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DE202008000048U1 - Tischgrill - Google Patents

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DE202008000048U1
DE202008000048U1 DE200820000048 DE202008000048U DE202008000048U1 DE 202008000048 U1 DE202008000048 U1 DE 202008000048U1 DE 200820000048 DE200820000048 DE 200820000048 DE 202008000048 U DE202008000048 U DE 202008000048U DE 202008000048 U1 DE202008000048 U1 DE 202008000048U1
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Germany
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table grill
turntable
heating element
drive unit
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DE200820000048
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English (en)
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Jauch Heiner A Dipl-Designer
Original Assignee
Jauch Heiner A Dipl-Designer
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    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
    • A47J37/00Baking; Roasting; Grilling; Frying
    • A47J37/04Roasting apparatus with movably-mounted food supports or with movable heating implements; Spits
    • A47J37/043Roasting apparatus with movably-mounted food supports or with movable heating implements; Spits with food supports rotating about a vertical axis
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
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    • A47J37/04Roasting apparatus with movably-mounted food supports or with movable heating implements; Spits
    • A47J37/046Roasting apparatus with movably-mounted food supports or with movable heating implements; Spits with horizontal turntables
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47JKITCHEN EQUIPMENT; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; APPARATUS FOR MAKING BEVERAGES
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    • A47J37/07Roasting devices for outdoor use; Barbecues
    • A47J37/0718Roasting devices for outdoor use; Barbecues with vertical fire box
    • A47J37/0722Roasting devices for outdoor use; Barbecues with vertical fire box with electric heating elements

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Food Science & Technology (AREA)
  • Baking, Grill, Roasting (AREA)

Abstract

Tischgrill bestehend aus
– einem Gerätefuß (5)
– einem inneren Drehteller (4), der auf dem Gerätefuß (5) angeordnet ist, wobei
– der innere Drehteller (4) mit einem äußeren Drehteller (3) verbindbar ist, und
– der innere und der äußere Drehteller (4, 3) mittig jeweils eine Öffnung aufweisen, über welches ein Heizelement (2) mit dem Gerätefuß (5) über eine im Gerätefuß (5) angeordneten Fassung (9) verbindbar ist,
– auf dem äußeren Drehteller (3) mehrere Lagerköpfe (15) angeordnet sind, in welchen jeweils eine Antriebseinheit (17, 18, 19) drehbar lagerbar ist,
– auf jeder Antriebseinheit (17, 18, 19) ist ein Spießträger (20, 21, 22, 23) anordenbar, wobei
– die Antriebseinheiten (17, 18, 19) über am äußeren Drehteller (3) angeordnete Mitnehmereinheit (7) in eine Rotationsbewegung versetzbar sind und
– der Spießträger (20, 21, 22, 23) mit der Antriebseinheit (17, 18, 19) über einen in der Antriebseinheit...

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Tischgrill mit den Merkmalen des Schutzanspruches 1.
  • Die auf dem Markt befindlichen Tischgrillgeräte unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Art ihrer Beheizung, Elektrobeheizung, Gasbeheizung oder Holzkohlenbeheizung, wobei im Falle der Elektrobeheizung zumeist ein Elektrowendel, bei Gasbeheizung ein Gasbrenner und bei Holzkohle ein Brennraum für Holzkohle vorgesehen ist. Ein weiterer Unterschied ist durch das Material der Heizflächen gegeben. Die bekannten Heizflächen bestehen aus Drahtrost, Guss- oder Stahlpfannen, Steinflächen (heißer Stein) und/oder Gesteinsbrocken, beispielsweise aus Lava. Diese Tischgrills sind unter der Bezeichnung Kontaktgrill zu erfassen, da das Grillgut durch direkten Kontakt mit der Heizfläche gegart wird.
  • Da es bei diesem Garvorgang unvermeidbar ist, dass die aus dem Grillgut austretende Garflüssigkeit mit den Heizflächen in Berührung kommt und über diese hinausspritzt, ist der Einsatz von derartigen Tischgrillgeräten in geschlossenen Räumen nur bedingt möglich. Außerdem verlangt der Grillvorgang eine ständige Beobachtung des Grillgutes, da dieses anbrennen kann. Zur Vermeidung des Anbrennens muss das Grillgut gedreht werden.
  • Im Weiteren sind professionelle Grillgeräte bekannt, welche in Imbiss-Betrieben eingesetzt werden. Diese professionellen Grillgeräte verwenden zumeist Strahlungswärme zum Grillen des Grillgutes. Der hierbei zwischen dem Grillgut und der Heizfläche bestehende Abstand verhindert, dass die Garflüssigkeit mit der Heizfläche in Berührung kommt. Ein weiterer Vorteil dieser professionellen Grillgeräte besteht darin, dass das Grillgut automatisch drehbar ist, was den Grillvorgang einfach und sicher macht.
  • Die in professionellen Grillgeräten eingesetzten Grillspieße sind zumeist spitz zulaufende Metallstäbe, deren Schäfte mit Zahnrädern oder ähnlichen Elementen unlösbar verbunden sind. Diese werden beim Einsetzen in den Drehteller mit den geräteseitig angeordneten Antriebselementen gekoppelt und dadurch in eine Drehbewegung versetzt. Da bei einem automatisch ablaufenden Grillprozess das Einsetzen der Grillspieße in das Grillgerät der einzige Vorgang ist, der manuell ausgeführt wird, muss dieser besonders einfach und unfallsicher ausführbar sein.
