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Der
Gegenstand der Erfindung betrifft einen Schmuckgegenstand mit einem
Träger, welcher wenigstens ein magnetisches Element aufweist,
und mit einem Befestigungselement, welches wenigstens ein magnetisches
Element aufweist.
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Aus
der deutschen Patentanmeldung
DE 101 38 989 A1 ist ein mehrteiliger Schmuckgegenstand
bekannt, bei dem auf einem Basiselement oder Träger ein
Zierelement über einen Magneten befestigt werden kann.
Außerdem zeigt die deutsche Gebrauchsmusterschrift
DE 203 09 707 U1 ebenfalls
einen mehrteiligen Schmuckgegenstand, bei dem in vergleichbarer
Art und Weise an einem Basiselement weitere Zierelemente unter Einsatz
von Magneten befestigt werden können. Diese Aufbauten erfordern dabei
Zierelemente, welche vergleichsweise aufwendig gefertigt sind und
dann in einer „standardisierten" Art mit dem jeweiligen
Träger zusammenwirken, sodass eine den Schmuckgegenstand
nutzende Person das Zierelement entsprechend auswechseln kann.
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Die
den Schmuckgegenstand nutzende Person benötigt hierfür
jedoch in nachteiliger Weise spezielle Zierelemente, welche so ausgestaltet
sind, dass sie mit dem entsprechenden Trägerelement zusammenwirken.
Sie ist daher in der Auswahl der Zierelemente typischerweise auf
das Angebot der standardisierten Zierelemente angewiesen, welche
mit dem entsprechenden Träger, für welches sie
sich entschieden hat, zusammenwirken. Damit entsteht zwar ein Schmuckgegenstand,
welcher der den Schmuckgegenstand nutzenden Person zwar eine gewisse
Flexibilität bei der Auswahl der Zierelemente lässt,
die Auswahl ist jedoch auf die jeweiligen für das entsprechende
System passenden Zierelemente eingeschränkt.
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Aus
dem allgemeinen Stand der Technik sind ferner Schmuckgegenstände
bekannt, bei denen auswechselbare Zierelemente mittels mechanischer Mittel, wie
zum Beispiel Federstegen, gehalten werden. Zusätzlich zu
den oben genannten Nachteilen muss hier beim Auswechseln des Zierelements
an dem Schmuckgegenstand ein spezielles Werkzeug eingesetzt werden.
Neben der Einschränkung auf die passenden Zierelemente
ist die den Schmuckgegenstand nutzende Person also zusätzlich
auf das Vorhandensein des Werkzeugs angewiesen, um das Zierelement
wechseln zu können.
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Es
ist nun die Aufgabe der hier vorliegenden Erfindung, einen Schmuckgegenstand
zu schaffen, welcher der den Schmuckgegenstand nutzenden Person
die höchstmögliche Flexibilität bei der
Auswahl von Zierelementen für den Schmuckgegenstand gewährleistet.
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Erfindungsgemäß wird
diese Aufgabe dadurch gelöst, dass wenigstens eines der
magnetischen Elemente des Trägers oder des Befestigungselements
als Permanentmagnet ausgebildet ist, sodass zwischen dem Träger
und dem Befestigungselement ein Zierelement fixierbar ist.
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Unter
magnetischem Element im Sinne der hier vorliegenden Beschreibung
ist dabei jedes ferromagnetische Element zu verstehen, welches von
einem Permanentmagneten angezogen und festgehalten werden kann.
Typische Werkstoffe für derartige Elemente wären
also Legierungen auf der Basis von Eisen, Kobalt oder Nickel, welche
diese magnetischen Eigenschaften aufweisen. Unter dem Begriff Permanentmagnet
ist dabei jedes Material zu verstehen, welches ein eigenes Magnetfeld
besitzt und andere Permanentmagneten oder magnetische Elemente im
Sinne der hier vorliegenden Beschreibung anziehen kann.
