-
Hintergrund der Erfindung
-
Ein
Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist eine Belüftungseinrichtung
gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
-
Belüftungseinrichtungen
für Sitze, bei denen mittels eines Ventilators Luft durch
einen Sitzbezug geblasen wird, sind bekannt.
-
Es
ist wünschenswert, verbesserte oder alternative technische
Lösungen zu entwickeln, die insbesondere hinsichtlich ihrer
Herstellungskosten, ihrer Fähigkeit zur Herstellung eines
angenehmen Klimas und/oder ihres Energieverbrauchs vorteilhaft sind.
-
Gegenstand der Erfindung
-
Vor
diesem Hintergrund wird ein technisches Konzept mit den Merkmalen
von Anspruch 1 vorgeschlagen. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen
sind den weiteren Ansprüchen und der nachfolgenden Beschreibung
entnehmbar.
-
Aus
einer Vielzahl von denkbaren Lösungsmöglichkeiten,
wie z. B. feuchtigkeitsabsorbierende Materialien, Dauerbetrieb eines
Ventilators, Ersetzen von Leitschichten durch Ventilatoren direkt
unter der Oberfläche des Bezuges etc., wurde hier eine
Lösung gefunden, bei der überraschenderweise die
Unterscheidung von Luft- und Dampfdurchlässigkeit bei den
verwendeten Materialien ausreicht, um selbst bei abgeschaltetem
Ventilator eine signifikante Klimaverbesserung zu erzielen.
-
Die
erfindungsgemäße Belüftungseinrichtung
erlaubt eine effiziente Belüftung während des Betriebs
des Ventilators. Gleichzeitig verhindert sie, dass sich bei abgeschaltetem
Ventilator Feuchtigkeit an einer zu belüftenden Fläche
und/oder auf der Haut eines Benutzers ansammelt.
-
Figuren
-
Im
Folgenden werden Einzelheiten der Erfindung erläutert.
Diese Ausführungen sollen die Erfindung verständlich
machen. Sie haben jedoch nur beispielhaften Charakter. Selbstverständlich
lassen sich im Rahmen der Erfindung einzelne oder mehrere beschriebene
Merkmale auch weglassen, abwandeln oder ergänzen. Auch
können die Merkmale unterschiedlicher Ausführungsformen
selbstverständlich untereinander kombiniert werden. Entscheidend
ist, dass das Konzept der Erfindung im Wesentlichen umgesetzt ist.
Wenn ein Merkmal zumindest teilweise zu erfüllen ist, so
schließt dies ein, dass dieses Merkmal auch vollständig
erfüllt ist oder im Wesentlichen vollständig erfüllt
ist. „Im Wesentlichen” bedeutet dabei insbesondere,
dass die Umsetzung eine Erzielung des erwünschten Nutzens
in erkennbarem Ausmaß erlaubt. Dies kann insbesondere bedeuten, dass
ein entsprechendes Merkmal zu mindestens 50%, 90%, 95% oder 99%
erfüllt ist.
-
Nachfolgend
wird Bezug genommen auf:
-
1 Fahrzeug
mit Belüftungseinrichtung im teilweisen Längsschnitt
-
2 Erste
Ausführungsform einer Belüftungseinrichtung in
Explosionsdarstellung
-
3 Zweite
Ausführungsform einer Belüftungseinrichtung in
Explosionsdarstellung
-
Beschreibung der Erfindung
-
1 zeigt
ein Fahrzeug 1000. Dabei kann es sich z. B. um ein Flugzeug,
ein Schienenfahrzeug, ein Schiff oder wie hier um ein Kraftfahrzeug
handeln.
-
Das
Fahrzeug 1000 weist mindestens einen Inneneinrichtungsgegenstand 1100 auf.
Darunter werden im Zweifel alle Bauteile verstanden, mit denen ein
Benutzer der Fahrgastzelle in Kontakt kommen kann, wie z. B. eine
Lenkeinrichtung für Fahrzeuge 1120, ein Armaturenbrett 1130,
eine Armauflage 1140, eine Türverkleidung 1150,
eine Sitzauflage 1160, eine Wärmedecke 1170,
ein Fahrzeughimmel 1180, ein Polster 400, ein
Bezug 500 oder wie hier ein Sitz 1110.
-
Der
Einrichtungsgegenstand 1100 weist vorzugsweise mindestens
ein Polster 400 und/oder mindestens einen Bezug 500 auf.
-
Der
Inneneinrichtungsgegenstand 1100 weist vorzugsweise mindestens
eine Klima-Konditionier-Einrichtung 100 auf. Sie dient
z. B. der Temperierung/Klimatisierung von benutzerberührten
Flächen im Fahrgastraum eines Fahrzeuges. Sie weist mindestens
eine Temperiereinrichtung 110, mindestens eine Belüftungseinrichtung 120 und/oder
mindestens eine Feuchteregulierungseinrichtung 130 auf.
