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DE29901187U1 - Heizdraht-Haltevorrichtung - Google Patents

Heizdraht-Haltevorrichtung

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DE29901187U1
DE29901187U1 DE29901187U DE29901187U DE29901187U1 DE 29901187 U1 DE29901187 U1 DE 29901187U1 DE 29901187 U DE29901187 U DE 29901187U DE 29901187 U DE29901187 U DE 29901187U DE 29901187 U1 DE29901187 U1 DE 29901187U1
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Description

CH 99 664 GM
25. Januar 1999
Heizdraht-Haltevorrichtung
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Haltevorrichtung für einen Heizdraht eines Gerätes zum Schneiden von Platten aus Dämmstoffmaterial mit Hilfe eines Heizdrahtes, welches die Merkmale des Oberbegriffes des Anspruches 1 aufweist.
Der Anmelder ist seit vielen Jahren auf die Herstellung und den Vertrieb von Geräten zum Zuschneiden von Isolationsplatten aus Schaumkunststoffen, Glas- oder Steinwolle zur Erstellung von Fassadenisolationen spezialisiert. Geräte zum äusserst genauen und schnellen Erstellen von vollständig durchlaufenden Trennschnitten sind beispielsweise in der CH-A-663'566, CH-A-686'175 sowie der DE-A-4435252.2 beschrieben. Während der prinzipielle Aufbau dieser Geräte in annähernd allen Fällen einen rechtwinkligen Rahmen umfasst, der von mindestens einer Arbeitsplatte zur Auflage und/oder Führung der zuzuschneidenden" Dämmstoffplatten sowie zwei Vertikalstreben, an denen
beweglich geführt ein guillotineartig ausgebildetes Schneidorgan angeordnet ist, gebildet wird, hat der Anmelder in der CH 1997 0573/97 ein neues Gerät zur Erstellung von Zuschnitten beliebiger Form, insbesondere auch mit eckenförmigen Ausnehmungen aus den Dämmstoffplatten beschrieben.
Die Marktakzeptanz von solchen Geräten zum Erstellen von eckenförmigen Ausnehmungen aus den Dämmstoffplatten war äusserst positiv, da man sich bis anhin meist damit beholfen hatte, im Eckbereich Plattenabschnitte zusammenzufügen. Dadurch entstehen jedoch zum Beispiel im Bereich von Fenstersimsen Trennfugen zwischen den Platten, die bei unsauberer Verarbeitung zu Folgeschäden führen. Deshalb verlangen die Anbieter der Isolationssysteme von den Verarbeitern, dass in solchen Eckbereichen keine Fugen liegen dürfen, was bedeutet, dass in den Dämmstoffplatten Eckschnitte angebracht werden müssen. Diese Forderung kann mit dem, in der CH 1997 0573/97 beschriebenen, Eckschneider schnell und exakt erfüllt werden. Da der im Eckschneider verwendete Schneiddraht einen, im Verhältnis zu den
Schneiddrähten der guillotineartig ausgebildeten Schneidorgane, langen Schneidweg in der zu schneidenden Platte zurücklegt, wird ihm verhältnismässig viel Wärmeenergie entzogen. Er muss daher sehr schnell beheizbar sein, was wiederum bedeutet, dass er ohne entsprechende Kühlung durch das Schnittgut sehr schnell zum Glühen kommt. Da in den bisher bekannten Vorrichtungen stets ein gewisser Anteil des stromdurchflossenen, und damit beheizten Heizdrahtes beim Schneiden dauerhaft nicht in Kontakt mit dem Schnittgut stand, neigte der Heizdraht an diesen Stellen zum Durchglühen. Dies reduzierte die Standzeit des Heizdrahtes erheblich und führte durch das häufige Drahtwechseln nicht nur zu erhöhten Kosten für die Heizdrähte, sondern auch zu unerwünschten Arbeitsunterbrechungen und damit verbundenen Produktivitätsverlusten.
Der offenliegende glühende Drahtabschnitt stellt zudem eine akute Gefahrenquelle dar, da unvorsichtiges Hantieren zu schweren Verbrennungen führen kann und es beim Kontakt von leicht entzündlichem Material mit dem glühend heissen Draht schlimmstenfalls sogar zum Ausbruch eines Brandes kommen kann.
Werden Dämmstoffplatten aus Schaumkunststoff geschnitten, so verschmoren die an den glühenden Drahtabschnitten haftenden Kunststoffpartikel, was zu äusserst unangenehmen und zudem umweit- und gesundheitsschädlichen Emissionen führt.
