehenen Führungseinrichtung. Die Federorgane sind zweckmäßigerweise als Schraubenfedern ausgebildet, die vorzugsweise auf Druck beansprucht sind. Die Federorgane von erster und zweiter Federeinrichtung sind zweckmäßigerweise innerhalb der Führungseinrichtung(en) so angeordnet, dass sie sich vertikal gegenüberstehen.
- In an sich bekannter Weise sollte das Federorgan bzw. sollten die Federorgane der ersten Federeinrichtung auf die Unterseite der Führungsschiene einwirken, wobei sich das Federorgan bzw. die Federorgane an der Auflageplatte abstützen kann bzw. können. Die Federorgane der zweiten Federeinrichtung wirken zweckmäßigerweise auf die Oberseite der Führungsschiene.
- Die Fixiereinrichtung(en) ist bzw. sind in an sich bekannter Weise als Rasteinrichtung(en) ausgebildet, mit der die jeweils zugehörige Betätigungseinrichtung in der Endposition selbsttätig verrastet. Die Rasteinrichtung(en) sollte jeweils ein Bedienorgan aufweisen, durch dessen Betätigung die Raststellung entriegelbar ist. Die Betätigungseinrichtung kann zumindest ein Betätigungsorgan aufweisen, das als vertikal in der jeweiligen Führungseinrichtung geführter Druckknopf ausgebildet ist.
- Schließlich ist nach der Erfindung vorgesehen, dass das Rollenmesser gegenüber der Führungsschiene in Richtung auf die Auflageplatte gegen die Wirkung einer Rückstellfeder absenkbar ist, beispielsweise indem der gesamte Messerwagen vertikal beweglich an der Führungsschiene gehaltert ist oder nur der Teil, an dem das Rollenmesser gelagert ist und der über eine entsprechende Handhabe vertikal gegenüber dem übrigen Teil des Messerwagens beweglich ist.
- In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels näher veranschaulicht. Es zeigen:
-
1 die erfindungsgemäße Rollenschneideinrichtung in einer Ansicht schräg von oben; -
2 einen Vertikalschnitt durch das rechtsseitige Ende der Rollenschneideinrichtung gemäß1 in einer Schrägansicht mit der Führungsschiene in der Ausgangsstellung; -
3 die Rollenschneideinrichtung in der Darstellung gemäß2 mit der Führungsschiene in der Spannstellung bei einem Blattgut geringer Dicke; -
4 die Rollenschneideinrichtung in der Darstellung gemäß den2 und3 mit der Führungs schiene in der Spannstellung bei einem Blattgut relativ großer Dicke; -
5 die Rollenschneideinrichtung gemäß den1 bis4 in einer Seitenansicht mit der Führungsschiene in der Ausgangsstellung; -
6 die Rollenschneideinrichtung in der Seitenansicht gemäß5 mit der Führungsschiene in der Spannstellung bei einem Blattgut geringer Dicke und -
7 die Rollenschneideinrichtung in der Ansicht gemäß den5 und6 mit der Führungsschiene in Spannstellung bei einem Blattgut relativ großer Dicke. - Das in
1 dargestellte Rollenschneidgerät1 weist eine Auflageplatte2 auf, die obenseitig eine horizontale Blattauflage3 hat. Im Bereich einer Längsseite der Auflageplatte2 ist eine Rollenschneideinrichtung4 angeordnet, die dem Beschneiden von auf der Blattauflage3 aufgelegten Blattgut5 dient. - Die Rollenschneideinrichtung
4 weist eine sich parallel zu der Längsseite der Auflageplatte2 und parallel zur Blattauflage3 erstreckende Führungsschiene6 auf, die von oben her beidseitig von einem Messerwagen7 umgriffen wird, der längs der Führungsschiene6 verschieblich ist. - Der Messerwagen