Unter Temperiereinrichtung wird jede Einrichtung verstanden, die
zur gezielten Veränderung der Temperatur in ihrer Umgebung
genutzt werden kann, z. B. alle Vorrichtungen mit mindestens einem
elektrischen Heizwiderstand, einem textilen Flächenheizelement,
einer Wärmepumpe, einem Peltierelement und/oder einer Luftbewegungseinrichtung,
z. B. einem Ventilator. Unter Belüftungseinrichtung wird
jede Einrichtung verstanden, die zur gezielten Veränderung
der Luftzusammensetzung oder der Luftströmungen in einem
bestimmten Flächen- oder Raumbereich zum Luftaustausch
genutzt werden kann, wie z. B. Bordklimaanlage, zumindest teilweise
luftdurchlässige Abstandsmedien, Abstandsgewirke und/oder
Klimatisierungseinleger. Unter Feuchteregulierungseinrichtung wird
eine Einrichtung verstanden, die der Regulierung der Luftfeuchtigkeit
in ihrer Umgebung dient, insbesondere genannte Temperiereinrichtungen
oder Feuchtigkeitsabsorber wie Aktivkohlefasern oder polymere Superabsorber.
-
Eine
Belüftungseinrichtung gemäß 2 und 3 weist
ein oder mehrere Lufteinlässe 121, ein oder mehrere
Luftführungseinrichtungen 122 und ein oder mehrere
Luftauslässe 123, 123' auf.
-
Mindestens
eine Luftführungseinrichtung 122 weist vorzugsweise
eine oder mehrere Verteilerschichten 124, ein oder mehrere
Sperrschichten 125 und ein oder mehrer Deckschichten 126, 126' auf.
-
Unter
einer Sperrschicht 125 wird insbesondere eine Schicht verstanden,
die zumindest in einem Teilbereich einen Durchtritt von Luft, Wasser und/oder
Wasserdampf hemmt oder verhindert. Darunter werden insbesondere
Schich ten mit einem Wasserdampf-Durchlasswiderstand von mehr als
35 (m2Pa)/W verstanden.
-
Als
Maß für die Diffusion kann dabei auch der sD-Wert herangezogen werden, das Produkt aus materialabhängiger
Diffusionswiderstandszahl μ und Schichtdicke d. Dabei gelten
insbesondere gemäß DIN 4108-3 Schichten
als diffusionsoffen, wenn ihr sD-Wert ≤ 0,5
m ist, als diffusionsdicht bei sD-Werten ≥ 1.500
m und als diffusionshemmend, wenn ihr sD-Wert
zwischen 0,5 m und 1.500 m liegt. Mindestens eine Sperrschicht 125 weist
vorzugsweise mindestens einen Teilbereich auf, in dem ihre Dampfdurchlässigkeit
bzw. ihr sD-Wert größer
als 0,5 m ist, besser 10 m, besser 1.000 m, besser 1.500 m und mehr.
Der sD-Wert kann auch variabel sein und
bspw. von der an der Sperrschicht 125 vorhandenen Feuchtigkeit
abhängen. Vorteilhaft ist, wenn der sD-Wert dann
bei höherer Feuchte einen höheren sD-Wert aufweist.
-
Die
Sperrschicht 125 ist vorzugsweise wenig oder gar nicht
luftdurchlässig. Darunter wird insbesondere eine Luftdurchlässigkeit
von weniger als 100 l/(dm2 × min),
besser 10 l/(dm2 × min), noch besser
5 l/(dm2 × min) verstanden. Diese
Werte beziehen sich auf einen Prüfdruck von 100 Pa.
-
Eine
oder mehrere Sperrschichten 125 sind vorzugsweise so an
einer oder mehreren Verteilerschichten 124 angeordnet,
dass sie die jeweilige Verteilerschicht 124 zumindest abschnittsweise
von ihrer Umgebung abschirmt. Vorzugsweise deckt sie die gesamte
von einem Passagier abgewandte Fläche der Verteilerschicht 124 ab
und ragt an ein oder mehreren Kanten zusätzlich noch ein
Stück darüber hinaus. Dies vermeidet Luft- und
Druckverluste. Mindestens eine Sperrschicht 125 ist zumindest
teilweise aus Folie oder einer Schicht aus Kunststoff, Polymer oder
sonstigem schlecht durchlässigen Material, wie z. B. Metallfolien,
gebildet. Sie kann auch durch ein geschäumtes, vorzugsweise
geschlossen-zelliges Material, wie z. B. den Schaum eines Sitzpolsters, gebildet
sein. Die Sperrschicht 125 ist vorzugsweise als eine einzige
Schicht aus einem homogenen Material ausgeführt.
