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Die
Erfindung betrifft einen Schmuck zur Verzierung eines Kleidungsstückes, eines
Schuhs oder einer Haarfrisur. Der Schmuck weist ein Schmuckstück, einen
mit dem Schmuckstück
fest verbundenen Halter sowie einen in lösbarer Weise mit dem Halter
verbundenen Gegenhalter auf.
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Die
Befestigung dekorativer Gegenstände, wie
beispielsweise Broschen, Buttons, Krawattennadeln oder anderer Schmuckstücke an Bekleidungsstücken ist übliche Praxis.
Derartige dekorative Gegenstände
weisen in der Regel eine Nadel zum Durchstechen der Kleidungsstücke auf,
sowie ein Verschlussstück,
welches mit dem Nadelende verbindbar ist, um ein Herausgleiten der
Nadel aus dem Material des Bekleidungsstückes zu verhindern. Die durch
die Nadel erzeugten Löcher
sind nach der Abnahme des Schmuckes häufig sichtbar, insbesondere
dann, wenn die Bekleidungsstücke
aus einem empfindlichen Material, wie beispielsweise Seide, Kunstleder,
Leder oder dergleichen hergestellt sind. Für den Fall wiederholter Benutzung
des dekorativen Gegenstandes kann die Nadel auch weiterführende dauerhafte
Beschädigungen
bewirken.
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Speziell
bei hochwertigen und teueren Kleidungsstücken vermeiden viele Leute
daher das Tragen von nadelbefestigtem Schmuck. Bei festlichen Gelegenheiten
ist es jedoch unumgänglich,
elegante und damit teuere Bekleidungsstücke zu tragen und üblich, diese
mit Schmuckstücken
zusätzlich
optisch aufzuwerten. Demnach besteht ein berechtigtes Bedürfnis nach
Schmuckstücken,
die an Bekleidungsstücken
befestigbar sind, ohne die Bekleidungsstücke zu beschädigen oder
Tragespuren daran zu hinterlassen.
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Ausgehend
von dem erläuterten
Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, Schmuck
zur Verzierung eines Kleidungsstückes,
eines Schuhes oder einer Haarfrisur vorzuschlagen, bei dem in kostengünstiger
Weise eine große
Flexibilität
bei der Verwendung des Schmucks erreicht wird, ohne dass nach der
Abnahme des Schmucks störende
Tragespuren erkennbar sind.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen
Schmuck mit dem Merkmal des Anspruchs 1 gelöst. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
sind den Unteransprüchen
zu entnehmen.
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Der
erfindungsgemäße Schmuck
weist einen mit einem Schmuckstück
fest verbundenen Halter sowie einen in lösbarer Weise mit dem Halter
verbundenen oder verbindbaren Gegenhalter auf, wobei der Gegenhalter
durch magnetische Kräfte
an dem Halter gehalten wird. Auch kann der Halter einen Clip, eine
Klammer oder dgl. aufweisen, um das Schmuckstück wechseln zu können.
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Dazu
weisen entweder der Halter und der Gegenhalter ein magnetisch wirkendes
Material oder der Halter ein magnetisch wirkendes und der Gegenhalter
ein magnetisierbares, also magnetisch anziehbares Material, bzw.
umgekehrt, auf. Dabei können der
Halter und der Gegenhalter vollständig aus den vorgenannten Materialien
bestehen oder abschnittsweise mit diesen Materialien versehen sein.
Halter und der Gegenhalter bilden magnetische Pole bzw. Gegenpole,
zwischen denen magnetische Kräfte
wirken.
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Die
Magnetkraft der magnetischen Pole ist ausreichend, um auch große und schwere
Schmuckstücke
an Ort und Stelle zu halten. Ungewünschte zufällige Bewegungen des Schmuckes
werden damit zuverlässig
vermieden. Form, Größe und magnetische
Kräfte
des Halters bzw. des Gegenhalters werden dazu in Abhängigkeit
von der Gestalt und dem Gewicht des Schmuckes gewählt.
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Der
erfindungsgemäße Schmuck
wird an dem Bekleidungsstück,
dem Schuh oder der Haarfrisur befestigt, indem ein entsprechender
Abschnitt zwischen dem Halter und dem Gegenhalter angeordnet wird.
Der das Schmuckstück
tragende Halter wird dabei an einer Außenseite angeordnet, der Gegenhalter
verdeckt auf einer Innenseite. Indem das Schmuckstück mit dem
Halter lösbar
an dem Gegenhalter gehalten ist, ist in einfacher Weise ein Anlegen, Abnehmen
oder Austauschen des Schmuckstückes möglich. Ein
derartiger Gegenhalter kann vorteilhafterweise mit einer Vielzahl
von unterschiedlichen Schmuckstücken
verwendet werden, die einen magnetischen bzw. magnetisierbaren Halter
als Gegenpol zu dem Gegenhalter aufweisen. Bei Nichtgebrauch des
Schmuckes führt
man den Gegenhalter und den Halter zusammen, so dass sich diese
durch die magnetischen Kräfte
anziehen, wodurch der Gegenhalter unverlierbar ist.
