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Die
Erfindung betrifft eine Sitzbelüftungseinrichtung für
ein Polster eines Fahrzeugsitzes eines Kraftwagens, insbesondere
eines offenen Personenkraftwagens, der im Oberbegriff des Patentanspruchs
1 angegebenen Art. Des Weiteren betrifft die Erfindung einen Fahrzeugsitz,
insbesondere für einen offenen Personenkraftwagen, mit
einem Rückenlehnenpolster und mit einem Sitzkissenpolster.
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Aus
der
DE 196 28 698
C1 ist bereits ein solcher Fahrzeugsitz mit einer derartigen
Sitzbelüftungseinrichtung als bekannt zu entnehmen. Dabei ist
innerhalb des Sitzkissenpolsters und des Rückenlehnenpolsters
des Fahrzeugsitzes jeweils eine Kanalanordnung vorgesehen, welche
als wesentlichen Bestandteil eine großformatige bzw. einen
großen Strömungskanal bildende Ventilationsschicht
umfasst, welche im Wesentlichen durch ein Abstandsgewirke gebildet
ist. Die Ventilationsschicht ist über eine Mehrzahl von
jeweilige Lufteinlassöffnungen aufweisenden Lufteinlasskanälen
mit Luft versorgbar, wobei innerhalb der Lufteinlasskanäle
jeweils ein Minilüfter angeordnet ist. Des Weiteren umfasst
die Kanalanordnung eine Mehrzahl von Luftauslasskanälen
mit zugeordneten offenen Luftauslassöffnungen, über welche
die durch die Ventilationsschicht zirkulierte, mit Feuchtigkeit des
Sitzinsassen angereicherte Luft aus dem Polster gelangen kann.
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Insgesamt
ist somit ein Zirkulationssystem geschaffen, bei welchem die Luft
mittels jeweiliger Miniaturlüfter in die bzw. durch die
Ventilationsschicht befördert wird, bevor sie über
die Luftauslassöffnungen wieder aus dem Polster heraus
ins Freie gelangt. Während des Durchströmens der
Ventilationsschicht wird dabei Feuchtigkeit bzw. Schweiß des
Sitzinsassen abtransportiert, welche durch den Sitzbezug des Polsters
sowie durch eine unterhalb von diesem angeordnete, luft- und feuchtigkeitsdurchlässige
Deckschicht in dem Bereich der Ventilationsschicht gelangt, von
wo aus sie abtransportiert wird.
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Bei
diesem bekannten Stand der Technik sind somit die Lufteinlasskanäle
durch jeweilige Miniaturlüfter geschlossen und die Luftauslassöffnungen entsprechend
offen ausgebildet, d. h. die durch die Miniaturlüfter beschleunigte
Luft gelangt nach Durchströmen der Ventilationsschicht
selbsttätig aus der Ventilationsschicht heraus. Ein alternatives
System hierzu sieht vor, dass die Lufteinlassöffnungen
offen und die Luftauslassöffnungen durch Miniaturlüfter geschlossen
ausgebildet sind, so dass dort der die Ventilationsschicht durchströmende
Luftstrom durch eine Saugfunktion der Miniaturlüfter erzeugt
wird.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Sitzbelüftungseinrichtung
sowie einen Fahrzeugsitz der eingangs genannten Art zu schaffen,
bei welchen der Luftstrom der wenigstens einen Lufteinlassöffnung
und der wenigstens einen Luftauslassöffnung auf einfache
Weise erzeugt werden kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine Sitzbelüftungseinrichtung
sowie einen Fahrzeugsitz mit den Merkmalen der Patentansprüche
1 bzw. 13 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen mit zweckmäßigen
und nicht-trivialen Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen
Patentansprüchen angegeben.
