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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Trennen des Eigelbs vom Eiweiß eines aufgeschlagenen rohen Eies.
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Zum Trennen des Eigelbs vom Eiweiß eines aufgeschlagenen rohen Eies sind eine Vielzahl Vorrichtungen an sich bekannt.
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Beispielsweise beschreibt die
DE 420 152 eine solche Vorrichtung, die aus einem Becher besteht, der über seinem Boden in dessen Nachbarschaft mit einem teilringförmigen Schlitz ausgebildet ist. Der Inhalt des aufgeschlagenen rohen Eies wird in den Becher eingebracht. Das Eiweiß fließt durch den teilringförmigen Schlitz und kann beispielsweise in einem unter dem Becher befindlichen Behälter aufgefangen werden. Das Eigelb verbleibt währenddessen im Becher und kann dann aus diesem z. B. in einen dafür vorgesehenen Behälter ausgegeben werden.
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Die
DE 501 246 offenbart eine gattungsgemäße Vorrichtung, die als Becher ausgebildet ist, der eine schlitzförmige Abflußöffnung für das Eiweiß und eine über der schlitzförmigen Abflußöffnung vorgesehene Leitfläche aufweist. Die Leitfläche begrenzt einen zur schlitzförmigen Abflußöffnung hin verjüngten Kanal.
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Die
DE 1 867 573 U1 beschreibt eine gattungsgemäße Vorrichtung, die einen schalenförmigen Behälter mit einer zentralen Öffnung aufweist. Der zentralen Öffnung ist ein Napf zugeordnet, der das Eigelb eines rohen Eies aufnimmt, während das Eiweiß über den Rand des Napfes durch einen Ringschlitz zwischen dem Rand des Napfes und dem Rand der zentralen Öffnung abfließt.
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Eine ähnliche Vorrichtung zum Trennen des Eigelbs vom Eiweiß eines aufgeschlagenen rohen Eies ist beispielsweise auch aus der
DE 1 934 274 U1 bekannt. Bei dieser bekannten Vorrichtung ist der zentrale Napf in Gestalt einer Kugelhalbschale an der tiefsten Stelle mit einer Luftaustrittsöffnung ausgebildet.
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Eine gattungsgemäße Vorrichtung mit einem becherartigen Oberteil und einem napfartigen Unterteil ist aus der
CH 533 445 bekannt. Auch diese bekannte Vorrichtung ist im Übergang zwischen dem becherartigen Oberteil und dem unterseitigen Napf mit schlitzförmigen Durchbrechungen ausgebildet, durch welche das vom Eigelb getrennte Eiweiß abfließen kann.
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Die
DE 298 06 280 U1 offenbart eine gattungsgemäße Vorrichtung, die einen Schalenmantel und eine bewegliche Auffangschale aufweist, die mit ihrem Umfangsrand auf einer Sitzfläche des Schalenmantels aufliegt. Durch eine Bewegung der Auffangschale kann am Umfang des Schalenmantels eine Öffnung gebildet werden, durch welche das Eiweiß abfließen kann, während das Eigelb in der Auffangschale verbleibt.
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Eine Vorrichtung zum Trennen des Eigelbs vom Eiweiß eines aufgeschlagenen rohen Eies ist beispielsweise auch aus der
DE 298 16 010 U1 bekannt. Diese bekannte Vorrichtung ist als Topf gestaltet, der einen nach unten gebogenen Schlitz aufweist. Durch seitliches Kippen fließt das Eiweiß durch den Schlitz, während das Eigelb im Topf zurückbleibt.