7 ist aufgeteilt in ein innenliegendes und hier deshalb nicht sichtbares Führungsteil, das die Führungsschiene6 formschlüssig umfaßt, und ein äußeres Messerteil8 , das aus der gezeigten angehobenen Stellung gegen die Wirkung einer hier nicht sichtbaren Feder vertikal nach unten in eine Schneidstellung bewegbar ist. Der Messerwagen7 hat zu seiner Handhabung obenseitig einen Handgriff9 , der für eine Handauflage bestimmt ist und über den der Messerwagen7 längs der Führungsschiene6 verschoben und gleichzeitig nach unten abgesenkt werden kann. Das Messerteil8 hat ein durch eine Messerabdeckung10 verdecktes Rollenmesser, das untenseitig über die Messerabdeckung10 geringfügig vorsteht und frei drehbar auf einer sich horizontal und quer zur Längsachse der Führungsschiene6 erstreckenden Messerachse sitzt. - Die Führungsschiene
6 ragt an beiden Enden in Führungsblöcke11 ,12 hinein, in denen die Führungsschiene6 seitlich geführt ist und gleichzeitig vertikal beweglich ist. Die Führungsblöcke11 ,12 sind starr mit der Auflageplatte2 verbunden. In den Führungsblöcken11 ,12 sind Betätigungsorgane13 ,14 geführt, und zwar ebenfalls seitlich und vertikal bewegbar. Sie fassen die Enden der Führungsschiene6 an der Oberseite, an der Stirnseite und an beiden Vertikalseiten. Obenseitig weisen die Betätigungsorgane13 ,14 ebene Betätigungsstege15 ,16 auf, über die von Hand Druck in Richtung auf die Blattauflage3 ausgeübt werden kann. - Jeweils hinter den Betätigungsorganen
13 ,14 ist jeweils ein Rastorgan17 ,18 angeordnet. Die Rastorgane17 ,18 sind in den Führungsblöcken11 ,12 horizontal parallel zu der Führungsschiene6 verschieblich gelagert. Aus der gezeigten Raststellung können sie also jeweils nach außen in eine Entraststellung verschoben werden. - Die nähere Ausbildung und das Zusammenwirken der Betätigungsorgane
13 ,14 und der Rastorgane17 ,18 ergibt sich aus den2 bis4 anhand der auf den rechten Teil beschränkten Schnittdarstellungen. Am linken Ende ist das Rollenschneidgerät1 spiegelbildlich ausgebildet, so dass die nachstehenden Ausführungen sinngemäß auch für die Beschreibung des linksseitigen Endes der Führungsschiene6 gelten. - In den
2 bis4 ist das Betätigungsorgan18 teilweise zu sehen, und zwar mit dem obenseitigen Betätigungssteg16 und einem daran angeformten, die Stirnseite der Führungsschiene6 einfassenden Rastelement20 . Das Rastelement20 weist eine keilförmige Rastvertiefung21 auf, die obenseitig von einem Raststeg22 abgeschlossen wird. Dieser wirkt mit einer Rastnase23 zusammen, die von dem obenseitig herausragenden Teil des Rastorgans18 nach unten in den von dem Führungsblock12 eingeschlossenen Raum hineinragt. Auf die Rastnase23 wirkt das schon oben angesprochene Federelement, das die Rastnase23 und damit das Rastorgan18 in Richtung auf die Stirnseite der Führungsschiene6 bzw. in Richtung auf das Betätigungsorgan14 beaufschlagt. - Die Führungsschiene
6 besteht im wesentlichen aus einem Aluminiumprofil. Untenseitig weist sie ein aus elastomerem Kunststoff bestehendes Spannband24 auf, das sich über die Breite der Blattauflage3 erstreckt. Die Unterseite des Spannbandes24 bildet eine Spannfläche25 . - Die Führungsschiene
6 wird jeweils endseitig im Bereich der Führungsblöcke11 ,12 untenseitig jeweils von einer Druckfeder27 beaufschlagt. Beide Druckfedern27 stützen sich auf der Auflageplatte2 jeweils in spiegelsymmetrischer Anordnung ab. - Zwischen Oberseite der Führungsschiene
6 und der Unterseite der Betätigungsstege15 ,16 ist jeweils eine zweite Druckfeder28 angeordnet. Die Führungsschiene6 ist also an beiden Enden nicht starr mit den Betätigungsorganen13 ,14 verbunden, sondern wird von den jeweils in entgegengesetzter Richtung wirkenden Druckfedern27 ,28 eingespannt und ist damit sowohl gegenüber der Auflageplatte2 als auch gegenüber den Betätigungsorganen13 ,14 beweglich geführt. - Vor einem Schneidvorgang befindet sich die Führungsschiene
