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DE202009006995U1 - Stuhl, Ausleger zur Befestigung an einem Stuhl - Google Patents

Stuhl, Ausleger zur Befestigung an einem Stuhl Download PDF

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DE202009006995U1
DE202009006995U1 DE202009006995U DE202009006995U DE202009006995U1 DE 202009006995 U1 DE202009006995 U1 DE 202009006995U1 DE 202009006995 U DE202009006995 U DE 202009006995U DE 202009006995 U DE202009006995 U DE 202009006995U DE 202009006995 U1 DE202009006995 U1 DE 202009006995U1
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C7/00Parts, details, or accessories of chairs or stools
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    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A47C15/00Other seating furniture
    • A47C15/004Seating furniture for specified purposes not covered by main groups A47C1/00 or A47C9/00

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  • Chair Legs, Seat Parts, And Backrests (AREA)

Abstract

Stuhl (1) an dem ein Ausleger (2) befestigt ist, wobei an dem Ausleger (2) ein Pedalträger (3) angeordnet und auf dem Pedalträger (3) eine Pedalvorrichtung (4) befestigbar ist und die Pedalvorrichtung (4) als eine Eingabeeinheit eines Rechners (5) oder einer Spielekonsole ausgebildet ist,
dadurch gekennzeichnet, dass
der Stuhl (1) einen Sitzbereich (6) aufweist, der in einer Sitzhöhe (7) von mindestens 35,00 cm über einer Aufstellfläche (8) des Stuhls (1) angeordnet ist und
der Ausleger (2) derart beweglich an dem Stuhl (1) befestigt ist, dass der Ausleger (2)
– in einer Gebrauchsstellung G des Auslegers (2) sich von dem Sitzbereich (6) weg erstreckt und
– in einer Nichtgebrauchsstellung N des Auslegers (2) in seiner Richtung, Länge und/oder seiner Anbindung zum Stuhl (1) relativ zur Gebrauchsstellung G veränderbar und/oder lösbar/entkoppelbar ist.

Description

  • Die Neuerung betrifft einen Stuhl an dem ein Ausleger befestigt ist, wobei an dem Ausleger ein Pedalträger angeordnet und auf dem Pedalträger eine Pedalvorrichtung befestigbar ist und die Pedalvorrichtung als Eingabeeinheit eines Rechners oder einer Spielekonsole ausgebildet ist. Ferner umfasst die Neuerung einen Ausleger, der an einen Stuhl ansetzbar ist.
  • Seit mehreren Jahren haben sich Computerspiele und Konsolenspiele des Genres Rennspiele, Autosimulatoren und/oder Flugsimulatoren etabliert, die nicht nur über einen Joystick oder eine Tastatur bedient werden können sondern hierfür als Eingabeeinheit, Lenkräder, Pedale und gelegentlich auch Schalthebel vorsehen um zum einen eine definierte und realitätsnähere Simulation zu ermöglichen und zum anderen mehrere Inputsignale gleichzeitig über Hände und Füße simultan empfangen und verarbeiten zu können.
  • Es ist aus dem Stand der Technik bekannt derartige Lenkräder an einem Tisch zu montieren und die Pedalvorrichtung auf den Boden zu stellen. Eine so vorgenommene Platzierung der Lenkradvorrichtung und der Pedalvorrichtung relativ zum Sitzbereich des Bedieners ist in der Regel nicht optimal, weil der am Tisch sitzende Bediener eine zu aufrechte Haltung einnimmt, insbesondere die Ausrichtung der Beine ist ungünstig.
  • Ferner sind aus dem Stand der Technik Sitzkonstruktionen bekannt die eine rekliniertere Sitzhaltung gewährleisten, dabei ist die Sitzfläche eines Sitzes über einen Rahmen im wesentlichen wenige Zentimeter über einer Aufstellfläche abgestützt und an dem Rahmen eine Pedalplatte angeordnet. Die Pedalplatte ist zur Befestigung einer Pedalvorrichtung vorgesehen, welche als Eingabeeinheit eines Rechners oder einer Konsole dient. Nachteilig bei derartigen Sitzkonstruktionen ist es, dass diese viel Raum einnehmen, da die Pedalplatte in einer Mindestweite von circa 70 cm von der Sitzfläche angeordnet werden muss, damit ein Bediener die Pedalvorrichtung komfortabel bedienen kann. Darüber hinaus ist es Nachteilig, dass derartige Sitzkonstruktionen ausschließlich für die Eingabezwecke und Bedürfnisse des Bedienens während des Spieles ausgelegt sind und der eigentliche Sitz der Sitzkonstruktion nicht für weitere Einsatzfelder eines Sitzes, z. B. für ein Arbeiten an einem Schreibtisch geeignet ist. Oft wird von der Benutzung oder Anschaffung derartiger Sitzkonstruktionen abgesehen, da auch diese im Nichtgebrauchszustand verhältnismäßig viel Lagerraum einnehmen und hierfür insbesondere in Kinderzimmern regelmäßig nicht ausreichend Raum zur Verfügung steht. Auch eine häufige Verlagerung der Sitzkonstruktion vom Lagerraum zum Verwendungsort ist aufgrund ihrer sperrigen Maße und des hohen Gewichts keine probate Alternative.
  • Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Stuhl an dem ein Ausleger befestigt ist mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruches 1 derart weiterzubilden, dass dieser sowohl für ein komfortables Bedienen zumindest einer über den Fuß zu bedienenden Eingabeeinheit (z. B. Pedal) als auch im Nichtbedienzustand der Eingabeeinheit für weitere Aufgaben (z. B. Arbeiten an einem Schreibtisch) verwendbar ist. Ferner ist es Aufgabe das Volumen und/oder die Fläche des Stuhls im Nichtgebrauchszustand (der Pedaleingabeeinheit) zu reduzieren.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Stuhl mit den Merkmalen des Anspruches 1, eine Anordnung gemäß Anspruch 34 sowie einen Ausleger gemäß Anspruch 35 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen 2–33.
  • Als Kern der Neuerung wird es angesehen, dass der Stuhl einen Sitzbereich aufweist, der in einer Sitzhöhe von mindestens 35,00 cm über einer Aufstellfläche des Stuhls angeordnet ist und der Ausleger derart an dem Stuhl befestigt ist, dass der Ausleger sich in einer Gebrauchsstellung des Ausleger von dem Sitzbereich weg erstreckt und in einer Nichtgebrauchsstellung des Auslegers in seiner Richtung, Länge und/oder Anbindung zum Stuhl relativ zur Gebrauchsstellung veränderbar und/oder entkoppelbar ist. Dadurch, dass die Sitzhöhe mindestens 35,00 cm beträgt ist es zwar mit mehr Material und Aufwand verbunden um einen „Spielesitz" mit Pedalträgerelementen in geeigneten Relativabständen zu bauen, jedoch kann ein Stuhl mit einer derartigen Mindestsitzhöhe auch für Arbeitstätigkeiten an z. B. einem Schreibtisch verwendet werden, wenn der Ausleger in seiner Richtung, Länge und/oder seiner Ankopplung zum Stuhl relativ zur Gebrauchsstellung veränderbar, insbesondere reduzierbar und/oder entkoppelbar ist.
  • Der neuerungsgemäße Stuhl wird auch als Spielstuhl, Spielestuhl, Gamersitz, Video Game Stuhl, Videospielstuhl und dergleichen bezeichnet.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Ausleger lösbar an dem Stuhl befestigt, so dass der Ausleger im Nichtgebrauchszustand von seiner vom Sitzbereich weg erstreckten Position vom Stuhl gelöst und z. B. in einen Abstellraum gestellt werden kann. Der vom Ausleger „befreite" Stuhl kann nun für übliche Stuhl-Zwecke wie das Arbeiten oder Essen an einem Tisch verwendet werden. Ein weiterer Vorteil des lösbar am Stuhl befestigten Auslegers ist es, dass zumindest die Pedalvorrichtung auch im Nichtgebrauchszustand an der Pedalplatte montiert bleiben kann und folglich auch in dem Abstellraum gelagert wird. Damit wird es vermieden ein ständiges an und abmontieren der Eingabeeinheiten vornehmen zu müssen. Durch die Doppelfunktion des Sitzbereiches (Spielbetrieb und Verwendung an einem Tisch) werden zwei Vorrichtungen quasi auf minimalem Raum reduziert.
  • Alternativ oder zusätzlich zur lösbaren Befestigung des Auslegers am Stuhl ist es vorteilhaft, wenn zumindest Teile des Auslegers klappbar, teleskopierbar und/oder zusammenrollbar ausgebildet sind. Grundsätzlich ist es nicht notwendig den Ausleger vom Stuhl zu lösen um letzteren an einem Tisch verwenden zu können. Es kann auch ausreichen, wenn der Ausleger z. B. nach Art eines Teleskops in sich zusammenschiebbar ist und damit die Länge des Auslegers derart reduziert wird, dass der Träger der Pedalplatte unter die Sitzfläche verlagert wird, so dass eine ausreichende Beinfreiheit für ein komfortables Sitzen an einem Tisch gewährleistet ist.
  • Insbesondere bei der Variante des lösbar am Stuhl befestigten Auslegers ist es vorteilhaft, an dem Stuhl eine Verbindungsvorrichtung anzuordnen und über die Verbindungsvorrichtung den Ausleger lösbar mit dem Stuhl zu verbinden. Die Verbindungsvorrichtung kann eine Mechanik umfassen, die den Ausleger kraft- oder formschlüssig lösbar am Stuhl befestigt. Die Mechanik kann ferner über eine Handhabe bedient werden, wobei die Handhabe und/oder die Verbindungsvorrichtung vorzugsweise unter der Sitzfläche angeordnet ist. In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Handhabe und/oder die Verbindungsvorrichtung derart unterhalb der Sitzfläche angeordnet, dass diese von der Sitzfläche verdeckt wird, so kann erreicht werden, dass die Handhabe und/oder die Verbindungsvorrichtung im Ausleger abmontierten Zustand für einen stehenden Betrachter des Stuhls nicht sichtbar sind/ist. Darüber hinaus kann die Verbindungsvorrichtung lösbar am Stuhl befestigt sein, damit wird es ermöglicht, den Ausleger samt Verbindungsvorrichtung zu demontieren und an einen weiteren Stuhl zu montieren.
