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Die Erfindung betrifft einen Ellenbogenslider zur Anwendung für Kraftradfahrer im Rennsport als Teil einer am Körper getragenen Schutzausrüstung, welcher dazu vorgesehen ist, sowohl den Kraftradfahrer als auch und seine Bekleidung bei sportiver bzw. progressiver Fahrweise vor allem in extremer Kurvenschräglage besser zu schützen.
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Zu den besonders beim Rennsport auf der Strasse gefährdeten Körperteilen zählen die Knie, die Schienbeine, der Rücken, die Handgelenke und die Ellenbogen.
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Ellenbogenslider zählen neben Knieschleifern, Protektoren und Körperschutzelementen zu den wichtigsten Schutzausrüstungsgegenständen, da sie von sicherheitsrelevanter Natur sind. Sie können dabei einschichtig oder mehrschichtig und mit einer harten Schale und einer Schlag dämpfenden Polsterung aufgebaut sein. Auf dem Markt sind bekanntermaßen unterschiedliche Modelle in verschiedensten Ausführungen erhältlich.
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Protektoren können beispielsweise dauerhaft mit der Bekleidung verbunden oder in diese integriert sein. Zudem sind Protektoren auch als Zubehör für Bekleidung verfügbar, welche separat oberhalb oder unterhalb der Bekleidung getragen werden.
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Die
DE 100 14 025 B4 offenbart eine Schutzbekleidung, insbesondere für Motorradfahrer, bestehend aus einer Jacke und einer Hose, die durch ein Verbindungsmittel, welches in einer Trennebene zwischen der Jacke und der Hose vorgesehen ist, einteilig miteinander verbindbar sind und mit Protektoren für Schulter, Ellenbogen und Knie, die zumindest teilweise in der Jacke und der Hose eingearbeitet sind, bestückt ist. Kennzeichnend für diese Erfindung ist, dass an der Hose und an der Jacke Protektoren und zumindest ein die Trennebene zwischen der Jacke und der Hose überdeckender Protektor für die Wirbelsäule vorgesehen sind, welche bei einteiliger Anordnung von Jacke und Hose einen mehrteiligen Rückenprotektor ausbilden. Nachteilig an dieser Erfindung ist zu nennen, dass die Protektoren nicht wechselbar ausgebildet sind und so im Falle eine Sturzes oder einer ungewünschten oder knieseitig gewünschten Straßenberührung des Motorradfahrers die Schutzbekleidung als solche nicht mehr uneingeschränkt nutzbar ist.
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Bekannt sind weiterhin flächige oder plattenförmige wechselbare Protektoren, welche in mittels Reißverschlüssen oder Klettverschlüssen zu verschließenden Taschen der Motorradbekleidung im Bereich besonders gefährdeter Körperpartien gehaltert werden. Auch dieser Erfindung haftet der Nachteil an, dass bei einer Knieberührung des Motorradfahrers in steiler Kurvenlage die Motorradbekleidung im Bereich des Knieprotektors nur noch eingeschränkt nutzbar ist.
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Aus der
DE 20 2004 018 504 U1 ist ein Sturzprotektor vorbekannt. Der Sturzprotektor insbesondere für Motorräder umfasst einen in einem Gehäuse angeordneten auswechselbaren Reibkörper, wobei der Reibkörper eine außenmittig zum Gehäuse ausgebildete Reibfläche aufweist. Das Wesen dieses Protektors besteht darin, dass er zwar das Motorrad und nicht den Motorradfahrer schützt.
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Die
DE 2006 043 051 A1 offenbart ein Verfahren zur Herstellung eines Protektors oder Abriebschutzelements für eine Schutzbekleidung. Gebildet auf Basis eines Stoß absorbierenden bzw. gegen Abrieb unempfindlichen Werkstoffes, wobei der Werkstoff eines Kunststoffanteil und einen darin gleichmäßig verteilten Anteil eines Feuchtigkeit speichernden Naturmaterials aufweist. Zur Angabe eines solchen Verfahrens zur Herstellung eines Protektors oder Schutzelements mit vorteilhaften Eigenschaften wird vorgeschlagen, dass ein Anteil von Volumenmaterial zunächst in die Naturmaterialanteile eingebunden und hiernach zusammen mit einem der Kunststoffmatrix entsprechenden Kunststoffgranulatanteil in den Formhohlraum eines entsprechenden Formgebungswerkzeugs extrudiert wird.
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Schließlich sollen auch auf dem Markt erhältliche Knieschleifer erwähnt werden, bei denen sich die Krümmung der Unterseite nur entlang einer Achse erstreckt, was bei der Verwendung des Knieschleifers ausschließlich am Knie vorteilhaft erscheint. Die Verwendung dieser Knieschleifer als Ellenbogenslider scheidet hierbei aus, da das Ellenbogengelenk als Scharniergelenk anders aufgebaut ist als ein Kniegelenk, welches als Radwinkelgelenk im Sinne eines Drehscharniergelenks ausgebildet ist und damit eine spezifischen Schutz benötigt.
