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DE202007006405U1 - Speisenzubereitungseinheit - Google Patents

Speisenzubereitungseinheit Download PDF

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DE202007006405U1
DE202007006405U1 DE202007006405U DE202007006405U DE202007006405U1 DE 202007006405 U1 DE202007006405 U1 DE 202007006405U1 DE 202007006405 U DE202007006405 U DE 202007006405U DE 202007006405 U DE202007006405 U DE 202007006405U DE 202007006405 U1 DE202007006405 U1 DE 202007006405U1
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food preparation
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exhaust
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F24HEATING; RANGES; VENTILATING
    • F24CDOMESTIC STOVES OR RANGES ; DETAILS OF DOMESTIC STOVES OR RANGES, OF GENERAL APPLICATION
    • F24C15/00Details
    • F24C15/20Removing cooking fumes
    • F24C15/2042Devices for removing cooking fumes structurally associated with a cooking range e.g. downdraft

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
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  • Separating Particles In Gases By Inertia (AREA)

Abstract

Speisenzubereitungseinheit mit
einem Gehäuse,
einer in dem Gehäuse vorgesehenen Nische zur Aufnahme von wenigstens einer Speisenzubereitungseinrichtung,
an dem Rand der Nische vorgesehenen Abluftschlitzen und
einer Saugeinrichtung und einer Filtereinrichtung, die in dem Gehäuse zwischen den Abluftschlitzen und einer Gehäuseabluftöffnung angeordnet sind,
dadurch gekennzeichnet, dass die Saugeinrichtung zwei Sauggebläse (46a, 46b) aufweist,
dass sich an die Abluftschlitze (28, 30, 32) ein Kanalsystem (38, 40, 42, 44) anschließt, das aus zwei getrennten Kanälen besteht, die zu dem einen bzw. anderen Sauggebläse (46a, 46b) führen, und
dass sich an die Sauggebläse (46a, 46b) stromabwärts ein gemeinsamer Abluftraum (50) anschließt, der die Gehäuseabluftöffnung (34) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Speisenzubereitungseinheit der im Oberbegriff des Schutzanspruchs 1 angegebenen Art.
  • Eine solche Speisenzubereitungseinheit ist aus der EP 0 915 299 B1 bekannt. Bei dieser Speisenzubereitungseinheit führt von den Abluftschlitzen der Nische aus ein gemeinsames Kanalsystem in einen Raum in dem Gehäuse unterhalb der Nische, in welchem das Sauggebläse unmittelbar über der Abluftöffnung und unmittelbar zwischen zwei Hälften der Filtereinheit angeordnet ist. Jede Hälfte der Filtereinheit besteht in Strömungsrichtung hintereinander aus einem Fettfilter und mehreren Aktivkohlefiltern als Geruchsfilter. Das zwischen den beiden Hälften der Filtereinheit angeordnete Sauggebläse muss eine hohe Leistung entwickeln, weil die gesamte Abluft durch beide Hälften der Filtereinheit hindurchgesaugt werden muss. Die Speisenzubereitungseinheit neigt zur Verschmutzung, da die Abluft erst dann gefiltert wird, wenn sie in dem Raum unterhalb der Nische angekommen ist. Darüber hinaus ist die Absaugleistung im Bereich oberhalb der Zubereitungseinrichtung ungleichmäßig und insbesondere in deren Mitte häufig zu schwach, wenn die Nische relativ breit ist und insbesondere dafür ausgebildet ist, zwei Speisenzubereitungseinrichtungen nebeneinander aufzunehmen.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, bei einer Speisenzubereitungseinheit der im Oberbegriff des Schutzanspruchs 1 angegebenen Art die Absaugleistung zu verbessern und gleichzeitig deren Neigung zur Verschmutzung zu verringern.
