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Die
Erfindung betrifft einen elektrischen Steckverbinder zum Anschließen eines
elektrischen Kabels an ein Gerät,
insbesondere einen Sensor oder Aktor, oder zum lösbaren Verbinden zweier elektrischer
Kabel miteinander, mit einem Gehäuse, mit
einem mehrere Kontakte aufnehmenden Kontaktträger und mit einer in dem Gehäuse angeordneten Elektronikschaltung,
wobei die Elektronikschaltung zumindest ein lichtemittieriendes
Element, insbesondere eine LED aufweist und mit den Kontakten elektrisch
verbunden ist.
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Elektrische
Steckverbindungen bestehen im wesentlichen aus zwei Teilen, dem
elektrischen Steckverbinder und dem Gegensteckverbinder. Mit ihnen
kann entweder ein elektrisches Kabel an ein elektrisches bzw. elektronisches
Gerät abgeschlossen
werden oder es können
zwei Kabel miteinander verbunden werden. Im ersten Fall ist der
Gegensteckverbinder mit dem elektrischen Gehäuse, im zweiten Fall mit dem
zweiten Kabel verbunden. Sowohl der Steckverbinder als auch der
Gegensteckverbinder weisen jeweils einen Kontaktträger mit
entsprechenden Kontakten auf, bei denen es sich entweder um Kontaktstifte
oder um die korrespondierenden Buchsen handelt. In Abhängigkeit
davon, ob in dem jeweiligen Kontaktträger die Kontaktstifte oder die
Buchsen angeordnet sind, wird das zugehörige Verbindungsteil auch als
Stecker oder als Buchse bezeichnet.
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Bei
derartigen Steckverbindungen ist es bekannt, den Steckverbinder
und den Gegensteckverbinder dadurch mechanisch miteinander zu verbinden,
daß beispielsweise
an dem Steckverbinder eine Überwurfmutter
angeordnet ist, die auf das an der Außenhülse des Gegensteckverbinders
ausgebildete Gewinde aufgeschraubt wird. In diesem Fall weist die Überwurfmutter
dann ein zu dem Gewinde des Gegensteckverbinders korrespondierendes
Innengewinde auf. Alternativ dazu ist es jedoch auch möglich, daß am Steckverbinder
eine Überwurfschraube
angeordnet ist, die ein Außengewinde
aufweist, so daß dann
der Steckverbinder mit der Überwurfschraube in
eine ein entsprechendes Innengewinde aufweisende Außenhülse des
Gegensteckverbinders eingeschraubt werden kann.
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Derartige
elektrische Steckverbindungen bzw. Steckverbinder werden in der
Automatisierungstechnik als Bestandteil von elektronischen Betriebsmitteln,
Sensoren, Aktoren und Steuerungen eingesetzt. Weite Verbreitung
haben dabei insbesondere die Bauformen M12 und M8, mit drei, vier,
fünf oder
acht Kontakten gefunden, wobei die elektrischen Steckverbinder bzw.
Gegensteckverbinder sowohl in gerader als auch in um 90° abgewinkelte
Ausführung
bekannt sind. Bei letzterer ist das Gehäuse des elektrischen Steckverbinders
um 90° abgewinkelt,
so daß zwischen
der Längsrichtung
des aufgenommenen Anschlußkabels
und der Längsrichtung der
Kontakte ein Winkel von 90° besteht.
Entsprechende Steckverbindungen sind beispielsweise aus dem Katalog
2005 "Positionssensorik", Seiten 430–444 der
ifm electronic gmbh bekannt.
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Derartige
elektrische Steckverbinder können entweder
frei konfektionierbar oder bereits fertig verdrahtet sein, wobei
dann der Kontaktträger
und das Kabel vom Gehäuse,
das dann auch als Griffkörper bezeichnet
wird, umspritzt sind. Schließlich
können elektrische
Steckverbinder auch als Adapter ausgebildet sein, wobei der Steckverbinder
dann zwei Kontaktträger
aufweist, die jeweils mit einem korrespondierenden Gegenkontaktträger verbunden
werden können.
Zumindest an einen Kontaktträger
wird dabei in der Regel ein bereits mit einem korrespondierenden
Gegenkontaktträger
verbundenes Kabel angeschlosen, während der andere Kontaktträger dann zumeist
mit dem Gegenkontaktträger
eines Geräts verbunden
wird.
