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Die
Erfindung betrifft einen Baustein, insbesondere einen Ofenbaustein,
wobei der Baustein gegebenenfalls im Verbund mit anderen Steinen
eine Wand oder Mauer bildet.
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Die
Erfindung betrifft auch ein Ofenbausteinsystem sowie einen Ofen
selbst, der zumindest teilweise aus dem erfindungsgemäßen Baustein
sowie dem System aus Baustein und Einsatzstein gebildet ist.
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Öfen, insbesondere
Kachelöfen,
bestehen im wesentlichen aus einem Sockelelement, das aus Steinen
wie Ziegelsteinen, Schamottesteinen und dergleichen gemauert ist,
sowie einem einen Brennraum bildenden Aufsatz.
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Der
Brennraum wird zumeist aus Schamottesteinen gemauert, die hohe Temperaturbelastungen standhalten
und den Vorteil haben, daß sie
Wärme sehr
lange speichern und gleichmäßig an den
Raum abgeben. In ähnlicher
Weise werden auch Kamineinsätzen
verbaut, sie werden in eine mit Ofensteinen gebildete Wand oder
Mauer eingesetzt, beziehungsweise von diesen Ofenkaminsteinen verkleidet.
Diese Schamottesteine haben jedoch keine ansehnliche Außenoberfläche, so
daß diese
anschließend
verputzt oder mit Kacheln verkleidet werden. Es sind auch sogenannte
Putz-Kachel-Öfen bekannt,
die eine Kombination von im Putz eingefaßten Kacheln zeigen. Die Kacheln
werden mittels eines Klebers, Mörtels
und dergleichen in den Verbund mit den anderen Steinen eingebaut
und rückseitig
mit feuerfestem Mörtel
ausgestrichen. Allerdings führt
die Materialverschiedenheit der Kachel und der Schamottesteine bei
hohen Temperaturunterschieden zu unschönen Rissen im Übergangsbereich
zur Kachel.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anordnung vorzuschlagen,
durch welche die Rißbildung
im Übergangsbereich
von Kachel zu Putz vermieden wird.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird dadurch gelöst, daß wenigstens eine der Flächen des
Bausteins als Dekorfläche
mit einem Dekor versehen ist.
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Dieser
Baustein hat gegenüber
den Bausteinen nach dem Stand der Technik den Vorteil, daß die nach
außen
weisende Fläche,
die sichtbare Fläche, bereits
von vornherein ein Dekor aufweist und nicht erst nachdem der Brennraum
gemauert ist verkleidet werden muß. Vorteilhafterweise entspricht
die Wärmeausdehnung
des Dekors der des Bausteins, so daß Rißbildung vermieden wird. Die
Herstellung eines derartigen Steines ist ebenfalls recht einfach,
da beispielsweise die Glasur bereits beim Herstellen des Steins
aufgebraucht wird und gegebenenfalls zusammen mit dem Stein gebrannt
werden kann.
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Vorteilhafterweise
ist der Baustein quaderförmig
ausgebildet. Er weist die üblichen
Maße auf, die
ein Baustein zum Setzen einer Wand oder Mauer, insbesondere der
eines Ofens aufweist. Dieser Baustein weist eine Masse auf, die
die im Brennraum entstehende wärme
aufnimmt und speichert und gleichmäßig an die Umgebung abgibt.
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Nach
einer weiteren Ausführung
ist der Baustein in seinem Inneren hohl ausgebildet. Auf diese Weise
ist der Baustein sehr leicht zu handhaben und auch der Ofen ist
in seinem endgültigen
Gewicht wesentlich leichter als ein aus Massivsteinen gesetzter Ofen.
Dies hat den Vorteil, daß ein
derartiger Ofen auch in Etagenwohnungen eingebaut werden kann, ohne
daß die
Statik des Gebäudes
beeinträchtigt wird.
Ein weiterer Vorteil eines derartigen Steins besteht darin, daß er die
Wärme schneller
aufnimmt und an die Umgebung abgibt, so daß der Eindruck entsteht, daß der Ofen
sehr schnell heizt. Es ist mit einem derartigen Ofen deshalb möglich diesen
kurzfristig aufzuheizen. Ein üblicher
Kachelofen benötigt hierzu
eine größere Zeitspanne,
das heißt,
es muß vorausschauend
der Ofen angeheizt werden, um bei Kälte die gewünschte Raumtemperatur zu erreichen.
