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DE102006006726A1 - Elektrischer Steckverbinder - Google Patents

Elektrischer Steckverbinder Download PDF

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DE102006006726A1
DE102006006726A1 DE102006006726A DE102006006726A DE102006006726A1 DE 102006006726 A1 DE102006006726 A1 DE 102006006726A1 DE 102006006726 A DE102006006726 A DE 102006006726A DE 102006006726 A DE102006006726 A DE 102006006726A DE 102006006726 A1 DE102006006726 A1 DE 102006006726A1
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DE
Germany
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electrical connector
housing
connector according
electrical
leds
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DE102006006726A
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Wolfgang Mehnert
Gilbert Anzer
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IFM Electronic GmbH
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IFM Electronic GmbH
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Abstract

Dargestellt und beschrieben ist ein elektrischer Steckverbinder zum Anschließen eines elektrischen Kabels (2) an ein Gerät, insbesondere einen Sensor oder Aktor, mit einem Gehäuse (3), mit einem mehrere Kontakte (4) aufnehmenden Kontaktträger (5) und mit einer in dem Gehäuse (3) angeordneten Elektronikschaltung (6), wobei die Elektronikschaltung (6) zumindest ein lichtemittierendes Element, insbesondere eine LED (7), aufweist und mit den Kontakten (4) elektrisch verbunden ist. Bei dem Steckverbinder (1) ist ein Erkennen des Zustandes der LED (7) - LED (7) leuchtet oder LED (7) leuchtet nicht - dadurch auch bei starkem äußeren Lichteinfall besonders gut erkennbar, daß das Gehäuse (3) zumindest im Bereich der LEDs (7) aus einem thermoplastischen Material besteht, wobei das thermoplastische Material einen transparenz- und farbbeeinflussenden Zusatzstoff (8) aufweist, durch den die Transparenz des thermoplastischen Materials verringert ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen elektrischen Steckverbinder zum Anschließen eines elektrischen Kabels an ein Gerät, insbesondere einen Sensor oder Aktor, oder zum lösbaren Verbinden zweier elektrischer Kabel miteinander, mit einem Gehäuse, mit einem mehrere Kontakte aufnehmenden Kontaktträger und mit einer in dem Gehäuse angeordneten Elektronikschaltung, wobei die Elektronikschaltung zumindest ein lichtemittieriendes Element, insbesondere eine LED aufweist und mit den Kontakten elektrisch verbunden ist.
  • Elektrische Steckverbindungen bestehen im wesentlichen aus zwei Teilen, dem elektrischen Steckverbinder und dem Gegensteckverbinder. Mit ihnen kann entweder ein elektrisches Kabel an ein elektrisches bzw. elektronisches Gerät abgeschlossen werden oder es können zwei Kabel miteinander verbunden werden. Im ersten Fall ist der Gegensteckverbinder mit dem elektrischen Gehäuse, im zweiten Fall mit dem zweiten Kabel verbunden. Sowohl der Steckverbinder als auch der Gegensteckverbinder weisen jeweils einen Kontaktträger mit entsprechenden Kontakten auf, bei denen es sich entweder um Kontaktstifte oder um die korrespondierenden Buchsen handelt. In Abhängigkeit davon, ob in dem jeweiligen Kontaktträger die Kontaktstifte oder die Buchsen angeordnet sind, wird das zugehörige Verbindungsteil auch als Stecker oder als Buchse bezeichnet.
  • Bei derartigen Steckverbindungen ist es bekannt, den Steckverbinder und den Gegensteckverbinder dadurch mechanisch miteinander zu verbinden, daß beispielsweise an dem Steckverbinder eine Überwurfmutter angeordnet ist, die auf das an der Außenhülse des Gegensteckverbinders ausgebildete Gewinde aufgeschraubt wird. In diesem Fall weist die Überwurfmutter dann ein zu dem Gewinde des Gegensteckverbinders korrespondierendes Innengewinde auf. Alternativ dazu ist es jedoch auch möglich, daß am Steckverbinder eine Überwurfschraube angeordnet ist, die ein Außengewinde aufweist, so daß dann der Steckverbinder mit der Überwurfschraube in eine ein entsprechendes Innengewinde aufweisende Außenhülse des Gegensteckverbinders eingeschraubt werden kann.