  • Aus DE 198 05 163 A1 ist ein Holzkohlegrill bekannt, bei welchem sich das Grillgut automatisch in einem Metallzylinder um den in der Mitte ruhenden Holzkohlerost dreht. Der Korpus des Holzkohlegrills besteht aus einem Metallgehäuse, Deckel, Kamin mit kombiniertem Luft- und Ascheschieber sowie einem Dreibein mit Fahrgestell. Im Boden des Metallzylinders liegt ein kreisförmiges Schienensystem, auf dem eine Drehscheibe mit Fahrwerken und Kegelradgetrieben über eine Zahnstange durch das Ritzel eines Elektrogetriebemotors angetrieben wird. Das Grillgut wird mit verschiedenen Haltern auf Fettauffangtellern platziert und rotiert mit der Drehscheibe um den Holzkohlerost. Durch eine Mitnehmervorrichtung werden Bratwürste und Schaschlikspieße bei jeder Eigendrehung des Kombihalters zusätzlich um eine Vierteldrehung weiter bewegt. Nachteilig bei diesem Holzkohlegrill ist, dass die Fettaufnahmeteller in der Antriebseinheit nur schlecht posi tionierbar sind und die Teller eine visuelle Kontrolle des Grillvorgangs verhindern.
  • Aus DE-75 112 52-U ist ein weiteres Grillgerät mit einer mittig angeordneten, elektrisch- oder gasbetriebenen Heizquelle bekannt. Um die Heizquelle sind Grillspieße sternförmig auf mehreren Tragarmen angeordnet. Jeder der Tragarme trägt an seiner Spitze eine Getriebeeinheit mit einem Elektromotor, der von einer Batterie gespeist wird. Die Abgangswellen der Getriebe sind Hohlwellen, in welche die Spieße mit dem Grillgut eingesteckt werden. Nachteilig bei diesem Grillgerät ist, dass für jeden Spieß ein separates mehrstufiges Untersetzungsgetriebe mit der entsprechenden Anzahl von Elektromotoren nebst den dazugehörigen Batterien notwendig ist. Ein weiterer Nachteil dieses Gerätes besteht darin, dass für die Verbindung zwischen Grillspieß und Antrieb eine Steckverbindung in der Antriebswelle vorgesehen ist, die den Einsatz von speziell geformten Grillspießen erforderlich macht.
  • Aus DE 73 173 30 U ist eine vertikale Grillvorrichtung bekannt, die vor einer Heizquelle montierbar ist. Der nicht näher bezeichnete Antrieb wirkt auf eine vertikale Mittelachse, auf der mit einem bestimmten Abstand zueinander zwei kreisförmige Scheiben verdrehsicher befestigt sind. Unter der unteren Scheibe befindet sich ein ortsfestes zentrales Zahnrad. Beide Scheiben sind im Randbereich mit eingeschlitzten Öffnungen versehen, in denen die Spieße mit dem Grillgut drehbar gelagert sind. An der Unterseite der Grillgutträger befinden sich Zahnräder, die in das ortsfeste Zahnrad eingreifen. Werden die Scheiben durch die Mittelachse in eine Drehbewegung versetzt, rotieren die äußeren Zahnräder um das Zentralzahnrad und versetzen die mit ihnen verbundenen Spieße ebenfalls in eine Drehbewegung. Nachteilig bei diesem Gerät ist, dass eine Auffangvorrichtung für die Garflüssigkeit nicht vorhanden ist. Dadurch kann diese ungehindert in die Drehlager und die anderen Getriebeteile eindringen, was zu einem erhöhten Reinigungsaufwand und zu einem erhöhten Verschleiß des Gerätes führt.
  • Aus DE 11 629 85 A1 ist eine weitere horizontale Grilleinrichtung bekannt. Bei dieser Grilleinrichtung werden zwei kreisförmige Scheiben in großem Abstand voneinander auf einer Mittelachse verdrehsicher befestigt. Beide Scheiben sind in den Randbereichen mit Bohrungen versehen, in denen die Grillgutträger drehbar befestigt sind. Die Grillgutträger sind an je einem Ende mit kreuzweise angeordneten Stiften versehen, die bei einer Drehbewegung der Scheiben von geräteseitig montierten Hemmelementen beaufschlagt werden. Dieser Vorgang bewirkt eine Teildrehung der Grillgutträger. Nachteilig bei dieser Vorrichtung ist, dass die Bestückung und Entnahme der Grillgutträger eine Demontage der Scheiben notwendig macht.
  • Aus DE 24 253 46 A1 ist eine Grillvorrichtung bekannt, bei der horizontal angeordnete Grillgutträger in Bohrungen gelagert sind, deren Durchmesser größer ist als der Durchmesser der Grillgutträger. Dadurch rollen die Grillgutträger, bedingt durch die Lage ihres Schwerpunktes, an den Rändern der Bohrungen ab und greifen dabei mit angesetzten Sternrädern in einzelne Bolzen der Vorrichtung. Dieser Vorgang bewirkt eine Teildrehung der Grillgutträger. Nachteilig hierbei ist, dass zur Bestückung und Entnahme der Grillgutträger die Einrichtung demontiert werden muss. Ein weiterer Nachteil besteht darin, dass Garflüssigkeit in die beweglichen Elemente eindringen kann.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Tischgrillgerät für den Gebrauch sowohl im Freien als auch in Wohnräumen aufzuzeigen, mittels welches auch auf handelsüblichen Holzspießen angeordnetes Grillgut grillbar ist, ohne dabei von Hand gewendet werden zu müssen. Auch sollen mehrere Personen gleichzeitig Spieße in das Tisch grillgerät einsetzen oder daraus entnehmen können, ohne dass der Grillprozess unterbrochen werden muss. Der Vorgang des Einsetzens oder des Entnehmens des Grillgutes nebst den Spießen soll einfach und unfallsicher ausführbar sein.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Schutzanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den weiteren abhängigen Ansprüchen, der Beschreibung sowie den in den Zeichnungen dargestellten Figuren.