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Die Aufgabe der Erfindung besteht nunmehr darin, einen Ellenbogenslider zur Anwendung für Kraftradfahrer vorzuschlagen, welcher nach einen durch progressive Fahrweise des Kraftradfahrers hervorgerufenen Abrieb problemlos gewechselt werden kann, der bei extremer Kurvenschräglage „stick-slip”-Effekte verringert und welcher der Anatomie der zu schützenden Körperpartien des Kraftradfahrers entsprechend optimal angepasst ist.
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Nach der Konzeption der Erfindung besteht der mehrteilig aufgebaute Ellenbogenslider zur Anwendung für Kraftradfahrer zumindest aus einem zum abrasiven Verschleiß vorgesehenen Verschleißkörper in Gestalt eines schalenartigen Holzelements sowie Arretierungsmitteln zur Befestigung des Ellenbogensliders mittelbar oder unmittelbar am Ellenbogen des Kraftradfahrers. Kennzeichnend für die Erfindung ist, dass entweder der Verschleißkörper eine zumindest partiell gekrümmte, in temporären Flächenkontakt mit der Fahrbahn stehende Oberseite sowie eine entlang mehrerer Achsen gekrümmte, zum Ellenbogen des Kraftradfahrers weisenden Unterseite aufweist oder der Verschleißkörper zumindest eine partiell gekrümmte, in temporären Flächenkontakt mit der Fahrbahn stehende Oberseite sowie eine als Kontaktfläche ausgebildete Unterseite aufweist, wobei die Unterseite in Wirkverbindung mit einem der Anatomie des Ellenbogens spezifisch angepassten Koppelelement steht.
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Vorzugsweise ist die gekrümmte Unterseite des Verschleißkörpers entlang zweier Achsen gekrümmt ausgebildet, wobei die beiden Achsen im Wesentlichen orthogonal aufeinander stehen, so dass die gekrümmte Unterseite als Fläche ein elliptisches Paraboloid ausbildet.
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Während bei einem Knieschleifer mit parabolisch ausgebildeten Zylinder gemäß dem Stand der Technik die Krümmung der Unterseite sich nur entlang einer Achse erstreckt, was bei der Verwendung des (Knie)-Schleifers am Knie vorteilhaft erscheint, sind bei einem erfindungsgemäßen elliptisches Paraboloid zwei Krümmungen vorhanden, die sich entlang zweier orthogonal zueinander ausgerichteten Achsen erstrecken, so dass die Unterseite des Verschleißteils optimal der Anatomie eines eingeschwenkten Ellenbogengelenks folgt.
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Um einen definierten abrasiven Verschleiß bzw. definierten Abrieb des Verschleißkörpers zu erzielen, ist als Holz ein Hartholz, insbesondere Eichenholz vorgesehen. Eichenholz ist schwer und hart und weist ein geringes Schwindvermögen auf. Zudem ist im Hinblick auf die Konturgebung der Unterseite zur Ausbildung einer elliptischen Paraboloidfläche das Eichenholz gut, beispielsweise durch Fräsen, zu bearbeiten. Eichenholz weist zudem den Vorteil einer nur geringen Geräuschbildung bei Fahrbahnkontakt auf.
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Insbesondere im Rennsport dienen die Ellenbogenslider zum schnelleren Durchfahren der Kurven. Mit dem Ellenbogen erfühlt der Fahrer die maximal mögliche Schräglage. Er kann dieses Limit mit dem Ellenbogen besser ertasten als mit dem Knie und die Kurve dabei schneller durchfahren. Sollte die Maschine dabei wegrutschen, kann sie mit dem schleifenden Ellenbogen wieder aufgerichtet werden. Der Ellenbogenslider schützt einerseits den Fahrer bei diesen bewussten Handlungen vor Verletzungen und andererseits dessen Bekleidung vor Beschädigungen.
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Das Material Holz eignet sich besser als Kunststoff. Der durch den Fahrer gesuchte Bodenkontakt ist bei der Reibpaarung Kunststoffkörper-Asphalt nicht ideal. Es kommt nach Aussage von Fahrern zu ”stick-slip”-Effekten, durch die ein schnelles Durchfahren von Kurven in extremer Schräglage zumindest behindert wird. Der Fahrer wird beim Eintreten der ”stick-slip”-Effekte intuitiv den Fahrbahnkontakt vermindern, indem er seine Maschine aufrichtet, woraus ihm wiederum Geschwindigkeits- und Zeitverluste entstehen.