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Bei
verschiedenen vorteilhaften Ausführungsformen
der Erfindung kann der Halter und/oder der Gegenhalter einen Permanentmagneten
aufweisen. Der Permanentmagnet ist vorzugsweise mit dem Halter bzw.
mit dem Gegenhalter verklebt. Auch andere Befestigungsarten sind
möglich.
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Bei
dem erfindungsgemäßen Schmuck
ist der Halter und/oder der Gegenhalter bevorzugt flach ausgebildet
und weist eine plattenartige Form auf. Der Halter und/oder der Gegenhalter
können
flexibel sein, um sich beispielsweise der Kopf- oder Körperform der Trägerin/des
Trägers
anzupassen. Idealerweise ist der Gegenhalter in seinen Abmessungen kleiner
ausgebildet als der Halter bzw. das Schmuckstück, so dass dieser beim Tragen
des Schmucks nicht erkennbar ist.
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Gemäß der Erfindung
klemmen der Halter und der Gegenhalter das Material des Kleidungsstückes, des
Schuhes bzw. das Haar der Frisur zwischen sich fest, sobald der
Schmuck angelegt ist. Eine unannehmbare Einwirkung bzw. Schädigung ist damit
weitgehend ausgeschlossen.
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Dabei
ist der Gegenhalter vorteilhafterweise zwischen Materialschichten
des Kleidungsstückes oder
des Schuhes anordenbar und somit verdeckt. Ein direkter Hautkontakt
zu der tragenden Person wird damit vermieden, was ein angenehmes
Tragegefühl
bewirkt. Ist der Gegenhalter fest zwischen den Materialschichten
eingebettet, so ist er Teil des Kleidungsstückes oder des Schuhes. Er ist
damit insbesondere unverrückbar
und unverlierbar.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung schematisch dargestellten
Ausführungsbeispiels
näher erläutert. Weitere
Merkmale der Erfindung können
sich aus der folgenden Beschreibung des Ausführungsbeispiels der Erfindung in
Verbindung mit den Ansprüchen
und der beigefügten
Zeichnung ergeben. Die einzige Figur zur Zeichnung zeigt einen erfindungsgemäßen Schmuck
in Seitenansicht.
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Bei
dem dargestellten Ausführungsbeispiel handelt
es sich um einen Schmuck 1, der zur Verzierung eines Brautkleides
vorgesehen ist. Der Schmuck 1 weist ein Schmuckstück 2 in
Form einer künstlichen
Blüte auf,
die einer Rose nachempfunden ist. Die Blüte 2 erstreckt sich
von einem Träger 3 weg,
mit dem sie unlösbar
verbunden ist. Der Schmuck 1 ist an einem Stoffabschnitt 4 des
Brautkleides befestigt.
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Mit
dem Träger 3 wird
die Blüte 2 mit
einer magnetischen Befestigungsvorrichtung, die einen mit dem Träger 3 fest
verbundenen Halter 5 sowie einen mit dem Halter 5 in
lösbarer
Weise verbindbaren Gegenhalter 6 aufweist, die sich durch
magnetische Kräfte
anziehen, an dem Stoffabschnitt 4 gehalten. Dabei ist der
Stoffabschnitt 4 zwischen dem Halter 5 und dem
Gegenhalter 6 geklemmt. Der Halter 5 ist als Permanentmagnet
ausgebildet und mit dem Träger 3 verklebt.
Der Gegenhalter 6 ist aus einem ferromagnetischen und damit
magnetisierbaren Material hergestellt.
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Sowohl
der Halter 5 als auch der Gegenhalter 6 weisen
eine plattenartige Form auf. Sie sind als flache runde Scheibe ausgebildet.
Dabei ist der Gegenhalter 6 im Durchmesser geringfügig kleiner
als der Halter 5, so dass er bei konzentrischer Anordnung
seitlich nicht über
den Halter 5 bzw. den Träger 3 vorsteht. Er
ist damit immer von diesen abgedeckt und von außen vollständig unsichtbar. Bedingt durch die
flächenhafte
magnetische Befestigung mittels dem plattenförmigen Halter 5 sowie
dem plattenförmigen
Gegenhalter 6 wird der Stoffabschnitt 4, an dem
der Schmuck 1 befestigt ist, auch bei mehrmaligem Anlegen,
Tragen und Abnehmen nicht beschädigt.
Es gibt an dem Stoffabschnitt 4 auch keine Tragespuren.
Damit ist der Schmuck 1 auch an unterschiedlichen Stoffabschnitten 4 nacheinander
beliebig oft anbringbar.
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Zwischen
dem Halter 5 und dem Gegenhalter 6 wirken magnetische
Kräfte,
die den Halter 5 und den Gegenhalter 6 zusammenführen und
zusammenhalten. Die magnetischen Kräfte sind so dimensioniert,
dass sie den Gegenhalter 6 und den Halter 5 auch
bei dazwischen befindlichen Stoffabschnittes 4 sicher aneinander
halten. Ungewünschte
zufällige Bewegungen
des Schmuckes 1 bezüglich
dem Stoffabschnitt 4 werden damit vermieden, ebenso wird
ein unbeabsichtigtes Lösen
des Schmuckes 1 von dem Stoffabschnitt 4 verhindert.
Trotzdem ist der Schmuck, falls gewünscht, schnell und einfach
verrück-
bzw. abnehmbar.