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Die Erfindung betrifft eine Verbindungsanordnung für die Kopplung zweier elektrischer Steckverbinder miteinander, von denen der eine Steckverbinder eine Kabeldurchführungsöffnung und ein äußeres erstes Eingriffsmittel und der andere Steckverbinder ein mit dem ersten Eingriffsmittel inkompatibles zweites Eingriffsmittel aufweist.
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Eine solche Verbindungsanordnung für die Kopplung zweier elektrischer Steckverbinder miteinander wird dann benötigt, wenn die beiden Steckverbinder über Eingriffsmittel verfügen, die nicht miteinander kompatibel sind. Dies ist beispielsweise bei Rundsteckverbindern der Fall, wenn sie mit Gewinden unterschiedlichen Durchmessers versehen sind. Derartige Steckverbinder sind unter anderem als sog. Gerätestecker an dem Gehäuse von elektrischen Motoren montiert, wobei ein Motor gewöhnlich jeweils mit einem Leistungsstecker und einem Messgeräte- bzw. Signalstecker bestückt ist. Während die Gerätestecker, die im Übrigen bevorzugt in gewinkelter Form ausgeführt sind, für den Anschluss einer zugehörigen kabelseitigen Kupplung über die gleichen Außengewinde mit derselben Steigung und demselben Durchmesser, z. B. M23, verfügen, weist zwar regelmäßig die mit dem Leistungsstecker verbindbare Kabelkupplung das gleiche Anschlussgewinde auf; jedoch kann es vorkommen, dass die mit dem Signalstecker verbindbaren Kabelkupplungen insbesondere aufgrund ihrer geringeren Bauform über kleinere Anschlussgewinde wie z. B. M12 verfügen. Für die Beseitigung einer solchen Inkompatibilität wäre es selbstverständlich denkbar, auch den Signalstecker mit einer entsprechend geringeren Bauform und einem entsprechend kleineren Anschlussgewinde zu versehen. Abgesehen davon, dass die Verwendung unterschiedlicher Steckverbinder, d. h. eines Leistungssteckers mit einer größeren Bauform und eines Messgeräte- bzw. Signalsteckers mit einer kleineren Bauform, zu Anschlussproblemen bei einer ausschließlichen Verwendung von Kabelkupplungen mit der größeren Bauform nicht nur für die Übertragung der für die Versorgung des Elektromotors benötigten höheren elektrischen Leistung, sondern auch für die Übertragung von Messsignalen führt, sind Steckverbindungen mit der kleineren Bauform deutlich weniger belastbar hinsichtlich mechanischer Einwirkungen von Zug- und Druckkräften und können somit leichter zu Bruch gehen.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verbindungsanordnung der eingangs genannten Art vorzuschlagen, die nicht nur eine Kopplung zweier unterschiedlicher Steckverbinder miteinander ermöglicht, welche über nicht direkt zueinander kompatible Eingriffsmittel verfügen, sondern auch robust ist und gute mechanische Eigenschaften gegen Zug-, Druck- und Abscherkräfte bietet und sich außerdem einfach montieren lässt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst mit einer Verbindungsanordnung für die Kopplung zweier elektrischer Steckverbinder miteinander, von denen der eine Steckverbinder eine Kabeldurchführungsöffnung und ein äußeres erstes Eingriffsmittel und der andere Steckverbinder ein mit dem ersten Eingriffsmittel inkompatibles zweites Eingriffsmittel aufweist, gekennzeichnet durch einen Adapter, der ein drittes Eingriffsmittel für den Eingriff mit der Kabeldurchführungsöffnung in dem einen Steckverbinder und ein äußeres viertes Eingriffsmittel für den Eingriff mit dem zweiten Eingriffsmittel des anderen Steckverbinders aufweist, und eine Schutzhülse, die ein fünftes Eingriffsmittel für den Eingriff mit dem ersten Eingriffsmittel an dem einen Steckverbinder aufweist und zur zumindest teilweisen Aufnahme einer Anordnung aus dem Adapter und dem anderen Steckverbinder bei Befestigung des Adapters an dem einen Steckverbinder und des anderen Steckverbinders am Adapter ausgebildet ist.