Das verschmorte Kunststoffmaterial verschmutzt den Heizdraht und anliegende Bereiche der Schneidvorrichtung, was wiederum den Reinigungsaufwand erhöht.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Haltevorrichtung für einen Heizdraht eines Gerätes zum Schneiden von Platten aus Dämmstoffmaterial gemäss Oberbegriff des Anspruches 1 zu schaffen, mit dem die erwähnten Nachteile behoben werden können.
Diese Aufgabe löst eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 1.
Es ist dabei besonders vorteilhaft, dass die erfindungsgemässe Haltevorrichtung mit den gemäss des Standes der Technik vorhandenen Schneidgeräten kombinierbar ist.
Weitere vorteilhafte Ausgestaltungsformen gehen aus den übrigen, abhängigen Ansprüchen hervor, und deren Bedeutung ist in der nachfolgenden Beschreibung erläutert.
In der Zeichnung ist ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes vereinfacht dargestellt. Es zeigt:
Figur 1 ein Schneidegerät in Gesamtansicht als Standgerät zur Anwendung, insbesondere
auf einem Baugerüst;
Figur 2 eine schematische Teilansicht des Schneidegerätes, senkrecht zur Verlaufsrichtung
der beiden Schienen in vergrössertem Massstab;
Figur 3 a eine Funktionsskizze eines Schneidegerätes mit einer Drahthaltevorrichtung
gemäss des Standes der Technik; und
Figur 3b eine Funktionsskizze eines Schneidegerätes mit einer erfindungsgemässen
Drahthaltevorrichtung, wobei wie in Figur 3a die Position vor dem Schnitt
strichliniert dargestellt ist.
In der Figur 1 ist ein Schneidegerät 1 in perspektivischer Darstellung gezeigt. Es umfasst im wesentlichen eine Arbeitsplatte 3 zu deren Vorderkante K, parallel und leicht distanziert davor angeordnet, zwei parallele, stromleitende Schienen 4, 5 angeordnet sind. Diese beiden Schienen 4, 5 sind in zwei vertikalen Säulen oder Streben 6, die etwa in den seitlichen Endbereichen der genannten vorderen Kante K angeordnet sind, gehalten. Zwischen den beiden Schienen 4, 5 verläuft ein Heizdraht 2, der zwischen einem unteren Heizdrahthaltemittel 10 und einem oberen Heizdrahthaltemittel 20 gespannt ist. Auf der Auflagefläche A der Arbeitsplatte 3 ist ein Führungsanschlag 8 angeordnet. Dieser Führungsanschlag 8 dient der Führung der zuzuschneidenden Platte P. Der Führungsanschlag 8 ist aus einer L-förmigen Profilschiene gefertigt. Auf einem oder beiden Schenkeln des Profils können hier nicht dargestellte Massstäbe angebracht sein. Das Gerät ist hier mit Standbeinen 9 und Stützstreben 9' ausgerüstet.
Die Distanz zwischen den beiden Schienen 4 und 5 lässt sich verstellen. Hierzu dienen Verstellmechanismen 7, welche vereinfacht lediglich durch zwei Schraubknöpfe dargestellt sind. Die Distanzeinstellung zwischen der oberen und unteren Schiene muss nur einmal zur groben Anpassung an die Dicke der zu verarbeitenden Kunststoffplatten P vorgenommen werden. Die beiden Schienen 4, 5 müssen dabei nur annähernd parallel zueinander eingestellt werden. Die untere Schiene 4 ist in den beiden seitlichen Säulen oder Streben 6 fix angeordnet und verläuft in bezug auf die Ebene der Auflagefläche A der Arbeitsplatte 3 unterhalb dieser
Auflagefläche A, während die obere Schiene 5 oberhalb der Ebene der Auflagefläche A verläuft.
Muss bei einer Platte P eine eckformige Ausnehmung herausgeschnitten werden, so wird erst der Heizdraht 2 durch Verschieben des oberen Heizdrahthaltemittels 20 in die
gewünschte Position L gebracht. Hierauf verschiebt man die Platte P in Richtung des dargestellten Pfeiles bis zur gewünschten Tiefe der eckformigen Ausnehmung, worauf man die Platte P in dieser Lage belässt und nunmehr das obere Heizdrahthaltemittel 20 von dieser Position auf der oberen Schiene 5 vollständig nach oben oder nach unten verschiebt, je nachdem welcher Eckteil ausgeschnitten werden soll. Nun kann man die fertig zugeschnittene Platte P vom Gerät 1 nehmen.