  • Derartige elektrische Steckverbindungen bzw. Steckverbinder werden in der Automatisierungstechnik als Bestandteil von elektronischen Betriebsmitteln, Sensoren, Aktoren und Steuerungen eingesetzt. Weite Verbreitung haben dabei insbesondere die Bauformen M12 und M8, mit drei, vier, fünf oder acht Kontakten gefunden, wobei die elektrischen Steckverbinder bzw. Gegensteckverbinder sowohl in gerader als auch in um 90° abgewinkelte Ausführung bekannt sind. Bei letzterer ist das Gehäuse des elektrischen Steckverbinders um 90° abgewinkelt, so daß zwischen der Längsrichtung des aufgenommenen Anschlußkabels und der Längsrichtung der Kontakte ein Winkel von 90° besteht. Entsprechende Steckverbindungen sind beispielsweise aus dem Katalog 2005 "Positionssensorik", Seiten 430–444 der ifm electronic gmbh bekannt.
  • Derartige elektrische Steckverbinder können entweder frei konfektionierbar oder bereits fertig verdrahtet sein, wobei dann der Kontaktträger und das Kabel vom Gehäuse, das dann auch als Griffkörper bezeichnet wird, umspritzt sind. Schließlich können elektrische Steckverbinder auch als Adapter ausgebildet sein, wobei der Steckverbinder dann zwei Kontaktträger aufweist, die jeweils mit einem korrespondierenden Gegenkontaktträger verbunden werden können. Zumindest an einen Kontaktträger wird dabei in der Regel ein bereits mit einem korrespondierenden Gegenkontaktträger verbundenes Kabel angeschlosen, während der andere Kontaktträger dann zumeist mit dem Gegenkontaktträger eines Geräts verbunden wird.
  • Elektrische Steckverbinder der eingangs beschriebenen Art, welche insbesondere zum Anschluß eines elektrischen Kabels an ein Gerät, insbesondere einen Sensor dienen, weisen neben dem Kontaktträger zusätzlich noch eine Elektronikschaltung mit mindestens einem lichtemittierenden Element, in der Regel einer LED auf. Die in der Praxis bis zu drei LEDs dienen dabei dazu, die Funktionsfähigkeit und insbesondere den Schaltzustand des angeschlossenen Sensors optisch zu signalisieren.
  • Hierzu ist in dem Gehäuse entweder ein entsprechendes Fenster ausgebildet, welches in der Regel von einer separaten, transparenten Abdeckung verschlossen ist, oder das Gehäuse besteht insgesamt aus einem transparenten Material. Auf diese Weise können die von der LED ausgesandten Lichtstrah len entweder die transparente Abdeckung oder das transparente Material des Gehäuses durchdringen, so daß der Zustand der LED erkennbar ist.
  • Die erste Variante hat den Nachteil, daß zunächst die Herstellung relativ aufwendig und kostenintensiv ist, da unterschiedliche Teile – Gehäuse und Abdeckung – hergestellt und miteinander verbunden, z. B. verklebt oder ultraschallgeschweißt werden müssen. Darüber hinaus können durch die zweiteilige Ausbildung zusätzlich Dichtigkeitsprobleme auftreten, so daß bei Anwendungsfällen, bei denen die Dichtigkeit des Gehäuses wesentlich ist, der Aufwand und damit auch die Kosten für die Herstellung eines entsprechenden elektrischen Steckverbinders weiter ansteigen.
  • Aus diesem Grund wird in der Praxis für elektrische Steckverbinder, welche mindestens eine LED aufweisen, zunehmend ein transparenter Kunststoff zur Herstellung des Gehäuses verwendet. Bei Anwendungsfällen, bei denen der elektrische Steckverbinder starkem äußerem Lichteinfall ausgesetzt ist, besteht jedoch das Problem, daß häufig nicht mehr sicher erkannt werden kann, ob eine LED leuchtet oder nicht. Aufgrund des verwendeten transparenten Materials kann es dabei insbesondere auch zu Reflektionen des von außen auf den Steckverbinder treffenden Lichtes an im Gehäuse angeordneten Bauteilen kommen, welche dann vom Licht einer LED kaum unterscheidbar sind.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen eingangs beschriebenen elektrischen Steckverbinder zur Verfügung zu stellen, der die zuvor genannten Nachteile vermeidet und darüber hinaus noch möglichst einfach und damit kostengünstig hergestellt werden kann.