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Die erfindungsgemäße Losung gestattet die Verwendung einer größeren Bauform, welche in vorteilhafter Weise bessere mechanische Eigenschaften gegen Zug-, Druck- und Abscherkräfte und somit eine deutlich größere Robustheit als eine kleinere Bauform bietet. Die erfindungsgemäß vorgesehene Schutzhülse dient dabei als sog. mechanische Schnittstelle, um mechanische Belastungen sicher über den einen Steckverbinder auf ein den einen Steckverbinder tragende Gehäuse eines elektrischen Gerätes oder Aggregates, z. B. eines elektrischen Motors, zu übertragen. Sie kann ferner als mechanisches Anschlussstück z. B. für Schutzschläuche oder Metallgeflechte verwendet werden. Außerdem bietet die Schutzhülse einen wirkungsvollen Trittschutz, um Beschädigungen insbesondere am anderen Steckverbinder zu vermeiden. Die Funktion als Trittschutz ist vor allem bei Wartungsarbeiten an industriellen Großanlagen unter beengten Platzverhältnissen wichtig. Hierbei dient die erfindungsgemäße Schutzhülse als Verstärkung, falls jemand auf die elektrische Verbindung tritt, um eine dadurch entstehende Druckkraft auf ein Grundteil wie z. B. das Gehäuse eines Gerätes oder Aggregates zu übertragen und eine Beschädigung oder gar ein Brechen der elektrischen Verbindung zu verhindern. Die erfindungsgemäße Schutzhülse kann je nach Anforderung aus verschiedenen Materialien ausgeführt sein. Außerdem ist eine nachträgliche Umrüstung jederzeit realisierbar.
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Der erfindungsgemäße Adapter, der für die eigentliche Kopplung der beiden elektrischen Steckverbinder vorgesehen ist, kann zur Reduzierung auf verschiedene Konturen und Bauformen entsprechend angepasst sein, wozu sich bevorzugt ein modulares System für unterschiedliche Steckverbindungen anbietet. Ohnehin lassen sich mit der erfindungsgemäßen Konstruktion unterschiedliche Größenausführungen problemlos realisieren. Ferner ermöglicht die Erfindung eine vereinfachte Montage; denn an den Adapter kann der andere kleinere Steckverbinder vormontiert werden, indem das zweite Eingriffsmittel des anderen Steckverbinders mit dem äußeren vierten Eingriffsmittel des Adapters in Eingriff gebracht wird, bevor die so gebildete Anordnung aus Adapter und anderem Steckverbinder als Einheit an dem einen Steckverbinder befestigt wird. Somit lässt die Erfindung eine Vormontage von Baugruppen zu, und zwar bei Bedarf auch in unterschiedlichen Ausführungen. Vereinfacht wird die Montage ferner noch dadurch, dass der Adapter mit seinem dritten Eingriffsmittel in Eingriff mit der Kabeldurchführungsöffnung in dem einen Steckverbinder bringbar ist. Die Befestigung des Adapters an dem einen Steckverbinder erfolgt somit innerhalb dieses Steckverbinders. Dies hat zur Folge, dass die seitliche bzw. radiale Ausdehnung des Adapters begrenzt werden kann, was wiederum eine ungestörte Befestigung der Schutzhülse an der Außenseite des einen Steckverbinders unter Verwendung des äußeren ersten Eingriffsmittels an dem einen Steckverbinder in geschickter Weise ermöglicht.
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Schließlich führt die erfindungsgemäße Lösung nicht nur bei der Erstmontage, sondern auch beim Umbau oder bei Reparaturen zu einer spürbaren Zeitersparnis aufgrund eines schnellen und unkomplizierten Austausches der relevanten Baugruppen.
