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DE202009003810U1 - Schmuckstück mit einem Träger - Google Patents

Schmuckstück mit einem Träger Download PDF

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DE202009003810U1
DE202009003810U1 DE200920003810 DE202009003810U DE202009003810U1 DE 202009003810 U1 DE202009003810 U1 DE 202009003810U1 DE 200920003810 DE200920003810 DE 200920003810 DE 202009003810 U DE202009003810 U DE 202009003810U DE 202009003810 U1 DE202009003810 U1 DE 202009003810U1
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DE
Germany
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carrier
fastener
magnetic
jewelery
decorative
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DE200920003810
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LAHAYE, HEINZ-PETER, DE
Original Assignee
LAHAYE HANS PETER
LAHAYE HANS-PETER
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44CPERSONAL ADORNMENTS, e.g. JEWELLERY; COINS
    • A44C11/00Watch chains; Ornamental chains
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44CPERSONAL ADORNMENTS, e.g. JEWELLERY; COINS
    • A44C17/00Gems or the like
    • A44C17/02Settings for holding gems or the like, e.g. for ornaments or decorations
    • A44C17/0208Settings for holding gems or the like, e.g. for ornaments or decorations removable
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44DINDEXING SCHEME RELATING TO BUTTONS, PINS, BUCKLES OR SLIDE FASTENERS, AND TO JEWELLERY, BRACELETS OR OTHER PERSONAL ADORNMENTS
    • A44D2203/00Fastening by use of magnets

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Abstract

Schmuckgegenstand mit einem Träger, welcher wenigstens ein magnetisches Element aufweist, und mit einem Befestigungselement, welches wenigstens ein magnetisches Element aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der magnetischen Elemente (4, 5) des Trägers (2) oder des Befestigungselements (3) als Permanentmagnet ausgebildet ist, sodass zwischen dem Träger (2) und dem Befestigungselement (3) ein Zierelement (6) fixierbar ist.

Description

  • Der Gegenstand der Erfindung betrifft einen Schmuckgegenstand mit einem Träger, welcher wenigstens ein magnetisches Element aufweist, und mit einem Befestigungselement, welches wenigstens ein magnetisches Element aufweist.
  • Aus der deutschen Patentanmeldung DE 101 38 989 A1 ist ein mehrteiliger Schmuckgegenstand bekannt, bei dem auf einem Basiselement oder Träger ein Zierelement über einen Magneten befestigt werden kann. Außerdem zeigt die deutsche Gebrauchsmusterschrift DE 203 09 707 U1 ebenfalls einen mehrteiligen Schmuckgegenstand, bei dem in vergleichbarer Art und Weise an einem Basiselement weitere Zierelemente unter Einsatz von Magneten befestigt werden können. Diese Aufbauten erfordern dabei Zierelemente, welche vergleichsweise aufwendig gefertigt sind und dann in einer „standardisierten" Art mit dem jeweiligen Träger zusammenwirken, sodass eine den Schmuckgegenstand nutzende Person das Zierelement entsprechend auswechseln kann.
  • Die den Schmuckgegenstand nutzende Person benötigt hierfür jedoch in nachteiliger Weise spezielle Zierelemente, welche so ausgestaltet sind, dass sie mit dem entsprechenden Trägerelement zusammenwirken. Sie ist daher in der Auswahl der Zierelemente typischerweise auf das Angebot der standardisierten Zierelemente angewiesen, welche mit dem entsprechenden Träger, für welches sie sich entschieden hat, zusammenwirken. Damit entsteht zwar ein Schmuckgegenstand, welcher der den Schmuckgegenstand nutzenden Person zwar eine gewisse Flexibilität bei der Auswahl der Zierelemente lässt, die Auswahl ist jedoch auf die jeweiligen für das entsprechende System passenden Zierelemente eingeschränkt.
  • Aus dem allgemeinen Stand der Technik sind ferner Schmuckgegenstände bekannt, bei denen auswechselbare Zierelemente mittels mechanischer Mittel, wie zum Beispiel Federstegen, gehalten werden. Zusätzlich zu den oben genannten Nachteilen muss hier beim Auswechseln des Zierelements an dem Schmuckgegenstand ein spezielles Werkzeug eingesetzt werden. Neben der Einschränkung auf die passenden Zierelemente ist die den Schmuckgegenstand nutzende Person also zusätzlich auf das Vorhandensein des Werkzeugs angewiesen, um das Zierelement wechseln zu können.
  • Es ist nun die Aufgabe der hier vorliegenden Erfindung, einen Schmuckgegenstand zu schaffen, welcher der den Schmuckgegenstand nutzenden Person die höchstmögliche Flexibilität bei der Auswahl von Zierelementen für den Schmuckgegenstand gewährleistet.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass wenigstens eines der magnetischen Elemente des Trägers oder des Befestigungselements als Permanentmagnet ausgebildet ist, sodass zwischen dem Träger und dem Befestigungselement ein Zierelement fixierbar ist.
