AT11193U1 - Manuell zu betätigende transportvorrichtung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Transportvorrichtung, welche manuell zu betätigen ist, auf Rädern fahrbar ist und mit einem Sauggreifer als Lastaufnahmeteil ausgestattet ist. Der mit den Rädern ausgestattete Hauptrahmen (1, 11) weist zwei sich in die Höhe erstreckende Längsholme auf, die zumindest in ihrem oberen Bereich über einen Querholm (10) starr miteinander verbunden sind. Ein Hilfsrahmen (14, 24) ist am Hauptrahmen (1, 11) schwenkbar gelagert gehalten, wobei die Lagerung des Hilfsrahmens an dem oberen Querholm (10) des Hauptrahmens angeordnet ist. Die Schwenkachse (3) des Hilfsrahmens liegt parallel zur Ausrichtung dieses Querholms. Der Hilfsrahmen erstreckt sich von seiner Schwenkachse aus nach unten. Der Sauggreifer (25) ist unterhalb von dessen Schwenkachse am Hilfsrahmen befestigt.Die erfindungsgemäße Transportvorrichtung ist für das Heben und Transportieren von großen schweren Glasflächen besonders vorteilhaft anwendbar.
Description
österreichisches Patentamt AT 11 193 U1 2010-06-15
Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft eine manuell zu betätigende Transportvorrichtung, welche für das Transportieren und Manövrieren von ebenen flächigen Körpern mit gasdichter Oberfläche - wie typischerweise Glasscheiben - dient.
[0002] Die FR 28 29 983 B1 zeigt eine Vorrichtung für den Transport von flächigen Gütern. An der Vorderseite eines Fahrgestelles mit Griffen, welches durch Entfernen der unteren Aufstellfläche von einer einfachen Sackkarre hergestellt sein kann, sind mehrere Sauggreifer so befestigt, dass ihre Saugflächen vom Fahrgestell weg ausgerichtet sind und in einer gemeinsamen Ebene liegen. Die Vorrichtung ist sicher, einfach und kompakt. Nachteilig ist, dass das Aufnehmen bzw. das Ablegen einer Scheibe nur von und zu eng begrenzten Bereichen gut unterstützt wird.
[0003] Die US 3.765.550 A zeigt eine Vorrichtung für das Heben und Bewegen großer Glasscheiben. An einem um sein unteres Ende schwenkbaren Mast, welcher von einem flachen Fahrgestell hochragt, sind über ein Seil und einen Hebel zwei Sauggreifer schwenkbar befestigt. Mit Hilfe der Vorrichtung können auch große Scheiben ohne körperliche Anstrengung in erhöht angeordnete Rahmen eingesetzt werden, wenn deren Ebene vertikal ausgerichtet ist. Andere Einbaulagen werden nicht unterstützt. Die Vorrichtung ist zwar fahrbar, wegen ihrer Sperrigkeit und Kippanfälligkeit ist sie allerdings an vielen Einsatzorten nur sehr eingeschränkt für den weiteren Transport von Glasscheiben anwendbar.
[0004] Die DE 298 01 942 U1 zeigt eine Vorrichtung, welche für die Montage und Demontage von Autotüren gedacht ist. Von der Mitte eines Hauptrahmens aus, welcher ein flaches, ebenes Fahrgestell bildet, ragt ein biegesteifer Hubzylinder senkrecht in die Höhe. Am oberen Ende der Stange des Hubzylinders ist - gegenüber dem Hauptrahmen in vertikaler Richtung verschiebbar - ein Hilfsrahmen schwenkbar befestigt. Am Hilfsrahmen sind Mittel für das Halten der Last angebracht. Für andere Anwendungen als die in Schrift genannte, ist die Vorrichtung wegen des erforderlichen biegesteifen Hubzylinders zu teuer und oft auch zu schwer.
