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Die
Erfindung betrifft eine Toilettenspülanordnung mit den
Merkmalen des Oberbegriffs von Patentanspruch 1 und eine Toilette.
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Toiletten
mit Wasserspülung sind im Stand der Technik in vielfältiger
Form bekannt. Beispielsweise geht aus der
DE 10 2007 016 819 A1 eine
Mobiltoilette hervor, die eine Toilettenschüssel aufweist, die
in einem oberen Randbereich einen Spülwasserkanal umfasst,
der von einer Rohrleitung mit Spülwasser gespeist wird.
Die Rohrleitung ist mit einem Vakuumbrecher gekoppelt, der zur Verhinderung
eines Übertritts von Wasser aus der Toilettenschüssel in
die Rohrleitung dient.
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Trotz
einer grundsätzlich zufrieden stellenden Funktionsweise
der aus dem Stand der Technik bekannten Anordnung ist jedoch als
nachteilig an dieser Anordnung anzusehen, dass der Zusammenbau der
Vorrichtung aufgrund der Komplexität, Baugröße und
hohen Anzahl der Bauteile einen erhöhten Montageaufwand
mit sich bringt. Darüber hinaus muss eine zusätzliche
Einheit bereit gestellt werden, um den Vakuumbrecher in der geforderten
Position zu halten.
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Der
Erfindung liegt ausgehend von dem Stand der Technik die Aufgabe
zugrunde, eine Toilettenspülanordnung und eine Toilette
aufzuzeigen, die sich leichter montieren lassen, die weniger Einzelteile
aufweisen und die weniger Bauraum beanspruchen.
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Der
erste Teil der Aufgabe wird durch eine Toilettenspülanordnung
mit den Merkmalen von Patentanspruch 1 gelöst.
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Die
Toilettenspülanordnung ist für eine Toilettenschüssel
vorgesehen und mit einem Spülwasservorrat über
eine Flüssigkeit führende, hier als Rohrleitung
verallgemeinerte Leitung verbindbar.
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Unter
dem hier Verwendung findenden Begriff Rohrleitung ist im Sinne der
Anmeldung demnach auch jede andere zur Führung von Flüssigkeit geeignete
Leitung zu verstehen, wie bspw. auch eine Schlauchleitung, die als
starre oder flexible Leitungen ausgebildet sein können.
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In
der Toilettenspülanordnung ist ein Spülwasserkanal
angeordnet, welcher wenigstens eine Spülöffnung
zum Einspritzen von Spülwasser in das Innere der Toilettenschüssel
aufweist. Zum Anschluss der Rohrleitung ist ein Rohrleitungsanschlussstutzen
vorgesehen. Erfindungsgemäß ist zwischen dem Rohrleitungsanschlussstutzen
und dem Spülwasserkanal ein Vakuumbrecher angeordnet.
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Die
erfindungsgemäße Ausgestaltung hat den besonderen
Vorteil, dass der Vakuumbrecher in den Spülwasserkanal
integriert ist. Dies führt dazu, dass aufgrund einer geringen
Zahl von Bauteilen der Montageaufwand geringer ist. Die integrierte
Bauweise bringt es weiterhin mit sich, dass die Einbauhöhe reduziert
ist, so dass weniger Bauraum vorgesehen werden muss.
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Vorteilhafte
Ausführungsformen der Toilettenspülanordnung sind
Gegenstand der Ansprüche 2 bis 20.
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Gemäß einer
solchen Ausführungsform ist mit dem Ventil des Vakuumbrechers
eine Belüftungsöffnung des Spülwasserkanals
verschließbar. Durch die Belüftungsöffnung
ist in vorteilhafter Weise sichergestellt, dass der Spülwasserkanal
nach jedem Spülvorgang vollständig entleert wird.