  • Unter magnetischem Element im Sinne der hier vorliegenden Beschreibung ist dabei jedes ferromagnetische Element zu verstehen, welches von einem Permanentmagneten angezogen und festgehalten werden kann. Typische Werkstoffe für derartige Elemente wären also Legierungen auf der Basis von Eisen, Kobalt oder Nickel, welche diese magnetischen Eigenschaften aufweisen. Unter dem Begriff Permanentmagnet ist dabei jedes Material zu verstehen, welches ein eigenes Magnetfeld besitzt und andere Permanentmagneten oder magnetische Elemente im Sinne der hier vorliegenden Beschreibung anziehen kann.
  • Dadurch, dass wenigstens eines der magnetischen Elemente des Trägers oder des Befestigungselements als Permanentmagnet ausgebildet ist, kann dieser Permanentmagnet mit dem entsprechenden magnetischen Element, wie beispielsweise einem aus Eisen oder einem eisenhaltigen Werkstoff gefertigten Teilbereich so zusammenwirken, dass zwischen diesem magnetischen Element und dem Permanentmagnet ein beliebiges Zierelement fixierbar ist. Als Zierelemente sind dabei speziell für derartige Schmuckgegenstände hergestellte Zierelemente ebenso denkbar wie beliebige Zierelemente, welche dem täglichen Leben und der unmittelbaren Umgebung entnommen werden können. Beispiele hierfür wären Fotografien, Geldscheinblätter, Federn, Münzen, Blütenblätter, Papierstreifen oder Abschnitte, welche gegebenenfalls beschrieben oder bemalt werden können, Bänder, Stoffteile oder dergleichen. Der Aufbau des erfindungsgemäßen Schmuckgegenstands erlaubt es der den Schmuckgegenstand nutzenden Person je nach Lust und Laune, einfach und ohne das sie hierfür Werkzeuge einsetzen müsste, unterschiedliche Ziergegenstände zwischen dem wenigstens einen Permanentmagnet und dem magnetischen Element zu fixieren. Es ist dabei der Kreativität und den Gestaltungswünschen der den Schmuckgegenstand nutzenden Person überlassen, welche Gegenstände sie als Zierelement verwendet.
  • Da die Zierelemente den Träger gegebenenfalls teilweise verdecken, kann als Träger beispielsweise ein sehr einfaches Bauteil eingesetzt werden. Alternativ dazu ist es jedoch auch denkbar, den Träger mit entsprechenden Zierteilen so auszugestalten, dass auch dieser allein, wenn er als Ganzes oder in Teilbereichen sichtbar ist, als Schmuckgegenstand eine entsprechende Zierwirkung aufweist.
  • Gemäß einer besonders günstigen Weiterbildung der Erfindung ist es dabei vorgesehen, dass wenigstens eines der magnetischen Elemente in dem Träger und wenigstens eines der magnetischen Elemente in dem Befestigungselement als Permanentmagnet ausgebildet ist.
  • Mit dieser besonders günstigen Weiterbildung der Erfindung wird durch den Einsatz von zwei Permanentmagneten, welche zusammenwirken, um das Zierelement durch Einklemmen zu fixieren, eine besonders große Haltekraft der Permanentmagnete und damit des Befestigungselements am Träger durch das Zierelement hindurch erreicht. Damit lassen sich auch vergleichsweise dicke und schwere Zierelemente problemlos in dem Schmuckgegenstand fixieren.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schmuckgegenstands ist es ferner vorgesehen, dass das Befestigungselement ein Zierteil und wenigstens ein magnetisches Element aufweist.
  • Diese vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung ermöglicht es, über das Zierteil des Befestigungselements ein weiteres schmückendes Element in den Schmuckgegenstand mit einzubauen. Zusätzlich zu dem von der den Schmuckgegenstand nutzenden Person frei wählbaren und zwischen dem wenigstens einem Permanentmagnet und dem wenigstens einem magnetischen Element fixierbaren Zierelement ist durch das Zierteil des Befestigungselements ein weiterer schmückender Bestandteil in dem Schmuckgegenstand realisiert.
  • In einer sehr günstigen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schmuckgegenstands kann es außerdem vorgesehen sein, dass der Träger wenigstens eine Aufnahmevorrichtung zur Befestigung des Schmuckelements an einer Tragvorrichtung oder einer Person aufweist.
  • Die Bauart des Trägers des erfindungsgemäßen Schmuckgegenstands kann so für verschiedene Arten von Schmuck eingesetzt werden. Beispielsweise könnte die Aufnahmevorrichtung zur Befestigung des Schmuckgegenstands an einer Tragvorrichtung als Öse ausgebildet sein, welche mit einer Kette, einem Gummiband, einem Armband oder Ähnlichem zusammenwirkt. Es ist jedoch auch denkbar, die Tragvorrichtung so auszubilden, dass eine Befestigung des Trägers und damit des Schmuckgegenstands über einen Dorn, eine Sicherheitsnadel oder Ähnliches als Brosche oder Anstecker an Kleidung möglich ist. Ferner kann die Aufnahmevorrichtung auch so ausgebildet sein, dass der Schmuckgegenstand unmittelbar am Körper getragen werden kann, beispielsweise als Ohrring oder als Piercing.