  • Die Aufgabe ist erfindungsgemäß bei einer solchen Speisenzubereitungseinheit mit den im kennzeichnenden Teil des Schutzanspruchs 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Durch das erfindungsgemäße Vorsehen von zwei Sauggebläsen in zwei getrennten Kanälen des Kanalsystems kann die Absaugleistung im Be reich der Nische entscheidend verbessert werden. Wenn zwei Speisenzubereitungseinrichtungen in der Nische angeordnet sind, kann zu Zeiten geringen Speisenzubereitungsbedarfes nur eine Speisenzubereitungseinrichtung betrieben werden, für die dann auch nur das zugeordnete Sauggebläse eingeschaltet zu werden braucht. Das bringt bei Verbesserung der Absaugleistung zusätzlich eine Verringerung des Energieverbrauches der Speisenzubereitungseinheit mit sich. Ein guter Geruchsfilterwirkungsgrad bleibt erhalten, weil auch bei nur einem eingeschalteten Sauggebläse für dieses der gesamte Abluftraum zur Verfügung steht, aus welchem die Abluft über die Gehäuseabluftöffnung das Gehäuse verlässt.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Speisenzubereitungseinheit nach der Erfindung bilden die Gegenstände der Unteransprüche.
  • Wenn in einer Ausgestaltung der Speisenzubereitungseinheit nach der Erfindung die Filtereinheit wenigstens zwei Fettfilter aufweist, die auf zwei einander gegenüberliegenden Seiten der Nische unmittelbar hinter den Abluftschlitzen angeordnet sind, wird eine Verschmutzung des Kanalsystems durch Fett aus der Abluft vermieden, weil das Fett bereits unmittelbar hinter den Abluftschlitzen herausgefiltert wird.
  • Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Speisenzubereitungseinheit nach der Erfindung die beiden Kanäle in der Mitte zwischen den beiden einander gegenüberliegenden Seiten der Nische aneinander grenzen und zu den beiden Seiten hin abwärts geneigt sind, lässt sich aus der Abluft ausgeschiedenes Fett in zwei herausnehmbaren Fettauffangschalen sammeln, die unterhalb der beiden Fettfilter angeordnet sind.
  • Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Speisenzubereitungseinheit nach der Erfindung die Filtereinheit wenigstens einen Geruchsfilter stromaufwärts der Gehäuseabluftöffnung aufweist, kann die Abluft von Gerüchen befreit und mit geringer Geschwindigkeit die Speisenzubereitungseinheit verlassen.
  • Wenn in einer Ausgestaltung der Speisenzubereitungseinheit nach der Erfindung die Nische dafür ausgebildet ist, zwei Speisenzubereitungseinrichtungen nebeneinander aufzunehmen, wird das Kanalsystem zweckmäßig hälftig in die beiden Kanäle geteilt, so dass die eine Hälfte der Abluftschlitze im Bereich der Nische dem einen Kanal und die andere Hälfte der Abluftschlitze im Bereich der Nische dem anderen Kanal zugeordnet ist. Die Speisenzubereitungseinheit kann so besonders energiesparend betrieben werden, wenn geringer Speisenzubereitungsbedarf besteht, ohne dass die Absaugleistung dadurch beeinträchtigt wird.
  • Wenn in einer weiteren Ausgestaltung der Speisenzubereitungseinheit nach der Erfindung der an dem hinteren Rand der Nische ausgebildete Abluftschlitz im Bereich seiner den seitlichen Abluftschlitzen benachbarten Enden jeweils auf einem Stück seiner Länge mit einer Abdeckung versehen ist, ist gewährleistet, dass die Abluft in dem oberen mittleren Bereich der Nische nach hinten abgesaugt wird. Andernfalls wäre der mittlere Bereich des hinteren Abluftschlitzes eine neutrale Zone, in der sich keine Abluftströmung nach hinten ausbilden würde.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die Zeichnungen näher beschrieben. Es zeigt
  • 1 eine Speisenzubereitungseinheit nach der Erfindung in Vorderansicht und
  • 2 die Speisenzubereitungseinheit nach 1 in einer Seitenansicht von links.
