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Die
Erfindung betrifft eine manuell zu betätigende Transportvorrichtung,
welche für das Transportieren und Manövrieren
von ebenen flächigen Körpern mit gasdichter Oberfläche – wie
typischerweise Glasscheiben – dient.
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Die
FR 28 29 983 B1 zeigt
eine Vorrichtung für den Transport von flächigen
Gütern. An der Vorderseite eines Fahrgestelles mit Griffen,
welches durch Entfernen der unteren Aufstellfläche von
einer einfachen Sackkarre hergestellt sein kann, sind mehrere Sauggreifer
so befestigt, dass ihre Saugflächen vom Fahrgestell weg
ausgerichtet sind und in einer gemeinsamen Ebene liegen. Die Vorrichtung
ist sicher, einfach und kompakt. Nachteilig ist, dass das Aufnehmen
bzw. das Ablegen einer Scheibe nur von und zu eng begrenzten Bereichen
gut unterstützt wird.
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Die
US 3.765.550 A zeigt
eine Vorrichtung für das Heben und Bewegen großer
Glasscheiben. An einem um sein unteres Ende schwenkbaren Mast, welcher
von einem flachen Fahrgestell hochragt, sind über ein Seil
und einen Hebel zwei Sauggreifer schwenkbar befestigt. Mit Hilfe
der Vorrichtung können auch große Scheiben ohne
körperliche Anstrengung in erhöht angeordnete
Rahmen eingesetzt werden, wenn deren Ebene vertikal ausgerichtet
ist. Andere Einbaulagen werden nicht unterstützt. Die Vorrichtung
ist zwar fahrbar, wegen ihrer Sperrigkeit und Kippanfälligkeit
ist sie allerdings an vielen Einsatzorten nur sehr eingeschränkt
für den weiteren Transport von Glasscheiben anwendbar.
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Die
DE 298 01 942 U1 zeigt
eine Vorrichtung, welche für die Montage und Demontage
von Autotüren gedacht ist. Von der Mitte eines Hauptrahmens aus,
welcher ein flaches, ebenes Fahrgestell bildet, ragt ein biegesteifer
Hubzylinder senkrecht in die Höhe. Am oberen Ende der Stange
des Hubzylinders ist – gegenüber dem Hauptrahmen
in vertikaler Richtung verschiebbar – ein Hilfsrahmen schwenkbar
befestigt. Am Hilfsrahmen sind Mittel für das Halten der Last
angebracht. Für andere Anwendungen als die in Schrift genannte,
ist die Vorrichtung wegen des erforderlichen biegesteifen Hubzylinders
zu teuer und oft auch zu schwer.
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Die
WO 2005105541 A1 zeigt
eine Vorrichtung für das Handhaben von großen
Scheiben. Ein senkrecht stehender, etwa A-förmiger Hauptrahmen, ist
an den unteren Enden der beiden Längsbalken mit Lenkrollen
versehen. An einem der beiden Längsbalken ist ein kurzer
Hilfsrahmen linear verschiebbar befestigt, wobei die Verschiebung
des Hilfsrahmens am Hauptrahmen mittels Hebezeugen, wie beispielsweise
einer Seilwinde, bewirkt werden kann. An dem kurzen Hilfsrahmen
ist ein zweiseitiger Hebel schwenkbar befestigt, welcher an beiden
Enden mit jeweils einem Sauggreifer ausgestattet ist. Die Ebene
der Sauggreifer und damit auch die Ebene einer durch diese gehaltenen
Scheibe liegt immer normal zur Ebene des A-förmigen Hauptrahmens. Über
zusätzlichen Verbindungsstreben und/oder über
die Verbindung über eine gemeinsam gehaltene Glasscheibe
sind mehrere derartige Vorrichtungen zu einer gemeinsamen größeren
Vorrichtung, welche nicht mehr umkippen kann, kombinierbar. Zum
Koppeln mehrerer einzelner Vorrichtungen gibt es eine große
Variabilität. Nachteilig ist, dass man mindestens zwei
Vorrichtungen braucht um sie nutzbringend verwenden zu können,
dass die Gesamtvorrichtung dann sehr sperrig ist und dass auf Grund
der vielfältigen Bewegungs- und Variationsmöglichkeiten
hohe Fachkenntnis erforderlich ist um ungewollte, gefährliche
Bewegungen der Vorrichtungen und der Last dauerhaft sicher zu vermeiden.