Dies stellt insbesondere im Winterbetrieb einen wesentlichen Vorteil
da, wenn ein Gefrieren von Flüssigkeitsrückständen
im Spülwasserkanal in den unbeheizten Fahrzeugen verhindert
wird und somit die Frostsicherheit des Gesamtsystems gewährleistet
ist. Während des Spülvorgangs jedoch sollte die
Belüftungsöffnung geschlossen sein, damit das
Spülwasser nicht aus der Rohrleitung durch die Belüftungsöffnung
austritt, sondern ausschließlich durch die Spülöffnungen.
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Der
Belüftungsöffnung kann weiterhin ein Sicherheitsablauf
zugeordnet sein. Sollte sich einmal zuviel Wasser im Spülwasserkanal
ansammeln und die Belüftungsöffnung geöffnet
sein, so wird Wasser durch die Belüftungsöffnung
austreten. Der Sicherheitsablauf stellt in diesem Falle sicher,
dass das Wasser in die Toilettenschüssel abfließen
kann.
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Vorteilhafterweise
ist mit dem Ventil des Vakuumbrechers die Rohrleitung verschließbar.
Dies ermöglicht die Trennung eines Trinkwasserbereichs in
der Rohrleitung von einem Brauchwasserbereich im Spülwasserkanal
und in der Toilettenschüssel. Brauchwasser kann somit nicht
aus dem Spülwasserkanal in die Rohrleitung fließen
und das dortige Spülwasser kontaminieren.
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Das
Ventil des Vakuumbrechers kann ein Ventilgehäuse aufweisen,
in dem eine Lüftungsöffnung vorgesehen ist, die
mit einem Verschlusselement verschlossen ist. Auf diese Weise kann
die Rohrleitung entleert werden, auch wenn das Ventil des Vakuumbrechers
die Rohrleitung verschließt. Dies ist insbesondere dann
von Vorteil, wenn die Toilette für eine längere
Zeit stillgelegt werden soll. Um Frostsicherheit zu gewährleisten,
müssen alle Leitungen entleert werden. Mit der vorliegenden
Ausführungsform ist dies sehr einfach möglich.
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Eine
alternative Ausführungsform sieht vor, dass die Rohrleitung
in jeder Stellung des Ventils des Vakuumbrechers in fluidleitender
Verbindung mit dem Spülwasserkanal steht. Auf diese Weise
kann jederzeit Flüssigkeit oder Luft aus dem Spülwasserkanal
in die Rohrleitung strömen oder in diese gesogen werden.
Mithin wird ein Entleeren der Rohrleitung ermöglicht, auch
wenn keine weitere Lüftungsöffnung im Ventilgehäuse
vorgesehen ist.
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Zweckmäßigerweise
weist das Ventil des Vakuumbrechers einen stößelförmigen
Ventilkörper auf, der in den Spülwasserkanal ragt.
Durch den stößelförmigen Ventilkörper
ist sichergestellt, dass sich der Ventilkörper im Ventilgehäuse
einwandfrei in axialer Richtung des Ventilkörpers bewegen
kann und sich nicht verkantet.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform weist der Ventilkörper
eine Dichtung auf. Durch die Dichtung wird die Belüftungsöffnung
im Spülwasserkanal und/oder die Rohrleitung verschlossen.
Hierbei ist es besonders vorteilhaft, wenn die Dichtung einen ringförmigen
Dichtkörper umfasst. Ein solcher Dichtkörper kann
für den Fall, dass zwei Öffnungen zu verschließen
sind, zwei Dichtflächen aufweisen, die auf gegenüberliegenden
Seiten des Dichtkörpers angeordnet sind.
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Der
Dichtkörper kann einen Elastomer, vorzugsweise Gummi, enthalten.
Gummi ist ein besonders kostengünstiges, weithin verfügbares
und in Dichtungen erprobtes Material.
