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DE202006020885U1 - Schutzvorrichtung zur Verhinderung des Eindringens von Insekten, Pollen u.dgl. - Google Patents

Schutzvorrichtung zur Verhinderung des Eindringens von Insekten, Pollen u.dgl. Download PDF

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DE202006020885U1
DE202006020885U1 DE202006020885U DE202006020885U DE202006020885U1 DE 202006020885 U1 DE202006020885 U1 DE 202006020885U1 DE 202006020885 U DE202006020885 U DE 202006020885U DE 202006020885 U DE202006020885 U DE 202006020885U DE 202006020885 U1 DE202006020885 U1 DE 202006020885U1
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    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B9/00Screening or protective devices for wall or similar openings, with or without operating or securing mechanisms; Closures of similar construction
    • E06B9/52Devices affording protection against insects, e.g. fly screens; Mesh windows for other purposes

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Abstract

Schutzvorrichtung zum Verschließen von Gebäudeöffnungen zur Verhinderung des Eindringens von Insekten, Pollen und dergleichen, mit wenigstens einem Montageprofil (2, 3) an wenigstens einer Seite der Gebäudeöffnung und einer die Gebäudeöffnung verschließenden Bespannung (19), dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Montageprofil (2, 3) eine Klemmeinrichtung zur Befestigung in der Mauerleibung (30) der Gebäudeöffnung aufweist, die durch ein Schraubengetriebe gebildet wird, welches einen Gewindebolzen (8) aufweist, der aus dem unteren Ende des Montageprofils (2, 3) ragt und mit einer Montageplatte (9) drehbar verbunden ist, welche das Montageprofil (2, 3) am unteren Ende abstützt, wobei der Gewindebolzen (8) mit einem Mehrkant (10) für ein Werkzeug versehen ist.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Schutzvorrichtung zum Verschließen von Gebäudeöffnungen zur Verhinderung des Eindringens von Insekten, Pollen und dergleichen, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Es sind Insektenschutz-Drehrahmen bekannt, welche mit einem Scharnier direkt am Blendrahmen des Fensters oder der Tür befestigt werden. Auf der gegenüberliegenden Seite wird der Drehrahmen mit einem Magnet und Metallplättchen oder Gegenmagneten gehalten. Dazu muss der Blendrahmen und/oder Fenster- bzw. Türrahmen angebohrt werden, wodurch die bestehende Bausubstanz beschädigt wird. Dies ist dann problematisch, wenn der Drehrahmen wieder entfernt werden soll, insbesondere wenn es sich um Mietobjekte handelt, bei denen das Bohren oder Kleben oft vom Eigentümer nicht gestattet ist.
  • Es sind auch Insektenschutz-Drehflügeltüren bekannt, die aus einer Zarge und einem oder zwei Drehrahmen bestehen. Derartige Insektenschutztüren können mit Hilfe der Zarge in der Mauerleibung montiert werden. Durch die heute üblichen Isolierdämmungen ist eine derartige Montage für den Laien jedoch nicht einfach und sie erfordert Spezialdübel und Spezialschrauben.
  • Aus dem Gebrauchsmuster DE 20 2004 005 584 sind Schutzrahmen bekannt, die mit Einhängefedern in den Fensterrahmen eingehängt werden. Eine Montage, ohne am Festerrahmen bohren zu müssen, ist jedoch nur möglich, wenn der Fensterflügel im geschlossen Zustand den äußeren Bereich des Fensterrahmens an keiner Stelle überragt. Dies ist bei Fensterflügeln mit integrierter Wassernase und bei vielen Doppelflügelfenstern aber nicht der Fall.
  • Bei Insektenschutz-Rollos wird die Kassette mit dem aufgerollten Schutzgewebe und die Führungsschienen am Fensterrahmen befestigt. Auch hier müssen Löcher in den Fensterrahmen gebohrt werden.
  • Bei Insektenschutz-Lamellenvorhängen werden die Halterungen für die obere Halteleiste, an denen die überlappenden Gewebebahnen befestigt sind, an den Fenster- oder Türrahmen geschraubt.