  • Gemäß einer besonders günstigen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schmuckgegenstands kann es alternativ dazu auch vorgesehen sein, dass das Befestigungselement lediglich als Permanentmagnet ausgebildet ist.
  • Das Befestigungselement selbst kann dann als vergleichsweise kleiner Permanentmagnet ausgebildet werden und kann das Zierelement an dem Träger halten, ohne dass durch das Befestigungselement eine nennenswerte Beeinflussung der Wirkung des Zierelements auftritt. Die schmückende Wirkung des erfindungsgemäßen Schmuckgegenstands entsteht dann ausschließlich oder fast ausschließlich durch das von der den Schmuckgegenstand nutzenden Person frei gewählte Zierelement.
  • Gemäß einer sehr vorteilhaften Weiterbildung des erfindungsgemäßen Schmuckgegenstands ist es dabei vorgesehen, dass das Befestigungselement über eine flexible Verbindung zumindest mittelbar mit dem Träger verbunden ist.
  • Eine solche flexible Verbindung, welche beispielsweise aus einem Draht, einer Kette, einem Faden oder dergleichen bestehen kann, sichert das Befestigungselement zumindest mittelbar gegenüber dem Träger. Es kann dabei am Träger direkt oder beispielsweise an der Tragvorrichtung befestigt sein. Der Vorteil dieser Befestigung liegt nun darin, dass das Befestigungselement, welches gegebenenfalls ja sehr klein, beispielsweise als kleiner Permanentmagnet ohne weitere Zusatzelemente, ausgebildet sein kann, nicht verloren werden kann. Da der erfindungsgemäße Schmuckgegenstand an sich sehr flexibel ist, erlaubt er selbstverständlich auch, die Zierelemente nach Lust und Laune beliebig auszuwechseln. Kommt der Träger beispielsweise an einer Ansammlung von bunten Herbstblättern vorbei, so kann er eines der Herbstblätter aufheben und dieses an dem Schmuckgegenstand als Zierelement fixieren. Aufgrund dieser Tatsache, dass der Austausch des Zierelements extrem einfach und daher beliebig oft und an beliebigen Orten erfolgen kann, ist es besonders wichtig, über eine solche Sicherung zu erreichen, dass das Befestigungselement selbst nicht verloren werden kann.
  • In einer besonders günstigen Weiterbildung des erfindungsgemäßen Schmuckgegenstands ist es vorgesehen, dass als Befestigungselement ein weiterer Träger dient, wobei in wenigstens einem der Träger wenigstens ein magnetisches Element als Permanentmagnet ausgebildet ist.
  • Dieser Aufbau mit zwei Trägern, zwischen welchen das Zierelement entsprechend fixiert werden kann, ist unter den eben angesprochenen Aspekten besonders günstig und vorteilhaft, da der Träger an sich ein eher großes Teil ist und beispielsweise über die Aufnahmevorrichtung an der Tragvorrichtung befestigt sein kann. Wird nun ein neues Zierelement zwischen dem ersten Träger und dem zweiten als Befestigungselement dienenden Träger eingeklemmt, so kann bei der Ausgestaltung des Befestigungselements als Träger erreicht werden, dass dieses nicht so leicht verloren werden kann wie ein Befestigungselement, welches beispielsweise aus einem kleinen Magneten ausgeführt ist.
  • In einer sehr günstigen Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schmuckgegenstands kann die zuvor genannte Idee der beiden Träger dahingehend ausgestaltet werden, dass die Träger die jeweiligen Enden einer als Kette, Band, Riemen oder dergleichen ausgebildeten Tragvorrichtung bilden.
  • Die Träger können dann in der erfindungsgemäßen Art und Weise genutzt werden, um ein Zierelement zwischen ihnen zu fixieren. Gleichzeitig können die Träger in dieser Ausgestaltungsvariante der Erfindung auch dazu genutzt werden, dass die entsprechende Tragvorrichtung über die Träger entsprechend verschlossen wird. Am Beispiel einer Kette kann dies bedeuten, dass die Träger an den Enden der Kette angeordnet sind. Durch die Zusammenwirkung wenigstens eines magnetischen Elements und wenigstens eines Permanentmagneten können die Träger dafür sorgen, dass die Kette entsprechend verschlossen wird. Zwischen den gleichen magnetischen Elementen und Permanentmagneten oder auch anderen magnetischen Elementen und Permanentmagneten der Träger kann dabei das Zierelement in der erfindungsgemäßen Art fixiert werden.
