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DE202008011780U1 - Fahrradrahmen - Google Patents

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DE202008011780U1
DE202008011780U1 DE200820011780 DE202008011780U DE202008011780U1 DE 202008011780 U1 DE202008011780 U1 DE 202008011780U1 DE 200820011780 DE200820011780 DE 200820011780 DE 202008011780 U DE202008011780 U DE 202008011780U DE 202008011780 U1 DE202008011780 U1 DE 202008011780U1
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    • B62K25/30Axle suspensions for mounting axles resiliently on cycle frame or fork with pivoted chain-stay pivoted on pedal crank shelf

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Axle Suspensions And Sidecars For Cycles (AREA)

Abstract

Rahmen für ein Fahrrad, insbesondere für ein Mountain- oder Crossbike, mit einem Hauptrahmen (1), der ein Oberrohr (2), ein Unterrohr (3) und ein Sitzrohr (4) umfasst, die in einer Ebene (17) miteinander verbunden sind und mit einem mit dem Hauptrahmen (1) gelenkig verbundenen Hinterbau (7), der Kettenstreben (9), Sitzstreben (11) und eine Feder-Dämpfer-Einheit (14) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Sitzrohr (4) mit seiner Längsachse zumindest über einen Längsabschnitt einseitig aus der Ebene (17) des Hauptrahmens (1) heraus seitlich versetzt verläuft.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Rahmen für ein Fahrrad, insbesondere für ein Mountain- oder Crossbike gemäß dem Oberbegriff des Schutzanspruchs 1.
  • Fahrradrahmen mit gefedertem Hinterbau sind in vielen Variationen bekannt und haben das gemeinsame Ziel, sowohl den Komfort als auch die Sicherheit des Fahrers bei Fahrten in unebenem Gelände zu erhöhen. Insbesondere Mountain- und Crossbikes, die für sportlichen Einsatz abseits befestigter Wege bestimmt sind, sind heutzutage überwiegend mit einer solchen Federung ausgestattet.
  • Beispielsweise ist aus der DE 20 2007 015 289 U1 ein derartiger Rahmen bekannt, dessen Hauptrahmen von einem Oberrohr, einem Unterrohr und einem Sitzrohr gebildet wird, die ein biegesteifes Dreieck formen und dabei eine Rahmenebene aufspannen. Der gefederte Hinterbau besteht aus zwei Kettenstreben, die mit ihrem vorderen Ende am Sitzrohr gelenkig befestigt sind und die mit ihrem hinteren Ende über ein Gelenk an ebenfalls paarweise verlaufende Sitzstreben anschließen. Die Sitzstreben wiederum sind mit ihren oberen Enden gelenkig mit einem am Oberrohr in der Rahmenebene schwenkbar gelagerten Hebelelement verbunden, das beim Federvorgang hervorgerufene Zug- und Druckkräfte aus den Sitzstreben in ein Federbein einleitet, das an der Oberseite des Oberrohrs parallel zu diesem angeordnet ist.
  • Ein vergleichbarer Fahrradrahmen ist in der WO 98/03390 beschrieben, bei dem im Unterschied zu dem vorbeschriebenen Rahmen das Feder-Dämpfungselement parallel zum Sitzrohr befestigt ist und die die Federungskräfte des Hinterbaus übertragenden Enden der Sitzstreben mit einem am Sitzrohr schwenkbar gelagerten Kipphebelelement gekoppelt sind.
  • Zur Verbesserung des Federverhaltens, insbesondere zur Reduzierung der Wippneigung des Hinterbaus beim Pedalieren, wird gemäß der DE 202 17 875 U1 eine schwimmende Lagerung des Feder-Dämpfungselements vorgeschlagen, wobei dieses parallel zum Unterrohr des Hauptrahmens verläuft und mit seinem vorderen Ende gelenkig an ein schwenkbar am Sitzrohr gelagertes Hebelelement anschließt, das mit den Sitzstreben verbunden ist und das sich mit seinem anderen Ende zu einem Anlenkpunkt an einem Ausleger an der Hinterradschwinge erstreckt. Da sich bei einer solchen Anordnung das Feder-Dämpfungselement und das Sitzrohr kreuzen und dabei kollidieren würden, ist das Sitzrohr im Bereich des Kreuzungspunktes symmetrisch gespreizt, um einen Durchgang für das Feder-Dämpfungselement zu ermöglichen.
