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Die
Neuerung betrifft einen Stuhl an dem ein Ausleger befestigt ist,
wobei an dem Ausleger ein Pedalträger angeordnet und auf dem
Pedalträger eine
Pedalvorrichtung befestigbar ist und die Pedalvorrichtung als Eingabeeinheit
eines Rechners oder einer Spielekonsole ausgebildet ist. Ferner
umfasst die Neuerung einen Ausleger, der an einen Stuhl ansetzbar
ist.
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Seit
mehreren Jahren haben sich Computerspiele und Konsolenspiele des
Genres Rennspiele, Autosimulatoren und/oder Flugsimulatoren etabliert, die
nicht nur über
einen Joystick oder eine Tastatur bedient werden können sondern
hierfür
als Eingabeeinheit, Lenkräder,
Pedale und gelegentlich auch Schalthebel vorsehen um zum einen eine
definierte und realitätsnähere Simulation
zu ermöglichen
und zum anderen mehrere Inputsignale gleichzeitig über Hände und
Füße simultan
empfangen und verarbeiten zu können.
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Es
ist aus dem Stand der Technik bekannt derartige Lenkräder an einem
Tisch zu montieren und die Pedalvorrichtung auf den Boden zu stellen. Eine
so vorgenommene Platzierung der Lenkradvorrichtung und der Pedalvorrichtung
relativ zum Sitzbereich des Bedieners ist in der Regel nicht optimal, weil
der am Tisch sitzende Bediener eine zu aufrechte Haltung einnimmt,
insbesondere die Ausrichtung der Beine ist ungünstig.
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Ferner
sind aus dem Stand der Technik Sitzkonstruktionen bekannt die eine
rekliniertere Sitzhaltung gewährleisten,
dabei ist die Sitzfläche
eines Sitzes über
einen Rahmen im wesentlichen wenige Zentimeter über einer Aufstellfläche abgestützt und an
dem Rahmen eine Pedalplatte angeordnet. Die Pedalplatte ist zur
Befestigung einer Pedalvorrichtung vorgesehen, welche als Eingabeeinheit
eines Rechners oder einer Konsole dient. Nachteilig bei derartigen Sitzkonstruktionen
ist es, dass diese viel Raum einnehmen, da die Pedalplatte in einer
Mindestweite von circa 70 cm von der Sitzfläche angeordnet werden muss,
damit ein Bediener die Pedalvorrichtung komfortabel bedienen kann.
Darüber
hinaus ist es Nachteilig, dass derartige Sitzkonstruktionen ausschließlich für die Eingabezwecke
und Bedürfnisse
des Bedienens während
des Spieles ausgelegt sind und der eigentliche Sitz der Sitzkonstruktion
nicht für
weitere Einsatzfelder eines Sitzes, z. B. für ein Arbeiten an einem Schreibtisch
geeignet ist. Oft wird von der Benutzung oder Anschaffung derartiger
Sitzkonstruktionen abgesehen, da auch diese im Nichtgebrauchszustand
verhältnismäßig viel
Lagerraum einnehmen und hierfür
insbesondere in Kinderzimmern regelmäßig nicht ausreichend Raum
zur Verfügung
steht. Auch eine häufige
Verlagerung der Sitzkonstruktion vom Lagerraum zum Verwendungsort
ist aufgrund ihrer sperrigen Maße
und des hohen Gewichts keine probate Alternative.
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Der
Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Stuhl an dem ein Ausleger
befestigt ist mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches
1 derart weiterzubilden, dass dieser sowohl für ein komfortables Bedienen
zumindest einer über
den Fuß zu bedienenden
Eingabeeinheit (z. B. Pedal) als auch im Nichtbedienzustand der
Eingabeeinheit für
weitere Aufgaben (z. B. Arbeiten an einem Schreibtisch) verwendbar
ist. Ferner ist es Aufgabe das Volumen und/oder die Fläche des
Stuhls im Nichtgebrauchszustand (der Pedaleingabeeinheit) zu reduzieren.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Stuhl mit den Merkmalen des Anspruches
1, eine Anordnung gemäß Anspruch
34 sowie einen Ausleger gemäß Anspruch
35 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen 2–33.