  • Alle bisher beschriebenen und nachfolgend anhand der Ausführungsbeispiele gezeigten Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Schmuckgegenstands können dabei in bevorzugter und besonders vorteilhafter Art und Weise so ausgebildet sein, dass die Permanentmagnete aus einer Legierung aus Neodym, Eisen und Bor ausgebildet werden.
  • Magnete aus derartigen Legierungen, welche im Handel auch als Neodym-Magnete bezeichnet werden, zeichnen sich durch eine sehr hohe Haftkraft bei sehr kleinem benötigtem Volumen aus. Diese Magnete weisen bereits bei geringen Abmessungen von beispielsweise 3 mm Kantenlänge eine Haftkraft von bis zu 3000 N auf. Kombiniert man zwei derartige Permanentmagnete miteinander, so sind noch größere Haftkräfte zu erreichen. Dieser Typ von Magneten bietet sich als Permanentmagneten für den erfindungsgemäßen Schmuckgegenstand besonders deshalb an, da mit minimalem Bauraum sehr hohe Haftkräfte erzielt werden, welche vergleichsweise große und schwere Zierelemente leicht und sicher fixieren können. Insbesondere wird durch die hohen Haftkräfte auch der Einsatz von Zierelementen möglich, welche eine eher große Dicke aufweisen, welche bis zu mehreren Millimetern betragen kann, da durch die Zusammenwirkung beispielsweise von zwei derartigen Permanentmagneten, einer im Träger und einer im Befestigungselement, immer noch eine sichere und zuverlässige Fixierung des Zierelements erreicht werden kann. Derartige Permanentmagnete können daher bei ausreichender Haltekraft besonders klein ausgebildet werden.
  • Dementsprechend ist es gemäß einer sehr vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung vorgesehen, dass die Permanentmagnete eine Abmessung von jeweils weniger als 10 mm, insbesondere weniger als 4 mm, in jede der Raumrichtungen aufweisen.
  • Insbesondere bei einem alleine als Befestigungselement eingesetzten Permanentmagnet kann somit erreicht werden, dass der Permanentmagnet, beispielweise ein Würfel mit einer Kantenlänge von 3 mm, auf dem Zierelement nicht oder nur minimal auffällt, sodass die durch das Zierelement gewünschte schmückende Wirkung durch das Befestigungselement nur minimal beeinträchtigt wird.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Schmuckgegenstands werden anhand der weiteren Unteransprüche und der Ausführungsbeispiele deutlich, welche nachfolgend unter Bezugnahme auf die Figuren näher erläutert werden.
  • Dabei zeigen:
  • 1 eine erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schmuckgegenstands in einer dreidimensionalen Explosionsdarstellung;
  • 2 eine Schnittdarstellung durch den erfindungsgemäßen Schmuckgegenstand gemäß 1;
  • 3 eine Schnittdarstellung durch den erfindungsgemäßen Schmuckgegenstand analog 1 in einer alternativen Ausgestaltung;
  • 4 eine alternative Ausführungsform des Trägers des erfindungsgemäßen Schmuckgegenstands;
  • 5 eine weitere alternative Ausführungsform des Trägers des erfindungsgemäßen Schmuckgegenstands;
  • 6 der erfindungsgemäße Schmuckgegenstand mit einem Träger gemäß 4;
  • 7 eine alternative Ausführungsform des Schmuckgegenstands mit zwei Trägern;
  • 8 der Schmuckgegenstand gemäß 7 in einer alternativen Darstellung;
  • 9 eine weitere Ausführungsform des Schmuckgegenstands mit zwei Trägern;
  • 10 eine weitere alternative Ausführungsform des erfindungsgemäßen Schmuckgegenstands mit zwei Trägern;
  • 11 eine weitere Ausführungsform eines Trägers für den erfindungsgemäßen Schmuckgegenstand mit mehreren magnetischen Elementen; und
  • 12 eine weitere alternative Ausführungsform eines Trägers für den erfindungsgemäßen Schmuckgegenstand mit mehreren magnetischen Elementen.
  • In der Darstellung der 1 ist ein Schmuckgegenstand 1 in einer Explosionsdarstellung zu erkennen. Der Schmuckgegenstand 1 besteht aus einem Träger 2 und einem Befestigungselement 3, welches hier als magnetisches Element 4 ausgebildet ist. Der Träger 2 weist ein magnetisches Element 5 auf. Entweder das magnetische Element 4 des Befestigungselements oder das magnetische Element 5 des Trägers oder auch beide der Elemente 4, 5 sind dabei als Permanentmagnet ausgebildet. Dieser Aufbau aus Permanentmagnet 4, 5 und magnetischem Element 5, 4 oder zwei Permanentmagneten 4 und 5 erlaubt es nun ein Zierelement 6, welches hier beispielhaft als ein Blatt dargestellt ist, zwischen dem magnetischen Element 4 und dem Befestigungselement 3 entsprechend einzuklemmen und es so zu fixieren.