  • Ein Ausführungsbeispiel einer Speisenzubereitungseinheit nach der Erfindung ist in den 1 und 2 jeweils insgesamt mit 10 bezeichnet. Die Speisenzubereitungseinheit 10 hat ein Gehäuse 12, das vorzugsweise aus rostfreiem Stahlblech besteht. Die Speisenzubereitungseinheit 10 ist in 1 in Vorderansicht und in 2 in einer Seitenansicht von links gezeigt. Wie bei der eingangs erwähnten bekannten Speisenzubereitungseinheit hat die Speisenzubereitungseinheit 10 eine in ihrem Gehäuse 12 ausgebildete Nische 14. Die Nische 14 wird außen durch Seitenwände 16, 18, eine Rückwand 20 und einen Boden 22 begrenzt, welche die Nische 14 zugleich gegen das Innere des Gehäuses 12 abgrenzen. Die Nische 14 ist nach oben hin und zur Vorderseite hin offen, so dass Speisenzubereitungseinrichtungen 24, 26, die in 1 strichpunktiert angedeutet sind, in die Nische gestellt werden können. Es kann sich beispielsweise um zwei elektrische Grillplatten handeln. Die Nische 14 ist an ihrem oberen Rand auf drei Seiten von Abluftschlitzen umgeben, nämlich einem Abluftschlitz 28 links, einem Abluftschlitz 30 rechts und dazwischen einem langgestreckten Abluftschlitz 32 hinten jeweils in der Ansicht in 1. Der hintere Abluftschlitz 32 erstreckt sich nicht über die volle Breite der Nische 14, sondern ist links vor der Seitenwand 16 und rechts vor der Seitenwand 18 jeweils mit einer Abdeckung 33 versehen, wie es in 1 zu erkennen ist. Der Abluftschlitz 32 ist dadurch an den Enden verschlossen und bedient hauptsächlich den mittleren oberen Bereich der Nische 14. Wenn sich der Abluftschlitz 32 über die volle Breite der Nische 14 erstrecken würde, ergäben sich indifferente Strömungsverhältnisse zwischen den Abluftschlitzen 28, 30 und 32. Die Strömung der Abluft würde hauptsächlich in die seitlichen Abluftschlitze 28 und 30 gehen und weniger in den hinteren Abluftschlitz 32. Aufgrund der Abdeckungen 33 wird der Abluftschlitz 32 auf den mittleren Bereich der Nische konzentriert, mit der Folge, dass sich eine definierte Abluftströmung nach hinten in den Abluftschlitz 32 hinein ausbilden wird, wie angestrebt. Bei dem eingangs geschilderten Stand der Technik sind solche Abdeckungen 33 weder angedacht noch vorgesehen, was indifferente und damit nachteilige Strömungsverhältnisse zur Folge hat. Es ist aber für die Leistungsfähigkeit der Dunstabsaugung sehr wichtig, dass nicht nur an den Seiten der Nische 14 im Bereich der Schlitze 28 und 30 für eine definierte Abluftströmung gesorgt wird, sondern insbesondere auch im mittleren oberen Bereich der Nische. Die gewünschten Abluftverhältnisse in dem kritischen mittleren oberen Bereich der Nische 14 werden erfindungsgemäß dadurch erzielt, dass der Abluftschlitz 32 links und rechts mit definierten Abdeckungen 33 versehen ist.
  • Ein Kanalsystem führt von den Abluftschlitzen 28, 30, 32 zu einer Gehäuseabluftöffnung 34, die innen mit einem Geruchsfilter 36 abgedeckt ist.
  • Das Kanalsystem umfasst zwei seitliche Kammern 38, 40 hinter den Abluftschlitzen 28 bzw. 30 und eine hintere Kammer 42 hinter dem Abluftschlitz 32. Die hintere Kammer 42 ist in 1 in der Mitte in zwei Kammern 42a und 42b geteilt und mündet jeweils seitlich in die Kammern 38 bzw. 40. Die seitlichen Kammern 38 und 40 bilden mit den hinteren Kammern 42a bzw. 42b das stromaufwärtige Ende des vorgenannten Kanalsystems. Nach vorne, d. h. zur Vorder- oder Bedienungsseite der Speisenzubereitungseinheit 10 hin werden die seitlichen Kammern 38, 40 durch Vertiefungen 39 bzw. 41 begrenzt, die nach vorne offen sind. Die Vertiefungen 39, 40 sind in ihrer Bodenwand jeweils mit Steckdosen und Schaltern versehen, wie es in 1 mit dünneren Linien angedeutet ist. Die elektrische Verteilung dafür befindet sich unterhalb der Ausnehmungen 39, 40 in einem Verbindungskanal 41, der sich vorn unter der Nische 14 erstreckt.