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Als
Kern der Neuerung wird es angesehen, dass der Stuhl einen Sitzbereich
aufweist, der in einer Sitzhöhe
von mindestens 35,00 cm über
einer Aufstellfläche
des Stuhls angeordnet ist und der Ausleger derart an dem Stuhl befestigt
ist, dass der Ausleger sich in einer Gebrauchsstellung des Ausleger von
dem Sitzbereich weg erstreckt und in einer Nichtgebrauchsstellung
des Auslegers in seiner Richtung, Länge und/oder Anbindung zum
Stuhl relativ zur Gebrauchsstellung veränderbar und/oder entkoppelbar ist.
Dadurch, dass die Sitzhöhe
mindestens 35,00 cm beträgt
ist es zwar mit mehr Material und Aufwand verbunden um einen „Spielesitz" mit Pedalträgerelementen
in geeigneten Relativabständen
zu bauen, jedoch kann ein Stuhl mit einer derartigen Mindestsitzhöhe auch
für Arbeitstätigkeiten
an z. B. einem Schreibtisch verwendet werden, wenn der Ausleger in
seiner Richtung, Länge
und/oder seiner Ankopplung zum Stuhl relativ zur Gebrauchsstellung
veränderbar,
insbesondere reduzierbar und/oder entkoppelbar ist.
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Der
neuerungsgemäße Stuhl
wird auch als Spielstuhl, Spielestuhl, Gamersitz, Video Game Stuhl,
Videospielstuhl und dergleichen bezeichnet.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist der Ausleger lösbar
an dem Stuhl befestigt, so dass der Ausleger im Nichtgebrauchszustand
von seiner vom Sitzbereich weg erstreckten Position vom Stuhl gelöst und z.
B. in einen Abstellraum gestellt werden kann. Der vom Ausleger „befreite" Stuhl kann nun für übliche Stuhl-Zwecke
wie das Arbeiten oder Essen an einem Tisch verwendet werden. Ein
weiterer Vorteil des lösbar
am Stuhl befestigten Auslegers ist es, dass zumindest die Pedalvorrichtung
auch im Nichtgebrauchszustand an der Pedalplatte montiert bleiben
kann und folglich auch in dem Abstellraum gelagert wird. Damit wird
es vermieden ein ständiges
an und abmontieren der Eingabeeinheiten vornehmen zu müssen. Durch
die Doppelfunktion des Sitzbereiches (Spielbetrieb und Verwendung
an einem Tisch) werden zwei Vorrichtungen quasi auf minimalem Raum
reduziert.
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Alternativ
oder zusätzlich
zur lösbaren
Befestigung des Auslegers am Stuhl ist es vorteilhaft, wenn zumindest
Teile des Auslegers klappbar, teleskopierbar und/oder zusammenrollbar
ausgebildet sind. Grundsätzlich
ist es nicht notwendig den Ausleger vom Stuhl zu lösen um letzteren
an einem Tisch verwenden zu können.
Es kann auch ausreichen, wenn der Ausleger z. B. nach Art eines
Teleskops in sich zusammenschiebbar ist und damit die Länge des
Auslegers derart reduziert wird, dass der Träger der Pedalplatte unter die
Sitzfläche
verlagert wird, so dass eine ausreichende Beinfreiheit für ein komfortables
Sitzen an einem Tisch gewährleistet
ist.
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Insbesondere
bei der Variante des lösbar
am Stuhl befestigten Auslegers ist es vorteilhaft, an dem Stuhl
eine Verbindungsvorrichtung anzuordnen und über die Verbindungsvorrichtung
den Ausleger lösbar mit
dem Stuhl zu verbinden. Die Verbindungsvorrichtung kann eine Mechanik
umfassen, die den Ausleger kraft- oder
formschlüssig
lösbar
am Stuhl befestigt. Die Mechanik kann ferner über eine Handhabe bedient werden,
wobei die Handhabe und/oder die Verbindungsvorrichtung vorzugsweise
unter der Sitzfläche
angeordnet ist. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Handhabe
und/oder die Verbindungsvorrichtung derart unterhalb der Sitzfläche angeordnet,
dass diese von der Sitzfläche
verdeckt wird, so kann erreicht werden, dass die Handhabe und/oder
die Verbindungsvorrichtung im Ausleger abmontierten Zustand für einen
stehenden Betrachter des Stuhls nicht sichtbar sind/ist. Darüber hinaus kann
die Verbindungsvorrichtung lösbar
am Stuhl befestigt sein, damit wird es ermöglicht, den Ausleger samt Verbindungsvorrichtung
zu demontieren und an einen weiteren Stuhl zu montieren.
