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DE102023000228A1 - Sitzgelegenheit mit einem pendelnd aufgehängten Sitzteil - Google Patents

Sitzgelegenheit mit einem pendelnd aufgehängten Sitzteil Download PDF

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DE102023000228A1
DE102023000228A1 DE102023000228.3A DE102023000228A DE102023000228A1 DE 102023000228 A1 DE102023000228 A1 DE 102023000228A1 DE 102023000228 A DE102023000228 A DE 102023000228A DE 102023000228 A1 DE102023000228 A1 DE 102023000228A1
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Germany
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seat
pendulum
joint
seating
seat part
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DE102023000228.3A
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C3/00Chairs characterised by structural features; Chairs or stools with rotatable or vertically-adjustable seats
    • A47C3/02Rocking chairs
    • A47C3/025Rocking chairs with seat, or seat and back-rest unit elastically or pivotally mounted in a rigid base frame
    • A47C3/0255Rocking chairs with seat, or seat and back-rest unit elastically or pivotally mounted in a rigid base frame pivotally mounted in the base frame, e.g. swings
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47CCHAIRS; SOFAS; BEDS
    • A47C9/00Stools for specified purposes
    • A47C9/02Office stools; Workshop stools

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  • Chairs Characterized By Structure (AREA)

Abstract

Die Erfindung betrifft eine Sitzgelegenheit, insbesondere einen ergonomischen Sitzhocker (10) umfassend einen Sitzteil (16) mit einer Sitzfläche (32) und einen Fußteil (12) mit einer Abstellfläche (18), wobei der Sitzteil (16) über drei oder mehr Pendelglieder (14) pendelnd am Fußteil (12) aufgehängt ist und wobei ein oberes Ende jedes Pendelgliedes (14) durch ein oberes Gelenk (50) mit dem Fußteil (12) und ein unteres Ende jedes Pendelgliedes (14) durch ein unteres Gelenk (50) mit dem Sitzteil (16) verbunden ist. Zur Verbesserung des Sitzkomforts und der Beweglichkeit wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, dass die Sitzfläche (32) allgemein parallel zur Abstellfläche (18) aus einer zentralen Ruhestellung des Sitzteils (16) heraus in alle Richtungen frei beweglich ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Sitzgelegenheit mit einem zum Sitzen dienenden Sitzteil, der an der Oberseite eine Sitzfläche aufweist, und einem zum Abstellen des Sitzmöbels auf einem Untergrund dienenden Fußteil, der an der Unterseite eine Abstellfläche aufweist. Der Sitzteil ist über drei oder mehr Pendelglieder pendelnd am Fußteil aufgehängt, wobei jeweils ein oberes Ende jedes Pendelgliedes durch ein oberes Gelenk mit dem Fußteil und ein unteres Ende jedes Pendelgliedes durch ein unteres Gelenk mit dem Sitzteil verbunden ist.
  • Als Schaukel- oder Schwingstühle ausgebildete Sitzgelegenheiten oder Sitzmöbel der eingangs genannten Art sind bereits seit langem bekannt, zum Beispiel aus der CH 40750 A, DE 29717237 U1 , DE 2200116 C3 , GB 696 239 A , GB 574 307 A oder EP 1022969 B1 . Bei den bekannten Schaukel- oder Schwingstühlen sind die oberen und unteren Gelenke als Schwenkgelenke ausgebildet, so dass die Pendelglieder nur in einer einzigen Ebene schwenkbar sind und der Sitzteil mit der Sitzfläche nur in einer einzigen Richtung vor und zurück pendelt. Eine schwingende Bewegung in einer weiteren Richtung ist nicht vorgesehen oder soll sogar ausdrücklich vermieden werden.
