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DE102008008186A1 - Fahrradrahmen mit gefedertem Hinterbau - Google Patents

Fahrradrahmen mit gefedertem Hinterbau Download PDF

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    • B62K25/04Axle suspensions for mounting axles resiliently on cycle frame or fork
    • B62K25/28Axle suspensions for mounting axles resiliently on cycle frame or fork with pivoted chain-stay
    • B62K25/286Axle suspensions for mounting axles resiliently on cycle frame or fork with pivoted chain-stay the shock absorber being connected to the chain-stay via a linkage mechanism

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Abstract

Ein Fahrradrahmen mit gefedertem Hinterbau weist eine über ein Gelenk (36) mit dem Sattelrohr (16) im Bereich des Tretlagergehäuses (38) verbundene Kettenstrebe (30, 32) auf. Die Kettenstrebe (30, 32) weist in der Mitte ein Gelenkelement (40) auf. Das Gelenkelement ist innerhalb eines Felgenrings (58) des Hinterrades (50) angeordnet. Vorzugsweise bilden ein hinterer Teil (32) der Kettenstrebe, eine Sattelstrebe (44) und eine Verbindungsstrebe (46) ein starres Dreieck.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Fahrradrahmen mit gefedertem Hinterbau, insbesondere einen Mountainbike-Rahmen mit gefedertem Hinterbau.
  • In einfachster Ausgestaltung weisen Fahrradrahmen mit gefedertem Hinterbau einen über ein Hauptgelenk mit dem Hauptrahmenelement, wie dem Sattelrohr oder dem Tretlagergehäuse, verbundenen Hinterbau auf. Bei derartigen Eingelenkern sind die beiden Kettenstreben des Hinterbaus von dem insbesondere im Bereich des Tretlagers mit dem Rahmen verbundenen Hauptgelenk nach hinten zum Ausfallende, das die Hinterradachse aufnimmt, geführt. Im Bereich der Ausfallenden der Kettenstreben sind Sattelstreben fest mit diesen verbunden und schräg nach oben in Richtung des Sattelrohrs geführt. Über eine Vielzahl unterschiedlicher Konstruktionen erfolgt sodann eine Verbindung der Sattelstreben mit Dämpferelementen. Über ein einziges Gelenk mit dem Rahmen verbundene Hinterbauten weisen eine kreisförmige Raderhebungskurve auf. Hierbei wird unter Raderhebungskurve die Bahn verstanden, auf der sich die Hinterradachse beim Einfedern bewegt.
  • Da gegenüber kreisförmigen Raderhebungskurven flache Raderhebungskurven zur Verbesserung der Fahreigenschaften wünschenswert sind, wurden Mehrgelenkhinterbauten entwickelt.
  • Bei dem sogenannten Horst-Link-Hinterbau ist die Kettenstrebe mit dem Fahrradrahmen gelenkig im Bereich des Tretlagers verbunden und weist zusätzlich eine im Bereich des Ausfallendes vorgesehene, gelenkige Verbindung mit der jeweiligen Sattelstrebe auf. Das zusätzliche Gelenk ist am Ausfallende bzw. in einem geringen Abstand zu diesem von wenigen Zentimetern vorgesehen. Derartige gefederte Hinterbauten sind in US 5,678,837 sowie US 5,509,679 beschrieben.
  • Bei einer Vielzahl von Mountainbikes mit Mehrgelenkhinterbauten ist ein sogenannter VPP-Hinterbau vorgesehen. Hierbei weisen die Kettenstreben zusätzlich zu dem im Bereich des Tretlagergehäuses angeordneten Hauptgelenk ein in geringem Abstand zu diesem Gelenk angeordnetes Zusatzgelenk auf. Das Zusatzgelenk ist in Längsrichtung bzw. Fahrtrichtung des Rahmens vor dem Hinterrad angeordnet. Das Zusatzgelenk weist eine Achse auf, die die beiden Kettenstreben in Fahrtrichtung vor dem Hinterrad verbindet. Das Zusatzgelenk ist somit zwischen Hinterrad und Tretlagergehäuse angeordnet. Der VPP-Hinterbau weist eine steife bzw. starre Verbindung der Kettenstreben mit der jeweiligen Sattelstrebe im Bereich der Ausfallenden auf. Zusätzlich verläuft bei einem VPP-Hinterbau ausgehend von dem Zusatzgelenk eine Querstrebe nach oben zu der jeweiligen Sattelstrebe. Die Querstrebe ist in Fahrtrichtung ebenfalls vor dem Hinterrad angeordnet.