  • Die Befestigung der Verbindungsvorrichtung und oder des Auslegers an dem Stuhl kann kraft- (z. B. Klemmbefestigung), form- (z. B. ein Stift in einer Bohrung) und/oder stoffschlüssig (z. B. angeklebt) erfolgen. Da der Stuhl neuerungsgemäß sowohl für den Spielegebrauch als auch für übliche Stuhlaufgaben geeignet sein soll, ist es vorteilhaft, wenn die Verbindungsvorrichtung nach Art eines Schnellverschlusses den Ausleger mit dem Stuhl verbindet. Ein derartiger Schnellverschluss kann z. B. ein federvorgespannter Stift sein, der den Ausleger formschlüssig (Stift in Bohrung) am Stuhl befestigt. Dies ermöglicht sowohl eine einfache Bedienung des Schnellverschlusses beispielsweise durch eine geeignete Handhabe an dem der Bohrung abweisenden Ende des Stiftes als auch beim Vorsehen mehrerer Bohrungen eine einfache Längsverstellbarkeit des Auslegers relativ zum Stuhl. Auch eine kraftschlüssige Klemmung, z. B. mittels einer stirnseitig klemmenden Schraube die in einem Feingewinde aufgenommen ist, kann als Fixierung dienen, hierdurch wird insbesondere ein eventuelles Spiel von Ausleger und Verbindungsvorrichtung unterbunden. Im letzteren Fall ist die Handhabe als Handgriff auf dem Schraubkopf aufgebracht.
  • Grundsätzlich kann es sich bei dem neuerungsgemäßen Stuhl um einen Sessel, einen vierbeinigen Stuhl, einen Freischwinger oder einen Bürostuhl handeln, letzterer zeichnet sich durch eine mittige Stuhlsäule aus, wobei die Stuhlsäule in ein z. B. kreuzartiges Fußgestell übergeht. In der Regel ist die Stuhlsäule im Wesentlichen senkrecht zur Aufstellfläche angeordnet. Die Stuhlsäule kann vorzugsweise eine Höhenverlagerungsfunktion des Sitzbereiches und/oder eine Verdrehfunktion des Sitzbereiches erfüllen. Die Höhenverlagerungsfunktion kann auf konstruktiv einfache Weise über eine höhenverlagerbare Stuhlsäule zur Höhenverstellung der Sitzhöhe realisiert werden. Insbesondere ein höhenverlagerbarer und drehbarer Bürostuhl bietet einen hohen Komfort während der Tätigkeit an einem Tisch und ist mit den neuerungsgemäßen Merkmalen, insbesondere mit dem Ausleger, dazu geeignet zusätzlich ein geeigneter Spielestuhl für die Bedienung zumindest einer Pedalvorrichtung zu sein.
  • Da der neuerungsgemäße Stuhl sowohl an einem Tisch als auch z. B. mit dem anmontierten Ausleger vor einem Fernseher als Spielestuhl verwendbar ist, ist es vorteilhaft an dem Fußgestell des Stuhls wenigstens zwei zur Aufstellfläche hin gerichtete Rollen anzuordnen. Dadurch, dass der Stuhl über Rollen auf der Aufstellfläche abgestützt ist, kann der Stuhl komfortabel von einem Ort zu einem anderen verlagert werden, zum Beispiel vom Schreibtisch des Arbeitszimmers ins Wohnzimmer vor den Fernseher. Wenn der Stuhl bzw. sein Fußgestell Rollen aufweist ist es vorteilhaft, hierbei wenigstens eine Rolle mit einer Stoppfunktion vorzusehen, die bei einer definierten von der Sitzfläche auf die Aufstellfläche wirkenden Last aktiv ist und eine Rollbewegung der Rollen verhindert. Dies soll sicherstellen, dass der Stuhl nur dann rollbar ist, wenn der Benutzer nicht darauf sitzt. Damit wird die Verletzungsgefahr während des Spielbetriebs reduziert und die Gesamtvorrichtung steifer.
  • In der bevorzugten Ausführungsform ist der Stuhl so beschaffen, dass zumindest in der Gebrauchsstellung des Auslegers der Sitzbereich mit dem Pedalträger relativ zueinander lagefixiert verbunden ist. Der Sitzbereich bildet mit dem Pedalträger respektive der auf dem Pedalträger anzuordnenden Pedalvorrichtung eine starre oder steife Einheit. Dies ist notwendig um eine zuverlässige und genaue Bedienbarkeit der Pedalvorrichtung zu gewährleisten. Insbesondere wenn der Stuhl eine Drehfunktion für den Sitzbereich innehat ist es wichtig diese im Gebrauchszustand des Auslegers zu unterbinden oder den Ausleger derart am Stuhl zu befestigten, dass die Drehfunktion keine Verdrehung von Pedalplatte und Sitzbereich zulässt. Dies kann konstruktiv einfach dadurch erreicht werden, indem der Ausleger oberhalb der relativ zum Sitzbereich verdrehbaren Teile des Stuhls an diesem befestigt ist.