  • Im so zusammengesetzten Zustand ergibt sich dann der in der Schnittdarstellung der 2 gezeigte Aufbau. Dabei ist zu erkennen, dass das Zierelement 5, hier beispielsweise das Blatt, zwischen dem Befestigungselement 3 beziehungsweise seinem magnetischen Element 4, welches hier beispielhaft als Permanentmagnet 4 ausgebildet sein soll, und dem magnetischen Element 5 des Trägers 2 entsprechend eingeklemmt und fixiert wird.
  • Der Träger 2 weist außerdem eine Aufnahmevorrichtung 7 auf, welche hier als eine Art Öse ausgebildet ist und die Befestigung des Schmuckgegenstands 1 an einer Tragvorrichtung 8, welche hier beispielsweise als Teil einer Kette dargestellt ist, ermöglicht. Der Aufbau des Trägers 2 ist in diesem Fall so gestaltet, dass dieser aus einem flächigen Element besteht, welches entsprechend gefaltet wurde und dabei die Aufnahmevorrichtung 7 ausbildet. Die beiden Teile des gefalteten flächigen Elements wurden dann über eine quadratische Hülse 9 miteinander verbunden, in welcher das magnetische Element 5 angeordnet ist. Dabei ist es klar, dass, wie oben beschrieben, lediglich eines der Elemente 4, 5 als Permanentmagnet ausgebildet sein muss. Zur sicheren und zuverlässigen Fixierung des Zierelements 6 mit möglichst kleinen Permanentmagneten, insbesondere einem möglichst kleinen Befestigungselement 3, ist es jedoch sinnvoll, beide der Elemente 4, 5 als Permanentmagneten auszubilden. Das Befestigungselement 3 selbst kann dann beispielsweise als kleiner Neodym-Magnet ausgebildet werden, welcher bereits bei einer Kantenlänge von lediglich 3 mm eine sehr hohe Haltekraft zwischen dem Befestigungselement 3 und dem magnetischen Element 5, welches ebenfalls als Neodym-Magnet ausgebildet sein kann, erlaubt. Das Zierelement 6 kann somit sicher und zuverlässig fixiert werden. Die Ausgestaltung und Größe des Trägers 2 in der Darstellung gemäß 1 erlaubt außerdem eine vom Träger 2 ausgehende Zierwirkung. Dafür ist ein Teil des Trägers als Zierteil 10 ausgebildet. Das Zierteil 10, welches im Wesentlichen aus der Fläche, welche das magnetische Element 5 umgibt, besteht, kann durch seine Materialgestaltung, beispielsweise die Verwendung von Gold oder Silber, oder auch durch hier nicht dargestellte weitere bei Schmuck übliche Möglichkeiten verziert sein, beispielsweise durch Edelsteine, das Eingravieren oder Einprägen eines Musters, die farbige Gestaltung mit Emaille oder dergleichen. Je nach Größe des gewählten Zierelements 6 sind jedoch gegebenenfalls nur Abschnitte des Zierteils 10 im Gebrauch des Schmuckgegenstandes 1 sichtbar. Die Schmückende Ausgestaltung kann sich – je nach Aufwand – daher bevorzugt auf solche im Gebrauch sichtbaren Teilbereiche konzentrieren.
  • Wie bereits eingangs erwähnt, ist die Auswahl des Zierelements 6 dabei der den Schmuckgegenstand 1 nutzenden Person überlassen, und diese kann je nach Lust und Laune aus einer Vielzahl von Elementen wie zum Beispiel Fotografien, Stoffen, Blättern, Münzen oder andersartigen, bevorzugt flächig ausgebildeten Elementen, auswählen. Dadurch, dass das Befestigungselement 3 als vergleichsweise kleiner Magnet, beispielsweise als Würfel mit einer Kantenlänge von lediglich 3 mm ausgebildet ist, fällt dieses Befestigungselement 3 auf dem Zierelement 6 nur minimal auf, sodass es den Gesamteindruck des Zierelements 6 nicht beeinträchtigt.
  • Der Träger 2 selbst kann dabei mit Ausnahme des magnetischen Elements 5 aus beliebigen Werkstoffen hergestellt werden, beispielsweise aus gold- oder silberhaltigen Legierungen, wie sie bei der Herstellung von Schmuck üblich sind. Es wäre jedoch auch denkbar, diesen aus Edelstahl oder auch aus geeigneten Kunststoffen, Leder, Filz oder dergleichen auszubilden, da die für die vorliegende Ausgestaltung des Schmuckgegenstands 1 relevante Funktion lediglich in dem magnetischen Element 5 und dessen Zusammenwirken mit dem Befestigungselement 3 beziehungsweise seinem magnetischen Element 4 zu sehen ist.
  • Die Darstellung der 3 entspricht weitgehend der 2. Lediglich das Befestigungselement 3 ist hier mehrteilig aufgebaut. Es besteht aus dem magnetischen Element 4 und einem Zierteil 11, welches so ausgestaltet ist, dass es dem Schmuckgegenstand 1 ein weiteres schmückendes Element hinzufügt.