[0005] Die WO 2005105541 A1 zeigt eine Vorrichtung für das Handhaben von großen Scheiben. Ein senkrecht stehender, etwa A-förmiger Hauptrahmen, ist an den unteren Enden der beiden Längsbalken mit Lenkrollen versehen. An einem der beiden Längsbalken ist ein kurzer Hilfsrahmen linear verschiebbar befestigt, wobei die Verschiebung des Hilfsrahmens am Hauptrahmen mittels Hebezeugen, wie beispielsweise einer Seilwinde, bewirkt werden kann. An dem kurzen Hilfsrahmen ist ein zweiseitiger Hebel schwenkbar befestigt, welcher an beiden Enden mit jeweils einem Sauggreifer ausgestattet ist. Die Ebene der Sauggreifer und damit auch die Ebene einer durch diese gehaltenen Scheibe liegt immer normal zur Ebene des A-förmigen Hauptrahmens. Über zusätzlichen Verbindungsstreben und/oder über die Verbindung über eine gemeinsam gehaltene Glasscheibe sind mehrere derartige Vorrichtungen zu einer gemeinsamen größeren Vorrichtung, welche nicht mehr umkippen kann, kombinierbar. Zum Koppeln mehrerer einzelner Vorrichtungen gibt es eine große Variabilität. Nachteilig ist, dass man mindestens zwei Vorrichtungen braucht um sie nutzbringend verwenden zu können, dass die Gesamtvorrichtung dann sehr sperrig ist und dass auf Grund der vielfältigen Bewegungs- und Variationsmöglichkeiten hohe Fachkenntnis erforderlich ist um ungewollte, gefährliche Bewegungen der Vorrichtungen und der Last dauerhaft sicher zu vermeiden.
[0006] Die DE 25 37 860 A1 zeigt ein Transportgerät, welches einer Sackkarre ähnlich ist. Am Hauptrahmen ist ein als zweiarmiger Hebel ausgebildeter Hilfsrahmen um eine zur Verbindungslinie der beiden Räder parallel liegende Achse schwenkbar gelagert, wobei am Ende des vorderen Armes als Lastaufnahmeteil ein Haken angeordnet ist und wobei der hintere Arm länger ausgebildet ist als der vordere Arm, sodass der Hebel als kraftverstärkendes Hebezeug verwendet werden kann. Für das Heben und Transportieren von Glasscheiben ist die Vorrichtung nicht gedacht und auch nicht sinnvoll anwendbar.
[0007] Die US 1512454 A zeigt ebenfalls ein sackkarrenähnliches Transportgerät. Für das Fixieren der Last am Grundgestell weist es einen schwenkbaren Zusatzhebel auf. Hinter dem 1/10 österreichisches Patentamt AT 11 193 U1 2010-06-15 für Sackkarren üblichen Räderpaar ist ein drittes Rad angeordnet sodass die Räder am Untergrund als an den Spitzen eines gleichschenkeligen Dreiecks angeordnet gesehen werden können und damit die Vorrichtung anders als übliche Sackkarren frei stehen kann. Für das Heben und Transportieren von Glasscheiben ist die Vorrichtung nicht gedacht und auch nicht sinnvoll anwendbar.
[0008] Die DE 3806754 A1 zeigt ebenfalls ein sackkarrenähnliches Transportgerät. Ergänzend zu üblichen Sackkarren ist die Vorrichtung mit zwei zusätzlichen Laufrädern ausgestattet, deren Drehachsen normal zur Achsenrichtung der üblichen, ebenfalls vorhandenen Laufräder ausgerichtet sind, und deren Laufflächen aus jener gedachten Kreiszylindermantelfläche hervorragen, welche mit den Laufflächen der beiden üblichen Räder fluchtet. Damit kann das Transportgerät auf den Zusatzrädern normal zur Laufrichtung der üblichen Räder bewegt werden, wenn es vorher in eine bestimmte Neigung gebracht wurde. Für das Heben und Transportieren von Glasscheiben ist die Vorrichtung nicht gedacht und auch nicht sinnvoll anwendbar.
[0009] Der Erfinder hat sich zur Aufgabe gestellt, eine manuell zu betätigende Transportvorrichtung zu schaffen, mit Hilfe derer große, schwere Glasflächen besser zu Heben und zu Transportieren sind als dies mit den bekannten manuell zu betätigenden Transportvorrichtungen möglich ist.