  • Der wesentliche Vorteil der Erfindung besteht darin, dass handelsübliche Holzspieße in eine automatische Drehvorrichtung eingebracht werden können wie Metallspieße mit geringem Durchmesser. Weitere Vorteile der Erfindung bestehen darin, dass die Garflüssigkeit von den Oberflächen abgeleitet und an einer definierten Stelle gesammelt wird, dass der Kontakt der Garflüssigkeit mit mechanischen Bauteilen vermieden wird, dass alle Bauteile leicht zerlegbar sind und dass alle Bauteile leicht zu reinigen sind und die Spieße leicht abnehmbar sind.
  • Der erfindungsgemäße Tischgrill besteht aus einem Gerätefuß an/auf welchem ein innerer Drehteller angeordnet ist. Der innere Drehteller ist mit einem zweiten äußeren Drehteller verbindbar. Der innere und der äußere Drehteller weisen mittig jeweils eine Öffnung auf, über welche ein Heizelement mit dem Gerätefuß über eine im Gerätefuß angeordnete Fassung verbindbar ist. Auf dem äußeren Drehteller sind mehrere Lagerköpfe angeordnet, in welchen jeweils eine Antriebseinheit für Spießträger drehbar lagerbar ist. In die Spießträger sind Grillspieße einsteckbar. Die Grillspieße sind mit Grillgut bestückbar. Auf jeder dieser Antriebseinheiten ist ein Spießträger anordenbar. Die Antriebseinheiten sind über eine am äußeren Drehteller angeordnete Mitnehmereinheit in eine Rotationsbewe gung versetzbar. Ein Spießträger, auf dem sich Grillgut befindet, ist mit der Antriebseinheit über einen in der Antriebseinheit angeordneten Dauermagneten kraftschlüssig oder über eine stirnseitige Zahnkreuzkupplung formschlüssig verbindbar.
  • Zunächst wird ein Grillspieß mit Grillgut bestückt. Dann wird dieser Grillspieß in den Spießträger eingesteckt. Der Spießträger wird von einem Nutzer am Griffteil aufgenommen und auf eine Antriebseinheit aufgesetzt. Dort wird der Spießträger durch eine magnetische Kraft, welche von dem Dauermagneten in der Antriebseinheit, vorzugsweise im Drehkopf erzeugt wird, auf dem Drehkopf gehalten. Die Antriebseinheiten werden durch die Drehung des inneren und äußeren Drehtellers und weiterer angeordneter Elemente ebenfalls in eine Drehbewegung versetzt. Hemmelemente am äußeren Drehteller, angeordnet in der Nähe der Lagerköpfe verhindern, dass sich die Griffteile der Spießträger drehen, der Spießhalter dreht sich also in dem Griffteil.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung nach Anspruch 2 weist der innere Drehteller auf seiner Oberseite eine Mitnehmerscheibe mit einem umlaufenden kreisförmigen Rand auf, wobei der äußere Drehteller über den umlaufenden kreisförmigen Rand der Mitnehmerscheibe verbindbar ist. Auf diese Weise wird ein einfacher Zusammenbau ermöglicht. Zugleich wird auf einfach Weise eine Verbindung zwischen dem inneren und äußeren Drehteller geschaffen.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 3 ist, dass ein mit einem Elektromotor gekoppeltes Getriebe im Gerätefuß angeordnet ist, mittels dessen der erste Drehteller in eine Drehbewegung und mittels der Mitnehmerscheibe auch der äußere Drehteller in eine Drehbewegung versetzbar ist.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 4 ist, dass das Getriebe ein Untersetzungsgetriebe ist. Damit kann die Geschwindigkeit der Drehung des Tischgrills variiert werden und zugleich ein kostengünstiger Elektromotor mit geringer Leistungsaufnahme verwendet werden.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 5 ist, dass die Mitnehmerscheibe polygonal geformt ist.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 6 ist, dass die Stirnseite der Mitnehmerscheibe eine konvexe Oberfläche aufweist.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 7 ist, dass über die Fassung das Heizelement mit Energie zur Wärmeerzeugung versorgbar ist.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 8 ist, dass über die Fassung dem Heizelement brennbares Gas oder elektrischer Strom zuführbar ist.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 9 ist, dass das Heizelement ein Elektrobrenner oder ein Gasbrenner ist.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 10 ist, dass die Energiezufuhr zum Heizelement über einen Temperaturregler einstellbar ist, der am Gehäuse des Gerätefußes angeordnet ist.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 11 ist, dass die Fassung ein Innengewinde aufweist, in welches ein am Sockel des Heizelementes angeordnetes Außengewinde einschraubbar ist. Auf diese Weise wird eine feste Verbindung zwischen dem Heizelement und dem Gerätefuß hergestellt. Das elektrische Heizelement kann auch als Steckteil ausgeführt sein und vorzugsweise untenseitig Steck kontakte einer Steckerkupplung aufweisen, die durch Aufstecken des Heizelementes mit Gegenkontakten am Sockel verbindbar sind. Hierdurch ist es möglich, unterschiedliche Heizelemente auf einfache Weise zu adaptieren und die Stromversorgung sicher zu stellen.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 12 ist, dass der Gerätefuß auf seiner Oberseite im Randbereich einen Außenzahnkranz oder eine Lauffläche oder Hemmelemente aufweist. Durch diese Elemente werden die Antriebseinheiten in eine Drehbewegung versetzt, sobald die Antriebseinheiten in Kontakt mit dem Außenzahnradkranz treten.