  • Allen vorbeschriebenen Rahmenkonstruktionen ist ein zur Rahmenebene symmetrischer Aufbau gemein. Dieser beruht im wesentlichen auf dem Wunsch eines durch den Fahrbetrieb hervorgerufenen symmetrischen Kräfteverlaufs im Rahmen. Bei einem Rahmen gemäß der DE 20 217 875 U1 führt dies jedoch im Bereich der Durchführung des Feder-Dämpfungselements zu einer unerwünscht großen Baubreite des Rahmens und zu einer nur eingeschränkten Zugänglichkeit des Feder-Dämpfungselements für Einstell-, Wartungs- und Reparaturarbeiten.
  • Eine schwimmende Lagerung eines Feder-Dämpfungselements findet sich ebenfalls in einem Rahmen gemäß der DE 10 2004 020 907 A1 , bei der jedoch auf eine Durchführung des Feder-Dämpfungselements durch das Sitzrohr verzichtet worden ist. Anstelle dessen ist das Feder-Dämpfungselement in dem von Oberrohr, Unterrohr und Sitzrohr gebildeten Dreieck mit seitlichem Versatz zur Rahmenebene angeordnet, um eine seitlich am Sitzrohr vorbeiführende Anordnung des Feder-Dämpfungselements zu erreichen. Auch hier ist somit der Hauptrahmen symmetrisch aufgebaut und lediglich das Feder-Dämpfungssystem asymmetrisch angeordnet.
  • Vor diesem Hintergrund liegt die Aufgabe der Erfindung darin, bestehende Rahmenkonstruktionen weiter zu entwickeln, insbesondere im Hinblick auf die Rahmengeometrie und die Zugänglichkeit von Funktionskomponenten.
  • Diese Aufgabe wird durch einen Rahmen mit den Merkmalen des Schutzanspruchs 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Ausführungsformen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Der Wesen der Erfindung beruht auf der Überwindung der auf diesem Gebiet allgegenwärtigen Vorstellung, dass Rahmenkonstruktionen einen symmetrischen Aufbau aufzuweisen haben. Statt dessen sieht die Erfindung erstmals einen einseitig aus der Rahmenebene heraus versetzten Verlauf des Sitzrohrs vor. Dieser Raum ermöglicht beispielsweise Komponenten des Feder-Dämpfer-Systems ohne nennenswerte Beeinträchtigung am Rahmen vorbeizuführen.
  • Mit dieser Konstruktionsweise setzt sich die Erfindung also über das bis dahin vorherrschende Vorurteil hinweg, dass lediglich ein symmetrischer Hauptrahmen zur Aufnahme und Ableitung von Kräften aus dem Fahrbetrieb geeignet sei.
  • Ein erster sich aus der erfindungsgemäßen Konstruktion ergebener Vorteil besteht darin, dass der asymmetrische Verlauf des Sitzrohrs führt zu einer außerordentlich schlanken Bauweise des Rahmens, auch dann, wenn Sitzrohr und Feder-Dämpfer-Einheit aneinander vorbeigeführt werden müssen. Da dieser Bereich benachbart dem Aktionsradius der Pedale liegt, kommt einer schlanken Bauweise in diesem Bereich besondere Bedeutung zu.
  • Weiter eröffnet sich durch die erfindungsgemäße Konstruktion eine optimale Zugänglichkeit der Feder-Dämpfer-Einheit, was eine komfortable und schnelle Bedienung der Feder-Dämpfer-Einheit während der Fahrt sowie dessen Wartung, Pflege und Reparatur erlaubt. Gleichzeitig wird das Verklemmen und Verkeilen von Ästen während der Fahrt weitgehend vermieden, da die offene Konstruktionsweise hierfür kaum Ansatzpunkte gibt. Diese Vorteile werden ohne großen konstruktiven Aufwand erreicht, so dass sich die Erfindung durch die Einfachheit ihrer Konstruktion und der daraus hervorgehenden Zuverlässigkeit im Fahrbetrieb auszeichnet.