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Die
Toilettenspülanordnung weist vorteilhafterweise einen Keramikhalter
und einen Spülring auf, zwischen denen der Spülwasserkanal
ausgebildet ist. Durch den zweiteiligen Aufbau ist es nicht erforderlich,
den Spülwasserkanal in einem Bauteil vorzusehen, so dass
die Herstellung erheblich einfacher ist. Ferner können
die beiden Bauteile spezifisch ausgebildet werden, um weitere Funktionen
zu erfüllen. Der Keramikhalter kann beispielsweise dazu
vorgesehen sein, eine Klobrille zu tragen, auf der ein Benutzer
sitzen kann.
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Der
Spülring ist vorzugsweise mit dem Keramikhalter stoffschlüssig
und/oder formschlüssig verbunden. Es muss sichergestellt
sein, dass die Verbindung von Keramikhalter und Spülring
wasserdicht ist und dies über die gesamte Lebensdauer der
Toilettenspülanordnung hinweg bleibt. Für den
Fall, dass die Teile aus Kunststoff gefertigt sind, kann der Keramikhalter
mit dem Spülring verklebt oder vorzugsweise mit einem Ultraschall-
oder Laserschweißverfahren verschweißt sein. Bei
einer formschlüssigen Verbindung kann an einem der zu verbindenden
Teile eine Dichtlippe vorgesehen sein. Alternativ bietet es sich
an, einen separaten Dichtkörper zwischen den Teilen anzuordnen.
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Zweckmäßigerweise
sind der Spülring und das Ventilgehäuse des Vakuumbrechers
einstückig ausgebildet. Auf diese Weise können
beide Teile in einem Arbeitsgang gefertigt werden.
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Das
Ventilgehäuse kann weiterhin einen Rohrleitungsanschlussstutzen
aufweisen. Auf diesen Anschlussstutzen ist eine Rohrleitung, beispielsweise
in Form eines flexiblen Schlauchs, aufschiebbar.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn die wenigstens eine Spülöffnung
des Spülwasserkanals im Spülring ausgebildet ist.
Die Spülöffnung kann besonders einfach durch eine
Bohrung eingebracht werden. Durch die Anordnung des Spülrings
auf der Unterseite des Keramikhalters ist sichergestellt, dass sich
das Spülwasser durch die Spülöffnung
in das Innere der Toilettenschüssel ergießt.
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Der
Keramikhalter und/oder der Spülring kann ein Kunststoffspritzteil
sein. Kunststoffspritzteile können in Massenproduktionsprozessen
besonders rationell mit Extrusionsverfahren hergestellt werden.
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Die
Belüftungsöffnung ist vorteilhafterweise im Keramikhalter
vorgesehen. Der Keramikhalter schließt den Spülwasserkanal
in vertikaler Richtung nach oben ab. Somit kann die Belüftungsöffnung
am höchsten Punkt des Spülwasserkanals angeordnet werden.
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Weiterhin
wird es als vorteilhaft angesehen, wenn der Keramikhalter Versteifungsstege
aufweist. Die Versteifungsstege ermöglichen es, Material
einzusparen, ohne die Stabilität und Festigkeit des Keramikhalters
zu vermindern.
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Eine
weitere Ausführungsform sieht vor, dass mehrere Spülöffnungen
vorgesehen sind und diese Spülöffnungen mit zunehmendem
Abstand von dem Vakuumbrecher größer ausgebildet
sind. Die Spülöffnungen, die sich nahe dem Vakuumbrecher befinden,
können ein rundes Loch aufweisen, während die
weiter entfernten Spülöffnungen vorzugsweise als
Langlöcher ausgeführt sind. Durch diese differenzierte
Ausbildung der Spülöffnungen wird sichergestellt,
dass sich das Spülwasser aus allen Spülöffnungen
in einer in etwa gleichen Menge in die Toilettenschüssel
ergießt wodurch die Benetzung der Keramik mit Spülflüssigkeit
wesentlich verbessert wird. Es ergibt sich insgesamt eine verbesserte
Spülleistung trotz gleich bleibender Durchflussmenge, dass
heißt gleich bleibender Pumpenleistung.