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Bevorzugte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Ist das äußere erste Eingriffsmittel des einen Steckverbinders ein Außengewinde und das zweite Eingriffsmittel des anderen Steckverbinders ein Innengewinde mit einem kleineren Durchmesser als das Außengewinde, ist das äußere vierte Eingriffsmittel des Adapters als Außengewinde für den Schraubeingriff mit dem Innengewinde des anderen Steckverbinders und das fünfte Eingriffsmittel der Schutzhülse als Innengewinde für den Schraubeingriff mit dem Außengewinde an dem einen Steckverbinder auszubilden. Bevorzugt sind das Außengewinde des einen Steckverbinders und das erfindungsgemäß zugehörige Innengewinde der Schutzhülse als M23-Gewinde ausgebildet, bei dem es sich um eine in der Praxis verwendete Standardgröße handelt, während das Innengewinde des anderen Steckverbinders und das zugehörige Außengewinde des Adapters bevorzugt aus einem M12-Gewinde bestehen kann.
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Bevorzugt ist das dritte Eingriffsmittel des Adapters so ausgebildet, dass es in die Kabeldurchführungsöffnung des einen Steckverbinders steckbar und somit in Steckeingriff mit der Kabeldurchführungsöffnung bringbar ist, wodurch sich eine besonders einfache Montage des Adapters an dem einen Steckverbinder ergibt.
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Eine besonders einfache und zugleich wirkungsvolle Fixierung des Adapters an dem einen Steckverbinder lässt sich dadurch realisieren, dass das dritte Eingriffsmittel des Adapters für einen Presssitz in der Kabeldurchführungsöffnung des einen Steckverbinders ausgebildet ist.
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Um zum einen eine besonders schlanke Bauform zu erzielen und zum anderen die Funktion der Schutzhülse als eine Art Überwurfmutter an dem einen Steckverbinder nicht zu behindern und hierzu in geschickter Weise das äußere erste Eingriffsmittel an dem einen Steckverbinder zur Befestigung der Schutzhülse zu nutzen, sollte bevorzugt der Adapter derart ausgebildet sein, dass er bei Befestigung an dem einen Steckverbinder nicht über das äußere erste Eingriffsmittel seitlich hinausragt. Sofern der Adapter im Wesentlichen einen Rotationskörper bildet, sollte dessen maximaler Außendurchmesser nicht größer als der Durchmesser des Außengewindes an dem einen Steckverbinder sein.
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Zweckmäßigerweise sollte der Adapter eine Durchgangsöffnung, die bei Befestigung an dem einen Steckverbinder im Wesentlichen mit dessen Kabeldurchführungsöffnung fluchtet, und/oder die Schutzhülse eine Kabeldurchgangsöffnung aufweisen.
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Bevorzugt bildet die Schutzhülse im Wesentlichen einen Rotationskörper.
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An dieser Stelle sei noch angemerkt, dass ein Steckverbinder der hier in Rede stehenden Art bevorzugt aus einem Gehäuse besteht, das im Falle des einen Steckverbinders mit dem äußeren ersten Eingriffsmittel und im Falle des anderen Steckverbinders mit dem zweiten Eingriffsmittel versehen ist und eine elektrische Kontakteinheit enthält, die an ein in das Gehäuse geführtes Kabel angeschlossen ist.
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Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beigefügten Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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1 in perspektivischer Ansicht einen geräteseitigen Steckverbinder mit daran befestigtem Adapter und eine getrennt davon dargestellte Schutzhülse gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
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2 in Seitenansicht den geräteseitigen Steckverbinder mit daran befestigtem Adapter von 1;
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3 in Seitenansicht den Adapter von 1;
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4 in Seitenansicht die Schutzhülse von 1;
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5 in Seitenansicht den geräteseitigen Steckverbinder mit daran befestigtem Adapter, mit einer am Adapter befestigten kabelseitigen Steckkupplung und mit teilweise auf die kabelseitige Steckkupplung aufgeschobener Schutzhülse gemäß dem erwähnten bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung;
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6 die Anordnung von 5 in längsgeschnittener perspektivischer Ansicht; und
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7 in längsgeschnittener perspektivischer Ansicht die gleiche Anordnung von 6 mit dem Unterschied, dass die Schutzhülse auf den Adapter aufgeschraubt, von der kabelseitigen Steckkupplung nur eine Überwurfmutter gezeigt und zusätzlich ein im Adapter sitzender Isolierkörper mit zwei Kontaktstiften und daran angeschlossenen Kabeln dargestellt ist.