  • Gemäß einer ersten vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung befindet sich der aus der Rahmenebene heraus versetzte Längsabschnitt des Sitzrohres im unteren Bereich des Hauptrahmens, also in unmittelbarer Nähe zum Tretlager. Auf diese Weise wird eine tiefe Lage der Feder-Dämpfer-Einheit erreicht und der Schwerpunkt insgesamt nach unten verlagert.
  • Weiter ist gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform bevorzugt, ein Hohlprofil, vorzugsweise ein Vierkantprofil, für den erfindungsgemäßen Längsabschnitt des Sitzrohrs zu verwenden. Das Vierkantprofil kann einen trapezförmigen Querschnitt aufweisen, wobei die längere Basis des Trapez vorteilhafterweise auf der der Feder-Dämpfer-Einheit zugewandten Seite angeordnet ist.
  • Ferner ist bevorzugt, den Versatz des Sitzrohres in Richtung der Rahmenseite vorzusehen, wo sich die Kettenräder für den Antrieb befinden, so dass das Sitzrohr gleichzeitig einen Schutz für die Feder-Dämpfer-Einheit bildet. Ein solcher Verlauf des Sitzrohrs bietet zudem die Möglichkeit, eine Aufnahme für den Umwerfer der Kettenschaltung vorzusehen und damit dieses Schaltungsteil direkt in das Sitzrohr zu integrieren.
  • In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist das Tretlagergehäuse unmittelbar aus dem unteren Endbereich des Sitzrohres herausgearbeitet. Sitzrohr und Tretlagergehäuse sind sozusagen „aus einem Guss", so dass damit ein zusätzliches Anschweißen des Tretlagergehäuses an der Rahmenkonstruktion entfällt und damit auch Fehlstellen in der Verbindungsfuge nicht mehr auftreten.
  • Ein erfindungsgemäßer Rahmen erlaubt die Anordnung der Feder-Dämpfer-Einheit in der Rahmenebene. Es ist jedoch ebenso möglich, die Feder-Dämpfer-Einheit entgegen dem Sitzrohr aus der Rahmenebene heraus versetzt anzuordnen, um auf diese Weise einen insgesamt möglichst schmalen Rahmenaufbau zu erhalten. Diese leicht außermittige Anordnung der Feder-Dämpfer-Einheit hat ferner den Vorteil, dass der vom Hinterrad aufgenommene und in Rahmenebene radial streuende Schmutz nicht frontal auf die Feder-Dämpfer-Einheit aufprallt, mit dem Vorteil, dass diese nicht mit der vollen kinetischen Energie der Schmutzteile beaufschlagt wird.
  • Ohne sich darauf einzuschränken, wird gemäß der Erfindung bevorzugt, die Feder-Dämpfer-Einheit schwimmend zu lagern, d. h. beide Anlenkpunkte der Feder-Dämpfer-Einheit sind gelenkig mit dem Hinterbau gekoppelt. Damit ist auch eine erfindungsgemäße Rahmenkonstruktion mit den Vorteilen einer schwimmenden Lagerung der Feder-Dämpfer-Einheit kombinierbar.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispiels näher erläutert.
  • Es zeigen
  • 1 eine Ansicht auf die in Fahrtrichtung linke Seite eines erfindungsgemäßen Fahrradrahmens,
  • 2 eine Ansicht auf die in Fahrtrichtung rechte Seite des in 1 dargestellten Rahmens,
  • 3 eine Ansicht von hinten auf den in den 1 und 2 dargestellten Rahmen und
  • 4 eine Ansicht von hinten auf einen erfindungsgemäßen Hauptrahmen ohne Hinterbau und Feder-Dämpfer-Einheit.
  • Die 1 und 2 zeigen Ansichten eines erfindungsgemäßen Rahmens von beiden Seiten. Der Rahmen umfasst einen Hauptrahmen 1, der im Wesentlichen ein Oberrohr 2, ein Unterrohr 3 und ein Sitzrohr 4 umfasst, die ein stabiles Rahmendreieck ergeben. Im Knotenpunkt des Oberrohrs 2 und Unterrohrs 3 weist der Hauptrahmen 1 zusätzlich ein durch die Linie 5 angedeutetes Steuerrohr auf.
  • Im Knotenpunkt zwischen Unterrohr 3 und Sitzrohr 4 sieht man ein Tretlagergehäuse 6.