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Die
wenigstens eine Spülöffnung des Spülwasserkanals
weist in einem Mündungsbereich einen konisch verjüngten
Abschnitt auf, an den sich ein konisch erweiterter Abschnitt anschließt.
Mithin wird eine Düse geschaffen, durch die sich das Spülwasser mit
einer besonders hohen Geschwindigkeit in die Toilettenschüssel
ergießt und die dazu beiträgt, dass die Toilettenschüssel
nach dem Toilettengang durch das sich in sie ergießende
Spülwasser weitgehend gereinigt wird.
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Die
Toilettenspülanordnung ist insbesondere für Mobiltoiletten
vorgesehen. Sie kann im Rahmen einer Erstausstattung als Teil der
Mobiltoilette ausgeliefert werden. Die Toilettenspülanordnung
kann auch als Ersatzteil oder Nachrüstteil angeboten werden, das
auf eine standardisierte Toilettenschüssel aufgesetzt und
mit dieser form- und/oder stoffschlüssig verbunden werden
kann.
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Der
zweite Teil der Aufgabe wird durch eine Toilette gemäß Anspruch
21 gelöst.
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Die
Erfindung ist nachfolgend anhand von in den Figuren dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
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1 eine
erfindungsgemäße Toilettenspülanordnung;
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2 einen
Ausschnitt A aus 1;
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3 einen
Keramikhalter und einen Spülring in einer perspektivischen
Ansicht von unten;
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4 den
Keramikhalter in einer Ansicht von oben;
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5 den
Keramikhalter und den Spülring sowie den Ventilkörper
in einer Explosionsdarstellung;
-
6 den
Keramikhalter in einer perspektivischen Ansicht von oben;
-
7 und 8 den
Vakuumbrecher in perspektivischen Ansichten von oben und von unten; und
-
9 eine
Querschnittsdarstellung einer Spülöffnung.
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In
der 1 ist eine erfindungsgemäße
Toilettenspülanordnung 1 für eine Toilette
dargestellt. Die Toilettenspülanordnung 1 ist
auf eine Toilettenschüssel 2 aufgesetzt. Am in
vertikaler Richtung oberen Rand 3 umfasst die Toilettenspülanordnung 1 einen
Keramikhalter 4, an dem ein Spülring 5 befestigt ist.
Auf der in der Bildebene rechten Seite ist ein Vakuumbrecher 6 vorgesehen,
an den eine Rohrleitung 7 angeschlossen ist, die zu einem
Spülwasservorrat 8 führt. Der Vakuumbrecher 6 weist
ein Ventil 9 mit einem Ventilgehäuse 10 auf,
wobei der Ventilkörper 11 in einen Spülwasserkanal 12 in
der Wandung 24 der Toilettenspülanordnung 1 ragt
und stößelförmig ausgebildet ist, so
dass er in dem Ventilgehäuse 10 axial verschiebbar
ist, ohne verkanten zu können.
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Der
Vakuumbrecher 6 ist im Detail in 2 dargestellt.
Man erkennt, dass der Ventilkörper 11 einen rotationssymmetrischen
Kern 27 und vier seitliche Flügel 28 aufweist
und am oberen Ende 13 von einer Dichtung 14 umgeben
ist. Die Dichtung 14 weist einen Dichtkörper 15 auf,
der ringförmig ausgebildet ist und aus Gummi besteht. Der
Durchmesser DVK des Ventilkörpers 11 ist kleiner
als der Durchmesser DVG des Ventilgehäuses 10.
Auf diese Weise ist sichergestellt, dass der Dichtkörper 15 sowohl
eine Belüftungsöffnung 16 im Keramikhalter 4 als
auch eine Mündungsöffnung 17 des Ventilgehäuses 10 verschließen
kann. Die Belüftungsöffnung 16 weist
einen den Ventilkörper 11 zentrierenden Absatz 29 auf.