  • Vorzugsweise weist der Ausleger wenigstens einen schaftartigen Basisträger auf, auf dem ein einen Tisch umfassender Tischträger und/oder der die Pedalplatte aufweisende Pedalträger befestigt sind/ist. In einer besonderen Ausführungsform hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn an dem Basisträger wenigstens ein Stützenträger mit zumindest einer Stütze befestigt ist, welche den Basisträger zur Aufstellfläche hin abstützt. Insbesondere durch die Mindestsitzhöhe des Stuhls ist es vorteilhaft, wenn zumindest eine Stütze des Stützenträgers den Basisträger von der Aufstellfläche/-ebene beabstandet, insbesondere in einem Abstand von 3–30 cm. Damit wird sowohl ein Umkippen unterbunden, als auch ein sicherer Stand des mit dem Ausleger versehenen Stuhls erreicht. Ferner kann es vorgesehen sein, dass der durch die Stützen bedingte Abstand des Basisträgers von der Aufstellfläche durch Veränderung der Länge und/oder der Ausrichtung der Stützen des Stützenträgers variabel einstellbar ist. Damit kann je nach Höhenlage des Sitzbereiches die Abstützung des Auslegers angepasst werden. Auch ist es vorteilhaft die Kontaktfläche der Stützen mit der Aufstellfläche mit Reibungsbereichen zu versehen, die eine hohe Reibzahl aufweisen, um einen sicheren Stand auf der Aufstellfläche zu erreichen.
  • An dem Basisträger sind der Tischträger, der Pedalträger und/oder der Stützenträger lösbar befestigt, so dass damit sowohl das Verpackungsvolumen bei Erstauslieferung im Vormontagezustand, als auch das Lagerungsvolumen nach Demontage auf ein Minimum reduzierbar ist. Auch eine Längsverschiebbarkeit und Arretierbarkeit des Tischträgers, des Pedalträgers und/oder des Stützenträgers auf dem Basisträger wirkt sich positiv auf den neuerungsgemäßen Stuhl aus, da sich auf diese Weise sowohl eine auf den jeweiligen Stuhlbenutzer und seiner Körpermaße angepasste Relativlänge von Sitzfläche, Pedalträger und Basisträger als auch die Auslegerausrichtung einstellen lässt. Die Einstellbarkeit auf die Körpermaße des Stuhlbenutzers wird dadurch positiv beeinflusst, indem der Abstand und/oder die Ausrichtung des Tischs des Tischträgers, die Pedalplatte des Pedalträgers relativ zum Basisträger veränderbar ist, dies kann über im Stuhltischbereich bekannte Klemm-/-schwenkmechaniken erfolgen.
  • Ferner kann an dem Stuhl oder dem Ausleger eine Schaltungshalterung befestigt sein, die zur Halterung einer eine Schaltung simulierenden Eingabeeinheit des Rechners oder der Spielekonsole dient. Die Schaltungshalterung ist vorzugsweise lösbar befestigt und seitlich von der Sitzfläche angeordnet. Alternativ ist die Schaltung mit auf dem Lenkradtisch angeordnet.
  • Eine weitere Ausbildung der Neuerung sieht vor, dass an dem Stuhl eine Halterung angeordnet ist, die zur Aufnahme des in der Nichtgebrauchsstellung des Auslegers aus der Verbindungsvorrichtung entkoppelten Auslegers dient, wobei der Ausleger länglich ausgebildet ist und in der in der Halterung aufgenommenen Position so ausgerichtet ist, dass die Langsachse des Auslegers im wesentlichen parallel zur Langsachse der Rückenlehne des Stuhls oder parallel zur Längsachse des Stuhls ausgerichtet ist. Zum Beispiel ist auf der von der Sitzfläche wegweisenden Seite der Rückenlehne eine Halterung angeordnet in die der Ausleger temporär fixierbar ist und damit der Ausleger von auf dem Stuhl sitzenden Personen nicht sichtbar ist. Diese Halterung ist derart ausgebildet, dass neben dem Basisträger auch weitere Dinge gehalten werden können, so zum Beispiel ein Sonnen- oder Regenschirm.
  • In Ausgestaltung der Neuerung ist der Stuhl in Nichtgebrauchsstellung des Auslegers an einem Tisch mit einer Mindesttischhöhe von 55 cm, insbesondere von einer Mindesttischhöhe von 65 cm gegenüber der Aufstellfläche angeordnet und somit für eine auf dem Stuhl sitzende Person komfortabel verwendbar, so dass der Person ein ausreichender Beinfreiraum gegeben wird. Vorteilhafterweise weist der Beinfreiraum zwischen einer Oberkante der Sitzfläche und einer Unterkante des Tisches einen Abstand von 15 bis 35 cm, insbesondere 18 bis 25 cm auf.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Ausleger so ausgerichtet, dass die Projektion seiner Langsachse in die Aufstellfläche der Projektion der Blickrichtung des Benutzers des Stuhls in die Aufstellfläche +45° bis –45°, insbesondere +5° bis –5° entspricht. Mit anderen Worten weist die Langsachse des Auslegers nur eine geringfügige Abweichung (wenn überhaupt) gegenüber der Blickrichtung der den Stuhl benutzenden Person auf Die Rückenlehne des Stuhls ist vorteilhafter Weise in ihrem Winkel zum Sitzbereich verstellbar, damit kann für den Pedalbedienzustand ein größerer Winkel eingestellt werden (rekliniertere Sitzhaltung) und im Nichtgebrauchszustand des Auslegers, wenn der Stuhl z. B. an einem Tisch zum Einsatz kommt kann eine aufrechtere Rückenlehnenposition eingestellt werden (Winkel geringer gewählt).
  • Auch das Vorsehen einer Sperrvorrichtung um die Drehbarkeit der Sitzfläche relativ zur Pedaleinheit zu unterbinden ist vorteilhaft. Beispielsweise ist die Sperrvorrichtung als teleskopierbarer Spannstab ausgebildet, der die Sitzbereichsunterseite mit der Aufstellfläche, dem Fußgestell, dem Ausleger und/oder mit Anbauteilen des Auslegers verdrehsicher miteinander verbindet bzw. verspannt.