  • Ein weiterer mehrgelenkig ausgebildeter Hinterbau ist aus US 6,843,494 bekannt. Bei diesem Hinterbau ist die Kettenstrebe nach oben verschoben, so dass die Strebe oberhalb der Kette verläuft. Die Strebe ist gelenkig mit dem Sattelrohr und über ein starr mit der Sattelstrebe verbundenes Element gelenkig mit der Sattelstrebe verbunden. Das in Richtung des Sattelrohrs weisende Ende der Sattelstreben ist gelenkig über einen Hebelmechanismus mit einem Dämpfer verbunden. Bei diesem Hinterbau ist somit keine herkömmliche Kettenstrebe mehr vorgesehen, die in einer Ansicht von oben durch die von der Kette gebildete Schlaufe verläuft.
  • Durch die unterschiedlichen Ausgestaltungen mehrgelenkiger gefederter Hinterbauten ist es möglich, unterschiedliche Raderhebungskurven zu realisieren. Auch die Dämpfungseigenschaften und somit das Fahrwerkverhalten des Fahrradrahmens können durch die Art der Ausgestaltung des gefederten Hinterbaus beeinflusst werden. Hierbei ist auch die Art der Verbindung des gefederten Hinterbaus mit dem Dämpferelement, beispielsweise die Anordnung und Ausgestaltung eines Umlenkhebels, die Lage des Dämpfers selbst, etc. von Bedeutung. Ein weiterer Aspekt bei der Ausgestaltung eines gefederten Hinterbaus besteht in dem sogenannten Pedalrückschlag. Je nach Art der Ausgestaltung des gefederten Hinterbaus vergrößert sich beim Einfedern der Abstand zwischen dem Ausfallende bzw. der Hinterradnabe und dem Tretlager. Dies führt zu einem Spannen der Kette beim Einfedern und somit zu einem Zurückdrehen des Kettenrades. Dies bewirkt einen Pedalrückschlag. Je nach Anwendung und individuellen Bedürfnissen ist ein geringer Pedalrückschlag durchaus erwünscht.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, einen Fahrradrahmen mit gefedertem Hinterbau, insbesondere einen Mountainbike-Rahmen mit gefedertem Hinterbau zu schaffen, durch den die Raderhebungskurve, die Fahrwerkeigenschaften und/oder die Stärke des Pedalrückschlags sich gegenüber bekannten mehrgelenkigen Fahrradhinterbauten unterscheiden, um insbesondere individuellen Bedürfnissen nachzukommen.
  • Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1.
  • Der erfindungsgemäße Fahrradrahmen, bei dem es sich insbesondere um einen Mountainbike-Rahmen mit gefedertem Hinterbau handelt, weist ein Hauptrahmenelement auf. Bei dem Hauptrahmenelement handelt es sich insbesondere um das Sattelrohr, das zur Aufnahme des den Sattel tragenden Sattelstützrohrs dient und/oder um das Tretlagergehäuse. Der Hinterbau ist mit dem Hauptrahmenelement, insbesondere über ein Hauptgelenk, schwenkbar verbunden. Das Hauptgelenk, das beispielsweise auch zwei gesonderte Gelenke, insbesondere auf beiden Seiten, d. h. in Fahrtrichtung links und rechts am Hauptrahmenelement, aufweisen kann, ist im Bereich des Tretlagergehäuses angeordnet. Vorzugsweise weist die Mittelachse des Hauptgelenks zur Mittelachse des Tretlagergehäuses einen Abstand von weniger als 100 mm, insbesondere weniger als 80 mm und besonders bevorzugt weniger als 60 mm auf. Die Kettenstreben des Hinterbaus sind somit bei dem erfindungsgemäß ausgestalteten gefederten Hinterbau schwenkbar mit dem Hauptrahmenelement im Bereich des Tretlagergehäuses verbunden. Erfindungsgemäß ist in jeder Kettenstrebe ein weiteres Gelenkelement angeordnet. Das zusätzliche Gelenkelement ist hierbei erfindungsgemäß in einem mittleren Bereich zwischen dem Tretlager und den Ausfallenden der Kettenstreben angeordnet. Gegenüber einer als VPP bekannten Gelenkanordnung ist das erfindungsgemäße Gelenkelement, bezogen auf die Fahrtrichtung, weiter hinten angeordnet. Vorzugsweise sind die beiden Gelenkelemente nicht wie das VPP-Gelenk zwischen Hinterrad und Tretlager, sondern in Fahrtrichtung innerhalb des Felgenrings des Hinterrads angeordnet. Seitlich sind die Gelenkelemente bei herkömmlichen Felgenringen außerhalb derselben angeordnet.