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 13 ist, dass der äußere Drehteller und der Innere Drehteller aus Kunststoff und/oder Metall und/oder Edelstahl bestehen und deren Oberseite konkav oder kaskadenförmig sind. Durch die Materialauswahl ist gewährleistet, dass die Drehteller einfach und gut zu reinigen sind. Durch die Formgebung ist gewährleistet, dass Grillflüssigkeit, welche beim Grillvorgang aus dem Grillgut läuft oder tropft, gut abläuft.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 14 ist, dass der innere Drehteller fest, jedoch drehbar zum Gerätefuß, mit diesem verbunden ist und/oder als Ausformung des Gerätefußes gestaltet ist. Hierdurch wird eine kostengünstige und einfache Herstellung des Tischgrills ermöglicht.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 15 ist, dass die Unterseite des inneren Drehtellers im Randbereich als Innenzahnradkranz ausgebildet ist, in welchen ein Zahnradritzel greift, das über eine Achse mit dem Getriebe verbunden ist. Auf diese Weise wird eine kosten günstige und einfache Kopplung des Getriebes und des inneren Drehtellers erreicht.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 16 ist, dass der Randbereich des äußeren Drehtellers als Rinne ausgebildet ist. Hierdurch wird die aus dem Grillgut austretende Grillflüssigkeit aufgefangen.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 17 ist, dass jedem der Lagerköpfe ein Hemmelement auf dem äußeren Drehteller zugeordnet ist. Dieses verhindert, dass die Griffe der Grillspießträger sich mitdrehen.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 18 ist, dass die Stirnfläche eines jeden Lagerkopfes zum Rand des äußeren Drehtellers geneigt ist. Hierdurch tropft austretendes Grillgut nach außen ab und nicht in Richtung des Heizelementes. Es somit ein Kontakt zwischen dem Grillgut und der austretenden Grillflüssigkeit mit dem Heizelement vermieden.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 19 ist, dass jeder Lagerkopf am äußeren Drehteller angeformt oder als separates Element mit dem äußeren Drehteller verbindbar ist und jeder Lagerkopf eine kreisförmige mittige Öffnung in Form einer Bohrung aufeist, in welche die Antriebseinheiten einbringbar sind und ein Lagerkopf zur Lagerung und/oder Führung einer Antriebseinheiten dient.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 20 ist, dass eine Antriebseinheit aus einem Drehkopf, einem Lagerzapfen und einem Zahnrad besteht.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 21 ist, dass das Zahnrad der Antriebseinheit in den Außenzahnradkranz des Gerätefußes greift und die Antriebseinheit in eine Drehbewegung versetzbar ist.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 22 ist, dass der Außenzahnradkranz und der Innenzahnradkranz miteinander verbunden sind, sodass beide eine Drehbewegung mit gleicher Winkelgeschwindigkeit ausführen.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 23 ist, dass im Drehkopf ein Dauermagnet integriert ist.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 24 ist, dass die Antriebseinheiten mit den Spießträgern durch stirnseitig eingekerbte oder gezahnte Formteile verbindbar sind und mittels einer Feder eine kraftschlüssige Verbindung erfolgt.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 25 ist, dass der Drehkopf, der Lagerzapfen und das Zahnrad der Antriebseinheit mittels Steckverbindungen verbindbar sind.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 26 ist, dass am Drehkopf kreisförmig polygonal geformte Elemente mit gezahnten Stirnflächen vorgesehen sind.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 27 ist, dass der Spießträger aus einem Griffstück, einer Kotaktplatte, einem Schirm und einer Führungshülse besteht. Der Schirm sorgt dafür, dass Grillflüssigkeit nicht in die Antriebseinheit eindringen kann und damit die Antriebseinheiten vor Verschmutzung geschützt werden.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 28 ist, dass der Schirm und die Führungshülse mit der Kontaktplatte lösbar, jedoch verdrehsicher, verbindbar sind. Dies gewährleistet zum Einen, dass die Spießträger beim Betrieb des Tischgrills sich nicht auftrennen und zum Andern, dass die Spießträger einfach zu reinigen sind.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 29 ist, dass Griffstück aus Kunststoff besteht. Hierdurch wird eine Erhitzung durch Konvektionsstrahlung des Heizelementes vermeiden.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 30 ist, dass die Kotaktplatte, der Schirm und die Führungshülse eines Spießträgers aus Metall oder Edelstahl bestehen.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 31 ist, dass das Griffstück im Bereich der Führungshülse eine Druckfeder aufweist und/oder an der Unterseite ein Führungselement angeordnet ist.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 32 ist, dass das Griffstück, die Kontaktplatte, der Schirm und die Führungshülse des Spießträgers durch Steckverbindungen verbindbar sind. Somit sind die Spießträger einfach zu zerlegen und einfach und gut zu reinigen.
  • Vorteilhaft gemäß der Ausführung nach Anspruch 33 ist, dass die Kontaktplatte aus Stahl oder aus Kunststoff oder Edelstahl besteht und ein kreisförmig polygonal geformtes Element aufweist, dessen Stirnseite gekerbt oder gezahnt ist. Die Wärme-Strahlungsquelle kann auch ein Feststoffbrenneinsatz sein.
  • Im Weiteren wird anhand der nachfolgenden Figuren ein erfindungsgemäßer Tischgrill anhand eines konkreten Ausführungsbeispiels beschrieben. Bei dem Ausführungsbeispiel handelt es sich um eine mögliche Ausführungsform, welche aber die Erfindung nicht auf diese Ausführungsform limitiert.
