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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Brandschutz-Türkonstruktion,
die zumindest zwei unabhängig voneinander zu öffnende
Türelemente aus Holz, wahlweise mit Brandschutzscheiben,
aufweist und bei der wenigstens eines der Türelemente als Schiebetür
und wenigstens eines als Drehtür ausgestaltet ist.
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Brandschutztüren
zum Einbau in feststehende Brandschutztrennwände sind hinlänglich
bekannt. So beschreibt das deutsche Gebrauchsmuster
DE 298 19 678 U1 eine Brandschutztrennwand
aus Glas, in die eine einflügelige Drehtüre integriert
ist. Das Türblatt der Drehtüre besteht aus einer
in einem Holzrahmen eingefassten Brandschutzscheibe, welche über
am Holzrahmen angebrachte Scharniere an einer Türzarge
angeschlagen ist. Solche Türkonstruktionen eignen sich
zwar zum Durchlass von Personen, doch größere
Gegenstände oder Fahrzeuge lassen sich aufgrund der begrenzten
Türausschnitte dieser Türen nicht hindurch bewegen.
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Bei
Bedarf an größeren verschließbaren Öffnungen,
zum Beispiel auch in Brandschutzverglasungen, werden daher bislang
anstelle von einflügeligen Brandschutzdrehtüren
entweder zweiflügelige Brandschutzdrehtüren oder
Brandschutzschiebetüren eingesetzt. Großflächige
Brandschutzschiebetüren werden zum Teil mit kleineren Schlupftüren
ausgestattet, die in dem verschiebbaren Türelement integriert
sind, um so für den Durchlass von Personen nicht die großflächige
Schiebetür öffnen zu müssen. Als nachteilig
kann es bei solchen Konstruktionen empfunden werden, dass der Einbau
einer Schlupftür in eine Schiebetür aufwendig
ist.
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Ein
weiterer möglicher Nachteil einer derartigen Konstruktion
kann darin gesehen werden, dass für die Fixierung der Schlupftür
zusätzliche Rahmen- bzw. Zargenteile erforderlich sind.
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Die
der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht darin, eine Möglichkeit
zu schaffen, die den Durchlass sowohl für Personen als
auch für große Gegenstände oder Fahrzeuge
zulässt und die eingeschränkten Parkwege einer
Schiebe- und Drehtür berücksichtigt.
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Diese
Aufgabe wird bei der vorliegenden Erfindung gelöst durch
eine Brandschutz-Türkonstruktion zum Einbau in eine feststehende
Brandschutztrennwand, die zumindest zwei unabhängig voneinander
zu öffnende Türelemente aus Holz, wahlweise mit
Brandschutzscheiben, aufweist und bei der wenigstens eines der Türelemente
als Schiebetür und wenigstens eines als Drehtür
ausgestaltet ist, wobei die Türkonstruktion dadurch gekennzeichnet
ist, dass die Schiebe- und die Drehtür unmittelbar nebeneinander
angeordnet und in entgegen gesetzter Richtung zu öffnen
sind.
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Im
einfachsten Fall besteht die erfindungsgemäße
Türkonstruktion aus einer Schiebetür und einer Drehtür.
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Anspruchsgemäß ist
gefordert, dass Schiebetür und Drehtür in entgegen
gesetzter Richtung zu öffnen sind. Darunter wird verstanden,
dass die Drehtür an einer Außenseite der Türkonstruktion
angeschlagen ist, beispielsweise über Türscharniere, während
der Öffnungsmechanismus der Schiebetür so ausgestaltet
ist, dass zum Öffnen der Schiebetür diese von
der Drehtür wegbewegt werden muss.
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Üblicherweise
werden Drehtüren in einer dreiseitigen Türzarge
befestigt, von denen an einem senkrechten Zargenteil die Türscharniere
befestigt sind, während an dem gegenüber liegenden
Zargenteil ein Schließblech angebracht ist. Der Erfindung liegt
nun die Erkenntnis zugrunde, dass durch den erfindungsgemäßen
Aufbau auf das senkrechte Zargenteil verzichtet werden kann, da
die der Drehtür zugewandte Stoßkante einer neben
der Drehtür positionierten Schiebetür dessen Funktion übernehmen kann,
ohne dass die Brandschutzeigenschaften der gesamten Türkonstruktion
wesentlich verschlechtert werden.