  • Diese Aufgabe ist bei dem eingangs beschriebenen elektrischen Steckverbinder dadurch gelöst, daß das Gehäuse zumindest im Bereich des lichtemittierenden Elements aus einem thermoplastischen Material besteht, wobei das thermoplastische Material einen transparenz- und farbbeeinflussenden Zusatzstoff aufweist, durch den die Transparenz des thermoplastischen Materials verringert ist. In Abkehr von dem bisher im Stand der Technik praktizierten Vorgehen. zumindest im Bereich des lichtemittierenden Elements ein Material hoher Transparenz zu verwenden, schlägt die Erfindung nunmehr vor, die Transparenz des Materials bewußt zu verringen. Dies wird dabei auf einfache Art und Weise dadurch realisiert, daß dem thermoplastischen Material zur Herstellung des Gehäuses ein Zusatzstoff zugefügt wird, durch den sich die Farbe und damit die Transparenz des Gehäuses verringert.
  • Als Zusatzstoff wird dabei vorzugsweise ein Farbkonzentrat mit organischen und/oder anorganischen Farbmitteln verwendet, welches in Pulver- oder Granulatform dem thermoplastischen Material beigemischt wird. Die Farbmittel weisen dabei vorzugsweise eine graue oder schwarze Farbe auf, so daß auch das fertige Gehäuse insgesamt eine gräuliche bis schwarze Färbung aufweist. Der Gewichtsanteil des Zusatzstoffes beträgt dabei weniger als 5 %, vorzugsweise zwischen 1 % und 3 %, insbesondere ca. 2 %, wodurch eine Reduzierung der Transparenz um ca. 60 % bis 80 %, vorzugsweise um ca. 70 %, erreichbar ist.
  • Durch die erfindungsgemäße Einfärbung des Gehäuses ist es nach wie vor möglich, eine leuchtende LED durch das Gehäuse von außen zu erkennen, wobei darüber hinaus eine deutliche Kontrasterhöhung erreicht wird, so daß der Zustand einer LED auch dann gut erkennbar ist, wenn der Steckverbinder starkem äußerem Lichteinfall ausgesetzt ist. Für das Ausgangsmaterial des Gehäuses können dabei weiterhin die aus der Praxis bereits bekannten thermoplastischen Materialien, insbesondere Polyurethan, thermoplastisches Elastomer oder Polyvenylchlorid verwendet werden, so daß der Herstellungsprozeß des elektrischen Steckverbinders nahezu unverändert bleiben kann.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung besteht das Gehäuse des elektrischen Steckverbinders vollständig aus dem mit dem Zusatzstoff versehenen thermoplastischen Material. Das Gehäuse kann somit weiterhin in einem einzigen Spritzgußverfahren hergestellt werden, Dichtigkeitsprobleme an Übergängen zwischen verschiedenen Gehäuseteilen können nicht auftreten. Darüber hinaus hat die Verwendung eines insgesamt eingefärbten Gehäuses den Vorteil, daß die innerhalb des Gehäuses angeordnete bzw. von dem thermoplastischen Material umspritzte Elektronikschaltung von außen nicht mehr so deutlich sichtbar ist, wie dies bei einem "voll" transparenten Gehäuse der Fall ist. Dadurch wird das Augenmerk eines Benutzers nicht mehr abgelenkt, so daß seine Konzentration darauf gelenkt wird, zu erkennen, ob die LED leuchtet oder nicht.
  • Die Einfärbung des Gehäuses des elektrischen Steckverbinders ist grundsätzlich unabhängig davon, wie der elektrische Steckverbinder ansonsten ausgebildet ist. Insbesondere kann der elektrische Steckverbinder bereits fertig verdrahtet und mit einem elektrischen Kabel verbunden sein, wobei dann das eine Ende des Kabels auf der dem Kontaktträger abgewandten Seite vom Gehäuse umschlossen ist. Da das Gehäuse in der Regel im Spritzgußverfahren hergestellt wird, wird somit auch das mit der Elektronikschaltung elektrisch verbundene Ende des Kabels bei der Herstellung des elektrischen Steckverbinders direkt mit umspritzt.