  • Da die beiden in den Kettenstreben angeordneten Gelenkelemente in dem mittleren Bereich zwischen Tretlager und Ausfallenden angeordnet sind, weist das Gelenkelement auch einen vergleichsweise großen Abstand zu den Ausfallenden der Kettenstreben auf. Insbesondere beträgt der Abstand zu den Ausfallenden mehr als 100 mm, insbesondere mehr als 150 mm. Durch die erfindungsgemäße Anordnung von Gelenkelementen im mittleren Bereich der Kettenstrebe kann gegenüber bekannten gefederten Hinterbauten eine verbesserte Fahrdynamik sowie eine vorteilhafte Raderhebungskurve erzielt werden.
  • Bezogen auf die Mitte zwischen der Hinterradachse und der Tretlagerachse sind die Gelenkelemente vorzugsweise in einem Bereich von ±30 mm, insbesondere ±20 mm vorgesehen.
  • Die Kettenstrebe verläuft, wie auch bei herkömmlichen Fahrradrahmen, bei einer Sicht von oben durch die Kette hindurch. Bei einer Sicht von oben ist die Kettenstrebe an ihrem Ausfallende, d. h. im Bereich der Hinterradnabe, außerhalb der Ritzel und somit außerhalb der Kette angeordnet. Bei der Verbindung der Kettenstrebe mit dem Hauptrahmenelement, insbesondere im Bereich des Tretlagergehäuses, ist die Kettenstrebe sodann innerhalb des mindestens einen Kettenblattes angeordnet. Die Kettenstrebe verläuft auf der in Fahrtrichtung üblicherweise rechten Seite, auf der die Kette angeordnet ist, somit durch die von der Kette gebildete, geschlossene Schlaufe hindurch. Erfindungsgemäß ist zumindest das Gelenkelement, das in derjenigen Kettenstrebe angeordnet ist, die auf der Seite der Kette verläuft, innerhalb einer inneren Kettenebene angeordnet. Üblicherweise handelt es sich hierbei um die in Fahrtrichtung rechte Kettenstrebe. Die innere Kettenebene ist hierbei diejenige Ebene, in der die Kette im Wesentlichen verläuft, wenn sie auf dem inneren, üblicherweise größten Ritzel, sowie bei mehreren Kettenblättern auf dem inneren, üblicherweise kleinsten Kettenblatt angeordnet ist. Auch bei dieser Extremlage der Kette ist es erfindungsgemäß bevorzugt, dass das in der kettenseitigen bzw. rechten Kettenstrebe angeordnete Gelenkelement innerhalb, d. h. bezogen auf die Kettenebene auf der Seite der Speichen, angeordnet ist.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform sind die im Bereich der Ausfallenden mit der jeweiligen Kettenstrebe verbundenen Sattelstreben fest bzw. starr mit der jeweiligen Kettenstrebe verbunden. Bevorzugt ist es, zusätzlich eine Verbindungsstrebe vorzusehen. Die Verbindungsstrebe verläuft vorzugsweise auf beiden Seiten des Hinterbaus jeweils zwischen der Kettenstrebe und der Sattelstrebe. Die Verbindungsstrebe ist hierbei vorzugsweise mit dem hinteren Teil der Kettenstrebe, d. h. demjenigen Teil der Kettenstrebe, das sich vom Gelenkelement zum Ausfallende erstreckt, angeordnet. Besonders bevorzugt ist hierbei, dass das Verbindungselement nahe des Gelenkelements angeordnet ist, da hierdurch die Steifigkeit des Hinterbaus verbessert werden kann. Insbesondere ist es möglich, dass die Verbindungsstrebe mit der Kettenstrebe derart verbunden ist, dass an der Verbindungsstelle das Gelenkelement vorgesehen ist. Die Verbindungsstrebe ist vorzugsweise fest bzw. starr mit dem hinteren Teil der Kettenstrebe verbunden. Ferner ist es bevorzugt, dass die Verbindungsstrebe mit der entsprechenden Sattelstrebe ebenfalls starr bzw. fest verbunden ist. In besonders bevorzugter Ausführungsform bildet der hintere Teil der Kettenstrebe, die Sattelstrebe oder zumindest ein Teil der Sattelstrebe und die Verbindungsstrebe jeweils ein starres Dreieck.