  • Der neuerungsgemäße Kerngedanke wird auch bereits durch einen Ausleger zur Befestigung an einem Stuhl nach einem der vorhergehenden Ansprüche erreicht, wobei an dem Ausleger ein Pedalträger angeordnet ist und auf dem Pedalträger eine Pedalvorrichtung befestigbar ist und die Pedalvorrichtung als Eingabeeinheit eines Rechners oder einer Spielekonsole ausgebildet ist.
  • Die Neuerung ist anhand von Ausführungsbeispielen in den Zeichnungsfiguren näher erläutert. Diese zeigen:
  • 1 eine schematische Darstellung eines neuerungsgemäßen Stuhls mit Ausleger in Gebrauchsstellung des Auslegers;
  • 2 eine schematische Darstellung des Stuhls aus 1 an einem Tisch mit abgenommenem Ausleger (Nichtgebrauchsstellung des Auslegers);
  • 3 eine schematische Darstellung des Stuhls in Nichtgebrauchsstellung des Auslegers, wobei der Ausleger an einer Halterung an der Rückenlehne des Stuhls in einer Lagerungsstellung gehalten ist;
  • 4 eine schematische Darstellung des Stuhls in Gebrauchsstellung des Auslegers, wobei der Ausleger am Fußgestell des Stuhls befestigt ist;
  • 5 eine schematische Darstellung des Stuhls in Gebrauchsstellung des Auslegers, wobei eine Schaltungsvorrichtung an dem Ausleger gehalten ist;
  • 6 eine schematische Draufsicht auf den neuerungsgemäßen Stuhl.
  • Die Zeichnungsfigur 1 zeigt einen Stuhl 1 an dem ein Ausleger 2 befestigt ist, wobei an dem Ausleger 2 ein Pedalträger 3 angeordnet und auf dem Pedalträger 3 eine Pedalvorrichtung 4 befestigbar ist und die Pedalvorrichtung 4 als Eingabeeinheit eines Rechners 5 oder einer Spielekonsole dient. Der Stuhl 1 weist einen Sitzbereich 6 auf, der in einer Sitzhöhe 7 von mindestens 35,00 cm über einer Aufstellfläche 8 des Stuhls 1 angeordnet ist und sich in einer Gebrauchsstellung G (1) des Auslegers 2 von dem Sitzbereich 6 weg erstreckt und in einer Nichtgebrauchsstellung N des Auslegers 2 in seiner Richtung, Länge und/oder seiner Anbindung zum Stuhl 1 relativ zur Gebrauchsstellung G veränderbar und/oder entkoppelbar ist, wie dies in 2 dargestellt ist.
  • Der Ausleger 2 ist vorzugsweise schwenkbar um die Schwenkachse 39 an der Verbindungsvorrichtung 9 befestigt, so dass der Ausleger sich der Sitzhöhe 7 des Stuhl anpassen kann, wie mit dem Pfeil 43 dargestellt.
  • In dem Ausführungsbeispiel gemäß der Zeichnungsfiguren ist der Ausleger 2 lösbar an dem Stuhl 1 befestigt und wird in der Nichtgebrauchsstellung N vom Stuhl 1 gelöst. Die lösbare Anbindung des Auslegers 2 erfolgt über eine Verbindungsvorrichtung 9, diese kann beispielsweise als 4-Kant-Rohr ausgebildet sein. Der Ausleger 2 kann zum Beispiel als ein schaftartiger Basisträger 10 ebenfalls als 4-Kant-Rohr mit einem geringeren Durchmesser als das der Verbindungsvorrichtung 9 ausgebildet sein. Im letztgenannten Fall kann der Basisträger 10 in den Innenraum der Verbindungsvorrichtung 9 zumindest bereichsweise eingesetzt werden. Vorteilhafterweise ist ein Anschlag (nicht dargestellt) für den Basisträger 10 im Bereich der Verbindungsvorrichtung 9 vorgesehen. An dem Basisträger 10 ist ein einen Tisch 11a und eine Tischsäule 11b umfassender Tischträger 12 und ein eine Pedalplatte 13 aufweisender Pedalträger 3 befestigt. Die Pedalvorrichtung 4 ist auf der Pedalplatte 13 befestigt, wobei die Pedalplatte 13 einen Abstützbereich 14 aufweist, der zur Abstützung der Füße des Bedieners verwendet wird.
  • Vorzugsweise sind der Tischträger 12 und der Pedalträger 3 wiederum als 4-Kant-Rohre ausgebildet die einen geringfügig größeren Durchmesser als der Basisträger 10 aufweisen, so dass die Träger 3, 12 auf dem Basisträger 10 längsverschiebbar nach Art von Hülsen verlagerbar und mittels einer kraft- und/oder formschlüssigen Verbindung (z. B. Stift in Bohrung bzw. Klemmschraube) arretierbar sind.
  • Der Tischträger 12 dient zur Befestigung einer Lenkradvorrichtung 15. Die Lenkradvorrichtung 15 und die Pedalvorrichtung 4 sind über Datenverbindungen 16, 16' mit einem Rechner 5 verbunden. Der Rechner 5 ist mit einer Anzeigeeinheit 17 (Flachbildschirm, Beamer, Monitore und dergleichen) über eine Datenverbindung 16'' verbunden. Die Datenverbindungen 16, 16' erlauben es den Rechner 5 mit Inputsignalen ausgehend von einer Lenkradvorrichtung 15 und einer Pedalvorrichtung 4 zu versorgen, die im Rechner 5 ausgewerteten und errechneten Informationen werden via Datenverbindung 16'' an der Anzeigeeinheit 17 ausgegeben.
