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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Schutzvorrichtung zum Verschließen
von Gebäudeöffnungen zur Verhinderung des Eindringens
von Insekten, Pollen und dergleichen, nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Es
sind Insektenschutz-Drehrahmen bekannt, welche mit einem Scharnier
direkt am Blendrahmen des Fensters oder der Tür befestigt
werden. Auf der gegenüberliegenden Seite wird der Drehrahmen
mit einem Magnet und Metallplättchen oder Gegenmagneten
gehalten. Dazu muss der Blendrahmen und/oder Fenster- bzw. Türrahmen
angebohrt werden, wodurch die bestehende Bausubstanz beschädigt
wird. Dies ist dann problematisch, wenn der Drehrahmen wieder entfernt
werden soll, insbesondere wenn es sich um Mietobjekte handelt, bei
denen das Bohren oder Kleben oft vom Eigentümer nicht gestattet
ist.
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Es
sind auch Insektenschutz-Drehflügeltüren bekannt,
die aus einer Zarge und einem oder zwei Drehrahmen bestehen. Derartige
Insektenschutztüren können mit Hilfe der Zarge
in der Mauerleibung montiert werden. Durch die heute üblichen
Isolierdämmungen ist eine derartige Montage für
den Laien jedoch nicht einfach und sie erfordert Spezialdübel und
Spezialschrauben.
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Aus
dem Gebrauchsmuster
DE
20 2004 005 584 sind Schutzrahmen bekannt, die mit Einhängefedern
in den Fensterrahmen eingehängt werden. Eine Montage, ohne
am Festerrahmen bohren zu müssen, ist jedoch nur möglich,
wenn der Fensterflügel im geschlossen Zustand den äußeren
Bereich des Fensterrahmens an keiner Stelle überragt. Dies
ist bei Fensterflügeln mit integrierter Wassernase und
bei vielen Doppelflügelfenstern aber nicht der Fall.
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Bei
Insektenschutz-Rollos wird die Kassette mit dem aufgerollten Schutzgewebe
und die Führungsschienen am Fensterrahmen befestigt. Auch hier
müssen Löcher in den Fensterrahmen gebohrt werden.
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Bei
Insektenschutz-Lamellenvorhängen werden die Halterungen
für die obere Halteleiste, an denen die überlappenden
Gewebebahnen befestigt sind, an den Fenster- oder Türrahmen
geschraubt.
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Insektenschutz-Rahmen,
-Rollos und -Lamellenvorhänge werden heute meist in Baumärkten und
bei Discountern als Bausatz zur Selbstmontage angeboten. Dabei muss
der Endverbraucher den Rahmen auf das benötigte Maß kürzen,
was ein erhebliches Fehlerpotential bei der Montage in sich birgt.
Der Fehler ist für den Endverbraucher meist erst dann erkennbar,
wenn am Fenster- oder Türrahmen bereits gebohrt wurde.
Dieses Fehlerpotential und das Problem bei Mietobjekten ist der
Grund, warum viele Endverbraucher von einem Kauf derartiger Insektenschutzeinrichtungen
abgeschreckt werden. Auch scheuen sich viele Endverbraucher davor,
in den Fenster- bzw. Türrahmen hineinzubohren, weil sie
fürchten, die Isolierung zu beschädigen und damit eine
Kältebrücke entsteht.
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Aufgabe
der Erfindung ist es, eine Schutzvorrichtung der eingangs genannten
Art zu schaffen, die auch vom Endverbraucher dauerhaft oder kurzzeitig
auf einfache Weise in allen gängigen Maueröffnungen
montiert werden kann, ohne die Bausubstanz zu beschädigen.
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Dies
wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 gekennzeichnete
Vorrichtung erreicht. In den Unteransprüchen sind vorteilhafte
Ausgestaltungen der Erfindung wiedergegeben.
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Nach
der Erfindung wird die Schutzeinrichtung ausschließlich
mit einer Klemmeinrichtung in der Mauerleibung der Gebäudeöffnung
befestigt. Damit ist ein Bohren oder Festkleben am Fenster-/Türrahmen
oder in der Leibung nicht erforderlich. Auch kann die erfindungsgemäße
Montagevorrichtung auf einfache Weise, beispielsweise im Winter,
wenn sie nicht gebraucht wird, entfernt werden.