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Die
Befestigung der Verbindungsvorrichtung und oder des Auslegers an
dem Stuhl kann kraft- (z. B. Klemmbefestigung), form- (z. B. ein
Stift in einer Bohrung) und/oder stoffschlüssig (z. B. angeklebt) erfolgen.
Da der Stuhl neuerungsgemäß sowohl
für den Spielegebrauch
als auch für übliche Stuhlaufgaben geeignet
sein soll, ist es vorteilhaft, wenn die Verbindungsvorrichtung nach
Art eines Schnellverschlusses den Ausleger mit dem Stuhl verbindet.
Ein derartiger Schnellverschluss kann z. B. ein federvorgespannter
Stift sein, der den Ausleger formschlüssig (Stift in Bohrung) am
Stuhl befestigt. Dies ermöglicht sowohl
eine einfache Bedienung des Schnellverschlusses beispielsweise durch
eine geeignete Handhabe an dem der Bohrung abweisenden Ende des
Stiftes als auch beim Vorsehen mehrerer Bohrungen eine einfache
Längsverstellbarkeit
des Auslegers relativ zum Stuhl. Auch eine kraftschlüssige Klemmung,
z. B. mittels einer stirnseitig klemmenden Schraube die in einem
Feingewinde aufgenommen ist, kann als Fixierung dienen, hierdurch
wird insbesondere ein eventuelles Spiel von Ausleger und Verbindungsvorrichtung
unterbunden. Im letzteren Fall ist die Handhabe als Handgriff auf
dem Schraubkopf aufgebracht.
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Grundsätzlich kann
es sich bei dem neuerungsgemäßen Stuhl
um einen Sessel, einen vierbeinigen Stuhl, einen Freischwinger oder
einen Bürostuhl
handeln, letzterer zeichnet sich durch eine mittige Stuhlsäule aus,
wobei die Stuhlsäule
in ein z. B. kreuzartiges Fußgestell übergeht.
In der Regel ist die Stuhlsäule
im Wesentlichen senkrecht zur Aufstellfläche angeordnet. Die Stuhlsäule kann
vorzugsweise eine Höhenverlagerungsfunktion
des Sitzbereiches und/oder eine Verdrehfunktion des Sitzbereiches
erfüllen.
Die Höhenverlagerungsfunktion
kann auf konstruktiv einfache Weise über eine höhenverlagerbare Stuhlsäule zur
Höhenverstellung
der Sitzhöhe
realisiert werden. Insbesondere ein höhenverlagerbarer und drehbarer
Bürostuhl
bietet einen hohen Komfort während
der Tätigkeit
an einem Tisch und ist mit den neuerungsgemäßen Merkmalen, insbesondere
mit dem Ausleger, dazu geeignet zusätzlich ein geeigneter Spielestuhl
für die
Bedienung zumindest einer Pedalvorrichtung zu sein.
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Da
der neuerungsgemäße Stuhl
sowohl an einem Tisch als auch z. B. mit dem anmontierten Ausleger
vor einem Fernseher als Spielestuhl verwendbar ist, ist es vorteilhaft
an dem Fußgestell
des Stuhls wenigstens zwei zur Aufstellfläche hin gerichtete Rollen anzuordnen.