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Um
eine Sitzbelüftungseinrichtung zu schaffen, bei welcher
der Luftstrom zwischen der wenigstens einen Lufteinlassöffnung
und der wenigstens einen Luftauslassöffnung besonders einfach
erzeugt werden kann, ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass
wenigstens ein offener Lufteinlasskanal und/oder Luftauslasskanal
vorgesehen ist, dessen Lufteinlassöffnung bzw. Luftauslassöffnung
in einem durch einen Sitzbezug überdeckten Bereich des Polsters
angeordnet ist. Mit anderen Worten ist vorliegend ein System vorgesehen,
bei welchem wenigstens ein offener Lufteinlasskanal und wenigstens ein
offener Luftauslasskanal vorgesehen sind, innerhalb welchen demzufolge
keine Miniaturlüfter erforderlich sind, um die Luft innerhalb
des Polsters zirkulieren zu lassen. Da somit der Luftstrom zwischen
der besagten Lufteinlassöffnung und der besagten Luftauslassöffnung
nicht mittels eines Miniaturlüfters, welcher entweder auf
Saugbasis oder auf Druckbasis arbeitet, erzeugt werden kann, ist
erfindungsgemäß die Lufteinlassöffnung
und/oder die Luftauslassöffnung des jeweiligen Lufteinlasskanals
bzw. Luftauslasskanal in einem durch einen Sitzbezug überdeckten
Bereich des Polsters angeordnet.
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Dabei
macht man sich den beispielsweise beim offenen Fahren vorhandenen
Effekt zunutze, dass sich nämlich aufgrund der Luftumströmung
des Kraftwagens Luftdruckunterschiede zwischen dem Bereich innerhalb
der Fahrgastzelle und der Umgebung ergeben, welche eine Sogwirkung
auf das jeweilige Polster des Fahrzeugsitzes ausüben. So
entstehen beispielsweise im Fußraumbereich vor dem Sitzkissenpolster
entsprechende Unterdruckkonstellation, so dass ein Luftstrom über
die entsprechend angeordnete Lufteinlassöffnungen in die
Kanalanordnung des Polsters eintritt und über die Luftauslassöffnungen
aus dieser austritt.
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Es
ist ersichtlich, dass somit ein System geschaffen werden kann, welches
sowohl auf Seiten des Lufteinlasskanals wie auch auf Seiten des
Luftauslasskanals ohne Miniaturlüfter auskommt und demzufolge
jeweils offen ausgebildet ist.
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Mit
anderen Worten ist sowohl eine Sitzbelüftungseinrichtung
denkbar, bei welcher komplett auf Miniaturlüfter verzichtet
werden kann, wie auch eine Lösung, bei welcher die beschriebene
Anordnung zur Unterstützung von Miniaturlüftern
eingesetzt wird. Die zweite Variante kann dann demgemäß vereinfacht
werden, dass eine geringere Anzahl von Miniaturlüftern
bzw. geringer dimensionierende Miniaturlüfter zum Einsatz
kommen können.
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Ein
besonders gut zirkulierender Luftschaum kann insbesondere bei einem
offenen Kraftwagen darüber hinaus dadurch erreicht werden,
dass die Kanalanordnung eine Mehrzahl von Kanälen umfasst,
welche in Erstreckungsrichtung des Polsters verlaufen. Unter Erstreckungsrichtung
des Polsters ist dabei bei einem Sitzkissenpolster eines Personenkraftwagens
die Fahrzeuglängsrichtung zu verstehen. Bei einem Rückenlehnenpolster
ist darunter etwa der Verlauf in Fahrzeughochrichtung zu verstehen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung umfasst die Kanalanordnung
eine Mehrzahl von Kanälen, welche quer zur Erstreckungsrichtung
des Polsters verlaufen. Somit kann – in Kombination mit
den in Erstreckungsrichtung des Polsters verlaufenden Kanälen – ein
Gittermuster geschaffen werden, über welche die Feuchtigkeit
oberflächig abtransportiert werden kann. Ein weiterer Vorteil
einer solchen gitterartigen Anordnung der Kanäle ist es,
dass diese einfach in ein Polsterteil – beispielsweise
ein Schaumstoffteil – eingebracht werden kann.