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Da
sich ferner zwischen Drehtür und Schiebetür keine
feststehenden Bauteile befinden, wird durch öffnen beider
Türen eine durchgehende, breite Öffnung geschaffen.
Bei der üblichen Nutzung hingegen sind beide Türelemente
unabhängig voneinander und auch wegen der geringeren Größe
leicht zu bedienen. Es besteht also die Möglichkeit, beispielsweise
nur die Schiebetür zu öffnen und zu schließen oder
aber auch wahlweise die Drehtür.
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Ein
praktischer Vorteil besteht außerdem darin, dass beide
Türen sich mehr oder weniger an derselben Stelle befinden.
Stellt sich beispielsweise heraus, dass ein Gegenstand, der durch
die Drehtür hindurchbefördert werden sollte, zu
breit für diese ist, muss die Schiebetür nur so
weit aufgeschoben zu werden, bis der Durchlass eine genügende
Breite aufweist. Es ist deshalb weder notwendig, von der Drehtür
den Gegenstand zu einer möglicherweise an anderer Stelle
befindlichen größeren Tür zu bringen, noch
ist es erforderlich, die größere Tür
vollständig zu öffnen. Durch Kombination von Dreh-
und Schiebetür zum Verschließen einer durchgehenden Öffnung
kann in einer Brandschutztrennwand oder auch in einer anderen Wand
eine verschließbare Öffnung variabler Breite geschaffen
werden.
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Ein
weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Türkonstruktion
besteht darin, dass mit dieser eine verhältnismäßig
große Türöffnung geschaffen werden kann,
bei der die beweglichen Teile, d. h. Dreh- und Schiebetür,
von ihrer Größe relativ zueinander so angepasst
werden können, dass sie sich von Hand ohne großen
Kraftaufwand öffnen und schließen lassen. So kann
beispielsweise die Schiebetür in an sich bekannter Weise
auch elektrisch bedienbar ausgelegt werden oder die Verschiebbarkeit über
Seilzüge erleichtert werden. Das Breitenverhältnis
von Drehtür zu Schiebetür kann beispielsweise
im Bereich 1:1,5 bis 1:2,5 liegen.
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Ein
weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass die erfindungsgemäße
Türkonstruktion außerdem den Bau von optisch homogenen
Brandschutztrennwänden mit feststehenden Brandschutzglaselementen
ermöglicht, da die Drehtür, die Schiebetür
und die feststehenden Brandschutzglaselemente bei Bedarf in gleicher
Bauhöhe gefertigt werden können.
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Nach
einer ersten bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Türkonstruktion weist die Drehtür einen Schließmechanismus
auf, der beim Schließen der Drehtür in einer in
der Schiebetür befindlichen Aufnahme einrastet. Dies ist
besonders vorteilhaft, da auf diese Weise die Drehtür fest
geschlossen werden kann. Ein erfindungsgemäß einsetzbarer
Schließmechanismus ist beispielsweise eine Schlossfalle,
die über eine an der Drehtür angebrachte Türklinke
betätigt wird wobei die Schlossfalle aus der Aufnahme in
der Schiebetür gezogen und auf diese Weise die Drehtür
freigegeben wird. Der Schließmechanismus mitsamt der Türklinke
kann beispielsweise in einem Schlossgehäuse integriert werden.
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Eine
Weiterbildung der erfindungsgemäßen Türkonstruktion
sieht vor, dass die Drehtür und/oder die Schiebetür
jeweils eine einzelne, durchgehende Brandschutzscheibe aufweisen.
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Die
Türelemente können Rahmenteile oder auch einen
umlaufenden Rahmen bzw. ein umlaufendes Profil aufweisen. In diesem
Fall wird deren Stärke bevorzugt so gewählt, dass
die Fläche der durchgehenden Brandschutzscheiben möglichst
groß ist, ohne dabei jedoch die Stabilität der
Konstruktion zu gefährden. Als Material für den
Rahmen kommt bevorzugt Massivholz zum Einsatz, da es auch im Brandfall
seine Tragkraft nur wenig verändert. Es können
jedoch auch andere, im Brandschutzbereich für Rahmen einsetzbare
Materialien verwendet werden, wie beispielsweise Stahl, Aluminium,
Kunststoff oder Kompositmaterialien aus Stahl, Aluminium, Kunststoff
und/oder Holz.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Türkonstruktion ist die Drehtüre rahmenlos ausgestaltet.