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Die
Bespannung kann ein Gewebe sein, beispielsweise aus Fiberglas oder
Polyester, wenn das Eindringen von Insekten verhindert werden soll,
oder beispielsweise ein Pollenschutzvlies, um das Eindringen von
Pollen zu verhindern. Sie kann jedoch auch eine Folie, beispielsweise
eine Sonnenschutzfolie sein.
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Das
Montageprofil ist vorzugsweise ein Hohlprofil, beispielsweise aus
Kunststoff, der gegebenenfalls auch faserverstärkt sein
kann, oder Metall, insbesondere Aluminiumwerkstoff. Das Hohlprofil
kann ein Kastenprofil oder ein Rohr, beispielsweise mit rundem,
insbesondere kreisrundem Querschnitt sein.
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Die
Klemmeinrichtung, mit der das Montageprofil der erfindungsgemäßen
Vorrichtung in der Mauerleibung der Gebäudeöffnung
befestigt wird, ist ein Schraubengetriebe, also ein Gewindebolzen,
der in eine Mutter eingreift, um das Montageprofil in Längsrichtung
zu bewegen und damit in der Mauerleibung einzuklemmen.
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Das
Schraubengetriebe kann dabei in dem Montageprofil vorgesehen sein.
Dazu kann das Montageprofil geteilt, also beispielsweise teleskopierbar ausgebildet
sein, wobei an dem einen Teil die Mutter und an dem anderen Teil
drehbar der Gewindebolzen befestigt sein kann, oder beide Teile
je eine Mutter aufweisen, in die der Gewindebolzen mit dem einen bzw.
anderen Ende eingreift.
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Auch
kann das Schraubengetriebe einen Gewindebolzen aufweisen, der aus
einem Ende des Montageprofils in Längsrichtung ragt und
mit einer Montageplatte versehen ist, die sich gegen die Mauerleibung
abstützt. Vorzugsweise ist die Montageplatte mit dem Gewindebolzen über
ein Kugelgelenk verbunden, um auch bei schrägen oder unebenen Mauerleibungen
eine Montage ohne Beschädigung zu ermöglichen.
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Aus
optischen Gründen kann der aus einem Ende des Montageprofils
ragende Gewindebolzen mit einer Schutzkappe abgedeckt sein. Eine
kostengünstige Lösung sieht vor, dass die Schutzkappe
aus Kunststoff besteht und in Spritzgusstechnik hergestellt wird.
Die Schutzkappe kann mit einer Halterung versehen sein, die auf
den Gewindebolzen gesteckt wird und ihn federnd umgreift, um die
Schutzkappe zu arretieren.
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Zur
Drehung des Gewindebolzens ist er mit einem mehrkantigen Angriff
für ein Werkzeug versehen sein.
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Das
wenigstens eine Montageprofil kann an der der Leibung zugewandten
Seite eine Dichtung aufweisen. Die Dichtung kann aus einem Streifen,
z. B. aus Filz, Kunststoff, Schaumgummi, einer Gummilippe, einer
Bürste oder dergleichen bestehen. Zur Aufnahme der Dichtung
weist das Montageprofil vorzugsweise eine Längsvertiefung
oder -nut auf.
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Das
Montageprofil kann auch nur an einer Seite der Gebäudeöffnung
vorgesehen, also senkrecht angeordnet sein, wobei es sich in der
Leibung unten und oben abstützt. Dann kann an dem Montageprofil
ein sich um eine senkrechte Achse verschwenkbarer Rahmen mit der
Bespannung befestigt werden. Der Spannrahmen kann dabei mit einem
automatischen Türschließer durch z. B. selbstschließende
Scharniere ausgebildet sein. Das Montageprofil kann also unmittelbar
am Fenster- oder Türrahmen in der Leibung festgeklemmt
und der Spannrahmen mit einem Scharnier auf der Innenseite des Montageprofils
montiert sein.
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Bei
einer anderen Ausführungsform sind an beiden Seiten der
Gebäudeöffnung in der Leibung senkrecht angeordnete,
unten und oben sich abstützende Montageprofile vorgesehen,
die mit der Klemmeinrichtung montiert werden. Dabei wird an dem
Montageprofil an der einen Seite der Spannrahmen mit der Bespannung
mit einem Scharnier montiert, während das andere Montageprofil
mit einer Schließeinrichtung versehen sein kann, beispielsweise
mit einem Magnetverschluss, um den Spannrahmen geschlossen zu halten.