  • Ferner umfasst der erfindungsgemäße Rahmen einen Hinterbau 7, der gelenkig mit dem Hauptrahmen 1 verbunden ist. Der Hinterbau 7 besitzt eine Hinterradschwinge 8, die wiederum gebildet wird von paarweise angeordneten Kettenstreben 9 und im Winkel dazu verlaufenden Sitzstreben 11, die über ein nicht dargestelltes Ausfallende mit den Kettenstreben 9 verbunden sind und in diesem Bereich ein Achslager für das mit 12 angedeutete Hinterrad bilden. Die Hinterradschwinge 8 ist über ein horizontales Achslager 10 im Bereich des Tretlagergehäuses 6 schwenkbar am Hauptrahmen 1 angelenkt.
  • Die oberen, in einem Bogen zusammengefassten Enden der Sitzstreben 11 und die vorderen Enden der Kettenstreben 9 sind über einen Hebel 13 und eine Feder-Dämpfer-Einheit 14 gekoppelt, worauf im Weiteren noch genauer eingegangen wird.
  • Das Sitzrohr 4 ist unterteilt in einen oberen Teil 15, der in der Ebene des Hauptrahmens 1 verläuft und biegesteif mit dem Oberrohr 2 verbunden ist und einen unteren Teil 16. Der untere Teil 15 bildet mit seinem oberen Ende eine Aufnahme für eine nicht dargestellte Sattelstütze. Der untere Teil 16, der biegesteif mit dem oberen Teil 15 verbunden ist, vorzugsweise durch Verschweißen, schließt im Bereich des Tretlagergehäuses 6 ebenfalls biegesteif an das Unterrohr 3 an.
  • Aus den 3 und 4 geht der Verlauf der Ebene des Hauptrahmens 1 hervor, die mit dem Bezugszeichen 17 gekennzeichnet ist. Dort sieht man auch, dass der untere Teil 16 des Sitzrohrs 4 mit seiner Mittelachse 18 in der dortigen Darstellung bezüglich der Ebene 17 nach rechts versetzt ist, wodurch ein freier Raum 19 entsteht, der wiederum von der Feder-Dämpfer-Einheit 14 teilweise ausgefüllt wird.
  • Das untere Teil 16 des Sitzrohrs 4 wird von einem Hohlprofil gebildet, das im vorliegenden Beispiel einen trapezförmigen Querschnitt besitzt. Dabei ist die Basis der trapezbildenden Seite des unteren Teils 16 dem Raum 19 zugewandt. In seinem unteren Ende geht das untere Teil 16 allmählich bogenförmig in das symmetrisch zur Rahmenebene 17 angeordnete Tretlagergehäuse 6 über, das monolithischer Bestandteil des unteren Teils 16 ist, also aus einem Stück geformt ist.
  • Die 2 und 3 zeigen ferner einen Halter 20, der am unteren Teil 16 angeschweißt ist und zur Befestigung eines nicht dargestellten Umwerfers einer Kettenschaltung dient.
  • Im Übergangsbereich des oberen Teils 15 und unteren Teils 16 bilden zwei planparallele, sich in Richtung des Hinterbaus 7 erstreckende Schenkel 21 ein horizontales Achslager 24 zur schwenkbaren Aufnahme eines zweiarmigen Hebels 13. Der Hebel 13 besitzt einen hinteren längeren Hebelarm 22, der gelenkig an die bogenförmig verbundenen Enden der Sitzstreben 11 anschließt. Der kürzere Hebelarm 23 hingegen führt unter dem oberen Teil 15 des Sitzrohrs 4 durch den Raum 19 hindurch in den freien Bereich des dreieckförmigen Hauptrahmens 1 und ist dort gelenkig mit dem ersten oberen Ende der Feder-Dämpfer-Einheit 14 verbunden.
  • Die Feder-Dämpfer-Einheit 14 erstreckt sich annähernd parallel zum Unterrohr 3 durch den Raum 19 in Richtung der Hinterradschwinge 8, wo das untere Ende der Feder-Dämpfer-Einheit 14 zwischen zwei achsparallelen Lagerschenkeln 26, die exzentrisch zum Achslager 10 an der Hinterrandschwinge 8 befestigt sind, angelenkt ist. Die sich daraus ergebende schwimmende Lagerung der Feder-Dämpfer-Einheit 14 führt also dazu, dass bei einer Relativbewegung des Hinterbaus 7 gegenüber dem Hauptrahmen 1 beide Enden der Feder-Dämpfer-Einheit 14 in Bewegung sind.