-
Die
Sperrschicht 125 kann eine oder mehrere Luftdurchtrittsöffnungen 127 aufweisen,
z. B. um einen Ventilator daran anzuschließen. Die Luftdurchtrittsöffnungen 127 können
dabei als Lufteinlässe 121 in die Luftführungseinrichtung 122 dienen,
wenn ein dort angeschlossener Ventilator Luft zum Benutzer blasen
soll. Sie können auch als Luftauslässe 123 dienen,
wenn Luft durch einen Ventilator vom Benutzer abgesaugt wird.
-
Ein
oder mehrere Verteilerschichten 124 weisen vorzugsweise
eine Beabstandungseinrichtung auf, die eine oder mehrere Deckschichten 126 zumindest
abschnittsweise von mindestens einer Sperrschicht 125 beabstandet.
Geeignet hierfür sind bspw. Abstandsgewirke und/oder nebeneinander
angeordnete Spiralen mit Kunststoff- und/oder Glasfaser-Bestandteilen.
-
Unter
einer Deckschicht 126 wird insbesondere eine Schicht verstanden,
die die Belüftungseinrichtung zumindest teilweise zum Benutzer
hin abdeckt. Insbesondere wird darunter eine Schicht verstanden,
die zumindest in einem Teilbereich zumindest für Luft schlecht
oder nicht durchlässig ist. Die Werte können dazu
wie bei der Sperrschicht festgelegt sein.
-
Eine
oder mehrere Deckschichten 126 sind vorzugsweise so an
einer oder mehreren Verteilerschichten 124 angeordnet,
dass sie die Verteilerschicht 124 zumindest abschnittsweise
von ihrer Umgebung abschirmt. Vorzugsweise deckt sie die gesamte
einem Passagier zugewandte Fläche der Verteilerschicht 124 ab
und ragt zusätzlich noch ein Stück darüber
hinaus. Dies vermeidet Luft- und Druckverluste.
-
Mindestens
eine Deckschicht 126 ist vorzugsweise zumindest teilweise
aus Folie oder einer Schicht aus Kunststoff-Polymer- oder sonstigem schlecht
luft- oder dampfdurchlässigen Material, wie z. B. Metallfolien,
gebildet. Sie kann auch durch ein geschäumtes, geschlossen-zelliges
Material, wie z. B. den Schaum eines Sitzpolsters, gebildet sein.
Alternativ oder zusätzlich kann die Deckschicht zumindest
teilweise auch aus einem Material gebildet sein, dass zumindest
abschnittsweise gut für Dampf, Wasser und/oder Luft durchgängig
ist. Die Deckschicht 126 kann als eine einzige Schicht
aus einem homogenen Material ausgeführt sein, vorzugsweise
weist sie jedoch zwei verschiedene Lagen mit unterschiedlichem Durchlässigkeitsverhalten
für Luft und/oder Wasser bzw. Dampf auf.
-
Die
Deckschicht 126 kann eine oder mehrere Luftdurchtrittsöffnungen 127' aufweisen,
bspw. um einen Ventilator daran anzuschließen. Die Luftdurchtrittsöffnungen 127' können
dabei als Lufteinlässe 121 in die Luftführungseinrichtung 122 dienen,
wenn ein dort angeschlossener Ventilator Luft zum Benutzer blasen
soll. Sie können auch als Luftauslässe 123 dienen,
wenn Luft durch einen Ventilator vom Benutzer abgesaugt wird.
-
Mindestens
eine Deckschicht 126 gestattet einen Durchtritt von Wasserdampf
und/oder Wasser zumindest teilweise und/oder abschnittsweise. Mindestens
eine Deckschicht 126 weist vorzugsweise zumindest Teilbereiche
auf, in denen die Luftdurchlässigkeit größer
als 10 l/(dm2 × min), besser 50 l/(dm2 × min), besser mindestens 100
l/(dm2 × min) ist. Die Deckschicht 126 weist
außerdem vorzugsweise zumindest einen Teilbereich auf,
in dem ihre Dampfdurchlässigkeit bzw. ihr sD-Wert
kleiner als 1.500 m ist, besser kleiner als 10 m, besser 1 m, besser
0,5 m. Darunter wird insbesondere ein Wasserdampf-Durchlasswiderstand
von weniger als 35 (m2Pa)/W verstanden.
Vorzugsweise ist mindestens eine Deckschicht 126 zumindest
abschnittsweise, vorzugsweise vollflächig, dampfdurchlässig.
Die Atmungsaktivität bzw. der Wasserdampf-Durchlasswiderstand
Ref ist vorzugsweise ≤ 35 (m2Pa)/W, vorzugsweise ≤ 20 (m2Pa)/W, vorzugsweise ≤ 5 (m2Pa)/W, vorzugsweise ≤ 3 (m2Pa)/W.