Dadurch, dass der Stuhl über
Rollen auf der Aufstellfläche
abgestützt
ist, kann der Stuhl komfortabel von einem Ort zu einem anderen verlagert
werden, zum Beispiel vom Schreibtisch des Arbeitszimmers ins Wohnzimmer
vor den Fernseher. Wenn der Stuhl bzw. sein Fußgestell Rollen aufweist ist
es vorteilhaft, hierbei wenigstens eine Rolle mit einer Stoppfunktion vorzusehen,
die bei einer definierten von der Sitzfläche auf die Aufstellfläche wirkenden
Last aktiv ist und eine Rollbewegung der Rollen verhindert. Dies
soll sicherstellen, dass der Stuhl nur dann rollbar ist, wenn der
Benutzer nicht darauf sitzt. Damit wird die Verletzungsgefahr während des
Spielbetriebs reduziert und die Gesamtvorrichtung steifer.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
ist der Stuhl so beschaffen, dass zumindest in der Gebrauchsstellung
des Auslegers der Sitzbereich mit dem Pedalträger relativ zueinander lagefixiert
verbunden ist. Der Sitzbereich bildet mit dem Pedalträger respektive
der auf dem Pedalträger
anzuordnenden Pedalvorrichtung eine starre oder steife Einheit. Dies
ist notwendig um eine zuverlässige
und genaue Bedienbarkeit der Pedalvorrichtung zu gewährleisten.
Insbesondere wenn der Stuhl eine Drehfunktion für den Sitzbereich innehat ist
es wichtig diese im Gebrauchszustand des Auslegers zu unterbinden
oder den Ausleger derart am Stuhl zu befestigten, dass die Drehfunktion
keine Verdrehung von Pedalplatte und Sitzbereich zulässt. Dies
kann konstruktiv einfach dadurch erreicht werden, indem der Ausleger
oberhalb der relativ zum Sitzbereich verdrehbaren Teile des Stuhls
an diesem befestigt ist.
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Vorzugsweise
weist der Ausleger wenigstens einen schaftartigen Basisträger auf,
auf dem ein einen Tisch umfassender Tischträger und/oder der die Pedalplatte
aufweisende Pedalträger
befestigt sind/ist. In einer besonderen Ausführungsform hat es sich als
vorteilhaft erwiesen, wenn an dem Basisträger wenigstens ein Stützenträger mit
zumindest einer Stütze
befestigt ist, welche den Basisträger zur Aufstellfläche hin
abstützt.
Insbesondere durch die Mindestsitzhöhe des Stuhls ist es vorteilhaft,
wenn zumindest eine Stütze
des Stützenträgers den
Basisträger
von der Aufstellfläche/-ebene
beabstandet, insbesondere in einem Abstand von 3–30 cm. Damit wird sowohl ein
Umkippen unterbunden, als auch ein sicherer Stand des mit dem Ausleger
versehenen Stuhls erreicht. Ferner kann es vorgesehen sein, dass
der durch die Stützen
bedingte Abstand des Basisträgers
von der Aufstellfläche
durch Veränderung der
Länge und/oder
der Ausrichtung der Stützen
des Stützenträgers variabel
einstellbar ist. Damit kann je nach Höhenlage des Sitzbereiches die
Abstützung des
Auslegers angepasst werden. Auch ist es vorteilhaft die Kontaktfläche der
Stützen
mit der Aufstellfläche
mit Reibungsbereichen zu versehen, die eine hohe Reibzahl aufweisen,
um einen sicheren Stand auf der Aufstellfläche zu erreichen.
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An
dem Basisträger
sind der Tischträger,
der Pedalträger
und/oder der Stützenträger lösbar befestigt,
so dass damit sowohl das Verpackungsvolumen bei Erstauslieferung
im Vormontagezustand, als auch das Lagerungsvolumen nach Demontage
auf ein Minimum reduzierbar ist. Auch eine Längsverschiebbarkeit und Arretierbarkeit
des Tischträgers, des
Pedalträgers
und/oder des Stützenträgers auf dem
Basisträger
wirkt sich positiv auf den neuerungsgemäßen Stuhl aus, da sich auf
diese Weise sowohl eine auf den jeweiligen Stuhlbenutzer und seiner
Körpermaße angepasste
Relativlänge
von Sitzfläche, Pedalträger und
Basisträger
als auch die Auslegerausrichtung einstellen lässt. Die Einstellbarkeit auf die
Körpermaße des Stuhlbenutzers
wird dadurch positiv beeinflusst, indem der Abstand und/oder die Ausrichtung
des Tischs des Tischträgers,
die Pedalplatte des Pedalträgers
relativ zum Basisträger
veränderbar
ist, dies kann über
im Stuhltischbereich bekannte Klemm-/-schwenkmechaniken erfolgen.
