-
Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Sensor nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
-
Dieser
Sensor weist ein Gehäuse auf, in welchem mindestens ein
Sensorelement zum Nachweis einer physikalischen Messgröße
und eine Sensorelektronik aufgenommen ist. Weiterhin sind an dem Gehäuse
eine elektrische Schnittstelle zum Anschließen des Sensors
an eine Steuer- und Auswerteeinheit sowie außerdem eine
optische Schnittstelle gebildet.
-
Beispielsweise
kann es sich bei solchen Sensoren, die für eine Vielzahl
von Anwendungen im industriellen Bereich bekannt sind, um optische,
induktive, kapazitive Temperatur- oder Drucksensoren handeln.
-
Eine
häufige Aufgabenstellung besteht bei solchen Sensoren darin,
neben der eigentlichen Messinformation, weitere Daten aus dem Sensor auszulesen
und/oder dem Sensor bestimmte Daten mitzuteilen.
-
Beispielsweise
kann es sich hierbei um Diagnose-, Zustands-, Parametrierungs- und/oder
Konfigurationsdaten handeln.
-
Besonders
bedeutsam ist dies bei sicherheitsrelevanten Anwendungen, wo im
Hinblick auf den Zustand und die Funktionsfähigkeit eines
Sensors zuverlässige Informationen vorliegen und an eine übergeordnete
Einheit geleitet werden müssen.
-
Hierzu
ist, beispielsweise aus
DE
299 00 149 U1 und
DE
100 46 863 bereits bekannt, an dem Sensorgehäuse
zusätzlich zu der elektrischen Schnittstelle, mit welcher
der Sensor an einer speicherprogrammierbaren Steuerung oder an einen
Bus angeschlossen werden kann, zusätzlich eine optische Schnittstelle
vorzusehen.
-
Bei
diesen bekannten Sensoren wird die optische Information bereits
in unmittelbarer Nähe zum Sensor in elektrische Signale
umgewandelt. Diese elektrischen Signale werden sodann, beispielsweise als
serielles Signal, häufig ohne Potentialtrennung, an eine
externe Überwachungseinheit weitergeleitet. Hierbei besteht
demgemäß immer die Gefahr einer elektrischen oder
EMV-Störung. Ein weiterer Nachteil von optischen Schnittstellen,
die in unmittelbarer Nähe zum Sensor die optischen Signale
in elektrische Signale wandeln, ist neben der EMV-Empfindlichkeit
darin zu sehen, dass eine zusätzliche externe Hardware
mit Kontakten für den Anschluss eines zusätzlichen
elektrischen Datenkabels oder eine feste Verkabelung in unmittelbarer
Nähe des Sensors notwendig ist. Für diese Hardware
muss ein geeignetes Feld-Gehäuse vorhanden sein.
-
Für
Lösungen ohne optische Schnittstelle werden immer weitere
Kontakte für den Anschluss der entsprechenden elektrischen
Leitungen am Sensor benötigt. Die Hardware für
die Schnittstelle muss demgemäß von vornherein
im Gerät integriert sein.
-
Bisher
sind demgemäß zwar optisch arbeitende Anschlusseinrichtungen
bekannt, aber das empfangene Licht wird jeweils in unmittelbarer
Nähe der optischen Schnittstelle in ein elektrisches Signal umgewandelt.
Darüber hinaus sind auch serielle sichere und unsichere
Telegramme, die an elektrischen oder optischen Schnittstellen eingesetzt
werden, bekannt.
-
Insgesamt
sind die bekannten Lösungen störanfällig
und in apparativer Hinsicht aufwändig zu realisieren.
-
Als
eine Aufgabe der Erfindung kann angesehen werden, einen Sensor zu
schaffen, bei dem die oben genannten zusätzlichen Daten
besonders zuverlässig an eine externe Überwachungseinheit übertragen
werden können.
-
Diese
Aufgabe wird durch den Sensor mit den Merkmalen des Anspruchs 1
gelöst.
-
Vorteilhafte
Ausführungsbeispiele des erfindungsgemäßen
Sensors sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche
und werden außerdem in der folgenden Beschreibung, insbesondere
mit Bezug auf die beigefügten Figuren, beschrieben.