Die beiden Säulen oder Vertikalstreben 6 lassen sich auch schwenkbeweglich mit der Arbeitsplatte 3 verbinden, so dass mittels des Heizdrahtes 2 auch geneigte Gehrungsschnitte herstellbar sind.
Die genaue Ausgestaltung des unteren und des oberen Heizdrahthaltemittels 10 beziehungsweise 20 geht detailliert aus der Figur 2 hervor. Die obere Schiene 5 ist geschnitten dargestellt, so dass man deren rechteckigen Querschnitt erkennen kann. Auf dieser Schiene 5 läuft das obere Heizdrahthaltemittel 20. Dieses umfasst einen Wagen 21 der auf Schiene 5 läuft und ein Heizdrahtspannelement 26, welches über einen Verbindungsbügel 25 mit dem Wagen 21 bedingt schwenkbar verbunden ist. Mittels eines Betätigungsknopfes 30 lässt sich der Wagen 21 auf und ab bewegen.
Das Heizdrahtspannelement 26 besteht im wesentlichen aus einem Profilstababschnitt 34 mit etwa C-förmigem Querschnitt, in dem ein klemmbarer Nutenstein 29 gelagert ist. Die Klemmung des Nutensteins 29 im C-Profil 34 erfolgt mittels eines Schraubknopfes 35. Am Nutenstein 29 greift mittelbar oder unmittelbar eine Spannfeder 28 an, an der mittelbar oder unmittelbar der Heizdraht 2 befestigt ist. Um in diesem Bereich die elektrische Isolation des Heizdrahtes 2 vom stromführenden C-Profil 34 zu gewährleisten, ist idealerweise der Nutenstein 29 aus elektrisch isolierendem Material gefertigt.
Zur Führung des Heizdrahtes 2 im C-Profil 34 umfasst das Spannelement 26 weiterhin einen Führungsschlitten 27, der im Profil 34 in seiner Längsrichtung translatorisch beweglich angeordnet ist. Der Führungsschlitten 27 trägt an seinem unteren Ende einen Kontaktkopf 40, der von einer Bohrung 41 senkrecht durchsetzt wird. Durch diese Bohrung 41 ist der Heizdraht
2 geführt. Da eine untere Kontaktfläche 42 des Kontaktkopfes 40 während des Schneidens mit der Oberfläche der zu schneidenden Platte P in Kontakt tritt, ist diese Kontakfläche 42 idealerweise glatt und leicht konvex gewölbt ausgebildet. Führungsschlitten 27 und Kontaktkopf 40 sind aus elektrisch leitendem Material gefertigt.
Die bewegliche Lagerung des Führungsschlittens 27 im stromführenden C-Profil 34 erfolgt beispielsweise mittels einer teleskopischen Schiene 32, die kugelgelagert ist. Ueber die elektrisch-leitenden Bestandteile der Lagerung 32 und den elektrisch leitenden Schlitten 27 wird der Kontaktkopf 40 direkt mit Niederspannung versorgt, ohne dass zusätzliche Leitungen nötig wären.
Eine weitere, mit einem Innengewinde versehene Bohrung 43 im Kontaktkopf 40 ist senkrecht zur Bohrung 41 angebracht. Mittels einer Klemmschraube 44, die in die Bohrung 43 eingedreht ist, wird der Heizdraht 2 lösbar klemmend in der Bohrung 41 am Kontaktkopf 40 gehalten. Erst diese kraftschlüssige Halterung am Kontaktkopf 40 setzt den Heizdraht 2 unter elektrische Spannung und zudem bringt sie den Kontaktkopf 40 und den daran befestigten Schlitten 27 mittelbar oder unmittelbar in Wirkverbindung mit der Spannfeder 28. Die Rückstellkraft, die die Feder 28 auf Kontaktkopf 40 und Schlitten 27 ausübt, kann durch die variable Positionierung des klemmbaren Nutensteines 29 verändert und reguliert werden.
Die geringfügige Schwenkbarkeit des Heizdrahtspannelementes 26 relativ zum Wagen 21 und die Lagerung des Schlittens 27 stellen sicher, dass beim Schneiden kein Verkanten des Schlittens 27 auftritt und es dadurch zu einer eventuellen mechanischen Überbelastung des Heizdrahtes kommt, welche diesen zerstören würde. Nicht dargestellt sind Anschlagmittel, mittels derer der Weg, den der Schlitten 27 in beide Richtungen maximal im C-Profil 34 hin- und herbewegt werden kann, begrenzt wird und welche verhindern, dass der Schlitten 27 vollständig aus dem C-Profil 34 herausgezogen wird. Durch die Rückstellkraft der Feder 28 werden Kontaktkopf 40 und Schlitten 27 höchstens soweit nach oben gezogen, bis der Kontaktkopf 40 an der Unterkante des C-Profiles 34 anschlägt. Sollte der Kontaktkopf 40 so klein dimensioniert sein, dass er vollständig in das C-Profil 34 zurückgezogen werden kann, oder sollte es gewünscht sein, dass der Kontaktkopf 40 nur einen kürzeren Rückstellweg zurücklegt, so kann dies problemlos auch durch eine entsprechende Einstellung der schon erwähnten Anschlagmittel zur Wegbegrenzung des Schlittens 27 reguliert werden.