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Nach
einer Ausführungsform
ist der Baustein einstückig
ausgebildet, was eine sehr schnelle Herstellung des Bausteins bewirkt.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
ist der Baustein aus zwei oder mehreren Einzelteilen zusammengesetzt,
wobei die Einzelteile einfacher hergestellt werden können. Die
Einzelteile müssen
anschließend
zusammengesetzt werden.
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Die
Aufgabe wird ebenfalls dadurch gelöst, daß der Baustein eine Aufnahme
für einen
Einsatzstein wie insbesondere eine Kachel besitzt.
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Der
erfindungsgemäße Baustein
kann unterschiedlich gestaltet sein. Zum einen ist es der Baustein
selbst, mit dem der Brennraum gemauert wird. Dieser Baustein weist
auf seiner der Außenseite
zugewandten Seite eine Aufnahme auf. Die übrigen Seiten sind im wesentlichen
glatt ausgebildet. Die Bausteine werden beispielsweise mit feuerfestem Zement
miteinander verbunden. Eckbausteine oder Bausteine, die an den Kanten
des Brennraums angeordnet sind, können vorteilhafterweise an
allen außenliegenden
Seiten eine Aufnahme aufweisen, um darin Einsatzsteine zu befestigen.
Als Einsatzsteine sind erfindungsgemäß Kacheln vorgesehen, jedoch auch
Glasbausteine oder andere Dekorsteine, die die Oberfläche einer
Wand oder einer Mauer dekorativ gestalten.
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Dabei
wird erfindungsgemäß vorgeschlagen, daß der erfindungsgemäße Baustein
gegebenenfalls im Verbund mit anderen, herkömmlichen Schamottesteinen oder
anderen Steinen eine Wand oder Mauer insbesondere eines Kachelofens
bildet. Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung liegt dabei darin,
daß die Mauer
beziehungsweise Wand jetzt einstofflich hergestellt werden kann,
also keine aus den Materialunterschieden resultierenden Risse im
Verbund der Wand zu befürchten
sind. Der Kachel wird insofern ihre tragende Aufgabe genommen und
sie wird als Einsetzteil beziehungsweise Einsatzstein nur dekorativ
genützt.
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Der
Einsatzstein ist dabei nicht nur als Kachel gestaltbar, es ist auch
grundsätzlich
möglich,
einen aus dem Material des Bausteins bestehenden Füllstein
vorzuschlagen, um einen derart angeordneten erfindungsgemäßen Baustein
entsprechend auszufüllen
und dann doch an dieser Stelle einen Putz aufzutragen. Wird nun
zum Beispiel der gesamte Ofen in dieser Weise mit erfindungsgemäßen Bausteinen
realisiert, so kann die konkrete Anordnung der Kacheln beziehungsweise
anderer Dekorsteine möglichst
lange hinausgezögert
werden und der Benutzer kann so die Gestaltung des Ofens noch lange Zeit
während
der Realisierung beeinflußen.
Hierdurch entsteht ein überraschender
zusätzlicher
Vorteil der Erfindung.
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Nach
einer weiteren Ausführung
wird der Baustein selbst nicht zum Herstellen des Brennraums verwendet,
sondern es ist ein Aufsatzbaustein, der auf die Außenoberfläche des
Brennraums aufgebracht ist. Auf seiner dem Brennraum zugewandten
Seite ist er eben ausgebildet, so daß er mit Zement, Mörtel oder
einem anderen Befestigungsmittel an der Mauer befestigbar ist. Seine
jedoch der Außenseite
zugewandte Oberfläche
weist eine Aufnahme auf, in die der Einsatzstein ein- bzw. aufsetzbar
ist.
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Nach
einer ersten einfachen Ausführungsform
besteht der Einsatzstein aus einem Körper, dessen Höhe gegenüber der
Breite und Länge
wesentlich geringer ausgebildet ist. Die Aufnahme ist derart ausgebildet,
daß der
Körper
in die Aufnahme einsetzbar ist. Der Körper wird seitlich teilweise
vom Rand der Aufnahme umgeben, so daß die Oberfläche zum Befestigen
des Einsatzsteins gegenüber
der bekannten Ausführung,
bei der die Kacheln nur auf die Oberfläche der Wand oder Mauer aufgesetzt
sind, eine größere Oberfläche besitzt,
die zum Verbinden von Einsatzstein und Baustein vorgesehen ist.