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Die
DE 25 37 860 A1 zeigt
ein Transportgerät, welches einer Sackkarre ähnlich
ist. Am Hauptrahmen ist ein als zweiarmiger Hebel ausgebildeter Hilfsrahmen
um eine zur Verbindungslinie der beiden Räder parallel
liegende Achse schwenkbar gelagert, wobei am Ende des vorderen Armes
als Lastaufnahmeteil ein Haken angeordnet ist und wobei der hintere
Arm länger ausgebildet ist als der vordere Arm, sodass
der Hebel als kraftverstärkendes Hebezeug verwendet werden
kann. Für das Heben und Transportieren von Glasscheiben
ist die Vorrichtung nicht gedacht und auch nicht sinnvoll anwendbar.
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Die
US 1512454 A zeigt
ebenfalls ein sackkarrenähnliches Transportgerät.
Für das Fixieren der Last am Grundgestell weist es einen
schwenkbaren Zusatzhebel auf. Hinter dem für Sackkarren üblichen Räderpaar
ist ein drittes Rad angeordnet sodass die Räder am Untergrund
als an den Spitzen eines gleichschenkeligen Dreiecks angeordnet
gesehen werden können und damit die Vorrichtung anders
als übliche Sackkarren frei stehen kann. Für das
Heben und Transportieren von Glasscheiben ist die Vorrichtung nicht
gedacht und auch nicht sinnvoll anwendbar.
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Die
DE 3806745 A1 zeigt
ebenfalls ein sackkarrenähnliches Transportgerät.
Ergänzend zu üblichen Sackkarren ist die Vorrichtung
mit zwei zusätzlichen Laufrädern ausgestattet,
deren Drehachsen normal zur Achsenrichtung der üblichen,
ebenfalls vorhandenen Laufräder ausgerichtet sind, und
deren Laufflächen aus jener gedachten Kreiszylindermantelfläche
hervorragen, welche mit den Laufflächen der beiden üblichen
Räder fluchtet. Damit kann das Transportgerät
auf den Zusatzrädern normal zur Laufrichtung der üblichen
Räder bewegt werden, wenn es vorher in eine bestimmte Neigung
gebracht wurde. Für das Heben und Transportieren von Glasscheiben
ist die Vorrichtung nicht gedacht und auch nicht sinnvoll anwendbar.
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Der
Erfinder hat sich zur Aufgabe gestellt, eine manuell zu betätigende
Transportvorrichtung zu schaffen, mit Hilfe derer große,
schwere Glasflächen besser zu Heben und zu Transportieren
sind als dies mit den bekannten manuell zu betätigenden
Transportvorrichtungen möglich ist.
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Zum
Lösen der Aufgabe wird vorgeschlagen, die manuell zu betätigende
Transportvorrichtung gemäß folgenden Merkmalen
aufzubauen:
- – Ein in sich starrer,
im Wesentlichen ebener Hauptrahmen wird durch zwei sich in die Höhe
erstreckende Längsholme und zumindest einen diese beiden
in ihrem oberen Bereich verbindenden Querholm gebildet.
- – Am unteren Rand ist der Hauptrahmen mit zwei Laufrädern
versehen, mit denen er am Untergrund anliegen kann, wobei die Drehachsen
der beiden Laufräder horizontal und parallel zueinander
ausgerichtet sind und wobei die Verbindungslinie zwischen den beiden
Flächen mit denen die Laufräder am Untergrund
anliegen, parallel zum oberen Querholm des Hauptrahmens liegt.
- – Am Hauptrahmen ist ein in sich starrer Hilfsrahmen
um genau eine Achse schwenkbar.
- – Die Lagerung des Hilfsrahmens am Hauptrahmen ist
am obersten Querholm des Hauptrahmens angeordnet. Die Lastabtragung
zwischen Hilfsrahmen und Hauptrahmen erfolgt also über den
obersten Querholm des Hauptrahmens.
- – Die Schwenkachse des Hilfsrahmens am Hauptrahmen
liegt in der Höhe des obersten Querholms des Hauptrahmens
und ist parallel zu diesem Querholm ausgerichtet.
- – Der Hilfsrahmen erstreckt sich von der Schwenkachse
am Hauptrahmen nach unten.
- – Unterhalb der Schwenkachse des Hilfsrahmens am Hauptrahmen
ist am Hilfsrahmen als Lastaufnahmeteil ein Sauggreifer
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Bevorzugt
sind am Hauptrahmen in einer Höhe zwischen 110 und 130
cm über dem Untergrund zwei Haltegriffe angeordnet. Weiter
bevorzugt liegt die Verbindungslinie zwischen den beiden Haltegriffen
parallel zum obersten Querholm des Hauptrahmens.