6 in einer angehobenen Ausgangsstellung. Sie ist in den2 und5 zu sehen. In dieser Ausgangsposition hat die Spannfläche25 einen deutlichen Abstand zur Blattauflage3 . In dieser Ausgangslage stützt sich die Führungsschiene6 endseitig auf den ersten Druckfedern27 ab. Sie wird durch diese Federn27 gegen die zweiten Druckfeder28 gedrückt, die sich wiederum an den Unterseiten der Betätigungsstege15 ,16 abstützen. Die Betätigungsorgane13 ,14 nehmen ebenfalls eine Ausgangsstellung ein, in der sie nach oben über die Oberfläche der Führungsblöcke11 ,12 vorstehen. Die Rastnasen23 ragen in die jeweils zugehörigen Rastvertiefungen21 der Rastelemente20 hinein. - Soll Blattgut
5 beschnitten werden, wird es – wie es insbesondere aus1 ersichtlich ist – auf die Blattauflage3 aufgelegt und dann durch den Zwischenraum zwischen Führungsschiene6 und Blattauflage3 hindurchgeschoben, bis es auf der anderen Seite soweit über die Ebene des Rollenmessers vorsteht, wie es beschnitten werden soll. Dann wird die Führungsschiene6 heruntergedrückt, um das Blattgut5 zwischen Spannfläche25 und Blattauflage3 linienförmig einzuklemmen. Dies sei zunächst anhand der Beschneidung eines einzelnen Blattes und unter Bezugnahme auf die3 und6 erläutert. - Zum Absenken der Führungsschiene
6 werden die beiden Betätigungsorgane13 ,14 durch Beaufschlagung der Betätigungsstege15 ,16 nach unten gedrückt. Da die zweiten Druckfedern28 eine höhere Federkonstante haben als die ersten Druckfedern27 , werden dabei in erster Linie die ersten Druckfedern27 zusammengedrückt, die zweiten Druckfedern28 nur ganz geringfügig. Dies wird fortgesetzt, bis die Spannfläche25 in Anlage zu dem Blattgut5 kommt. Durch den Widerstand kann die Führungsschiene6 nicht weiterbewegt werden, d.h. sie hat ihre Spannstellung erreicht. Die Rastorgane17 ,18 haben jedoch noch nicht ihre Endstellung erreicht, d.h. sie werden noch weiter nach unten gegen den Widerstand der zweiten Druckfedern28 bewegt, und zwar solange, bis die Raststege22 der Rastvertiefungen21 unterhalb der Rastnasen23 zu liegen kommen. Dies erzeugt ein deutlich hörbares Klicken. Die Rastnasen23 blockieren nunmehr die Betätigungsorgane13 ,14 an ihrer Beweglichkeit nach oben. Die von der Führungsschiene6 auf das Blattgut5 ausgeübte Spannkraft wird im wesentlichen bestimmt durch die zweiten Druckfedern28 . Damit der Druck gleichmäßig über die Länge der Führungsschiene verteilt wird, sind die Druckfedern28 identisch ausgebildet und gleich weit von der Mitte der Führungsschiene6 entfernt angeordnet. Gleichzeitig pressen die zweiten Druckfedern28 die Raststege22 mit ihren Oberseiten gegen die Unterseiten der Rastnasen23 . - Prinzipiell nicht anders verläuft die Verspannung eines dickeren Blattgutstapels
29 , wie dies in den4 und7 zu sehen ist. Der Unterschied besteht darin, dass die Führungsschiene6 wesentlich früher in Anlage zu dem Blattgutstapel29 kommt und deshalb eine Spannstellung einnimmt, die um die Dicke des Blattgutstapels29 größer ist. Dies zeigt der Vergleich der3 und6 einerseits mit den4 und7 andererseits. - Damit die Betätigungsorgane