-
Der
Sensor der oben genannten Art ist erfindungsgemäß dadurch
weitergebildet, dass im Bereich der optischen Schnittstelle an dem
Gehäuse zum wirkungsmäßigen Verbin den
des Sensors mit einer vom Sensor entfernt positionierten externen Überwachungseinheit
Mittel zum Anschließen mindestens eines Lichtleiters vorhanden
sind.
-
Als
ein erster Kerngedanke der Erfindung kann angesehen werden, die
relevanten zusätzlichen Daten, beispielsweise Diagnose-,
Zustands-, Parametrierungs- und/oder Konfigurationsdaten, nicht mehr
elektrisch, sondern optisch an eine externe Überwachungseinheit
weiterzuleiten und/oder von dieser zu erhalten.
-
Damit
zusammenhängend ist als weiterer Kerngedanke der Erfindung
anzusehen, im Bereich der optischen Schnittstelle geeignete Mittel
zum Anschließen mindestens eines Lichtleiters vorzusehen.
-
Als
ein erster wesentlicher Vorteil der Erfindung kann erachtet werden,
dass eine Datenübertragung über Lichtwellenleiter äußerst
störfest und zuverlässig möglich ist.
Insbesondere sind die erfindungsgemäßen Sensoren
für den Dauereinsatz geeignet. Die Datenübertragung über
den Lichtwellenleiter ist insbesondere unempfindlich gegen ein Rütteln
des gesamten Sensors. Insbesondere in robusten industriellen Umgebungen
ist dies ein wesentlicher Vorteil.
-
Ein
weiterer Vorteil kann darin gesehen werden, dass für die
Verkabelung keine Schirmung mehr notwendig ist, so dass in dieser
Hinsicht Kosten gespart werden können.
-
Außerdem
erfordert die erfindungsgemäße Lösung
im Vergleich zu elektrischen Lösungen einen geringeren
Kosten- und Platzaufwand für die Bauteile der Schnittstelle,
beispielsweise in einem Empfänger eines Lichtvorhangs.
-
Besonders
wichtig im Hinblick auf bereits bestehende Baureihen von Sensoren,
beispielsweise also bezüglich bestimmter Gehäusetypen,
ist auch, dass keine weiteren Steckerpins benötigt werden und
dass die bisher verwendeten Steckerpins ihre Funktion ohne Einschränkung
weiterbehalten.
-
Ein
Vorteil der erfindungsgemäßen Lösung besteht
schließlich auch darin, dass in der Nähe des Sensors
keine zusätzliche Hardware zum Wandeln von optischen Signalen
in elektrische Signale notwendig ist. Vielmehr kann für
die vorliegende Erfindung die entsprechende Hardware vorteilhaft
in eine externe Überwachungseinheit integriert sein oder
es werden handelsübliche Wandler, beispielsweise von einem
Lichtwellenleiter auf eine USB-Schnittstelle benutzt. Eine Diagnose
kann beispielsweise auch mit einem Notebook oder einem Palmtop erfolgen.
-
Mit
dem erfindungsgemäßen Sensor kann demgemäß ein
serielles Telegramm in Echtzeit übertragen werden, ohne
dass diese Übertragung eventuellen externen EMV-Störungen
ausgesetzt wäre und ohne dass hierfür eine zusätzliche
Belegung von Anschlusskontakten oder ein erhöhter Verkabelungsaufwand
durch Schirmung erforderlich ist.
-
Ein
besonders wichtiger Vorteil ist schließlich auch, dass
die erfindungsgemäße Lösung nachträglich
oder separat als Zubehör nachrüstbar und aktivierbar
ist. Hierbei handelt es sich um ein besonders wichtiges Merkmal,
da das Aus- oder Einlesen der oben genannten Zusatzdaten für
viele Aufgabenstellungen nur optional benötigt wird.
-
Die
optische Schnittstelle kann beispielsweise durch eine Leuchtdiode
oder eine Mehrzahl von Leuchtdioden gebildet sein.
-
Bei
einer besonders bevorzugten Variante ist die optische Schnittstelle
durch ein Leuchtmittel für eine Anzeige der Spannungsversorgung
gebildet. Hierbei müssen an dem Gehäuse selbst
keinerlei Änderungen vorgenommen werden.
-
Bei
einer einfachen Ausführung können über die
optische Schnittstelle Daten nur in einer Richtung übertragen
werden. Die Funktionalität kann in dieser Hinsicht gesteigert
werden, wenn die optische Schnittstelle zum bidirektionalen Datenaustausch eingerichtet
ist.