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Ferner
kann an dem Stuhl oder dem Ausleger eine Schaltungshalterung befestigt
sein, die zur Halterung einer eine Schaltung simulierenden Eingabeeinheit
des Rechners oder der Spielekonsole dient. Die Schaltungshalterung
ist vorzugsweise lösbar
befestigt und seitlich von der Sitzfläche angeordnet. Alternativ
ist die Schaltung mit auf dem Lenkradtisch angeordnet.
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Eine
weitere Ausbildung der Neuerung sieht vor, dass an dem Stuhl eine
Halterung angeordnet ist, die zur Aufnahme des in der Nichtgebrauchsstellung
des Auslegers aus der Verbindungsvorrichtung entkoppelten Auslegers
dient, wobei der Ausleger länglich
ausgebildet ist und in der in der Halterung aufgenommenen Position
so ausgerichtet ist, dass die Langsachse des Auslegers im wesentlichen parallel
zur Langsachse der Rückenlehne
des Stuhls oder parallel zur Längsachse
des Stuhls ausgerichtet ist. Zum Beispiel ist auf der von der Sitzfläche wegweisenden
Seite der Rückenlehne
eine Halterung angeordnet in die der Ausleger temporär fixierbar
ist und damit der Ausleger von auf dem Stuhl sitzenden Personen
nicht sichtbar ist. Diese Halterung ist derart ausgebildet, dass
neben dem Basisträger
auch weitere Dinge gehalten werden können, so zum Beispiel ein Sonnen-
oder Regenschirm.
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In
Ausgestaltung der Neuerung ist der Stuhl in Nichtgebrauchsstellung
des Auslegers an einem Tisch mit einer Mindesttischhöhe von 55
cm, insbesondere von einer Mindesttischhöhe von 65 cm gegenüber der
Aufstellfläche
angeordnet und somit für eine
auf dem Stuhl sitzende Person komfortabel verwendbar, so dass der
Person ein ausreichender Beinfreiraum gegeben wird. Vorteilhafterweise
weist der Beinfreiraum zwischen einer Oberkante der Sitzfläche und
einer Unterkante des Tisches einen Abstand von 15 bis 35 cm, insbesondere
18 bis 25 cm auf.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist der Ausleger so ausgerichtet, dass die Projektion seiner Langsachse
in die Aufstellfläche
der Projektion der Blickrichtung des Benutzers des Stuhls in die
Aufstellfläche
+45° bis –45°, insbesondere
+5° bis –5° entspricht.
Mit anderen Worten weist die Langsachse des Auslegers nur eine geringfügige Abweichung (wenn überhaupt)
gegenüber
der Blickrichtung der den Stuhl benutzenden Person auf Die Rückenlehne des
Stuhls ist vorteilhafter Weise in ihrem Winkel zum Sitzbereich verstellbar,
damit kann für
den Pedalbedienzustand ein größerer Winkel
eingestellt werden (rekliniertere Sitzhaltung) und im Nichtgebrauchszustand
des Auslegers, wenn der Stuhl z. B. an einem Tisch zum Einsatz kommt
kann eine aufrechtere Rückenlehnenposition
eingestellt werden (Winkel geringer gewählt).
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Auch
das Vorsehen einer Sperrvorrichtung um die Drehbarkeit der Sitzfläche relativ
zur Pedaleinheit zu unterbinden ist vorteilhaft. Beispielsweise
ist die Sperrvorrichtung als teleskopierbarer Spannstab ausgebildet,
der die Sitzbereichsunterseite mit der Aufstellfläche, dem
Fußgestell,
dem Ausleger und/oder mit Anbauteilen des Auslegers verdrehsicher
miteinander verbindet bzw. verspannt.
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Der
neuerungsgemäße Kerngedanke
wird auch bereits durch einen Ausleger zur Befestigung an einem
Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche erreicht, wobei an dem
Ausleger ein Pedalträger
angeordnet ist und auf dem Pedalträger eine Pedalvorrichtung befestigbar
ist und die Pedalvorrichtung als Eingabeeinheit eines Rechners oder
einer Spielekonsole ausgebildet ist.