  • Bei sämtlichen vorstehend beschriebenen, bevorzugten Ausführungsformen ist der in Fahrtrichtung des Fahrrads linke und rechte Teil des Hinterbaus vorzugsweise symmetrisch ausgestaltet.
  • In besonders bevorzugter Ausführungsform ist in unbelastetem Zustand der vordere Teil der Kettenstreben in Richtung des Gelenkelements gegenüber einer Horizontalen nach unten geneigt. Der hintere Teil der Kettenstreben ist in unbelastetem Zustand entweder waagrecht oder verläuft, ausgehend vom Gelenkelement, in Richtung des Ausfallendes leicht nach oben. Zwischen der vorderen und der hinteren Kettenstrebe besteht somit vorzugsweise ein Winkel von < 180°, wobei der Winkel vorzugsweise jedoch > 135°, insbesondere > 150° ist. Hierbei wird unter "unbelastetem Zustand" der Zustand verstanden, in dem das Fahrrad nur durch das Eigengewicht und nicht durch den Fahrer belastet ist. Bei Belastung durch den Fahrer ist es bevorzugt, dass der vordere und der hintere Teil der Kettenstrebe einen Winkel von etwa 180° einschließen, wobei hierbei ausschließlich eine Belastung durch das Eigengewicht des Fahrers, d. h. ohne Fahrdynamik verstanden wird. In diesem sogenannten SAG ist der Abstand zwischen dem im Bereich des Tretlagergehäuses angeordneten Hauptgelenk und dem Ausfallende bzw. der Hinterradachse maximal. Bei weiterem Einfedern verringert sich dieser Abstand. Dies führt zu einer äußerst positiven Raderhebungskurve.
  • Die Sattelstreben sind vorzugsweise über einen Quersteg, der insbesondere zwischen dem Hinterrad und dem Sattelrohr angeordnet ist, zur Versteifung miteinander verbunden. Vorzugsweise sind die Sattelstreben, unabhängig davon, ob eine Versteifungsstrebe vorgesehen ist oder nicht, mit einem Dämpferelement verbunden. Das Dämpferelement ist beispielsweise über ein Hebelelement mit dem Rahmen verbunden. In besonders bevorzugter Ausführungsform ist das Dämpferelement im Wesentlichen parallel zum Oberrohr angeordnet. Das Hebelelement ist hierbei sodann vorzugsweise schwenkbar mit dem Oberrohr verbunden. Durch eine derartig bevorzugte Anordnung des Dämpferelements können die durch den erfindungsgemäß ausgestalteten Hinterbau erzielten Vorteile, insbesondere hinsichtlich der Raderhebungskurve und der Fahrwerksstabilität, weiter verbessert werden.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand einer bevorzugten Ausführungsform unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematische Seitenansicht eines Mountainbikes mit erfindungsgemäßem Fahrradrahmen,
  • 2 eine schematische Schnittansicht entlang der Linie II-II in 1, und
  • 3 eine schematische Ansicht in Richtung des Pfeils III in 2.
  • Das in 1 schematisch dargestellte Fahrrad weist einen Fahrradrahmen 10 auf. Der Fahrradrahmen 10 weist im dargestellten Ausführungsbeispiel ein Oberrohr 12, ein Unterrohr 14 und ein Sattelrohr 16 auf. Der Rahmen ist im Wesentlichen dreieckförmig, wobei in einem Gabelrohr 18, das das Oberrohr 12 mit dem Unterrohr 14 verbindet, eine Vorderradgabel 20 angeordnet ist. Mit der Vorderradgabel 20 ist über das Gabelrohr ein Lenker 22 verbunden. In dem Sattelrohr 10 ist das einen Sattel 24 tragende Sattelstützrohr 26 angeordnet.