[0010] Zum Lösen der Aufgabe wird vorgeschlagen, die manuell zu betätigende Transportvorrichtung gemäß folgenden Merkmalen aufzubauen: [0011] - Ein in sich starrer, im Wesentlichen ebener Hauptrahmen wird durch zwei sich in die Höhe erstreckende Längsholme und zumindest einen diese beiden in ihrem oberen Bereich verbindenden Querholm gebildet.
[0012] - Am unteren Rand ist der Hauptrahmen mit zwei Laufrädern versehen, mit denen er am
Untergrund anliegen kann, wobei die Drehachsen der beiden Laufräder horizontal und parallel zueinander ausgerichtet sind und wobei die Verbindungslinie zwischen den beiden Flächen mit denen die Laufräder am Untergrund anliegen, parallel zum oberen Querholm des Hauptrahmens liegt.
[0013] - Am Hauptrahmen ist ein in sich starrer Hilfsrahmen um genau eine Achse schwenk bar.
[0014] - Die Lagerung des Hilfsrahmens am Hauptrahmen ist am obersten Querholm des
Hauptrahmens angeordnet. Die Lastabtragung zwischen Hilfsrahmen und Hauptrahmen erfolgt also über den obersten Querholm des Hauptrahmens.
[0015] - Die Schwenkachse des Hilfsrahmens am Hauptrahmen liegt in der Höhe des obersten
Querholms des Hauptrahmens und ist parallel zu diesem Querholm ausgerichtet.
[0016] - Der Hilfsrahmen erstreckt sich von der Schwenkachse am Hauptrahmen nach unten.
[0017] - Unterhalb der Schwenkachse des Hilfsrahmens am Hauptrahmen ist am Hilfsrahmen als Lastaufnahmeteil ein Sauggreifer [0018] Bevorzugt sind am Hauptrahmen in einer Höhe zwischen 110 und 130 cm über dem Untergrund zwei Haltegriffe angeordnet. Weiter bevorzugt liegt die Verbindungslinie zwischen den beiden Haltegriffen parallel zum obersten Querholm des Hauptrahmens.
[0019] Bevorzugt ist der oberste Querholm des Hauptrahmens an den obersten Enden der Längsholme des Hauptrahmens angeordnet.
[0020] Weitere bevorzugte Ausführungsformen sowie Details werden an Hand von Zeichnungen von Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung erörtert: [0021] Fig. 1: zeigt ein erstes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Transportvorrich tung ohne Last in Seitenansicht.
[0022] Fig. 2: zeigt ein zweites Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Transportvor richtung ohne Last in perspektivischer Ansicht. 2/10
österreichisches Patentamt AT 11 193 U1 2010-06-15 [0023] Fig. 3: zeigt ein drittes Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Transportvorrich tung ohne Last in perspektivischer Ansicht.
[0024] Fig. 4: zeigt in fünf Einzelbildern in Seitenansicht den Bewegungsablauf der Transport vorrichtung von Fig. 3 von der Bewegung an eine Last bis zum Absetzen der transportierten Last.
[0025] Der starre Hauprahmen 1, 11 ist an seinem unteren Ende mit einem Paar von Laufrä-dern 2, 32 mit horizontaler Drehachse ausgestattet. Die horizontale Drehachse der Laufräder 2, 32 kann bezüglich dem Hauptrahmen fixiert sein (Fig. 1, Fig. 2), oder sie kann um eine vertikale Achse schwenkbar sein, Fig. 3, Fig. 4), sodass die Laufräder 32 als Lenkrollen ausgebildet sind. Vorzugsweise sind die Laufräder 2, 32 gegen Drehung um ihre Achse lösbar fixierbar.
[0026] Ein in sich starrer Hilfsrahmen 14, 24 ist über einer Schwenkachse 3 am Hauptrahmen drehbar gelagert befestigt. Die Schwenkachse 3 befindet sich dabei am obersten Querholm des Hauptrahmens. Der Hilfsrahmen ist gegenüber dem Hauptrahmen nur in genau einem Freiheitsgrad beweglich, nämlich nur um genau die Drehachse 3 schwenkbar und in keiner Weise verschiebbar. Die Schwenkachse 3 ist zur Verbindungslinie zwischen den einzelnen Rollen 2, 32 parallel ausgerichtet, genau genommen zu jener Linie am Untergrund, welche die Kontaktflächen der beiden Laufräder 2, 32 mit dem Untergrund miteinander verbindet.
