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Die
Erfindung betrifft ein Mobiltoilettensystem nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Gerade
bei denjenigen Mobiltoilettensystemen, die in Fahrzeugen autark
von der Kanalisation und vom öffentlichen
Wasserversorgungsnetz betrieben werden, besteht aus unterschiedlichen
Gründen das
dringende Bedürfnis,
dem System einen oder mehrere chemische Sanitärzusätze zuzugeben. Diese Sanitärzusätze dienen
verschiedenen Zwecken. Bestimmte, dem Spülwasser zuzugebende Sanitärzusätze verhindern
die Ablagerung von Kalk und/oder Urinstein, bzw. beeinflussen oder
versiegeln die benetzte Oberfläche
des Toilettenbeckens und erleichtern so das rückstandsfreie Ausspülen mit den
zur Verfügung
stehenden kleinen Spülwassermengen.
Zusätzlich
beduften bzw. desinfizieren sie das Toilettenbecken meist auch.
Manche Sanitärzusätze dienen
außerdem
dazu, den Schieber bzw. die Schieberdichtung zu schmieren, mit der
der Abwassertank gegenüber
dem Toilettenbecken abgedichtet wird. Dies ist notwendig, da der
besagte Schieber im Laufe des Lebens eines Mobiltoilettensystems
unzählige
Male betätigt
wird, nämlich
bei jedem Spülvorgang.
Andere Sanitärzusätze, die
entweder schon dem Spülwasser
zugegeben werden können
oder erst dem schon vom Abwassertank gehaltenen Abwasser beigemischt
werden, verhindern Fäulnis
und Gasbildung im Abwassertank.
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Bekannt
sind sog. „WC-Körbchen". Bei diesen Lösungen werden
korbartige Kunststoffbehälter, die
einen WC-Stein unterhalb der Stelle, in der das Spülwasser
in das Toilettenbecken eingespült
wird, im Spülwasserstrom
positioniert gehalten. Bei jedem Spülen löst sich eine mehr oder minder
definierte Menge des Wirkstoffs von dem WC-Stein, verteilt sich
grob in der Toilettenschüssel
und bewirkt mehr oder minder den gewünschten Effekt.
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Höhere Anforderungen
an die einigermaßen gleichmäßige Verteilung
des Wirkstoffs darf man allerdings nicht erwarten. Denn der Spülwasserschwall benetzt
das Toilettenbecken nicht gleichmäßig. Insbesondere warten Mobiltoiletten
für Fahrzeuge
mit einer nur sehr ungleichmäßigen Benetzung
auf, da bei ihnen die Spülwassermenge
stark reduziert ist, um dem begrenzten Spülwasservorrat Rechnung zu tragen.
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Im Übrigen werden
diese Lösungen
oft auch deswegen als unästhetisch
empfunden und frühzeitig „entsorgt", weil sich der Sanitärstein gegen
Ende seines Lebenszyklus frühzeitig
zersetzt, und dann als unschönes
Rinnsal das unbenutzte Toilettenbecken hinab „kriecht". Schließlich kann in solchen „WC-Körbchen" nur eine begrenzte
Menge an Sanitärzusatz
bevorratet gehalten werden. Daher ist es meist nicht möglich auch
solche Sanitärzusätze auf diese
Art und Weise zu applizieren, die der Fäulnis- und Gasbildung im Abwassertank
entgegenwirken sollen, da hierzu meist relativ große Mengen
an Sanitärzusatz
erforderlich sind.
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Auf
Grund dessen ist bei Mobiltoilettensystemen, die nicht aus einem
zentralen Brauchwassertank, sondern aus einem eigenen Spülwassertank versorgt
werden, dazu übergegangen
worden, von vorne herein flüssige
Sanitärzusätze zu verwenden und
diese bereits dem im Spülwassertank
bevorratet gehaltenen Spülwasser
zuzumischen. Diese Lösung hat
jedoch ebenfalls signifikante Nachteile. Um die bestimmungsgemäße Wirkstoffkonzentration
zu erreichen, muss der gesamte im Spülwassertank befindliche Wasservorrat
vorab mit dem Sanitärzusatz versehen
werden. Dies, obwohl bis zum Urlaubsende vielleicht nur ein Bruchteil
des Wasservorrats gebraucht wird, z. B. weil der Urlaub nur (noch)
kurz dauert oder entgegen den ursprünglichen Erwartungen doch überwiegend
die Sanitäranlagen
des Campingplatzes benutzt wurden. Anderseits ist der Versuch, den
Spülwassertank
nur teilweise aufzufüllen und
dann entsprechend weniger Sanitärzusatz
zuzudosieren mit einer über
das normale Maß hinausgehenden
Ungenauigkeit verbunden, was die richtige Dosierung angeht. Denn
es lässt
sich bei den im Regelfall fahrzeugfest eingebauten Tanks zumeist
allenfalls grob abschätzen,
ob der Spülwassertank
nun zu 1/3 oder doch annähernd
zu ½ gefüllt ist. Überdies
ist diese Lösung
ohnehin nur dort gangbar, wo ein separater Spülwassertank verwendet wird.