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Allen diesen bekannten Vorrichtungen zum Trennen des Eigelbs vom Eiweiß eines aufgeschlagenen rohen Eies ist gemeinsam, dass sie mindestens einen Schlitz aufweisen, durch welchen das Eiweiß aus der Vorrichtung ausfließt, während das Eigelb in der Vorrichtung verbleibt. Solche Schlitze bedingen jedoch Ecken, Kanten o. dgl., in welchen Reste des Ei-Inhaltes verbleiben können. Das ist unter Hygiene-Gesichtspunkten ein nicht zu vernachlässigender Mangel, weil solche Ei-Reste für Bakterien einen Nährboden bilden. Außerdem ist nicht zuverlässig auszuschließen, dass die das Eigelb umschließende Totterhaut an den Ecken oder Kanten aufplatzt, so dass die gewünschte Trennung des Eiweiß vom Eigelb nicht gegeben ist.
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Entsprechendes gilt auch für die aus der
DE 618 290 T2 bekannte gattungsgemäße Vorrichtung, die aus einem Drahtmaterial mit einem becherförmigen Abschnitt zum Aufnehmen des Inhaltes eines aufgeschlagenen rohen Eies besteht. Der becherförmige Aufnahmeabschnitt kann die Gestalt einer Halbkugel aufweisen. Diese bekannte Eier-Trennvorrichtung weist also einen sehr langen spiralschraubenlinienförmigen Schlitz auf, durch welchen das Eiweiß ausfließt, während das Eigelb im becherförmigen Aufnahmeabschnitt verbleiben soll.
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Eine Vorrichtung zum Trennen des Eigelbs vom Eiweiß eines aufgeschlagenen Eies beschreibt beispielsweise auch die
EP 1 733 666 A1 . Diese bekannte Vorrichtung weist einen Becher sowie einen vom Becher seitlich wegstehenden Schalenabschnitt auf. Der Schalenabschnitt ist mit schlitzförmigen Löchern ausgebildet, durch welche das Eiweiß austritt, während das Eigelb in dem Schalenabschnitt verbleibt.
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Auch bei diesen zuletzt genannten Vorrichtungen dienen also Schlitze dazu, das Eiweiß aus der Vorrichtung auszugeben, während das Eigelb in der Vorrichtung verbleiben soll. Die weiter oben zu den Schlitzen erwähnten Mängel gelten hier entsprechend.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die einfach ausgebildet und einfach handhabbar ist, wobei die Trennung des Eigelbs vom Eiweiß eines aufgeschlagenen rohen Eies einfach, zuverlässig und sicher möglich ist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruches 1, d. h. dadurch gelöst, dass von einem Randabschnitt einer Auffangschale für das aufgeschlagene rohe Ei oder in der Nachbarschaft des Randabschnittes, gegen diesen in die Auffangschale hinein zurückversetzt, ein Rückhalteelement für das Eigelb nach oben steht.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung macht sich also nicht mindestens eine schlitzförmige Öffnung, durch welche das Eiweiß austreten soll, zu Nutze, sondern ein von einem Randabschnitt der Auffangschale nach oben stehendes Rückhalteelement für das Eigelb. Das Eiweiß kann seitlich neben dem Rückhalteelement abfließen.
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Das Rückhalteelement kann von der Auffangschale senkrecht nach oben stehen. Vorteilhaft kann es jedoch sein, wenn das Rückhalteelement in Bezug zur Auffangschale einen Winkel einschließt, der geringfügig kleiner als 90° ist, weil dann beim Ausgeben des Eiweiß aus der Auffangschale das Eigelb zuverlässig im Rückhalteelement zurückgehalten wird.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann der Rand der Auffangschale in sich geschlossen oder in der Nachbarschaft des Rückhalteelementes offen ausgebildet sein.
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Erfindungsgemäß kann das Rückhalteelement zungenförmig mit einer das Eigelb zurückhaltenden Innenfläche ausgebildet sein, d. h. die besagte Innenfläche des Rückhalteelementes kann in Ebenen, die zum Boden der Auffangschale parallel orientiert sind, konkav profiliert sein.