  • An dem Basisträger 10 ist ferner ein Stützenträger 18 mit einer Stütze 19 befestigt, wobei die Stütze 19 den Basisträger 10 zur Aufstellfläche 8 hin abstützt und der Stützenträger 18 vergleichbar wie die Träger 3, 12 aufgebaut und an dem Basisträger 10 befestigt ist, wobei die Befestigung der Träger 3, 12 und/oder 18 lösbar ausgebildet ist. Die Stütze 19 beabstandet den Basisträger 10 in einem Abstand 33 von 3–30 cm auf Höhe des Stützenträgers 18 von der Aufstellfläche 8.
  • In der bevorzugten Ausführungsform ist der Stuhl 1 als Bürodrehstuhl 1 ausgebildet, wobei der Sitzbereich 6 an einem Sitzträger 20 befestigt ist und der Sitzträger 20 über eine Stuhlsäule 21 in ein Fußgestell 22 übergeht und dieses über Rollen 23 auf der Aufstellfläche 8 aufgestellt ist. Die Stuhlsäule 21 ist vorzugsweise in ihrer Höhe verlagerbar, sodass die Sitzhöhe 7 veränderbar ist. Die Drehfunktion des Bürodrehstuhls 1 ist vorzugsweise in der Stuhlsäule 21 integriert, so dass der Sitzbereich 6 relativ zum Fußgestell 22 und damit zur Aufstellfläche 8 drehbar ist. Dies ist insbesondere für die Nichtgebrauchsstellung N des Auslegers 2 von Vorteil, wenn der Stuhl 1 z. B. an einem üblichen Tisch 24 verwendet wird, vgl. Zeichnungsfigur 2. Hierzu ist anzumerken, dass in 2 die Rückenlehne 40 einen geringeren Winkel β mit der Sitzfläche einschließt als in der Gebrauchsstellung G des Auslegers, siehe 1. Ein üblicher Tisch 24 weist eine Mindesttischhöhe 34 von 55 cm, insbesondere 65 cm gegenüber der Aufstellfläche 8 auf. Der Ausleger 2 wird samt der Eingabeeinheiten 4, 15, 38 von dem Stuhl 1 über die Verbindungsvorrichtung 9 abgenommen.
  • Wie durch die Sichtlinie 25 in Zeichnungsfigur 3 dargestellt ist es von Vorteil, wenn die Verbindungsvorrichtung 9 derart unterhalb des Sitzbereiches 6 angeordnet ist, dass für einen stehenden Betrachter 26 die oberhalb der Sichtlinie 25 und zugleich verdeckt unterhalb des Sitzbereiches 6 angeordnete Verbindungsvorrichtung 9 nicht wahrnehmbar ist. Dies ist insbesondere dann erreicht, wenn das von der Stuhlsäule 21 wegweisende untere Ende 27 der Verbindungsvorrichtung 9 mit dem verdeckenden Ende 28 des Sitzbereiches 6 eine Sichtlinie 25 beschreibt und die Sichtlinie 25 einen Winkel α von weniger als 80°, insbesondere von weniger als 45° mit der Aufstellebene 8 einschließt.
  • Ferner geht aus Zeichnungsfigur 3 eine Halterung 29 zur Aufnahme des (in der Nichtgebrauchsstellung N des Auslegers 2 aus der Verbindungsvorrichtung 9 entkoppelten) Auslegers 2 hervor. Der Ausleger 2 ist länglich ausgebildet und in der Halterung 29 aufgenommenen Position mit seiner Langsachse 30 im Wesentlichen parallel oder in einem Winkel δ zur Längsachse 31 des Stuhls 1, der Stuhlsäule 21 oder zur Langsachse 41 der Rückenlehne 40. In der Darstellung ist die Halterung 29 an der Rückenlehne 40 des Stuhls 1 angeordnet, so dass der Ausleger 2 für eine auf dem Stuhl 1 sitzende Person (Blickrichtung B) nicht sichtbar ist.
  • Die Verbindungsvorrichtung 9 ist, wie in den Zeichnungsfiguren 1–3 und 5 dargestellt, an dem Sitzträger 20 bzw. an dem Sitzbereich 6 befestigt, da hierdurch auf einfache Weise eine Verdrehsicherung zwischen dem Sitzbereich 6 und den Eingabeeinheiten 4, 15 sichergestellt werden kann. Im Fall der Ausführungsform gemäß Zeichnungsfigur 4 bei der die Verbindungsvorrichtung 9 am Fußgestell 22 befestigt ist, ist es erforderlich die Drehfunktion des Stuhls 1 zu blockieren. Zum Beispiel kann hierfür eine Blockiermechanik (nicht dargestellt) in der Stuhlsäule 21 vorgesehen oder eine Sperrvorrichtung 32 kraft- und/oder formschlüssig zwischen die Unterseite des Sitzbereiches 6 und der Aufstellfläche 8, dem Fußgestell 22 und/oder dem Ausleger 10 oder an Anbauteilen 11a, 11b des Auslegers befestigt sein.