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Bevorzugt
ist der oberste Querholm des Hauptrahmens an den obersten Enden
der Längsholme des Hauptrahmens angeordnet.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsformen sowie Details werden an Hand
von Zeichnungen von Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung
erörtert:
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1:
zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Transportvorrichtung ohne Last in Seitenansicht.
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2:
zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Transportvorrichtung ohne Last in perspektivischer Ansicht.
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3:
zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen
Transportvorrichtung ohne Last in perspektivischer Ansicht.
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4:
zeigt in fünf Einzelbildern in Seitenansicht den Bewegungsablauf
der Transportvorrichtung von 3 von der
Bewegung an eine Last bis zum Absetzen der transportierten Last.
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Der
starre Hauprahmen 1, 11 ist an seinem unteren
Ende mit einem Paar von Laufrädern 2, 32 mit
horizontaler Drehachse ausgestattet. Die horizontale Drehachse der
Laufräder 2, 32 kann bezüglich
dem Hauptrahmen fixiert sein (1, 2), oder
sie kann um eine vertikale Achse schwenkbar sein, 3, 4),
sodass die Laufräder 32 als Lenkrollen ausgebildet
sind. Vorzugsweise sind die Laufräder 2, 32 gegen
Drehung um ihre Achse lösbar fixierbar.
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Ein
in sich starrer Hilfsrahmen 14, 24 ist über einer
Schwenkachse 3 am Hauptrahmen drehbar gelagert befestigt.
Die Schwenkachse 3 befindet sich dabei am obersten Querholm
des Hauptrahmens. Der Hilfsrahmen ist gegenüber dem Hauptrahmen nur
in genau einem Freiheitsgrad beweglich, nämlich nur um
genau die Drehachse 3 schwenkbar und in keiner Weise verschiebbar.
Die Schwenkachse 3 ist zur Verbindungslinie zwischen den
einzelnen Rollen 2, 32 parallel ausgerichtet,
genau genommen zu jener Linie am Untergrund, welche die Kontaktflächen der
beiden Laufräder 2, 32 mit dem Untergrund
miteinander verbindet.
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Der
Hilfsrahmen 14, 24 erstreckt sich jedenfalls von
der Schwenkachse 3 am Hauptrahmen aus nach unten. An dem
unterhalb der Schwenkachse 3 liegenden Teil des Hilfsrahmens
ist als Lastaufnahmeteil ein Sauggreifer 25 angeordnet.
Dieser Lastaufnahmeteil bildet die mechanisch belastbare, lösbare
Verbindung zwischen der Transportvorrichtung und der Last.
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Durch
diese Bauweise werden sehr einfache Verhältnisse und dennoch
eine gute Flexibilität erzielt. Einerseits kann der Lastaufnahmeteil 25 bezüglich
dem Hauptrahmen nur genau um einen Freiheitsgrad bewegt werden,
womit er gut kontrollierbar wird, andererseits kann er durch die
Einstellung der Neigung des Hauptrahmens gezielt relativ zu den
Laufrädern vertikal und horizontal verschoben werden und
in der Ausrichtung verändert werden.
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Der
Hauptrahmen ist durch geeignetes Bewegen mittels der Griffteile
gegenüber dem Untergrund um jene Linie am Untergrund, welche
die Kontaktflächen der beiden Laufräder 2, 32 mit
dem Untergrund miteinander verbindet, schwenkbar. Durch dieses Schwenken
kann der Hilfsrahmen, in beide Richtungen, zwischen einer Stellung
bei der er am Hauptrahmen anliegt und einer Stellung bei der er
nur an der Schwenkachse 3 am Hauptrahmen hängt
und pendeln kann, übergeführt werden.
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Bevorzugt
ist der Schwenkbereich des Hilfsrahmens 14, 24 und
der daran befestigten Last unterhalb der Schwenkachse 3 gegen
Bewegung auf die Ebene zu, welche durch die Schwenkachse (3)
und die Verbindungslinie der Räder (2, 32)
gebildet wird, durch einen Anschlag am Hauptrahmen 1, 11 begrenzt.
Der Anschlag kann einfach durch Leisten, welche Teil des Hauptrahmens
oder des Hilfsrahmens sind gebildet sein.
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Bevorzugt
ist die Transportvorrichtung mit zwei Aufstandsteilen 6, 16 ausgestattet,
welche am untern Ende des Hauptrahmens 1, 11 angeordnet sind,
wobei deren unteres Ende von den Drehachsen der Räder 2. 32 auf
der Seite des Schwenkbereiches des Hilfsrahmens am Hauptrahmen um
mehr als den Radius der Räder entfernt liegen und unterhalb
die Drehachsen der Räder 2, 32 ragen.