  • In den Zeichnungen zeigen:
  • 1 einen Schnitt durch einen Tischgrill;
  • 2 einen Schnitt durch eine Antriebseinheit; und
  • 3 einen Schnitt durch einen Grillgutträger.
  • In 1 ist ein Schnitt durch einen erfindungsgemäßen Tischgrill dargestellt. Die Basis des Tischgrills bildet der Gerätefuß 5. An der Außenseite des Gerätefußes 5 ist ein Ein-Aus-Schalter angeordnet, der in 1 nicht dargestellt ist. Außerdem ist an der Außenseite des Gerätefußes 5 ein Temperaturregler 6 angeordnet. Der Temperaturregler 6 ist mit einem Temperaturfühler verbunden, der die Temperatur des Heizelementes 2 erfasst. Mittels des Temperaturreglers 6 kann die Strahlungswärme, welche vom Heizelement 2 abgestrahlt wird, reguliert werden. Im Falle eines Heizelementes 2, welches mit Gas betrieben wird, erfolgt mittels des Temperaturreglers 6 eine Reduzierung der Gasmengenzufuhr zum Heizelement 2, welches in dieser Ausführungsform als Gasbrenner ausgeführt ist. Im Falle der Ausführung des Heizelementes 2 als Elektrobrenner, erfolgt die Erwärmung des Heizelementes 2 mittels elektrischem Strom und die Regulierung der Temperatur erfolgt über die Reduzierung oder Erhöhung der Stromzufuhr zum Heizelement 2.
  • Im Weiteren wird im Ausführungsbeispiel eine Ausführungsform als elektrisch betriebener Tischgrill beschrieben. Im Gerätefuß 5 ist ein Elektromotor mit einem Untersetzungsgetriebe 8 angeordnet. Außerdem ist im Gerätefuß 5 eine von oben zugängliche Fassung 9 angeordnet. In die Fassung 9 ist das Heizelement 2 einsetzbar. In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist die Fassung 9 mit einem Gewinde versehen, in welches der Sockel 10 des Heizelements 2 einschraubbar ist. Somit wird eine stabile Verbindung zwischen dem Gerätefuß 5 und dem Heizelement 2 geschaffen. Über die Fassung 9 erfolgt zugleich die Zuführung der elektrischen Energie zum Betrieb des Heizelementes 2. Die Fassung 9 ist mittig in der Oberseite des Gerätefußes 5 eingebracht. Der Gerätefuß 5 weist zusätzlich im oberen Randbereich einen Außenzahnkranz 7 auf. Alternativ kann der Gerätefuß 5 auch eine Lauffläche oder Hemmelemente aufweisen.
  • Auf dem Gerätefuß 5 ist ein innerer Drehteller 4 montiert. Dieser weist eine Mitnehmerscheibe 13 auf, welche vorzugsweise polygonal geformten ist und einen umlaufenden kreisförmigen Rand aufweist. An diesem umlaufenden kreisförmigen Rand ist ein äußerer Drehteller 3 befestigt. Die Stirnseite der Mitnehmerscheibe 13 hat eine konvexe Oberfläche. Der äußere Drehteller 3 ist aus Metall, vorzugsweise Edelstahl hergestellt. In einer weiteren Ausgestaltungsform ist der äußere Drehteller 3 aus Kunststoff hergestellt. Die Oberseite des äußeren Drehtellers ist konvex. In einer weiteren vorzugsweisen Ausgestaltung ist der äußere Drehteller kaskadenförmig ausgeformt.
  • In der Mitte des inneren Drehtellers 4 ist eine kreisförmige Öffnung vorgesehen, durch die der Sockel 10 des Heizelementes 2 in die Fassung 9 geführt wird. Die Unterseite des inneren Drehtellers 4 ist im Randbereich in einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung als Innenzahnradkranz 11 ausgebildet. In diesen Innenzahnradkranz 11 greift ein Zahnradritzel 12, das über eine Achse mit dem Getriebe 8 verbunden ist.
  • Der innere Drehteller 4 besteht aus Metall, vorzugsweise Edelstahl. In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der innere Drehteller 4 aus Kunststoff hergestellt. Die Oberseite des inneren Drehtellers 4 ist konvex oder kaskadenförmig geformt. Der innere Drehteller 4 ist mit dem Gerätefuß 5 verbunden. In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung ist der innere Drehteller 4 fest mit dem Gerätefuß 5 verbunden und stellt eine Anformung am Gerätefuß 5 dar.
  • Der äußere Drehteller 3 ist im Zentrum ebenfalls mit einer Öffnung versehen, die der Form der Mitnehmerscheibe 13 des inneren Drehtellers 4 entspricht.
  • Der Randbereich des äußeren Drehtellers 3 ist als Rinne 14 ausgebildet. Auf der Oberseite des äußeren Drehtellers 3 befinden sich in kreisförmiger Anordnung kegelstumpfförmige Lagerköpfe 15. Jedem der Lagerköpfe 15 ist ein Hemmelement 25, ebenfalls auf dem äußeren Drehteller 3 angeordnet, zugeordnet. Die Stirnflächen der Lagerköpfe 15 sind zum Rand des äußeren Drehtellers 3 hin geneigt und mit einer kreisförmigen Öffnung versehen. Die Lagerköpfe 15 sind entweder an dem äußeren Drehteller 3 angeformt oder als separate, mit dem äußeren Drehteller 3 verbindbare Elemente ausgebildet. Außerdem sind im äußeren Drehteller 3 in den Lagerköpfen 15 kreisförmige Öffnungen vorgesehen. In diesen kreisförmigen Öffnungen sind die Antriebseinheiten 17, 18, 19 geführt und eingebracht. Die Lagerköpfe 15 und die kreisförmigen Öffnungen dienen zur Lagerung der Antriebseinheiten 17, 18, 19.