[0027] Der Hilfsrahmen 14, 24 erstreckt sich jedenfalls von der Schwenkachse 3 am Hauptrahmen aus nach unten. An dem unterhalb der Schwenkachse 3 liegenden Teil des Hilfsrahmens ist als Lastaufnahmeteil ein Sauggreifer 25 angeordnet. Dieser Lastaufnahmeteil bildet die mechanisch belastbare, lösbare Verbindung zwischen der Transportvorrichtung und der Last.
[0028] Durch diese Bauweise werden sehr einfache Verhältnisse und dennoch eine gute Flexibilität erzielt. Einerseits kann der Lastaufnahmeteil 25 bezüglich dem Hauptrahmen nur genau um einen Freiheitsgrad bewegt werden, womit er gut kontrollierbar wird, andererseits kann er durch die Einstellung der Neigung des Hauptrahmens gezielt relativ zu den Laufrädern vertikal und horizontal verschoben werden und in der Ausrichtung verändert werden.
[0029] Der Hauptrahmen ist durch geeignetes Bewegen mittels der Griffteile gegenüber dem Untergrund um jene Linie am Untergrund, welche die Kontaktflächen der beiden Laufräder 2, 32 mit dem Untergrund miteinander verbindet, schwenkbar. Durch dieses Schwenken kann der Hilfsrahmen, in beide Richtungen, zwischen einer Stellung bei der er am Hauptrahmen anliegt und einer Stellung bei der er nur an der Schwenkachse 3 am Hauptrahmen hängt und pendeln kann, übergeführt werden.
[0030] Bevorzugt ist der Schwenkbereich des Hilfsrahmens 14, 24 und der daran befestigten Last unterhalb der Schwenkachse 3 gegen Bewegung auf die Ebene zu, welche durch die Schwenkachse (3) und die Verbindungslinie der Räder (2, 32) gebildet wird, durch einen Anschlag am Hauptrahmen 1,11 begrenzt. Der Anschlag kann einfach durch Leisten, welche Teil des Hauptrahmens oder des Hilfsrahmens sind gebildet sein.
[0031] Bevorzugt ist die Transportvorrichtung mit zwei Aufstandsteilen 6, 16 ausgestattet, welche am untern Ende des Hauptrahmens 1,11 angeordnet sind, wobei deren unteres Ende von den Drehachsen der Räder 2, 32 auf der Seite des Schwenkbereiches des Hilfsrahmens am Hauptrahmen um mehr als den Radius der Räder entfernt liegen und unterhalb die Drehachsen der Räder 2, 32 ragen. Bei der Schwenkbewegung des Hauptrahmens um die Räder 2, 32 auf die Seite des Schwenkbereichs des Hilfsrahmens hin, erreichen diese Aufstandteile 6, 16 den Untergrund. Bei weiterer Schwenkbewegung des Hauptrahmens wird dieser nicht um die Aufstandsflächen der Räder 2, 32 am Untergrund gedreht, sondern um die Verbindungslinie der Berührungsflächen der Aufstandsteile 6, 16 am Untergrund.
[0032] In einer einfachen Ausführungsform können die Aufstandsteile als starre Teile 6, beispielsweise als Gummikappen ausgebildet sein. In einer verbesserten Ausführungsform können die Aufstandsteile als Rollen 16 ausgebildet sein, deren Drehachse normal zur Verbindungslinie zwischen den Laufrädern 2, 32 und zumindest annähernd horizontal ausgerichtet ist. Die Aufstandsteile bewirken eine bessere Kontrollierbarkeit der Schwenkbewegung des Hauptrah- 3/10 österreichisches Patentamt AT 11 193 U1 2010-06-15 mens. Sobald der Hauptrahmen an den Aufstandsteilen 6, 16 aufliegt und nicht mehr an den Laufrädern 2, 32, kann er nicht mehr durch Drehbewegung der Laufräder ungewollt weg gleiten. Wenn die Aufstandsteile als besagte Rollen 16 ausgebildet sind, kann die Transportvorrichtung dennoch noch in der zur Verbindungslinie zwischen den Laufrädern normal liegenden Richtung am Untergrund bewegt werden. Das kann große Vorteile bei der Ausrichtung zum Angreifen einer Last und beim ausgerichteten Ablegen der Last bringen.