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Auf
der Ober- und Unterseite des Spannrahmens können Dichtungen,
beispielsweise Bürstendichtungen vorgesehen sein, die auf
den Spannrahmen geklebt oder in eine dafür vorgesehene
Nut eingezogen werden.
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Eine
weitere Ausführungsform, bei der die beiden senkrechten
Montageprofile an den Seiten der Leibung durch ein drittes Montageprofil
an der Oberseite der Leibung verbunden sind, kommt bevorzugt bei
Türen mit einem oder zwei Spannrahmen in Betracht. Dabei
werden die Montageprofile links und rechts in der Leibung jeweils
mit einer Klemmeinrichtung platziert, wobei die Klemmeinrichtung
oben oder unten angeordnet sein kann. Das obere Montageprofil dichtet
den Drehrahmen oder bei einer Doppelflügeltür
beide Drehrahmen oben ab und verteilt den Klemmdruck auf eine größere
Fläche, wodurch eine Beschädigung des Isolierputzes
verhindert wird. Zur Abdichtung kann an der Unterseite des Spannrahmens
eine Längsnut eingezogen sein, in der eine Bürsten-
oder dergleichen Dichtung mit einem Klemmkörper fixiert
wird. Zur Abdichtung an der Unterseite des Spannrahmens kann auch
ein viertes Montageprofil vorgesehen sein. Um eine Stolperkante
durch das untere Montageprofil zu vermeiden, wird man bei einer
Tür meist auf das untere Montageprofil verzichten. Bei
der Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Vorrichtung mit vier Montageprofilen kann die Klemmvorrichtung auch
im oberen und unteren Montageprofil vorgesehen sein.
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Das
dritte und gegebenenfalls das vierte Montageprofil oben bzw. unten
in der Leibung kann mit den beiden senkrechten Montageprofilen an
den Seiten der Leibung über Eckverbinder verbunden sein.
Dabei kann die Klemmeinrichtung durch jeweils ein Schraubengetriebe
gebildet sein, das zwischen einem Eckverbinder auf der einen und
einem Eckverbinder auf der anderen Seite und dem benachbarten Montageprofil
vorgesehen ist. Der Eckverbinder, der aus Kunststoff oder Metall
bestehen kann, kann das Montageprofil überlappen und dadurch
den variablen Teil zumindest an den oberen und hinteren Sichtseiten
abdecken. An der Innenseite (Sichtseite) kann durch eine Öffnung
die Klemmeinrichtung zur Betätigung mit einem Werkzeug
(Imbusschlüssel, Gabelschlüssel, usw.) leicht
zugänglich ausgebildet sein.
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Nachstehend
ist die Erfindung anhand der Zeichnung beispielhaft näher
erläutert. Darin zeigen:
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1 und 2 einen
Montagerahmen nach jeweils einer anderen Ausführungsform
in perspektivischer Wiedergabe;
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3 einen
Querschnitt durch ein Montageprofil entlang der Linie III-III nach 1;
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4 einen
der 3 entsprechenden Querschnitt durch ein Montageprofil,
an dem ein Spannrahmen mit einem Scharnier befestigt ist;
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5 einen
der 4 entsprechenden Querschnitt, jedoch mit einer
anderen Ausführungsform des Scharniers; und
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6 einen
Querschnitt durch eine Schutzkappe zur Abdeckung der Klemmeinrichtung.
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Gemäß 1 ist
in einer nicht dargestellten Gebäudeöffnung ein
Rahmen 1 aus zwei senkrechten Montageprofilen 2, 3 an
den Seitenwänden der nicht dargestellten Mauerleibung und
zwei waagerechten Montageprofilen 4, 5 oben und
unten in der Leibung vorgesehen.
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Der
Rahmen 1 wird mit einer Klemmeinrichtung in der Leibung
befestigt. Dazu ragt aus dem unteren Ende der beiden senkrechten
Montageprofile 2, 3 jeweils ein Gewindebolzen 8,
der in eine nicht dargestellte Mutter in den Montageprofilen 2, 3 geschraubt
und drehbar mit einer Montageplatte 9 verbunden ist, die
sich auf dem unteren Montageprofil 5 abstützt.