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Dadurch,
dass wenigstens eines der magnetischen Elemente des Trägers
oder des Befestigungselements als Permanentmagnet ausgebildet ist,
kann dieser Permanentmagnet mit dem entsprechenden magnetischen
Element, wie beispielsweise einem aus Eisen oder einem eisenhaltigen
Werkstoff gefertigten Teilbereich so zusammenwirken, dass zwischen
diesem magnetischen Element und dem Permanentmagnet ein beliebiges
Zierelement fixierbar ist. Als Zierelemente sind dabei speziell
für derartige Schmuckgegenstände hergestellte
Zierelemente ebenso denkbar wie beliebige Zierelemente, welche dem
täglichen Leben und der unmittelbaren Umgebung entnommen
werden können. Beispiele hierfür wären
Fotografien, Geldscheinblätter, Federn, Münzen,
Blütenblätter, Papierstreifen oder Abschnitte, welche
gegebenenfalls beschrieben oder bemalt werden können, Bänder,
Stoffteile oder dergleichen. Der Aufbau des erfindungsgemäßen
Schmuckgegenstands erlaubt es der den Schmuckgegenstand nutzenden
Person je nach Lust und Laune, einfach und ohne das sie hierfür
Werkzeuge einsetzen müsste, unterschiedliche Ziergegenstände
zwischen dem wenigstens einen Permanentmagnet und dem magnetischen
Element zu fixieren. Es ist dabei der Kreativität und den
Gestaltungswünschen der den Schmuckgegenstand nutzenden
Person überlassen, welche Gegenstände sie als
Zierelement verwendet.
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Da
die Zierelemente den Träger gegebenenfalls teilweise verdecken,
kann als Träger beispielsweise ein sehr einfaches Bauteil
eingesetzt werden. Alternativ dazu ist es jedoch auch denkbar, den
Träger mit entsprechenden Zierteilen so auszugestalten, dass
auch dieser allein, wenn er als Ganzes oder in Teilbereichen sichtbar
ist, als Schmuckgegenstand eine entsprechende Zierwirkung aufweist.
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Gemäß einer
besonders günstigen Weiterbildung der Erfindung ist es
dabei vorgesehen, dass wenigstens eines der magnetischen Elemente
in dem Träger und wenigstens eines der magnetischen Elemente
in dem Befestigungselement als Permanentmagnet ausgebildet ist.
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Mit
dieser besonders günstigen Weiterbildung der Erfindung
wird durch den Einsatz von zwei Permanentmagneten, welche zusammenwirken,
um das Zierelement durch Einklemmen zu fixieren, eine besonders
große Haltekraft der Permanentmagnete und damit des Befestigungselements
am Träger durch das Zierelement hindurch erreicht. Damit
lassen sich auch vergleichsweise dicke und schwere Zierelemente
problemlos in dem Schmuckgegenstand fixieren.
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Gemäß einer
besonders vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Schmuckgegenstands ist es ferner vorgesehen, dass das Befestigungselement
ein Zierteil und wenigstens ein magnetisches Element aufweist.
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Diese
vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht es, über
das Zierteil des Befestigungselements ein weiteres schmückendes
Element in den Schmuckgegenstand mit einzubauen. Zusätzlich
zu dem von der den Schmuckgegenstand nutzenden Person frei wählbaren
und zwischen dem wenigstens einem Permanentmagnet und dem wenigstens
einem magnetischen Element fixierbaren Zierelement ist durch das
Zierteil des Befestigungselements ein weiterer schmückender
Bestandteil in dem Schmuckgegenstand realisiert.
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In
einer sehr günstigen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Schmuckgegenstands kann es außerdem vorgesehen sein, dass
der Träger wenigstens eine Aufnahmevorrichtung zur Befestigung
des Schmuckelements an einer Tragvorrichtung oder einer Person aufweist.
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Die
Bauart des Trägers des erfindungsgemäßen
Schmuckgegenstands kann so für verschiedene Arten von Schmuck
eingesetzt werden. Beispielsweise könnte die Aufnahmevorrichtung
zur Befestigung des Schmuckgegenstands an einer Tragvorrichtung als Öse
ausgebildet sein, welche mit einer Kette, einem Gummiband, einem
Armband oder Ähnlichem zusammenwirkt. Es ist jedoch auch
denkbar, die Tragvorrichtung so auszubilden, dass eine Befestigung
des Trägers und damit des Schmuckgegenstands über
einen Dorn, eine Sicherheitsnadel oder Ähnliches als Brosche
oder Anstecker an Kleidung möglich ist. Ferner kann die
Aufnahmevorrichtung auch so ausgebildet sein, dass der Schmuckgegenstand
unmittelbar am Körper getragen werden kann, beispielsweise
als Ohrring oder als Piercing.
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Gemäß einer
besonders günstigen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Schmuckgegenstands kann es alternativ dazu auch vorgesehen sein,
dass das Befestigungselement lediglich als Permanentmagnet ausgebildet
ist.