Sie kommt daher für
die überwiegende
Zahl der Fälle
nicht in Betracht.
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Sofern
fäulnishemmende
Sanitärzusätze zum
Einsatz kommen, die ihre Wirkung ja erst im Abwassertank entfalten
müssen,
werden diese häufig nicht
spülwasserseitig
zudosiert, sondern direkt in den Abwassertank gegeben. Der Abwassertank
ist zu diesem Zweck i. d. R. mit einer entsprechend großen Einfüllöffnung versehen
oder einem entsprechend gestalteten Entleerungsstutzen. Auch in
diesem Fall treten jedoch Schwierigkeiten bei der Dosierung auf.
Denn der Füllungsgrad
des Abwassertanks lässt
sich ebenfalls kaum zuverlässig
abschätzen. Außerdem ist
es ratsam, dem Abwassertank a priori soviel von dem fäulnishemmenden
Sanitärzusatz
zuzudosieren, dass auch bei weitgehend gerilltem Abwassertank (d.
h. bei entsprechender Verdünnung des
Sanitärzusatzes)
Fäulnis
und Gasentwicklung noch sicher unterdrückt werden – auch wenn die Kapazität des Abwassertanks
bis zum Urlaubsende längst
nicht (mehr) voll ausgenutzt wird und damit letztendlich dann doch
eine deutliche Überdosierung zu
verzeichnen ist.
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Ganz
generell gilt, dass das Abmessen-Müssen und offene Hantieren mit
den flüssigen,
chemisch nicht so ganz unbedenklichen und oft trotz ihrer Parfümierung
auch nur bedingt wohlriechenden Sanitärzusätzen i. d. R. als unangenehm
empfunden wird. Bei den alternativ zum Einsatz kommenden Sanitärzusätzen in
Form von „Tabs", die als Festkörper in
den Abwassertank hineingeworfen werden, besteht hingegen das Problem,
dass nicht immer gewährleistet
ist, dass sich hinreichend schnell eine gleichmäßige Wirkstoffverteilung in
dem mehr oder minder schlammartigen Gemenge einstellt, das den Abwassertank
füllt.
Dies gilt insbesondere in den Fällen,
in denen der Abwassertank des Freizeitfahrzeugs erst dann in Betrieb
genommen und mit derartigen „Tabs" bestückt wird,
wenn der Caravan oder das Wohnmobil bereits am Urlaubsort aufgebaut
ist, um für
die Zeit des Urlaubs stationär
benutzt zu werden.
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Es
ist Aufgabe der Erfindung, die geschilderten Nachteile des Standes
der Technik zumindest weitgehend zu überwinden.
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Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils des Anspruchs
1 gelöst.
Erfindungsgemäß ist zwischen
dem Rückflussverhinderer
und dem in das Toilettenbecken mündenden Ende
der Spülwasserleitung
mindestens eine Einrichtung zur Zugabe eines Sanitärzusatzes
vorgesehen, wobei diese Einrichtung vorzugsweise selbsttätig arbeitet.
Letzteres in dem Sinne, dass sie einmal befüllt bzw. geladen wird und dann über eine
ganze Anzahl von Spülvorgängen hinweg
bei jedem Spülvorgang
selbsttätig
eine gewisse Menge an Sanitärzusatz
an das Spülwasser
abgibt.
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Die
Erfindung bringt wesentliche Vorteile mit sich.
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Dadurch,
dass die Einrichtung zur Abgabe des Sanitärzusatzes zwischen dem Rückflussverhinderer
und dem in das Toilettenbecken mündenden Ende
der Spülwasserleitung
in dieser untergebracht ist, entfällt die Notwendigkeit, entsprechende
Einrichtungen, wie etwa WC-Körbchen
oder dergl. im Toilettenbecken unterbringen zu müssen. Das ist deutlich hygienischer
als bislang. Denn die bislang bei den zwangsläufig recht kleinen Becken der
Mobiltoiletten stets gegebene Gefahr, dass das WC-Körbchen o. ä. im Laufe
der Zeit unmittelbar mit Fäkalien
oder Urin in Kontakt kommt (und sei es auch nur, weil die Toilette
im Stehen benutzt wird), entfällt.
Gleichzeitig wird eine flexiblere Benutzung möglich, da der Benutzer eben
nicht durch ein in die Schüssel
ragendes WC-Körbchen
oder dergl. dazu gezwungen wird, eine bestimmte Position auf der
Toilette einzunehmen. Das ist von Bedeutung, da die Benutzer von Mobiltoiletten
nicht selten in verschiedenen Positionen auf der Toilette Platz
nehmen (und nicht nur in der Position „Toilettendeckel genau im
Rücken"). Dies z. B., weil
in der Nasszelle momentan noch die Surfanzüge zum Trocknen hängen, die
aus Bequemlichkeit nicht erst in den Wohnraum oder nach draußen „ausquartiert" werden sollen, nur
um kurz die Toilette zu benutzen – ein Trend, der durch jüngst aufgekommene
Toilettenkonzepte mit runden, in verschiedenen Sitzpositionen benutzbare
Toilettenschüsseln
auch noch begünstigt
wird.