  • Wie ebenfalls aus 3 ersichtlich, ist die Mittelachse 24 des Feder-Dämpfer-Elements 14 ebenfalls seitlich aus der Ebene 17 heraus versetzt, und zwar derart, dass die Feder-Dämpfer-Einheit 14 links und das untere Teil 16 des Sitzrohrs 4 rechts in etwa den gleichen Überstand über die Ebene 17 aufweisen. Dadurch ergibt sich insgesamt eine äußerst schlanke Bauweise bei gleichzeitiger optimaler Zugänglichkeit zum Feder-Dämpfer-System.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202007015289 U1 [0003]
    • - WO 98/03390 [0004]
    • - DE 20217875 U1 [0005, 0006]
    • - DE 102004020907 A1 [0007]

Claims (13)

  1. Rahmen für ein Fahrrad, insbesondere für ein Mountain- oder Crossbike, mit einem Hauptrahmen (1), der ein Oberrohr (2), ein Unterrohr (3) und ein Sitzrohr (4) umfasst, die in einer Ebene (17) miteinander verbunden sind und mit einem mit dem Hauptrahmen (1) gelenkig verbundenen Hinterbau (7), der Kettenstreben (9), Sitzstreben (11) und eine Feder-Dämpfer-Einheit (14) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass das Sitzrohr (4) mit seiner Längsachse zumindest über einen Längsabschnitt einseitig aus der Ebene (17) des Hauptrahmens (1) heraus seitlich versetzt verläuft.
  2. Rahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder-Dämpfer-Einheit (14) in dem durch den seitlichen Versatz frei werdenden Raum (19) angeordnet ist.
  3. Rahmen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Sitzrohr (4) in einen oberen mit dem Oberrohr (2) verbundenen Teil (15) und einen unteren mit dem Unterrohr (3) verbundenen Teil (16) gegliedert ist und der seitlich versetzte Längsabschnitt des Sitzrohrs (4) dem unteren Teil (15) entspricht.
  4. Rahmen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Teil (15) und der untere Teil (16) in der Rahmenebene (17) gegeneinander geneigt sind.
  5. Rahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der seitlich versetzte Längsabschnitt des Sitzrohres (4) aus einem Hohlprofil besteht, vorzugsweise aus einem Vierkantprofil.
  6. Rahmen nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der seitlich versetzte Längsabschnitt des Sitzrohres (4) einen trapezförmigen Querschnitt besitzt.
  7. Rahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der seitlich versetzte Längsabschnitt des Sitzrohrs (4) bezogen auf die bestimmungsgemäße Fahrtrichtung des Fahrrads nach rechts aus der Rahmenebene (17) heraus versetzt ist.
  8. Rahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass an dem seitlich versetzten Längsabschnitt des Sitzrohres (4) eine Aufnahme (20) zur Befestigung eines Umwerfers einer Kettenschaltung angeordnet ist.
  9. Rahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass am unteren Ende des seitlich versetzten Längsabschnitts des Sitzrohrs (4) ein Tretlagergehäuse (6) angeordnet ist, das monolithisch aus dem Sitzrohr (4) hervorgeht.
  10. Rahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder-Dämpfer-Einheit (14) in der Rahmenebene (17) angeordnet ist.
  11. Rahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder-Dämpfer-Einheit (14) bezogen auf den versetzten Längsabschnitt des Sitzrohrs (4) zur gegenüberliegenden Seite aus der Rahmenebene (17) heraus versetzt ist.
  12. Rahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder-Dämpfer-Einheit (14) mit einem Ende mit einem am Sitzrohr (4) gelenkig gelagerten Hebel (13) und mit dem gegenüberliegenden Ende mit dem Hauptrahmen (1) verbunden ist.
  13. Rahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Feder-Dämpfer-Einheit (14) mit einem Ende mit einem am Sitzrohr (4) gelenkig gelagerten Hebel (13) und mit dem gegenüberliegenden Ende mit den Kettenstreben (9) des Hinterbaus (7) verbunden ist.
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