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Der
Gewindebolzen 8 ist mit einem Mehrkant 10 versehen,
um den Gewindebolzen 8 zu drehen und damit den Rahmen 1 durch Druck
der Montageprofile 4, 5 oben und unten in der
Leibung festzuklemmen.
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Bei
der Ausführungsform nach 2 besteht der
Montagerahmen 1 aus drei Montageprofilen 2, 3, 4.
Dabei sind die senkrechten Montageprofile 2, 3 mit dem
oberen waagerechten Montageprofil 4 über Eckverbinder 6, 7 verbunden.
Im Gegensatz zur Ausführungsform nach 1 ist
das untere Montageprofil 5 weggelassen, so dass sich die
Montageplatten 9 direkt auf der unteren Mauerleibung bzw.
am Boden abstützen. Zur flächigen Abstützung
der Montageplatten 9 auf unebenen oder schrägen
Mauerleibungen sind die Montageplatten 9 mit dem Gewindebolzen 8 durch
ein nicht dargestelltes Kugelgelenk verbunden.
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Gemäß 3 sind,
wie anhand des Montageprofils 2 dargestellt, die Montageprofile 2 bis 5 kastenförmig
ausgebildet und mit einer Längsvertiefung 11 versehen,
in der ein Dichtungsband 12 angeordnet ist, um die Montageprofile 2 bis 5 gegenüber
Unebenheiten in der Mauerleibung abzudichten.
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Gemäß 4 weisen
die Montageprofile 2 bis 5, wie anhand des Montageprofils 2 dargestellt, zur
Abdichtung gegenüber der Mauerleibung eine T-förmige
Längsnut 13 zur Montage einer Bürstendichtung 14 auf.
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An
der Seite des Montageprofils 2, das der Innenseite oder
Außenseite des Gebäudes zugewandt ist, ist ein
Spannrahmen 15 mit einem Scharnier 16 an dem Montageprofil 2 so
befestigt, dass der Spannrahmen 15 an dieser Seite des
Montageprofils 2 anschlägt. Dabei ist in 4 nur
die linke Seite des Spannrahmens 15 dargestellt. Zur Abdichtung
des Spannrahmens 15 ist in dem Montageprofil 2 eine weitere
T-förmige Spannnut 17 zur Montage einer Bürstendichtung 18 vorgesehen.
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In
dem Spannrahmen 15 ist die Bespannung 19 aufgespannt,
beispielsweise ein Insektenschutzgewebe. Dazu weist der Spannrahmen 15 an
seiner bei geschlossenem Spannrahmen 15 der Außen- oder
Innenseite des Gebäudes zugewandten Seite eine umlaufende
Nut 21 auf, in der die Bespannung 19 mit ihrem
Außenrand mit einem Keder 22 oder dergleichen
Klemmkörper fixiert und damit gespannt ist.
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Bei
der Ausführungsform nach 5 sind die
Montageprofile 2 bis 5, wie anhand des Montageprofils 2 dargestellt,
zargenförmig, also mit einem Flansch 23 als Anschlag
für den Spannrahmen 15 ausgebildet. Dabei ist
auch in 5 nur die linke Seite des Spannrahmens 15 zu
sehen.
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Das
Scharnier 24 weist dazu zwei Scharnierteile 25, 26 auf,
die im Querschnitt T-förmig ausgebildet sind und jeweils
in eine T-förmige Längsnut 27, 28 in
den einander zugewandten Seiten des Montageprofils 2 bzw.
des Spannrahmens 15 gesteckt sind. Das Scharnier 24 ist
damit verschiebbar ausgeführt und kann nach Höheneinstellung
beispielsweise mit einer Imbusschraube 29 dauerhaft fixiert
werden.
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In 5 ist
auch der Gewindebolzen 8 zu sehen. Zur Abdeckung des Gewindebolzens 8 ist
ein Schutzkappe 31 vorgesehen, die eine auf den Gewindebolzen 8 steckbare
Halterung 32 aufweist, die als Federklammer ausgebildet
ist, um den Gewindebolzen 8 zu umgreifen. Die Halterung 32 ist
an einem dem Inneren des Montageprofils 2 entsprechenden U-förmigen
Profilstück 33 befestigt, dessen Enden 34 entsprechend
den Längsvertiefungen 35 an der Innenseite des
Montageprofils 2 ausgebildet sind, die durch die Längsvertiefung 11 an
der Außenseite des Montageprofils 2 gebildet werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202004005584
U [0004]