  • Alternativ dazu kann der elektrische Steckverbinder jedoch auch frei konfektionierbar ausgebildet sein, so daß der elektrische Steckverbinder entsprechende Anschlußelemente zum Anschließen der einzelnen Adern eines separaten elektrischen Kabels aufweist. Schließlich kann der elektrische Steckverbinder auch einen zweiten Kontaktträger aufweisen, dessen Kontakte ebenfalls mit der Elektronikschaltung elektrisch verbunden sind, so daß dann an den zweiten Kontaktträger ein mit einem korrespondierenden Gegenkontaktträger verbundenes Kabel angeschlossen werden kann.
  • Gemäß einer letzten besonderen Ausgestaltung der Erfindung, die hier noch kurz erläutert werden soll, weist der elektrische Steckverbinder mindestens zwei LEDs auf, die unter einer innerhalb des Gehäuses angeordneten transparenten Abdeckung angeordnet sind, wobei oberhalb der Abdeckung im Gehäuse zwei den beiden LEDs zugeordnete Symbole, insbesondere zwei in entgegengesetzte Richtung weisende Pfeile ausgebildet sind, die vom Licht der beiden LEDs durchleuchtet werden können.
  • Eine solche Ausbildung des elektrischen Steckverbinders ist dann besonders vorteilhaft, wenn der elektrische Steckverbinder an sogenannte "intelligente" Sensoren angeschlossen werden soll, die einen integrierten Mikrocontroller aufweisen. Bei einem derartigen elektrischen Steckverbinder weist die Elektronikschaltung des Steckverbinders ebenfalls einen Mikrocontroller auf, so daß der Sensor über den Steckverbinder nicht nur mit elektrischer Energie versorgt wird, sondern über den elektrischen Steckverbinder auch Daten zum Sensor bzw. vom Sensor übertragen werden können. Die in dem Gehäuse ausgebildeten, insbesondere eingeprägten Symbole können dann die Richtung des aktuellen Datentransfers anzeigen, wozu die dem entsprechenden Symbol zugeordnete LED aufleuchtet. Bezüglich der konkreten Ausgestaltung eines derartigen "intelligenten" elektrischen Steckverbinders wird auf die nachveröffentlichte DE 10 2005 049 483 A1 verwiesen.
  • Die oberhalb der LED's angeordnete transparente Abdeckung kann dabei insbesondere zur Bündelung und Führung des von den LEDs ausgestrahlten Lichtes zu den im Gehäuse ausgebildeten Symbolen dienen. Vorzugsweise ist die Abdeckung dabei als Blende ausgebildet, so daß die beiden Symbole jeweils nur von Licht durchleuchtet werden, daß von der zugeordneten LED kommt. Dadurch wird sichergestellt, daß trotz der räumlichen Nähe der beiden LEDs innerhalb des Gehäuses, beim Leuchten einer LED auch nur das dieser LED zugeordnete Symbol durchleuchtet wird.
  • Die LEDs werden vorzugsweise in SMD-Technik auf einer zur Elektronikschaltung gehörenden Leiterplatte oder einem flexiblen Leiterfilm montiert, so daß auch mehrere LEDs in einem kleinen Gehäuse, wie es bei M8-Steckern der Fall ist, eingesetzt werden können.
  • Im einzelnen gibt es nun eine Vielzahl von Möglichkeiten, den erfindungsgemäßen elektrischen Steckverbinder auszugestalten und weiterzubilden. Dazu wird verwiesen einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüche, andererseits auf die nachfolgende Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung zeigen
  • 1 einen elektrischen Steckverbinder gemäß dem Stand der Technik
  • 2 einen erfindungsgemäßen elektrischen Steckverbinder, von hinten, mit nicht leuchtenden und mit leuchtenden LEDs,
  • 3 eine Ausführungsform des elektrischen Steckverbinders gemäß 2 von der Seite und von vorn, und
  • 4 ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen elektrischen Steckverbinders, von der Seite und von hinten.
  • Die Figuren zeigen unterschiedliche Ausführungsbeispiele eines elektrischen Steckverbinders 1, wobei in 1 ein elektrischer Steckverbinder 1 gemäß dem Stand der Technik und in den 2 bis 4 zwei Varianten eines erfindungsgemäßen elektrischen Steckverbinders 1 dargestellt sind. Die in den 1 bis 3 dargestellten elektrischen Steckverbinder 1 dienen zum Anschließen eines elektrischen Kabels 2 an ein elektronisches Gerät, insbesondere einen Sensor, beispielsweise einen Näherungsschalter, einen Temperatursensor oder einen Strömungssensor.