  • In 2 ist eine Antriebseinheit im Schnitt dargestellt. Jeder Antrieb besteht aus einem Drehkopf 17 mit einem Lagerzapfen 18 und einem Zahnrad 19. Der Drehkopf 17 ist mit einem Dauermagneten versehen. Das Zahnrad 19 und Drehkopf 17 sind mit dem Lagerzapfen 18 lösbar aber verdrehsicher verbunden.
  • Jeder Antrieb 17, 18, 19 ist in den Lageköpfen 15 drehbar gelagert. Der Lagerkopf 15 dient zur Lagerung des Drehkopfes 17 des Antriebs 17, 18, 19 und als Positionie rungshilfe für die Grillgutträger. Die Grillgutträger werden im Weiteren als Spießträger bezeichnet.
  • In 3 ist ein Grillgutträger, im Weiteren als Spießträger bezeichnet, im Schnitt dargestellt.
  • Ein Spießträger besteht aus dem Griffstück 20, einer Kontaktplatte 21 und dem Schirm 22 mit einer Führungshülse 23. Der Schirm 22 und Führungshülse 23 sind mit der Kontaktplatte 21 lösbar jedoch verdrehsicher verbunden. Sie sind in dem Griffstück 20 drehbar gelagert.
  • Im Zentrum der Lagerköpfe 15 befindet sich jeweils eine Durchgangsbohrung, durch die der Lagerzapfen 18 der Antriebseinheit 17, 18, 19 geführt wird. Das Zahnrad 19 und der Drehkopf 17 sind mit dem Lagerzapfen 18 verbunden. Jede Antriebseinheit 17, 18, 19 ist in dem zugehörigen Lagerkopf 15 drehbar gelagert. Auf den Antriebseinheiten 17, 18, 19 werden die Spießträger 20, 21, 22, 23 angeordnet.
  • Die Antriebseinheit 17, 18, 19 und der Spießträger 20, 21, 22, 23 sind über einen Dauermagneten, der im Drehkopf 17 angeordnet ist, verbindbar. Hierdurch wird eine kraftschlüssige Verbindung erzielt. Der Spießträger 20, 21, 22, 23 ist vorzugsweise im Bereich seiner Kontaktplatte 21 mit einem magnetisierbaren Material ausgestaltet. Alternativ ist vorgesehen, dass die Antriebseinheit 17, 18, 19 und der Spießträger 20, 21, 22, 23 durch stirnseitig gekerbte oder gezahnte Formteile verbunden und durch Federkraft aneinandergepresst werden. Dies erzeugt dann eine formschlüssige Verbindung.
  • Das Griffstück 20 ist mehrteilig ausgestaltet. Das Griffstück 20 besteht aus Kunststoff, der Führungshülsenbereich aus Metall. Alternativ ist vorgesehen, dass das Griffstück 20 im Bereich der Führungshülse 23 mit einer Druckfeder ausgerüstet ist. Das Griffstück 20 kann an der Unterseite mit einem Führungselement versehen werden. Der Schirm 22, die Führungshülse 23 und die Kontaktplatte 21 des Spießträgers sind durch Steckverbindungen verbunden. Die Kontaktplatte 21 besteht aus Stahl. In einer alternativen Ausgestaltung besteht die Kontaktplatte 21 aus einem kreisförmig polygonal geformten Element, dessen Stirnseite gekerbt/gezahnt ist und aus Kunststoff oder Metall besteht.
  • Die Antriebseinheit 17, 18, 19 und insbesondere die Drehköpfe 17, Lagerzapfen 18 und Zahnrad 19 sind durch Steckverbindungen verbunden. In einer alternativen Ausgestaltung sind anstelle des Dauermagneten im Drehkopf 17 kreisförmig polygonal geformte Elemente mit gezahnten, gekerbten Stirnflächen vorgesehen.
  • Anstelle des Zahnrades können Sternräder, Reibräder oder Drehkreuze zum Einsatz kommen.
  • Im Weiteren werden nunmehr der Betrieb und die Funktionsweise des Tischgrills beschrieben.
  • Zur Inbetriebnahme wird der Tischgrill mittels des Temperaturreglers 6, der zugleich einen Schalter zum Ein/Ausschalten des Gerätes aufweist, in Betrieb genommen. Das Heizelement 2 wird auf die mittels des Temperaturreglers 6 vorgewählte Temperatur aufgeheizt. Diese Temperatur wird dann nahezu konstant gehalten.
  • Anschließend werden die Spieße 24 mit ihrem unteren Ende in die Führungshülsen 23 der Spießträger 20, 21, 22, 23 gesteckt. Darauf werden die Spießträger 20, 21, 22, 23 mit den Kontaktplatten 21 auf die Drehköpfe 17 der Antriebseinheiten 17, 18, 19 gesetzt. Mittels der Dauermagneten im Drehkopf 17 werden die Spießträger 20, 21, 22, 23 auf den Antriebseinheiten 17, 18, 19 gehalten. Mit ei nem Ein-/Aus-Schalter wird der Elektromotor in Betrieb genommen und über das nachgeordnete Getriebe 8 die reduzierte Drehzahl auf das Zahnritzel 12 übertragen. Dieses wirkt auf den Innenzahnkranz 11 und setzt den inneren Drehteller 4 in eine Drehbewegung. Die Mitnehmerscheibe 13 überträgt diese Drehbewegung auf den äußeren Drehteller 3. Dabei rollen die Zahnräder 19 der Antriebseinheiten 17, 18, 19 an der Unterseite des äußeren Drehtellers 3 auf dem Außenzahnkranz 7 ab und versetzen die Antriebseinheiten 17, 18, 19 und die darauf haftenden Spießträger 20, 21, 22, 23 mit den Spießen 24 und dem Grillgut in Rotation. Die Hemmelemente 25, welche auf dem äußeren Drehteller 3 in unmittelbarer Nähe zu den Lagerköpfen 15 angeordnet sind, verhindern das Mitdrehen der Griffstücke 20 der Spießträger 20, 21, 22, 23.