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Die
Neuerung ist anhand von Ausführungsbeispielen
in den Zeichnungsfiguren näher
erläutert. Diese
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung eines neuerungsgemäßen Stuhls mit Ausleger in
Gebrauchsstellung des Auslegers;
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2 eine
schematische Darstellung des Stuhls aus 1 an einem
Tisch mit abgenommenem Ausleger (Nichtgebrauchsstellung des Auslegers);
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3 eine
schematische Darstellung des Stuhls in Nichtgebrauchsstellung des
Auslegers, wobei der Ausleger an einer Halterung an der Rückenlehne
des Stuhls in einer Lagerungsstellung gehalten ist;
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4 eine
schematische Darstellung des Stuhls in Gebrauchsstellung des Auslegers,
wobei der Ausleger am Fußgestell
des Stuhls befestigt ist;
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5 eine
schematische Darstellung des Stuhls in Gebrauchsstellung des Auslegers,
wobei eine Schaltungsvorrichtung an dem Ausleger gehalten ist;
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6 eine
schematische Draufsicht auf den neuerungsgemäßen Stuhl.
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Die
Zeichnungsfigur 1 zeigt einen Stuhl 1 an dem ein
Ausleger 2 befestigt ist, wobei an dem Ausleger 2 ein
Pedalträger 3 angeordnet
und auf dem Pedalträger 3 eine
Pedalvorrichtung 4 befestigbar ist und die Pedalvorrichtung 4 als
Eingabeeinheit eines Rechners 5 oder einer Spielekonsole
dient. Der Stuhl 1 weist einen Sitzbereich 6 auf,
der in einer Sitzhöhe 7 von
mindestens 35,00 cm über
einer Aufstellfläche 8 des
Stuhls 1 angeordnet ist und sich in einer Gebrauchsstellung
G (1) des Auslegers 2 von dem Sitzbereich 6 weg
erstreckt und in einer Nichtgebrauchsstellung N des Auslegers 2 in
seiner Richtung, Länge
und/oder seiner Anbindung zum Stuhl 1 relativ zur Gebrauchsstellung
G veränderbar und/oder
entkoppelbar ist, wie dies in 2 dargestellt
ist.
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Der
Ausleger 2 ist vorzugsweise schwenkbar um die Schwenkachse 39 an
der Verbindungsvorrichtung 9 befestigt, so dass der Ausleger
sich der Sitzhöhe 7 des
Stuhl anpassen kann, wie mit dem Pfeil 43 dargestellt.
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In
dem Ausführungsbeispiel
gemäß der Zeichnungsfiguren
ist der Ausleger 2 lösbar
an dem Stuhl 1 befestigt und wird in der Nichtgebrauchsstellung
N vom Stuhl 1 gelöst.
Die lösbare
Anbindung des Auslegers 2 erfolgt über eine Verbindungsvorrichtung 9,
diese kann beispielsweise als 4-Kant-Rohr ausgebildet sein. Der
Ausleger 2 kann zum Beispiel als ein schaftartiger Basisträger 10 ebenfalls
als 4-Kant-Rohr mit einem geringeren Durchmesser als das der Verbindungsvorrichtung 9 ausgebildet
sein. Im letztgenannten Fall kann der Basisträger 10 in den Innenraum
der Verbindungsvorrichtung 9 zumindest bereichsweise eingesetzt
werden. Vorteilhafterweise ist ein Anschlag (nicht dargestellt)
für den
Basisträger 10 im
Bereich der Verbindungsvorrichtung 9 vorgesehen. An dem
Basisträger 10 ist
ein einen Tisch 11a und eine Tischsäule 11b umfassender
Tischträger 12 und
ein eine Pedalplatte 13 aufweisender Pedalträger 3 befestigt.
Die Pedalvorrichtung 4 ist auf der Pedalplatte 13 befestigt, wobei
die Pedalplatte 13 einen Abstützbereich 14 aufweist,
der zur Abstützung
der Füße des Bedieners verwendet
wird.
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Vorzugsweise
sind der Tischträger 12 und der
Pedalträger 3 wiederum
als 4-Kant-Rohre
ausgebildet die einen geringfügig
größeren Durchmesser als
der Basisträger 10 aufweisen,
so dass die Träger 3, 12 auf
dem Basisträger 10 längsverschiebbar
nach Art von Hülsen
verlagerbar und mittels einer kraft- und/oder formschlüssigen Verbindung
(z. B. Stift in Bohrung bzw. Klemmschraube) arretierbar sind.