Die Heizdrahthaltemittel 10, 20 stehen nur über den Heizdraht 2 miteinander in Wirkverbindung. Das untere Ende des Heizdrahtes 2 ist am unteren Heizdrahthaltemittel 10 befestigt. Dieses untere Heizdrahthaltemittel 10 gleicht einer freilaufenden Laufkatze. Es weist eine Lagergabel 11 auf, die von einer Lagerachse 12 durchsetzt ist, wobei auf der Lagerachse 12 eine Rolle 13 lagert. Da eine Oberfläche 112 eines oberen Querholms 111 der Lagergabel 11 während des Schneidens mit der Oberfläche der zu schneidenden Platte P in Kontakt treten kann, ist diese Kontaktfläche 112 idealerweise glatt und leicht konvex gewölbt ausgebildet. Es ist für den Fachmann ersichtlich, dass die relative Positionierung der Anlagefläche A und der unteren Schiene 4, und die Höhe der Lagergabel 11 so gewählt werden, dass die konvexe Kontaktfläche 112 die Anlagefläche A in ihrer gedachten Verlängerung annähernd berührt, diese aber nicht durchsetzt. Dadurch wird sichergestellt, dass sich der Heizdraht 2 beim Schneiden auch in seinem unteren Abschnitt annähernd vollständig im Schnittgut P befindet. Wie aus der Zeichnung deutlich ersichtlich ist, ist die untere Schiene 4 hier als Rundstab ausgestattet. Die Lauffläche 14 ist dieser Querschnittsform der Schiene 4 angepasst. Wird die zuzuschneidende Platte P auf der Auflagefläche A der Arbeitsplatte 3 in Teilrichtung zum Heizdraht 2 bewegt, so wird der Heizdraht 2 entsprechend etwas durchgebogen. Die Schwenkbarkeit des unteren Heizdrahthaltemittels 10 auf der unteren, runden Schiene 4 stellt wiederum sicher, dass kein Verklemmen erfolgt.
Anhand der Figur 3 soll nun das Funktionsprinzip der erfindungsgemässen Heizdrahthalterung erläutert werden.
In der Figur 3a ist eine schematische Seitenansicht eines Schneidegerätes gemäss des Standes der Technik dargestellt, wobei der Heizdraht 2, sowie die Heizdrahthaltemittel 10 und 20 in der Position vor dem Schnitt strichliniert dargestellt sind. Es wird deutlich, dass während des Schnittes die Bereiche 221 und 222 des Heizdrahtes 2 nicht im Schnittgut P zu liegen kommen, und deshalb im wesentlichen ungekühlt bleiben. Diese ungekühlten Bereich können sich bis zum Glühen erhitzen, was die Standzeit des Heizdrahtes erheblich verringert, und wie oben ausgeführt noch weitere Nachteile mit sich bringt.
In der Figur 3b ist skizziert, wie es die erfindungsgemässe Heizdrahthalterung ermöglicht, dass beim Schnitt der stromdurchflossene Bereich des Heizdrahtes 2 stets vollständig im Schnittgut P zu liegen kommt. Beim Schnitt wird der Heizdraht 2 mittels der Heizdrahthaltemittel 10, 20 aus der strichliniert gezeichneten Ausgangsposition nach unten in
Richtung der zu schneidenden Platte P bewegt. Trifft der Heizdraht 2 auf die obere Seitenfläche 0 der zu schneidenden Platte P auf, so wird er durch deren Widerstand ausgelenkt, und der Schlitten 27 wird so weit aus dem C-Profil 34 herausgezogen, bis der Kontaktkopf 40 an der Seitenfläche S der Platte P anschlägt. Durch den anhaltenden Druck während des Schneidens bleibt der Draht ausgelenkt und es ist sichergestellt, dass sich der beheizte Abschnitt des Heizdrahtes 2 jeweils vollständig im Schnittgut befindet, und dadurch auf der gesamten Länge gekühlt wird. Somit wird nicht nur die Standzeit des Heizdrahtes 2 wesentlich erhöht, sondern es wird auch vermeiden, dass sich Drahtanteile bis zum Glühen erhitzen, was besonders bei offeriliegenden Drahtanteilen gefährlich ist.