-
Besonders
bevorzugt ist die optische Schnittstelle zum Vollduplex-Datenaustausch
eingerichtet. Daten können dann in Echtzeit in beiden Richtungen
vom Sensor empfangen oder an den Sensor gesendet werden.
-
Zweckmäßig
weist hierzu der an den Sensor angeschlossene Lichtleiter eine Mehrzahl
von Lichtleitfasern auf. Im Hinblick auf die Nachrüstbarkeit
eines zusätzlichen optischen Anschlusses an einem als solchem
bekannten Sensor ist grundsätzlich erwünscht,
dass dies kompakt und platzsparend durchgeführt werden
kann.
-
Hilfreich
ist hierbei, wenn die Mittel zum Anschließen des Lichtleiters
oder der Lichtleiter zum Leiten des Lichts mindestens ein kreissegmentförmiges
Lichtleitelement aufweisen. Solche Lichtleitelemente, die beispielsweise
als viertelkreisschreibenförmige Ele mente bekannt sind
und als Spritzgussteil gefertigt sein können, eignen sich
besonders gut, um in beengten Raumverhältnissen Licht in
gewünschter Weise um- und abzulenken.
-
Grundsätzlich
kann ein Lichtleiter oder eine Mehrzahl von Lichtleitern mit dem
Gehäuse fest verbunden sein. Da für zahlreiche
Anwendungen die fraglichen Zusatz- oder Sicherheitsinformationen nicht
ständig, sondern häufig nur fallweise zur Verfügung
stehen müssen, ist besonders bevorzugt, wenn ein Adapter
vorhanden ist, welcher lösbar an dem Gehäuse angebracht
ist und mit der optischen Schnittstelle in eine optische Wirkverbindung
gebracht werden kann.
-
Prinzipiell
kann dabei an dem Adapter ein Lichtleiter oder es können
dort mehrere Lichtleiter fest angeschlossen sein. Beispielsweise
kann ein komplett konfektioniertes Lichtleitkabel geliefert werden,
welches am einen Ende den Adapter zum Verbinden mit dem Sensor und
am anderen Ende ein entsprechendes Anschlusselement zum Verbinden mit
einer Überwachungseinheit aufweist.
-
Die
Variabilität der Einsatzmöglichkeiten kann erhöht
werden, wenn an dem Adapter außerdem Mittel zum manuellen
Lösen und Anschließen mindestens eines Lichtleiters
vorhanden sind.
-
Im
Hinblick auf die zuverlässige Übertragung der
optischen Daten kommt es auf eine präzise und definierte
Positionierung des Adapters relativ zur optischen Schnittstelle
an. Hierzu kann das Gehäuse im Bereich der optischen Schnittstelle
bevorzugt eine Formgebung aufweisen, mit welcher der Adapter in einen
wenigstens teilweise formschlüssigen Eingriff gebracht
werden kann.
-
In
einer einfachen Variante kann die Positionierung des Adapters an
dem Gehäuse erleichtert werden, wenn an dem Adapter Anschlagbereiche zum
Bereitstellen einer definierten Positionierung relativ zur der optischen
Schnittstelle gebildet sind.
-
Eine
lösbare Befestigung des Adapters kann in einem einfachen
Ausführungsbeispiel erreicht werden, indem der Adapter
mit einer federnden Klammer an dem Gehäuse fixiert wird.
-
Diese
Fixierung kann noch verbessert werden, wenn der Adapter eine Konturseite
aufweist, mit welcher die federnde Klammer zum Fixieren des Adapters
in Eingriff kommt.
-
Die
federnde Klammer kann beispielsweise ein Kunststoffteil oder ein
gebogener Blechstreifen sein.
-
Die
Zuverlässigkeit der Datenübertragung über
die optische Schnittstelle wird außerdem erhöht, wenn
das Eindringen von Verschmutzungspartikeln möglichst weitgehend
reduziert wird. Hierzu ist es zweckmäßig, wenn
an dem Adapter und/oder an dem Gehäuse Dichtmittel zum
Abdichten eines Einkoppelbereichs in einer Umgebung der optischen
Schnittstelle vorhanden sind. Beispielsweise können hierzu in
der Umgebung der optischen Schnittstelle Gummibeschichtungen vorhanden
sein.