  • Ein Hinterbau 28 des Fahrradrahmens ist gelenkig mit dem Fahrradrahmen verbunden. Im dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Hinterbau 28 zwei einander gegenüberliegende Kettenstreben auf, die sich aus einem vorderen Teil 30 und einem hinteren Teil 32 zusammensetzen. Der vordere Teil 30 ist auf seinem vorderen, in Fahrtrichtung 34 weisenden Ende über ein Hauptgelenk 36 im Bereich eines Tretlagergehäuses 38 mit dem Sattelrohr 16 verbunden. Das Hauptgelenk 36 ist somit mit einem Hauptrahmenelement 16 verbunden.
  • Die beiden Teile 30, 32 der Kettenstreben sind über ein Gelenkelement 40 miteinander verbunden. Der hintere Teil 32 der Kettenstrebe erstreckt sich somit von dem Gelenkelement 40 zu einem Ausfallende 42, das die Hinterradnabe trägt.
  • Im Bereich des Ausfallendes 42 ist mit dem hinteren Teil 32 der Kettenstrebe auf jeder Seite des Fahrrads eine Sattelstrebe 44 starr mit dem hinteren Teil 32 der Kettenstrebe verbunden.
  • Ausgehend von dem Gelenkelement 40 weist der Hinterbau 28 ferner eine Verbindungsstrebe 46 auf. Diese ist an ihrem unteren Ende im Bereich des Gelenkelements 40 starr mit dem hinteren Teil 32 der Kettenstrebe verbunden. An dem oberen Ende der Verbindungsstrebe 46 ist diese mit der Sattelstrebe 44 starr verbunden. Über eine Verbindungsstrebe, die zwischen dem Hinterrad 50 und dem Sattelrohr 16 angeordnet ist, sind die einander gegenüberliegenden Sattelstreben 44 sowie die Verbindungsstreben 46 miteinander verbunden. Die Sattelstreben verlaufen sodann nach der Verbindung mit der Verbindungsstrebe 46 weiter seitlich an dem Sattelrohr 16 vorbei. Die innerhalb der ein Dreieck bildenden Rahmenelemente 12, 14, 16 endenden Sattelstreben 44 sind gemeinsam an einem Hebel 52 gelenkig gehalten. Der Hebel 52 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel schwenkbar mit dem Oberrohr 12 verbunden. Zwischen dem Hebel 52 und einer Dämpferhalterung 54 ist ein Dämpfer 56 angeordnet.
  • Die beiden einander gegenüberliegenden Gelenkelemente 40 sind in Längsrichtung 34 innerhalb eines durch eine Felge 58 gebildeten Felgenkreises angeordnet. Ferner sind die beiden Gelenkelemente 40 in bevorzugter Ausführungsform mittig zwischen den Ausfallenden 42 und einer Mittelachse des Tretlagergehäuses angeordnet. Der Abstand vom Gelenkelement zur Mitte des Tretlagergehäuses 38 sowie zur Mitte der Achse der Hinterradnabe ist somit im Wesentlichen gleich. Ferner sind die Gelenkelemente 40 von oben betrachtet (2) vorzugsweise derart angeordnet, dass sie einen geringeren Abstand zueinander aufweisen, als die Breite des Mantels 60 des Hinterrads 50.
  • Auf jeder Seite des Hinterrads 50 sind die Sattelstrebe 44, die Verbindungsstrebe 46 und der hintere Teil 32 der Kettenstrebe starr miteinander verbunden und bilden somit ein starres Dreieck.
  • In dem Tretlagergehäuse 38 ist eine Kurbelwelle 62 gelagert. Mit der Kurbelwelle 62 sind mehrere Kettenblätter 64 verbunden, wobei das kleinste Kettenblatt 64 auf der Innenseite angeordnet ist. In 2 verläuft eine Kette 66 von dem inneren kleinsten Kettenblatt 64 zu dem inneren, im Durchmesser größten Ritzel 68. Dargestellt ist somit die Lage der Kette 66 in ihrer innersten Position, d. h. in der Position, in der die Kette am weitesten in Richtung des Hinterrades 50 angeordnet ist. Die Kette 66 bildet in dieser Lage die innere Kettenebene 70. Das Gelenkelement 40 ist, wie aus 2 deutlich ersichtlich, innerhalb der inneren Kettenebene 70 angeordnet.
  • Wie ebenso aus 2 gut ersichtlich ist, verläuft der hintere Teil 32 der Kettenstrebe kurvenförmig ausgehend von dem Kettengelenkelement 40 innerhalb der inneren Kettenebene durch die von der Kette 66 gebildete Schlaufe hindurch nach außen und bildet sodann das Ausfallende 42 zur Aufnahme der Hinterradnabe.