  • In 4 ist dementsprechend eine alternative Ausführungsform des Trägers 2 zu erkennen, welcher in einer anderen gegenständlichen Ausgestaltung wiederum mit einer Aufnahmevorrichtung 6 und dem auch hier in einer Hülse 8 angeordneten magnetischen Element 4 ausgebildet ist. Die Darstellung der 5 zeigt eine weitere Alternative, welche sehr einfach ausgebildet ist. Der Träger 2 besteht hier lediglich aus einem sehr einfachen, beispielsweise aus einem Draht gefertigten Teil, welches auf der einen Seite über eine Öse als Aufnahmevorrichtung 7 mit einer Tragvorrichtung 8 verbunden ist, und welches auf der anderen Seite in einer weiteren Öse das magnetische Element 5, hier in Form eines zylindrischen Permanentmagneten, aufweist.
  • Die Darstellung in 6 zeigt nun die Einsatzmöglichkeiten dieses sehr einfachen Aufbaus des Schmuckelements 1, wie er in 5 dargestellt ist. Der Träger 2 ist auch hier wieder über die Aufnahmevorrichtung 7 mit der Tragvorrichtung 8 verbunden. Auf dem das magnetische Element 5 aufweisenden Bereich des Trägers ist dann ein Zierelement 6 angeordnet, in diesem Fall in Form eines Männchens, welches beispielsweise aus einem Kunststoffmaterial, einem Moosgummi, einem magnetischen oder nicht magnetischen Metallplättchen oder dergleichen gefertigt sein kann. Dieses Zierelement 6 wird dann über das Befestigungselement 3, welches hier als quaderförmiger Permanentmagnet 4 ausgebildet ist, und welches mit dem hinter dem Zierelement 6 liegenden magnetischen Element beziehungsweise Permanentmagnet 5 des Trägers 2 zusammenwirkt, sicher und zuverlässig in Position gehalten. Beim Einsatz eines Zierelements 6 aus einem magnetischen Material kann bei gleichzeitiger Ausbildung des magnetischen Elements 5 des Trägers 2 prinzipiell auf das Befestigungselement 3 verzichtet werden. Um auch ein solches Zielelement 6 sicher und zuverlässig zu fixieren, macht es durchaus auch hier Sinn, das Befestigungselement 3, insbesondere wenn diese als Permanentmagnet ausgebildet ist oder einen solchen aufweist, mit einzusetzen.
  • Dieser Aufbau erlaubt es, das Zierelement 6 nach Lust und Laune immer und überall sehr schnell und sehr einfach auszuwechseln. Hierfür muss lediglich das Befestigungselement 3 von dem magnetischen Element 5 entfernt werden und das Zierelement 6 wird frei und lässt sich gegen ein anderes Zierelement 6 austauschen. Nun könnte die Gefahr bestehen, dass, insbesondere beim Einsatz eines sehr kleinen Befestigungselements 3, dieses gegebenenfalls verloren gehen kann. Es kann daher vorgesehen sein, das Befestigungselement 3 zumindest mittelbar mit der Tragvorrichtung 8 über ein flexibles Element zu verbinden. Grundsätzlich wäre es denkbar, hierfür das Befestigungselement 3 über einen Draht, eine Kette oder dergleichen zu fixieren. Es ist jedoch auch denkbar anstelle des Befestigungselements 3 ein Befestigungselement 3 eingesetzt wird, welches im Aufbau dem Träger 2, beispielsweise in der Bauart nach 5 entspricht. Die magnetischen Elemente 5, 4 des Trägers 2 und des als Befestigungselement 3 genutzten Trägers würden dann zusammenwirken und das Zierelement 6 zwischen sich fixieren. Über die Aufnahmevorrichtung 7 wären sowohl der Träger 2 als auch der als Befestigungselement 3 genutzte Träger mit der Tragvorrichtung 8 verbunden.