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Besonders vorteilhaft kann es sein, wenn das Rückhalteelement löffelabschnittförmig ausgebildet ist, wobei die das Eigelb zurückhaltende Innenfläche des Rückhalteelementes nicht nur zu Ebenen, die zum Boden der Auffangschale parallel orientiert sind, konkav profiliert ist, sondern außerdem auch in zum Boden der Auffangschale senkrecht orientierten Ebenen konkav profiliert ist.
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Unter Herstellungsgesichtspunkten kann es zweckmäßig sein, wenn die Auffangschale mit dem Rückhalteelement materialeinstückig ausgebildet ist. Bei dem Material für die erfindungsgemäße Vorrichtung kann es sich um ein Metall, wie Edelstahl, um Porzellan oder Keramik, um ein Kunststoffmaterial o. dgl. handeln. Bevorzugt ist es, wenn die erfindungsgemäße Vorrichtung spülmaschinenfest, d. h. zur Reinigung in Spülmaschinen, geeignet ist.
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Zum Aufschlagen eines rohen Eies kann die Auffangschale an ihrem Rand und/oder das von der Auffangschale nach oben stehende Rückhalteelement mit einem Aufschlagrandabschnitt ausgebildet sein. Desgleichen ist es möglich, dass die Auffangschale mit einem umlaufenden Verschlußrand für ein temporär luftdicht verrast- und verschließbares Behältnis(-Tupperware®) ausgebildet ist.
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Zweckmäßig ist es, wenn der Boden der Auffangschale mit einer Rinne für das Eigelb ausgebildet ist, die sich von der Innenfläche des das Eigelb zurückhaltenden Rückhalteelementes bis zum gegenüberliegenden Randabschnitt der Auffangschale erstreckt. Entlang dieser Rinne kann dann das vom Eiweiß getrennte und vom Rückhalteelement zurückgehaltene Eigelb – nach der Ausgabe des Eiweiß aus der Auffangschale – gezielt zum zuletzt genannten Randabschnitt der Auffangschale geleitet und von dort aus der Auffangschale ausgegeben werden.
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Erfindungsgemäß kann die Auffangschale mit einem geradlinigen Teilrandabschnitt ausgebildet sein, wobei das Rückhalteelement von einem mittleren Bereich dieses Teilrandes oder gegen diesen in die Auffangschale hinein zurückversetzt nach oben stehen kann.
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Die Auffangschale kann bspw. mit einem runden, ovalen oder beliebig anders geformten Rand ausgebildet sein.
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Unter Handhabungsgesichtspunkten kann es zweckmäßig sein, wenn von der Auffangschale ein Handgriff wegsteht. Eine andere Möglichkeit besteht bspw. darin, dass die Auffangschale mit mindestens einem Griffteil ausgebildet ist. Dieses mindestens eine Griffteil kann z. B. am Rand der Auffangschale vorgesehen sein. Desgleichen ist es möglich, dass das mindestens eine Griffteil an der Rückseite der Auffangschale ausgebildet ist.
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Zum Trennen des Eigelbs vom Eiweiß eines aufgeschlagenen, rohen Eies wird die erfindungsgemäße Vorrichtung beispielsweise wie folgt benutzt: Das rohe Ei wird in an sich bekannter Weise aufgeschlagen. Der Inhalt des Eies wird dann in die mindestens annähernd horizontal positionierte Auffangschale im Bereich der Innenfläche des Rückhalteelementes in die Auffangschale eingebracht, d. h. eingegossen. Anschließend wird die Auffangschale leicht geneigt, so dass der Inhalt des Eies zur Innenfläche des Rückhalteelementes fließt. Dabei fließt dann das Eiweiß beidseitig an dem Rückhalteelement vorbei und aus der Auffangschale hinaus, während das Eigelb am Rückhalteelement bzw. an dessen Innenfläche verbleibt. Nach Ausgabe des Eiweiß aus der Auffangschale kann dann durch Zurückschwenken der Auffangschale auch das Eigelb aus der Auffangschale ausgegeben werden.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung weist den Vorteil auf, dass sie mit einer Hand problemlos gehandhabt werden kann, d. h. einhändig bedienbar ist, wobei das Trennen des Eigelbs vom Eiweiß einfach, zeitsparend und sicher möglich ist. Weitere Vorteile bestehen darin, dass bei der Benutzung der Vorrichtung keine besonderen Vorbereitungen nötig sind, und dass seine Reinigung einfach und zuverlässig möglich ist, was unter Hygienegesichtspunkten vorteilhaft ist.
