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DE20010038U1 - Zeltartige Vorrichtung zum Unterstellen, insbesondere Umkleidekabine - Google Patents

Zeltartige Vorrichtung zum Unterstellen, insbesondere Umkleidekabine

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Publication number
DE20010038U1
DE20010038U1 DE20010038U DE20010038U DE20010038U1 DE 20010038 U1 DE20010038 U1 DE 20010038U1 DE 20010038 U DE20010038 U DE 20010038U DE 20010038 U DE20010038 U DE 20010038U DE 20010038 U1 DE20010038 U1 DE 20010038U1
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Germany
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roof
column
side walls
tent
shelter
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DE20010038U
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    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H1/00Buildings or groups of buildings for dwelling or office purposes; General layout, e.g. modular co-ordination or staggered storeys
    • E04H1/12Small buildings or other erections for limited occupation, erected in the open air or arranged in buildings, e.g. kiosks, waiting shelters for bus stops or for filling stations, roofs for railway platforms, watchmen's huts or dressing cubicles
    • E04H1/1205Small buildings erected in the open air
    • E04H1/1244Dressing or beach cabins
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E04BUILDING
    • E04HBUILDINGS OR LIKE STRUCTURES FOR PARTICULAR PURPOSES; SWIMMING OR SPLASH BATHS OR POOLS; MASTS; FENCING; TENTS OR CANOPIES, IN GENERAL
    • E04H15/00Tents or canopies, in general
    • E04H15/26Centre-pole supported tents

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Tents Or Canopies (AREA)