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Das
Befestigungselement selbst kann dann als vergleichsweise kleiner
Permanentmagnet ausgebildet werden und kann das Zierelement an dem Träger
halten, ohne dass durch das Befestigungselement eine nennenswerte
Beeinflussung der Wirkung des Zierelements auftritt. Die schmückende
Wirkung des erfindungsgemäßen Schmuckgegenstands
entsteht dann ausschließlich oder fast ausschließlich durch
das von der den Schmuckgegenstand nutzenden Person frei gewählte
Zierelement.
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Gemäß einer
sehr vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Schmuckgegenstands ist es dabei vorgesehen, dass das Befestigungselement über
eine flexible Verbindung zumindest mittelbar mit dem Träger
verbunden ist.
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Eine
solche flexible Verbindung, welche beispielsweise aus einem Draht,
einer Kette, einem Faden oder dergleichen bestehen kann, sichert
das Befestigungselement zumindest mittelbar gegenüber dem
Träger. Es kann dabei am Träger direkt oder beispielsweise
an der Tragvorrichtung befestigt sein. Der Vorteil dieser Befestigung
liegt nun darin, dass das Befestigungselement, welches gegebenenfalls
ja sehr klein, beispielsweise als kleiner Permanentmagnet ohne weitere
Zusatzelemente, ausgebildet sein kann, nicht verloren werden kann.
Da der erfindungsgemäße Schmuckgegenstand an sich
sehr flexibel ist, erlaubt er selbstverständlich auch,
die Zierelemente nach Lust und Laune beliebig auszuwechseln. Kommt
der Träger beispielsweise an einer Ansammlung von bunten
Herbstblättern vorbei, so kann er eines der Herbstblätter
aufheben und dieses an dem Schmuckgegenstand als Zierelement fixieren.
Aufgrund dieser Tatsache, dass der Austausch des Zierelements extrem
einfach und daher beliebig oft und an beliebigen Orten erfolgen
kann, ist es besonders wichtig, über eine solche Sicherung
zu erreichen, dass das Befestigungselement selbst nicht verloren werden
kann.
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In
einer besonders günstigen Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Schmuckgegenstands ist es vorgesehen, dass als Befestigungselement
ein weiterer Träger dient, wobei in wenigstens einem der Träger
wenigstens ein magnetisches Element als Permanentmagnet ausgebildet
ist.
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Dieser
Aufbau mit zwei Trägern, zwischen welchen das Zierelement
entsprechend fixiert werden kann, ist unter den eben angesprochenen
Aspekten besonders günstig und vorteilhaft, da der Träger
an sich ein eher großes Teil ist und beispielsweise über
die Aufnahmevorrichtung an der Tragvorrichtung befestigt sein kann.
Wird nun ein neues Zierelement zwischen dem ersten Träger
und dem zweiten als Befestigungselement dienenden Träger
eingeklemmt, so kann bei der Ausgestaltung des Befestigungselements
als Träger erreicht werden, dass dieses nicht so leicht
verloren werden kann wie ein Befestigungselement, welches beispielsweise
aus einem kleinen Magneten ausgeführt ist.
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In
einer sehr günstigen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen
Schmuckgegenstands kann die zuvor genannte Idee der beiden Träger
dahingehend ausgestaltet werden, dass die Träger die jeweiligen Enden
einer als Kette, Band, Riemen oder dergleichen ausgebildeten Tragvorrichtung
bilden.
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Die
Träger können dann in der erfindungsgemäßen
Art und Weise genutzt werden, um ein Zierelement zwischen ihnen
zu fixieren. Gleichzeitig können die Träger in
dieser Ausgestaltungsvariante der Erfindung auch dazu genutzt werden,
dass die entsprechende Tragvorrichtung über die Träger
entsprechend verschlossen wird. Am Beispiel einer Kette kann dies
bedeuten, dass die Träger an den Enden der Kette angeordnet
sind. Durch die Zusammenwirkung wenigstens eines magnetischen Elements
und wenigstens eines Permanentmagneten können die Träger
dafür sorgen, dass die Kette entsprechend verschlossen
wird. Zwischen den gleichen magnetischen Elementen und Permanentmagneten
oder auch anderen magnetischen Elementen und Permanentmagneten der
Träger kann dabei das Zierelement in der erfindungsgemäßen
Art fixiert werden.
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Alle
bisher beschriebenen und nachfolgend anhand der Ausführungsbeispiele
gezeigten Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Schmuckgegenstands können dabei in bevorzugter und besonders vorteilhafter
Art und Weise so ausgebildet sein, dass die Permanentmagnete aus
einer Legierung aus Neodym, Eisen und Bor ausgebildet werden.