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Während
eines Spülvorgangs wird Spülwasser aus dem Spülwasservorrat 8 durch
die Rohrleitung 7 in das Ventilgehäuse 10 des
Vakuumbrechers 6 gedrückt. Das Spülwasser
hebt den Ventilkörper 11 an, so dass das Spülwasser
in den Spülwasserkanal 12 einströmen
kann. Dort verteilt es sich und fließt dann durch die Spülöffnungen 18 im
Spülring 5 in das Innere 19 der Toilettenschüssel 2.
Wenn der Druck des Wassers in der Rohrleitung 7 nachlässt
oder ein Unterdruck in der Rohrleitung 7 entsteht, senkt
sich der Ventilkörper 11 ab, bis er die Rohrleitung 7 verschließt.
Auf diese Weise wird die Belüftungsöffnung 16
im Keramikhalter 4 geöffnet, so dass aufgrund
der durch die Belüftungsöffnung 16 einströmenden
Luft das Spülwasser aus dem Spülwasserkanal 12 vollständig
abfließen kann. Sollte es zu einem steigenden Wasserspiegel
im Innern 19 der Toilettenschüssel 2 kommen,
kann das Wasser durch die Spülöffnungen 18 in
den Spülwasserkanal 12 eintreten, aber aufgrund
des die Rohrleitung 7 verschließenden Ventilkörpers 11 nicht
in die Rohrleitung 7 eindringen. Vielmehr wird das Wasser
durch die Belüftungsöffnung 16 im Keramikhalter 4 nach
außen gedrückt und fließt über
einen Sicherheitsabfluss 20 (vgl. auch 5–7)
in die Toilettenschüssel 2 zurück.
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Das
Ventilgehäuse 10 weist an seinem unteren Ende 21 einen
Rohrleitungsanschlussstutzen 22 auf. Auf diesen Rohrleitungsanschlussstutzen 22 ist die
Rohrleitung 7 in Form eines Schlauches aufschiebbar (vgl. 1).
Innenseitig weist das Ventilgehäuse 10 einen Absatz 23 auf,
um zu verhindern, dass der Ventilkörper 11 bei
Unterdruck in die Rohrleitung 7 gesogen wird.
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Des
Weiteren ist im Ventilgehäuse 10 des Ventils 9 eine
Lüftungsöffnung 25 vorgesehen, die mit
einem Verschlusselement 26 verschlossen ist. Über
die Lüftungsöffnung kann die Rohleitung 7 und der
stromaufwärts angeordnete Teilbereich der Rohleitung belüftet
und somit Flüssigkeitsrückstände vollständig
entleert werden.
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3 zeigt,
dass der Keramikhalter 4 und der Spülring 5 im
Wesentlichen kreisringförmig ausgebildet sind. Der Spülring 5 ist
in den Keramikhalter 4 eingeschoben und beide Elemente 4, 5 sind
per Ultraschall miteinander verschweißt. Der Keramikhalter 4 weist
Versteifungsstege 31 auf, die sich in radialer Richtung
in gleichmäßigen Abständen auf dem Umfang
verteilt erstrecken. Der Spülring 5 weist auf
seiner Unterseite 32 ferner über den gesamten
Umfang verteilte Spülöffnungen 18, 33 auf.
Um zu gewährleisten, dass sich das Spülwasser
gleichmäßig aus allen Spülöffnungen 18, 33 ergießt,
sind die Spülöffnungen 18, 33 im
Vergleich zur Querschnittsfläche des Spülwasserkanals 12 (2)
klein. Die Spülöffnungen 18, 33 sind
zudem mit zunehmendem Abstand vom Vakuumbrecher 6 größer
ausgebildet. Die Spülöffnungen 18 in
der Nähe des Vakuumbrechers 6 sind als einfache
Rundlöcher ausgeführt, während die Spülöffnungen 33,
die dem Vakuumbrecher 6 gegenüber liegen, Langlöcher
sind. Ferner ist unmittelbar angrenzend an den Vakuumbrecher 6 keine
Spülöffnung 18 im Spülring 5 vorgesehen.