  • Insektenschutz-Rahmen, -Rollos und -Lamellenvorhänge werden heute meist in Baumärkten und bei Discountern als Bausatz zur Selbstmontage angeboten. Dabei muss der Endverbraucher den Rahmen auf das benötigte Maß kürzen, was ein erhebliches Fehlerpotential bei der Montage in sich birgt. Der Fehler ist für den Endverbraucher meist erst dann erkennbar, wenn am Fenster- oder Türrahmen bereits gebohrt wurde. Dieses Fehlerpotential und das Problem bei Mietobjekten ist der Grund, warum viele Endverbraucher von einem Kauf derartiger Insektenschutzeinrichtungen abgeschreckt werden. Auch scheuen sich viele Endverbraucher davor, in den Fenster- bzw. Türrahmen hineinzubohren, weil sie fürchten, die Isolierung zu beschädigen und damit eine Kältebrücke entsteht.
  • Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schutzvorrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die auch vom Endverbraucher dauerhaft oder kurzzeitig auf einfache Weise in allen gängigen Maueröffnungen montiert werden kann, ohne die Bausubstanz zu beschädigen.
  • Dies wird erfindungsgemäß durch die im Anspruch 1 gekennzeichnete Vorrichtung erreicht. In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung wiedergegeben.
  • Nach der Erfindung wird die Schutzeinrichtung ausschließlich mit einer Klemmeinrichtung in der Mauerleibung der Gebäudeöffnung befestigt. Damit ist ein Bohren oder Festkleben am Fenster-/Türrahmen oder in der Leibung nicht erforderlich. Auch kann die erfindungsgemäße Montagevorrichtung auf einfache Weise, beispielsweise im Winter, wenn sie nicht gebraucht wird, entfernt werden.
  • Die Bespannung kann ein Gewebe sein, beispielsweise aus Fiberglas oder Polyester, wenn das Eindringen von Insekten verhindert werden soll, oder beispielsweise ein Pollenschutzvlies, um das Eindringen von Pollen zu verhindern. Sie kann jedoch auch eine Folie, beispielsweise eine Sonnenschutzfolie sein.
  • Das Montageprofil ist vorzugsweise ein Hohlprofil, beispielsweise aus Kunststoff, der gegebenenfalls auch faserverstärkt sein kann, oder Metall, insbesondere Aluminiumwerkstoff. Das Hohlprofil kann ein Kastenprofil oder ein Rohr, beispielsweise mit rundem, insbesondere kreisrundem Querschnitt sein.
  • Die Klemmeinrichtung, mit der das Montageprofil der erfindungsgemäßen Vorrichtung in der Mauerleibung der Gebäudeöffnung befestigt wird, ist ein Schraubengetriebe, also ein Gewindebolzen, der in eine Mutter eingreift, um das Montageprofil in Längsrichtung zu bewegen und damit in der Mauerleibung einzuklemmen.
  • Das Schraubengetriebe kann dabei in dem Montageprofil vorgesehen sein. Dazu kann das Montageprofil geteilt, also beispielsweise teleskopierbar ausgebildet sein, wobei an dem einen Teil die Mutter und an dem anderen Teil drehbar der Gewindebolzen befestigt sein kann, oder beide Teile je eine Mutter aufweisen, in die der Gewindebolzen mit dem einen bzw. anderen Ende eingreift.
  • Auch kann das Schraubengetriebe einen Gewindebolzen aufweisen, der aus einem Ende des Montageprofils in Längsrichtung ragt und mit einer Montageplatte versehen ist, die sich gegen die Mauerleibung abstützt. Vorzugsweise ist die Montageplatte mit dem Gewindebolzen über ein Kugelgelenk verbunden, um auch bei schrägen oder unebenen Mauerleibungen eine Montage ohne Beschädigung zu ermöglichen.
  • Aus optischen Gründen kann der aus einem Ende des Montageprofils ragende Gewindebolzen mit einer Schutzkappe abgedeckt sein. Eine kostengünstige Lösung sieht vor, dass die Schutzkappe aus Kunststoff besteht und in Spritzgusstechnik hergestellt wird. Die Schutzkappe kann mit einer Halterung versehen sein, die auf den Gewindebolzen gesteckt wird und ihn federnd umgreift, um die Schutzkappe zu arretieren.
  • Zur Drehung des Gewindebolzens ist er mit einem mehrkantigen Angriff für ein Werkzeug versehen sein.
  • Das wenigstens eine Montageprofil kann an der der Leibung zugewandten Seite eine Dichtung aufweisen. Die Dichtung kann aus einem Streifen, z. B. aus Filz, Kunststoff, Schaumgummi, einer Gummilippe, einer Bürste oder dergleichen bestehen. Zur Aufnahme der Dichtung weist das Montageprofil vorzugsweise eine Längsvertiefung oder -nut auf.