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Als
weiterhin vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn die in Erstreckungsrichtung
und die quer zur Erstreckungsrichtung verlaufenden Kanäle
an der Oberseite einer Polsterauflage, insbesondere einer Schaumstoffauflage,
angeordnet und nach oben hin offen ausgebildet sind. Eine derartige
Gestaltung der Kanäle ist besonders einfach in die Polsterauflage, insbesondere
die Schaumstoffauflage, einbringbar.
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Ist
die Polsterauflage bzw. die Kanäle mit einer luft- und
feuchtigkeitsdurchlässigen Deckschicht überdeckt,
so ist ein Polsteraufbau geschaffen, welcher insgesamt äußerst
einfach herstellbar ist bzw. bei welchem die Kanalanordnung auf
einfache Weise nach oben hin verschlossen ist.
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Als
zudem vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn an der Vorderseite eines
als Sitzkissenpolster ausgebildeten Polsters eine Mehrzahl von durch
den Sitzbezug überdeckten Lufteinlasskanälen vorgesehen
sind. Hierdurch kann ein hinreichend großer Luftstrom in
die Kanalanordnung gelangen. Die gilt in umgekehrter Form auch für
die Mehrzahl von Luftauslasskanälen, welche in einem hinteren
Bereich des Sitzkissens angeordnet sind.
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Weiter
vorteilhaft ist es zudem, wenn die Lufteinlassöffnungen
in einem mittleren vorderen Bereich positioniert sind, so dass die
Luft entsprechend in die Lufteinlasskanäle gelangen kann.
Der mittlere vordere Bereich hat dabei den Vorteil, dass dieser durch
den Sitzinsassen bzw. durch dessen Schenkel nicht abgedeckt wird,
so dass eine zuverlässige Luftzufuhr für die Kanalanordnung
gewährleistet werden kann.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist wenigstens ein weiterer
offener Lufteinlasskanal vorgesehen, dessen Lufteinlassöffnung
in Einbaulage des Fahrzeugsitzes tiefer angeordnet ist als die Luftauslassöffnung
des wenigstens einen Luftauslasskanals. Dabei macht man sich zusätzlich
zu dem vorbeschriebenen Sogeffekt den so genannten Kamineffekt zunutze,
dass nämlich die über die Lufteinlassöffnung
in die Kanalanordnung gelangende Luft beim Durchströmen
entsprechend erwärmt wird, bis diese über die
Luftauslassöffnungen wieder ins Freie gelangt. Diese Erwärmung
bewirkt ein Aufsteigen der warmen Luft, den so genannten Kamineffekt.
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Ist
an der Unterseite eines als Rückenlehnenpolster ausgebildeten
Polsters wenigstens ein vorderer unterer Lufteinlasskanal vorgesehen,
welcher einem in Erstreckungsrichtung des Polsters verlaufenden
Kanal zugeordnet ist, so ist eine einfache Möglichkeit
zum Einlassen von Luft in die Kanalanordnung geschaffen.
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Der
durch die Kanalanordnung hindurchgelangte Luftstrom kann in einer
einfachen Ausgestaltung der Kanalanordnung auf besonders günstige Weise
dadurch das Polster verlassen, das die Mehrzahl von den in Erstreckungsrichtung
des Polsters verlaufenden Kanälen die Luftauslasskanäle
bilden.
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Schließlich
hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn der wenigstens eine vordere
obere bzw. vordere untere Lufteinlasskanal und/oder der wenigstens eine
Luftauslasskanal von einem perforierten Lederbezug oder von einem
Stoffbezug überdeckt ist. Im Falle des perforierten Lederbezugs
kann somit auf einfache Weise eine Abdeckung geschaffen werden, welche
entsprechend luftdurchlässig ist. Dies gilt in ebensolcher
Weise für den Stoffbezug, welcher keine weiteren Perforationen
benötigt.
