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DE202007011208U1 - Vorrichtung zum Schutz vor Wind, Sonne und Sand in der freien Natur, insbesondere am Strand - Google Patents

Vorrichtung zum Schutz vor Wind, Sonne und Sand in der freien Natur, insbesondere am Strand Download PDF

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Publication number
DE202007011208U1
DE202007011208U1 DE200720011208 DE202007011208U DE202007011208U1 DE 202007011208 U1 DE202007011208 U1 DE 202007011208U1 DE 200720011208 DE200720011208 DE 200720011208 DE 202007011208 U DE202007011208 U DE 202007011208U DE 202007011208 U1 DE202007011208 U1 DE 202007011208U1
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DE
Germany
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tarpaulin
sand
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beach
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Classifications

    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H15/00Tents or canopies, in general
    • E04H15/003Bathing or beach cabins

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Tents Or Canopies (AREA)

Abstract

Vorrichtung zum Schutz vor Wind, Sonne und Sand in der freien Natur, insbesondere am Strand, dadurch gekennzeichnet, dass die viereckige Plane (1) mit Heringen (3) durch Spannösen (4) am Boden verankert wird und die Außenwände der Plane (1) durch Alustangen (2), die im Boden verankert werden, aufgerichtet wird, wobei die Alustangen (2) an der Spitze mit einer Kunststoffkappe mit Dornen (8) durch dafür an der Plane (1) vorgesehene Spannösen (4) befestigt werden und die Plane (1) an den vier Ecken über Stangenführungstaschen (5) verfügt.

Description

  • Im Falle von Ausflügen in die freie Natur und insbesondere zum Strand sind die Ausflügler geneigt, längerfristig in der freien Natur oder am Strand zu verweilen. Dabei ist der Ausflügler diversen Umwelteinflüssen wie Wind, Sonne und am Strand auch Flugsand und Sand von unten ausgesetzt.
  • Zum Schutz vor diesen Widrigkeiten entspricht es dem Stand der Technik, hierfür bereits erfundene so genannte „Strandmuscheln" zu verwenden. Dabei handelt es sich um halbrunde, zu einer Seite offene zeltähnliche Gebilde, die mit langen Schnüren und Heringen nach allen Seiten im Boden befestigt werden, um so Standfestigkeit zu gewährleisten. Darüber hinaus existieren Vorrichtungen, bei denen im Rechteck an den vier Eckpunkten jeweils Stangen in den Boden getrieben und diese Stangen untereinander mit Planen vorwiegend zum Sicht- und teilweise auch zum Windschutz verbunden werden. Auch diese sind mit in allen Richtungen verteilten Schnüren und Heringen zur Standfestigkeit im Boden zu befestigen.
  • Die Mängel der bisherigen Verfahren sind offensichtlich. Die halboffenen „Strandmuscheln" benötigen zur Standfestigkeit in alle Richtungen verteilte Schnüre, die mit Heringen im Boden befestigt werden. Diese werden für andere Strand- oder Naturbesucher zu Stolperfallen, da sie weit über die eigentlichen Abmessungen der „Strandmuschel" hinausragen. Insbesondere ist bei einer hohen Dichte von solchen halboffenen Zeltvorrichtungen für andere Besucher der freien Natur oder des Strandes kaum mehr ein Durchkommen möglich.
  • Darüber hinaus kann durch die halboffene Form Flugsand in die bisherigen Vorrichtungen geweht werden bzw. bei den rechteckig angeordneten ebenfalls mit nach außen ragenden Schnüren befestigten und mit einzelnen Planen untereinander verbundenen Windschutzvorrichtungen kann der Sand von unten eindringen, da hier kein Bodenbelag besteht.
  • Ein weiterer Mangel der bisher bekannten Ausführungen liegt darin, dass bisher – falls gewünscht – kein effektiver umfassender Schutz vor Sonneneinstrahlung gewährleistet werden konnte.
  • Diese zuvor dargestellten Probleme werden mit den in den Schutzansprüchen 1–4 aufgeführten Merkmalen der Erfindung gelöst.
  • Mit der Erfindung wird erreicht, dass innerhalb der Erfindung ein ausreichender Wind-, Sand- und Sonnenschutz in der freien Natur und insbesondere am Strand erreicht wird, ohne dass die zuvor beschriebenen Mängel der bisher bekannten Ausführungen auftreten.
  • Dadurch, dass eine ganzheitliche Plane verwendet wird, die nur nach oben offen ist, und darüber hinaus eine in dem Schutzanspruch 1 aufgeführte Schrägung von 60 Grad nach außen vorliegt, kann kein Sand von unten sowie Flugsamt in die Erfindung eindringen, da diese aufgrund der 60 Grad geneigten Schräge nicht nach innen gelangt.
  • Darüber hinaus sind aufgrund der im Schutzanspruch 1 aufgeführten Schrägung von 60 Grad die stützenden Alustangen (2) senkrecht mit dem Außenrand der Plane abschließend. Es wird daher nicht mehr Fläche durch nach außen verteilte Schnüre in Anspruch genommen, als die tatsächliche Breite der Erfindung. Ferner ist durch die im Schutzanspruch 4 beschriebene Einschlaghülse ein sicheres Verankern der Alustangen im Boden möglich, ohne die oberen Spitzen zu beschädigen. Außerdem kann durch das im Schutzanspruch 3 beschriebene Sonnensegel ein vollständiger Sonnenschutz erreicht werden. Schließlich können die in Schutzanspruch 2 beschriebenen Taschen an der Innenseite wichtige Dinge wie Schlüssel oder Portmonees sowie Schmuck gefahrlos aufbewahrt werden, ohne dass diese im Sand oder in der freien Natur verloren gehen.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand der 1 bis 4 erläutert. Es zeigen:
  • 1: Draufsicht mit Sonnensegel
  • 2: Seitenansicht ohne Sonnensegel (mit Detailzeichnung Funktion Einschlaghülse)
  • 3: Draufsicht von oben ohne Sonnensegel mit Taschen
  • 4: Seitenansicht mit Sonnensegel
  • In den Figuren sind die durchgängig vernähte Plane (1), die acht zweiteilig zusammensetzbaren Alustangen (2), die benötigten acht Heringe (3), die 16 Spannösen (4), die acht Stangenführungstaschen (5), die drei Fiberglasstangen (6) für das für das Sonnensegel (7), das Sonnensegel (7), die acht Kunststoffkappen mit Dornen für die acht Alustangen (8), die Tasche zur Ablage wichtiger Gegenstände (9) sowie die Einschlaghülse (10) zum Einschlagen der Alustangen in das Erdreich dargestellt.
  • In der 1 ist die komplett montierte Vorrichtung einschließlich des im Schutzanspruch 3 dargestellten Sonnensegels zu erkennen. Der wind- und sandabweisende Stoff der Plane (1) – im Ausführungsbeispiel vorwiegend aus Fliegerseide – ist zunächst an den acht unteren Spannösen (4) mit den dazu gehörigen Heringen (3) im Unterboden zu befestigen. 2 stellt dar, dass die seitlichen Wände in einem 60 Grad-Winkel nach außen geneigt sind, sodass die zweiteiligen Alustangen (2) mit Kunststoffkappen mit Dornen (8) senkrecht in den Boden verankert werden können und somit nicht über das äußere Ende der Plane (1) hinaus stehen. Um die Alustangen (2) beim Einschlagen an der Oberseite nicht zu beschädigen, kann am oberen Ende auf die Kunststoffe mit Dornen (8) die Einschlaghülse (10) aufgesetzt werden, um sodann Kraft auf die Einschlaghülse und die Stange auszuüben.
  • Die 3 zeigt die an der Innenseite der Plane (1) angebrachte Tasche (9), in der Wertsachen und sonstige Gegenstände verstaut werden können.
  • Die 4 zeigt darüber hinaus die nähere zusätzlich mögliche Befestigung des Sonnensegels (7), dass durch zwei seitliche und eine mittlere Fiberglasstange (6) in Form gehalten wird. Die Enden der Fiberglasstangen werden zur Befestigung in die Stangenführungstaschen (5) geschoben, um so den Innenraum der Erfindung zu beschatten.
  • Die Vorteile der Erfindung liegen insbesondere darin, dass diese problemlos aufgebaut werden kann. Darüber hinaus ragen keine Schnüre oder sonstige Gegenstände über die Seitenränder der Erfindung hinaus, wie dies bei herkömmlichen Vorrichtungen der Fall ist. Dies ist insbesondere auch auf die schräge Konstruktion der Außenwände im 60 Grad-Winkel zurückzuführen.
  • Darüber hinaus bietet die Höhe der Plane (1) mit ungefähr 60 cm bei darin liegenden Personen einen vollständigen Wind- und Sichtschutz. Gleichzeitig erfolgt jedoch grundsätzlich die volle Sonneneinstrahlung von oben. Auch durch die 60 Grad-Neigung der Außenwände kann gegen die Wände gewehter Sand nicht nach innen gelangen. Insbesondere kann auch kein Sand von unten in die Erfindung gelangen, da es sich um eine durchgängige Plane handelt. Schließlich kann gegen die Sonneneinstrahlung das Sonnensegel (7) über die Erfindung gespannt werden, um so eine vollständige Beschattung herbeizuführen. Auch durch die mitzuverwendende Einschlaghülse (10) wird das mühsame Verankern der Alustangen (2) im Erdreich erleichtert.