  • Nach unten hin schließt sich in dem Kanalsystem an die seitlichen Kammern 38, 40 eine sich in der Ansicht in 1 nach unten hin V-förmig verjüngende Kammer 44 an, die mittig geteilt ist und so eine linke untere Kammer 44a und eine rechte untere Kammer 44b umfasst. In den Kammern 44a, 44b ist jeweils ein Sauggebläse 46a bzw. 46b angeordnet. Die Sauggebläse 46a, 46b sind jeweils auf einer schrägen Wand 45a bzw. 45b befestigt. Die Saugseite jedes Gebläses ist zu der Kammer 44a bzw. 44b hin offen. Auslassseitig hat jedes Gebläse 46a, 46b einen Ausblasstutzen 48a bzw. 48b. Die Ausblasstutzen 48a, 48b sind durch die schräge Wand 45a bzw. 45b hindurchgeführt. Die beiden Ausblasstutzen 48a, 48b münden jeweils in einen gemeinsamen Abluftraum 50, der seinerseits am Ausgang die Gehäuseabluftöffnung 34 mit dem Geruchsfilter 36 aufweist. Die schrägen Wände 45a, 45b, auf denen die Sauggebläse 46a bzw. 46b befestigt sind, sind zur Reinigung mit den Sauggebläsen nach vorne aus dem Gehäuse 12 herausziehbar.
  • In den Kammern 38, 40 ist jeweils ein Raum abgeteilt, in welchen ein Fettfilter 52a bzw. 52b eingelegt ist. Die Fettfilter 52a, 52b befinden sich so unmittelbar stromabwärts der Abluftschlitze 28 bzw. 30. Unter jedem Fettfilter 52a, 52b befindet sich eine Fettauffangschale 54a bzw. 54b. Die Fettfilter 52a, 52b bilden gemeinsam mit dem Geruchsfilter 36 eine Filtereinheit der Speisenzubereitungseinheit 10. Die Fettfilter 52a, 52b sind vorzugsweise jeweils ein Wirbel stromfilter des Typs „Zyklon" der Firma Rentschler. Bei dem Geruchsfilter 36 kann es sich um eine Schaumstoffmatte handeln, die mit Aktivkohle beschichtet ist, und/oder um einen Zeolithfilter. Der gemeinsame Abluftraum 50 ist von der Vorderseite her über eine Klappe 56 zugänglich, z. B. zum Auswechseln des Geruchsfilters 36 oder zum Reinigen der Sauggebläse 46a, 46b.
  • Eingangs ist bereits erwähnt worden, dass die Sauggebläse 46a, 46b gesondert oder gemeinsam betrieben werden können. Wenn nur eines der beiden Sauggebläse 46a, 46b eingeschaltet ist, bestünde die Gefahr, dass dieses Gebläse Abluft über den Abluftstutzen des anderen Gebläses zu den Abluftschlitzen fördert, was strömungsmäßig einen Kurzschluss darstellen würde. Um das zu verhindern, sind die Sauggebläse 46a, 46b jeweils mit einer Rückschlagklappe versehen. Eine solche Rückschlagklappe 49b ist nur für das Gebläse 46b in 1 dargestellt. Die Rückschlagklappe 49b besteht aus schwenkbaren, mittels Federn in die Schließstellung vorbelasteten Lamellen. Wenn das Sauggebläse 46b in Betrieb ist, sind die Lamellen durch den Abluftstrom geöffnet. Wenn das Sauggebläse 46b abgeschaltet wird, gehen die Lamellen der Rückschlagklappe 49b aufgrund ihrer Federvorbelastung selbsttätig zurück in den Schließzustand, der in 1 gezeigt ist. Es versteht sich, dass der Abluftstutzen 48a des Sauggebläses 46a mit einer gleichen Rückschlagklappe versehen ist, die der Einfachheit halber aber nicht dargestellt worden ist.
  • Die beiden Kanäle des Kanalsystems, die in der Mitte zwischen den beiden einander gegenüberliegenden Seiten der Nische 14 aneinander grenzen, sind zu den Seitenwänden 16 bzw. 18 der Nische 14 hin geneigt, wie es in 1 zu erkennen ist. Die Böden der beiden Kanäle sind als Rinnen 58a, 58b ausgebildet, welche in die Fettauffangschale 54a bzw. 54b münden. Abdeckungen 31a, 31b oberhalb der Fettfilter 52a bzw. 52b sind jeweils als ein herausnehmbarer Spritzschutz ausgebildet. Die Seitenwände 16, 18 der Nische 14 können ebenfalls herausnehmbar ausgebildet sein, was für Reinigungszwecke günstiger ist. Ebenso ist die Rückwand 20 der Nische 14 zu Reinigungszwecken herausnehmbar.
  • Der Geruchsfilter 36 könnte auch durch mehrere einzelne kleinere Geruchsfilter ersetzt werden. Bei Bedarf kann dann auch der gemeinsame Abluftraum 50 in zwei gesonderte Ablufträume (nicht dargestellt) unterteilt werden, indem eine mittlere Wand 51, welche die Kammer 44 teilt, nach unten bis zum Boden des Gehäuses 12 verlängert wird (nichtdargestellt). Wenn die schrägen Wände 45a, 45b nach vorne herausgezogen werden, bleibt die mittlere Wand 51 auf jeden Fall stehen, und zwar ungeachtet dessen, ob sie wie dargestellt oberhalb des Bodens des Gehäuses 12 endet oder aber sich bis zu dem Boden des Gehäuses 12 erstreckt.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0915299 B1 [0002]