Der Rand kann derart hoch ausgebildet sein, daß die Außenoberfläche des Einsatzsteins mit dem
Rand der Aufnahme fluchtet. Nach einer vorteilhaften Ausgestaltung
jedoch ist der Rand gegenüber
der Oberfläche des
Körpers
zurückgesetzt,
so daß der
Zwischenraum zwischen zwei Einsatzsteinen mittels eines Fugenmaterials
verfugt werden kann. Mit dieser Ausgestaltung der Bausteine ist
es möglich,
Einsatzsteine beliebig auf der Oberfläche einer Wand, Mauer, insbesondere
einer Mauer für
einen Ofen, zu verteilen, wobei der Zwischenraum zwischen diesen
Bausteinen mit einem Putz verputzt wird. Dadurch daß seitlich
neben den Einsatzsteinen eine Stufe zwischen Oberfläche des
Einsatzsteins und Kante des Bausteins besteht, läßt sich der Putz bis zum Rand
des Einsatzsteins verteilen, so daß kein Spalt entsteht.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist der erfindungsgemäße Baustein
derart ausgebildet, daß er
zur Aufnahme eines an dem Einsatzstein angeformten Fußes vorgesehen
ist. Dieser Fuß kann
in Form einer Zarge ausgebildet sein, das heißt er ist gebildet aus einem
umlaufenden Rand, wobei der Rand gegenüber dem Umfang des Einsatzsteins
zurückgesetzt
ist.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
besteht der Fuß aus
einem oder mehreren an der Rückseite
des Einsatzsteins angeformten oder angebrachten Vorsprung, der in
eine oder mehrere an dem Baustein eingebrachte Ausnehmung hineingreift.
Der Fuß kann
auch aus an dem Einsatzstein angeformten Stiften, beispielsweise
aus Metall, bestehen, die entweder bei der Herstellung des Einsatzsteins
oder nachträglich
am Einsatzstein befestigt sind.
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Diese
verschiedenen Ausbildungen eines Fußes greifen in die Aufnahme
des Bausteins ein. Anschließend
wird der Einsatzstein am Baustein mittels eines Verbindungsmittels
befestigt. Als Verbindungsmittel ist insbesondere Kleber, Mörtel oder
Zement vorgesehen, der entweder in der Aufnahme selbst oder im Bereich
zwischen dem Fuß oder
Teilen des Fußes
auf dem Einsatzstein oder Baustein aufgebracht ist. Dies bildet
eine unlösbare
Verbindung, die nur unter Zerstörung
des Einsatzsteins oder des Bausteins, insbesondere Zerstören der
Klebeverbindung gelöst
werden kann.
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Nach
einer weiteren Ausführungform
ist zwischen Einsatzstein und Baustein eine lösbare Verbindung vorgesehen.
Diese lösbare
Verbindung kann beispielsweise durch Clipse und Klammern oder sonstige
Befestigungsmittel ausgebildet sein. Mit einer lösbaren Befestigung ist es möglich, sollten
einzelne Einsatzsteine defekt sein oder nicht mehr Gefallen des
Benutzers finden, ausgetauscht werden.
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Auch
ist es möglich,
Ausstellungsstücke
von Öfen
mit verschiedenen Einsatzsteinen zu versehen, so daß der Kunde
nach seinen individuellen Bedürfnissen
die Außenoberfläche eines
Ofens oder einer Wand oder Mauer bestücken kann. Als Einsatzsteine sind
vorteilhafterweise Kacheln vorgesehen. Kacheln haben die Eigenschaft,
daß sie
eine gute Wärmekapazität aufweisen,
wodurch die vom Ofen erzielte Temperatur gleichmäßig und lange an den Raum abgegeben
werden kann.
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Als
Einsatzsteine sind jedoch auch Glasbausteine oder andere Dekorsteine
vorgesehen, da der erfindungsgemäße Baustein
nicht nur zum Verkleiden von Öfen
vorgesehen ist, sondern auch von weiteren Mauern und Wänden, die
gegebenenfalls nicht so hohe Wärmebelastungen
erreichen.
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Nach
einer speziellen Ausführung
der Erfindung ist ein Füllstein
als Einsatzstein vorgesehen, dessen Oberfläche ebenfalls verputzbar ist,
so daß die
zu verkleidende Oberfläche
individuell mit den unterschiedlichsten Einsatzsteinen besetzt werden kann.
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Je
nach Ausgestaltung des Fußes
des Einsatzsteins besteht die Aufnahme aus mehreren voneinander
getrennten Vertiefungen bzw. aus einer Rinne, die gegebenenfalls
umlaufend ausgebildet ist. Die Ausbildung der Vertiefungen entspricht
im wesentlichen der Kontur des an dem Einsatzstein angeformten oder
angebrachten Fußes.