  • So ist gemäß der in 4 dargestellten Ausführungsform eine als teleskopierbarer Spannstab 36 ausgebildete Sperrvorrichtung 32 zwischen dem Sitzbereich 6 und dem Fußgestell 22 angeordnet, die eine Verdrehung der beiden Verbindungspartner 6, 22 hemmt.
  • Die in Zeichnungsfigur 5 dargestellte Ausführungsform ist mit einer seitlich vom Stuhl 1 angeordneten Schaltungshalterung 37 versehen, auf der eine Schaltungsvorrichtung 38 befestigt ist. Ferner entbehrt diese Ausführung den Stützenträger 18, damit ist der Basisträger 10 frei schwebend. Der Ausleger schließt einen Winkel δ von 8° mit der Aufstellfläche 8 ein, dies ermöglicht eine angenehme Sitzposition zur Bedienung der Pedalvorrichtung 4. Die Schaltungsvorrichtung 38 und eine Vibrationseinrichtung 44 sind über eine Datenverbindung 16''', 16'''' mit dem Rechner 5 verbunden. Grundsätzlich können sämtliche Datenverbindungen 16, 16', 16'', 16''', 16'''' als Kabel-, Bluetooth-, Infrarot-, oder sonstige Verbindungen ausgebildet sein. Die Vibrationseinrichtung 44 wirkt als Vibrationsaktuator und initiiert Schwingungen um der auf dem Stuhl 1 sitzenden Person ein haptisch wahrnehmbares Signal vom Rechner 5 zu übertragen.
  • Alternativ zu 4-Kantrohren für den Ausleger 2, den Trägern 3, 12, 18 können auch Profilstangen wie zum Beispiel ein Aluprofil, insbesondere ein so genanntes Boschprofil verwendet werden.
  • In Zeichnungsfigur 6 ist der Stuhl aus der Vogelperspektive dargestellt, die Längsachse 30 des Auslegers 2 ist parallel zur Blickrichtung B der auf dem Stuhl sitzenden Person. Trotz der dezentrierten Anordnung des Auslegers sind die Pedalplatte und der Lenkradtisch mittig zur Längsachse 30 des Auslegers 2 platziert.

Claims (35)

  1. Stuhl (1) an dem ein Ausleger (2) befestigt ist, wobei an dem Ausleger (2) ein Pedalträger (3) angeordnet und auf dem Pedalträger (3) eine Pedalvorrichtung (4) befestigbar ist und die Pedalvorrichtung (4) als eine Eingabeeinheit eines Rechners (5) oder einer Spielekonsole ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Stuhl (1) einen Sitzbereich (6) aufweist, der in einer Sitzhöhe (7) von mindestens 35,00 cm über einer Aufstellfläche (8) des Stuhls (1) angeordnet ist und der Ausleger (2) derart beweglich an dem Stuhl (1) befestigt ist, dass der Ausleger (2) – in einer Gebrauchsstellung G des Auslegers (2) sich von dem Sitzbereich (6) weg erstreckt und – in einer Nichtgebrauchsstellung N des Auslegers (2) in seiner Richtung, Länge und/oder seiner Anbindung zum Stuhl (1) relativ zur Gebrauchsstellung G veränderbar und/oder lösbar/entkoppelbar ist.
  2. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausleger (2) lösbar an dem Stuhl (1) befestigt ist.
  3. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest Teile des Auslegers (2) klappbar, teleskopierbar und/oder zusammenrollbar sind.
  4. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Stuhl (1) eine Verbindungsvorrichtung (9) angeordnet ist und die Verbindungsvorrichtung (9) den Ausleger (2) lösbar mit dem Stuhl (1) verbindet.
  5. Stuhl (1) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsvorrichtung (9) lösbar an dem Stuhl (1) befestigt ist.
  6. Stuhl (1) nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsvorrichtung (9) kraft-, form- und/oder stoffschlüssig an dem Stuhl (1) befestigt ist.
  7. Stuhl (1) nach einem der Ansprüche 4–6, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsvorrichtung (9) nach Art eines Schnellverschlusses den Ausleger (2) mit dem Stuhl (1) verbindet.
  8. Stuhl (1) nach einem der Ansprüche 4–7, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsvorrichtung (9) an dem den Sitzbereich (6) tragenden Stuhlrahmen (20) angeordnet ist.
  9. Stuhl (1) nach einem der Ansprüche 4–8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsvorrichtung (9) an wenigstens einer schaftartigen Stuhlsäule (21) des Stuhls (1), die sich im Wesentlichen senkrecht zur Aufstellfläche (8) erstreckt, angeordnet ist.
  10. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stuhl (1) ein kreuzartig ausgebildetes Fußgestell (22) umfasst, welches den Stuhl (1) gegenüber der Aufstellfläche (8) abstützt.
  11. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest in Gebrauchsstellung G des Auslegers (2) der Sitzbereich (6) mit dem Pedalträger (3) relativ zueinander lagefixiert verbunden ist.
  12. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausleger (2) wenigstens einen schaftartigen Basisträger (10) aufweist auf dem ein einen Lenkradtisch (24) umfassender Tischträger (12) und/oder der die Pedalplatte (13) aufweisende Pedalträger (3) befestigt ist/sind.
  13. Stuhl (1) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem Basisträger (10) wenigstens ein Stützenträger (18) mit zumindest einer Stütze (19) befestigt ist, welche den Basisträger (10) zur Aufstellfläche (8) hin abstützt.