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In den 1, 2 und 5 bis 7 ist das Gehäuse eines an einem Gerät zu montierenden Steckverbinders 2 in gewinkelter Ausführung dargestellt. Der Steckverbinder 2 ist im dargestellten Ausführungsbeispiel als Rundsteckverbinder ausgebildet und enthält eine an späterer Stelle noch näher beschriebene elektrische Kontakteinheit, die innerhalb des Gehäuses angeordnet und an ein nicht dargestelltes elektrisches Kabel angeschlossen ist. Wie die 1, 2 und 5 bis 7 ferner erkennen lassen, ist der Steckverbinder 2 mit einem Anschlussabschnitt 2a und einem Befestigungsflansch 2b versehen. Der Anschlussabschnitt 2a und der Befestigungsflansch 2b sind jeweils Teil des Gehäuses des Steckverbinders 2. Der Anschlussabschnitt 2a kann zur Befestigung einer an späterer Stelle noch näher beschriebenen kabelseitigen Steckkupplung für deren Anschluss an den gezeigten Steckverbinder 2 dienen und weist hierzu ein Außengewinde 4 auf, mit dem ein an der Steckkupplung ausgebildetes entsprechendes Innengewinde in Schraubeingriff bringbar ist. Der Geräteflansch 2b dient zur Montage des Steckverbinders 2 beispielsweise auf einem Gehäuse eines Gerätes oder Aggregates wie z. B. eines Elektromotors. Nicht zuletzt zwecks Aufnahme der erwähnten elektrischen Kontakteinheit und eines an diese angeschlossenen Kabels ist das Gehäuse des dargestellten Steckverbinders 2 hohl. Zur Durchführung eines Kabels ist der Anschlussabschnitt 2a mit einer Öffnung und ebenfalls der Geräteflansch 2b mit einer weiteren Öffnung, die in der den Geräteflansch 2b am freien Ende begrenzenden Stirnseite 2c ausgebildet ist, versehen, wobei beide Öffnungen, die in den Figuren im Einzelnen nicht erkennbar sind, mit dem Hohlraum des Gehäuses des Steckverbinders 2 in Verbindung stehen. Wegen der Ausbildung des Außengewindes 4 ist die Außenfläche des Anschlussabschnittes 2a zylindrisch ausgeführt, wie insbesondere 1 erkennen lässt.