Besteht der Fuß aus
mehreren einzelnen Vorsprüngen,
greifen diese in mehrere voneinander getrennte Vertiefungen an dem
Baustein ein. Die einzelnen Vorsprünge können auch derart angeordnet
sein, daß sie
mit einer im Einsatzstein vorgesehenen Rinne zusammenwirken. Insbesondere
jedoch ist die Rinne dazu vorgesehen, einen als Zarge ausgebildeten
Fuß des
Einsatzsteines aufzunehmen. Die Form der Rinne ist entsprechend
der Ausbildung des Fußes
kreisförmig,
rechteckig, oval oder auch vieleckig und dergleichen ausgebildet.
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Der
Zwischenraum zwischen dem in die Aufnahme eingreifenden Fuß und dem
Rand der Aufnahme ist gegebenenfalls mit einem Verbindungsmittel
ausgefüllt,
wobei als Verbindungsmittel Zement, Mörtel oder Kleber und dergleichen
Verwendung findet. Durch den Fuß wird
an dem Einsatzstein ein Hof gebildet, in den die von der Rinne gebildete
Erhebung hineinragt. Diese Erhebung kann gegenüber dem äußeren Rand der Rinne zurückgesetzt
sein, so daß zwischen
Rückseite
des Bausteins und der Seite des Einsatzsteines ein Spalt entsteht,
der mit Verbindungsmittel gefüllt
ist. Die Rückseite
des Einsatzsteines beziehungsweise die dem Einsatzstein zugewandte
Seite des Bausteines kann mit Klammern versehen sein, so daß zwischen
beiden Steinen eine lösbare
Verbindung besteht. Auch können
im Bereich des Fußes
und der Vertiefungen Klammern vorgesehen sein, so daß der Einsatzstein
im Baustein klemmend oder verrastend gehalten ist. Nach einer weiteren
Ausführungsform
der Erfindung weist der Baustein auf der dem Einsatzstein zugewandten
Seite nur eine Erhebung auf, die in den durch den Fuß gebildeten
Hof hineingreift. Die Aufnahme des Bausteins ist somit durch eine
Stufe gebildet. Der Außendurchmesser
des Bausteins entspricht nunmehr beispielsweise dem Durchmesser
des Fußes.
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Benachbart
zu diesem Baustein ist ein weiterer Stein, im folgenden als Mauerstein
bezeichnet, angeordnet, dessen Dicke derart bemessen ist, daß der Einsatzstein
mit seiner Kante auf dem Mauerstein aufliegt. Der Ausgestaltung
des Bausteins sind somit keine Grenzen gesetzt. Die durch den Körper des Einsatzsteines
und der Oberfläche
des weiteren Bausteins gebildete Stufe wird anschließend verputzt.
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Bisher
sind nur Bausteine beschrieben, die auf einer ihrer Seiten mit einer
Aufnahme versehen sind. Erfindungsgemäß sind jedoch auch Bausteine vorgesehen,
die als Winkelstein oder Eckstein ausgebildet sind.
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Bausteine,
die direkt mit einem Dekor versehen sind, weisen in ihrer Funktion
als Winkel- oder Eckstein mindestens zwei oder drei Dekorflächen auf.
Diese Dekorflächen
sind auf der dem Brennraum abgewandten Seite des Bausteins angeordnet.
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Bei
Steinen, die nicht direkt mit einem Dekor versehen sind, sind zumindest
zwei ihrer Oberflächen
mit Einsatzsteinen versehen, wobei an jeder Fläche ein eigener Einsatzstein
angeordnet sein kann, jedoch auch Einsatzsteine, die abgewinkelt sind.
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Der
abgewinkelte Einsatzstein weist nach einem ersten Ausführungsbeispiel
an nur einer dem Baustein zugewandten Seite einen Fuß auf, so
daß er
durch eine geradlinige Bewegung auf den Baustein aufsetzbar ist.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
weisen zwei der dem Baustein zugewandten Flächen je einen Fuß auf. Die
im Baustein vorgesehenen Ausnehmungen stehen hier beispielsweise
in einem rechten Winkel zueinander. Um den Einsatzstein auf den
Baustein so aufsetzen zu können,
daß die
beiden angeformten Füße in die
entsprechende Aufnahme des Bausteins eingreifen, ist zumindest eine
der Wandungen der Aufnahme mit einer Schräge versehen. Der Winkel der
Schräge
zur gegenüberliegenden
Wandung ist bedingt durch die Höhe
des Fußes. Nach
dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel
ist der Einsatzstein rechtwinklig abgewinkelt.
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Nach
einem weiteren Ausführungsbeispiel stehen
die mit dem Dekor versehenen Flächen
des Bausteins oder die beiden Flächen
des Einsatzsteines in einem kleineren Winkel beispielsweise zueinander.