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Der
Tischträger 12 dient
zur Befestigung einer Lenkradvorrichtung 15. Die Lenkradvorrichtung 15 und
die Pedalvorrichtung 4 sind über Datenverbindungen 16, 16' mit einem Rechner 5 verbunden.
Der Rechner 5 ist mit einer Anzeigeeinheit 17 (Flachbildschirm,
Beamer, Monitore und dergleichen) über eine Datenverbindung 16'' verbunden. Die Datenverbindungen 16, 16' erlauben es
den Rechner 5 mit Inputsignalen ausgehend von einer Lenkradvorrichtung 15 und
einer Pedalvorrichtung 4 zu versorgen, die im Rechner 5 ausgewerteten
und errechneten Informationen werden via Datenverbindung 16'' an der Anzeigeeinheit 17 ausgegeben.
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An
dem Basisträger 10 ist
ferner ein Stützenträger 18 mit
einer Stütze 19 befestigt,
wobei die Stütze 19 den
Basisträger 10 zur
Aufstellfläche 8 hin
abstützt
und der Stützenträger 18 vergleichbar
wie die Träger 3, 12 aufgebaut
und an dem Basisträger 10 befestigt
ist, wobei die Befestigung der Träger 3, 12 und/oder 18 lösbar ausgebildet
ist. Die Stütze 19 beabstandet
den Basisträger 10 in
einem Abstand 33 von 3–30
cm auf Höhe
des Stützenträgers 18 von
der Aufstellfläche 8.
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In
der bevorzugten Ausführungsform
ist der Stuhl 1 als Bürodrehstuhl 1 ausgebildet,
wobei der Sitzbereich 6 an einem Sitzträger 20 befestigt ist
und der Sitzträger 20 über eine
Stuhlsäule 21 in
ein Fußgestell 22 übergeht
und dieses über
Rollen 23 auf der Aufstellfläche 8 aufgestellt
ist. Die Stuhlsäule 21 ist vorzugsweise
in ihrer Höhe
verlagerbar, sodass die Sitzhöhe 7 veränderbar
ist. Die Drehfunktion des Bürodrehstuhls 1 ist
vorzugsweise in der Stuhlsäule 21 integriert,
so dass der Sitzbereich 6 relativ zum Fußgestell 22 und
damit zur Aufstellfläche 8 drehbar
ist. Dies ist insbesondere für
die Nichtgebrauchsstellung N des Auslegers 2 von Vorteil,
wenn der Stuhl 1 z. B. an einem üblichen Tisch 24 verwendet
wird, vgl. Zeichnungsfigur 2. Hierzu ist anzumerken, dass
in 2 die Rückenlehne 40 einen
geringeren Winkel β mit
der Sitzfläche
einschließt
als in der Gebrauchsstellung G des Auslegers, siehe 1.
Ein üblicher Tisch 24 weist
eine Mindesttischhöhe 34 von
55 cm, insbesondere 65 cm gegenüber
der Aufstellfläche 8 auf.
Der Ausleger 2 wird samt der Eingabeeinheiten 4, 15, 38 von
dem Stuhl 1 über
die Verbindungsvorrichtung 9 abgenommen.
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Wie
durch die Sichtlinie 25 in Zeichnungsfigur 3 dargestellt
ist es von Vorteil, wenn die Verbindungsvorrichtung 9 derart
unterhalb des Sitzbereiches 6 angeordnet ist, dass für einen
stehenden Betrachter 26 die oberhalb der Sichtlinie 25 und
zugleich verdeckt unterhalb des Sitzbereiches 6 angeordnete
Verbindungsvorrichtung 9 nicht wahrnehmbar ist. Dies ist
insbesondere dann erreicht, wenn das von der Stuhlsäule 21 wegweisende
untere Ende 27 der Verbindungsvorrichtung 9 mit
dem verdeckenden Ende 28 des Sitzbereiches 6 eine
Sichtlinie 25 beschreibt und die Sichtlinie 25 einen
Winkel α von
weniger als 80°,
insbesondere von weniger als 45° mit der
Aufstellebene 8 einschließt.