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Magnete
aus derartigen Legierungen, welche im Handel auch als Neodym-Magnete
bezeichnet werden, zeichnen sich durch eine sehr hohe Haftkraft
bei sehr kleinem benötigtem Volumen aus. Diese Magnete
weisen bereits bei geringen Abmessungen von beispielsweise 3 mm
Kantenlänge eine Haftkraft von bis zu 3000 N auf. Kombiniert
man zwei derartige Permanentmagnete miteinander, so sind noch größere
Haftkräfte zu erreichen. Dieser Typ von Magneten bietet
sich als Permanentmagneten für den erfindungsgemäßen
Schmuckgegenstand besonders deshalb an, da mit minimalem Bauraum
sehr hohe Haftkräfte erzielt werden, welche vergleichsweise
große und schwere Zierelemente leicht und sicher fixieren
können. Insbesondere wird durch die hohen Haftkräfte
auch der Einsatz von Zierelementen möglich, welche eine
eher große Dicke aufweisen, welche bis zu mehreren Millimetern
betragen kann, da durch die Zusammenwirkung beispielsweise von zwei
derartigen Permanentmagneten, einer im Träger und einer
im Befestigungselement, immer noch eine sichere und zuverlässige
Fixierung des Zierelements erreicht werden kann. Derartige Permanentmagnete
können daher bei ausreichender Haltekraft besonders klein
ausgebildet werden.
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Dementsprechend
ist es gemäß einer sehr vorteilhaften Ausgestaltung
der Erfindung vorgesehen, dass die Permanentmagnete eine Abmessung von
jeweils weniger als 10 mm, insbesondere weniger als 4 mm, in jede
der Raumrichtungen aufweisen.
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Insbesondere
bei einem alleine als Befestigungselement eingesetzten Permanentmagnet
kann somit erreicht werden, dass der Permanentmagnet, beispielweise
ein Würfel mit einer Kantenlänge von 3 mm, auf
dem Zierelement nicht oder nur minimal auffällt, sodass
die durch das Zierelement gewünschte schmückende
Wirkung durch das Befestigungselement nur minimal beeinträchtigt
wird.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen
Schmuckgegenstands werden anhand der weiteren Unteransprüche
und der Ausführungsbeispiele deutlich, welche nachfolgend
unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert
werden.
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Dabei
zeigen:
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1 eine
erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Schmuckgegenstands in einer dreidimensionalen Explosionsdarstellung;
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2 eine
Schnittdarstellung durch den erfindungsgemäßen
Schmuckgegenstand gemäß 1;
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3 eine
Schnittdarstellung durch den erfindungsgemäßen
Schmuckgegenstand analog 1 in einer alternativen Ausgestaltung;
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4 eine
alternative Ausführungsform des Trägers des erfindungsgemäßen
Schmuckgegenstands;
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5 eine
weitere alternative Ausführungsform des Trägers
des erfindungsgemäßen Schmuckgegenstands;
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6 der
erfindungsgemäße Schmuckgegenstand mit einem Träger
gemäß 4;
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7 eine
alternative Ausführungsform des Schmuckgegenstands mit
zwei Trägern;
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8 der
Schmuckgegenstand gemäß 7 in einer
alternativen Darstellung;
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9 eine
weitere Ausführungsform des Schmuckgegenstands mit zwei
Trägern;
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10 eine
weitere alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Schmuckgegenstands mit zwei Trägern;
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11 eine
weitere Ausführungsform eines Trägers für
den erfindungsgemäßen Schmuckgegenstand mit mehreren
magnetischen Elementen; und
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12 eine
weitere alternative Ausführungsform eines Trägers
für den erfindungsgemäßen Schmuckgegenstand
mit mehreren magnetischen Elementen.
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In
der Darstellung der 1 ist ein Schmuckgegenstand 1 in
einer Explosionsdarstellung zu erkennen. Der Schmuckgegenstand 1 besteht
aus einem Träger 2 und einem Befestigungselement 3, welches
hier als magnetisches Element 4 ausgebildet ist. Der Träger 2 weist
ein magnetisches Element 5 auf. Entweder das magnetische
Element 4 des Befestigungselements oder das magnetische
Element 5 des Trägers oder auch beide der Elemente 4, 5 sind dabei
als Permanentmagnet ausgebildet. Dieser Aufbau aus Permanentmagnet 4, 5 und
magnetischem Element 5, 4 oder zwei Permanentmagneten 4 und 5 erlaubt
es nun ein Zierelement 6, welches hier beispielhaft als
ein Blatt dargestellt ist, zwischen dem magnetischen Element 4 und
dem Befestigungselement 3 entsprechend einzuklemmen und
es so zu fixieren.