Der mit der Aufnahme versehene Baustein selbst ist ebenfalls abgewinkelt.
Auch hier sind die Aufnahmen in den zueinander abgewinkelten Flächen des
Bausteins eingebracht. Die Längsausrichtung
des am Einsatzstein vorgesehenen Fußes steht ebenfalls in einem
Winkel zueinander. Um den Einsatzstein auf den Baustein aufzubringen,
weist die Wandung der Aufnahme eine Schräge auf. Dies ist im nachfolgenden
anhand der Zeichung näher
beschrieben.
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Ebenso
wie die abgewinkelten Bausteine sowie Einsatzsteine kann der Baustein
und Einsatzstein eine gebogene oder gewölbte Oberfläche aufweisen, so daß Mauern,
Wände und
dergleichen unterschiedlichster Form mit den Einsatzsteinen verkleidet
werden können.
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Auch
die Bausteine, deren Oberflächen
teilweise mit einem Dekor versehen sind, können eine Form aufweisen, die
abgewinkelt ist sowie die mit dem Dekor versehene Fläche eine
gewölbte
oder gebogene Form aufweist.
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Die
Erfindung umfaßt,
wie bereits beschrieben, auch ein Ofenbausteinsystem, das zum einen aus
einem Baustein, wie beschrieben, ausgebildet ist, und zum anderen
einen Einsatzstein umfaßt,
wobei der Einsatzstein zumindest eine Dekorseite und eine Befestigungsseite
zur Befestigung des Einsatzsteines mit dem Baustein aufweist. Dabei
besitzt der Einsatzstein geschickterweise an seiner Befestigungsseite
einen Fuß,
welcher in die Aufnahme des Bausteines eingreift. Dieser Fuß kann dabei
ein von dem Einsatzstein abstehender Bereich, zum Beispiel eine
umlaufende Zarge, sein. Es kann aber auch einfach nur die glatte
Unterseite des Einsatzsteines als Fuß wirken und als solcher dienen.
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Das
erfindungsgemäße Ofenbausteinsystem hat
des weiteren bei einer erfindungsgemäßen Variante den Vorzug, daß durch
ein zerstörungsfreies Verbindungsmittel,
zum Beispiel Clipsen, Klammern oder dergleichen, der Einsatzstein
mit dem Baustein variabel austauschbar ist. Dies erhöht die Gestaltungsmöglichkeiten
erheblich und läßt insbesondere dem
Auftraggeber lange Zeit Wahlfreiheit.
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Im
folgenden ist die Erfindung anhand einer Zeichnung näher beschrieben.
Es zeigen
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1 einen
erfindungsgemäßen Ofen;
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2 ein
erstes Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Bausteins
in perspektivischer Ansicht;
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3 den
erfindungsgemäßen Baustein nach 2 geschnitten
sowie einen dazugehörigen Einsatzstein;
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4 bis 8 ein
zweites bis sechstes Ausführungsbeispiel
nach der Erfindung und
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9 und 10 Ausführungen
eines Bausteins mit einer direkt aufgebrachten Dekorfläche schematisch
und perspektivisch dargestellt.
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In 1 ist
ein Ofen 1 dargestellt, der teilweise mit Einsatzsteinen 2 besetzt
ist. Diese Einsatzsteine 2 bestehen nach diesem Ausführungsbeispiel
aus Kacheln, die auf ihrer der Außenseite zugewandten Seite
mit einem Dekor versehen sind. Dieses Dekor besteht beispielsweise
aus einer Glasur, gegebenenfalls Bemalungen oder reliefartig ausgebildeten
Mustern, die die Oberfläche
der Kachel beispielsweise erhöhen,
um die Wärmeabstrahlung
an den Raum zu verbessern. Diese Kacheln sind auf einem Brennraum
aufgebracht, wobei der Brennraum aus Schamottesteinen gemauert ist.
Erfindungsgemäß weisen die
Außenseiten
des Schamottesteins Aufnahmen auf, in die die Einsatzsteine, insbesondere
die Kacheln, einsetzbar sind.
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Nach
einem weiteren Ausführungsbeispiel weisen
die den Brennraum bildenden Schamottesteine eine glatte Außenoberfläche auf,
wobei auf diese Außenoberfläche Bausteine 5 aufsetzbar
beziehungsweise vorbaubar sind, die die erfindungsgemäße Aufnahme
für die
Einsatzsteine 2 aufweisen.