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Gleichzeitig
bleibt es dem Benutzer bei der erfindungsgemäßen Lösung erspart, offen mit flüssigem Sanitärzusatz
hantieren zu müssen,
um diesen in den Spül-
oder Abwassertank zu applizieren. Stattdessen lassen sich unter
Verwendung der Erfindung problemlos Dosier- bzw. Abgabevorrichtungen für den Sanitärzusatz
realisieren, die bei jedem Spülen eine
entsprechende Portion Sanitärzusatz
an das Spülwasser
abgeben. Da dies noch innerhalb der Spülwasserleitung, also vor dem
Austritt des Spülwassers
in das Toilettenbecken passiert, ist i. d. R. sichergestellt, dass
sich der Sanitärzusatz
und das Spülwasser
gleichmäßig vermischen,
bevor sie in die Toilettenschüssel
austreten. Das erleichtert es dem Sanitärzusatz in der Toilettenschüssel effektiv
zur Wirkung zu kommen, auch wenn mit nur kleinen Wassermengen gespült wird.
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Schließlich lässt die
Erfindung erstmals auch die Möglichkeit
praktikabel werden, schon stromaufwärts des Toilettenbeckens nicht
nur solche Sanitärzusätze zuzusetzen,
die in der Toilettenschüssel
wirken sollen, sondern auch solche, die Fäulnis und Gasbildung im Abwassertank
verhindern. Denn dadurch, dass der Sanitärzusatz nicht mehr im engen Toilettenbecken
bevorratet gehalten werden muss, sondern außerhalb davon, in dem relativ
variablen Bereich hinter dem Vakuumbrecher, lassen sich ggf. wesentlich
größere Mengen
an Sanitärzusatz
in Bereitschaft halten. Dadurch wird es möglich, jedem Spülwasserschwall
tatsächlich
eine so große
Menge an Sanitärzusatz
beizumischen, dass keine weiteren Zusätze in den Abwassertank gegeben
werden müssen.
Vielmehr kann idealerweise ein kombinatorisch wirkender Sanitärzusatz
verwendet werden, der sowohl auf der Oberfläche des Toilettenbeckens als auch
im Abwassertank jeweils die dort benötigte Wirkung entfaltet – nämlich der
Tendenz der Schmutzanhaftung an der Beckenoberfläche und der Gasbildung/Fäulnis im
Abwassertank entgegenwirkt.
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Zu
guter Letzt ist hervorzuheben, dass es die Erfindung in vielen Situationen
ermöglicht,
den Verbrauch an Sanitärzusatz
deutlich zu senken. Man denke nur an solche Fahrzeuge, die überwiegend
im Wochenendbetrieb genutzt werden. Hier ermöglicht es die Erfindung jeweils
wirklich nur soviel Sanitärzusatz
zu verbrauchen, wie für
die oft nur 4 bis 8 Spülungen
benötigt,
die an dem betgreffenden Wochenende stattfinden.
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Weitere
Vorteile, Wirkungen und Ausgestaltungsmöglichkeiten der Erfindung sind
den nachfolgend dargestellten Ausführungsbeispielen zu entnehmen.
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Die 1 zeigt
die typische Einbausituation der erfindungsgemäßen Mobiltoilettensysteme an Hand
eines ersten Ausführungsbeispiels
der Erfindung – vom
Fahrzeuginneren her gesehen.
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Die 2 zeigt
die typische Einbausituation der erfindungsgemäßen Mobiltoilettensysteme an Hand
eines ersten Ausführungsbeispiels
der Erfindung – von
der Fahrzeugaußenseite
her gesehen.
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Die 3 zeigt
ein anderes Ausführungsbeispiel
mit einem alternativ gestalteten Toilettenkörper, das aber identisch ausgestaltet
ist, was die eigentliche Erfindung angeht.
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Die 4 zeigt
einen Ausschnitt des vergrößert dargestellten
rückwärtigen Teils
des von 3 gezeigten Toilettenkörpers.
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Die 5 zeigt
eine Schnittdarstellung des von 3 gezeigten
rückwärtigen Teils
des Toilettenkörpers,
wobei der Schnitt entlang der Spülwasserleitung
geführt
ist (Vakuumbrecher und zugehörige
Abdeckkappe hier auch dargestellt).
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Die 6 zeigt
eine zur Realisierung eines zweiten Ausführungsbeispiels vorgesehene
Dosiereinrichtung, die nach dem Venturiprinzip arbeitet.
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Die 1 zeigt,
wie ein Mobiltoilettensystem 1 der erfindungsgemäßen Art
ausgestaltet und in ein Freizeitfahrzeug eingebaut sein kann – unter
den Begriff „Freizeitfahrzeuge
fallen hier Wohnwagen, selbstfahrende Wohnmobile, aber auch Boote.