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Im
so zusammengesetzten Zustand ergibt sich dann der in der Schnittdarstellung
der 2 gezeigte Aufbau. Dabei ist zu erkennen, dass
das Zierelement 5, hier beispielsweise das Blatt, zwischen dem
Befestigungselement 3 beziehungsweise seinem magnetischen
Element 4, welches hier beispielhaft als Permanentmagnet 4 ausgebildet
sein soll, und dem magnetischen Element 5 des Trägers 2 entsprechend
eingeklemmt und fixiert wird.
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Der
Träger 2 weist außerdem eine Aufnahmevorrichtung 7 auf,
welche hier als eine Art Öse ausgebildet ist und die Befestigung
des Schmuckgegenstands 1 an einer Tragvorrichtung 8,
welche hier beispielsweise als Teil einer Kette dargestellt ist,
ermöglicht. Der Aufbau des Trägers 2 ist
in diesem Fall so gestaltet, dass dieser aus einem flächigen
Element besteht, welches entsprechend gefaltet wurde und dabei die
Aufnahmevorrichtung 7 ausbildet. Die beiden Teile des gefalteten
flächigen Elements wurden dann über eine quadratische
Hülse 9 miteinander verbunden, in welcher das
magnetische Element 5 angeordnet ist. Dabei ist es klar,
dass, wie oben beschrieben, lediglich eines der Elemente 4, 5 als
Permanentmagnet ausgebildet sein muss. Zur sicheren und zuverlässigen
Fixierung des Zierelements 6 mit möglichst kleinen
Permanentmagneten, insbesondere einem möglichst kleinen
Befestigungselement 3, ist es jedoch sinnvoll, beide der
Elemente 4, 5 als Permanentmagneten auszubilden.
Das Befestigungselement 3 selbst kann dann beispielsweise
als kleiner Neodym-Magnet ausgebildet werden, welcher bereits bei
einer Kantenlänge von lediglich 3 mm eine sehr hohe Haltekraft
zwischen dem Befestigungselement 3 und dem magnetischen
Element 5, welches ebenfalls als Neodym-Magnet ausgebildet sein
kann, erlaubt. Das Zierelement 6 kann somit sicher und
zuverlässig fixiert werden. Die Ausgestaltung und Größe
des Trägers 2 in der Darstellung gemäß 1 erlaubt
außerdem eine vom Träger 2 ausgehende
Zierwirkung. Dafür ist ein Teil des Trägers als
Zierteil 10 ausgebildet. Das Zierteil 10, welches im
Wesentlichen aus der Fläche, welche das magnetische Element 5 umgibt,
besteht, kann durch seine Materialgestaltung, beispielsweise die
Verwendung von Gold oder Silber, oder auch durch hier nicht dargestellte
weitere bei Schmuck übliche Möglichkeiten verziert
sein, beispielsweise durch Edelsteine, das Eingravieren oder Einprägen
eines Musters, die farbige Gestaltung mit Emaille oder dergleichen.
Je nach Größe des gewählten Zierelements 6 sind
jedoch gegebenenfalls nur Abschnitte des Zierteils 10 im
Gebrauch des Schmuckgegenstandes 1 sichtbar. Die Schmückende
Ausgestaltung kann sich – je nach Aufwand – daher
bevorzugt auf solche im Gebrauch sichtbaren Teilbereiche konzentrieren.
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Wie
bereits eingangs erwähnt, ist die Auswahl des Zierelements 6 dabei
der den Schmuckgegenstand 1 nutzenden Person überlassen,
und diese kann je nach Lust und Laune aus einer Vielzahl von Elementen
wie zum Beispiel Fotografien, Stoffen, Blättern, Münzen
oder andersartigen, bevorzugt flächig ausgebildeten Elementen,
auswählen. Dadurch, dass das Befestigungselement 3 als
vergleichsweise kleiner Magnet, beispielsweise als Würfel
mit einer Kantenlänge von lediglich 3 mm ausgebildet ist,
fällt dieses Befestigungselement 3 auf dem Zierelement 6 nur
minimal auf, sodass es den Gesamteindruck des Zierelements 6 nicht
beeinträchtigt.