  • Weiter ist es auch bereits bekannt, einen Sitzhocker und speziell einen ergonomischen Sitzhocker für den Arbeitsplatz mit einem pendelnd beweglichen Sitzteil auszustatten. Zum Beispiel besitzt ein von der Firma Aeris unter dem Namen Swopper vertriebener Sitzhocker einen dreidimensional in alle Richtungen schwingenden gefederten und höhenverstellbaren Sitzteil, der entgegen der Rückstellkraft einer Feder um einen bodennahen Punkt kippbar ist. Ein ähnlicher Sitzhocker ist in der EP 0808116 B1 beschrieben. Solche Sitzhocker sollen am Arbeitsplatz für eine uneingeschränkte Bewegungsfreiheit sorgen und eine aufrechte und gesunde Sitzhaltung sowie den natürlichen Bewegungsdrang des Menschen fördern und damit Verspannungen und Schmerzen vorbeugen. Durch Verzicht auf eine Rückenlehne übernimmt die Rücken- und Bauchmuskulatur die Stützfunktion des Oberkörpers, wodurch der Rücken trainiert und die Wirbelsäule entlastet wird. Außerdem verbessert sich die Atmung und das Gehirn wird mit ausreichend Sauerstoff versorgt.
  • Bei diesen Sitzhockern wird als nachteilig angesehen, dass im unbelasteten Zustand des Sitzteils bei jeder Kippbewegung aus der aufrechten Ruhelage des Sitzteils eine der Rückstellkraft entgegenwirkende Kraft aufgebracht werden muss. Als weiterer Nachteil wird angesehen, dass infolge der Kippbewegung des Sitzteils um einen einzigen bodennahen Kipppunkt die Sitzfläche bei jeder Auslenkung aus der Ruhelage eine gebogene konvexe Bahn durchläuft, wobei sich der Neigungswinkel der Sitzfläche nicht unerheblich verändert, was eine auf dem Hocker sitzende Person dazu zwingt, die Haltung ihres Oberkörpers entsprechend anzupassen. Beides beeinträchtigt den Sitzkomfort. Darüber hinaus sind der Aufwand für die Herstellung derartiger Sitzhocker und damit die Kosten erheblich.
  • Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Beweglichkeit und den Sitzkomfort mit relativ einfachen Mitteln zu verbessern.
  • Zur Lösung dieser Aufgabe wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, die bevorzugt als Sitzhocker ausgebildete Sitzgelegenheit der eingangs genannten Art dahingehend zu modifizieren, dass die Sitzfläche allgemein parallel zur Abstellfläche aus einer zentralen Ruhestellung heraus in alle Richtungen frei beweglich ist, und zwar innerhalb eines allgemein kreisförmigen Bewegungsbereichs.
  • Eine zur Abstellfläche parallele Bewegung ist eine horizontale Bewegung, wenn der Fußteil der Sitzgelegenheit wie üblich auf einem ebenen horizontalen Untergrund abgestellt worden ist und die Abstellfläche somit horizontal ausgerichtet ist. Daher wird im Folgenden häufig nur von einer horizontalen Bewegung oder Beweglichkeit statt von einer zur Abstellfläche allgemein parallelen Bewegung bzw. Beweglichkeit gesprochen.
  • Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, dass durch eine horizontale bzw. zur Abstellfläche allgemein parallele Beweglichkeit der Sitzfläche ähnlich wie bei den zuvor genannten ergonomischen Sitzhockern auch deren Vorteile erzielt werden, vor allem eine Bewegungsfreiheit in allen horizontalen Richtungen, die dem natürlichen Bewegungsdrang des Menschen entgegenkommt und Verspannungen vorbeugt, jedoch mit einer aufrechten und gesunden Sitzhaltung, die bei einer Auslenkung des Sitzteils aus der Ruhestellung keine Anpassung der Haltung des Oberkörpers erforderlich macht. Hinzu kommt ein höherer Sitzkomfort, weil die Wirbelsäule beim Sitzen ohne Kraftanstrengung in Bewegung gehalten werden kann.
  • Frei beweglich heißt im Kontext dieser Patentanmeldung, dass im unbelasteten Zustand des Sitzteils einer Bewegung der Sitzfläche aus der Ruhestellung weder eine Federkraft noch eine nennenswerte Reibkraft entgegenwirkt. Wenn der Sitzteil im unbelasteten Zustand in einer beliebigen, zur Abstellfläche parallelen Richtung angestoßen wird, dann führt er allgemein in dieser Richtung eine schwingende Bewegung aus, deren Amplitude infolge der Reibung in den Gelenken abnimmt. Der Bewegungspfad des Sitzteils kann während der Schaukelbewegung geringfügig von der Stoßrichtung abweichen. Nach einigen Sekunden kommt der Sitzteil wieder in der Ruhestellung zur Ruhe. Das Schwingungsverhalten des Sitzteils entspricht im Wesentlichen demjenigen einer an drei oder mehr Punkten an Seilen frei schwingend aufgehängten Schaukel, wodurch für eine uneingeschränkte Bewegungsfreiheit gesorgt wird. Jedoch befindet sich die Aufhängung bei der erfindungsgemäßen Sitzgelegenheit vollständig unterhalb der Sitzfläche.