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Im
Regelfall besteht ein solches Mobiltoilettensystem 1 aus
einem Toilettenkörper 2,
in dem ein Toilettenbecken 3 ausgebildet ist und der auf
einem Unterbau 4 ruht. Der Unterbau 4 bildet zusammen
mit zumindest der Aussenwand AW ein Serviceabteil S. Dieses ist
vom Fahrzeugäußeren her über eine
Serviceklappe K zugänglich,
vgl. 2. In dem Serviceab teil S ist der Abwassertank
T untergebracht, in den der Inhalt des Toilettenbeckens 3 entleert
wird, wenn der Ventilschieber V betätigt wird und so Verbindung zwischen
dem Auslass des Toilettenbeckens 3 und dem Abwasssertank
T hergestellt wird.
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Die 3 zeigt
eine andere Ausgestaltungsform für
den Toilettenkörper 2 eines
solchen Mobiltoilettensystems 1. Dieser Toilettenkörper erinnert mehr
an eine typische Standtoilette, ist aber ebenfalls in der geschilderten
Art und Weise mit einem Abwassertank kombiniert. Neben diesen „Stand-alone"-Lösungen sind
auch sog. „Bank"-Lösungen bekannt, bei
denen der Toilttenkörper 2 vollständig in
eine breite Bank integriert ist, hier nicht zeichnerisch dargestellt.
Alle diese Ausgestaltungsform funktionieren, was die Erfindung angeht,
in der gleichen Art und Weise, wie nachfolgend an Hand des von 3, 4 und 5 gezeigten
Beispiels näher
beschrieben.
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Insbesondere
in 5 ist der obere Rand 5 des Toilettenkörpers und
ein Stück
des Toilettenbeckens 3 zu erkennen. In den oberen Rand
des Toilettenkörpers 5 ist
in hier nur schematisch gezeigter Weise ein rund um den Rand herumlaufender
Spülwasserverteilerkanal 13 vorgesehen.
Dieser ist an seiner Unterseite mit Löchern 9 versehen, über die das
Spülwasser
in das Toilettenbecken 3 austritt. Die 5 zeigt
des Weiteren ein von links her kommendes Rohr 10, über das
dem Toilettenkörper 5 von
einem nicht gezeigten Spülwassertank
her Spülwasser zugeführt wird,
welches im Toilettenkörper 5 verteilt und
dann in das Toilettenbecken 3 eingespült wird. Kurz bevor das Rohr
in den Toilettenkörper 5 eintritt, ist
es mit einem Vakuumbrecher 12 gekoppelt, dessen Funktion
gleich noch näher
erläutert
wird. In der Bildmitte ist schließlich die Kammer 11 zu
erkennen, über
die dem Spülwasser
der Sanitärzusatz
zugeführt
wird.
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Das
auf seiner anderen, hier nicht gezeigten Seite direkt oder über eine
Pumpe in den Spülwassertank
mündende
Rohr 10 bildet zusammen mit der Kammer 11 und
dem schließlich über seine Öffnungen 9 in
das Toilettenbecken 3 mündenden
Spülwasserverteilerkanal 13 das
insgesamt Spülwasserleitung
genannte Gebilde. Es versteht sich dabei von selbst, dass weder
der Wassertank als solcher noch das Toilettenbecken als solches
zur Spülwasserleitung
zu rechnen sind. Die derart gebildete Spülwasserleitung ist in sich
geschlossen – abgesehen
von der Öffnung,
durch die die Spülwasserleitung
mit dem Sanitärzusatz
beschickt wird, sowie eventuellen Belüftungs- oder Inspektionsöffnungen,
durch die aber praktisch kein Spülwasser
austreten kann (nicht gezeigt).
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Der
Vakuumbrecher 12 ist im einfachsten Fall als eine Art Rückschlagventil
ausgebildet, das in dem Moment schließt, in dem im Inneren der Spülwasserleitung Überdruck
ansteht. Auf diese Art und Weise wird verhindert, dass über den
Vakuumbrecher Spülwasser
nach außen
austritt, wenn die Spülwasserleitung
durch die Spülwasserpumpe
mit Druck beaufschlagt wird. Andererseits ist das Rückschlagventil
des Vakuumbrechers 12 so konzipiert, dass es öffnet und
die Spülwasserleitung
mit der Umgebung verbindet, sobald in der Spülwasserleitung in irgendeiner
Form Unterdruck anliegt. Auf diese Art und Weise wird verhindert,
dass nach einem Spülvorgang in
der Spülwasserleitung
stehendes Spülwasser
wieder zurück
in den Tank gesaugt wird, weil in dem Spülwassertank durch das starke
Abpumpen von Spülwasser
kurzfristig ein Unterdruck entstanden ist.