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Es hat sich als besonders praxistauglich erwiesen, wenn das erfindungsgemäße Koppelelement aus einem dauerhaft flexiblen Material, beispielsweise aus Kunststoff, oder aus einer flüssigen, aber bald erstarrenden Substanz (Abguss) oder einem formbaren festen Material (Abdruck) besteht. Zur Fertigung eines solchen Koppelelements wird zunächst der Abguss oder Abdruck des Ellenbogens des Fahrers abgenommen und nach dem Erhärten im Bereich der Kontaktfläche mit dem Verschleißkörper, vorzugsweise durch als Klettverschluss ausgebildete Arretierungsmittel, lösbar verbunden.
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Bei einer ersten vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist as Arretierungsmittel als bandartiger Klettverschluss ausgebildet. In der Montageendposition umgreift der Klettverschluss den Bereich des Ellenbogens so, dass der Verschleißkörper mittelbar am Ellenbogen des Kraftradfahrers arretiert ist. Eine derartige Ausgestaltung ist vor allem im Sommer bei hohen Temperaturen gewünscht, bei denen der Kraftradfahrer ohne Motorradkombi oder ohne eine die den gesamten Körper bedeckende Lederbekleidung fährt.
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Bei einer zweiten bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist das Arretierungsmittel zweiteilig mit einem ersten, am Ellenbogenslider fixierten Klettband und einem komplementären zweiten, an der Obertrikotage oder der Schutzbekleidung des Kraftradfahrers im Bereich des Ellenbogens befestigten Klettband ausgebildet, wobei die beiden in Eingriff miteinander stehenden Klettbänder im funktionalen Zusammenwirken gemeinsam einen Klettverschluss ausbilden und somit den Verschleißkörper unmittelbar am Ellenbogen des Kraftradfahrers arretieren.
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An dieser Stelle wird einer der Kerngedanken der Erfindung sehr deutlich. Einerseits kann der Verschleißkörper mittels seines Klettverschlusses sehr einfach nach Bedarf ausgetauscht werden. Andererseits erzeugt der Klettverschluss hinreichend Haftung des Verschleißteils an der Schutzbekleidung, wenn der Kraftradfahrer mit seinem Ellenbogen in steiler Kurvenlage die Strasse berührt und das Verschleißteil in abrasiven Kontakt mit der Strasse versetzt wird.
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Es hat sich als besonders praxistauglich erwiesen, wenn das an der Unterseite des Verschleißkörpers mittels einer Klebeverbindung, Tackerverbindung oder Nietverbindung befestigte erste Klettband als flächenartiges Gebilde gefertigt ist, welches sowohl eine der Kontur der Unterseite des Verschleißkörpers entsprechende Kontur aufweist als auch sich gegenüberliegende Laschen mit Eingriff umfasst. Die einander entsprechenden Konturen von Klettband und Unterseite sichern einen größtmöglichen Flächenkontakt, während die mit Eingriff versehenen Laschen es dem Kraftradfahrer ermöglichen, ohne weitere Umstände bzw. ohne fremde Hilfe das (erste) Klettband zu ergreifen und den Verschleißkörper selbst zügig wechseln zu können.
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Das zweite Klettband ist hingegen als Ellipse ausgebildet ist, wobei jeweils zwei auf den beiden Hauptachsen der Ellipse verlaufende Einschnitte vorgesehen sind, die jeweils ausgehend vom Randbereich des Ellipsoids sich bis in den mittleren Bereich des Ellipsoids erstrecken ohne einander zu schneiden. Durch diese Einschnitte kann eine optimale Befestigung des zweiten Klettbands, beispielsweise durch Aufnähen oder Aufkleben, an der Obertrikotage, Hose oder Motorradbekleidung erzielt werden, wenn eine vordefinierte Krümmung – erforderlich für Ellenbogenbereich – ausgebildet werden soll.
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Praktische versuche haben gezeigt, dass sich ein Verschleißkörper mit einer Fertigungshöhe von 20 mm, einer Fertigungslänge von 80 mm und einer Fertigungsbreite von 70 mm optimal an die anatomischen Gegebenheiten eines Kraftradfahrers mit durchschnittlichen Körperabmessungen eignet. Ungeachtet dessen steht den Kraftradfahrern jedoch auch eine Serie von Ellenbogenslidern unterschiedlicher Größen zur Verfügung.
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Um eine gute Haptik und Handhabung des Ellenbogensliders zu erreichen, wird die Oberfläche des Verschleißkörpers werkseitig vollumfänglich geschliffen, so dass er eine kantenlose glatte Oberfläche aufweist. Bedarfsweise kann die Oberfläche mit einer wasserabweisenden Beschichtung oder einem Aufdruck versehen werden.
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Zudem kann der Verschleißkörper verschiedene Metallbestandteile in Gestalt von Stiften oder Inlays aufweisen, die bei Fahrbahnkontakt einen gewünschten metallischen Funkenflug an der Oberfläche des Verschleißkörpers erzeugen.