-
Die
Gehäuse von bekannten Sensoren, beispielsweise von Lichtvorhängen,
weisen häufig die Form eines länglichen Quaders
auf, wobei an einer Stirnseite dieses Quaders die elektrische Schnittstelle
zum Verbinden des Sensors mit einer speicherprogrammierbaren Steuerung
oder einem Bus angeordnet ist. Da an der Stirnseite häufig
kein weiterer zusätzlicher Platz zur Verfügung
steht, befindet sich außerdem die optische Schnittstelle
bevorzugt an einer Seitenfläche des Gehäuses.
Insbesondere kann es sich hierbei um ein- und dasselbe Leuchtmittel
handeln, welches auch für eine Spannungs- oder „Power-On"-Anzeige
verwendet wird.
-
Da
grundsätzlich für alle Ausführungsbeispiele,
insbesondere aber für diese Varianten, eine möglichst
platzsparende Anordnung der Komponenten erwünscht ist,
ist schließlich eine Weiterbildung des erfindungsgemäßen
Sensors vorteilhaft, bei dem der Adapter so geformt und gebildet
ist, dass er in einem mit dem Gehäuse verbundenen Zustand
wenigstens in einer Raumrichtung nicht über das Gehäuse übersteht.
Besonders bevorzugt ist in diesem Zusammenhang, wenn der Adapter
so gebildet ist, dass er in einem mit dem Gehäuse verbundenen
Zustand nur in einer Raumrichtung über das Gehäuse übersteht.
Dies kann mit der weiter oben beschriebenen federnden Klammer realisiert
werden, welche beispielsweise wie ein „C" um das Gehäuse
mit dem Adapter herumgreift. Die Klammer greift über den
Adapter und steht bei geeigneter Ausbildung, beispielsweise als
federnder Blechstreifen, in nur sehr geringem Maß über
die Oberseite, an welcher der Adapter angeordnet ist, die gegenüberliegende
Unterseite und eine Seitenfläche über. Der Adapter
selbst steht aber bei entsprechender Ausbildung und Formgebung nur
an der Oberseite des Sensorgehäuses über, also
einer Seite, an welcher die optische Schnittstelle mit einer optischen
Frontscheibe gebildet ist.
-
Grundsätzlich
wäre es auch möglich, eine Klammer so zu bilden,
dass diese nur an den Seitenflächen verankert ist, beispielsweise
wenn die Unterseite des Gehäuses freigehalten werden soll.
Hierbei sind besondere Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern,
dass die Klammer abspringt. Im Fall der genannten länglichen
quaderförmigen Gehäuse kann beispielsweise bevorzugt
sein, dass der Adapter auf eine Oberseite aufgesetzt wird und im Übrigen
im Hinblick auf die anderen Seiten- und Stirnflächen nicht über
das Sensorgehäuse übersteht.
-
Weitere
Vorteile und Merkmale des erfindungsgemäßen Sensors
werden nachstehend mit Bezug auf die beigefügten Figuren
beschrieben.
-
Hierin
zeigt:
-
1:
eine schematische Teilansicht eines Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Sensors;
-
2:
eine Ansicht einer Stirnseite des Sensors aus 1 mit
entferntem Lichtleiter;
-
3:
eine Ansicht der Stirnseite des Adapters aus 1 mit entferntem
Lichtleiter;
-
4:
eine Seitenansicht des Adapters aus 1 mit entferntem
Lichtleiter und
-
5:
eine Draufsicht auf den Adapter aus 1 mit entferntem
Lichtleiter
-
Ein
Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
Sensors 10 wird mit Bezug auf die 1 bis 5 erläutert. Äquivalente
Komponenten sind in allen Figuren mit denselben Bezugszeigen versehen.
-
Im
gezeigten Beispiel handelt es sich bei dem Sensor 10 um
einen Empfänger eines Lichtvorhangs oder Lichtgitters,
der in einem länglichen quaderförmigen Gehäuse 20 untergebracht
ist. An einer Stirnseite 24, die in 2 gezeigt
ist, weist das Gehäuse 20 eine elektrische Schnittstelle 30 auf, über welche
der Sensor 10 mit einer speicherprogrammierbaren Steuerung
oder einem Bussystem verbunden werden kann. Die elektrische Schnittstelle 30 ist von
einem M12-Anschluss eingefasst, auf welchem ein Stecker aufgeschraubt
werden kann. Da an der elektrischen Schnittstelle alle Steckkontakte,
teilweise sogar bereits mit doppelten Funktionen, belegt sind, steht
eine kabelbasierte Schnittstelle, beispielsweise eine kabelbasierte
RS-485-Schnittstelle, nicht zur Verfü gung. Aufgrund der
gegebenen beengten Platzverhältnisse ist darüber
hinaus auf der Stirnseite kein Platz mehr für einen weiteren
Steckverbinder. Auch auf der vorhandenen Grundplatine wäre
für die fragliche Schnittstelle mit entsprechender Nebenbeschaltung
nur äußerst eingeschränkt Platz.