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Ein
solches Zurücksaugen
wäre wegen
des bereits zugemischten Sanitärzusatzes
kritisch und überdies
unhygienisch, da nicht auszuschließen ist, dass sich zumindest
im Nahbereich der Austrittslöcher 9 mit
der Zeit innerhalb des Spülwasserverteilerrings
Bakterienkulturen oder anderweitige Rückstände bilden, die Spülwasser,
das bereits bis in Bereich des Verteilerkanals 13 vorgedrungen
ist, verunreinigen. Insbesondere dann, wenn das System nicht mit einem
separaten Spülwasservorratstank
arbeitet, sondern das Spülwasser
aus einem allgemeinen Bauchwassertank ansaugt, der auch zur Versorgung der
Wasserhähne
und dergleichen genutzt wird, muss ein solches Zurücksaugen
aus nahe liegenden Gründen
verhindert werden. Dies sei lediglich gesagt, um die Aufgabe und
Funktion des Vakuumbrechers 12 zu veranschaulichen.
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Wie
an Hand der 4 und 5 zu erkennen
ist, ist die Kammer 11 in den rückwärtigen Teil des Toilettenkörpers 5 integriert.
Sie schließt
sich im vorliegenden Fall an den Spülwasserverteilerring 13 an.
Dies tut sie in der Art, dass die Kammer 11 so weit stromaufwärts des
Spülwasserverteilerkanals 13 liegt,
dass sich das Spülwasser
und der in der Kammer 11 zugegebene Spülwasserzusatz gut vermischen,
bevor sie die Austrittslöcher 9 erreichen.
In der Praxis ist das daran zu sehen, dass das durch die Löcher 9 in
das Becken 3 austretende Spülwasser eine einheitliche Färbung aufweist
und mit bloßem Auge
keine „Strähnen" aus dem i. d. R.
stark eingefärbten
Sanitärzusatz
mehr zu erkennen sind. Hierzu trägt
insbesondere auch abrupte Umlenkung des Spülwasserstroms am Eingang des
Spülwasserverteilerkanals 13 bei,
die eine nachhaltige Verwirbelung verursacht und damit wirksam für Durchmischung sorgt.
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Die
Kammer 11 ist vom oberen, rückwärtigen, dem Benutzer zugewandten
Teil des Toilettenkörpers 5 her über eine Öffnung 14 von
außen
zugänglich.
In diese Öffnung
ist beispielsweise ein passendes Körbchen 15 eingesetzt
oder einsetzbar. Das Körbchen
nimmt einen nach Art eines „Sanitärsteins" ausgebildeten Festkörper aus
Sanitärzusatz
auf. Das Körbchen
kann werksseitig in die Öffnung 14 eingepresst
oder eingeklebt sein, vorzugsweise so, dass über den Spalt zwischen dem
Körbchen 15 und
dem Toilettenkörper 5 keine
Leckage austritt.
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Das
Körbchen
kann stattdessen aber auch herausnehmbar sein, um einen einfachen
Ausbau des Sanitärsteins
zu ermöglichen – beispielsweise wenn
das Freizeitfahrzeug über
den Winter stillgelegt werden soll. Dann ist das Körbchen an
seiner Oberseite mit einer Art Kragen ausgestattet. Dieser Kragen
wird im Bereich des Randes der Zugangsöffnung 14 eingehängt, das
heißt
an deren Berandung. Idealerweise ist in diesem Fall zusätzlich zu
der Kammer 11 ein weiterer, allerdings trockenliegender
Hohlraum vorgesehen, in den der Sanitärstein mitsamt dem Körbchen 15 eingesetzt
werden kann, nachdem es aus der Kammer 11 herausgenommen
wurde (hier nicht gezeigt). Eine solche zusätzliche Kammer ist praktisch,
um den Sanitärstein
beispielsweise beim Überwintern
so zu lagern, dass er sich keinesfalls immer weiter auflöst, sondern
im kommenden Frühjahr erneut
verwendet werden kann. Idealerweise ist die zusätzliche Kammer ebenfalls gleich
in den Toilettenkörper 5 integriert
und verfügt
zu Reinigungszwecken über
einen entsprechend großen
Deckel.
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Durch
das soeben beschriebene Einhängen wird
das Körbchen 15 in
seiner Position in der Kammer 11 gehalten. Das Körbchen ist
dabei vorzugsweise im Bereich seines Kragens gegenüber dem
Toilettenkörper 5 abgedichtet.
Auf das Körbchen
ist wiederum ein Deckel 15b aufgerastet oder aufgeschraubt,
der seinerseits die Öffnung
des Körbchens abdichtet.
Andere, einfachere (aber hier nicht gezeigte) Konstruktionen sehen
vor, dass das Körbchen 15 vollständig in
die Öffnung 14 eingeschoben
und beispielsweise von einem ringförmigen Absatz gehalten wird,
der in die die Öffnung
begrenzende Wand eingearbeitet ist. Dann reicht es, nur einen Deckel
vorzusehen, der abgedichtet ist, während das Körbchen 15 als solches
dann keine Dichtung tragen muss. Idealerweise ist der Deckel dann
so ausgeführt,
dass er gleichzeitig auch das Körbchen
in seiner Position festgeklemmt hält.