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Weitere
Vorteile Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
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1 eine
schematische Seitenansicht auf einen als Roadster ausgebildeten
Personenkraftwagen mit einem Sitzkissenpolster und einem Rückenlehnenpolster,
welche mit einer Sitzbelüftungseinrichtung zum Abtransport
von Körperfeuchte bzw. Schweiß ausgestattet sind;
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2 eine
schematische und ausschnittsweise Schnittansicht durch das Polster
des Sitzkissenteils bzw. des Rückenlehnenteils des Fahrzeugsitzes,
wobei eine Kanalanordnung erkennbar ist, welche wenigstens einen
offenen Lufteinlasskanal und wenigstens einen offenen Luftauslasskanal
mit einer korrespondierenden Lufteinlassöffnung umfasst,
welche in Einbaulage des Fahrzeugsitzes tiefer angeordnet ist als
eine Luftauslassöffnung und wenigstens einem offenen Luftauslasskanal;
und wobei über den wenigstens einen offenen Lufteinlasskanal eine
Mehrzahl von in Erstreckungsrichtung und quer zur Erstreckungsrichtung
des Polsters verlaufende Kanäle unterhalb eines Sitzbezugs
und einer Deckschicht mit Luft zu versorgen sind;
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3 eine
schematische und ausschnittsweise Draufsicht auf das geschnitten
dargestellte Polster entlang der Linie III-III in 2,
wobei die eine Mehrzahl von in Erstreckungsrichtung und quer zur
Erstreckungsrichtung verlaufende Kanalanordnung an der Oberseite
einer Polsterauflage erkennbar ist, welche eine gitterartige Grundstruktur
aufweisen;
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4a und 4b jeweils
eine schematische Draufsicht auf das Sitzkissenpolster des Fahrzeugsitzes,
welches in 4a mit einem zumindest partiell
perforierten Leder und in 4b mit
einem Stoffbezug bezogen ist, wobei vordere obere Lufteinlasskanäle
und hintere Luftauslasskanäle thematisch angedeutet sind;
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5 eine
schematische Schnittansicht durch das Rückenlehnenpolster
des Fahrzeugsitzes, welches eine Kanalanordnung analog zur Ausführungsform
gemäß den 2 und 3 umfasst,
wobei wenigstens eine Lufteinlassöffnung eines offenen Lufteinlasskanals
vorgesehen ist, welche in Einbaulage des Fahrzeugsitzes tiefer angeordnet
ist als die Luftauslassöffnung des wenigstens einen offenen Luftauslasskanals
an der Oberseite des Rückenlehnenpolsters; und in
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6 eine
schematische Vorderansicht auf das Rückenlehnenpolsters
gemäß 5, wobei insbesondere vordere
untere Lufteinlasskanäle und vordere obere Luftauslasskanäle
erkennbar sind, welche von einem zumindest lokal perforierten Lederbezug
bzw. einem Stoffbezug überdeckt sind.
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In 1 ist
in einer schematischen Seitenansicht ein als Roadster ausgebildeter
offener Personenkraftwagen bei weggelassener Fahrertür
dargestellt. Hierdurch wird ein fahrerseitiger Fahrzeugsitz 10 schematisch
erkennbar.
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Insbesondere
bei offener Fahrt entstehen bei einem derartigen offenen Personenkraftwagen
mit den Pfeilen 12 dargestellte Luftströmungen,
welche auf Luftdruckunterschiede zwischen dem Bereich innerhalb
der Fahrgastzelle und der Umgebung zurückzuführen
sind. Demzufolge entsteht vorliegend eine Sogwirkung der Fahrzeugumströmung,
welche sich auf im Weiteren noch näher beschriebene Weise positiv
auf die Abführung von Luft einer Sitzbelüftungseinrichtung
des Fahrzeugsitzes 10 auswirkt.
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In 2 ist
in einer ausschnittsweisen und schematischen Schnittansicht der
prinzipielle Aufbau eines Polsters 14 eines Sitzkissenteils 16 (1)
erkennbar. Der Aufbau des Polsters 14 entspricht im Wesentlichen
auch demjenigen eines Rückenlehnenteils 18 (5, 6).