  • Der elektrische Steckverbinder 1 – sowohl gemäß dem Stand der Technik als auch gemäß der Erfindung – weist ein Gehäuse 3, einen mehrere Kontakte 4 aufnehmenden Kontaktträger 5 und eine in dem Gehäuse 3 angeordnete Elektronikschaltung 6 auf. Die Elektronikschaltung 6 weist dabei in der Regel eine Leiterplatte auf, auf der neben einigen elektrischen oder elektronischen Bauelementen insbesondere mehrere, in der Regel bis zu drei LEDs 7 angeordnet sind. Die LEDs 7 dienen dabei zur Zustandsanzeige für den angeschlossenen Sensor. In Abhängigkeit von der Art der in dem Kontaktträger 5 angeordneten Kontakte – Stecker oder Buchsen – wird der elektrische Steckverbinder 1 auch als Kabelstecker oder Kabeldose bezeichnet.
  • Damit bei dem in 1 dargestellten bekannten elektrischen Steckverbinder 1 von außerhalb des Gehäuses 3 erkennbar ist, ob die im Gehäuse 3 angeordneten LEDs 7 leuchten oder nicht, besteht das Gehäuse 3 aus einem volltransparenten Kunststoff. Wie in 1 angedeutet, ist somit durch das Gehäuse 3 hindurch auch die Elektronikschaltung 6 mit den darauf angeordneten elektrischen und elektronischen Bauelementen, insbesondere den LEDs 7 erkennbar. Wenn nun der bekannte elektrische Steckverbinder 1 starkem äußerem Lichteinfall ausgesetzt ist, so kann insbesondere bei flüchtiger Betrachtungsweise häufig nicht mehr sicher erkannt werden, ob eine oder mehrere LED's 7 leuchten oder nicht.
  • Bei den in den 2 bis 4 dargestellten erfindungsgemäßen elektrischen Steckverbinder 1 besteht dagegen das Gehäuse 3 nicht mehr aus einem "voll"-transparenten Material, sondern aus einem thermoplastischen Material, dem ein transparenz- und farbbeinflussender Zusatzstoff 8 beigemischt ist. Das Gehäuse 3 weist dadurch insgesamt, eine vom Gewichtsanteil des Zusatzstof fes 8 abhängige gräuliche bis schwarze Farbe auf Dadurch kann eine leuchtende LED 7 nach wie vor von außerhalb des Gehäuses 3 erkannt werden, während eine nicht leuchtende LED 7 und die Elektronikschaltung 6 nicht oder nur schlecht erkennbar ist. Dies ist in 2 dadurch dargestellt, daß in 2a (LEDs aus) die im Inneren des Gehäuses 3 angeordneten LEDs 7 nur gestrichelt dargestellt sind, während in 2b (LEDs an) die LEDs 7 mit durchgezogenen Linien dargestellt sind.
  • Als thermoplastisches Material für das Gehäuse 3 wird vorzugsweise Polyurethan (PUR) oder Polyether-Polyurethan verwendet, da diese Kunststoffe eine sehr hohe Ölbeständigkeit aufweisen und im Vergleich zu thermoplastischem Elastomer (TPE) deutlich günstiger ist. Dabei ist der Gewichtsanteil des Zusatzstoffes 8 so gewählt, vorzugsweise im Bereich von 1 % bis 3 %, daß die Transparenz des thermoplastischen Materials des Gehäuses 3 um 20 bis 40 %, vorzugsweise um ca. 30 % verringert ist. Aufgrund der erreichten Kontrasterhöhung erhöht sich dabei die Erkennbarkeit einer leuchtenden LED 7, insbesondere bei Lichteinfall deutlich.
  • Die in den 2 bis 4 dargestellten erfindungsgemäßen elektrischen Steckverbinder 1 weisen zur mechanischen Verbindung mit einem korrespondierenden Gegensteckverbinder eine Überwurfmutter 9 auf, die drehbar sowie begrenzt axial verschiebbar auf dem Kontaktträger 5 angeordnet ist. Die ein Innengewinde aufweisende Überwurfmutter 9 kann dadurch auf eine ein korrespondierendes Außengewinde aufweisende Hülse eines Gegensteckverbinders aufgeschraubt werden. Um das Aufschrauben der Überwurfmutter 9 zu erleichtern, weist sie am Außenumfang eine Rändelung 10 auf. Der elektrische Steckverbinder 1 weist darüber hinaus eine Rüttelsicherung auf, die ein unbeabsichtigtes Lösen der Überwurfmutter 9 von der Hülse des Gegensteckverbinders verhindert. Die Rüttelsicherung ist dabei durch eine entsprechende Ausbildung des Kontaktträgers 5 und der Überwurfmutter 9 realisiert. Um eine fest angezogene Überwurfmutter 9 wieder leichter Lösen zu können, weiset die Überwurfmutter 9 noch eine Schlüsselfläche 11 auf.