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Wie
leicht zu erkennen ist, ist das Körbchen 15 mit großzügigen Durchbrüchen versehen.
Diese stellen sicher, dass der Sanitärstein 15a während der Spülvorgangs
innig umspült
wird. Hierzu trägt
auch der Umstand bei, dass das Körbchen 15 bzw.
der Sanitärzusatz
unmittelbar hinter der Mündung
des Spülwasser-Zuleitungsrohrs 10 angeordnet
sind, also entsprechend turbulent umspült wird. Im Übrigen sind
der Innendurchmesser des Körbchens 15 und der
Außendurchmesser
des Sanitärsteins 15a so aufeinander
abgestimmt, dass der Sanitärstein
nach unten nachrutschen kann, wenn sich sein unterstes Ende vollständig aufgelöst hat.
So liegt der Sanitärstein
immer voll im Spülwasserstrahl,
egal, wie weit er bereits aufgebraucht ist.
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Schließlich zeigt
die 2, dass die Kammer 11 so gestaltet ist,
dass in ihr auch nach der Beendigung jedes Spülvorgangs ein Sumpf 16 stehen
bleibt, der einen Rest des Spülwassers
zurückhält. Das Körbchen ist
so gestaltet, dass es den Sanitärstein
in diesen Spülwassersumpf
eintaucht. Das bewirkt zweierlei. Zum einen wird nämlich auf
diese Art und Weise sichergestellt, dass sich zwischen zwei Spülvorgängen, die
ja üblicherweise
nicht direkt unmittelbar nacheinander erfolgen, genug Zeit bleibt,
damit sich wieder eine Portion des zunächst festen Sanitärsteins
auflösen
kann und bereit steht, um mit dem nächsten Spülwasserschwall eingespült zu werden. Zum
anderen ist auf diese Art und Weise sichergestellt, dass der Sanitärzusatz
nicht ungewollt eintrocknet und damit vorübergehend funktionsuntüchtig wird,
etwa ausgerechnet dann, wenn im sommerlich heißen Fahrzeug die Toilette zunächst tagelang ungenutzt
bleibt.
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Ein
entscheidender Gesichtspunkt ist dabei, dass das in dem Sumpf 16 zurückgehaltene
Spülwasservolumen
in Abhängigkeit
von der Art des zu verwendenden Sanitärsteins so bemessen wird, dass
das im Sumpf 16 befindliche Spülwasservolumen schon nach relativ
kurzer Zeit gesättigt
ist und den Sanitärstein
dann nicht noch weiter aufzulösen vermag.
Auf diese Art und Weise wird verhindert, dass sich der Sanitärstein vollständig in „Schlamm" auflöst, der
mit einem einzigen Mal eingespült
wird, wenn der Sanitärstein
tagelang oder gar wochenlang in den Sumpf hineinragt, ohne dass
die Spülung
der Toilette betätigt
wird.
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Anzumerken
ist noch, dass die Kammer 11 bei diesem Ausführungsbeispiel
auch über
den Vakuumbrecher 12 mit der Außenumgebung kommuniziert, solange
nicht gespült
wird. Auf diese Art und Weise wird die Raumluft der Nasszelle permanent beduftet,
sofern der Sanitärzusatz
entsprechende Parfümzusätze enthält.
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Selbstverständlich ist
das insbesondere von der 5 gezeigte Ausführungsbeispiel
nicht zwingend auf die Verwendung eines Sanitärsteins, d. h. eines festen
Sanitärzusatzes
angewiesen. Stattdessen kann an Stelle des WC-Steins z. B. eine
kleine Überkopfflasche
mit flüssigem
oder Gel-artigem Sanitärzusatz
in die Kammer 11 eingesetzt werden, die zwischen zwei Spülvorgängen eine
gewisse Menge an Sanitärzusatz
abgibt – etwa
an einen Applikatorschwamm, der sich auf Grund von Kapillarwirkung
in der Zeit zwischen zwei Spülvorgängen vollsaugt
und von wo aus der Sanitärzusatz
mit dem Spülwasserstrahl
ausgespült
werden kann, nicht zeichnerisch dargestellt. Da sich der vom Schwamm
aufgesaugte flüssige
Sanitärzusatz
leicht im Spülwasser
lösen kann,
erübrigt
es sich in solchen Fällen
meist, einen Sumpf in der Kammer 11 vorzusehen. Gleiches
gilt, wenn statt des WC-Steins ein Beutel mit flüssigem Sanitärzusatz
in die Kammer 11 eingesetzt wird, der Mikroperforationen
aufweist, über
die bei jedem Spülvorgang
eine bestimmte Menge des flüssigen Sanitärzusatzes
an das Spülwasser
abgegeben wird.
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Ein
anderes, ausgesprochen praktisches Ausführungsbeispiel zeigt die 6.
Dieses Ausführungsbeispiel
arbeitet nach dem Venturi-Prinzip. Es eignet sich, so wie es in 6 gezeigt
ist, insbesondere auch zur Nachrüstung
bestehender Mobiltoilettensysteme. Zu diesem Zweck ist ein T-förmiges Rohrstück 17 vorgesehen,
das zwei Anschlüsse 18 und 19 aufweist.