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Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung von in der Zeichnung perspektivisch gezeichneten Ausführungsbeispielen der erfindungsgemäßen Vorrichtung, wobei es sich versteht, dass die Erfindung nicht auf das gezeichnete Ausführungsbeispiel beschränkt sondern durch die nachfolgenden Ansprüche definiert ist.
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Es zeigen:
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1 perspektivisch eine erste Ausführungsform der Vorrichtung zum Trennen des Eigelbs vom Eiweiß eines aufgeschlagenen, rohen Eies,
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2 eine perspektivische Darstellung einer zweiten Ausführungsform der Vorrichtung,
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3 eine perspektivische Ansicht einer dritten Ausführungsform der Vorrichtung,
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4 eine der 1 ähnliche Ausbildung der Vorrichtung wobei der Rand der Auffangschale nicht in sich geschlossen sondern in der Nachbarschaft des Rückhalteelementes offen ausgebildet ist,
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5 eine der 4 ähnliche Ausbildung der Vorrichtung mit in der Nachbarschaft des Rückhalteelementes offenem Randabschnitt der Auffangschale, und
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6 eine Ausbildung der Vorrichtung mit in der Nachbarschaft des Rückhalteelementes offenem Randabschnitt der Auffangschale, wobei das Rückhalteelement in der Nachbarschaft des offenen Randabschnittes, gegen diesen in die Auffangschale hinein geringfügig zurückversetzt vorgesehen ist.
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1 zeigt eine Ausbildung der Vorrichtung 10 zum Trennen des Eigelbs vom Eiweiß eines aufgeschlagenen, rohen Eies. Die Vorrichtung 10 weist eine Auffangschale 12 auf, von der ein Handgriff 13 seitlich wegsteht. Mit der Bezugsziffer 14 ist der Boden der Auffangschale 12 bezeichnet.
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Von einem Randabschnitt 15 der Auffangschale 12 steht ein Rückhalteelement 20 für das Eigelb des aufgeschlagenen, rohen Eies nach oben.
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Bei der Ausbildung gemäß 1 ist der besagte Randabschnitt 15 geradlinig geformt und steht der Handgriff 13, mit dem geradlinigen Randabschnitt 15 fluchtend, von der Auffangschale 12 seitlich weg.
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Das Rückhalteelement 20 ist löffelabschnittförmig mit einer das Eigelb zurückhaltenden Innenfläche 22 ausgebildet. Die Innenfläche 22 ist in zum Boden 14 der Auffangschale 12 parallelen und in dazu senkrechten Ebenen jeweils konkav profiliert. Das Rückhalteelement 20 weist einen Rand 26 auf, der zum Aufschlagen des rohen Eies vorgesehen sein kann.
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Der Boden 14 der Auffangschale 12 ist mit einer Rinne 30 für das Eigelb ausgebildet. Die Rinne 30 weist eine lichte Breite auf, die der Breite des löffelabschnittförmigen Rückhalteelementes 20 an dessen Wurzel, d. h. im Übergang zwischen dem Rückhalteelement 20 und dem Boden 14 der Auffangschale 12, entspricht. Die Rinne 30 erstreckt sich von der das Eigelb zurückhaltenden Innenfläche 22 des löffelabschnittförmigen Rückhalteelementes 20 bis zum gegenüberliegenden Randabschnitt 32 der Auffangschale 12. Über diesen Abschnitt 32 ist es dann möglich, das vom Eiweiß getrennte Eigelb aus der Auffangschale 12 auszugeben.