Diese Merkmale gewährleisten, dass sich das Spülwasser
zunächst im Spülwasserkanal 12 verteilt,
ehe es durch die Spülöffnungen 18, 33 austritt.
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In
der Draufsicht der 4 sind acht auf einem Teilkreis
versetzt angeordnete Befestigungsbohrungen 40 im Keramikhalter 4 erkennbar.
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Bei
der Montage wird, wie man anhand der 5 und 6 sehen
kann, zunächst ein Spülring 5 bereitgestellt,
an dem ein Vakuumbrecher 6 als einstückiger Bestandteil
ausgebildet ist, in den der Ventilkörper 11 eingeführt
wird. Anschließend wird der Keramikhalter 4 von
oben aufgesteckt, und der Spülring 5 und der Keramikhalter 4 werden
miteinander mit einem Kunststoffschweißverfahren verschweißt.
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Der
Sicherheitsablauf 20 ist im Wesentlichen trapezförmig
ausgebildet und weist eine Überleitung 50 auf
der Innenseite 51 auf (vgl. 5-7).
Dies gewährleistet, dass eventuell durch die Belüftungsöffnung 16 austretendes
Wasser sicher in Richtung der Toilettenschüssel 2 abgeleitet
wird (vgl. 1).
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In
der 8 ist erkennbar, dass zwischen dem Gehäuse 10 des
Vakuumbrechers 6 und dem Spülring 5 ein
Steg 80 vorgesehen ist, um die beabstandete Anbindung des
Vakuumbrechers 6 an den Spülring 5 zusätzlich
zu versteifen.
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Die
Spülöffnungen 18 weisen zwei Abschnitte 90, 91 auf,
die im Mündungsbereich 92 jeweils konisch ausgebildet
sind, wie in 9 in einer Vergrößerung
gezeigt ist. Der dem Spülwasserkanal 12 zugewandte
Abschnitt 90 ist konisch verjüngt, während der
in die Toilettenschüssel 2 mündende Abschnitt 91 konisch
erweitert ist. Auf diese Weise wird das aus dem Spülwasserkanal 12 austretende
Spülwasser zusätzlich beschleunigt und der Spülerfolg
in der Toilettenschüssel 2 verbessert.
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- 1
- Toilettenspülanordnung
- 2
- Toilettenschüssel
- 3
- Rand
- 4
- Keramikhalter
- 5
- Spülring
- 6
- Vakuumbrecher
- 7
- Rohrleitung
- 8
- Spülwasservorrat
- 9
- Ventil
- 10
- Ventilgehäuse
- 11
- Ventilkörper
- 12
- Spülwasserkanal
- 13
- Ende
v. 11
- 14
- Dichtung
- 15
- Dichtkörper
- 16
- Belüftungsöffnung
- 17
- Mündungsöffnung
- 18
- Spülöffnung
- 19
- Inneres
v. 2
- 20
- Sicherheitsabfluss
- 21
- Ende
v. 10
- 22
- Rohrleitungsanschlussstutzen
- 23
- Absatz
- 24
- Wandung
- 25
- Lüftungsöffnung
- 26
- Verschlusselement
- 27
- Kern
- 28
- Flügel
- 31
- Versteifungssteg
- 32
- Unterseite
v. 4
- 33
- Spülöffnung
- 40
- Befestigungsbohrung
- 50
- Überleitung
- 51
- Innenseite
v. 4
- 80
- Steg
- 90
- Abschnitt
- 91
- Abschnitt
- 92
- Mündungsbereich
- DVG
- Durchmesser
von 10
- DVK
- Durchmesser
von 11
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102007016819
A1 [0002]