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Die
Oberfläche
des Ofens 1 kann vollständig mit
Einsatzsteinen 2 bedeckt sein, wobei zu jedem Einsatzstein 2 ein
erfindungsgemäßer Baustein 5 zugeordnet
ist. Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel,
wie dargestellt, sind jedoch diese Einsatzsteine 2 beliebig
auf der Oberfläche
verteilt, wobei der Zwischenraum zwischen diesen Einsatzsteinen
mit Verputz 4 versehen ist. Dieser Verputz 4 ist
beispielsweise direkt auf die den Brennraum bildenden Schamottesteine
aufgebracht.
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Nach
einem weiteren Ausführungsbeispiel jedoch
kann der Verputz 4 auf zusätzliche Mauersteine aufgebracht
werden, die der Dicke der erfindungsgemäßen Bausteine 5 entsprechen.
Nach einer weiteren Ausführung
ist der Verputz auf weiteren Einsatzsteinen 2 aufgebracht,
so daß beliebig
Einsatzsteine 2, die verputzt sind, oder als Kacheln, Glas oder
Dekorsteine ausgebildete Einsatzsteine 2 auf der Oberfläche des
Ofens aufsetzbar sind.
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In 2 ist
ein Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Bausteins 5 dargestellt.
Der Baustein 5 selbst besteht aus einem kubischen Körper 11,
der beispielsweise in seinem Querschnitt quadratisch oder rechteckig
ausgebildet ist. Dieser Baustein 5 weist eine Seite 7 auf,
die eben ausgebildet ist. Diese Seite 7 ist dem Brennraum
zugewandt, sei es, daß der
Baustein 5 direkt als Baustein zum Mauern des Brennraumes
vorgesehen ist, oder zum Verkleiden der Schamottesteine auf die
Schamottesteine aufgebracht ist. Der Baustein 2 selbst
besteht vorteilhafterweise ebenfalls aus Schamotte, kann jedoch
auch aus einem anderen, bevorzugterweise hitze- oder feuerbeständigem Material
hergestellt sein. Die dieser Seite 7 gegenüberlie gende
Seite 8 weist die Aufnahme 6 zur Aufnahme des
Einsatzsteins 2 auf. Nach diesem Ausführungsbeispiel ist die Aufnahme 6 als
Rinne 9 ausgebildet. Diese Rinne 9 ist umlaufend
und weist eine rechteckige, insbesondere quadratische Form auf.
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Nach
weiteren Ausführungsbeispielen,
die hier nicht dargestellt sind, kann die Form der Rinne 9 kreisförmig, rechteckig,
oval, vieleckig und dergleichen ausgebildet sein. Die Form richtet
sich nach der Form des an dem Einsatzstein 2 angeformten
Fußes 10.
Dieser Fuß 10 besteht
aus einem an dem Körper 11 des
Einsatzsteines 2 angeformten Rand. Dieser Rand ist ebenfalls
entsprechend der Rinne 9 umlaufend ausgebildet. Der Fuß 10 kann
jedoch auch aus einzelnen, an dem Körper 11 des Einsatzsteines 2 angeformten
Vorsprüngen
bestehen, die ebenfalls in die Rinne 9 oder in einzelne,
voneinander unabhängige
Vertiefungen im Einsatzstein 2 eingreifen. Durch die Rinne 9 ist
am Einsatzstein 2 eine Erhebung 12 gebildet, die
in den durch den Fuß 10 gebildeten
Hof 13 hineinragt. Die Erhebung 12 kommt in direkten Kontakt
mit dem Körper 11 des
Einsatzsteines 2. Vorteilhafterweise ist in diesem Bereich
ein Verbindungsmittel vorgesehen, das den Baustein 5 sowie den
Einsatzstein 2 miteinander verbindet.
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Nach
einem weiteren Ausführungsbeispiel ist
das Verbindungsmittel in der Aufnahme 6 angeordnet beziehungsweise
kann das Verbindungsmittel sowohl in dem Bereich der Erhebung 12 als
auch in der Aufnahme 6 vorgesehen sein.
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Nach
dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel entspricht der
Durchmesser des Bausteins 5 dem Durchmesser des Einsatzsteines 2,
so daß der
Einsatzstein 2 über
den Baustein 5 seitlich nicht hervorsteht.
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Nach
einem weiteren Ausführungsbeispiel nach 4 ist
die Aufnahme 6 für
den Einsatzstein 2 durch eine Stufe 19 gebildet.
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Die
Rinne 9 ist somit nach außen nicht begrenzt. Der Durchmesser
des Bausteins 5 entspricht vorteilhafterweise dem Durchmesser
des Fußes 10. Benachbart
zu diesem Baustein kann ein Mauerstein 14 angeordnet sein,
dessen Dicke der Dicke des Bausteins 5 im Bereich der Erhebung 12 entspricht. Der
Einsatzstein 2 liegt mit seinem Rand auf dem Mauerstein 14 auf.