  • Das Montageprofil kann auch nur an einer Seite der Gebäudeöffnung vorgesehen, also senkrecht angeordnet sein, wobei es sich in der Leibung unten und oben abstützt. Dann kann an dem Montageprofil ein sich um eine senkrechte Achse verschwenkbarer Rahmen mit der Bespannung befestigt werden. Der Spannrahmen kann dabei mit einem automatischen Türschließer durch z. B. selbstschließende Scharniere ausgebildet sein. Das Montageprofil kann also unmittelbar am Fenster- oder Türrahmen in der Leibung festgeklemmt und der Spannrahmen mit einem Scharnier auf der Innenseite des Montageprofils montiert sein.
  • Bei einer anderen Ausführungsform sind an beiden Seiten der Gebäudeöffnung in der Leibung senkrecht angeordnete, unten und oben sich abstützende Montageprofile vorgesehen, die mit der Klemmeinrichtung montiert werden. Dabei wird an dem Montageprofil an der einen Seite der Spannrahmen mit der Bespannung mit einem Scharnier montiert, während das andere Montageprofil mit einer Schließeinrichtung versehen sein kann, beispielsweise mit einem Magnetverschluss, um den Spannrahmen geschlossen zu halten.
  • Auf der Ober- und Unterseite des Spannrahmens können Dichtungen, beispielsweise Bürstendichtungen vorgesehen sein, die auf den Spannrahmen geklebt oder in eine dafür vorgesehene Nut eingezogen werden.
  • Eine weitere Ausführungsform, bei der die beiden senkrechten Montageprofile an den Seiten der Leibung durch ein drittes Montageprofil an der Oberseite der Leibung verbunden sind, kommt bevorzugt bei Türen mit einem oder zwei Spannrahmen in Betracht. Dabei werden die Montageprofile links und rechts in der Leibung jeweils mit einer Klemmeinrichtung platziert, wobei die Klemmeinrichtung oben oder unten angeordnet sein kann. Das obere Montageprofil dichtet den Drehrahmen oder bei einer Doppelflügeltür beide Drehrahmen oben ab und verteilt den Klemmdruck auf eine größere Fläche, wodurch eine Beschädigung des Isolierputzes verhindert wird. Zur Abdichtung kann an der Unterseite des Spannrahmens eine Längsnut eingezogen sein, in der eine Bürsten- oder dergleichen Dichtung mit einem Klemmkörper fixiert wird. Zur Abdichtung an der Unterseite des Spannrahmens kann auch ein viertes Montageprofil vorgesehen sein. Um eine Stolperkante durch das untere Montageprofil zu vermeiden, wird man bei einer Tür meist auf das untere Montageprofil verzichten. Bei der Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung mit vier Montageprofilen kann die Klemmvorrichtung auch im oberen und unteren Montageprofil vorgesehen sein.
  • Das dritte und gegebenenfalls das vierte Montageprofil oben bzw. unten in der Leibung kann mit den beiden senkrechten Montageprofilen an den Seiten der Leibung über Eckverbinder verbunden sein. Dabei kann die Klemmeinrichtung durch jeweils ein Schraubengetriebe gebildet sein, das zwischen einem Eckverbinder auf der einen und einem Eckverbinder auf der anderen Seite und dem benachbarten Montageprofil vorgesehen ist. Der Eckverbinder, der aus Kunststoff oder Metall bestehen kann, kann das Montageprofil überlappen und dadurch den variablen Teil zumindest an den oberen und hinteren Sichtseiten abdecken. An der Innenseite (Sichtseite) kann durch eine Öffnung die Klemmeinrichtung zur Betätigung mit einem Werkzeug (Imbusschlüssel, Gabelschlüssel, usw.) leicht zugänglich ausgebildet sein.
  • Nachstehend ist die Erfindung anhand der Zeichnung beispielhaft näher erläutert. Darin zeigen:
  • 1 und 2 einen Montagerahmen nach jeweils einer anderen Ausführungsform in perspektivischer Wiedergabe;
  • 3 einen Querschnitt durch ein Montageprofil entlang der Linie III-III nach 1;
  • 4 einen der 3 entsprechenden Querschnitt durch ein Montageprofil, an dem ein Spannrahmen mit einem Scharnier befestigt ist;
  • 5 einen der 4 entsprechenden Querschnitt, jedoch mit einer anderen Ausführungsform des Scharniers; und
  • 6 einen Querschnitt durch eine Schutzkappe zur Abdeckung der Klemmeinrichtung.