-
Der
sD-Wert kann auch variabel sein und bspw.
von der an der Deckschicht 126 vorhandenen Feuchtigkeit
abhängen. Vorteilhaft ist, wenn der sD-Wert
dann bei höherer Feuchte einen höheren sD-Wert aufweist.
-
Die
Luftdurchtrittsöffnungen 127' können
wie in 2 fensterartige Ausnehmungen in der Deckschicht 126 sein.
Sie können jedoch auch wie in 3 durch
Mikroperforierungen und/oder durch Maschen oder Lücken
zwischen den Fäden oder Fasern eines Textils gebildet sein.
-
Geeignet
sind z. B. Textilien mit einem Flächengewicht von 133 g/m2 oder weniger. Ein solches Textil ist vorzugsweise
ein Vlies und/oder vorzugsweise ein Textil mit mehreren Fasertypen,
bspw. Polyethylen (PET) und Polyamid (PA6). Vorzugsweise ist der
Anteil der PET-Fasern größer als der der PA6-Fasern.
Vorzugsweise beträgt der Anteil der PET-Fasern mindestens
60%, besser 70% und mehr. Vorzugsweise beträgt der Anteil
der PAG-Fasern zwischen 15 und 45%. Vorzugsweise ist die Deckschicht 126 zumindest
teilweise aus einem Material gebildet, das Feuchte nur geringfügig
oder gar nicht aufnimmt.
-
Vorzugsweise
ist die Luftführungseinrichtung 122 als modulares
System ausgeführt, bei dem zumindest eine Sperrschicht 125,
eine Verteilerschicht 124 und eine Deckschicht 126 eine
zusammenhängende Baugruppe bilden. Diese Baugruppe kann
außerdem noch mit einem elektrischen Heizelement, vorzugsweise
einem elektrischen Flächenheizelement, einem Ventilator
und/oder einem Heizgebläse zu einem Klima-Einleger-Modul
kombiniert sein. Vorzugsweise weist die Luftführungseinrichtung
nur zwei oder drei Schichten auf, welche ihrerseits aus einem homogenen,
einschichtigen Material gebildet sind.
-
Vorzugsweise
stehen die Deckschicht 126 und die Sperrschicht 125 zumindest
teilweise über ein oder mehrere Ränder der Verteilerschicht 124 über,
die dort miteinander verbunden sind, bspw. durch Kleben, Schweißen
oder Nähen. Es kann vorgesehen sein, dass diese Verbindung
nicht den gesamten Rand der Luftführungseinrichtung 122 umfasst,
sondern Luftdurchtrittsöffnungen 127 vorsieht, um
Luft seitlich in die Verteilerschicht 124 einblasen und
daraus absaugen zu können. Es kann auch vorgesehen sein,
dass in diesem Bereich ein Schnorchel 129 wie in 3 angeordnet
ist, um eine Anbindung der Luftführungseinrichtung 122 an
eine Stelle zu ermöglichen, die von einer zu belüftenden
Fläche beabstandet ist. Dies kann bspw. der Ansaugung kalter Luft
vom Fußbereich des Sitzes dienen.
-
Zweckmäßig
ist, wenn das Innere der Luftführungseinrichtung 122 auch
bei abgeschaltetem Ventilator mit Luft der Umgebung der zu belüftenden Ober fläche
bzw. des Sitzes 1110 in Verbindung steht. Dies erlaubt,
Feuchtigkeit, die durch die Deckschicht 126 in das Innere
der Luftführungseinrichtung 122 diffundiert, an
von einer zu belüftenden Oberfläche beabstandeten
Luftdurchtrittsöffnungen 127 auszutreten.
-
- 100
- Klima-Konditionier-Einrichtung
- 110
- Temperiereinrichtung
- 120
- Belüftungseinrichtung
- 121
- Lufteinlässe
- 122
- Luftführungseinrichtung
- 123,
123'
- Luftauslass
- 124
- Verteilerschicht
- 125
- Sperrschicht
- 126,
126'
- Deckschicht
- 127
- Luftdurchtrittsöffnung
- 129
- Schnorchel
- 130
- Feuchteregulierungseinrichtung
- 400
- Polster
- 500
- Bezug
- 1000
- Fahrzeug
- 1110
- Sitz
- 1100
- Inneneinrichtungsgegenstand
- 1120
- Lenkeinrichtung
für Fahrzeuge
- 1130
- Armaturenbrett
- 1140
- Armauflage
- 1150
- Türverkleidung
- 1160
- Sitzauflage
- 1170
- Wärmedecke
- 1180
- Fahrzeughimmel
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-