  • Die Rückführung des Sitzteils in seine Ruhestellung erfolgt allein durch die Gewichtskraft des pendelnd aufgehängten Sitzteils, dessen Schwerpunkt sich in der Ruhelage in der tiefsten Stellung befindet. Dazu sind die Drehpunkte der beiden am oberen und am unteren Ende jedes Pendelglieds angeordneten Gelenke vorzugsweise in der Ruhestellung senkrecht übereinander angeordnet, wenn die Abstellfläche des Fußteils auf einer ebenen horizontalen Oberfläche steht.
  • Wenn die Sitzfläche in einer beliebigen Richtung parallel zur Auflagefläche, d.h. bei ebener horizontaler Auflagefläche in einer beliebigen horizontalen Richtung aus der Ruhelage heraus ausgelenkt wird, dann wird der Schwerpunkt des Sitzteils geringfügig angehoben. Infolge einer sehr geringen Reibung in den Gelenken erfordert eine Auslenkung aus der Ruhestellung nur eine sehr geringe Krafteinleitung, solange der Sitzteil unbelastet ist, d.h. solange keine Person auf dem Sitzteil sitzt.
  • Wenn eine Person auf der Sitzgelegenheit sitzt, muss bei einer Bewegung aus der Ruhestellung, bei der sich der Schwerpunkt der Person von der Ruhestellung entfernt, auch der Körper der Person um ein geringes Maß angehoben werden. Da es sich dabei jedoch nur um einen oder zwei Zentimeter handelt, ist auch in diesem Fall die Auslenkkraft gering. Sie wird zum Beispiel durch Anspannen von Muskeln in den Beinen der Person aufgebracht.
  • Damit bietet die Sitzgelegenheit einen sehr hohen Sitzkomfort, weil die auf dem Sitzhocker sitzende Person ihre Wirbelsäule beim Sitzen in Bewegung halten kann, ohne dass eine Kraftanstrengung erforderlich ist. Eine derartige Beweglichkeit fördert den natürlichen Bewegungsdrang des Menschen und beugt damit Verspannungen und Schmerzen vor, die in besonderem Maße bei einer stets gleichbleibenden und unbewegten Sitzhaltung hervorgerufen werden.
  • Wegen der geringen Reibung in den Gelenken reicht andererseits die geringfügige Anhebung des Schwerpunkts des Sitzteils aus, um den Sitzteil sowohl im unbelasteten und im belasteten Zustand stets selbsttätig in die Ruhestellung zurück zu bewegen, wenn er nicht mehr in der ausgelenkten Stellung festgehalten wird.
  • Die Sitzfläche kann sich gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung innerhalb des allgemein kreisförmigen Bewegungsbereichs allgemein parallel zur Abstellfläche entlang von beliebigen Kurvenbahnen bewegen und dabei eine schwingende Bewegung ausführen. Mit anderen Worten kann ein Punkt auf der Sitzfläche, z.B. der Mittelpunkt der Sitzfläche, innerhalb des allgemein kreisförmigen Bewegungsbereichs der Sitzfläche beliebige allgemein horizontale Kurvenbahnen durchlaufen, je nachdem aus welcher Richtung eine Kraft auf den Sitzteil ausgeübt wird.
  • Eine weitere bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung sieht vor, dass die Sitzfläche in einer zur Abstellfläche allgemein parallelen Sitzebene in alle Richtungen um etwa dasselbe Maß aus der Ruhestellung heraus auslenkbar ist. Dies hat den Vorteil, dass die Sitzgelegenheit in jeder beliebigen Drehausrichtung benutzt werden kann und zum Gebrauch nicht in eine spezielle Lage oder Ausrichtung gedreht werden braucht.