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Elektrische
Steckverbinder der eingangs beschriebenen Art, welche insbesondere
zum Anschluß eines
elektrischen Kabels an ein Gerät,
insbesondere einen Sensor dienen, weisen neben dem Kontaktträger zusätzlich noch
eine Elektronikschaltung mit mindestens einem lichtemittierenden
Element, in der Regel einer LED auf. Die in der Praxis bis zu drei LEDs
dienen dabei dazu, die Funktionsfähigkeit und insbesondere den
Schaltzustand des angeschlossenen Sensors optisch zu signalisieren.
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Hierzu
ist in dem Gehäuse
entweder ein entsprechendes Fenster ausgebildet, welches in der
Regel von einer separaten, transparenten Abdeckung verschlossen
ist, oder das Gehäuse
besteht insgesamt aus einem transparenten Material. Auf diese Weise
können
die von der LED ausgesandten Lichtstrah len entweder die transparente
Abdeckung oder das transparente Material des Gehäuses durchdringen, so daß der Zustand
der LED erkennbar ist.
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Die
erste Variante hat den Nachteil, daß zunächst die Herstellung relativ
aufwendig und kostenintensiv ist, da unterschiedliche Teile – Gehäuse und Abdeckung – hergestellt
und miteinander verbunden, z. B. verklebt oder ultraschallgeschweißt werden müssen. Darüber hinaus
können
durch die zweiteilige Ausbildung zusätzlich Dichtigkeitsprobleme
auftreten, so daß bei
Anwendungsfällen,
bei denen die Dichtigkeit des Gehäuses wesentlich ist, der Aufwand
und damit auch die Kosten für
die Herstellung eines entsprechenden elektrischen Steckverbinders weiter
ansteigen.
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Aus
diesem Grund wird in der Praxis für elektrische Steckverbinder,
welche mindestens eine LED aufweisen, zunehmend ein transparenter
Kunststoff zur Herstellung des Gehäuses verwendet. Bei Anwendungsfällen, bei
denen der elektrische Steckverbinder starkem äußerem Lichteinfall ausgesetzt
ist, besteht jedoch das Problem, daß häufig nicht mehr sicher erkannt
werden kann, ob eine LED leuchtet oder nicht. Aufgrund des verwendeten
transparenten Materials kann es dabei insbesondere auch zu Reflektionen
des von außen
auf den Steckverbinder treffenden Lichtes an im Gehäuse angeordneten Bauteilen
kommen, welche dann vom Licht einer LED kaum unterscheidbar sind.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen eingangs
beschriebenen elektrischen Steckverbinder zur Verfügung zu
stellen, der die zuvor genannten Nachteile vermeidet und darüber hinaus
noch möglichst
einfach und damit kostengünstig
hergestellt werden kann.
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Diese
Aufgabe ist bei dem eingangs beschriebenen elektrischen Steckverbinder
dadurch gelöst,
daß das
Gehäuse
zumindest im Bereich des lichtemittierenden Elements aus einem thermoplastischen
Material besteht, wobei das thermoplastische Material einen transparenz-
und farbbeeinflussenden Zusatzstoff aufweist, durch den die Transparenz
des thermoplastischen Materials verringert ist. In Abkehr von dem
bisher im Stand der Technik praktizierten Vorgehen. zumindest im
Bereich des lichtemittierenden Elements ein Material hoher Transparenz
zu verwenden, schlägt
die Erfindung nunmehr vor, die Transparenz des Materials bewußt zu verringen. Dies
wird dabei auf einfache Art und Weise dadurch realisiert, daß dem thermoplastischen
Material zur Herstellung des Gehäuses
ein Zusatzstoff zugefügt wird,
durch den sich die Farbe und damit die Transparenz des Gehäuses verringert.