-
Die
erfindungsgemäße Lösung beinhaltet im Wesentlichen,
eine bereits vorhandene optische Schnittstelle 40, welche
in den Figuren nicht im Einzelnen dargestellt ist, zu nutzen, um
gewünschte Zusatzinformationen, wie Diagnose-, Zustands-,
Parametrierungs- und/oder Konfigurationsdaten aus dem Sensor zu
extrahieren und/oder dem Sensor zu übermitteln. Konkret
wird im gezeigten Beispiel die optische Schnittstelle 40 durch
eine grüne Leuchtdiode gebildet, welche gleichzeitig und
zusätzlich auch das Vorhandensein einer Versorgungsspannung
also „Power-On", signalisiert. Die Verwendung von grünen
Leuchtdioden ist vorteilhaft, da grünes Licht von POF-Lichtleitern
besonders gut geleitet wird.
-
Im
gezeigten Beispiel ist auf die optische Schnittstelle 40 ein
Adapter 50 aufgesteckt oder aufgebracht, über
welchen ein Telegramm, welches die grüne Leuchtdiode wiederkehrend
sendet, in einen Lichtleiter 60 einspeist. Bei diesem Lichtleiter 60 handelt
es sich beispielsweise um einen Simplex POF-Lichtwellenleiter, der
unabhängig von den übrigen elektrischen Leitungen
verlegt werden kann. Hierbei sind Längen von bis zu 50
m möglich.
-
Die
Kommunikation über die optische Schnittstelle 40 und
den Lichtleiter 60 kann beispielsweise genutzt werden,
um eine Synchronisation zu einem Sender oder Transmitter des Lichtvorhangs anzuzeigen.
Beispielsweise kann die grüne Leuchtdiode in der in 1 gezeigten
Empfängereinheit heller leuchten, wenn eine optische Synchronisation zum
Transmitter des Lichtgitters besteht.
-
Im
gezeigten Ausführungsbeispiel wird das Telegramm nur in
einer Richtung gesendet und ein Empfang von Daten durch den Sensor 10 ist
dort zunächst nicht vorgesehen. Dies könnte aber
zeitversetzt auf derselben optischen Faser oder unabhängig auf
einer zweiten Faser erfolgen. Hierzu würde dann als Lichtleiter 60 zweckmäßig
ein Duplex POF-Lichtwellenleiter verwendet werden.
-
Am
anderen Ende ist der Lichtleiter 60 über ein Anschlussstück 62 mit
einer Überwachungseinheit 70 verbunden, wo das
Telegramm in elektrische Signale umgewandelt und geeignet weiterverarbeitet wird.
-
Der
Adapter 50 besteht im Wesentlichen aus einem transparenten
Kunststoffteil und ist mit Hilfe einer federnden Klammer 80,
wobei es sich um einen gebogenen Blechstreifen handelt, an dem Gehäuse 20 des
Sensors 10 befestigt. Die Ausrichtung des Adapters 50 relativ
zur Frontscheibe 22 des Gehäuses 20 erfolgt
durch Rastmarken an dem Adapter 50. Mit Hilfe dieser Rastmarken
kann der Adapter 50 mittig zentriert und außerdem
kann gewährleistet werden, dass in Längsrichtung
gesehen eine Einkoppelstelle 51 des Adapters 50 direkt über
der optischen Schnittstelle 40 des Sensors 10 zu
liegen kommt. Die optische Schnittstelle 40 kann beispielsweise
durch eine Öffnung in einem Typenschild, in welcher eine
Sende-Leuchtdiode angeordnet ist, gebildet sein.
-
Die
Einkoppelstelle 51 ist durch eine hier nicht dargestellte
Dichtung gegen eindringende Verschmutzung und Feuchtigkeit geschützt.