  • Vorzugsweise durchläuft ein beliebiger Punkt der Sitzfläche bei einer horizontalen Auslenkung der Sitzfläche aus der Ruhestellung in einer beliebigen radialen Richtung bei Betrachtung in einer vertikalen Projektion eine flache konkave Kurvenbahn, anders als bei den eingangs genannten ergonomischen Sitzhockern, wo die Kurvenbahn konvex nach oben gewölbt ist. Das hat zur Folge, dass sich der Sitzteil von selbst in seine energetisch günstigste Ruhestellung zurückbewegt, ohne dass dazu die Kraft einer Rückstellfeder erforderlich ist.
  • Die erfindungsgemäße Beweglichkeit des Sitzteils wird gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung dadurch erreicht, dass die oberen und die unteren Gelenke jeweils drei Gelenkfreiheitsgrade aufweisen. Dadurch können die Pendelglieder nicht nur wie bei den eingangs erwähnten Schaukelstühlen in Bezug zum Sitzteil bzw. zum Fußteil in einer einzigen Schwenkebene verschwenkt werden, sondern darüber hinaus auch aus der Schwenkebene ausgelenkt werden. Das Schwenkmaß der Pendelglieder ist in den verschiedenen Schwenkrichtungen vorteilhaft etwa gleich groß.
  • Die oberen und unteren Gelenke weisen vorteilhaft jeweils ein mit dem Fußteil bzw. dem Sitzteil verbundenes Gelenkteil und ein mit einem der Pendelglieder verbundenes Gelenkteil auf, wobei beide Gelenkteile aufeinander gleitende, vorzugsweise gerundete Gelenkoberflächen aufweisen. Bevorzugt sind einige oder sämtliche der Gelenke Kugelgelenke, jedoch können als Gelenk mit drei Gelenkfreiheitsgraden auch zwei sich durchsetzende Ringe verwendet werden, die vorzugsweise zwei zueinander senkrechte vertikale Ebenen aufspannen und mit ihren inneren Umfangsflächen gegeneinander anliegen. Eine weitere Alternative sind zum Beispiel Gelenke, bei denen das mit dem Sitz- oder Fußteil verbundene Gelenkteil ein Zapfen mit einer zylindrischen, konvexen oder konkaven Umfangsfläche ist und das mit dem benachbarten Ende des Pendelglieds verbundene andere Gelenkteil eine den zapfen aufnehmende Bohrung mit einer entsprechenden zylindrischen, konvexen oder konkaven Umfangsfläche aufweist, wobei der Durchmesser der Bohrung um einiges größer als der Zapfendurchmesser ist, um eine Neigung der Bohrungsachse zur Zapfenachse und damit drei Gelenkfreiheitsgrade zu ermöglichen. Eine noch andere Möglichkeit besteht in der Verwendung von kurzen Federdrähten, deren eines Ende in einer axialen Bohrung im oberen bzw. unteren im Ende eines z.B. als Pendelstange ausgebildeten Pendelgliedes unbeweglich verankert ist und deren anderes Ende in einer gegenüberliegenden fluchtenden axialen Bohrung der Halterung des Fußteils bzw. eines Fußauslegers des Sitzteils unbeweglich verankert ist.
  • Die beste Lösung sind jedoch Kugelgelenke, bei denen die sphärischen Oberflächen der Gelenkteile spielfrei aufeinander gleiten. Die Kugelgelenke sind vorzugsweise so angebracht, dass ihr mit dem Fußteil bzw. mit dem Sitzteil verbundenes Gelenkteil eine äußere sphärische Oberfläche und ihr mit einem der Pendelglieder verbundenes Gelenkteil eine innere sphärische Oberfläche aufweist, da die Kugelgelenke in dieser Konfiguration größere vertikale Lasten aufnehmen können.
  • Die oberen und die unteren Gelenke sind zweckmäßig in gleichen Winkelabständen und auch in gleichen Abständen um eine zur Abstellfläche senkrechte Mittel- oder Drehachse des Sitzteils herum angeordnet, wodurch die Beweglichkeit des Sitzteils in allen Richtungen gleichmäßiger gemacht werden kann. Eine geringfügige Abweichung von der Parallelität der Pendelglieder bzw. der Verbindungslinien zwischen Gelenkmittelpunkten von gepaarte oberen und unteren Gelenken ist grundsätzlich möglich. Dies würde zu einer etwas anderen Dynamik führen, bei der die ausgelenkte Sitzfläche nicht immer parallel zur Sitzfläche in der Ruhestellung ist, was aber nicht notwendigerweise nachteilig ist.