  • In der Darstellung der 7 ist ein solcher Aufbau am Beispiel eines andersartig ausgestalteten Trägers 2 und eines identisch aufgebauten als Befestigungselement 3 verwendeten Trägers zu erkennen. Um die Beschreibung zu vereinfachen wird nachfolgend das Befestigungselement 3 ebenfalls als Träger 3 bezeichnet. Die Träger 2, 3 sind ähnlich vergleichbar zum Träger 2 der 1 bis 3 aufgebaut. Die beiden Träger 2, 3 sind dabei auf einem U-förmig liegenden Teil der Tragvorrichtung 8 übereinander und über jeweils zwei Aufnahmevorrichtungen 7 mit der Tragvorrichtung 8 verschiebbar verbunden. Durch ein einfaches Übereinanderklappen der beiden Träger 2, 3 wie es in 8 dargestellt ist, entsteht nun ein Aufbau, in welchem sich das Zierelement 6, welches hier nicht dargestellt ist, zwischen den beiden Trägern 2, 3 entsprechend einklemmen lässt. Das Zusammensetzen in der in 8 dargestellten Art hat dabei den Vorteil, dass sich das Zierelement 6, wenn die Tragvorrichtung 8 beispielsweise als Halskette getragen wird, bei diesem Aufbau entsprechend nach unten ausdehnen kann. Das Befestigungselement 3, welches hier also identisch dem Träger 2 aufgebaut ist, besteht auch in diesem Fall nicht ausschließlich aus einem Permanentmagneten 5, sondern weist daneben auch den Bereich des umgefalteten Metalls und damit wieder das Zierteil 11 auf. Dieses Zierteil 11, welches in der Darstellung der 7 und 8 im Wesentlichen aus der Fläche, welche das magnetische Element 4 umgibt, besteht, kann durch seine Materialgestaltung, beispielsweise die Verwendung von Gold oder Silber, oder auch durch hier nicht dargestellte weitere bei Schmuck übliche Möglichkeiten verziert sein, beispielsweise durch Edelsteine, das Eingravieren oder Einprägen eines Musters, die farbige Gestaltung mit Emaille oder dergleichen.
  • In der Darstellung der 9 ist eine weitere alternative Ausführungsform dieses Gedankens dargestellt, bei dem ein zweiter Träger 3 als Befestigungselement 3 eingesetzt wird. Hierbei ist lediglich die Befestigung an der Tragvorrichtung 8 anders gewählt, da hier zwei der Träger 2, 3 in der Ausgestaltung gemäß 1 eingesetzt werden.
  • Die Darstellung der 10 zeigt eine weitere Möglichkeit der Ausgestaltung des erfindungsgemäßen Schmuckgegenstands 1. Die beiden Träger 2, 3 von denen einer wiederum das Befestigungselement 3 bildet, sind hierbei an den Enden einer Tragvorrichtung 8, welche hier beispielsweise als Kette oder insbesondere als Band oder Litze aus einem Kautschukmaterial oder dergleichen ausgebildet sein kann, entsprechend aufgenommen. Die Aufnahmevorrichtung 7 besteht in diesem Fall aus einer Hülse, in welcher jeweils eines der Enden der Tragvorrichtung 8 fixiert ist. Insbesondere können die Träger 2, 3 ebenfalls aus einem Kautschukmaterial gebildet sein, welches einstückig oder anvulkanisiert mit dem Material der Tragvorrichtung 8 ausgebildet ist. Beide Träger 2, 3 enthalten magnetische Elemente 4, 5 welche wiederum bevorzugt als Permanentmagnete ausgebildet sind. Der eine Träger 3, welcher gleichzeitig das Befestigungselement 3 bildet und welcher in der Darstellung der 10 oben angeordnet ist, kann dann mit dem anderen Träger 2 so zusammenwirken, dass die Tragvorrichtung 8 durch die magnetische Wirkung der magnetischen Elemente 4, 5 in den beiden Trägern 2, 3 entsprechend verschlossen wird. Außerdem kann das Zierelement 6 in der an sich bereits mehrfach beschriebenen Art und Weise zwischen den magnetischen Elementen 4, 5 der Träger 2, 3 entsprechend eingeklemmt sein, was zur Vereinfachung der Darstellung auch hier nicht dargestellt ist. Beim Aufbau des Schmuckgegenstands 1 gemäß 10 kann somit auf eine zusätzliche Schließe der Tragvorrichtung 8 verzichtet werden kann.
  • In der Darstellung der 11 ist nun ein weiterer Aufbau eines Trägers 2 mit dem Teil einer über die Aufnahmevorrichtung 7 an ihm befestigten Tragvorrichtung 8 zu erkennen. Der Träger 2 weist in diesem Ausführungsbeispiel drei magnetische Elemente 5 auf, welche in verschiedenen Positionen an dem Träger 2 angeordnet sind. Jedes der magnetischen Elemente 5 kann dann mit einem separaten Befestigungselement 3 zusammenwirken, welche hier wieder beispielhaft ausschließlich aus jeweils einem Permanentmagneten 4 ausgebildet sind. Damit lassen sich mehrere – nicht dargestellte – Zierelemente 6 an dem Träger 2 entsprechend befestigen, beispielsweise verschiedene bunte Bänder oder dergleichen. Einen vergleichbaren Aufbau zeigt auch die 12, bei welcher ebenfalls drei magnetische Elemente 5 in dem Träger 2 angeordnet sind, welche in verschiedenen Positionen mit einem Befestigungselement 3, von dem hier nur eines dargestellt ist, zusammenwirken können. Die Aufbauten der 11 und 12 erlauben eine sehr hohe Flexibilität, da jeweils mit einem oder mehreren der Befestigungselemente 3 ein oder mehrere Zierelemente 6 in verschiedenen Positionen an dem Träger 2 befestigt werden können. Der Aufbau lässt dabei auch die Fixierung eines umgebogenen oder gerollten Zierelements 6 über beispielsweise zwei der Befestigungselemente 3 zu. Dabei wäre sowohl der Einsatz von Befestigungselementen 3, welche ausschließlich aus jeweils dem magnetischen Element 4 ausgebildet sind, und/oder der Einsatz von Befestigungselementen 3, welche aus dem magnetischen Element 4 und einem Zierteil 11 bestehen, möglich. Damit wird die Flexibilität und die mögliche Kreativität des Nutzers eines derartigen Schmuckgegenstands 1 nochmals erhöht.