  • Gemäß 1 ist in einer nicht dargestellten Gebäudeöffnung ein Rahmen 1 aus zwei senkrechten Montageprofilen 2, 3 an den Seitenwänden der nicht dargestellten Mauerleibung und zwei waagerechten Montageprofilen 4, 5 oben und unten in der Leibung vorgesehen.
  • Der Rahmen 1 wird mit einer Klemmeinrichtung in der Leibung befestigt. Dazu ragt aus dem unteren Ende der beiden senkrechten Montageprofile 2, 3 jeweils ein Gewindebolzen 8, der in eine nicht dargestellte Mutter in den Montageprofilen 2, 3 geschraubt und drehbar mit einer Montageplatte 9 verbunden ist, die sich auf dem unteren Montageprofil 5 abstützt.
  • Der Gewindebolzen 8 ist mit einem Mehrkant 10 versehen, um den Gewindebolzen 8 zu drehen und damit den Rahmen 1 durch Druck der Montageprofile 4, 5 oben und unten in der Leibung festzuklemmen.
  • Bei der Ausführungsform nach 2 besteht der Montagerahmen 1 aus drei Montageprofilen 2, 3, 4. Dabei sind die senkrechten Montageprofile 2, 3 mit dem oberen waagerechten Montageprofil 4 über Eckverbinder 6, 7 verbunden. Im Gegensatz zur Ausführungsform nach 1 ist das untere Montageprofil 5 weggelassen, so dass sich die Montageplatten 9 direkt auf der unteren Mauerleibung bzw. am Boden abstützen. Zur flächigen Abstützung der Montageplatten 9 auf unebenen oder schrägen Mauerleibungen sind die Montageplatten 9 mit dem Gewindebolzen 8 durch ein nicht dargestelltes Kugelgelenk verbunden.
  • Gemäß 3 sind, wie anhand des Montageprofils 2 dargestellt, die Montageprofile 2 bis 5 kastenförmig ausgebildet und mit einer Längsvertiefung 11 versehen, in der ein Dichtungsband 12 angeordnet ist, um die Montageprofile 2 bis 5 gegenüber Unebenheiten in der Mauerleibung abzudichten.
  • Gemäß 4 weisen die Montageprofile 2 bis 5, wie anhand des Montageprofils 2 dargestellt, zur Abdichtung gegenüber der Mauerleibung eine T-förmige Längsnut 13 zur Montage einer Bürstendichtung 14 auf.
  • An der Seite des Montageprofils 2, das der Innenseite oder Außenseite des Gebäudes zugewandt ist, ist ein Spannrahmen 15 mit einem Scharnier 16 an dem Montageprofil 2 so befestigt, dass der Spannrahmen 15 an dieser Seite des Montageprofils 2 anschlägt. Dabei ist in 4 nur die linke Seite des Spannrahmens 15 dargestellt. Zur Abdichtung des Spannrahmens 15 ist in dem Montageprofil 2 eine weitere T-förmige Spannnut 17 zur Montage einer Bürstendichtung 18 vorgesehen.
  • In dem Spannrahmen 15 ist die Bespannung 19 aufgespannt, beispielsweise ein Insektenschutzgewebe. Dazu weist der Spannrahmen 15 an seiner bei geschlossenem Spannrahmen 15 der Außen- oder Innenseite des Gebäudes zugewandten Seite eine umlaufende Nut 21 auf, in der die Bespannung 19 mit ihrem Außenrand mit einem Keder 22 oder dergleichen Klemmkörper fixiert und damit gespannt ist.
  • Bei der Ausführungsform nach 5 sind die Montageprofile 2 bis 5, wie anhand des Montageprofils 2 dargestellt, zargenförmig, also mit einem Flansch 23 als Anschlag für den Spannrahmen 15 ausgebildet. Dabei ist auch in 5 nur die linke Seite des Spannrahmens 15 zu sehen.
  • Das Scharnier 24 weist dazu zwei Scharnierteile 25, 26 auf, die im Querschnitt T-förmig ausgebildet sind und jeweils in eine T-förmige Längsnut 27, 28 in den einander zugewandten Seiten des Montageprofils 2 bzw. des Spannrahmens 15 gesteckt sind. Das Scharnier 24 ist damit verschiebbar ausgeführt und kann nach Höheneinstellung beispielsweise mit einer Imbusschraube 29 dauerhaft fixiert werden.
