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Feuerfester, basischer bzw. neutraler Stein, insbesondere für feuerfeste
Ofendecken, und Verfahren zu seiner Herstellung Die Erfindung bezieht sich auf einen
feuerfesten basischen oder neutralen Stein, insbesondere für feuerfeste Ofendecken,
und auf ein Verfahren zur Herstellung dieses Steines. Der Stein gemäß der Erfindung
weist mindestens eine oxydierbare metallische Inneneinlage auf, die sich in der
Längsrichtung des Steines erstreckt, und ist dadurch gekennzeichnet, daß die Inneneinlage
bzw. die Inneneinlagen, vorzugsweise mindestens zwei Inneneinlagen, in Form von
Metallplatten vorliegen und in das Steinmaterial durch Preßdruck eingeformt sind.
Unter der Bezeichnung »in das Steinmaterial durch Preßdruck eingeformt« ist dabei
zu verstehen, daß das Steinmaterial mit der Metallplatte bzw. mit den Metallplatten
gemeinsam verpreßt worden ist. Gemäß einer weiteren Ausführungsform hat der Stein
gemäß der Erfindung mindestens an einer Seitenfläche, zweckmäßig an einander gegenüberliegenden
Seitenflächen, Außenplatten aus oxydierbaren Metallen, die an ihn durch flächigen
Preßdruck angeformt sein können.
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Es sind bereits feuerfeste, basische oder neutrale Steine, die auf
einer oder mehreren Steinseiten eine vollflächige Auflage aufweisen, die durch gemeinsames
Verpressen mit dem Steinmaterial, also durch flächigen Preßdruck, an den Stein angeformt
ist, bekannt (österreichische Patentschrift 166 906). Diese Steine haben eine sehr
gute mechanische Festigkeit und zeigen auch in anderer Hinsicht günstige Eigenschaften.
Während des Ofenbetriebes oxydiert das in der Regel aus Eisen oder Stahl bestehende
Metall dieser Auflage, und das dabei gebildete Eisenoxyd tritt mit dem feuerfesten
Material der Steine, das gewöhnlich aus Chromit, Magnesia oder einer Mischung von
Chromit und Magnesia besteht, wobei einer der Bestandteile in der Mischung überwiegen
kann, in Reaktion. Hierdurch wird das Zusammenwachsen der Decke zu einer Einheit
begünstigt und Gasaustritt sowie Lufteinsickerung durch die Fugen verhindert.
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Die Neigung basischer oder neutraler feuerfester Steine zu Absplitterungen
entlang einer zur heißen Stirnfläche parallelen Linie, die etwa in einem Abstand
von 25 bis 75 mm von der heißen Fläche verläuft, wird jedoch durch die Anordnung
metallischer Auflagen an den Seitenflächen nicht beseitigt. Es sind ferner Steine
bekannt, die eine Außenbewehrung oder eine Innenbewehrung oder sowohl eine Außen-
als auch eine Innenbewehrung aufweisen, wobei diese Bewehrung immer aus oxydierbarem,
durchbrochenem Metall, z. B. Drahtnetzen, Streckmetall, perforiertem Blech u. dgl.,
besteht. Die Innenbewehrung, die auch in Form von Metallstreifen oder -stäben vorliegen
kann, kann sich über einen erheblichen Teil der Länge der Steine oder über die gesamte
Steinlänge in einer der Hauptachsen oder parallel zu einer der Hauptachsen des Steinquerschnitts
erstrecken (britische Patentschrift 638 767). Solche Bewehrungen haben lediglich
den Zweck, eine gute Verteilung des Metalls in dem feuerfesten Material zu gewährleisten,
sind aber in keiner Weise dazu geeignet, die Neigung der Steine zur Absplitterung
parallel zur heißen Steinfläche herabzusetzen, da sich der die Absplitterungen bewirkende
Kräfteverlauf und die Absplitterungsbrüche durch die zahlreichen Durchbrechungen
nahezu ungehindert fortpflanzen. Ferner besitzen diese Steine auf Grund des Umstandes,
daß sie durch Stampfen hergestellt werden, nur eine geringe mechanische Festigkeit
und schwinden beim Brennen ziemlich stark. Schließlich sind auch Blöcke aus feuerfestem
Material bekannt, die nur eine Innenbewehrung, z. B. in Form einer Metallplatte,
aufweisen und durch Stampfen hergestellt sind (USA.-Patentschrift 2398622,
britische Patentschrift 665 551, schweizerische Patentschrift 239 899). Diese
Blöcke haben den Nachteil einer geringen mechanischen Festigkeit, einer starken
Brennschwindung und einer schlechten Temperaturwechselbeständigkeit.