  • Die während des Grillvorganges austretende Garflüssigkeit wird über die Schirme 22 der Spießträger 20, 21, 22, 23 auf den äußeren Drehteller 3 abgeleitet und in der Rinne 14 gesammelt.
  • Wenn das Grillgut einzelner Spieße 24 den erforderlichen Garzustand erreicht hat, können diese mit dem Spießträger 20, 21, 22, 23 von den Antriebseinheiten 17, 18, 19 entfernt werden, ohne dass der Grillvorgang unterbrochen werden muss. Das fertig gegarte Grillgut auf den Spießen 24 wird zusammen mit dem Spieß 24 aus der Führungshülse 23 herausgezogen und durch einen neuen Spieß 24 mit neuem Grillgut ersetzt. Der Grillvorgang kann wiederholt werden.
  • Für die abschließende Reinigung des Tischgrills werden die Spießträger 20, 21, 22, 23 zerlegt, indem die Kontaktplatte 21 und der Schirm 22 von der Führungshülse 23 entfernt werden. Die Bauteile sind vorzugsweise aus Stahl, insbesondere Edelstahl hergestellt, um besser gereinigt werden zu können.
  • Die Antriebeseinheiten 17, 18, 19 werden aus dem äußeren Drehteller 3 dadurch entfernt, indem die Zahnräder 19 und die Kontaktplatten 21 von den Lagerzapfen 18 gelöst werden.
  • Der äußere Drehteller 3 wird dadurch entfernt, indem er von dem inneren Drehteller 4 abgehoben und über das Heizelement 2 hinaus gehoben wird.
  • 2
    Heizelement
    3
    äußerer Drehteller
    4
    innerer Drehteller
    5
    Gerätefuß
    6
    Ein-/Aus- und Temperaturschalter
    7
    Außenzahnkranz
    8
    Motor/Getriebe
    9
    Fassung
    10
    Sockel
    11
    Innenzahnkranz
    12
    Zahnritzel
    13
    Mitnehmerscheibe
    14
    Rinne
    15
    Lagerkopf
    17
    Drehkopf
    18
    Lagerzapfen
    19
    Zahnrad
    20
    Griffstück
    21
    Kontaktplatte
    22
    Schirm
    23
    Führungshülse
    24
    Spieß
    25
    Hemmelement
    17, 18, 19
    Antriebseinheit
    20, 21, 22, 23
    Spießträger
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 19805163 A1 [0006]
    • - DE 7511252 U [0007]
    • - DE 7317330 U [0008]
    • - DE 1162985 A1 [0009]
    • - DE 2425346 A1 [0010]

Claims (34)

  1. Tischgrill bestehend aus – einem Gerätefuß (5) – einem inneren Drehteller (4), der auf dem Gerätefuß (5) angeordnet ist, wobei – der innere Drehteller (4) mit einem äußeren Drehteller (3) verbindbar ist, und – der innere und der äußere Drehteller (4, 3) mittig jeweils eine Öffnung aufweisen, über welches ein Heizelement (2) mit dem Gerätefuß (5) über eine im Gerätefuß (5) angeordneten Fassung (9) verbindbar ist, – auf dem äußeren Drehteller (3) mehrere Lagerköpfe (15) angeordnet sind, in welchen jeweils eine Antriebseinheit (17, 18, 19) drehbar lagerbar ist, – auf jeder Antriebseinheit (17, 18, 19) ist ein Spießträger (20, 21, 22, 23) anordenbar, wobei – die Antriebseinheiten (17, 18, 19) über am äußeren Drehteller (3) angeordnete Mitnehmereinheit (7) in eine Rotationsbewegung versetzbar sind und – der Spießträger (20, 21, 22, 23) mit der Antriebseinheit (17, 18, 19) über einen in der Antriebseinheit (17, 18, 19) angeordneten Dauermagneten kraftschlüssig oder durch eine stirnseitige Zahnradauskopplung formschlüssig verbindbar ist.
  2. Tischgrill nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der innere Drehteller (4) auf seiner Oberseite eine Mitnehmerscheibe (13) mit einem umlaufenden kreisförmigen Rand aufweist und der äußerer Drehteller (3) über den umlaufenden kreisförmigen Rand der Mitnehmerscheibe (13) verbindbar ist.
  3. Tischgrill nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein mit einem Elektromotor gekoppeltes Getriebe (8) im Gerätefuß (5) angeordnet ist, mit tels dessen der erste Drehteller (4) in eine Drehbewegung und mittels der Mitnehmerscheibe (13) der äußere Drehteller (3) ebenfalls in eine Drehbewegung versetzbar ist.
  4. Tischgrill nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Getriebe (8) ein Untersetzungsgetriebe ist.
  5. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Mitnehmerscheibe (13) polygonal geformt ist.
  6. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnseite der Mitnehmerscheibe (13) eine konvexe Oberfläche hat.
  7. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass über die Fassung (9) das Heizelement (2) mit Energie zur Wärmeerzeugung versorgbar ist.
  8. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass über die Fassung (9) dem Heizelement (2) brennbares Gas oder elektrischer Strom zuführbar ist.