Diese sind entweder, wie hier, mit einem Gewindeflansch bzw. Steckflansch
versehen, alternativ können
die Anschlussenden so ausgeführt sein,
dass die Schlauchenden aufgeschoben und mit Schellen festgelegt
werden können.
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Mittels
dieser Anschlüsse
wird das T-Stück irgendwo
zwischen dem Vakuumbrecher und der Toilettenschüssel in die aufgetrennte Spülwasserleitung 6 eingesetzt
und idealerweise im Installationskasten I des von 1 gezeigten
Ausführungsbeispiels
untergebracht. Der dritte Anschluss 20 des T-Stücks steht
mit einem Vorratsbehälter 21 in
druckdichter Verbindung. Selbstverständlich ist auch eine Integration
in den Toilettenkörper 2 möglich.
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Das
vorzugsweise aus Kunststoff bzw. im Spritzgussverfahren hergestellte
T-Stück 17 bildet eine
Schikane 22 für
den Spülwasserstrom.
Die Schikane ist hier nach Art einer Düse ausgestaltet, die die Strömungsgeschwindigkeit
des Spülwasserstroms stark
erhöht
und seinen örtlichen
Druck dementsprechend herabsetzt. In den Bereich des abgesenkten Drucks
mündet
die vom Vorratsbehälter
her kommende Leitung. Diese ist hier sehr kurz, da der Vorratsbehälter mit
seinem Hals unmittelbar in den Anschluss 20 des T-Stücks 17 eingeschraubt
ist. In 6 nicht zu erkennen ist die
Steigleitung, die zum Vorratsbehälter 21 gehört und sich
von der Verschraubung des T-Stücks
aus in den Vorratsbehälter hinein
bis annähernd
zu dessen Boden erstreckt.
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Der
bei Betätigung
der Spülung
durch dass T-Stück
hindurchgedrückte
Spülwasserstrom
wird an der engsten Stelle der Schikane so schnell, dass lokal Unterdruck
gegen Atmosphäre
entsteht. Solange in dem Vorratsbehälter Atmosphärendruck
bzw. ein hiervon noch nicht allzu weit abweichender Druck herrscht,
wird Sanitärzusatz
aus dem Vorratsbehälter 21 angesaugt
und tritt an der Engstelle der Schikane 22 in den Spülwasserstrom
ein. Bevor der Spülwasserstrom
die Austrittslöcher 9 des
Spülwasserverteilerkanals 13 erreicht,
haben sich auch bei dieser Art der Beimischung der Spülwasserstrom
und der Sanitärzusatz
innig vermischt, so, wie bereits oben beschrieben.
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Letzteres
ist hier auch besonders wichtig, da es diese Art der Beimischung
gefahrlos und komfortabel erlaubt, hochkonzentrierten Sanitärzusatz
zu verwenden. Nämlich
hochkonzentrierten Sanitärzusatz,
von dessen Einsatz dort, wo offen mit dem Sanitärzusatz hantiert und dieser
manuell dosiert werden muss, in der Regel abgesehen wird.
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Die
Möglichkeit
hochkonzentrierten Sanitärzusatz
zu verwenden eröffnet
neue Einsatzfelder. So besteht etwa erstmals in praktikabler Weise
die Möglichkeit
stromaufwärts
des Toilettenbeckens (aber außerhalb des Wasservorratstanks) nicht nur die Toilettenschüssel pflegende
bzw. verschmutzungshemmende Zusätze,
sondern ggf. auch fäulnishemmende
Zusät ze
zuzugeben, die ihre Wirkung erst später, im Abwassertank entfalten – so dass
nicht mit Sanitärzusatz
am offenen Abwassertank hantiert werden muss, um Gasbildung im Abwassertank
zu verhindern. Mit einem relativ kleinen WC-Stein, der nur wenig
Wirkstoff speichern und pro Spülgang
abgeben kann, besteht diese Möglichkeit
nur bedingt.
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Die
Notwendigkeit eines offenen Hantierens und manuellen Dosierens wird
erfindungsgemäß insbesondere
auch dadurch vermieden, dass als Vorratsbehälter eine Einwegflasche verwendet
wird. Dabei sind die Einwegflasche und der dritte Anschluss 20 vorzugsweise
so ausgebildet und aufeinander abgestimmt, dass eine neue, volle
Einwegflasche erst im Verlauf des Einschraubens in den dritten Anschluss
aufgestochen wird. Dies etwa dadurch, indem der Hals der Einwegflasche
durch eine Alu- oder Kunststoffmembran versiegelt ist, die erst
dann durch einen im Bereich des dritten Anschlusses 20 angeordneten
Dorn aufgestochen wird, wenn die Einwegflasche schon weitgehend
in den dritten Anschluss eingeschraubt ist.