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Die Erfindung zielt nun darauf ab, feuerfeste Steine mit mindestens
einer oxydierbaren metallischen Inneneinlage, die sich durch das Innere des Steines
über den größeren Teil der Steinlänge erstreckt, zu schaffen, deren Neigung zur
Absplitterung parallel zur heißen Fläche weitgehend herabgesetzt ist und die auch
in anderer Hinsicht, z. B. in bezug auf ihre mechanische Festigkeit, sehr günstige
Eigenschaften
zeigen. Dieses Ziel wird dadurch erreicht, daß die
Inneneinlage bzw. die Inneneinlagen, vorzugsweise mindestens zwei Inneneinlagen,
in Form von Metallplatten vorliegen und in das Steinmaterial durch Preßdruck eingeformt
sind, also gemeinsam mit dein Steinmaterial verpreßt sind. Vorzugsweise sollen mindestens
zwei Inneneinlagen bzw. Metallplatten verwendet werden, da in diesem Fall die NTeigung
zur Absplitterung von Steinteilen parallel zur heißen Steinfläche besonders stark
herabgesetzt ist. Zusätzlich können die Steine mindestens an einer Seitenfläche,
zweckmäßig an zwei einander gegenüberliegenden Seitenflächen, noch Außenplatten
aus uxydierbaren Metallen aufweisen. Im Falle von Steit2en mit Außenplatten ist
die aus praktischen Gründen, nämlich hinsichtlich der Einfachheit und Wirtschaftlichkeit
der Herstellung und vor allem der i;;echanischen Festigkeit der fertigen Steine
zweckinäßigste Ausführungsform diejenige, bei welcher die Außenauflagen an den Stein
in an sich bekannter Weise durch flächigen Preßdruck angeforint sind.
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Bei der Oxydation der im Stein eingebetteten metallischen Innenplatte
oder Innenplatten während der Ofenreisen tritt, wie festgestellt wurde, kein Wachsen
und keine Zunahme der Abmessungen des ,Steines, insbesondere auch nicht in der Querrichtung
zu den Innenplatten ein, so daß die im Stein eingeformten Innenplatten beim Ofenbetrieb
keine Änderungen der Steinabmessungen verursachen. Offenbar reagiert das bei der
Oxydation der Innenplatten gebildete Eisenoxvd mit den basischen Bestandteilen des
feuerfesten Stoffes, z. B. mit der in diesem vorhandkiien 1Iagnesia, unter Bildung
von 1Iagliesiaferrit, der, ahne eine Volumenänderung zu verursachen, in das feuerfeste
Material diffundiert. Bei Chromitsteinen mit einem 1Iagnesiagehalt über 10°/o, in
welchen Innenplatten eingebettet sind, findet das gleiche statt. Der in dieser Weise
während des Ofenbrandes entstehende hochfeuerfeste :"Iagnesiaferrit bildet eine
längsweise durch den Stein verlaufende Verstärkungsrippe, die den Kräfteverlauf
unterbricht und die Fortpflanzung von Brüchen quer von einer Seite zur anderen Seite
des Magnesiaferritbandes verhindert und damit die Neigung de: Steines zu Absplitterungen
parallel zur heißen Steinfläche wesentlich herabsetzt. Die Steine besitzen ferner
eine ausgezeicliliete mechanische Festigkeit und eine wesentlich bessere Temperaturwechselbeständigkeit
als Blöcke aus feuerfestem Material.