-
Der
definierten Positionierung des Adapters 50 relativ zum
Gehäuse 20 dienen außerdem ein frontseitiges
Anschlagelement 54 und seitliche Anschlagelemente 52.
-
In
den Adapter 50, der auch als Faserkoppler bezeichnet und
angesehen werden kann, wird von der Stirnseite 24 her ein
handelsüblicher Simplex POF-Lichtwellenleiter eingeschoben
und mit einer Rändelschraube 58 gegen Herausziehen
gesichert.
-
Ein
spezielles viertelkreisförmiges Lichtleitelement 59,
welches direkt an den Adapter 50 angespritzt ist, lenkt
das emittierte Licht der Leuchtdiode um 90° in den Lichtwellenleiter.
Die beiden Faserenden des Lichtleiters 60 sind möglichst
scharf abgeschnitten, um unerwünschte Reflexionen zu vermeiden.
Die maximal zulässige Dämpfung der verwendeten
optischen Faser sollte kleiner als 150 dB/km sein, da sich ansonsten
die Reichweite zu stark verringert.
-
Die
federnde Klammer 80 zum rüttelfesten Fixieren
des Adapters 50 kann sowohl von der rechten als auch von
der linken Seite des Gehäuses 20 auf das Gehäuse 20 und/oder
auf den Adapter 50 aufgeschoben werden. An seiner Oberseite
weist der Adapter 50 eine Kontur 56 auf, welche
mit einer entsprechenden Formgebung der federnden Klammer 80 korrespondiert.
-
Der
Adapter 50 schließt auf der der federnden Klammer 80 gegenüberliegenden
Seite bündig mit der Seitenwand des Gehäuses 20 ab
und steht insbesondere dort nicht über. Die in den Figuren
gezeigte Konstruktion zeichnet sich demgemäß dadurch
aus, dass der Adapter 50 im Wesentlichen nur an einer Seite
des Gehäuses 20, im gezeigten Beispiel an der
Oberseite, über das Gehäuse 20 hervorsteht.
In jedem Fall bleibt in Verbindung mit der montierten Klammer 80 die
gegenüberliegende Seitenfläche frei.
-
Ein
besonderer Vorteil der in den Figuren gezeigten Variante ist, dass
der Adapter 50 ohne die Funktionalität des Sensors 10 im Übrigen
zu beeinflussen auf die durch die „Power-On"-Leuchtdiode gebildete
optische Schnittstelle 40 aufgesetzt werden kann. Dies
kann insbesondere optional oder nachträglich erfolgen.
Für den Anwender sehr vorteilhaft ist außerdem,
dass keine weiteren Steckerpins benötigt werden und die
elektrische Schnittstelle 30 ihre bisherige Funktionalität
ohne Einschränkung beibehält.
-
Vorteilhaft
ist darüber hinaus, dass die optische Schnittstelle 40 unproblematisch
mit Wasser gereinigt werden kann.
-
Grundsätzlich
können die optische Schnittstelle und der Lichtleiter 60 je
nach eingesetztem Protokoll, für eine sichere oder auch
eine unsichere Datenübertragung von und zu optischen Sensoren bzw.
Schaltgeräten genutzt werden.
-
Mit
der vorliegenden Erfindung wird ein neuartiger Sensor bereitgestellt,
bei dem mit Hilfe einer bereits vorhandenen optischen Schnittstelle
und einem Lichtleiter zusätzliche Informationen, beispielsweise
Diagnose-, Zustands-, Parametrierungs- und/oder Konfigurierungsdaten,
an eine externe Überwachungseinheit übertragen
werden können oder von einer externen Überwachungseinheit
an den Sensor geleitet werden können. Bei der externen Überwachungseinheit
kann es sich um einen Computer, ein Notebook, eine speicherprogrammierbare Steuerung,
ein spezielles Nachschaltgerät oder grundsätzlich
auch um ein Mobiltelefon mit entsprechenden Zusatzfunktionen, handeln.
Bei der externen Überwachungseinheit kann der Datenstrom
entpackt und für weitere Funktionen weiterverarbeitet werden.
Hierbei kann es sich beispielsweise um Diagnosefunktionen oder andere
sichere Funktionen, wie z. B. Muting oder Blanking, handeln.
-
Als
wesentliche Vorteile der Erfindung sind vor allem die hohe Störfestigkeit
und die leichte Nachrüstbarkeit anzusehen.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 29900149
U1 [0007]
- - DE 10046863 [0007]