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Als
Zusatzstoff wird dabei vorzugsweise ein Farbkonzentrat mit organischen
und/oder anorganischen Farbmitteln verwendet, welches in Pulver- oder
Granulatform dem thermoplastischen Material beigemischt wird. Die
Farbmittel weisen dabei vorzugsweise eine graue oder schwarze Farbe
auf, so daß auch
das fertige Gehäuse
insgesamt eine gräuliche
bis schwarze Färbung
aufweist. Der Gewichtsanteil des Zusatzstoffes beträgt dabei
weniger als 5 %, vorzugsweise zwischen 1 % und 3 %, insbesondere
ca. 2 %, wodurch eine Reduzierung der Transparenz um ca. 60 % bis
80 %, vorzugsweise um ca. 70 %, erreichbar ist.
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Durch
die erfindungsgemäße Einfärbung des Gehäuses ist
es nach wie vor möglich,
eine leuchtende LED durch das Gehäuse von außen zu erkennen, wobei darüber hinaus
eine deutliche Kontrasterhöhung
erreicht wird, so daß der
Zustand einer LED auch dann gut erkennbar ist, wenn der Steckverbinder
starkem äußerem Lichteinfall
ausgesetzt ist. Für das
Ausgangsmaterial des Gehäuses
können
dabei weiterhin die aus der Praxis bereits bekannten thermoplastischen
Materialien, insbesondere Polyurethan, thermoplastisches Elastomer
oder Polyvenylchlorid verwendet werden, so daß der Herstellungsprozeß des elektrischen
Steckverbinders nahezu unverändert
bleiben kann.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung besteht das Gehäuse des
elektrischen Steckverbinders vollständig aus dem mit dem Zusatzstoff
versehenen thermoplastischen Material. Das Gehäuse kann somit weiterhin in
einem einzigen Spritzgußverfahren
hergestellt werden, Dichtigkeitsprobleme an Übergängen zwischen verschiedenen Gehäuseteilen
können
nicht auftreten. Darüber
hinaus hat die Verwendung eines insgesamt eingefärbten Gehäuses den Vorteil, daß die innerhalb
des Gehäuses
angeordnete bzw. von dem thermoplastischen Material umspritzte Elektronikschaltung
von außen
nicht mehr so deutlich sichtbar ist, wie dies bei einem "voll" transparenten Gehäuse der
Fall ist. Dadurch wird das Augenmerk eines Benutzers nicht mehr
abgelenkt, so daß seine
Konzentration darauf gelenkt wird, zu erkennen, ob die LED leuchtet
oder nicht.
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Die
Einfärbung
des Gehäuses
des elektrischen Steckverbinders ist grundsätzlich unabhängig davon,
wie der elektrische Steckverbinder ansonsten ausgebildet ist. Insbesondere
kann der elektrische Steckverbinder bereits fertig verdrahtet und
mit einem elektrischen Kabel verbunden sein, wobei dann das eine
Ende des Kabels auf der dem Kontaktträger abgewandten Seite vom Gehäuse umschlossen
ist. Da das Gehäuse
in der Regel im Spritzgußverfahren hergestellt
wird, wird somit auch das mit der Elektronikschaltung elektrisch
verbundene Ende des Kabels bei der Herstellung des elektrischen
Steckverbinders direkt mit umspritzt.
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Alternativ
dazu kann der elektrische Steckverbinder jedoch auch frei konfektionierbar
ausgebildet sein, so daß der
elektrische Steckverbinder entsprechende Anschlußelemente zum Anschließen der einzelnen
Adern eines separaten elektrischen Kabels aufweist. Schließlich kann
der elektrische Steckverbinder auch einen zweiten Kontaktträger aufweisen, dessen
Kontakte ebenfalls mit der Elektronikschaltung elektrisch verbunden
sind, so daß dann
an den zweiten Kontaktträger
ein mit einem korrespondierenden Gegenkontaktträger verbundenes Kabel angeschlossen
werden kann.
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Gemäß einer
letzten besonderen Ausgestaltung der Erfindung, die hier noch kurz
erläutert
werden soll, weist der elektrische Steckverbinder mindestens zwei
LEDs auf, die unter einer innerhalb des Gehäuses angeordneten transparenten
Abdeckung angeordnet sind, wobei oberhalb der Abdeckung im Gehäuse zwei
den beiden LEDs zugeordnete Symbole, insbesondere zwei in entgegengesetzte
Richtung weisende Pfeile ausgebildet sind, die vom Licht der beiden
LEDs durchleuchtet werden können.