Claims (5)

  1. Speisenzubereitungseinheit mit einem Gehäuse, einer in dem Gehäuse vorgesehenen Nische zur Aufnahme von wenigstens einer Speisenzubereitungseinrichtung, an dem Rand der Nische vorgesehenen Abluftschlitzen und einer Saugeinrichtung und einer Filtereinrichtung, die in dem Gehäuse zwischen den Abluftschlitzen und einer Gehäuseabluftöffnung angeordnet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Saugeinrichtung zwei Sauggebläse (46a, 46b) aufweist, dass sich an die Abluftschlitze (28, 30, 32) ein Kanalsystem (38, 40, 42, 44) anschließt, das aus zwei getrennten Kanälen besteht, die zu dem einen bzw. anderen Sauggebläse (46a, 46b) führen, und dass sich an die Sauggebläse (46a, 46b) stromabwärts ein gemeinsamer Abluftraum (50) anschließt, der die Gehäuseabluftöffnung (34) aufweist.
  2. Speisenzubereitungseinheit nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtereinheit wenigstens zwei Fettfilter (52a, 52b) aufweist, die auf zwei einander gegenüberliegenden Seiten der Nische (14) unmittelbar hinter den Abluftschlitzen (28, 30) angeordnet sind.
  3. Speisenzubereitungseinheit nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Kanäle in der Mitte zwischen den beiden einander gegenüberliegenden Seiten der Nische (14) aneinander grenzen und zu den beiden Seiten hin abwärts geneigt sind.
  4. Speisenzubereitungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Filtereinheit wenigstens einen Geruchsfilter (36) stromaufwärts der Gehäuseabluftöffnung (34) aufweist.
  5. Speisenzubereitungseinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der an dem hinteren Rand der Nische (14) ausgebildete Abluftschlitz (32) im Bereich seiner den seitlichen Abluftschlitzen (28, 30) benachbarten Enden jeweils auf einem Stück seiner Länge mit einer Abdeckung (33) versehen ist.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP3809048A1 (de) * 2019-10-18 2021-04-21 B.S. Service S.r.l. Optimiertes extraktionssystem für ein kochfeld

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* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
DE1284599B (de) * 1962-03-12 1968-12-05 Gen Electric Einrichtung zum Entfernen der Wrasen aus dem Bereich der Kochstellen von Kochgeraeten
DE3741721A1 (de) * 1986-12-11 1988-06-23 Matsushita Electric Industrial Co Ltd Waerme-kochvorrichtung
EP0915299B1 (de) 1997-10-09 2004-01-02 Bernd Beck Speisenzubereitungseinheit

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R207 Utility model specification

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Effective date: 20100621

R082 Change of representative

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Effective date: 20130607

R152 Term of protection extended to 10 years
R152 Term of protection extended to 10 years

Effective date: 20150519

R071 Expiry of right