  14. Stuhl (1) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Stütze (19) des Stützenträgers (18) den Basisträger (10) von der Aufstellfläche (8) beabstandet, insbesondere in einem Abstand (33) von 3–30 cm.
  15. Stuhl (1) nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Abstand (33) des Basisträgers (10) von der Aufstellfläche (8) durch Veränderung der Länge und/oder der Ausrichtung der Stützen (19) des Stützenträgers (18) variabel einstellbar ist.
  16. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Tischträger (12), der Pedalträger (3) und/oder der Stützenträger (18) lösbar an dem Basisträger (10) befestigt sind/ist.
  17. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Tischträger (12), der Pedalträger (3), und/oder der Stützenträger (18) längsverschiebbar und arretierbar auf dem Basisträger (10) gelagert sind/ist.
  18. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Lenkradtisch (11a) des Tischträgers (12) und/oder die Pedalplatte (13) des Pedalträgers (3) und/oder die Stützen (19) des Stützenträgers (18) in ihrem Abstand und/oder ihrer Ausrichtung relativ zum Basisträger (10) veränderbar sind/ist.
  19. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Stuhl (1), dem Basisträger (10) und/oder dem Tischträger (12) eine Schaltungshalterung (37) befestigt ist, die zur Halterung einer eine Schaltungsvorrichtung (38) simulierenden Eingabeeinheit des Rechners (5) oder der Spielekonsole dient.
  20. Stuhl (1) nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass die Schaltungshalterung (37) lösbar befestigt ist.
  21. Stuhl (1) nach einem der Ansprüche 4–20, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsvorrichtung (9) als Drehlager ausgebildet ist und der Ausleger (2) über das Drehlager um wenigstens eine im Wesentlichen parallel zur Aufstellfläche (8) verlaufende Schwenkachse (39) drehbar am Stuhl (1) gelagert ist.
  22. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Stuhl (1) eine höhenverlagerbare Stuhlsäule (21) zur Höhenverstellung der Sitzhöhe (7) umfasst.
  23. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitzbereich (6) über eine Stuhlsäule (21) die in ein Fußgestell (22) übergeht, gegenüber der Aufstellfläche (8) abgestützt ist.
  24. Stuhl (1) nach Anspruch 10, 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitzbereich (6) relativ zum Fußgestell (22) drehbar gelagert ist.
  25. Stuhl (1) nach einem der Ansprüche 10, 22, 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Fußgestell (22) wenigstens zwei zur Aufstellfläche (8) hin gerichtete Rollen (23) angeordnet sind.
  26. Stuhl (1) nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens eine Rolle (23) mit einer Stoppfunktion versehen ist, die bei einer definierten, von dem Sitzbereich (6) auf die Aufstellfläche (8) wirkenden Last aktiv ist und eine Rollbewegung der Rollen (23) verhindert.
  27. Stuhl (1) nach einem der Ansprüche 4–26, dadurch gekennzeichnet, dass – an dem Stuhl (1) eine Halterung (29) zur Aufnahme des in der Nichtgebrauchsstellung N aus der Verbindungsvorrichtung (9) entkoppelten Ausleger (2) dient und – der Ausleger (2) länglich ausgebildet ist und – in der in der Halterungen (29) aufgenommenen Position die Langsachse (30) des Auslegers (2) im Wesentlichen parallel zur Längsachse (40) einer Rückenlehne (41) des Stuhls (1) und/oder parallel zur Längsachse (31) des Stuhls (1) ausgerichtet ist.
  28. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausleger (2) im Gebrauchszustand G so ausgerichtet ist, dass die Projektion seiner Längsachse (30) in die Aufstellebene (8) der Projektion der Blickrichtung B des Benutzers des Stuhls in die Aufstellebene (8) +45° bis –45°, insbesondere +5° bis –5° entspricht.
  29. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausleger (2) den Sitzbereich (6) verdrehsicher mit der Aufstellfläche (8) und/oder dem Fußgestell (22) verbindet.
  30. Stuhl (1) nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausleger (2) Reibungsbereiche (42) aufweist, die die Verdrehsicherung des Sitzbereiches (6) mit der Aufstellfläche (8) und/oder dem Fußgestell (22) gewährleisten.
  31. Stuhl (1) nach einem der Ansprüche 10–33, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindungsvorrichtung (9) am Fußgestell (22) befestigt ist.
  32. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Rückenlehne (40) des Stuhl (1) in seinem Winkel β zum Sitzbereich (6) verstellbar ist.
  33. Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausleger (2) mit der Aufstellfläche (8) einen Winkel δ von 10–35°, insbesondere 15–22° einschließt.
  34. Anordnung umfassend einen Stuhl (1) und einen an diesen lösbar, klappbar und/oder schwenkbar befestigten Ausleger (2), wobei der Stuhl (1) und/oder der Ausleger (2) nach einem der vorhergehenden Ansprüche ausgebildet ist.
  35. Ausleger (2) zur Befestigung an einem Stuhl (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche wobei an dem Ausleger (2) ein Pedalträger (3) angeordnet ist und auf dem Pedalträger (3) eine Pedalvorrichtung (4) befestigbar ist und die Pedalvorrichtung als Eingabeeinheit eines Rechners (5) oder einer Spielekonsole ausgebildet ist.
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