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Eine
solche Ausbildung des elektrischen Steckverbinders ist dann besonders
vorteilhaft, wenn der elektrische Steckverbinder an sogenannte "intelligente" Sensoren angeschlossen
werden soll, die einen integrierten Mikrocontroller aufweisen. Bei
einem derartigen elektrischen Steckverbinder weist die Elektronikschaltung
des Steckverbinders ebenfalls einen Mikrocontroller auf, so daß der Sensor über den
Steckverbinder nicht nur mit elektrischer Energie versorgt wird,
sondern über
den elektrischen Steckverbinder auch Daten zum Sensor bzw. vom Sensor übertragen
werden können.
Die in dem Gehäuse ausgebildeten,
insbesondere eingeprägten
Symbole können
dann die Richtung des aktuellen Datentransfers anzeigen, wozu die
dem entsprechenden Symbol zugeordnete LED aufleuchtet. Bezüglich der
konkreten Ausgestaltung eines derartigen "intelligenten" elektrischen Steckverbinders wird auf
die nachveröffentlichte
DE 10 2005 049 483
A1 verwiesen.
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Die
oberhalb der LED's
angeordnete transparente Abdeckung kann dabei insbesondere zur Bündelung
und Führung
des von den LEDs ausgestrahlten Lichtes zu den im Gehäuse ausgebildeten Symbolen
dienen. Vorzugsweise ist die Abdeckung dabei als Blende ausgebildet,
so daß die
beiden Symbole jeweils nur von Licht durchleuchtet werden, daß von der
zugeordneten LED kommt. Dadurch wird sichergestellt, daß trotz
der räumlichen
Nähe der
beiden LEDs innerhalb des Gehäuses,
beim Leuchten einer LED auch nur das dieser LED zugeordnete Symbol
durchleuchtet wird.
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Die
LEDs werden vorzugsweise in SMD-Technik auf einer zur Elektronikschaltung
gehörenden
Leiterplatte oder einem flexiblen Leiterfilm montiert, so daß auch mehrere
LEDs in einem kleinen Gehäuse,
wie es bei M8-Steckern der Fall ist, eingesetzt werden können.
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Im
einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, den erfindungsgemäßen elektrischen Steckverbinder
auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird verwiesen einerseits
auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche, andererseits
auf die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele
in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen
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1 einen
elektrischen Steckverbinder gemäß dem Stand
der Technik
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2 einen erfindungsgemäßen elektrischen Steckverbinder,
von hinten, mit nicht leuchtenden und mit leuchtenden LEDs,
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3 eine Ausführungsform des elektrischen
Steckverbinders gemäß 2 von der Seite und von vorn, und
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4 ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen elektrischen
Steckverbinders, von der Seite und von hinten.
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Die
Figuren zeigen unterschiedliche Ausführungsbeispiele eines elektrischen
Steckverbinders 1, wobei in 1 ein elektrischer
Steckverbinder 1 gemäß dem Stand
der Technik und in den 2 bis 4 zwei Varianten eines erfindungsgemäßen elektrischen
Steckverbinders 1 dargestellt sind. Die in den 1 bis 3 dargestellten elektrischen Steckverbinder 1 dienen
zum Anschließen
eines elektrischen Kabels 2 an ein elektronisches Gerät, insbesondere
einen Sensor, beispielsweise einen Näherungsschalter, einen Temperatursensor
oder einen Strömungssensor.
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Der
elektrische Steckverbinder 1 – sowohl gemäß dem Stand
der Technik als auch gemäß der Erfindung – weist
ein Gehäuse 3,
einen mehrere Kontakte 4 aufnehmenden Kontaktträger 5 und
eine in dem Gehäuse 3 angeordnete
Elektronikschaltung 6 auf. Die Elektronikschaltung 6 weist
dabei in der Regel eine Leiterplatte auf, auf der neben einigen
elektrischen oder elektronischen Bauelementen insbesondere mehrere,
in der Regel bis zu drei LEDs 7 angeordnet sind. Die LEDs 7 dienen
dabei zur Zustandsanzeige für
den angeschlossenen Sensor. In Abhängigkeit von der Art der in
dem Kontaktträger 5 angeordneten
Kontakte – Stecker
oder Buchsen – wird
der elektrische Steckverbinder 1 auch als Kabelstecker
oder Kabeldose bezeichnet.