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Der
Träger 2 selbst kann dabei mit Ausnahme des magnetischen
Elements 5 aus beliebigen Werkstoffen hergestellt werden,
beispielsweise aus gold- oder silberhaltigen Legierungen, wie sie
bei der Herstellung von Schmuck üblich sind. Es wäre
jedoch auch denkbar, diesen aus Edelstahl oder auch aus geeigneten
Kunststoffen, Leder, Filz oder dergleichen auszubilden, da die für
die vorliegende Ausgestaltung des Schmuckgegenstands 1 relevante
Funktion lediglich in dem magnetischen Element 5 und dessen
Zusammenwirken mit dem Befestigungselement 3 beziehungsweise
seinem magnetischen Element 4 zu sehen ist.
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Die
Darstellung der 3 entspricht weitgehend der 2.
Lediglich das Befestigungselement 3 ist hier mehrteilig
aufgebaut. Es besteht aus dem magnetischen Element 4 und
einem Zierteil 11, welches so ausgestaltet ist, dass es
dem Schmuckgegenstand 1 ein weiteres schmückendes
Element hinzufügt.
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In 4 ist
dementsprechend eine alternative Ausführungsform des Trägers 2 zu
erkennen, welcher in einer anderen gegenständlichen Ausgestaltung
wiederum mit einer Aufnahmevorrichtung 6 und dem auch hier
in einer Hülse 8 angeordneten magnetischen Element 4 ausgebildet
ist. Die Darstellung der 5 zeigt eine weitere Alternative,
welche sehr einfach ausgebildet ist. Der Träger 2 besteht
hier lediglich aus einem sehr einfachen, beispielsweise aus einem
Draht gefertigten Teil, welches auf der einen Seite über
eine Öse als Aufnahmevorrichtung 7 mit einer Tragvorrichtung 8 verbunden
ist, und welches auf der anderen Seite in einer weiteren Öse
das magnetische Element 5, hier in Form eines zylindrischen
Permanentmagneten, aufweist.
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Die
Darstellung in 6 zeigt nun die Einsatzmöglichkeiten
dieses sehr einfachen Aufbaus des Schmuckelements 1, wie
er in 5 dargestellt ist. Der Träger 2 ist
auch hier wieder über die Aufnahmevorrichtung 7 mit
der Tragvorrichtung 8 verbunden. Auf dem das magnetische
Element 5 aufweisenden Bereich des Trägers ist
dann ein Zierelement 6 angeordnet, in diesem Fall in Form
eines Männchens, welches beispielsweise aus einem Kunststoffmaterial,
einem Moosgummi, einem magnetischen oder nicht magnetischen Metallplättchen
oder dergleichen gefertigt sein kann. Dieses Zierelement 6 wird
dann über das Befestigungselement 3, welches hier
als quaderförmiger Permanentmagnet 4 ausgebildet
ist, und welches mit dem hinter dem Zierelement 6 liegenden
magnetischen Element beziehungsweise Permanentmagnet 5 des
Trägers 2 zusammenwirkt, sicher und zuverlässig
in Position gehalten. Beim Einsatz eines Zierelements 6 aus
einem magnetischen Material kann bei gleichzeitiger Ausbildung des
magnetischen Elements 5 des Trägers 2 prinzipiell
auf das Befestigungselement 3 verzichtet werden. Um auch
ein solches Zielelement 6 sicher und zuverlässig
zu fixieren, macht es durchaus auch hier Sinn, das Befestigungselement 3,
insbesondere wenn diese als Permanentmagnet ausgebildet ist oder
einen solchen aufweist, mit einzusetzen.
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Dieser
Aufbau erlaubt es, das Zierelement 6 nach Lust und Laune
immer und überall sehr schnell und sehr einfach auszuwechseln.
Hierfür muss lediglich das Befestigungselement 3 von
dem magnetischen Element 5 entfernt werden und das Zierelement 6 wird
frei und lässt sich gegen ein anderes Zierelement 6 austauschen.
Nun könnte die Gefahr bestehen, dass, insbesondere beim
Einsatz eines sehr kleinen Befestigungselements 3, dieses
gegebenenfalls verloren gehen kann. Es kann daher vorgesehen sein,
das Befestigungselement 3 zumindest mittelbar mit der Tragvorrichtung 8 über
ein flexibles Element zu verbinden. Grundsätzlich wäre
es denkbar, hierfür das Befestigungselement 3 über
einen Draht, eine Kette oder dergleichen zu fixieren. Es ist jedoch
auch denkbar anstelle des Befestigungselements 3 ein Befestigungselement 3 eingesetzt
wird, welches im Aufbau dem Träger 2, beispielsweise
in der Bauart nach 5 entspricht. Die magnetischen Elemente 5, 4 des
Trägers 2 und des als Befestigungselement 3 genutzten
Trägers würden dann zusammenwirken und das Zierelement 6 zwischen
sich fixieren. Über die Aufnahmevorrichtung 7 wären
sowohl der Träger 2 als auch der als Befestigungselement 3 genutzte
Träger mit der Tragvorrichtung 8 verbunden.