  • Die Drehpunkte der beiden am oberen und am unteren Ende jedes Pendelglieds angeordneten Gelenke sind in der Ruhestellung der Sitzfläche und des Sitzteils bevorzugt senkrecht übereinander angeordnet, was für eine besonders vorteilhafte Kinematik der Pendelbewegung sorgt. Aber auch hier sind geringfügige Abweichungen möglich.
  • Vorteilhaft umfasst der Sitzteil eine unterhalb der Sitzfläche angeordnete Teleskopsäule zur Höhenverstellung des Sitzteils entlang einer Längsmittelachse der Teleskopsäule und des Sitzteils. Die Teleskopsäule umfasst zwei in Bezug zueinander axial bewegliche Teile, nämlich ein äußeres Teleskoprohr und eine innere Teleskopstange, die in Bezug zueinander bevorzugt auch um die Längsmittelachse der Teleskopsäule drehbar sind, so dass sich die Sitzfläche um diese Achse frei drehen lässt. Die Teleskopsäule ist zweckmäßig als Gasfeder ausgebildet, in der ein unter Druck stehendes Gas bei der Höhenverstellung die Teleskopstange und den Sitz mit der Sitzfläche in Bezug zum Teleskoprohr nach oben drückt oder als Federung dienen kann.
  • Der Fußteil umfasst vorteilhaft ein starres metallisches Gestell mit einem ring- oder rahmenförmigen oberen Ende, an dem der Sitzteil pendelnd aufgehängt ist. Dieser wiederum weist am unteren Ende einen an den Pendelgliedern aufgehängten Fuß auf, von dem aus sich das Teleskoprohr nach oben durch das ring- oder rahmenförmige obere Ende des Fußteils hindurch erstreckt.
  • Bei den Pendelgliedern zwischen den oberen und unteren Gelenken handelt es sich vorzugsweise um starre gerade Pendelstangen, die in der Ruhestellung des Sitzteils vertikal bzw. senkrecht zur Abstellfläche ausgerichtet sind.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand zweier Beispiele näher beschrieben.
    • 1 zeigt einen erfindungsgemäßen ergonomischen Sitzhocker mit drei Pendelgliedern;
    • 2 zeigt einen erfindungsgemäßen ergonomischen Sitzhocker mit vier Pendelgliedern;
    • 3 zeigt eine vergrößerte Längsschnittansicht eines Kugelgelenks;
    • 4 zeigt eine Vorderseitenansicht des Kugelgelenks.
  • Bei den in der Zeichnung dargestellten Sitzgelegenheiten 10 handelt es sich um ergonomische Sitzhocker, wie sie insbesondere am Arbeitsplatz verwendet werden.
  • Die Sitzhocker 10 bestehen im Wesentlichen aus einem starren Fußteil 12 und einem mittels einer Mehrzahl von Pendelgliedern 14 pendelnd am Fußteil 12 aufgehängten Sitzteil 16. Der Fußteil 12 ist mit mehreren flachen Standfüßen (nicht dargestellt) aus Kunststoff versehen, deren ebene Unterseiten eine zum Abstellen der Sitzhocker 10 dienende ebene Abstellfläche 18 aufspannen.
  • Bei dem in 1 dargestellten Sitzhocker 10 besteht der Fußteil 12 im Wesentlichen aus einem ringförmigen Fuß 20 mit drei Kunststoffstandfüßen, drei Verstrebungen 22, die jeweils in Winkelabständen von 120 Grad parallel zur Abstellfläche 18 radial einwärts über den Fuß 20 überstehen und in der Mitte 24 miteinander verschweißt sind, drei Stützen 26, die in einem Abstand von der Mitte 24 und vom Fuß 20 senkrecht zur Abstellfläche 18 nach oben überstehend an den Verstrebungen 22 festgeschweißt sind, sowie einer ringförmigen Halterung 28, welche die Stützen 26 an deren oberen Enden starr miteinander verbindet und dort an den Innenseiten der Stützen 26 festgeschweißt oder festgeschraubt ist.