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Damit
bei dem in 1 dargestellten bekannten elektrischen
Steckverbinder 1 von außerhalb des Gehäuses 3 erkennbar
ist, ob die im Gehäuse 3 angeordneten
LEDs 7 leuchten oder nicht, besteht das Gehäuse 3 aus
einem volltransparenten Kunststoff. Wie in 1 angedeutet,
ist somit durch das Gehäuse 3 hindurch
auch die Elektronikschaltung 6 mit den darauf angeordneten
elektrischen und elektronischen Bauelementen, insbesondere den LEDs 7 erkennbar.
Wenn nun der bekannte elektrische Steckverbinder 1 starkem äußerem Lichteinfall ausgesetzt
ist, so kann insbesondere bei flüchtiger Betrachtungsweise
häufig
nicht mehr sicher erkannt werden, ob eine oder mehrere LED's 7 leuchten
oder nicht.
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Bei
den in den 2 bis 4 dargestellten
erfindungsgemäßen elektrischen
Steckverbinder 1 besteht dagegen das Gehäuse 3 nicht
mehr aus einem "voll"-transparenten Material, sondern aus
einem thermoplastischen Material, dem ein transparenz- und farbbeinflussender
Zusatzstoff 8 beigemischt ist. Das Gehäuse 3 weist dadurch
insgesamt, eine vom Gewichtsanteil des Zusatzstof fes 8 abhängige gräuliche bis
schwarze Farbe auf Dadurch kann eine leuchtende LED 7 nach
wie vor von außerhalb
des Gehäuses 3 erkannt
werden, während
eine nicht leuchtende LED 7 und die Elektronikschaltung 6 nicht oder
nur schlecht erkennbar ist. Dies ist in 2 dadurch
dargestellt, daß in 2a (LEDs
aus) die im Inneren des Gehäuses 3 angeordneten
LEDs 7 nur gestrichelt dargestellt sind, während in 2b (LEDs an)
die LEDs 7 mit durchgezogenen Linien dargestellt sind.
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Als
thermoplastisches Material für
das Gehäuse 3 wird
vorzugsweise Polyurethan (PUR) oder Polyether-Polyurethan verwendet,
da diese Kunststoffe eine sehr hohe Ölbeständigkeit aufweisen und im Vergleich
zu thermoplastischem Elastomer (TPE) deutlich günstiger ist. Dabei ist der
Gewichtsanteil des Zusatzstoffes 8 so gewählt, vorzugsweise
im Bereich von 1 % bis 3 %, daß die
Transparenz des thermoplastischen Materials des Gehäuses 3 um
20 bis 40 %, vorzugsweise um ca. 30 % verringert ist. Aufgrund der
erreichten Kontrasterhöhung
erhöht
sich dabei die Erkennbarkeit einer leuchtenden LED 7, insbesondere
bei Lichteinfall deutlich.
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Die
in den 2 bis 4 dargestellten
erfindungsgemäßen elektrischen
Steckverbinder 1 weisen zur mechanischen Verbindung mit
einem korrespondierenden Gegensteckverbinder eine Überwurfmutter 9 auf,
die drehbar sowie begrenzt axial verschiebbar auf dem Kontaktträger 5 angeordnet
ist. Die ein Innengewinde aufweisende Überwurfmutter 9 kann
dadurch auf eine ein korrespondierendes Außengewinde aufweisende Hülse eines
Gegensteckverbinders aufgeschraubt werden. Um das Aufschrauben der Überwurfmutter 9 zu
erleichtern, weist sie am Außenumfang
eine Rändelung 10 auf.
Der elektrische Steckverbinder 1 weist darüber hinaus eine
Rüttelsicherung
auf, die ein unbeabsichtigtes Lösen
der Überwurfmutter 9 von
der Hülse
des Gegensteckverbinders verhindert. Die Rüttelsicherung ist dabei durch
eine entsprechende Ausbildung des Kontaktträgers 5 und der Überwurfmutter 9 realisiert. Um
eine fest angezogene Überwurfmutter 9 wieder leichter
Lösen zu
können,
weiset die Überwurfmutter 9 noch
eine Schlüsselfläche 11 auf.