Unebenheiten in der Oberfläche S der Platte P werden problemlos durch die gefederte Lagerung des Kontaktkopfes 40 ausgeglichen, ebenso wie Abweichungen von der idealen parallelen Stellung der Schienen 4 und 5 zueinander. Nachdem die Platte P vollständig durchtrennt ist, werden Kontaktkopf 40 und Schlitten 27 in das C-Profil 34 zurückgezogen, der Heizdraht 2 wird gespannt und die Spannungszufuhr muss unterbrochen werden. Dies geschieht entweder durch einen externen Schalter, wie zum Beispiel einen Fußschalter, oder durch einen internen Schalter, der die Spannungsversorgung unterbricht, sobald Kontaktkopf 40 und Schlitten 27 im C-Profil 34 eine zurückgezogene Stellung erreichen.
In der oben beschriebenen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird die Kraft zum Rückstellen von Kontaktkopf 40 und Schlitten 27, sowie zum Spannen des Drahtes 2 von der Feder 28 geliefert. Diese einfache Konstruktion kommt mit einem Minimum an Bauteilen aus und ermöglicht es zudem, dass bei gelöster Klemmhalterung des Drahtes 2 am Kontaktkopf 40 und bei festgestelltem Schlitten 27 ein Schneidgerät vorliegt, das einen gefederten Heizdraht aufweist, und sich ansonsten in der Funktionsweise nicht von den bekannten Geräten unterscheidet.
Sollte dies gewünscht sein, so ist es für den Fachmann leicht ersichtlich, dass die Rückstellkraft auf Kontaktkopf 40 und Schlitten 2 durch separate Federmechanismen ausgeübt werden kann.

Claims (9)

25. Januar 1999 CH 99 664 GM Schutzansprüche
1. Haltevorrichtung für einen Heizdraht eines Gerätes (1) zum Schneiden von Platten (P) aus Dämmmaterial mit Hilfe eines Heizdrahtes (2), wobei der Heizdraht (2) zwischen zwei stromführenden Heizdrahthalteelementen (10, 20) gespannt ist, die an zwei Schienen (4, 5) beweglich geführt sind, und wobei der Heizdraht in seiner Lage (L) im Bereich der beiden Schienen (4, 5) verschiebbar angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Halteelement (20) ein Heizdrahtspannelement (26) aufweist, in dem ein in Längsrichtung translatorisch beweglicher Führungsschlitten (27) gelagert ist, wobei der Führungsschlitten (27) an einem unteren Ende einen Kontaktkopf (40) trägt, an dem der Heizdraht (2) lösbar kraftschlüssig gehalten ist.
2. Haltevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitten (27) in einem C-formigen Profil (34) mittels einer kugelgelagerten teleskopischen Schiene (32) gelagert ist.
3. Haltevorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Rückstellfeder
(28) am Schlitten (27) und am C-förmigen Profil (34) angreift.
4. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der
Kontaktkopf (40) Mittel zur lösbaren Befestigung des Heizdrahtes (2) aufweist.
5. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der
Kontaktkopf (40) eine senkrechte Bohrung (41) aufweist, durch die der Heizdraht (2)
geführt ist, und der Heizdraht in dieser Bohrung (41) klemmend befestigt ist.
6. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine
untere glatte Kontaktfläche (42) des Kontaktkopfes (40) konvex gewölbt ist.
7. Haltevorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Kontaktkopf (40) , der Schlitten (27), die Lagerung (32) und das C-Profil (34) aus elektrisch leitendem Material gefertigt sind und in leitfahiger Verbindung miteinander stehen.
8. Haltevorrichtung nach nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder an einem Nutenstein (29) angreift, der aus elektrisch isolierendem Material besteht und im C-Profil (34) klemmbar gelagert ist.
9. Haltevorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder (28) am Nutenstein (29) und am Heizdraht (2) angreift.
DE29901187U 1998-01-26 1999-01-25 Heizdraht-Haltevorrichtung Expired - Lifetime DE29901187U1 (de)

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DE29901187U Expired - Lifetime DE29901187U1 (de) 1998-01-26 1999-01-25 Heizdraht-Haltevorrichtung

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DE102011079119A1 (de) 2011-07-14 2013-01-17 Murat Budak Schneidgerät zum Schmelzschneiden von Dämmplatten
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