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Das
Polster 14 umfasst eine dicke Polsterauflage 20,
insbesondere in Form einer Schaumstoffauflage, an dessen Unter-
bzw. Rückseite ein Trägerteil 22 aus
Kunststoff vorgesehen ist.
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In
Zusammenschau mit 3, welche in einer schematischen
und ausschnittsweisen Schnittansicht entlang der Linie III-III in 2 eine
Draufsicht auf die Polsterauflage 20 zeigt, wird erkennbar,
dass innerhalb dieser eine Gitterstruktur 24 von deren Oberseite 26 her
eingebracht ist. Diese Gitterstruktur 24 umfasst mehrere
parallel zueinander und in Erstreckungsrichtung des Polsters 14 verlaufende
Kanäle 28 sowie mehrere ebenfalls zueinander parallel und
quer zur Erstreckungsrichtung verlaufende Kanäle 30.
Unter der Erstreckungsrichtung ist im Fall des Sitzkissenteils 16 die
Fahrzeuglängsrichtung zu verstehen. Im Fall des Rückenlehnenteils 18 ist
unter der Erstreckungsrichtung des Polsters 14 im Wesentlichen
die Fahrzeughochrichtung zu verstehen.
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Die
in Erstreckungsrichtung verlaufenden Kanäle 28 sowie
die quer zur Erstreckungsrichtung verlaufenden Kanäle 30 sind
vorliegend etwa rechtwinklig zueinander angeordnet. Gleichfalls
wären natürlich auch andere Grundanordnungen denkbar.
Die einzelnen Kanäle 28, 30 sind dabei
derart an der Oberseite 26 der Polsterauflage 20 angeordnet,
dass diese nach oben hin offen ausgebildet sind. Verschlossen werden
die einzelnen Kanäle 28, 30 durch eine
luft- und feuchtigkeitsdurchlässige Deckschicht 32,
welche vorliegend beispielsweise aus einem Abstandsgewirke, einem
Gummihaar oder dergleichen besteht. Alternativ wäre hier
auch ein Schaumstoff, insbesondere ein retikuliertes Schaummaterial
denkbar. Andere Deckschichten sind ebenfalls denkbar. Durch die
Deckschicht 32 wird somit eine Kanalanordnung 34 – bestehend
aus den Kanälen 28 und den Kanälen 30 – zu
einer Seite hin begrenzt. Aus 2 ist des
Weiteren erkennbar, dass das Polster 14 mit einem Sitzbezug 36 bezogen
bzw. überdeckt ist, auf welchen im Weiteren noch näher
eingegangen werden wird.
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In
Zusammenschau der 2 und 3 ist erkennbar,
dass an einigen Knotenstellen 38 zwischen den in Erstreckungsrichtung
des Polsters 14 und den quer zur Erstreckungsrichtung des
Polsters 14 verlaufenden Kanälen 28, 30 weitere
Lufteinlasskanäle 40 anschließen, deren
Lufteinlassöffnungen 42 aus dem Trägerteil 22 ausgespart
sind.
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In
den 4a und 4b ist
jeweils in einer schematischen Draufsicht das als Sitzkissenpolster ausgebildete
Polster 14 des Sitzkissenteils 16 (1)
dargestellt. Dabei zeigt 4a eine
Variante des Sitzkissenteils 16, bei welcher das Polster 14 mit einem
Leder- oder einem Kunstleder bezogen ist. 4b zeigt
hingegen eine Ausführungsform, bei welcher das Polster 14 mit
einem luftdurchlässigen Stoff, z. B. einem Gewirke, bezogen
ist.