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Während bei
dem in den 2 und 3 dargestellten
elektrischen Steckverbinder 1 die Adern 12 des
elektrischen Kabels 2 bereits fest mit der Elektronikschaltung 6 verbunden
und das elektrische Kabel 2 auf der dem Kontaktträger 5 abgewandten
Seite vom Gehäuse 3 umschlossen
ist, weist der elektrische Steckverbinder 1 gemäß 4 einen zweiten Kontaktträger 13 auf,
der zum Anschluß eines
einen korrespondierenden Stecker aufweisenden Kabels 2 vorgesehen
ist. Ein solcher elektrischer Steckverbinder 1 kann auch
als Adapter bezeichnet werden. Neben diesem Unterschied bezüglich des
Anschlusses des elektrischen Kabels 2 weist der in 4 dargestellte elektrische Steckverbinder
noch weitere Unterschiede zu den in den 2 und 3 dargestellten Steckverbindern 1 auf.
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Bei
dem in
4 dargestellten elektrischen Steckverbinder
1 handelt
es sich nämlich
um einen "intelligenten" Steckverbinder
1,
der zum Anschluß an
einen einen Mikrocontroller aufweisenden "intelligenten" Sensor vorgesehen ist. Über den
ebenfalls einen Mikrocontroller aufweisenden elektrischen Steckverbinder
1 kann
dann der Sensor nicht nur mit elektrischer Energie versorgt werden,
sondern es können
zusätzlich
noch Daten vom Sensor und zum Sensor übertragen werden. Bezüglich der
weiteren Ausgestaltung des in
4 dargestellten "intelligenten" Steckverbinders
1,
insbesondere bezüglich
der Ausgestaltung und Funktion des zu der Elektronikschaltung
6 gehörenden Mikrocontrollers
wird auf die nachveröffentlichte
DE 10 2005 049 483
A1 verwiesen.
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Wie
aus 4a ersichtlich ist, ist bei dem dort dargestellten
elektrischen Steckverbinder 1 zwischen der zwei LEDs 7 aufweisenden
Elektronikschaltung 6 und der Oberseite des Gehäuses 3 eine transparente
Abdeckung 14 angeordnet, durch welche das von den LEDs 7 ausgestrahlte
Licht zur Oberseite 15 des Gehäuses 3 geführt wird.
Auf der den LEDs 7 zugeordneten Oberseite 15 des
Gehäuses 3 sind
zwei in entgegensetzte Richtung weisende Pfeile 16, 17 ausgebildet,
insbesondere eingeprägt, die
vom Licht jeweils einer zugeordneten LED 7 durchleuchtet
werden. Tatsächlich
sind die beiden in 4a dargestellten LEDs 7 in
Zeichenebene hintereinander – und
nicht wie dargestellt nebeneinander – angeordnet. Die Abdeckung 14 dient
dabei nicht nur zur Führung
des von den LEDs 7 ausgesandten Lichtes sondern darüber hinaus
auch als Blende, die so ausgebildet ist, daß die beiden Pfeile 15, 16 jeweils nur
von Licht durchleuchtet werden, daß von der zugeordneten LED 7 stammt.
Dadurch kann der Bediener je nachdem welcher Pfeil 16, 17 beleuchtet
bzw. durchleuchtet wird sofort erkennen, in welcher Richtung beispielsweise
ein Datentransfer durch den "intelligenten" elektrischen Steckverbinder 1 stattfindet.
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Neben
den in den Figuren dargestellten Ausgestaltungen des elektrischen
Steckverbinders 1, bei denen es sich jeweils um eine um
90° abgewinkelte Ausführung handelt,
bei dem somit die Längsrichtung eines
angeschlossenen elektrischen Kabels 2 und die Längsrichtung
der Kontakte 4 des Kontaktträgers 5 einen Winkel
von ca. 90° bilden,
können
die elektrischen Steckverbinder 1 selbstverständlich auch
als "gerade" Steckverbinder ausgebildet
sein. Der elektrische Steckverbinder 1 gemäß 4 weist darüber hinaus noch einen abgeschrägten Bereich
auf, in dem die als Pfeile 16, 17 ausgebildeten
Symbole in dem Gehäuse 3 bzw.
in der Oberseite 15 des Gehäuses 3 eingeprägt sind.