  • In 5 ist auch der Gewindebolzen 8 zu sehen. Zur Abdeckung des Gewindebolzens 8 ist ein Schutzkappe 31 vorgesehen, die eine auf den Gewindebolzen 8 steckbare Halterung 32 aufweist, die als Federklammer ausgebildet ist, um den Gewindebolzen 8 zu umgreifen. Die Halterung 32 ist an einem dem Inneren des Montageprofils 2 entsprechenden U-förmigen Profilstück 33 befestigt, dessen Enden 34 entsprechend den Längsvertiefungen 35 an der Innenseite des Montageprofils 2 ausgebildet sind, die durch die Längsvertiefung 11 an der Außenseite des Montageprofils 2 gebildet werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202004005584 U [0004]

Claims (18)

  1. Schutzvorrichtung zum Verschließen von Gebäudeöffnungen zur Verhinderung des Eindringens von Insekten, Pollen und dergleichen, mit wenigstens einem Montageprofil (2, 3) an wenigstens einer Seite der Gebäudeöffnung und einer die Gebäudeöffnung verschließenden Bespannung (19), dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Montageprofil (2, 3) eine Klemmeinrichtung zur Befestigung in der Mauerleibung (30) der Gebäudeöffnung aufweist, die durch ein Schraubengetriebe gebildet wird, welches einen Gewindebolzen (8) aufweist, der aus dem unteren Ende des Montageprofils (2, 3) ragt und mit einer Montageplatte (9) drehbar verbunden ist, welche das Montageprofil (2, 3) am unteren Ende abstützt, wobei der Gewindebolzen (8) mit einem Mehrkant (10) für ein Werkzeug versehen ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Schraubengetriebe in dem Montageprofil (25) vorgesehen ist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Montageplatte (9) über ein Kugelgelenk mit dem Gewindebolzen (8) verbunden ist.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schutzkappe (31) zur Abdeckung des Gewindebolzens (8) des Schraubengetriebes mit einer auf den Gewindebolzen (8) steckbaren Halterung (32) vorgesehen ist.
  5. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an beiden Seiten der Gebäudeöffnung sich unten abstützende Montageprofile (2, 3) vorgesehen sind.
  6. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Montageprofil (2, 3) ein sich um eine senkrechte Achse verschwenkbarer Rahmen (15) mit der Bespannung (19) befestigt ist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Rahmen (15) zumindest an gegenüberliegenden Seiten eine Nut (21) zur Befestigung der Bespannung mit einem Klemmkörper (22) aufweist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Montageprofil (2) mit einem zargenähnlichen Flansch (23) als Anschlag für den Rahmen (15) versehen ist.
  9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass zur Verschwenkbarkeit des Rahmens (15) ein höhenverstellbares Scharnier (24) vorgesehen ist, das mit dem einen Scharnierteil (25) in eine Längsnut (27) im Montageprofil (2, 3) und mit seinem anderen Scharnierteil (26) in eine Längsnut (28) in dem Rahmen (15) eingreift.
  10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Montageprofil (3), das dem Montageprofil (2) gegenüberliegt, an dem der Rahmen (15) befestigt ist, eine Schließeinrichtung aufweist.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass an jedem Montageprofil (2, 3) ein um eine senkrechte Achse verschwenkbarer Rahmen mit Bespannung zur Ausbildung einer zweiflügeligen Tür befestigt ist.
  12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Montageprofile (2, 3) an den Seiten der Leibung mit einem dritten Montageprofil (4) verbunden sind, das sich an der Oberseite der Leibung abstützt.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 5 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Montageprofile (2, 3) an den Seiten der Leibung durch ein viertes Montageprofil (5) verbunden sind, das sich an der Unterseite der Leibung oder an dem Boden abstützt.
  14. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Montageprofil (2, 3) an der wenigstens einen Seite der Gebäudeöffnung sich am Boden der Gebäudeöffnung, an der Unterseite der Leibung oder auf dem Montageprofil (5) am Boden der Gebäudeöffnung oder an der Unterseite der Leibung abstützt.
  15. Vorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Montageprofil (25) an der der Leibung zugewandten Seite eine Dichtung (12, 14) aufweist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass das wenigstens eine Montageprofil (25) eine Längsnut (13) zur Aufnahme der Dichtung (14) aufweist.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Montageprofile (2, 3) an den Seiten der Leibung mit einem Eckverbinder (6, 7) mit dem dritten Montageprofil (4) und/oder dem vierten Montageprofil (5) verbunden sind.
  18. Vorrichtung nach Anspruch 2 und 17, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen den Montageprofilen (25) und wenigstens einem Eckverbinder (6, 7) ein Schraubengetriebe vorgesehen ist.
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