  • Insbesondere aus 3 ist die prinzipielle Formgestaltung der Verbindungsstrebe 46 ersichtlich. Diese verläuft ausgehend von dem Gelenkelement 40, das innerhalb der inneren Kettenebene 70 angeordnet ist, nach oben und beschreibt sodann einen nach außen gerichteten Bogen, um an dem Mantel 60 des Hinterrades vorbeigeführt zu werden.
  • Der Hinterbau, insbesondere die beiden Teile 30, 32 der Kettenstrebe, die Sattelstrebe 44 und die Verbindungsstrebe 46 sind vorzugsweise zur Längsrichtung 34 des Rahmens im Wesentlichen symmetrisch ausgebildet. Insbesondere auf Grund der in Fahrtrichtung rechten Seite angeordneten Ritzel 68 können geringe Abweichungen von der Symmetrie gegeben sein.
  • Das Hauptgelenk 36 sowie das Gelenkelement 40 sind vorzugsweise derart ausgebildet, dass die entsprechenden Schwenkachsen horizontal verlaufen und lediglich ein Schwenken um die horizontalen Achsen möglich ist. Dies gilt vorzugsweise auch für das an den Enden der Sattelstrebe 44 vorgesehene Gelenk 72 (1), über das die Sattelstrebe 44 gelenkig mit dem Hebel 52 verbunden ist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 5678837 [0004]
    • - US 5509679 [0004]
    • - US 6843494 [0006]

Claims (10)

  1. Fahrradrahmen mit gefedertem Hinterbau, insbesondere Mountainbike-Rahmen mit gefedertem Hinterbau, mit einem Hauptrahmenelement (10) und einem mit dem Hauptrahmenelement (10) schwenkbar verbundenen Hinterbau (28), wobei Kettenstreben (30, 32) des Hinterbaus (28) im Bereich eines Tretlagegehäuses (38) schwenkbar mit dem Hauptrahmenelement (10) verbunden sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Kettenstreben (30, 32) in einem mittleren Bereich zwischen dem Tretlagergehäuse (38) und ihrem Ausfallende (42) ein Gelenkelement (40) aufweisen.
  2. Fahrradrahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der mittlere Bereich ausgehend von der Mitte zwischen dem in dem Tretlagergehäuse (38) angeordneten Tretlager und der am Ausfallende (42) aufgenommenen Hinterradachse im Bereich von ±30 mm, insbesondere ±20 mm ausgebildet ist.
  3. Fahrradrahmen nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenkelement (40) innerhalb eines Felgenrings (58) des Hinterrades (50) angeordnet ist.
  4. Fahrradrahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Kettenstreben (30) über ein Hauptgelenk (36) mit dem Hauptrahmenelement (10) verbunden sind, wobei das Hauptgelenk (36) einen Abstand zu einer Tretlagerachse von weniger als 100 mm, insbesondere weniger als 80 mm und besonders bevorzugt weniger als 60 mm aufweist.
  5. Fahrradrahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Kettenstrebe (30, 32) durch die Kette (66) verläuft.
  6. Fahrradrahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Gelenkelement (40) innerhalb einer inneren Kettenebene (70) angeordnet ist.
  7. Fahrradrahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch mit den Ausfallenden (42) der Kettenstrebe (32) fest verbundenen Sattelstreben (44).
  8. Fahrradrahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 7, gekennzeichnet durch eine zwischen der Kettenstrebe (32) und der Sattelstrebe (44) angeordnete Verbindungsstrebe (46), die vorzugsweise mit dem hinteren Teil (32) der Kettenstrebe (30, 32), insbesondere im Bereich des Gelenkelements (40) verbunden ist.
  9. Fahrradrahmen nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass der hintere Teil (32) der Kettenstrebe (30, 32) die Sattelstrebe (44) und die Verbindungsstrebe (46) ein starres Dreieck ausbilden.
  10. Fahrradrahmen nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Sattelstreben (44) mit einem Dämpferelement (56), insbesondere über ein Hebelelement (52) verbunden sind, wobei das Hebelelement (52) vorzugsweise gelenkig an einem Oberrohr (12) des Hauptrahmenelements (10) schwenkbar gehalten ist.
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