  • Der Sitzteil 16 besteht im Wesentlichen aus einem gepolsterten Sitz 30 mit einer zur Abstellfläche 18 parallelen oberen Sitzfläche 32, einer nach unten über die Unterseite des Sitzes 30 überstehenden metallischen zylindrischen Teleskopsäule 34 zur Höhenverstellung des Sitzes 30, sowie einem am unteren Ende der Teleskopsäule 34 angeordneten Teleskopsäulenfuß 36 aus drei radial über die Teleskopsäule überstehenden Auslegern 40, deren Länge ungefähr dem Abstand der Stützen 26 von der Mitte 24 entspricht.
  • Die Teleskopsäule 34 besteht aus einem unteren, äußeren Teleskoprohr 42, an dessen unterem Ende der Teleskopsäulenfuß 36 festgeschweißt ist, einer oberen, inneren Teleskopstange (nicht sichtbar), die innerhalb des Teleskoprohrs 42 entlang von dessen Längsmittelachse 44 verstellbar und um die Längsmittelachse 44 frei drehbar ist, sowie einem bei Sitzhockern und Bürostühlen an sich bekannten Verstellmechanismus (nicht dargestellt), mit dem sich die axiale Position der Teleskopstange innerhalb des Teleskoprohrs 42 und damit die Höhe des Sitzes 30 und der Sitzfläche 32 über der Abstellfläche 18 verstellen lässt. Die Teleskopsäule 34 ist als Gasfeder ausgebildet, die den Sitz 30 und die Teleskopstange bei der Höhenverstellung nach oben drückt. Die drei Ausleger 40 stehen in einem geringen vertikalen Abstand von etwa 10 bis 15 mm von den Verstrebungen 22 in gleichen Winkelabständen von 120 Grad sowie in Winkelabständen von 60 Grad zu den Stützen 26 über das untere Ende des Teleskoprohrs 42 über.
  • Jedes der Pendelglieder 14 weist in axialer Richtung eine definierte Länge auf und ist weder dehnbar noch stauchbar. Es besteht aus einer metallischen Rundstange 48, deren oberes Ende durch ein gewinkeltes Kugelgelenk 50 mit der ringförmigen Halterung 28 am oberen Ende des Fußteils 12 und deren unteres Ende ebenfalls durch ein gewinkeltes Kugelgelenk 50 mit einem der Ausleger 40 am unteren Ende des Sitzteils 16 verbunden ist. Die Rundstangen 48 sind an ihren Enden mit Außengewinden (nicht sichtbar) versehen, die in ein Innengewinde 52 (4) von einem der Kugelgelenke 50 eingeschraubt sind.
  • Die Kugelgelenke 50 an den unteren Enden der Pendelglieder 14 und die Ausleger 40 weisen einen Abstand von weniger als 50 mm von der Abstellfläche 18 auf. Die Kugelgelenke 50 an den oberen Enden der Pendelglieder 14 und die Halterung 28 befinden sich etwa 100 mm unterhalb von der Unterseite des Sitzes 30, wenn sich dieser in seiner niedrigsten Höheneinstellung befindet.
  • Wie am besten in den 3 und 4 dargestellt, bestehen die Kugelgelenke 50 jeweils aus einem inneren Gelenkteil 54 mit einer äußeren sphärischen Oberfläche 56 und einem äußeren Gelenkteil 58 mit einer inneren sphärischen Oberfläche 60, die auf der äußeren sphärischen Oberfläche 56 des inneren Gelenkteils 54 gleitet. Das innere Gelenkteil 54 weist eine Durchgangsbohrung 62 für eine Befestigungsschraube 64 (1 und 2) auf, die radial einwärts durch die Bohrung 62 in eine Gewindebohrung (nicht sichtbar) der Halterung 28 eingeschraubt ist. Das äußere Gelenkteil 58 besitzt einen Fortsatz 66 mit einer Sacklochbohrung 68, die mit dem Innengewinde 52 zum Einschrauben von einem der Enden der Rundstangen 48 mit dem Außengewinde versehen ist. In der in der Zeichnung dargestellten zentralen Ruhestellung des Sitzteils 16 sind die Längsmittelachsen 70 sämtlicher Bohrungen 68 und damit auch die Längsmittelachsen der Rundstangen 48 senkrecht zu den Längsmittelachsen 72 der Durchgangsbohrungen 62 und zur Abstellfläche 18 ausgerichtet. Zudem sind die Gelenke 50 in gleichen Winkelabständen um die zur Abstellfläche 18 senkrechte Längsmittelachse 42 der Teleskopsäule 34 und des Sitzteils 16 herum angeordnet und weisen von der Mittelachse 42 gleiche radiale Abstände auf.