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2 verdeutlicht in einer der 1 ähnlichen perspektivischen Ansicht eine zweite Ausführungsform der Vorrichtung 10 zum Trennen des Eigelbs vom Eiweiß eines aufgeschlagenen rohen Eies, wobei gleiche Einzelheiten mit denselben Bezugsziffern wie in 1 bezeichnet sind. Bei der Ausführungsform gemäß 2 ist die Rinne 30 mit einer kreuzenden Querrinne 33 ausgebildet, die bspw. zur mechanischen Versteifung der Auffangschale 12 oder zur seitlichen Ausgabe des vom Eiweiß getrennten Eigelbs dient.
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Die Vorrichtung 10 gemäß 2 unterscheidet sich von der Vorrichtung 10 gemäß 1 auch dadurch, dass sie keinen seitlich wegstehenden Handgriff besitzt sondern zu ihrer einfachen Handhabung mit seitlichen Griffteilen 35 ausgebildet ist.
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3 zeigt perspektivisch eine Ausbildung der Vorrichtung 10, die sich von der Ausbildung gemäß 1 dadurch unterscheidet, dass die Auffangschale 12 mit einem runden Rand 28 ausgebildet ist, von dem ein Handgriff 13 seitlich wegsteht.
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Gleiche Einzelheiten sind auch in 3 mit den selben Bezugsziffern wie in den 1 und 2 bezeichnet, so dass es sich erübrigt, in Verbindung mit 3 alle Einzelheiten noch einmal detailliert zu beschreiben.
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4 zeigt in einer perspektivischen Ansicht eine Ausbildung der Vorrichtung 10, wobei der Randabschnitt 15 der Auffangschale 12 nicht in sich geschlossen sondern in der Nachbarschaft des Rückhalteelementes 20, d. h. an dieses angrenzend, offen ausgebildet ist.
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Gleiche Einzelheiten sind in 4 mit denselben Bezugsziffern wie in 1 bezeichnet, so dass es sich erübrigt, in Verbindung mit 4 alle Einzelheiten noch einmal detailliert zu beschreiben.
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5 verdeutlicht perspektivisch eine Ausbildung der Vorrichtung 10 – ähnlich der Ausführungsform der Vorrichtung 10 gemäß 4 – wobei der Handgriff 13 jedoch gegen den offenen Randabschnitt 15 der Auffangschale 12 in einen mittleren Bereich zurück versetzt ist.
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6 zeigt eine Ausbildung der Vorrichtung 10 ähnlich den Ausführungsformen gemäß den 4 und 5 mit einem offenen Randabschnitt 15, wobei das Rückhalteelement 20 jedoch in der Nachbarschaft dieses Randabschnittes 15 gegen diesen in die Auffangschale 12 hinein geringfügig zurück versetzt vorgesehen ist.
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Gleiche Einzelheiten sind auch in den 5 und 6 mit denselben Bezugsziffern wie in den 1 bis 3 bezeichnet, so dass es sich erübrigt in Verbindung mit diesen Figuren alle Einzelheiten noch einmal detailliert zu beschreiben.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Vorrichtung
- 12
- Auffangschale (von 10)
- 13
- Handgriff (an 12)
- 14
- Boden (von 12)
- 15
- Randabschnitt (von 12)
- 20
- Rückhalteelement (von 10)
- 22
- Innenfläche (von 20)
- 26
- Rand (von 20)
- 28
- Verschlußrand (von 12)
- 30
- Rinne (in 14)
- 32
- Flächenabschnitt (von 30)
- 33
- Querrinne (in 14)
- 35
- Griffteile (von 12)
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 420152 [0003]
- DE 501246 [0004]
- DE 1867573 U1 [0005]
- DE 1934274 U1 [0006]
- CH 533445 [0007]
- DE 29806280 U1 [0008]
- DE 29816010 U1 [0009]
- DE 618290 T2 [0011]
- EP 1733666 A1 [0012]