Der Absatz 15 zwischen Mauerstein 14 und Einsatzstein 2 wird
verputzt.
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Nach
einem weiteren Ausführungsbeispiel (5)
ist der Durchmesser des Bausteins 5 größer als der Durchmesser des
Einsatzsteines 2, so daß der Baustein 5 seitlich über den
Einsatzstein 2 vorsteht. Zwei benachbart angeordnete Bausteine 5 bewirken,
daß zwischen
von diesen aufgenommenen Einsatzsteinen 2 ein Spalt gebildet
wird. Dieser Spalt wird anschließend verfugt.
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In 6 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel des
erfindungsgemäßen Bausteins 5 dargestellt.
Dieser Baustein 5 ist als Eckstein vorgesehen. Er wird beispielsweise
zum Bilden der Kanten des Ofens 1 eingesetzt. Dieser Eckstein
weist nach diesem Ausführungsbeispiel
an zwei seiner Oberflächen 16, 17 Aufnahmen 6 auf,
wobei diese Aufnahmen 6 zueinander rechtwinklig angeordnet
sind. Die an dem Einsatzstein 2 angeordneten Füße 10/1, 10/2 stehen beispielsweise
rechtwinklig zueinander. Um den Einsatzstein 2 auf den
Baustein 5 aufsetzen zu können, ist zumindest eine Wandung 6/1 der
Aufnahme 6 abgeschrägt.
Der Winkel α ist
abhängig
von der Länge des
Fußes 10/1 und 10/2.
Nach dem dargestellten Ausführungsbeispiel
beträgt
der Winkel 45°.
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Die
Abschrägungen
sind dabei so gewählt, daß diese,
wie zum Beispiel im Schnitt nach 6 gezeigt,
paarweise zueinander parallel sind. Das bedeutet, daß die Ausnehmungen,
die zum Beispiel an jeweils abgewinkelten Flächen beziehungsweise Oberflächen 16, 17 angeordnet
sind, jeweils die Ausnehmungen tragen, deren Kanten aber paarweise untereinander
parallel verlaufen, um eine problemlose Montage des Einsatzsteines
auch im Eckbereich zu erlauben. Die Montagebewegung des Einsatzsteines
ist dabei zum Beispiel die Winkelhalbierende des Winkels zwischen
den beiden Oberflächen 16, 17. Diesen
Winkel schließen
auch die Seiten 6/1 mit der Oberfläche 16, 17 ein.
Die außen
liegenden Kanten der Ausnehmungen sind dabei wiederum rechtwinklig
zu der jeweiligen Seite orientiert.
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In 7 ist
ein weiterer abgewinkelter Baustein 5 dargestellt. Auch
dieser Baustein weist zwei Flächen 16, 17 auf,
die zueinander in einem Winkel stehen. Der Winkel zwischen den beiden
Flächen
beträgt
45°, wobei
jeder beliebige Winkel gewählt
werden kann. Die Aufnahme weist ebenfalls jeweils eine abgeschrägte Wandung 6/1, 6/2 auf,
so daß der
Einsatzstein 2 durch eine geradlinige Bewegung auf den Baustein 5 aufsetzbar
ist.
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Das
sechste Ausführungsbeispiel
zeigt einen gebogenen Baustein 5, der mit einem ebenfalls
gebogenen Einsatzstein 2 korrespondiert. Auch ist es möglich, die
Erfindung mit gewölbten
(z.B. um zwei Achsen gebogenen) Oberflächen 18 einzusetzen. Gleiche
Bauteile sind mit den gleichen Bezugszeichen wie bei den übrigen Figuren
bezeichnet und bedürfen
keiner weiteren Erläuterungen.
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In 9 ist
die Ausführung
eines erfindungsgemäßen Bausteins 20 dargestellt,
wobei dieser Baustein 20 in seinem Inneren hohl ausgebildet
ist. Dieser Baustein 20 ist beispielsweise einstückig hergestellt,
kann jedoch auch aus mehreren Teilen zusammengesetzt sein. Insbesondere
besteht dieser Baustein 20 aus einem feuerfesten Material
wie Schamotte, er kann jedoch auch aus einer anderen Keramikmasse
hergestellt sein. Dieser Baustein 20 hat gegenüber dem
bekannten, massiven Baustein zur Herstellung einer Wand oder Mauer
insbesondere für
einen Ofen den Vorteil, daß er
sich durch die geringe Masse wesentlich schneller aufheizt als herkömmliche
Bausteinen 20 und die Wärme leichter
an die Umgebung abgibt. Dieser Baustein, wie er in 10 zu
sehen ist, ist zumindest an einer seiner Oberflächen mit einer Dekorfläche 21 versehen,
wobei diese Dekorfläche 21 durch
eine Glasur gebildet ist.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform
kann diese Dekorfläche 21 mit
Glas- oder Dekorsteinen versehen sein, die mittels eines Mörtels oder
einer feuerfesten oder feuerresistenten Klebemasse mit dem Baustein 20 verbunden
ist.