  • Die Kugelgelenke 50 sind jeweils identisch und besitzen drei Gelenkfreiheitsgrade, so dass die Rundstangen 48 der Pendelglieder 14 in allen Raumrichtungen um die Mittelpunkte der zusammenwirkenden sphärischen Oberflächen 56, 60 schwenkbar sind, wobei das Maß der Schwenkbewegung in allen Raumrichtungen etwa dasselbe ist. Bei einer solchen Konfiguration des Sitzteils 16, des Fußteils 12, der Pendelglieder 14 und der Gelenke 50 ist der Sitzteil 16 unterhalb der Sitzfläche 32 pendelnd am Fußteil 12 aufgehängt, wobei die Sitzfläche 32 allgemein parallel zur Abstellfläche 18 aus der zentralen Ruhestellung des Sitzteils 16 heraus in alle Richtungen um etwa dasselbe Maß frei beweglich ist, wobei sich die Sitzfläche 32 in Abhängigkeit von den auf den Sitzteil 16 einwirkenden Kräften allgemein parallel zur Abstellfläche 18 innerhalb eines allgemein kreisförmigen Bewegungsbereichs auf beliebigen Kurvenbahnen bewegen und dabei eine schwingende Bewegung ausführen kann.
  • Um den Sitzteil 16 aus der Ruhestellung auszulenken, sind nur sehr geringe Kräfte erforderlich. Sobald keine äußere Kraft mit horizontaler Kraftkomponente mehr auf den Sitzteil 16 einwirkt erfolgt dessen Rückkehr in die Ruhestellung selbsttätig durch die Gewichtskraft des Sitzteils 16, der bei der Auslenkung aus der Ruhestellung geringfügig, d.h. um etwa 10 mm angehoben wird.
  • Der Sitzhocker 10 in 2 besitzt denselben Sitz 30 und dieselbe Teleskopsäule 34 wie der Sitzhocker in 1. Auch ist sein Sitzteil 16 mittels entsprechend ausgebildeter und ausgerichteter Pendelglieder 14 pendelnd am Fußteil 12 aufgehängt. Er unterscheidet sich jedoch von dem Sitzhocker 10 in 1 dadurch, dass an Stelle von drei, in gleichen Winkelabständen von 120 Grad angeordneten Pendelgliedern 14 insgesamt vier in gleichen Winkelabständen von 90 Grad angeordnete Pendelglieder 14 vorgesehen sind. Außerdem besitzt sein Fußteil 12 an Stelle eines ringförmigen Fußes 20 einen allgemein rechteckigen Fuß 80 aus zwei Längsverstrebungen 76 und zwei Querverstrebungen 78. Über jede der beiden parallelen Längsverstrebungen 76 steht eine V-förmige Stütze 82 nach oben über. Die oberen Enden der beiden Schenkel der parallelen Stützen 82 sind mit einer rechteckigen Halterung 84 verbunden, an deren Ecken die oberen Enden der Pendelglieder 14 mittels entsprechender Kugelgelenke 50 wie in 1 angebracht sind.
  • Der Sitzteil 16 des Sitzhockers 10 in 2 unterscheidet sich von dem Sitzteil 16 in 1 dadurch, dass über das untere Ende der Teleskopsäule 34 zwei T-förmige Ausleger 86 diametral überstehen. An den Enden der vier T-Arme 88 sind die unteren Enden der Pendelglieder 14 mittels entsprechender Kugelgelenke 50 wie in 1 angebracht, so dass sie sich in der Ruhestellung des Sitzteils 16 genau unterhalb von den Kugelgelenken 50 an den oberen Enden der Pendelglieder 14 befinden und die Rundstangen 48 der Pendelglieder 14 vertikal ausgerichtet sind.
  • Die Bewegungsdynamik des Sitzteils 16 der Sitzhocker aus 1 und 2 kann durch Veränderung der Anordnung und des Abstands der Aufhängungspunkte, d.h. der Montagepositionen der Kugelgelenke 50, etwas variiert werden.