[0033] Bevorzugt ist die Schwenkbewegung des Hilfsrahmens am Hauprahmen fixierbar und zwar weiter bevorzugt in jener Endstellung des Schwenkbereiches, bei der der Hilfsrahmen am Hauptrahmen anliegt. Gemäß Fig. 1 und Fig. 2 kann das Fixieren beispielsweise mittels eines schwenkbaren Hakens 8 erfolgen, welcher am Hilfsrahmen 14 schwenkbar befestigt ist und mit einem Teil des anderen Hauptrahmens 1 verhakt.
[0034] Fig. 2 bis Fig. 4 zeigen Ausführungsformen der Transportvorrichtung, welche in der Hinsicht komfortabel sind, dass der Lastaufnahmeteil am Hilfsrahmen mittels eines Hebezeuges radial zur Schwenkachse 3 linear verschiebbar befestigt ist. Bei der Ausführungsform gemäß Fig. 2 ist dieses Hebezeug durch einen Gurt 12 und eine mittels einer Kurbel betätigten Wickelvorrichtung 13 gebildet. Der Gurt führt vom Lastaufnahmeteil 25 um die Schwenkachse 3 herum - womit Momentfreiheit erzielt wird - zu der Wickelvorrichtung, welche am Hauptrahmen befestigt ist. Die Wickelvorrichtung 13 sollte selbstsperrend ausgeführt sein, also so, dass der Gurt nicht von selbst durch Ziehen am Gurt allein abgewickelt werden kann, sondern nur wenn die Kurbel in die entsprechende Richtung gedreht wird.
[0035] Gemäß Fig. 3 und Fig. 4 ist das Hebezeug durch einen Hydraulikzylinder 22 gebildet, welcher am Hilfsrahmen 24 angeordnet ist und über eine Rasterschiene mittelbar zwischen Hilfsrahmen und Lastaufnahmeteil 25 wirkt. Der Hydraulikzylinder wird durch eine mittels Kurbel zu betätigende Pumpe 23, welche am Hauptrahmen befestigt ist, angesteuert. Auch diese Ansteuerung sollte selbstsperrend ausgeführt werden. Um eine Schnelleinstellung der Position des Lastaufnahmeteils 25 am Hilfsrahmen zu ermöglichen und um den Einstellbereich über das durch den Hydraulikzylinder vorgegebene Maß zu erhöhen, ist der Lastaufnahmeteil 25 an einer Rastschiene 27, welche am Hilfsrahmen verschiebbar angeordnet ist, zwischen mehreren Stellungen durch manuelles Aus- und Einhängen schnell verstellbar.
[0036] Bevorzugt wird die Transportvorrichtung wie in Fig. 1, Fig. 3 und Fig. 4 dargestellt, zusätzlich zu den Laufrädern 2, 32 mit einem als Lenkrolle 9 ausgebildeten Rad ausgestattet, welches an der unteren Seite des Hauptrahmens außerhalb der Verbindungslinie zwischen den beiden Rädern 2, 32 und außerhalb des Schwenkbereiches des Hilfsrahmens angeordnet ist. Durch dieses zusätzliche Rad, kann die Transportvorrichtung auf ebenem Untergrund allein stehen gelassen werden und braucht nicht gegen Umfallen gehalten oder hingelegt oder angelehnt zu werden. Die Ausbildung als Lenkrolle bewirkt besondere Wendigkeit. Bevorzugt ist die Lenkrolle 9 über schwenkbare und zumindest teilweise längeneinstellbare Rahmenteile 1.2, 1.3 (Fig. 1, Fig. 3) mit dem Hauptrahmen verbunden. Dadurch kann die Lage der Schwenkachse 3 über den Laufrädern und damit die von der Last abhängige Kippneigung der Transportvorrichtung optimal eingestellt werden.