Description

Dipl.-Phys. WOLFGAhIO*GG)Y.I": · V jßvCTENTANWALT
EUROPEAN PATENT ATTORNEY
D-79108 FREIBURG
Zähringer Str. 373
Anmelder: Telefon 0761/554521
Telefax 07 61/554525
Herbert Pommerenke
Herrenstr. 44
79232 March-Hugstetten **·-,· u 958
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Datum 7.6.2000
Zeltartiqe Vorrichtung zum Unterstellen, insbesondere Umkleidekabine
Die Erfindung betrifft eine zeltartige Vorrichtung zum Unterstellen, insbesondere Umkleidekabine, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung hat ihr Einsatzgebiet insbesondere als Umkleidekabine, beispielsweise als Umkleidekabine auf dem Tennis-Court, da dort die Spieler/innen den Court zum Umziehen nicht verlassen dürfen. Daneben ist die erfindungsgemäße Vorrichtung aber auch für weitere Anwendungszwecke einsetzbar, beispielsweise als mobiler Marktstand bzw. Verkaufsstand.
Grundsätzlich sind zeltartige Vorrichtungen zum Unterstellen bekannt. Sie weisen ein Gestänge auf, welches das Dach sowie Seitenwände trägt. Das Dach sowie die Seitenwände bestehen aus einem textlien Gewebe. Das Problem bei derartigen zeltartigen Vorrichtungen besteht darin, daß sie für den Gebrauchszustand umständlich aufgebaut bzw. für den Nichtgebrauchszustand umständlich abgebaut werden müssen. Insbesondere sind die bekannten Vorrichtungen nicht geeignet, sie beispielsweise auf dem Tennis-Court als Umkleidekabine einzusetzen, weil der Auf- sowie Abbau viel zu lange dauern würde.
Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, eine zeltartige Vorrichtung zum Unterstellen, insbesondere Umkleidekabine, zu schaffen, welche leicht aufbau- bzw. abbaubar ist.
Postbank Karlsruhe:tßLZ 66010075):
Konto Nr. 438 6^752 *..*·..*
Als technische Lösung werden mit der Erfindung die Merkmale des Anspruchs 1 vorgeschlagen.
Die Grundidee der erfindungsgemäßen zeltartigen Vorrichtung zum Unterstellen, insbesondere Umkleidekabine, basiert auf der Grundkonzeption eines Schirmes. Für den Nichtgebrauchszustand der Vorrichtung sind die Seitenwände in vertikaler Richtung zusammengefaltet, was bedeutet, daß sich die einzelnen Faltlagen der Seitenwände im wesentlichen in horizontaler Richtung erstrecken. Um die Seitenwände zu "aktivieren", werden sie lediglich entfaltet und bilden somit zusammen mit dem Dach einen geschlossenen Raum. Dieser kann bei der Verwendung als Umkleidekabine eine Eingangsöffnung und als Marktstand zusätzliche Fensteraussparungen besitzen. Dadurch ist insgesamt eine zeltartige Vorrichtung geschaffen, welche auf technisch einfache Weise aus dem Nichtgebrauchszustand in den Gebrauchszustand - und umgekehrt - übergeführt werden kann.
Die Weiterbildung gemäß Anspruch 2 verwendet als Material für das Dach im wesentlichen das gleiche Material, wie es auch für die Seitenwände verwendet wird. Dadurch ist ein gleichmäßiges äußeres Erscheinungsbild realisierbar.
Die Weiterbildung gemäß Anspruch 3 definiert verschiedene Materialien insbesondere für die Seitenwände, aber auch gegebenenfalls für das Dach, wenn dieses ebenfalls aus einem faltbaren Material besteht. Als Material kann ein gewobenes Textilmaterial aus Natur- oder Kunststoffasem verwendet werden. Statt dessen kann auch eine Kunststoffolie verwendet werden.
Alternativ ist es gemäß der Weiterbildung in Anspruch 4 auch denkbar, daß das Dach aus einem starren Material besteht. Als Dach kann dabei eine Art Kunststoffscheibe verwendet werden. Auch der Einsatz von Holz oder Metall ist denkbar. Der Vorteil besteht darin, daß dadurch das Dach eine hohe Stabilität besitzt.
Grundsätzlich ist es denkbar, daß eine starre, vertikale Säule vorgesehen ist, an der das Dach in der gewünschten Höhe angeordnet ist. Von diesem stationären Dach kann dann die Seitenwand in der Art eines Vorhanges nach unten hin entfaltet werden. Die bevorzugte Ausführungsform schlägt jedoch die Weiterbildung gemäß Anspruch 5 vor. Die Grundidee besteht darin, daß das Dach zusammen mit der zusammengefalteten Seitenwand in einem Bodensockel zusammen mit einer Antriebseinheit versenkt ist. Um die Vorrichtung in die Gebrauchsstellung überzuführen, wird die Säule zusammen mit dem Dach nach oben verfahren. Sofern es sich bei der Unterstellvorrichtung um eine Art Zylinder handelt, reicht eine zentrale Säule aus. Statt dessen ist es auch denkbar, daß die Unterstellvorrichtung einen
-••3 -·*
rechteckigen Grundquerschnitt aufweist. In diesem Fall ist vorzugsweise in jeder der vier Ecken jeweils eine ausfahrbare Säule angeordnet. Der Vorteil dieser Ausführungsform der Unterstellvorrichtung besteht darin, daß in der versenkten Nichtgebrauchsstellung beispielsweise auf einem Tennis-Court die Sicht der Zuschauer in diesem Bereich während des Spieles nicht beeinträchtigt wird. Sofern sich ein Spieler umkleiden möchte, wird auf einfache Weise die Säule nach oben verfahren. Als mobiler Markstand ist der Auf- sowie Abbau sehr einfach, damit personaleinsparend und somit kostensparend.
Um den Aufbau der Unterstellvorrichtung weiter zu beschleunigen, sind gemäß der Weiterbildung in Anspruch 6 die Seitenwände gleichzeitig mit dem Nachobenfahren der Säule auseinanderfaltbar.
Eine besonders technisch einfache Weiterbildung sieht gemäß Anspruch 7 vor, daß die Säule des Gestänges teleskopierbar ist. Der Antrieb kann dabei pneumatisch, hydraulisch, elektrisch oder auf andere Weise erfolgen.
Die Weiterbildung gemäß Anspruch 8 schafft eine kompakte Einheit. Insbesondere dient das Dach auch als Schutz vor Witterungseinflüssen, wenn die Unterstellvorrichtung eingefahren ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich bei dem Dach - wie zuvor bereits erwähnt um ein starres Gebilde beispielsweise aus Kunststoff oder Metall handelt.
Schließlich schlägt die Weiterbildung gemäß Anspruch 9 vor, daß die Vorrichtung mobil oder stationär ausgebildet ist. Die mobile Ausbildung der Vorrichtung hat den Vorteil, daß sie von Einsatzort zu Einsatzort problemlos verfahren werden kann.
Zwei Ausführungsbeispiele einer erfindungsgemäßen zeltartigen Vorrichtung zum Unterstellen in Form einer Umkleidekabine sowie in Form eines Marktstandes werden nachfolgend anhand der Zeichnungen beschrieben. In diesen zeigt:
Fig. 1 a
Fig. 1 b
Fig. 2 a
eine erste Ausführungsform als Umkleidekabine in einer perspektivischen Darstellung;
einen vertikalen Schnitt durch die Umkleidekabine in Fig. 1 a mit der eingefahrenen Position sowie der ausgefahrenen Position;
eine zweite Ausführungsform als Marktstand in einer perspektivischen Darstellung;
• ·
• ·
• ·
Fig. 2 b
einen vertikalen Schnitt durch den Marktstand in Fig. 2 a mit der eingefahrenen Position sowie der ausgefahrenen Position.
Die erste Ausführungsform der Unterstellvorrichtung ist als zylindrische Umkleidekabine ausgebildet. Sie weist ein Gestänge 1 insbesondere mit einer zentralen Säule 2 auf. Der nicht dargestellte - Antrieb arbeitet pneumatisch, hydraulisch oder elektrisch. Am oberen Ende der Säule 2 befindet sich ein Dach 3. Die radial verlaufenden Streben 4 sind angedeutet. Vom äußeren Umfangsrand dieses Daches 3 geht eine zylindermantelförmige Seitenwand 5 aus einem flexiblen Material, insbesondere einem Textil-Material oder einer Kunststoffolie ab. Eine Eingangsöffnung, welche in der Seitenwand 5 angeordnet ist, ist nicht dargestellt.
Die Funktionsweise der Umkleidekabine in den Fig. 1 a und 1 b ist wie folgt:
In der Nichtgebrauchsstellung ist die Säule 2 nach unten eingefahren. Dies ist in Fig. 1 b gestrichelt dargestellt. In dieser Position der Säule 2 befindet sich das Dach 3 unten. Die zylindrische Seitenwand 5 ist zusammengefaltet. Sobald die Umkleidekabine benutzt werden soll, wird die Säule 2 teleskopisch ausgefahren, so daß sich das Dach 3 nach oben bewegt. Gleichzeitig wird die zylindermantelförmige Seitenwand 5 entfaltet und umschließt den Innenraum zylindermantelförmig. Für den Nichtgebrauchszustand wird die Säule 2 wieder nach unten gefahren, so daß sich das Dach 3 ebenfalls nach unten bewegt und die Seitenwand 5 wieder zusammengefaltet wird.
Bei der Ausführungsform der Fig. 2 a und 2 b handelt es sich um einen Marktstand. Das Grundprinzip ist identisch zu dem der Umkleidekabine der Fig. 1 a und 1 b. Der einzige Unterschied besteht darin, daß bei dem Marktstand vier Säulen 2 vorgesehen sind, welche synchron betätigbar sind.
Bez u Qszeichenliste
1 Gestänge
2 Säule
3 Dach
4 Strebe
5 Seitenwand