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Insbesondere
aus 4a wird dabei erkennbar, dass in einem mittleren
vorderen Bereich 44 des Polsters 14 des Sitzkissenteils 16 der
aus Leder oder Kunstleder beschaffene Sitzbezug 36 eine
gröbere Perforation aufweist, bei welcher entsprechend
große Lufteinlassöffnungen 46 ausgespart
sind. Diese Lufteinlassöffnungen 46 bilden das
vordere Ende von jeweiligen Lufteinlasskanälen 48,
welche vorliegend durch die in Erstreckungsrichtung des Sitzkissenteils 16 zulaufenden
Kanäle 28 gebildet werden. Mit anderen Worten
verlaufen die Kanäle 28 im vorliegenden Ausführungsbeispiel
nach vorne bis in den mittleren vorderen Bereich 44 bzw.
bis an die Innenseite des Sitzbezugs 36. Dementsprechend
ist vorliegend die Deckschicht 32, welche auf der Kanalanordnung 34 aufliegt,
im Bereich der Lufteinlassöffnungen 46 entsprechend
ausgespart bzw. so ausgebildet, dass die Lufteinlasskanäle 48 unmittelbar
unterhalb des Sitzbezuges 36 zu liegen kommen.
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In
einem hinteren Bereich 50 sind eine Mehrzahl von Luftauslassöffnungen 52 in
den Sitzbezug 36 eingebracht, welche jeweiligen Luftauslasskanälen 54 zugeordnet
sind. Die Luftauslasskanäle 54 werden im vorliegenden
Fall wiederum durch die entsprechend nach hinten hin verlängerten,
in Erstreckungsrichtung des Fahrzeugs 14 verlaufenden Kanäle 28 gebildet.
Mit anderen Worten erstrecken sich im vorliegenden Ausführungsbeispiel
die in Erstreckungsrichtung des Polsters 14 verlaufenden
Kanäle 28 zwischen den Lufteinlassöffnungen 46 im
vorderen Bereich des Polsters 14 und den Luftauslassöffnungen 52 im
hinteren Bereich des Polsters 14.
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Bei
der Ausführungsform gemäß 4b ist eine
entsprechend zur Ausführungsform gemäß 4a ähnliche
Grundgestaltung des Polsters 14 vorgesehen, jedoch sind
die Lufteinlassöffnungen 46 bzw. die Luftauslassöffnungen 52 der
jeweiligen Lufteinlasskanäle 48 bzw. Luftauslasskanäle 54 durch den
luftdurchlässigen Stoff vollständig überdeckt. Durch
diesen luftdurchlässigen Stoff wird dennoch gewährleistet,
dass genügend Luft in die Kanäle 28 hinein – bzw.
aus diesen herausgelangen kann.
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Anhand
der 1 bis 4b wird nun klar, dass speziell
bei einem offenen Personenkraftwagen aufgrund der vorherrschenden
Druckbedingungen eine Durchströmung des Polsters 14 des
Sitzkissenteils 16 erreicht werden kann. So ist aus 1 erkennbar,
dass insbesondere auch im Fußraumbereich eine entsprechende
Unterdruckkonstellation geschaffen ist, so dass ein Luftstrom über
die Lufteinlassöffnungen 46 in die Kanalanordnung 34 eintritt und über
die Luftauslassöffnungen 52 aus dieser austritt.
Diese Luftströmungen in den Figuren mit den Pfeilen 56 gekennzeichnet.
Eine Besonderheit ist es natürlich, dass die Lufteinlassöffnungen
gemäß 4a – wie
auch gemäß 4b – in
einem mittleren vorderen Bereich 44 positioniert sind,
so dass die Luft entsprechend in die Lufteinlasskanäle 48 bzw. die
Kanäle 28 gelangen kann. Der mittlere vordere Bereich 44 hat
dabei den Vorteil, dass dieser durch den Sitzinsassen bzw. durch
dessen Schenkel nicht abgedeckt wird, so dass eine zuverlässige
Luftzufuhr für die Kanalanordnung 34 gewährleistet
werden kann.