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In
der Darstellung der 7 ist ein solcher Aufbau am
Beispiel eines andersartig ausgestalteten Trägers 2 und
eines identisch aufgebauten als Befestigungselement 3 verwendeten
Trägers zu erkennen. Um die Beschreibung zu vereinfachen
wird nachfolgend das Befestigungselement 3 ebenfalls als
Träger 3 bezeichnet. Die Träger 2, 3 sind ähnlich
vergleichbar zum Träger 2 der 1 bis 3 aufgebaut.
Die beiden Träger 2, 3 sind dabei auf
einem U-förmig liegenden Teil der Tragvorrichtung 8 übereinander
und über jeweils zwei Aufnahmevorrichtungen 7 mit
der Tragvorrichtung 8 verschiebbar verbunden. Durch ein
einfaches Übereinanderklappen der beiden Träger 2, 3 wie
es in 8 dargestellt ist, entsteht nun ein Aufbau, in
welchem sich das Zierelement 6, welches hier nicht dargestellt
ist, zwischen den beiden Trägern 2, 3 entsprechend
einklemmen lässt. Das Zusammensetzen in der in 8 dargestellten
Art hat dabei den Vorteil, dass sich das Zierelement 6, wenn
die Tragvorrichtung 8 beispielsweise als Halskette getragen
wird, bei diesem Aufbau entsprechend nach unten ausdehnen kann.
Das Befestigungselement 3, welches hier also identisch
dem Träger 2 aufgebaut ist, besteht auch in diesem
Fall nicht ausschließlich aus einem Permanentmagneten 5,
sondern weist daneben auch den Bereich des umgefalteten Metalls
und damit wieder das Zierteil 11 auf. Dieses Zierteil 11,
welches in der Darstellung der 7 und 8 im
Wesentlichen aus der Fläche, welche das magnetische Element 4 umgibt,
besteht, kann durch seine Materialgestaltung, beispielsweise die
Verwendung von Gold oder Silber, oder auch durch hier nicht dargestellte
weitere bei Schmuck übliche Möglichkeiten verziert
sein, beispielsweise durch Edelsteine, das Eingravieren oder Einprägen eines
Musters, die farbige Gestaltung mit Emaille oder dergleichen.
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In
der Darstellung der 9 ist eine weitere alternative
Ausführungsform dieses Gedankens dargestellt, bei dem ein
zweiter Träger 3 als Befestigungselement 3 eingesetzt
wird. Hierbei ist lediglich die Befestigung an der Tragvorrichtung 8 anders
gewählt, da hier zwei der Träger 2, 3 in
der Ausgestaltung gemäß 1 eingesetzt
werden.
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Die
Darstellung der 10 zeigt eine weitere Möglichkeit
der Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schmuckgegenstands 1.
Die beiden Träger 2, 3 von denen einer
wiederum das Befestigungselement 3 bildet, sind hierbei
an den Enden einer Tragvorrichtung 8, welche hier beispielsweise
als Kette oder insbesondere als Band oder Litze aus einem Kautschukmaterial
oder dergleichen ausgebildet sein kann, entsprechend aufgenommen.
Die Aufnahmevorrichtung 7 besteht in diesem Fall aus einer
Hülse, in welcher jeweils eines der Enden der Tragvorrichtung 8 fixiert ist.
Insbesondere können die Träger 2, 3 ebenfalls aus
einem Kautschukmaterial gebildet sein, welches einstückig
oder anvulkanisiert mit dem Material der Tragvorrichtung 8 ausgebildet
ist. Beide Träger 2, 3 enthalten magnetische
Elemente 4, 5 welche wiederum bevorzugt als Permanentmagnete
ausgebildet sind. Der eine Träger 3, welcher gleichzeitig
das Befestigungselement 3 bildet und welcher in der Darstellung
der 10 oben angeordnet ist, kann dann mit dem anderen
Träger 2 so zusammenwirken, dass die Tragvorrichtung 8 durch
die magnetische Wirkung der magnetischen Elemente 4, 5 in
den beiden Trägern 2, 3 entsprechend
verschlossen wird. Außerdem kann das Zierelement 6 in
der an sich bereits mehrfach beschriebenen Art und Weise zwischen den
magnetischen Elementen 4, 5 der Träger 2, 3 entsprechend
eingeklemmt sein, was zur Vereinfachung der Darstellung auch hier
nicht dargestellt ist. Beim Aufbau des Schmuckgegenstands 1 gemäß 10 kann
somit auf eine zusätzliche Schließe der Tragvorrichtung 8 verzichtet
werden kann.