Bei dieser Ausführungsform werden die Türscharniere
sowie gegebenenfalls der Schließmechanismus unmittelbar
an der Brandschutzscheibe der Drehtüre befestigt. Dies
ist besonders vorteilhaft, da sich eine Türkonstruktion
gemäß dieser Ausführungsform durch einen
besonders hohen Lichtdurchtritt auszeichnet und außerdem
ein optisch ansprechendes Aussehen hat. Wenn die Brandschutzscheibe
vorgespanntes Sicherheitsglas enthält, werden die zur Aufnahme des
Schließmechanismus und für die Durchführung der
Scharniere erforderlichen Öffnungen vor dem Spannen des
Sicherheitsglases angebracht.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Türkonstruktion weist die Schiebetür zumindest
an ihrer der Drehtür zugewandten Stoßkante ein
Rahmenteil auf, in welchem die Aufnahme für den Schließmechanismus
der Drehtür vorgesehen ist. Dieses Rahmenteil kann bevorzugt
aus Massivholz oder auch einem anderen im Brandschutzbereich für
Rahmen einsetzbaren Material bestehen. Dies ist besonders vorteilhaft,
da sich beim Zusammenbau der erfindungsgemäßen
Türkonstruktion auf der Baustelle die Aufnahme in einem
Rahmenteil leichter justieren lässt, als wenn sich die
Aufnahme unmittelbar in oder an der Brandschutzscheibe der Schiebetür
befindet.
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Es
ist ebenso möglich, die Schiebetür mit einem umlaufenden
Rahmen, bevorzugt aus Massivholz, zu versehen. Auf diese Weise lassen
sich weitere Bauteile einer Schiebetür wie Bodenrollen
oder eine Aufhängung relativ leicht befestigen.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Türkonstruktion besteht darin, dass die Drehtür
eine der Schiebetür zugewandte Stoßkante aufweist, wobei
diese Stoßkante und die Stoßkante der Schiebetür
treppenartig abgestuft sind und jeweils zumindest zwei Stufen aufweisen.
Demnach sind die einander zugewandten Stoßkanten von Drehtür
und Schiebetür treppenartig mit jeweils zumindest zwei
Stufen abgestuft. Diese Gestaltung der oben genannten Stoßkanten
ist deshalb vorteilhaft, weil auf diese Weise eine gute Abdichtung
zwischen den beiden Türelementen erreicht werden kann,
die insbesondere im Brandfall wichtig ist.
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Bei
dieser Ausführungsform ist in weiter bevorzugter Weise
zumindest eine der Stufen mit einem Dichtungsmittel versehen. Auf
diese Weise lässt sich die Dichtigkeit zwischen den beiden
Türelementen weiter verbessern. Außerdem wirkt
das Dichtungsmittel zusätzlich als Dämpfungsmittel
bei Schließen der Tür. So kann insbesondere bei
rahmenloser Gestaltung der Drehtür die mechanische Belastung beim
Zuschlagen der Drehtür gemindert werden. Als Dichtungsmittel
kommen beispielsweise längliche Lippendichtungen in Betracht,
die entweder einen selbstklebenden Haftklebstoffstreifen aufweisen
oder an ihrer Unterseite im profil ein pilzartiges Halteprofil besitzen,
mit dem der Dichtstreifen in eine entsprechend geformte Nut in der
Stufe des Türelements eingerastet werden kann.
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Nach
einer bevorzugten Ausführungsform weist das Dichtungsmittel
an der dichtenden Seite ein halbmondförmiges Profil auf.
Dies ist besonders vorteilhaft, da diese Form des Dichtungsmittels
einerseits gute Dichteigenschaften aufweist und andererseits dafür
sorgt, dass die Schiebetür beim Schließen gegen
die Stoßkante der Drehtür in den Dichtsitz eingleiten
kann, ohne das Dichtungsmittel zu beschädigen.
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In
besonders bevorzugter Weise wird an beiden Stufen der Stoßkanten
jeweils ein Dichtungsmittel vorgesehen. Die Dichtungsmittel können
entweder beide an einer Tür angebracht werden oder alternativ
hierzu in der Art und Weise, dass entweder die erste Stufe der Drehtüre
und die zweite Stufe der Schiebetür oder die zweite Stufe
der Drehtüre und die erste Stufe der Schiebetür
mit einem Dichtungsmittel versehen sind.