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Sowohl
die Lufteinlasskanäle 48 wie auch die Luftauslasskanäle 54 sind
dabei offen ausgebildet, also ohne Miniaturlüfter. Der
Luftstrom erfolgt demzufolge insbesondere aufgrund der Sogwirkung der
Fahrzeugumströmung. Durch die Sogwirkung innerhalb der
Kanalanordnung 34 wird zudem bewirkt, dass Luft über
die weiteren Lufteinlasskanäle 40 in die Kanalanordnung 34 gelangt.
Dieser Effekt wird zudem dadurch unterstützt, dass die
Lufteinlassöffnungen 42 der Lufteinlasskanäle 40 unterhalb
der korrespondierenden Luftauslassöffnungen 52 der Luftauslasskanäle 54 angeordnet
sind. Dabei macht man sich zusätzlich zu dem vorbeschriebenen
Sogeffekt den so genannten Kamineffekt zunutze, dass nämlich
die über die Lufteinlassöffnungen 42 bzw.
die Lufteinlasskanäle 40 in die Kanalanordnung
gelangende Luft beim Durchströmen entsprechend erwärmt
wird, bis diese über die Luftauslassöffnungen 52 wieder
ins Freie gelangt. Diese Erwärmung bewirkt ein Aufsteigen
der warmen Luft, den so genannten Kamineffekt.
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Durch
die in Fahrzeugquerrichtung verlaufenden Kanäle 30 wird
erreicht, dass eine gleichmäßige Ventilation unterhalb
der zumindest annähernd gesamten Sitzfläche des
Polsters 14 erreicht wird. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel
erstrecken sich die Kanäle 30 bis in Seitenwangen 58 des
Polsters 14.
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Durch
die Sogwirkung wird somit erreicht, dass die Luft gemäß den
Pfeilen 56 durch die Kanalanordnung 34 gelangt
und hierbei Feuchtigkeit bzw. Schweiß, welche vom Sitzinsassen über
den Sitzbezug 36 und die Dickschicht 32 in den
Bereich der Kanalanordnung 34 gelangt, abtransportiert
wird.
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In
den 5 und 6 ist in einer schematischen
Schnittansicht sowie einer schematischen Vorderansicht das Rückenlehnenteil 18 gemäß 1 dargestellt.
Da der Grundaufbau des Polsters 14 des Rückenlehnenteils 18 zu
demjenigen gemäß 2 bis 4b identisch
ist, werden analoge Bezugszeichen weiterverwendet.
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Aus 5 ist
demzufolge erkennbar, dass auch im vorliegenden Ausführungsbeispiel
das Rückenlehnenteil 18 ein Trägerteil 22 bzw.
ein Spannteil umfasst, welches sich vorderseitig einer Polsterauflage
anschließt, welche ihrerseits an der Oberseite 26 bzw.
Vorderseite mit einer Kanalanordnung 34 versehen ist. Vorderseitig
der Kanalanordnung 34 ist wiederum eine Deckschicht 32 und
ein Sitzbezug 36 in Form eines Leders bzw. Kunstleders,
oder aber in Form eines Stoffbezugs vorgesehen.
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Die
Kanalanordnung 34 umfasst im Wesentlichen wiederum in Erstreckungsrichtung
des Polsters 14 – also im Wesentlichen in Fahrzeughochrichtung – verlaufende
Kanäle 28, welchen an ihrem oberen und unteren
Ende jeweilige Lufteinlasskanäle 48 bzw. Luftauslasskanäle 54 zugeordnet
sind. Die Lufteinlassöffnungen 46 bzw. die Luftauslassöffnungen 52 der
Lufteinlasskanäle 48 bzw. Luftauslasskanäle 54 sind
in 6 ' dargestellt. Hierzu sind wiederum entsprechend
vergrößerte Öffnungen 46 innerhalb des
vorliegend aus einem Leder bzw. Kunstleder hergestellten Sitzbezugs 36 vorgesehen.
Bei einem Stoffbezug sind diese separaten Öffnungen nicht
notwendig, sondern vielmehr kann der Stoffbezug die dahinter liegenden Öffnungen überdecken.