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Gemäß einer besonders zweckmäßigen Ausführungsform erstrecken sich
die Inneneinlage bzw. die Inneneinlagen nahe bis zum kalten Steinende oder vorzugsweise
bis zum kalten Steinende, so daß die Kante der Inneneinlage bzw. der Inneneinlagen
mit der Stirnfläche des Steines bündig abschließt. Bei dieser Anordnung der Innenplatten
werden Absplitterungen der Steine praktisch zur Gänze vermieden.
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Bei einer weiteren Ausführungsform des Gegentandes der Erfindung ist
im Falle von Außenplatten jeder Außenplatte mindesten: eine Innenplatte zugeordnet,
die quer zur Außenplatte verläuft. Hierbei können die Außenplatten mit den zugeordneten
Innenplatten fest verbunden, z. B. verschweißt sein. Bei einer anderen zweckmäßigen
Ausführungsform der Erfindung ist die Innenplatte bzw. sind die Innenplatten parallel
z_ti zwei an gegenüberliegenden Steinflächen angeformten Außenplatten angeordnet.
Die Außenplatten können in an sich bekannter Weise Vorsprünge, z. B. Zungen oder/und
Öffnungen, aufweisen, um die Haftfestigkeit in dein Steinmaterial zu erhöhen. Ebenso
können die Innenplatten mit Zungen u. dgl. bzw. mit Öffnungen für den Durchtritt
des Steinmaterials versehen sein, wodurch die Verankerung verstärkt wird.
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Je nach dem Anwendungszweck können die Steine gemäß der Erfindung
keilförmig oder rechtwinkelig gestaltet sein. Sie sind insbesondere für feuerfeste
Ofendecken, z. B. für ebene oder gewölbte Hängedecken, geeignet, können aber auch
für sonstiges Ofenmauerwerk, z. B. für den Aufbau von Ofenwänden, dienen.
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Die Steine gemäß der Erfindung mit Innenplatten können in einfacher
Weise hergestellt werden, indem auf dem Boden (Unterstempel) einer Preßform eine
Schicht feuerfesten Materials eingebracht, hierauf eine Platte aus oxydierbarem
Metall, die zweckmäßig mit Zungen oder Vorsprüngen und/oder Öffnungen versehen ist,
auf die Materialschicht aufgelegt, mit feuerfestem Material überschichtet und dieser
Vorgang gegebenenfalls wiederholt wird, `vorauf das feuerfeste Material mit der
bzw. den eingebetteten Innenplatte(n) zum Stein verpreßt wird.
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Die Steine mit durch flächigen Preßdruck angeformten Außenplatten
und senkrecht zu diesen verlaufenden Innenplatten werden auf die Weise hergestellt,
daß auf den Boden (Unterstempel) einer Preßform das aus oxydierbaren metallischen
Platten bestehende Plattengebilde, dessen auf dein Boden (Unterstempel) der Preßform
liegender Teil eine Außenplatte und ein quer hierzu verlaufender Teil (oder Teile)
die Innenplatte (-platten) bildet bzw. bilden, eingelegt und mit dem feuerfesten
:Material bedeckt wird und ein analoges Plattengebilde, dessen Innenplatte bzw.
Innenplatten vorzugsweise in einer Ebene mit der Innenplatte bzw. Innenplatten des
unteren Plattengebildes angeordnet sind, am oberen Abschluß der Form vorgesehen
wird, worauf das feuerfeste Material mit den Außenplatten und den daran sitzenden
Innenplatten gemeinsam verpreßt wird. Aber auch die Steine gemäß der Erfindung mit
durch flächigen Preßdruck angeformten Außenplatten und parallel zu ihnen verlaufenden
Innenplatten lassen sich au einfache Weise herstellen, indem auf den Boden (Unterstempel)
der Preßform einer Presse eine oxv dierbare metallische Platte als die eine Außenplatte
eingelegt, dann in die Preßform eine Schicht feuerfesten Materials eingebracht,
hierauf eine Platte aus oxvdierbarem Material (zweckmäßig mit Zungen oder Vorsprüngen
und/oder Öffnungen versehen) parallel zu der am Boden (Unterstempel) der Preßform
aufliegenden Platte auf die Materialschicht aufgelegt, mit feuerfestem Material
überschichtet und dieser Vorgang gegebenenfalls wiederholt wird, worauf schließlich
die zweite Außenplatte auf die oberste Materialschicht aufgelegt und das feuerfeste
Material mit der (den) eingebetteten Innenplatte(nj und den Außenplatten zum Stein
verpreßt wird.