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In
diesem Ausführungsbeispiel
ist nur eine der Flächen 21 des
Bausteins 20 mit einem Dekor versehen.
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Dieser
Baustein kann jedoch auch als Eck- oder Randbaustein verwendet werden,
wobei dann gegebenenfalls auch zwei oder drei der Flächen mit einem
Dekor versehen sind.
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Wie
in den beiden Figuren dargestellt ist, ist der Baustein auf seiner
der Dekorfläche 21 abgewandten
Seite 22 eben ausgebildet. Nach einem weiteren Ausführungsbeispiel,
weist der Baustein 20 keine kubische oder quaderförmige Form
auf, sondern zumindest die mit einem Dekor versehenen Flächen 21 stehen
in einem Winkel ≥ oder ≤ 90° zueinander. Des
Weiteren kann der Baustein 20 auf seiner Dekorfläche 21 gebogen
beziehungsweise gewölbt
ausgebildet sein oder eine beliebige Form aufweisen.
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Vorteilhafterweise
ist dieser Baustein 20 aus einem hitzebeständigen Material
hergestellt, so daß er
zum Setzen eines Ofens geeignet ist. Als hitzebeständiges Material
eignet sich insbesondere Schamotte, da Schamotte besonders dazu
geeignet ist, Wärme
aufzunehmen und langsam an die Umgebung abzugeben. Nach einer weiteren
Ausführungsform
ist die zur Außenseite
des Ofens gerichtete Fläche
des Bausteins derart ausgebildet, daß er mit einem Verputz versehen
werden kann. Auf diese Weise ist es möglich eine Wand oder Mauer
zu errichten, die zum Teil mit Dekorfläche und zum Teil mit Verputz versehen
ist. Dadurch, daß die
Dekorfläche
direkt auf dem Baustein aufgebraucht ist wird vermieden, daß sich zwischen
den mit einem Verputz versehenem Bausteinen und denen mit einem
Dekor Risse bilden.
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Vorzugsweise
steht der erfindungsgemäße Ofenbaustein
mit Dekorfläche
im Verbund mit anderen Ofenbausteinen etwas vor, um nach dem Verputzen
bündig
abzuschließen.
Gegebenenfalls ist dabei der erfindungsgemäße Ofenbaustein etwas größer dimensioniert
als die anderen, herkömmlichen
Ofenbausteine und bildet einen entsprechenden Vorstand.
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Die
jetzt mit der Anmeldung und später
eingereichten Ansprüche
sind Versuche zur Formulierung ohne Präjudiz für die Erzielung weitergehenden Schutzes.
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Sollte
sich hier bei näherer
Prüfung,
insbesondere auch des einschlägigen
Standes der Technik, ergeben, daß das eine oder andere Merkmal
für das
Ziel der Erfindung zwar günstig,
nicht aber entscheidend wichtig ist, so wird selbstverständlich schon
jetzt eine Formulierung angestrebt, die ein solches Merkmal, insbesondere
im Hauptanspruch, nicht mehr aufweist.
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Die
in den abhängigen
Ansprüchen
angeführten
Rückbeziehungen
weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches
durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin. Jedoch sind
diese nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen,
gegenständlichen
Schutzes für
die Merkmale der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen.
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Merkmale,
die bislang nur in der Beschreibung offenbart wurden, können im
Laufe des Verfahrens als von erfindungswesentlicher Bedeutung, zum Beispiel
zur Abgrenzung vom Stand der Technik beansprucht werden.
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Merkmale,
die nur in der Beschreibung offenbart wurden, oder auch Einzelmerkmale
aus Ansprüchen,
die eine Mehrzahl von Merkmalen umfassen, können jederzeit zur Abgrenzung
vom Stande der Technik in den ersten Anspruch übernommen werden, und zwar
auch dann, wenn solche Merkmale im Zusammenhang mit anderen Merkmalen
erwähnt wurden
beziehungsweise im Zusammenhang mit anderen Merkmalen besonders
günstige
Ergebnisse erreichen.