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Somit
ist aus 6 insbesondere erkennbar, dass
die Lufteinlassöffnungen 46 bzw. Luftauslassöffnungen 52 der
Lufteinlasskanäle 48 bzw. Luftauslasskanäle 54 bzw.
der in Erstreckungsrichtung des Polsters 14 verlaufenden
Kanäle 28 an der Vorderseite des Rückenlehnenteils 18 ein-
bzw. austreten. Die Lufteinlassöffnungen 46 bzw.
Luftauslassöffnungen 52 sind dabei in einem mittleren
Bereich, also innerhalb von Seitenwangen 60 angeordnet.
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Des
Weiteren sind insbesondere aus 5 wenigstens
ein weiterer Lufteinlasskanal 62 sowie ein weiterer Luftauslasskanal 64 erkennbar,
welche nach hinten hin das Trägerteil 22 durchragen.
Demzufolge gelangt Luft sowohl von vorne her wie auch von hinten
her in das Polster 14 des Rückenlehnenteils 18 hinein
und oberseitig sowohl an der Vorderseite wie auf der Rückseite
der Kopfstütze 66 aus.
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Insbesondere
aus 1 ist erkennbar, dass durch die Luftdruckunterschiede
in der Fahrgastzelle eine Sogwirkung hinter dem Rückenlehnenteil 18 entsteht,
welche bewirkt, dass die Luft gemäß den Pfeilen 56 das
Polster 14 des Rückenlehnenteils 18 durchströmt.
Zudem kann man sich vorliegend gegebenenfalls auch den Kamineffekt
zunutze machen, nämlich durch die Lufteinlassöffnung
des Lufteinlasskanals 62, welche unterhalb der Luftauslassöffnungen
des Luftauslasskanals 64 vorgesehen ist. Die sich in der
Kanalanordnung 34 erwärmende Luft gelangt somit
aufgrund ihrer durch die Erwärmung bedingten Bestrebung zum
Aufsteigen automatisch zur Luftauslassöffnung des Luftauslasskanals 64.
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Eine
weitere Besonderheit im vorliegenden Fall ist es, dass der die Kanalanordnung 34 des
Polsters 14 des Sitzkissenteils 16 durchströmende
und über die Luftauslassöffnungen 52 das
Sitzkissenteil 16 verlassende Luftschaum unmittelbar zu
wenigstens einem Lufteinlasskanal 62 gelangen kann, von wo
aus dieser auch noch das Rückenlehnenteil 18 durchströmt.
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Insgesamt
ist somit erkennbar, dass vorliegend eine kostengünstige
Sitzbelüftung geschaffen werden kann, bei welcher auf weitere
elektrische Komponenten wie Miniaturlüfter, Steuergeräte
oder Elektrik verzichtet werden kann. Gleichfalls wäre
es jedoch auch denkbar, dass eine Mehrzahl von Miniaturlüfter
zur Unterstützung der Sogwirkung bzw. des Kamineffekts
eingesetzt werden.
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Durch
das Vorsehen einer Sitzheizung kann die bewegte Luft darüber
hinaus im Winter zur aktiven Sitzbeheizung genutzt werden, welche
einen angenehmen thermischen Komfort vermittelt. Ein weiterer Vorteil
besteht darin, dass die vorliegende Kanalanordnung 34 keinen
nennenswerten Bauraum beansprucht. Zudem ergibt sich eine reduzierte
Sitzkomponentenvielfalt.
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Bei
geschlossenem Fahrzeug existieren durch die Fahrzeugklimatisierung
ebenfalls Druckunterschiede in der Fahrgastzelle, so dass es ebenfalls zu
Luftströmungen innerhalb des Polsters 14 kommen
wird, wobei zusätzlich noch thermische Effekte wirken.
Somit ist die vorliegende Sitzbelüftungseinrichtung ohne
Weiteres auch bei geschlossenen Fahrzeugen einsetzbar.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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