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Die Zeichnung stellt einige der möglichen Ausführungsformen des Gegenstandes
der Erfindung dar. Die Fig. 1 bis 3 zeigen eine Ausführungsform de: Steines, und
zwar zeigt Fig. 1 einen Schnitt durch den Stein nach Linie I-I in Fig. 3 und Fig.
2 einen Schnitt nach Linie II-II in Fig. 3. Fig. 3 gibt eine Ansicht von oben auf
den in den Fig. 1 und 2 dargestellten Stein. Die Fig. 4 bis 6 zeigen eine abgeänderte
Form, und zwar sind in den Fig.4 und 5 Schnitte nach den Linien IV-IV bzw. V-V in
Fig. 6 dargestellt; Fig. 6 gibt eine Ansicht des Steines von oben. Fig.7 ist eine
raumbildliche Ansicht eine
Plattengebildes, wie es bei dem in den
Fig. 1 bis 3 gezeigten Stein in Anwendung kommt. Fig. 8 ist eine raumbildliche Ansicht
einer abgeänderten Ausführungsform des Plattengebildes. Fig. 9 stellt im Raumbild
ein Plattengebilde dar, wie es beim Stein gemäß den Fig. 4 bis 6 verwendet wird.
Die Fig. 10 zeigt in einem vereinfachten Längsschnitt die Preßform zur Herstellung
eines Steines gemäß den Fig. 1 bis 6 bei geöffneten Preßstempeln. Fig. 11 ist ein
Schnitt nach Linie NI-NI in Fig. 10, wobei die Preßstempel in der Preßstellung gezeigt
sind und die geöffnete Stellung der Preßstempel in strichpunktierten Linien dargestellt
ist. Die Fig. 12, 13 und 14 zeigen eine Ausführungsform des Steines mit parallel
zu den Außenplatten verlaufender Innenplatte, und zwar zeigt Fig.12 einen Schnitt
durch den Stein nach Linie -XII in Fig. 14 und Fig. 13 einen Schnitt nach
K JI Linie NIII-NIII in Fig. 14. In Fig. 14 ist eine Ansicht des Steines
von oben gezeigt. Die Fig. 15, 16 und 17 zeigen eine Ausführungsform des Steines
mit zwei parallelen Innenplatten in Schnitten nach den Linien KV-XV bzw. NVI-NVI
in Fig. 17 und in Ansicht von oben. Fig. 18 zeigt in einem vereinfachten Längsschnitt
die Preßform zur Herstellung eines Steines gemäß den Fig. 12 bis 14, wobei die Preßstempel
in der Preßstellung gezeigt sind.
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Die Steine 7 haben gegenüberliegende Längsflächen 9, Querflächen 10,
ein heißes Ende 11 und ein kaltes Ende 12. Der Stein kann, je nach dem Anwendungszweck,
wie in den Fig. 1 bis 6 gezeigt, keilförmig oder aber, wie z. B. die Fig. 12 bis
17 zeigen, auch prismatisch sein. Die Steine 7 bestellen aus basischem oder neutralem
feuerfestem Material, z. B. aus Magnesia oder Mischungen von Chromit mit mindestens
1011/o Magnesia, und sind als Hängesteine für gewölbte Decken dargestellt, wobei
es unwesentlich ist, ob die Hängeöffnungen zum Einhängen der Hängeeisen zur Gänze
im feuerfesten Material ausgebildet sind oder zur Gänze aus im feuerfesten Material
eingebetteten .Metalleinlagen bestellen oder durch eine Kombination beider Ausführungsarten
gebildet werden.