  9. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Heizelement (2) ein Elektrobrenner oder ein Gasbrenner ist.
  10. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Energiezufuhr zum Heizelement (2) über einen Temperaturregler (6) einstellbar ist, der am Gehäuse des Gerätefußes (5) angeordnet ist.
  11. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Fassung (9) ein Innengewinde aufweist, in welches ein am Sockel (10) des Heizelementes (2) angeordnetes Außengewinde einschraubbar ist.
  12. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Gerätefuß (5) auf seiner Oberseite im Randbereich einen Außenzahnkranz (7) oder eine Lauffläche oder Hemmelemente aufweist.
  13. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der äußere Drehteller (3) und der Innere Drehteller (4) aus Kunststoff und/oder Metall und/oder Edelstahl bestehen und deren Oberseite konkav oder kaskadenförmig sind.
  14. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der innere Drehteller (4) fest, jedoch drehbar zum Gerätefuß (5), mit diesem verbunden ist und/oder als Ausformung des Gerätefußes (5) gestaltet ist.
  15. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterseite des inneren Drehtellers (4) im Randbereich als Innenzahnradkranz (11) ausgebildet ist, in welchen ein Zahnradritzel (12) greift, das über eine Achse mit dem Getriebe (8) verbunden ist.
  16. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Randbereich des äußeren Drehtellers (3) als Rinne (14) ausgebildet ist.
  17. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jedem der Lagerköpfe (15) ein Hemmelement (25) auf dem äußeren Drehteller (3) zugeordnet ist.
  18. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stirnfläche eines jeden Lagerkopfes (15) zum Rand des äußeren Drehtellers (3) geneigt ist.
  19. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Lagerkopf (15) am äußeren Drehteller (3) angeformt oder als separates Element mit dem äußeren Drehteller (3) verbindbar ist und jeder Lagerkopf (15) eine kreisförmige mittige Öffnung in Form einer Bohrung aufeist, in welche die Antriebseinheiten (17, 18, 19) einbringbar sind und ein Lagerkopf (15) zur Lagerung und/oder Führung einer Antriebseinheiten (17, 18, 19) dient.
  20. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Antriebseinheit (17, 18, 19) aus einem Drehkopf (17), einem Lagerzapfen (18) und einem Zahnrad (19) besteht.
  21. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Zahnrad (19) der Antriebseinheit (17, 18, 19) in den Außenzahnradkranz (7) des Gerätefußes (5) greift und die Antriebseinheit (17, 18, 19) in eine Drehbewegung versetzbar ist.
  22. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, der Außenzahnradkranz (7) und der Innenzahnradkranz (11) miteinander verbunden sind, sodass beide eine Drehbewegung mit gleicher Winkelgeschwindigkeit ausführen.
  23. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Drehkopf (17) ein Dauermagnet integriert ist.
  24. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebseinheiten (17, 18, 19) mit den Spießträgern (20, 21, 22, 23) durch stirnseitig eingekerbte oder gezahnte Formteile verbindbar sind und mittels einer Feder eine kraftschlüssige Verbindung erfolgt.
  25. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Drehkopf (17), der Lagerzapfen (18) und das Zahnrad (19) der Antriebseinheit (17, 18, 19) mittels Steckverbindungen verbindbar sind.
  26. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass am Drehkopf (17) kreisförmig polygonal geformte Elemente mit gezahnten Stirnflächen vorgesehen sind.
  27. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Spießträger (20, 21, 22, 23) aus einem Griffstück (20), einer Kotaktplatte (21), einem Schirm (22) und einer Führungshülse (23) besteht.
  28. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Schirm (22) und die Führungshülse (23) mit der Kontaktplatte (21) lösbar, jedoch verdrehsicher, verbindbar sind.
  29. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Griffstück (20) aus Kunststoff besteht.
  30. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktplatte (21), der Schirm (22) und die Führungshülse (23) eines Spießträgers (20, 21, 22, 23) aus Metall oder Edelstahl bestehen.
  31. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffstück (20) im Bereich der Führungshülse (23) eine Druckfeder aufweist und/oder an der Unterseite ein Führungselement angeordnet ist.
  32. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Griffstück (20), die Kontaktplatte (21), der Schirm (22) und die Führungshülse (23) des Spießträgers (20, 21, 22, 23) durch Steckverbindungen verbindbar sind.
  33. Tischgrill nach einem oder mehreren der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontaktplatte (21) aus Stahl oder aus Kunststoff oder Edelstahl besteht und ein kreisförmig polygonal geformtes Element aufweist, dessen Stirnseite gekerbt oder gezahnt ist.
  34. Tischgrill nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass das Heizelement (2) als Steckaufsatz ausgebildet ist und an dem Sockel (5) adaptierbar ist, dass beide Teile (2, 5) Stecker oder Rohrkupplungsteile aufweisen, die beim Aufsetzen des Heizelementes sich miteinander verbinden und elektrische Kontakte schließen oder den Garstrom durchlassen, um die Energieversorgung des Heizelementes sicher zu stellen, und dass das Heizelement austauschbar ausgeführt ist.
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Citations (5)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1162985B (de) 1958-04-14 1964-02-13 Licentia Gmbh Grillvorrichtung
DE7317330U (de) 1974-10-24 Giesbert H Kg Grillvorrichtung
DE7511252U (de) 1975-09-04 Fink A Grillgerät
DE2425346A1 (de) 1974-05-25 1975-12-04 Burkhard Hutner Selbsttaetige drehvorrichtung fuer mehrere grillspiesse
DE19805163A1 (de) 1998-02-10 1999-08-19 Jung Holzkohlegrill

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