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Ferner ist insbesondere den 1 bis 3, 5 und 6 zu entnehmen, dass ein Adapter 6 vorgesehen ist, der gemäß den Darstellungen der 1, 2, 5 und 6 im Bereich des Anschlussabschnittes 2a am Steckverbinder 2 anzuordnen ist. Der Adapter 6 bildet im dargestellten Ausführungsbeispiel einen Rotationskörper, der einen Hohlraum aufweist. Für die Anordnung am Anschlussabschnitt 2a des Steckverbinders 2 ist am Adapter 6 ein zylindrischer Befestigungsabschnitt 6a (3) ausgebildet, mit dem der Adapter 6 in die an der Stirnseite des Anschlussabschnittes 2a des Steckverbinders 2 vorgesehene Kabeldurchführungsöffnung gesteckt wird. Die Kabeldurchführungsöffnung besteht aus einer zylindrischen Bohrung, die mit dem übrigen Hohlraum im Gehäuses des Steckverbinders 2 kommuniziert, und dementsprechend ist im dargestellten Ausführungsbeispiel der Befestigungsabschnitt 6a des Adapters 6 mit einer glatten zylindrischen Mantelfläche 8 versehen. Der Außendurchmesser des zylindrischen Befestigungsabschnittes 6a des Adapters 6 ist geringfügig größer als der Innendurchmesser der zylindrischen Kabeldurchführungsöffnung im Anschlussabschnitt 2a des Steckverbinders 2, wodurch beim Steckeingriff des Befestigungsabschnittes 6a des Adapters 6 mit der Kabeldurchführungsöffnung im Anschlussabschnitt 2a des Steckverbinders 2 ein Presssitz erzielt und somit der Adapter 6 im Anschlussabschnitt 2a des Steckverbinders 2 verpresst wird. Wie 3 erkennen lässt, wird der Befestigungsabschnitt 6a am freien Ende von einer Stirnseite 6b begrenzt, in der eine Öffnung ausgebildet ist, die zusammen mit der im Anschlussabschnitt 2a des Steckverbinders 2 ausgebildeten Kabeldurchgangsöffnung den Hohlraum des Adapters 6 mit dem Hohlraum im Gehäuse des Steckverbinders 2 bei Befestigung des Adapters 6 am Anschlussabschnitt 2a des Steckverbinders 2 verbindet. An der gegenüberliegenden Seite wird der Befestigungsabschnitt 6a des Adapters 6 von einem seitlich radial abstehenden Flansch 6c begrenzt, der bei Befestigung des Adapters 6 am Anschlussabschnitt 2a des Steckverbinders 2 als Anschlag dient, wie insbesondere die 2 und 5 erkennen lassen.
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An dem in Bezug auf den Befestigungsabschnitt 6a distalen anderen Ende ist der Adapter 6 mit einem Anschlussabschnitt 6d versehen, an dessen Außenseite ein Außengewinde 10 ausgebildet ist. Der Anschlussabschnitt 6d dient zur Befestigung einer an späterer Stelle noch näher beschriebenen kabelseitigen Steckkupplung, deren dem Steckverbinder 2 zugewandter Abschnitt mit einem Innengewinde versehen ist, das einen kleineren Durchmesser als das Außengewinde 4 am Anschlussabschnitt 2a des Steckverbinders 6 hat und somit nicht auf das Außengewinde 4 passt. In einem solchen Fall lässt sich die Steckkupplung nicht direkt mit dem Steckverbinder 2 koppeln. Stattdessen ist der in 3 dargestellte Adapter 6 zu verwenden, indem der Adapter 6 in der zuvor beschriebenen Weise an dem Steckverbinder 2 und außerdem die Steckkupplung wiederum direkt am Adapter 6 und somit über den Adapter 6 am Steckverbinder 2 befestigt wird. Die Befestigung am Adapter 6 erfolgt mithilfe des Anschlussabschnittes 6d, dessen Außengewinde 10 zu dem Innengewinde der Steckkupplung passt, so dass die Steckkupplung auf den Anschlussabschnitt 6d des Adapters 6 entsprechend aufgeschraubt wird.
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Demnach ist der Anschlussabschnitt 6d des Adapters 6 mit seinem Außengewinde 10 an das Innengewinde der anzuschließenden Steckkupplung entsprechend anzupassen. In vielen Fällen besteht das Außengewinde 4 am Anschlussabschnitt 2a des Steckverbinders 2 aus einem M23-Gewinde, das eine Art Standardgröße darstellt. Bei dem demgegenüber kleineren Außengewinde 10 am Anschlussabschnitt 6d des Adapters 6 kann es sich beispielsweise um ein M12-Gewinde handeln, da diese Größe bei Steckverbindern mit kleinerer Bauform beliebt ist. Für die Montage der Gesamtanordnung bietet es sich an, zunächst die Steckkupplung in der zuvor beschriebenen Weise am Adapter 6 zu befestigen und somit eine aus der Steckkupplung und dem Adapter 6 bestehende Einheit vorzumontieren, welche anschließend durch Steckeingriff des Befestigungsabschnittes 6a des Adapters 6 in der Kabeldurchführungsöffnung im Anschlussabschnitt 2a des Steckverbinders 2 befestigt wird. Wie 3 in Verbindung mit 1 erkennen lässt, wird der Anschlussabschnitt 6d des Adapters 6 am freien Ende von einer Stirnseite 6e begrenzt, in der eine Öffnung 12 ausgebildet ist, die mit dem Hohlraum im Adapter 6 kommuniziert und bei Befestigung der Steckkupplung am Adapter 6 ebenfalls mit dessen Hohlraum in Verbindung steht.