[0037] Bevorzugt sind Anschlagteile 26, 14.1 am Hilfsrahmen angeordnet, welche zum Sauggreifer 25 einen Abstand aufweisen und gemeinsam mit dessen Saugfläche eine Ebene definieren an der eine ebene, flächige Last, wie typischerweise eine Glasscheibe, anliegen kann. Wenn der Sauggreifer am Hilfsrahmen linear verschiebbar angeordnet ist, sind diese Anschlagteile bevorzugt als Rollen 26 (Fig. 3) auszubilden, deren Drehachsen normal zur Bewegungsrichtung des Sauggreifers und parallel zur Ebene der Last liegen.
[0038] An Hand von Fig. 4 wird die Eleganz der erfindungsgemäßen Transportvorrichtung besonders gut sichtbar. Gemäß Teilbild A wird die Transportvorrichtung an ein Gestell 18 herangefahren, an welcher eine Scheibe 17 (typischerweise eine Glasscheibe) in einer annähernd vertikalen Position lehnt. Von der unteren Kante der Scheibe 17 aus, steht ein Vorsprung des Gestells 18 erheblich auf jene Seite hin vor, von der die Transportvorrichtung heran gebracht wird. Damit die Scheibe 17 durch die Transportvorrichtung gefasst werden kann, wird die 4/10
Claims (10)
- österreichisches Patentamt AT 11 193 U1 2010-06-15 Transportvorrichtung gemäß Teilbild B um die Laufräder bzw. die Aufstandsteile über den Vorsprung des Gestells 18 zur Scheibe 17 hin gekippt. Der schwenkbare Hilfsrahmen pendelt von selbst in die Winkelstellung bei der er - und mit ihm der an ihm befestigte Sauggreifer - bestmöglich an der Scheibe anliegt. Die Transportvorrichtung kann dabei nicht ungewollt vom Gestell wegrollen, da sie an den Aufstandsteilen und nicht an den Laufrädern am Untergrund aufliegt. Da die Aufstandsteile als weiter oben beschriebene Rollen 16 (Fig. 4, Fig. 1) ausgebildet sind, kann die Transportvorrichtung parallel zu der Scheibe 17 verschoben werden, bis sie etwa bei deren Mitte angelangt ist. Nachdem die Scheibe mittels des Sauggreifers mit dem Hilfsrahmen verbunden wurde, wird der Hauptrahmen wieder vom Gestell weg geschwenkt und in die in Teilbild C gestellte Lage gebracht. Dieses Zurückschwenken kann auf Grund der Hebelverhältnisse durch horizontales Ziehen an den Griffteilen der Transportvorrichtung, welche sich in der Höhe der Schwenkachse zwischen Hauptrahmen und Hilfsrahmen befinden, mit relativ geringem Kraftaufwand erfolgen. [0039] Gemäß den Teilbildern D und E wird die Scheibe an dem Ort, an dem sie eingebaut werden soll, in die richtige Ausrichtung und Position gebracht. Dies kann durch Schwenken der Transportvorrichtung, durch horizontales Verschieben mittels der als Rollen ausgebildeten Aufstandsteile und durch Absenken mittels des zwischen Lastaufnahmeteil und Hilfsrahmen wirkenden Hebezeuges, ohne Anstrengung und ohne Erfordernis von großer Körperkraft erfolgen. Ansprüche 1. Für den Transport von ebenen flächigen Körpern mit gasdichter Oberfläche vorgesehene, manuell zu betätigende Transportvorrichtung, welche - einen Hauptrahmen aufweist, welcher durch zwei sich in die Höhe erstreckende Längsholme und zumindest einen diese beiden in ihrem oberen Bereich verbindenden Querholm gebildet ist, wobei - der Hauptrahmen an seinem unteren Rand mit zwei Laufrädern versehen ist, deren Drehachsen horizontal und parallel zueinander ausgerichtet sind, wobei - die Verbindungslinie zwischen den beiden Flächen mit denen die Laufräder am Untergrund anliegen, parallel zum oberen Querholm des Hauptrahmens liegt, - an einem oberen Endbereich des Hauptrahmens ein Hilfsrahmen um eine Achse schwenkbar befestigt ist, welche parallel zu jener Linie am Untergrund