Bei der Schwenkbewegung des Hauptrahmens um die Räder 2, 32 auf
die Seite des Schwenkbereichs des Hilfsrahmens hin, erreichen diese
Aufstandteile 6, 16 den Untergrund. Bei weiterer
Schwenkbewegung des Hautrahmens wird dieser nicht um die Aufstandsflächen
der Räder 2, 32 am Untergrund gedreht,
sondern um die Verbindungslinie der Berührungsflächen der
Aufstandsteile 6, 16 am Untergrund.
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In
einer einfachen Ausführungsform können die Aufstandsteile
als starre Teile 6, beispielsweise als Gummikappen ausgebildet
sein. In einer verbesserten Ausführungsform können
die Aufstandsteile als Rollen 16 ausgebildet sein, deren
Drehachse normal zur Verbindungslinie zwischen den Laufrädern 2, 32 und
zumindest annähernd horizontal ausgerichtet ist. Die Aufstandsteile
bewirken eine bessere Kontrollierbarkeit der Schwenkbewegung des
Hauptrahmens. Sobald der Hauptrahmen an den Aufstandsteilen 6, 16 aufliegt
und nicht mehr an den Laufrädern 2, 32,
kann er nicht mehr durch Drehbewegung der Laufräder ungewollt
weg gleiten. Wenn die Aufstandsteile als besagte Rollen 16 ausgebildet
sind, kann die Transportvorrichtung dennoch noch in der zur Verbindungslinie
zwischen den Laufrädern normal liegenden Richtung am Untergrund
bewegt werden. Das kann große Vorteile bei der Ausrichtung zum
Angreifen einer Last und beim ausgerichteten Ablegen der Last bringen.
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Bevorzugt
ist die Schwenkbewegung des Hilfsrahmens am Hauprahmen fixierbar
und zwar weiter bevorzugt in jener Endstellung des Schwenkbereiches,
bei der der Hilfsrahmen am Hauptrahmen anliegt. Gemäß 1 und 2 kann
das Fixieren beispielsweise mittels eines schwenkbaren Hakens 8 erfolgen,
welcher am Hilfsrahmen 14 schwenkbar befestigt ist und
mit einem Teil des anderen Hauptrahmens 1 verhakt.
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2 bis 4 zeigen
Ausführungsformen der Transportvorrichtung, welche in der
Hinsicht komfortabel sind, dass der Lastaufnahmeteil am Hilfsrahmen
mittels eines Hebezeuges radial zur Schwenkachse 3 linear
verschiebbar befestigt ist. Bei der Ausführungsform gemäß 2 ist
dieses Hebezeug durch einen Gurt 12 und eine mittels einer
Kurbel betätigten Wickelvorrichtung 13 gebildet.
Der Gurt führt vom Lastaufnahmeteil 25 um die
Schwenkachse 3 herum – womit Momentfreiheit erzielt
wird – zu der Wickel vorrichtung, welche am Hauptrahmen befestigt
ist. Die Wickelvorrichtung 13 sollte selbstsperrend ausgeführt
sein, also so, dass der Gurt nicht von selbst durch Ziehen am Gurt
allein abgewickelt werden kann, sondern nur wenn die Kurbel in die
entsprechende Richtung gedreht wird.
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Gemäß 3 und 4 ist
das Hebezeug durch einen Hydraulikzylinder 22 gebildet,
welcher am Hilfsrahmen 24 angeordnet ist und über
eine Rasterschiene mittelbar zwischen Hilfsrahmen und Lastaufnahmeteil 25 wirkt.
Der Hydraulikzylinder wird durch eine mittels Kurbel zu betätigende
Pumpe 23, welche am Hauptrahmen befestigt ist, angesteuert. Auch
diese Ansteuerung sollte selbstsperrend ausgeführt werden.
Um eine Schnelleinstellung der Position des Lastaufnahmeteils 25 am
Hilfsrahmen zu ermöglichen und um den Einstellbereich über
das durch den Hydraulikzylinder vorgegebene Maß zu erhöhen,
ist der Lastaufnahmeteil 25 an einer Rastschiene 27,
welche am Hilfsrahmen verschiebbar angeordnet ist, zwischen mehreren
Stellungen durch manuelles Aus- und Einhängen schnell verstellbar.