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Ferner weist die beschriebene Verbindungsanordnung gemäß einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung eine Schutzhülse 14 auf, wie die 1 und 4 bis 7 erkennen lassen. Die Schutzhülse 14 bildet im dargestellten Ausführungsbeispiel einen hohlen Rotationskörper und weist einen Befestigungsabschnitt 14a auf, der von einem offenen Ende 14b der Schutzhülse 14 begrenzt wird. Da die Schutzhülse 14 einen Hohlraum enthält, wird dieser von einer in den Zeichnungen nicht erkennbaren Innenwandung an der Innenseite der Schutzhülse 14 umschlossen. Im Bereich des Befestigungsabschnittes 14a ist diese Innenwandung mit einem ebenfalls nicht erkennbaren Innengewinde versehen, das hinsichtlich Durchmesser, Steigung und eventuell weiterer Parameter zu dem Außengewinde 4 am Anschlussabschnitt 2a des Steckverbinders 2 passt. Somit lässt sich die Schutzhülse 14 durch Aufschrauben auf das Außengewinde 4 am Anschlussabschnitt 2a des Steckverbinders 2 befestigen. Wie in diesem Zusammenhang den 2 und 5 zu entnehmen ist, ist der Außendurchmesser des Flansches 6c des Adapters 6 nicht größer, sondern sogar noch etwas geringer als der Außendurchmesser des Außengewindes 4 am Anschlussabschnitt 2a des Steckverbinders 2, um das Aufschrauben der Schutzhülse 14 auf das Außengewinde 4 nicht zu behindern. Wie die 4 und 5 in Verbindung mit den 1, 6 und 7 ferner erkennen lassen, ist an dem in Bezug auf den Befestigungsabschnitt 14a distalen anderen Ende 14c eine Kabeldurchführungsöffnung 16 ausgebildet, durch die ein an die bereits erwähnte Steckkupplung anzuschließendes, nicht dargestelltes elektrisches Kabel hindurchgeführt wird.
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Wie in den 5 und 6 angedeutet ist und insbesondere 7 erkennen lässt, umgibt im montierten Zustand die Schutzhülse 14 sowohl den Adapter 6 als auch eine daran angeschlossene kabelseitige Steckkupplung 16 und schützt somit die aus dem Adapter 6 und der Steckkupplung 16 gebildete Anordnung vor Beschädigungen und sonstigen eventuellen mechanischen Einflüssen.
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Ähnlich wie der geräteseitige Steckverbinder 2 weist auch die kabelseitige Steckkupplung 16 ein Gehäuse auf, in dessen Hohlraum eine in den Figuren nicht dargestellte elektrische Kontakteinheit angeordnet ist, die an ein in den Figuren ebenfalls nicht dargestelltes elektrisches Kabel angeschlossen ist. Das Gehäuse der Steckkupplung 16 ist bevorzugt an seinen beiden gegenüberliegenden Enden offen. Das dem Steckverbinder 2 bzw. dem Adapter 6 zugewandte Ende der Steckkupplung 16 ist mit einer hülsenförmigen Überwurfmutter 16a versehen, wie den 5 und 7 zu entnehmen ist. Die hülsenförmige Überwurfmutter 16a ist mit einem Innengewinde versehen, das zu dem Außengewinde 10 am Anschlussabschnitt 6d des Adapters 6 passt, so dass sich durch Aufschrauben der Überwurfmutter 16a auf den Anschlussabschnitt 6d des Adapters 6 die Steckkupplung 16 am Adapter 6 befestigen lässt. Die eine Öffnung ist bei Befestigung am Adapter 6 dessen Anschlussabschnitt 6d zugewandt und erlaubt einen Zugriff auf die innenliegende elektrische Kontakteinheit, während die andere Öffnung als Kabeldurchführungsöffnung dient.