  • Da eine auf dem Sitzhocker 10 sitzende Person ihre Wirbelsäule beim Sitzen immer ohne große Kraftanstrengung in Bewegung halten kann, bietet der Sitzhocker 10 stets einen hohen Sitzkomfort.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 29717237 U1 [0002]
    • DE 2200116 C3 [0002]
    • GB 696239 A [0002]
    • GB 574307 A [0002]
    • EP 1022969 B1 [0002]
    • EP 0808116 B1 [0003]

Claims (15)

  1. Sitzgelegenheit (10), umfassend einen Sitzteil (16) mit einer Sitzfläche (32) und einen Fußteil (12) mit einer Abstellfläche (18), wobei der Sitzteil (16) über drei oder mehr Pendelglieder (14) pendelnd am Fußteil (12) aufgehängt ist und wobei ein oberes Ende jedes Pendelgliedes (14) durch ein oberes Gelenk (50) mit dem Fußteil (12) und ein unteres Ende jedes Pendelgliedes (14) durch ein unteres Gelenk (50) mit dem Sitzteil (16) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzfläche (32) allgemein parallel zur Abstellfläche (18) aus einer zentralen Ruhestellung des Sitzteils (16) heraus in alle Richtungen frei beweglich ist.
  2. Sitzgelegenheit (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzfläche (32) in alle Richtungen um etwa dasselbe Maß aus der Ruhestellung heraus auslenkbar ist.
  3. Sitzgelegenheit (10) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Sitzfläche (32) allgemein parallel zur Abstellfläche (18) auf beliebigen Kurvenbahnen beweglich ist.
  4. Sitzgelegenheit (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Punkt der Sitzfläche (32) bei einer Auslenkung der Sitzfläche (32) aus der Ruhestellung in einer beliebigen radialen Richtung bei Betrachtung in einer vertikalen Projektion eine flache konkave Kurvenbahn durchläuft.
  5. Sitzgelegenheit (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen und unteren Gelenke (50) jeweils drei Gelenkfreiheitsgrade aufweisen.
  6. Sitzgelegenheit (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen und unteren Gelenke (50) ein mit dem Fußteil (12) bzw. dem Sitzteil (16) verbundenes erstes Gelenkteil (54) und ein mit einem der Pendelglieder (14) verbundenes zweites Gelenkteil (58) aufweisen, wobei beide Gelenkteile (54, 58) aufeinander gleitende gerundete Gelenkoberflächen (56, 60) aufweisen.
  7. Sitzgelegenheit (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil der oberen und unteren Gelenke Kugelgelenke (50) sind.
  8. Sitzgelegenheit (10) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das mit dem Fußteil (12) bzw. mit dem Sitzteil (16) verbundene erste Gelenkteil (54) eine äußere sphärische Oberfläche (58) und das mit einem der Pendelglieder (14) verbundene zweite Gelenkteil (58) eine innere sphärische Oberfläche (60) aufweist.
  9. Sitzgelegenheit (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die oberen und unteren Gelenke (50) in gleichen Abständen und/oder Winkelabständen um eine zur Abstellfläche (18) senkrechte Mittel- oder Drehachse (44) des Sitzteils (16) herum angeordnet sind.
  10. Sitzgelegenheit (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehpunkte der beiden am oberen und am unteren Ende jedes Pendelglieds (14) angeordneten Gelenke (50) in der Ruhestellung des Sitzteils (16) senkrecht übereinander angeordnet sind.
  11. Sitzgelegenheit (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Sitzteil (16) eine unterhalb der Sitzfläche angeordnete Teleskopsäule (34) zur Höhenverstellung des Sitzteils (16) und zur Drehung der Sitzfläche (32) gegenüber dem Fußteil (12) aufweist.
  12. Sitzgelegenheit (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fußteil (12) ein starres Gestell mit einem ring- oder rahmenförmigen oberen Ende aufweist, an dem der Sitzteil (16) pendelnd aufgehängt ist.
  13. Sitzgelegenheit (10) nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, dass sich die Teleskopsäule (34) des Sitzteils (16) durch das ring- oder rahmenförmige obere Ende des Fußteils (12) hindurch erstreckt.
  14. Sitzgelegenheit nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Pendelglieder (14) zwischen den oberen und unteren Gelenken (50) starr sind.
  15. Sitzgelegenheit nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Pendelglieder (14) starre gerade Pendelstangen (48) sind.
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