  • Während bei dem in den 2 und 3 dargestellten elektrischen Steckverbinder 1 die Adern 12 des elektrischen Kabels 2 bereits fest mit der Elektronikschaltung 6 verbunden und das elektrische Kabel 2 auf der dem Kontaktträger 5 abgewandten Seite vom Gehäuse 3 umschlossen ist, weist der elektrische Steckverbinder 1 gemäß 4 einen zweiten Kontaktträger 13 auf, der zum Anschluß eines einen korrespondierenden Stecker aufweisenden Kabels 2 vorgesehen ist. Ein solcher elektrischer Steckverbinder 1 kann auch als Adapter bezeichnet werden. Neben diesem Unterschied bezüglich des Anschlusses des elektrischen Kabels 2 weist der in 4 dargestellte elektrische Steckverbinder noch weitere Unterschiede zu den in den 2 und 3 dargestellten Steckverbindern 1 auf.
  • Bei dem in 4 dargestellten elektrischen Steckverbinder 1 handelt es sich nämlich um einen "intelligenten" Steckverbinder 1, der zum Anschluß an einen einen Mikrocontroller aufweisenden "intelligenten" Sensor vorgesehen ist. Über den ebenfalls einen Mikrocontroller aufweisenden elektrischen Steckverbinder 1 kann dann der Sensor nicht nur mit elektrischer Energie versorgt werden, sondern es können zusätzlich noch Daten vom Sensor und zum Sensor übertragen werden. Bezüglich der weiteren Ausgestaltung des in 4 dargestellten "intelligenten" Steckverbinders 1, insbesondere bezüglich der Ausgestaltung und Funktion des zu der Elektronikschaltung 6 gehörenden Mikrocontrollers wird auf die nachveröffentlichte DE 10 2005 049 483 A1 verwiesen.
  • Wie aus 4a ersichtlich ist, ist bei dem dort dargestellten elektrischen Steckverbinder 1 zwischen der zwei LEDs 7 aufweisenden Elektronikschaltung 6 und der Oberseite des Gehäuses 3 eine transparente Abdeckung 14 angeordnet, durch welche das von den LEDs 7 ausgestrahlte Licht zur Oberseite 15 des Gehäuses 3 geführt wird. Auf der den LEDs 7 zugeordneten Oberseite 15 des Gehäuses 3 sind zwei in entgegensetzte Richtung weisende Pfeile 16, 17 ausgebildet, insbesondere eingeprägt, die vom Licht jeweils einer zugeordneten LED 7 durchleuchtet werden. Tatsächlich sind die beiden in 4a dargestellten LEDs 7 in Zeichenebene hintereinander – und nicht wie dargestellt nebeneinander – angeordnet. Die Abdeckung 14 dient dabei nicht nur zur Führung des von den LEDs 7 ausgesandten Lichtes sondern darüber hinaus auch als Blende, die so ausgebildet ist, daß die beiden Pfeile 15, 16 jeweils nur von Licht durchleuchtet werden, daß von der zugeordneten LED 7 stammt. Dadurch kann der Bediener je nachdem welcher Pfeil 16, 17 beleuchtet bzw. durchleuchtet wird sofort erkennen, in welcher Richtung beispielsweise ein Datentransfer durch den "intelligenten" elektrischen Steckverbinder 1 stattfindet.
  • Neben den in den Figuren dargestellten Ausgestaltungen des elektrischen Steckverbinders 1, bei denen es sich jeweils um eine um 90° abgewinkelte Ausführung handelt, bei dem somit die Längsrichtung eines angeschlossenen elektrischen Kabels 2 und die Längsrichtung der Kontakte 4 des Kontaktträgers 5 einen Winkel von ca. 90° bilden, können die elektrischen Steckverbinder 1 selbstverständlich auch als "gerade" Steckverbinder ausgebildet sein. Der elektrische Steckverbinder 1 gemäß 4 weist darüber hinaus noch einen abgeschrägten Bereich auf, in dem die als Pfeile 16, 17 ausgebildeten Symbole in dem Gehäuse 3 bzw. in der Oberseite 15 des Gehäuses 3 eingeprägt sind.