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Bei Kopplung der kabelseitigen Steckkupplung 16 über den Adapter 6 mit dem geräteseitigen Steckverbinder 2 wird somit ein durchgängiger Hohlraum gebildet, innerhalb dessen der Anschluss einer elektrischen Kontakteinheit des Steckverbinders 2 mit einer elektrischen Kontakteinheit der Steckkupplung 16 stattfindet, wie insbesondere 7 erkennen lässt.
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7 zeigt die Anordnung eines Isolierkörpers 18 innerhalb des Adapters 6. Der Isolierkörper 18 ist an der Innenwandung des Adapters 6 fixiert, und zwar beispielsweise durch Verklebung oder Presssitz, und trägt zwei Kontaktstifte 20, die in Richtung der Steckkupplung 16 (vgl. 6) und insbesondere in deren hülsenförmige Überwurfmutter 16a ragen. Am gegenüberliegenden Ende sind die Kontaktstifte 20 an zugehörige Kabel 22 angeschlossen, die aus dem Isolierkörper 18 an dessen gegenüberliegendem bzw. rückwärtigem Ende austreten, durch den Anschlussabschnitt 2a und den übrigen Abschnitt des Gehäuses des Steckverbinders 2 laufen und durch die an der Stirnseite 2c ausgebildete Öffnung geführt sind, um durch eine Öffnung eines nicht dargestellten Gerätes oder Aggregates einzutreten, auf den der Steckverbinder 2 mit seinem Geräteflansch 2b montiert ist. Demnach bilden der Isolierkörper 18 und die beiden Kontaktstifte 20 gemeinsam die bereits zuvor erwähnte elektrische Kontakteinheit für den geräteseitigen Steckverbinder 2. Demgegenüber ist die entsprechende komplementäre elektrische Kontakteinheit für die kabelseitige Steckkupplung 16 in den Figuren nicht gezeigt.
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Zur Fixierung des Adapters 6 mit seinem Befestigungsabschnitt 6a (3) an der Innenwandung des Anschlussabschnittes 2a des Steckverbinders 2 kann beispielsweise ein O-Ring 24 verwendet werden, wie er in 7 gezeigt ist. Hiernach befindet sich im monierten Zustand der O-Ring 24 in berührendem Friktionseingriff sowohl mit der Außenseite des Befestigungsabschnittes 6a des Adapters 6 als auch mit der Innenwandung des Anschlussabschnittes 2a des Steckverbinders 2. Der O-Ring 24 kann beispielsweise in einer an der Außenseite des Befestigungsabschnittes 6a des Adapters 6 ausgebildeten Umlaufnut und/oder in einer in der Innenwandung des Anschlussabschnittes 6a des Steckverbinders 2 ausgebildeten umlaufenden Nut angeordnet sein.
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Da mit Hilfe des Adapters 6 eine Reduzierung des 'effektiven' Gewindedurchmessers für den Anschluss der Steckkupplung 16 von der ursprünglichen Größe gemäß dem Außengewinde 4 am Anschlussabschnitt 2a des Steckverbinders 2 auf eine neue verringerte Größe gemäß dem Außengewinde 10 am Anschlussabschnitt 6d des Adapters 6 stattfindet, übernimmt der Adapter 6 in diesem Fall die Funktion eines Reduzierstückes und kann deshalb alternativ auch als Reduzierstück bezeichnet werden.