liegt, welche die Kontaktflächen der beiden Laufräder mit dem Untergrund miteinander verbindet, wobei - sich der Hilfsrahmen von der Schwenkachse am Hauptrahmen nach unten erstreckt, wobei - unterhalb der Schwenkachse des Hilfsrahmens am Hauptrahmen am Hilfsrahmen als Lastaufnahmeteil ein Sauggreifer angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, dass - die Verbindungen zwischen den beiden Längsholmen des Hauptrahmens (1, 11) mit dem obersten Querholm (10) starr sind, - dass die Lagerung des Hilfsrahmens (14, 24) am Hauptrahmen (1, 11) am obersten Querholm (10) des Hauptrahmens angeordnet ist - dass die Schwenkachse des Hilfsrahmens am Hauptrahmen parallel zum obersten Querholm des Hauptrahmens ausgerichtet ist.
- 2. Transportvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass am Hauptrahmen in einer Höhe zwischen 110 und 130 cm über dem Untergrund zwei Haltegriffe (1.1) angeordnet sind.
- 3. Transportvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der oberste Querholm (10) des Hauptrahmens an den obersten Enden der Längsholme des Hauptrahmens angeordnet ist. 5/10 österreichisches Patentamt AT 11 193 U1 2010-06-15
- 4. Transportvorrichtung nach einem der bisherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkbereich des Hilfsrahmens (14, 24) unterhalb der Schwenkachse (3) gegen Bewegung auf die Ebene zu, welche durch die Schwenkachse (3) und die Verbindungslinie der Laufräder (2, 32) gebildet wird, durch einen Anschlag am Hauptrahmen (1, 11) begrenzt ist.
- 5. Transportvorrichtung nach einem der bisherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie zwei Aufstandsteile (6, 16) aufweist, welche am unteren Ende des Hauptrahmens (1, 11) angeordnet sind, wobei deren untere Enden von den Drehachsen der Räder (2, 32) auf der Seite des Schwenkbereiches des Hilfsrahmens am Hauptrahmen um mehr als den Radius der Räder entfernt liegen und unter die Drehachsen der Räder (2, 32) ragen und wobei die Verbindungslinie zwischen den beiden Aufstandsteilen parallel zur Verbindungslinie zwischen den beiden Laufrädern (2, 32) liegt.
- 6. Transportvorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Aufstandsteile als Rollen (16) ausgebildet sind, deren Drehachse normal zur Verbindungslinie zwischen den Laufrädern (2, 32) ausgerichtet ist.
- 7. Transportvorrichtung nach einem der bisherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schwenkbarkeit des Hilfsrahmens am Hauptrahmen lösbar fixierbar ist.
- 8. Transportvorrichtung nach einem der bisherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Lastaufnahmeteil (25) am Hilfsrahmen (14, 24) mittels eines Hebezeuges radial zur Schwenkachse (3) verschiebbar ist.
- 9. Transportvorrichtung nach einem der bisherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sauggreifer (25) an unterschiedlichen Positionen einer Rastschiene (27) am Hilfsrahmen an mehreren Stellungen durch manuelles Aus- und Einhängen fixierbar ist.
- 10. Transportvorrichtung nach einem der bisherigen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zusätzlich zu den Laufrädern (2, 32) eine Lenkrolle (9) am Untergrund aufliegt, welche außerhalb der Verbindungslinie zwischen den beiden Rädern (2, 32) und außerhalb des Schwenkbereiches des Hilfsrahmens (14, 24) angeordnet ist und mit dem Hauptrahmen (1, 11) über schwenkbare und zumindest teilweise längeneinstellbare Rahmenteile (1.2, 1.3) in Verbindung steht. Hierzu 4 Blatt Zeichnungen 6/10
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