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Bei den Ausführungsbeispielen gemäß den Fig. 1 bis 6 erstrecken sich
in der Längsrichtung durch den feuerfesten Stein mindestens zwei in diesen beim
V erpressen eingebettete oder eingesenkte metallische Innenplatten 14. IZ'ird nur
ein Paar Innenplatten verwendet, so ist dieses vorzugsweise in der lIitte des Steines
angeordnet. Die zweckmäßig fluchtend angeordneten Innenplatten können sich über
den größeren Teil der Länge und Breite des Steines erstrecken. Der Abstand des Plattenendes
vom heißen Ende des Steines soll im allgemeinen nicht größer sein als etwa 125 mm.
Vorzugsweise enden die Innenplatten in einem Abstand von ungefähr 25 mm vom heißen
Ende. Nach dem kalten Ende des Steines hin können sich die Innenplatten 14 bis zur
Fassung für die Hängeeisen erstrecken; zweckmäßig sind sie jedoch ausgeschnitten,
um dem Hängeeisen auszuweichen.
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Die Innenplatten 14 bestehen aus einem geeigneten oxydierbaren Metall,
zweckmäßig aus schwach legiertem oder gewöhnlichem Kohlenstoffstahl, doch kann auch
rostfreier Stahl angewendet werden. Die Plattendicke ist in der Regel kleiner als
6,5 mm und liegt vorzugsweise zwischen 0,7 und 5 mm.
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Die Innenplatten 14 sind an den zugehörigen Außenplatten 15, die an
zwei gegenüberliegenden Längsflächen des Steines angeformt sind, bei 17 befestigt,
beispielsweise angeschweißt. Die Innenplatten erstrecken sich zweckmäßig rechtwinkelig
zu den Außenplatten. Die Außenplatten 15 bedecken völlig oder nahezu die volle Breite
des Steines und zumindest den überwiegenden Teil des Abstandes zwischen der heißen
und kalten Stirnfläche. Eine in der Außenplatte an einer Seite vorgesehene Ausnehmung
6' steht mit der Hängeöffnung 6 in Verbindung. Die Außenplatten können aus dem gleichen
Material wie die Innenplatten bestehen und die gleiche Stärke besitzen. Statt einen
Plattenzusammenbau (Plattengebilde) zu verwenden, bei welchem die Innenplatte durch
Schweißung mit der Außenplatte verbunden ist, kann in manchen Fällen die Verwendung
einer einzigen Platte zweckmäßig sein, welche so geformt ist, daß sie einen äußeren
und einen inneren Teil bildet, die quer zueinander, vorzugsweise im rechten Winkel
zueinander, stehen. Zur dauerhaften Befestigung der Außenplatten im Steinmaterial
können in an sich bekannter Weise aus diesen Zungen 18 ausgestanzt sein, welche
in das feuerfeste Material eingreifen und eingepreßt werden.
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Jede Innenplatte kann in Abständen liegende und über ihre Fläche verteilte
Öffnungen 19 (Fig. 8) aufweisen, welche feuerfestes Material durchtreten lassen,
so daß eine Verbindung des feuerfesten Materials quer durch die Öffnungen gebildet
wird, wenn die Innenplatte beim Verpressen des Steines durch einen gegen die Seitenflächen
9 ausgeübten Druck in das feuerfeste Material eingeformt wird. Die Gesamtfläche
der Öffnungen 19 soll jedoch 20°/o der Plattenfläche nicht überschreiten.
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Auch die Innenplatten können Zungen oder sonstige Vorsprünge aufweisen,
welche von einer Seite, zweckmäßig aber von beiden Seiten der Platte, abstehen und
bei der Verformung mit dem feuerfesten Material vereinigt werden.
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Bei der in den Fig. 1 bis 3 dargestellten Ausbildung des Steines erstreckt
sich von jeder Außenplatte 15 je eine Innenplatte 14 in das Steininnere bis ungefähr
in die Steinmitte. Die in einer Ebene fluchtend angeordneten Innenplatten 14 nähern
sich einander in der Mitte des Steines, wobei zufolge der verfahrenstechnischen
Einbettung der Innenplatten in der Regel ein Streifen 20 aus feuerfestem Material
frei bleibt.