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Ferner
geht aus Zeichnungsfigur 3 eine Halterung 29 zur
Aufnahme des (in der Nichtgebrauchsstellung N des Auslegers 2 aus
der Verbindungsvorrichtung 9 entkoppelten) Auslegers 2 hervor.
Der Ausleger 2 ist länglich
ausgebildet und in der Halterung 29 aufgenommenen Position
mit seiner Langsachse 30 im Wesentlichen parallel oder
in einem Winkel δ zur
Längsachse 31 des
Stuhls 1, der Stuhlsäule 21 oder
zur Langsachse 41 der Rückenlehne 40.
In der Darstellung ist die Halterung 29 an der Rückenlehne 40 des
Stuhls 1 angeordnet, so dass der Ausleger 2 für eine auf
dem Stuhl 1 sitzende Person (Blickrichtung B) nicht sichtbar
ist.
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Die
Verbindungsvorrichtung 9 ist, wie in den Zeichnungsfiguren
1–3 und
5 dargestellt, an dem Sitzträger 20 bzw.
an dem Sitzbereich 6 befestigt, da hierdurch auf einfache
Weise eine Verdrehsicherung zwischen dem Sitzbereich 6 und
den Eingabeeinheiten 4, 15 sichergestellt werden
kann. Im Fall der Ausführungsform
gemäß Zeichnungsfigur 4 bei
der die Verbindungsvorrichtung 9 am Fußgestell 22 befestigt ist,
ist es erforderlich die Drehfunktion des Stuhls 1 zu blockieren.
Zum Beispiel kann hierfür
eine Blockiermechanik (nicht dargestellt) in der Stuhlsäule 21 vorgesehen
oder eine Sperrvorrichtung 32 kraft- und/oder formschlüssig zwischen
die Unterseite des Sitzbereiches 6 und der Aufstellfläche 8,
dem Fußgestell 22 und/oder
dem Ausleger 10 oder an Anbauteilen 11a, 11b des
Auslegers befestigt sein.
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So
ist gemäß der in 4 dargestellten
Ausführungsform
eine als teleskopierbarer Spannstab 36 ausgebildete Sperrvorrichtung 32 zwischen
dem Sitzbereich 6 und dem Fußgestell 22 angeordnet,
die eine Verdrehung der beiden Verbindungspartner 6, 22 hemmt.
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Die
in Zeichnungsfigur 5 dargestellte Ausführungsform ist mit einer seitlich
vom Stuhl 1 angeordneten Schaltungshalterung 37 versehen,
auf der eine Schaltungsvorrichtung 38 befestigt ist. Ferner
entbehrt diese Ausführung
den Stützenträger 18,
damit ist der Basisträger 10 frei
schwebend. Der Ausleger schließt
einen Winkel δ von
8° mit der
Aufstellfläche 8 ein,
dies ermöglicht
eine angenehme Sitzposition zur Bedienung der Pedalvorrichtung 4.
Die Schaltungsvorrichtung 38 und eine Vibrationseinrichtung 44 sind über eine
Datenverbindung 16''', 16'''' mit dem Rechner 5 verbunden.
Grundsätzlich
können sämtliche
Datenverbindungen 16, 16', 16'', 16''', 16'''' als Kabel-,
Bluetooth-, Infrarot-, oder sonstige Verbindungen ausgebildet sein.
Die Vibrationseinrichtung 44 wirkt als Vibrationsaktuator
und initiiert Schwingungen um der auf dem Stuhl 1 sitzenden
Person ein haptisch wahrnehmbares Signal vom Rechner 5 zu übertragen.
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Alternativ
zu 4-Kantrohren für
den Ausleger 2, den Trägern 3, 12, 18 können auch
Profilstangen wie zum Beispiel ein Aluprofil, insbesondere ein so genanntes
Boschprofil verwendet werden.
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In
Zeichnungsfigur 6 ist der Stuhl aus der Vogelperspektive
dargestellt, die Längsachse 30 des Auslegers 2 ist
parallel zur Blickrichtung B der auf dem Stuhl sitzenden Person.
Trotz der dezentrierten Anordnung des Auslegers sind die Pedalplatte
und der Lenkradtisch mittig zur Längsachse 30 des Auslegers 2 platziert.