13 ,14 ihre vorbeschriebene Endstellung erreichen, müssen sie genauso weit wie im Fall des Beschneidens eines einzigen Blattes heruntergedrückt werden. Dabei werden die zweiten Druckfedern28 aber wesentlich stärker komprimiert, wie ebenfalls der Vergleich zwischen3 und6 einerseits sowie4 und7 andererseits zeigt. Entsprechend höher ist auch die auf den Blattgutstapel29 ausgeübte Spannkraft, wenn die Rastorgane17 ,18 die in den4 und7 dargestellte Endstellung erreicht haben, in der die Raststege22 untenseitig an den Rastnasen23 anliegen. In beiden Fällen schließen die Oberflächen der Betätigungsstege15 ,16 bündig mit den Oberseiten der Führungsblöcke11 ,12 ab, d.h. die Betätigungsorgane13 ,14 haben eine definierte Endstellung im Gegensatz zu der Spannstellung der Führungsschiene6 , die abhängt von der Dicke des Blattgutes5 . - Für den Schneidvorgang selbst wird nach Verspannung des Blattgutes
5 bzw. des Blattgutstapels29 der Messerteil8 durch Handbeaufschlagung des Handgriffs9 nach unten gedrückt, so dass sich das unten vorstehende Rollenmesser in das Blattgut5 bzw. den Blattgutstapel29 eindrückt. Durch Verschieben des Messerwagens7 längs der Führungsschiene6 über die gesamte Breite des Blattgutes5 bzw. des Blattgutstapels9 wird der Schneidvorgang durchgeführt. - Nach Beendigung des Schneidvorgangs ist das nunmehr beschnittene Blattgut
5 bzw. Blattgutstapel29 noch immer zwischen Führungsschiene6 und Blattauflage3 verspannt. Zum Lösen der Verspannung werden die Rastorgane17 ,18 durch Druckausübung in Richtung von der Führungsschiene6 weg nach außen gegen die Wirkung deren Federelemente verschoben, und zwar soweit, bis die Rastnasen23 außer Eingriff mit den Raststegen22 kommen. Die Betätigungsorgane13 ,14 können sich nunmehr nach oben wieder in ihre Ausgangsstellung (2 und5 ) bewegen, was zur Entspannung der Druckfedern27 ,28 führt. Dabei sorgen die Druckfedern27 für ein Anheben der Führungsschiene6 bis in die Ausgangsstellung gemäß den2 und5 . Das Blattgut5 bzw. der Blattgutstapel29 liegen dann frei und können entnommen werden.
Claims (15)
- Rollenschneidgerät (
1 ) zu Beschneiden von Blattgut (5 ,29 ) mit folgenden Merkmalen: a) das Rollenschneidgerät (1 ) hat eine Auflageplatte (2 ) für die Aufnahme des Blattgutes (5 ,29 ); b) mit der Auflageplatte (2 ) verbunden ist eine Rollenschneideinrichtung (4 ); c) die Rollenschneideinrichtung (4 ) weist eine Führungsschiene (6 ) auf; d) auf der Führungsschiene (6 ) ist ein Messerwagen (7 ) längs der Führungsschiene (6 ) verschieblich geführt; e) an dem Messerwagen (7 ) ist ein Rollenmesser drehbar gelagert; f) die Führungsschiene (6 ) ist an beiden Enden in Führungseinrichtungen (11 ,12 ) gehalten; g) in den Führungseinrichtungen (11 ,12 ) ist die Führungsschiene (6 ) zwischen einer gegenüber der Auflageplatte (3 ) angehobenen Ausgangsstellung und einer in Richtung auf die Auflageplatte (3 ) abgesenkten Spannstellung beweglich geführt; h) die Führungsschiene (6 ) weist untenseitig eine Spannfläche (25 ) für die Anlage an dem Blattgut (5 ,29 ) auf; i) die Führungsschiene (6 ) ist in Richtung auf die Ausgangsstellung und bis zu dieser mit einer Federeinrichtung (27 ) kraftbeaufschlagt; j) es ist eine Betätigungseinrichtung (13 ,14 ) zur Bewegung der Führungsschiene (6 ) aus der Ausgangsstellung in die Spannstellung vorhanden; k) die Betätigungseinrichtung (13 ,14 ) ist zwischen einer Ausgangsposition, in der sich die Führungsschiene (6 ) in der Ausgangsstellung befindet, und einer Endposition, in der sich die Führungsschiene (6 ) in Spannstellung befindet, bewegbar; l) die Führungseinrichtung (13 ,14 ) weist eine Fixiereinrichtung auf, mittels der die Betätigungs einrichtung (13 ,14 ) in der Endposition lösbar fixiert ist; gekennzeichnet durch folgende Merkmale m) die Führungsschiene (6 ) ist zwischen der (ersten) Federeinrichtung (27 ) und einer weiteren (zweiten) Federeinrichtung (28 ) vertikal beweglich verspannt; n) die zweite Federeinrichtung (28 ) hat eine der ersten entgegengesetzte Federwirkung; o) die Betätigungseinrichtung (13 ,14 ) wirkt mittels der zweiten Federeinrichtung (28 ) auf die Führungsschiene (6 ). - Rollenschneidgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung ein Betätigungsorgan nur an einer einzigen Führungseinrichtung aufweist und die erste Federeinrichtung nur an dieser Führungseinrichtung angeordnet ist und dass die zweite Federeinrichtung im Bereich beider Führungseinrichtungen einerseits zwischen Betätigungsorgan und Führungsschiene und andererseits zwischen Führungseinrichtung und Führungsschiene in Richtung auf die Auflageplatte wirksam ist, wobei die zweite Federeinrichtung die Führungsschiene in ihrer Ausgangsstel lung im Bereich der Führungseinrichtung ohne Betätigungseinrichtung auf die Auflageplatte presst.
- Rollenschneidgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung Betätigungsorgane (
13 ,14 ) an beiden Führungseinrichtungen (11 ,12 ) aufweist, die jeweils mit einer Fixiereinrichtung zusammenwirken. - Rollenschneidgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtungen derart ausgebildet sind, dass sie die Betätigungsorgane (
13 ,14 ) in der Endstellung in gleichen Abständen zur Auflageplatte (2 ) fixieren. - Rollenschneidgerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollenschneideinrichtung (
4 ) spiegelsymmetrisch zur Mitte der Führungsschiene (6 ) ausgebildet ist. - Rollenschneidgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Federeinrichtung (
28 ) zumindest ein Federorgan aufweist, das im Bereich der zugehörigen Führungseinrichtung (11 ,12 ) angeordnet ist. - Rollenschneidgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Federeinrichtung (
27 ) jeweils in der mit einer Betätigungsein richtung (13 ,14 ) versehenen Führungseinrichtung (11 ,12 ) zumindest ein Federorgan aufweist. - Rollenschneidgerät nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Federorgane (
27 ,28 ) als Schraubenfedern ausgebildet sind. - Rollenschneidgerät nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Federogane (
27 ,28 ) von erster und zweiter Federeinrichtung gegenüberstehen. - Rollenschneidgerät nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Federorgan bzw. die Federogane (
27 ) der ersten Federeinrichtung auf die Unterseite der Führungsschiene (6 ) einwirkt bzw. einwirken. - Rollenschneidgerät nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Federogane (
28 ) der zweiten Federeinrichtung auf die Oberseite der Führungsschiene (6 ) einwirken. - Rollenschneidgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Fixiereinrichtung(en) als Rasteinrichtung(en) ausgebildet ist bzw. sind, mit der die jeweils zugehörige Betätigungseinrichtung (
13 ,14 ) in der Endposition selbsttätig verrastet. - Rollenschneidgerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Rasteinrichtung(en) jeweils ein Bedienorgan (
17 ,18 ) aufweisen, durch dessen Betätigung die Rasteinrichtung entriegelbar ist. - Rollenschneidgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Betätigungseinrichtung einen vertikal in den Führungseinrichtungen (
11 ,12 ) geführten Druckknopf (15 ,16 ) aufweist. - Rollenschneidgerät nach einem der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass das Rollenmesser gegenüber der Führungsschiene (
6 ) in Richtung auf die Auflageplatte (2 ) gegen die Wirkung einer Rückstellfeder absenkbar ist.
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