  • Prinzipiell können als magnetische Elemente dabei verschiedenartige Legierungen aus Eisen, Kobalt oder Nickel eingesetzt werden und als Permanentmagnet sind unterschiedliche handelsübliche Arten von Permanentmagneten denkbar. Insbesondere kann jedoch die Zusammenwirkung von zwei Permanentmagneten sowohl im Befestigungselement 3 als auch im Träger 2 eine bestmögliche Haftkraft und damit eine möglichst große Flexibilität bei der Auswahl des Zierelements 6 sicherstellen. Hierfür können dann bevorzugt sogenannte Neodym-Magnete eingesetzt werden, welche bereits bei sehr kleinen Abmessungen eine entsprechend hohe Haftkraft aufweisen. Besonders bevorzugt sind dabei Neodym-Magnete mit Abmessungen von ca. 3 oder 5 mm Kantenlänge in verschiedenen Formen, beispielsweise als Quader, als Würfel, als Ringe, als Kegel oder als Zylinder. Diese Permanentmagnete können in an sich üblicher Art und Weise mit entsprechenden Beschichtungen, insbesondere galvanischen Beschichtungen versehen werden. Im Allgemeinen wird der Neodym-Eisen-Bor-Werkstoff des Magnets mit einer Nickelschicht versehen, auf welchem dann über galvanische Verfahren verschiedene Schichten, beispielsweise aus Gold, Silber oder dergleichen aufgebracht werden können.
  • Neben der hier beispielhaft dargestellten Ausbildung der Tragvorrichtung 8 als Kette, Armband, Riemen oder dergleichen, sind selbstverständlich andere Ausgestaltungen der Aufnahmevorrichtung 7 und der Tragvorrichtung 8 denkbar. Insbesondere kann der Schmuckgegenstand 1 außer als Anhänger auch als Schmuckgegenstand 1 an einem Ohrring, einem Piercing oder zum Anklemmen oder Anstecken an Kleidungsstücken, insbesondere als Brosche, Klammer oder dergleichen, ausgebildet sein.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 10138989 A1 [0002]
    • - DE 20309707 U1 [0002]

Claims (11)

  1. Schmuckgegenstand mit einem Träger, welcher wenigstens ein magnetisches Element aufweist, und mit einem Befestigungselement, welches wenigstens ein magnetisches Element aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der magnetischen Elemente (4, 5) des Trägers (2) oder des Befestigungselements (3) als Permanentmagnet ausgebildet ist, sodass zwischen dem Träger (2) und dem Befestigungselement (3) ein Zierelement (6) fixierbar ist.
  2. Schmuckgegenstand nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eines der magnetischen Elemente (5) in dem Träger (2) und wenigstens eines der magnetischen Elemente (4) in dem Befestigungselement (3) als Permanentmagnet ausgebildet ist.
  3. Schmuckgegenstand nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (3) ein Zierteil (11) und wenigstens ein magnetisches Element (4) aufweist.
  4. Schmuckgegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (2) wenigstens eine Aufnahmevorrichtung (6) zur Befestigung an einer Tragvorrichtung (7) oder einer Person aufweist.
  5. Schmuckgegenstand nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (3) als magnetisches Element (5) ausgebildet ist.
  6. Schmuckgegenstand nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (3) als Permanentmagnet (5) ausgebildet ist.
  7. Schmuckgegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Befestigungselement (3) über eine flexible Verbindung zumindest mittelbar mit dem Träger (2) verbunden ist.
  8. Schmuckgegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass als Befestigungselement (3) ein weiterer Träger dient, wobei in wenigstens einem der Träger (2, 3) wenigstens eines der magnetischen Elemente (4, 5) als Permanentmagnet ausgebildet ist.
  9. Schmuckgegenstand nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Träger (2, 3) die jeweiligen Enden einer als Kette, Band, Riemen oder dergleichen ausgebildeten Tragvorrichtung (8) bilden.
  10. Schmuckgegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Permanentmagnete aus einer Legierung aus Neodym, Eisen und Bor ausgebildet sind.
  11. Schmuckgegenstand nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Permanentmagnete eine Abmessung von jeweils weniger als 10 mm, insbesondere weniger als 4 mm, in jede der Raumrichtungen aufweisen.
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