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In
der Darstellung der 11 ist nun ein weiterer Aufbau
eines Trägers 2 mit dem Teil einer über die
Aufnahmevorrichtung 7 an ihm befestigten Tragvorrichtung 8 zu
erkennen. Der Träger 2 weist in diesem Ausführungsbeispiel
drei magnetische Elemente 5 auf, welche in verschiedenen
Positionen an dem Träger 2 angeordnet sind. Jedes
der magnetischen Elemente 5 kann dann mit einem separaten
Befestigungselement 3 zusammenwirken, welche hier wieder
beispielhaft ausschließlich aus jeweils einem Permanentmagneten 4 ausgebildet
sind. Damit lassen sich mehrere – nicht dargestellte – Zierelemente 6 an
dem Träger 2 entsprechend befestigen, beispielsweise
verschiedene bunte Bänder oder dergleichen. Einen vergleichbaren
Aufbau zeigt auch die 12, bei welcher ebenfalls drei
magnetische Elemente 5 in dem Träger 2 angeordnet
sind, welche in verschiedenen Positionen mit einem Befestigungselement 3,
von dem hier nur eines dargestellt ist, zusammenwirken können.
Die Aufbauten der 11 und 12 erlauben
eine sehr hohe Flexibilität, da jeweils mit einem oder
mehreren der Befestigungselemente 3 ein oder mehrere Zierelemente 6 in
verschiedenen Positionen an dem Träger 2 befestigt werden
können. Der Aufbau lässt dabei auch die Fixierung
eines umgebogenen oder gerollten Zierelements 6 über
beispielsweise zwei der Befestigungselemente 3 zu. Dabei
wäre sowohl der Einsatz von Befestigungselementen 3,
welche ausschließlich aus jeweils dem magnetischen Element 4 ausgebildet
sind, und/oder der Einsatz von Befestigungselementen 3, welche
aus dem magnetischen Element 4 und einem Zierteil 11 bestehen,
möglich. Damit wird die Flexibilität und die mögliche
Kreativität des Nutzers eines derartigen Schmuckgegenstands 1 nochmals
erhöht.
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Prinzipiell
können als magnetische Elemente dabei verschiedenartige
Legierungen aus Eisen, Kobalt oder Nickel eingesetzt werden und
als Permanentmagnet sind unterschiedliche handelsübliche
Arten von Permanentmagneten denkbar. Insbesondere kann jedoch die
Zusammenwirkung von zwei Permanentmagneten sowohl im Befestigungselement 3 als auch
im Träger 2 eine bestmögliche Haftkraft
und damit eine möglichst große Flexibilität bei
der Auswahl des Zierelements 6 sicherstellen. Hierfür
können dann bevorzugt sogenannte Neodym-Magnete eingesetzt
werden, welche bereits bei sehr kleinen Abmessungen eine entsprechend
hohe Haftkraft aufweisen. Besonders bevorzugt sind dabei Neodym-Magnete
mit Abmessungen von ca. 3 oder 5 mm Kantenlänge in verschiedenen
Formen, beispielsweise als Quader, als Würfel, als Ringe,
als Kegel oder als Zylinder. Diese Permanentmagnete können
in an sich üblicher Art und Weise mit entsprechenden Beschichtungen,
insbesondere galvanischen Beschichtungen versehen werden. Im Allgemeinen
wird der Neodym-Eisen-Bor-Werkstoff des Magnets mit einer Nickelschicht
versehen, auf welchem dann über galvanische Verfahren verschiedene
Schichten, beispielsweise aus Gold, Silber oder dergleichen aufgebracht
werden können.
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Neben
der hier beispielhaft dargestellten Ausbildung der Tragvorrichtung 8 als
Kette, Armband, Riemen oder dergleichen, sind selbstverständlich
andere Ausgestaltungen der Aufnahmevorrichtung 7 und der
Tragvorrichtung 8 denkbar. Insbesondere kann der Schmuckgegenstand 1 außer
als Anhänger auch als Schmuckgegenstand 1 an einem Ohrring,
einem Piercing oder zum Anklemmen oder Anstecken an Kleidungsstücken,
insbesondere als Brosche, Klammer oder dergleichen, ausgebildet sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 10138989
A1 [0002]
- - DE 20309707 U1 [0002]