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Bevorzugt
wird die Transportvorrichtung wie in 1, 3 und 4 dargestellt,
zusätzlich zu den Laufrädern 2, 32 mit
einem als Lenkrolle 9 ausgebildeten Rad ausgestattet, welches
an der unteren Seite des Hauptrahmens außerhalb der Verbindungslinie
zwischen den beiden Rädern (2, 32) und außerhalb
des Schwenkbereiches des Hilfsrahmens angeordnet ist. Durch dieses
zusätzliche Rad, kann die Transportvorrichtung auf ebenem
Untergrund allein stehen gelassen werden und braucht nicht gegen Umfallen
gehalten oder hingelegt oder angelehnt zu werden. Die Ausbildung
als Lenkrolle bewirkt besondere Wendigkeit. Bevorzugt ist die Lenkrolle 9 über schwenkbare
und zumindest teilweise längeneinstellbare Rahmenteile 1.2, 1.3 (1, 3)
mit dem Hauptrahmen verbunden. Dadurch kann die Lage der Schwenkachse 3 über
den Laufrädern und damit die von der Last abhängige
Kippneigung der Transportvorrichtung optimal eingestellt werden.
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Bevorzugt
sind Anschlagteile 26, 14.1 am Hilfsrahmen angeordnet,
welche zum Sauggreifer 25 einen Abstand aufweisen und gemeinsam
mit dessen Saugfläche eine Ebene definieren an der eine ebene,
flächige Last, wie typischerweise eine Glasscheibe, anliegen
kann. Wenn der Sauggreifer am Hilfsrahmen linear verschiebbar angeordnet
ist, sind diese Anschlagteile bevorzugt als Rollen 26 (3) auszubilden,
deren Drehachsen normal zur Bewegungsrichtung des Sauggreifers und
parallel zur Ebene der Last liegen.
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An
Hand von 4 wird die Eleganz der erfindungsgemäßen
Transportvorrichtung besonders gut sichtbar. Gemäß Teilbild
A wird die Transportvorrichtung an ein Gestell 18 herangefahren,
an welcher eine Scheibe 17 (typischerweise eine Glasscheibe) in
einer annähernd vertikalen Position lehnt. Von der unteren
Kante der Scheibe 17 aus, steht ein Vorsprung des Gestells 18 erheblich
auf jene Seite hin vor, von der die Transportvorrichtung heran gebracht wird.
Damit die Scheibe 17 durch die Transportvorrichtung gefasst
werden kann, wird die Transportvorrichtung gemäß Teilbild
B um die Laufräder bzw. die Aufstandsteile über
den Vorsprung des Gestells 18 zur Scheibe 17 hin
gekippt. Der schwenkbare Hilfsrahmen pendelt von selbst in die Winkelstellung
bei der er – und mit ihm der an ihm befestigte Sauggreifer – bestmöglich
an der Scheibe anliegt. Die Transportvorrichtung kann dabei nicht
ungewollt vom Gestell wegrollen, da sie an den Aufstandsteilen und
nicht an den Laufrädern am Untergrund aufliegt. Da die
Aufstandsteile als weiter oben beschriebene Rollen 16 (4, 1)
ausgebildet sind, kann die Transportvorrichtung parallel zu der
Scheibe 17 verschoben werden, bis sie etwa bei deren Mitte
angelangt ist. Nachdem die Scheibe mittels des Sauggreifers mit dem
Hilfsrahmen verbunden wurde, wird der Hauptrahmen wieder vom Gestell
weg geschwenkt und in die in Teilbild C gestellte Lage gebracht.
Dieses Zurückschwenken kann auf Grund der Hebelverhältnisse
durch horizontales Ziehen an den Griffteilen der Transportvorrichtung,
welche sich in der Höhe der Schwenkachse zwischen Hauptrahmen
und Hilfsrahmen befinden, mit relativ geringem Kraftaufwand erfolgen.
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Gemäß den
Teilbildern D und E wird die Scheibe an dem Ort, an dem sie eingebaut
werden soll, in die richtige Ausrichtung und Position gebracht. Dies
kann durch Schwenken der Transportvorrichtung, durch horizontales
Verschieben mittels der als Rollen ausgebildeten Aufstandsteile
und durch Absenken mittels des zwischen Lastaufnahmeteil und Hilfsrahmen
wirkenden Hebezeuges, ohne Anstrengung und ohne Erfordernis von
großer Körperkraft erfolgen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - FR 2829983
B1 [0002]
- - US 3765550 A [0003]
- - DE 29801942 U1 [0004]
- - WO 2005105541 A1 [0005]
- - DE 2537860 A1 [0006]
- - US 1512454 A [0007]
- - DE 3806745 A1 [0008]