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Bei der in den Fig. 4 bis 6 und 9 dargestellten Ausführungsform sind
an den gegenüberliegenden Außenplatten je zwei Innenplatten 14 vorgesehen, die sich
von entgegengesetzten Seiten des Steines ins Innere erstrecken. Die Innenplatten
sind fluchtend und zweckmäßig in einem solchen Abstand voneinander angeordnet, daß
die Abstände sämtlicher Innenplatten in jeder Steinreihe einer Decke über die ganze
Steinreihe gleich sind.
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Fig. 7 zeigt einen Plattenzusammenbau bzw. ein Plattengebilde von
der Art, wie es bei Steinen der Fig. 1 bis 3 an zwei gegenüberliegenden Seiten des
Steines angewendet wird, ohne Öffnungen an der Innenplatte, wogegen Fig. 8 eine
Ausführung zeigt, bei welcher die Innenplatte Öffnungen 19 aufweist, die den Durchtritt
von feuerfestem Material ermöglichen, wenn die Außen- und Innenplatten mit dem feuerfesten
Material durch gemeinsames Verpressen vereinigt werden.
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Fig. 9 zeigt ein Plattengebilde der bei den Steinen nach den Fig.
4 bis 6 verwendeten Art, wobei die wahlweise vorgesehenen Öffnungen bei dieser Ausbildung
weggelassen sind. Die Außenplatten, an welchen die Innenplatten fixiert sind, können
auch mehrere Seitenflächen des Steines teilweise oder voll umfassen, beispielsweise
U-förmig ausgebildet sein.
Bei dem Pressen der Steine gemäß den
Fig. 1 bis 6 wird, wie die Fig. 10 und 11 zeigen, das untere Plattengebilde, bestehend
aus der Außenplatte 15 mit der nach oben gerichteten Innenplatte 14 oder den Innenplatten
14 und den nach oben gerichteten Zungen 18, sofern solche vorhanden sind, auf den
Bodenstempel 21 gelegt, wobei das von den Seiten 22 der Preßform umgebene untere
Plattengebilde sich über den überwiegenden Teil der Länge der Form erstreckt und
die Außenplatte 15 auf dem unteren Stempel aufliegt. Auf dieses untere Plattengebilde
wird in der Preßform feuerfestes Material als lose Masse 25 eingebracht. Das hiermit
zusammenwirkende entgegengesetzte Plattengebilde, bestehend aus der Außenplatte
15, der sich nach unten erstreckenden Innenplatte 14 oder den Innenplatten 14 und
den nach unten gerichteten Zungen 18, sofern solche vorhanden sind, wird am oberen
Abschluß der Form oder an der Unterseite des Oberstempels 23 angeordnet und erstreckt
sich über den überwiegenden Teil der Länge der Preßform, wobei die Außenplatte 15
beispielsweise durch eine magnetische Aufspannvorrichtung 24 an der Fläche des Oberstempels
gehalten werden kann. Hierauf werden die Preßstempel, zweckmäßig mit einem Druck
von mehr als etwa 71 kg/cm2, z. B. mit einem Druck von etwa 500 bis 700 kg/cm2 oder
noch mehr, gegeneinander bewegt, wie dies aus den Fig. 10 und 11 ersichtlich ist.
Auf diese Weise werden die inneren Platten und Zungen des oberen Plattengebildes
in das feuerfeste Material gedrückt, wobei das feuerfeste Material und das obere
und untere Plattengebilde samt ihren Innen- und Außenplatten gemeinsam verpreßt
werden.
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Wie aus den Fig. 10 und 11 ersichtlich ist, wird durch einen sich
vom Oberstempel in dessen Bewegungsrichtung erstreckenden Vorsprung 27 eine Hängeöffnung
6 ausgebildet; dieselbe erstreckt sich in der Richtung der Innenplatten 14 und quer
zu den Außenplatten 15, von denen wenigstens eine einen Ausschnitt 6' für den Durchgang
des Stempelvorsprunges 27 beim Verpressen der Steine und beim fertigen Stein für
den Durchtritt der Hängeeisen aufweist.