Claims (9)

1. Zeltartige Vorrichtung zum Unterstellen, insbesondere Umkleidekabine,
mit einem Dach (3) sowie mit aus einem faltbaren Material bestehenden Seitenwänden (5) und
mit einem Gestänge (1), welches das Dach (3) sowie die Seitenwände (5) stützt, dadurch gekennzeichnet, daß die Seitenwände (5) ausgehend von einer in vertikaler Richtung zusammengefalteten Lage auseinanderfaltbar sind und in dieser auseinandergefalteten Stellung die Seitenwände (5) der zeltartigen Vorrichtung bilden.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Dach (3) aus einem faltbaren Material besteht.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Material für die Seitenwände (5) sowie gegebenenfalls für das Dach (3) ein Textil-Material oder eine Kunststoffolie ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Dach aus einem starren Material besteht.
5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gestänge (1) wenigstens eine vertikale Säule (2) aufweist,
daß an dem oberen Ende der Säule (2) das Dach (3) angeordnet ist und
daß die Säule (2) zusammen mit dem Dach (3) mittels eines Antriebs nach oben verfahrbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß gleichzeitig mit dem Nachobenfahren der Säule (2) die Seitenwände (5) entfaltbar sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Säule (2) des Gestänges (1) teleskopierbar ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in der unteren Stellung der Säule (2) das Dach (3) als Abdeckung der zusammengefalteten Seitenwände (5) dient.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung mobil oder stationär ausgebildet ist.
DE20010038U 2000-06-07 2000-06-07 Zeltartige Vorrichtung zum Unterstellen, insbesondere Umkleidekabine Expired - Lifetime DE20010038U1 (de)

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