Claims (13)

  1. Elektrischer Steckverbinder zum Anschließen eines elektrischen Kabels (2) an ein Gerät, insbesondere einen Sensor oder Aktor, oder zum lösbaren Verbinden zweier elektrischer Kabel (2) miteinander, mit einem Gehäuse (3), mit einem mehrere Kontakte (4) aufnehmenden Kontaktträger (5) und mit einer in dem Gehäuse (3) angeordneten Elektronikschaltung (6), wobei die Elektronikschaltung (6) zumindest ein lichtemittierendes Element, insbesondere eine LED (7) aufweist und mit den Kontakten (4) elektrisch verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (3) zumindest im Bereich des lichtemittierendes Elements aus einem thermoplastischen Material besteht, wobei das thermoplastische Material einen transparenz- und farbbeeinflussenden Zusatzstoff (8) aufweist, durch den die Transparenz des thermoplastischen Materials verringert ist.
  2. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Zusatzstoff (8) ein Farbkonzentrat mit organischen und/oder anorganischen Farbmitteln ist, die eine dunkle Farbe, insbesondere grau und/oder schwarz haben.
  3. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewichtsanteil des Zusatzstoffes (8) weniger als 5 %, vorzugsweise zwischen 1 % und 3 % beträgt.
  4. Elektrischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß als thermoplastisches Material Polyurethan (PUR), Polyether-Polyurethan, thermoplastisches Elastomer (TPE) oder Polyvinylchlorid (PVC) verwendet wird.
  5. Elektrischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (3) vollständig aus dem mit dem Zusatzstoff (8) versehenen thermoplastischen Material besteht.
  6. Elektrischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß eine drehbar sowie begrenzt axial verschiebbar auf dem Kontaktträger (5) angeordneten Überwurfhülse (9) vorgesehen ist, wobei die Überwurfhülse (9) ein Innengewinde oder ein Außengewinde aufweist und mit einer ein korrespondierendes Gewinde aufweisenden Hülse eines Gegensteckverbinders verschraubbar ist.
  7. Elektrischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Adern (12) eines elektrischen Kabels (2) mit der Elektronikschaltung (6) verbunden sind und das elektrische Kabel (2) auf der dem Kontaktträger (5) abgewandten Seite vom Gehäuse (3) umschlossen ist.
  8. Elektrischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein mehrere Kontakte aufnehmender zweiter Kontaktträger (13) auf der dem ersten Kontaktträger (5) abgewandten Seite des Gehäuses (3) angeordnet ist, wobei auch die Kontakte des zweiten Kontaktträgers (13) mit der Elektronikschaltung (6) elektrisch verbunden sind.
  9. Elektrischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere, vorzugsweise unterschiedlich farbige LEDs (7) vorgesehen sind, die als Zustandsanzeige dienen.
  10. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die LEDs (7) als SMD-Bauteile (Surface Mounted Device) ausgebildet sind.
  11. Elektrischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 10, mit zwei LEDs (7), dadurch gekennzeichnet, daß die LEDs (7) unter einer innerhalb des Gehäuses (3) angeordneten transparenten Abdeckung (14) angeordnet sind, und daß oberhalb der Abdeckung (14) im Gehäuse (3) zwei den beiden LEDs (7) zugeordnete Symbole, insbesondere zwei in entgegengesetzte Richtung weisende Pfeile (16, 17) ausgebildet sind, die vom Licht der LEDs (7) durchleuchtet werden können.
  12. Elektrischer Steckverbinder nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckung (14) als Blende ausgebildet ist, so daß die beiden Symbole jeweils nur von Licht durchleuchtet werden, daß von der zugeordneten LED (7) kommt.
  13. Elektrischer Steckverbinder nach einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Steckverbinder (1) ein um etwa 90° abgewinkelte Querschnitt aufweist, so daß zwischen der Längsrichtung eines angeschlossenen elektrischen Kabels (2) und der Längsrichtung der Kontakte (4) ein Winkel von etwa 90° besteht.
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