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Auch
die Menge des bei jedem Spülvorgang abgegebenen
Sanitärzusatzes
lässt sich
bei diesem Ausführungsbeispiel
relativ leicht einstellen. Solange der Vorratsbehälter mit
einer relativ großen Öffnung mit
der Außenumgebung
kommuniziert (so, dass in ihm permanent Umgebungsdruck herrscht),
wird Sanitärzusatz
angesaugt und beigemischt, solange Spülwasser fließt. Ist
hingegen in dem Vorratsbehälter
gar keine gesonderte Druckausgleichsöffnung vorgesehen, wird (auch
Abhängig
davon, wie steif die Wandung des Vorratsbehälters ist) nur so lange Sanitärzusatz
angesaugt, bis in dem Vorratsbehälter 21 ebenfalls
weitgehend Unterdruck herrscht und der Vorratsbehälter auch
durch den Umgebungsdruck nicht weiter zusammengepresst werden kann.
Nach Beendigung des Spülvorgangs
findet dann über
die Spülwasserleitung
und die in das Toilettenbecken mündenden
Löcher 9 ein
Druckausgleich in den Vorratsbehälter 21 statt,
d. h. der Vorratsbehälter „atmet wieder
ein" – was allerdings
voraussetzt, dass die Ansaugleitung vom Boden des Vorratsbehälters bis
zu ihrer Mündung
in das T-Stück
relativ kurz ist, damit die eingeatmete Luft auch wirklich richtig
bis in das Behälterinnere
gelangt. Der Vorratsbehälter
ist dann wieder zur Abgabe einer neuen Portion Sanitärzusatz
beim nächsten
Spülvorgang
bereit. Dieses Konzept ist besonders gut für Mobiltoiletten geeignet,
da keinerlei unmittelbar nach außen führende Ausgleichsöffnung in
dem Vorratsbehälter 21 vorgesehen
werden muss, über
die bei extremen sommerlichen Temperaturen im Fahrzeug oder durch
fahrbedingtes „Planschen" ungewollt Sanitärzusatz
nach außen
austreten kann.
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Dosierungen
zwischen diesen beiden Extremen können ebenfalls leicht realisiert
werden. Dies indem zwar eine gesonderte Öffnung vorgesehen wird, über die
der Vorratsbehälter
unabhängig
von der Spülwasserleitung
mit der Umgebung kommuniziert, diese Öffnung jedoch entsprechend
klein gewählt
wird. Die geeignete, u. a. von der Viskosität des Sanitärzusatzes und der Stärke des
konkret auftretenden Venturieffekts abhängende Dimensionierung der Öffnung lässt sich
leicht durch Versuche ermitteln.
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Selbstverständlich kann
auch diese, nach dem Venturiprinzip arbeitende Einrichtung zur Abgabe
von Sanitärzusatz
bzw. Dosiereinrichtung in den Toilettenkörper integriert werden.
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Je
nach dem, welchen Durchmesser bei dem von 5 gezeigten
Ausführungsbeispiel
die Öffnung 14 und
das Körbchen 15 im
konkreten Fall aufweisen, kann sogar daran gedacht werden, einen Venturi-Einsatz
zu bauen, der an Stelle des Körbchens
durch die Öffnung 14 hindurch
in die Kammer 11 eingesetzt wird. Dieser Venturi-Einsatz
dichtet dann in geeigneter Weise gegen die Wände der Kammer 11 ab,
so dass der Spülwasserstrom
gezwungen wird durch die Düse
des Venturieinsatzes hindurchzuschießen und über die nach oben, durch den
Einsatz hindurch zum Vorratsbehälter
führende Leitung
Sanitärzusatz
anzusaugen.
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Auf
diese Art und Weise kann der einigen Werkzeugaufwand erfordernde
und damit teuer zu fertigende Toilettenkörper wahlweise für preisgünstige Großserien-Mobiltoilettensysteme
völlig
ohne Dosiereinrichtung für
Sanitärzusatz
verwendet werden (die Öffnung 14 wird
dann durch einen Blindstopfen verschlossen), oder für gehobene
Mobiltoilettensysteme mit integrierter Dosiereinrichtung vom Grund-Typ „WC-Stein" bzw. für Premium-Toilettensysteme
mit Venturi-Einsatz, d. h. nach dem Venturiprinzip arbeitender Dosiereinrichtung.
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Abschließend ist
anzumerken, dass die Erfindung insbesondere für Mobiltoilettensystemen in Fahrzeugen
vorteilhaft ist, da dort mit kleinsten Spül- und Abwassermengen zurechtzu kommen
ist, weshalb eine effektive Beimischung von Sanitärzusätzen hier
von besonderer Bedeutung ist. Dennoch lässt sich die Erfindung auch
bei Mobiltoilettensystemen vom Typ „transportables Klohäuschen" (auch bekannt als
sog. „Dixieklo") sinnvoll einsetzen,
das für den
Zeitraum seiner Benutzung stationär aufgestellt und manchmal
sogar mit dem Brauchwassernetz verbunden ist, z. B. über einen
Hydranten oder Baustellenwasseranschluss.