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Bei den Ausführungsbeispielen gemäß den Fig. 12 bis 17 ist mindestens
eine Innenplatte 14' im Steinmaterial eingebettet, die sich parallel zu den an gegenüberliegenden
Steinflächen angeformten Außenplatten 15' durch das Steininnere erstreckt. Bei zwei
oder mehreren Innenplatten verlaufen diese auch zueinander im wesentlichen parallel.
Das früher zu den Innenplatten 14 und Außenplatten 15 Gesagte gilt sinngemäß auch
für die Innenplatte bzw. die Innenplatten 14' und für die Außenplatten 15'. Insbesondere
können die Innenplatten 14' mit Vorsprüngen bzw. Zungen 18' oder/und Öffnungen 19'
ausgestattet sein; die Zungen 18' werden zweckmäßigerweise durch Stanzen aus der
Platte gebildet. Die Zungen sind zweckmäßig abwechselnd angeordnet, d. h., sie erstrecken
sich an einer Öffnung 19' nach der einen Richtung und an der nächsten Öffnung nach
der entgegengesetzten Richtung oder von einer Seite einer Öffnung in der einen Richtung
und von der anderen Seite der öf±nung in der entgegengesetzten Richtung. Desgleichen
können die Außenplatten 15' mit Vorsprüngen, Zungen 18' od. dgl. versehen sein.
Die bei den Ausführungsbeispielen gemäß den Fig. 12 bis 17 mit 62 bezeichnete Hängeöffnung
erstreckt sich quer zur Ebene der Innenplatte 14'. Der Abstand des Endes der Innenplatte
vom heißen Ende 11 des Steines, der 125 mm nicht überschreiten soll und vorzugsweise
25 mm beträgt, ist in den Fig. 12, 13, 15, 16 mit 28 bezeichnet.
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Bei der Herstellung eines Steines mit mindestens einer parallel zu
durch flächigen Preßdruck angeformten Außenplatten verlaufenden Innenplatte 14'
wird, wie Fig. 18 zeigt, zuerst eine Außenplatte 15' mit nach oben gerichteten Vorsprüngen
18' in die von den Seiten 22 und dem Bodenstempel 21 gebildete offene Preßform eingelegt;
dann wird ein Teil der feuerfesten Masse eingebracht, hierauf die Innenplatte 14'
eingelegt, dann weitere feuerfeste Masse eingebracht usw., bis die gewünschte Anzahl
von Platten mit der obenaufliegenden abschließenden Außenplatte 15' in der Form
eingeschlossen ist. Hierauf werden die Preßstempe121, 23, zweckmäßig mit einem Druck
von mehr als etwa 71 kg/cm2, gegeneinander bewegt, wodurch das feuerfeste Material
mit den Innenplatten 14' und den Außenplatten 15' zum Stein verpreßt werden.
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Aus Gründen der Einfachheit sind in der Zeichnung nur Steine mit Außenplatten
dargestellt. Bezüglich der Steine, die lediglich Innenplatten, jedoch keine Außenplatten
aufweisen., soll hier der Vollständigkeit halber festgehalten werden, daß sie sich
von den in den Fig. 12 bis 16 und 18 dargestellten Steinen bloß durch das Fehlen
der Außenplatten 15' unterscheiden.
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Als feuerfestes Material für die Herstellung der Steine gemäß der
Erfindung wird vorzugsweise ein Material verwendet, welches zur Herstellung sogenannter
ungebrannter Steine, das sind Steine, die erst während des Ofenbetriebes gebrannt
werden, geeignet ist. Die ungebrannten Steine werden gehärtet und/oder getrocknet
und können dann vermauert werden. Die auf den ungebrannten feuerfesten Steinen vorgesehenen
Außenplatten schützen diese während der Verfrachtung und Handhabung.