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Die zuvor erläuterten Merkmale und Vorteile dieser Erfindung sind nach sorgfältigem Studium der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung der hier bevorzugten, nicht einschränkenden Beispielausgestaltungen der Erfindung mit den zugehörigen Zeichnungen besser zu verstehen und zu bewerten, welche zeigen:
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1a: eine perspektivische Darstellung des Verschleißkörpers mit seiner mehrfach gekrümmten Unterseite,
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1b: eine geglättete Darstellung des Verschleißkörpers mit seiner Unterseite,
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1c: eine perspektivische Darstellung des Verschleißkörpers mit einer seiner Seitenflächen,
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1d: eine Draufsicht auf den Verschleißkörper,
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2: eine Schnittdarstellung des ersten Klettbandes,
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3 eine Schnittdarstellung des zweiten Klettbandes und
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4: eine perspektivische Darstellung des Ellenbogensliders in Montageposition.
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Die 1a bis 1d zeigen perspektivische Darstellungen und Ansichten des Verschleißkörpers 2 mit seiner gekrümmten Unterseite 2.2, seiner gekrümmten Oberseite 2.1 und einer seiner Seitenflächen. Der zum abrasiven Verschleiß vorgesehene Verschleißkörper 2 ist hierbei aus Eichenholz in Gestalt eines schalenartigen Holzelements mit einer gekrümmten, in temporären Flächenkontakt mit der Fahrbahn stehenden Oberseite 2.1 sowie einer gekrümmten, zum Ellenbogen des Kraftradfahrers weisenden und dort anliegenden Unterseite 2.2 ausgebildet. Die gekrümmte Unterseite 2.2 des Verschleißkörpers 2 bildet als Fläche ein elliptisches Paraboloid aus und folgt damit der anatomischen Kontur eines eingeschwenkten Ellenbogens. Wie ersichtlich, ist das an der Unterseite 2 des Verschleißkörpers 2 mittels Heftklammern 3.1.2 befestigte erste Klettband 3.1 als flächenartiges Gebilde gefertigt ist, welches sowohl eine der Kontur der Unterseite 2.2 des Verschleißkörpers 2 entsprechende Kontur aufweist, als auch zwei gegenüberliegende Laschen 3.1.1 mit Eingriff umfasst.
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Der 2 ist eine Schnittdarstellung des ersten Klettbandes 3.1 zu entnehmen. Das an der Unterseite 3.1 des Verschleißkörpers 2 befestigte erste Klettband 3.1 ist als flächenartiges Gebilde gefertigt ist, welches sowohl eine der Kontur der Unterseite 2.2 des Verschleißkörpers 2 entsprechende Kontur aufweist, im dargestellten Beispiel als Grundform eine Ellipse, als auch sich gegenüberliegende Laschen 3.1.1 mit Eingriff umfasst. Die Maße betragen für das dargestellte Beispiel 116 mm × 124 mm.
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Die 3 zeigt eine Schnittdarstellung des zweiten Klettbandes 3.2, welches ebenso exemplarisch als Ellipse ausgebildet ist, wobei jeweils zwei auf den beiden Hauptachsen des Ellipsoids verlaufende Einschnitte 3.2.1 vorgesehen sind, die jeweils ausgehend vom Randbereich des Ellipsoids sich bis in den mittleren Bereich des Ellipsoids erstrecken ohne einander zu schneiden. Die Maße betragen für das dargestellte Beispiel 147 mm × 99 mm.
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Die 4 illustriert eine perspektivische Darstellung des erfindungsgemäßen dreiteilig aufgebauten Ellenbogensliders 1 in Montageendposition. Wie ersichtlich, ist das erste Klettband 3.1 fest am Verschleißkörper 2 befestigt. Das zweiter Klettband 3.2 hingegen ist mit der Motorradjacke 4 vernäht. Beide Klettbänder 3.1 und 3.2 stehen unmittelbar in Eingriff miteinander und bilden im funktionalen Zusammenwirken gemeinsam einen Klettverschluss als lösbares Arretierungsmittel 3 aus. Die gekrümmte Unterseite 2.2 des Verschleißkörpers 2 ist dabei als elliptisches Paraboloid ausgebildet und folgt damit der Kontur eines eingeschwenkten Ellenbogengelenks.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Ellenbogenslider
- 2
- Verschleißkörper
- 2.1
- Oberseite
- 2.2
- Unterseite
- 3
- Arretierungsmittel
- 3.1
- erstes Klettband
- 3.1.1
- Lasche
- 3.1.2
- Heftklammer
- 3.2
- Zweites Klettband
- 3.2.1
- Einschnitt
- 4
- Motorradjacke
- 5
- Koppelelement
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10014025 B4 [0005]
- DE 202004018504 U1 [0007]
- DE 2006043051 A1 [0008]