Claims (4)

  1. Vorrichtung zum Schutz vor Wind, Sonne und Sand in der freien Natur, insbesondere am Strand, dadurch gekennzeichnet, dass die viereckige Plane (1) mit Heringen (3) durch Spannösen (4) am Boden verankert wird und die Außenwände der Plane (1) durch Alustangen (2), die im Boden verankert werden, aufgerichtet wird, wobei die Alustangen (2) an der Spitze mit einer Kunststoffkappe mit Dornen (8) durch dafür an der Plane (1) vorgesehene Spannösen (4) befestigt werden und die Plane (1) an den vier Ecken über Stangenführungstaschen (5) verfügt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass an der Innenwand der Plane (1) Taschen (9) angebracht sind.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Sonnensegelplane (7), die über zwei seitliche Fiberglasstangen (6) und eine mittlere Fiberglasstange (6) gespannt ist durch die Stangenführungstaschen (5) an der Plane (1) befestigt werden kann.
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum Verankern der Alustangen (2) im Erdboden auf die oberhalb der Alustangen angebrachten Kunststoffkappen mit Dornen (8) die hierzu formgerechte Einschlaghülse (10) aufgesetzt werden kann.
DE200720011208 2007-08-08 2007-08-08 Vorrichtung zum Schutz vor Wind, Sonne und Sand in der freien Natur, insbesondere am Strand Expired - Lifetime DE202007011208U1 (de)

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Cited By (2)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
US10793293B2 (en) 2016-05-04 2020-10-06 Sell Gmbh Monitoring mobile aircraft accessories
DE102023108404A1 (de) 2023-04-03 2024-10-10 Werner Lappe Einrichtung zum Schutz, insbesondere von Menschen, im Außenbereich vor Umwelteinflüssen

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R151 Term of protection extended to 8 years
R151 Term of protection extended to 8 years

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