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Es
ist ebenfalls möglich, eine treppenartige Abstufung an
einem oder beiden Türelementen an den übrigen
Stoßkanten vorzusehen. Diese Abstufung kann entweder eine
oder aber auch zwei Stufen aufweisen, wobei eine Stufe zur Abdichtung
an den übrigen Stoßkanten, also mit Ausnahme der
Stoßkanten zwischen den beiden Türelementen, in
der Regel ausreichend ist. Bei dieser Ausführungsform sind
in zweckmäßiger Weise auch die mit diesen übrigen
Stoßkanten in Kontakt tretenden Bauteile, in denen die
gesamte Türkonstruktion eingefasst ist, wie Rahmenteile,
Zargenzeile u. ä., in entsprechender Weise treppenartig
mit einer, zwei oder mehr Stufen ausgeformt. Die Stufe bzw. Stufen
der Türelemente und/oder der mit diesen in Kontakt tretenden Bauteile
können ebenfalls mit einem Dichtungsmittel versehen werden.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen
Türkonstruktion weist die Drehtür einen automatischen
Türschließer auf, insbesondere einen pneumatischen
oder hydraulischen Türschließer. Dies ist besonders
vorteilhaft, da auf diese Weise die Drehtür im geschlossenen
Zustand gehalten wird, auch wenn lediglich die Schiebetür
geöffnet wird wodurch der Drehtür die Fixierung
durch das Einrasten ihres Schließmechanismus in der Aufnahme
der Schiebetür fehlt, sofern die Drehtür mit einem solchen
Schließmechanismus ausgestattet ist.
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Eine
Weiterbildung der erfindungsgemäßen Türkonstruktion
sieht vor, dass die Drehtür an der oberen und/oder unteren
Seite eine weitere Arretiermöglichkeit aufweist. Dies kann
beispielsweise durch einen in den oberen bzw. unteren Stoßkanten
der Drehtür einfahrbaren Verriegelungsstift realisiert
werden, der in einer entsprechenden zylindrischen Vertiefung im
Boden oder im über der Drehtür befindlichen Sturz
einrasten kann. Auf diese Weise kann die sichere Arretierung der
Drehtür auch dann gewährleistet werden, wenn die
Schiebetür geöffnet ist und der Drehtür
somit die Fixierung durch das Einrasten ihres Schließmechanismus
in der Aufnahme der Schiebetür fehlt.
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Erfindungsgemäß weiterhin
bevorzugt ist, dass zumindest eine der Brandschutzscheiben eine innen
liegende intumeszierende Brandschutzschicht oder ein Brandschutzgel
aufweist. Die Verwendung dieser Brandschutzscheiben ist aufgrund
ihrer guten Brandschutzeigenschaften bei gleichzeitig hoher Transparenz
von Vorteil.
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Es
kann erfindungsgemäß außerdem vorgesehen
sein, dass die Scharniere der Drehtüre an einem Wandholm
oder einer Futterzarge befestigt sind. Der Wandholm oder die Futterzarge
bestehen in bevorzugter Weise aus Massivholz. Auf diese Weise kann
die Drehtür besonders zuverlässig befestigt werden.
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Die
vorliegende Erfindung wird im Folgenden anhand eines in den 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiels
genauer erläutert. Dabei zeigt
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1 eine
erfindungsgemäße Türkonstruktion in Form
einer vollwandigen Konstruktion von der Brandseite und
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2 die
erfindungsgemäße Türkonstruktion aus 1 entlang
der in 1 eingezeichneten Schnittlinie I-I.
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In
der 1 ist eine erfindungsgemäße Brandschutz-Türkonstruktion 1 bestehend
aus einer Schiebetür 2 und einer Drehtür 3,
jeweils in geschlossener Form A und offener Form B der Schiebetür 2 dargestellt.
Die Öffnungsrichtung der Drehtür 3 ist durch
einen gestrichelten Pfeil angedeutet. Die Schiebetür 2 kann
als vollflächige Holztür ausgebildet sein oder
wahlweise eine durchgehende Brandschutzscheibe 4 aufweisen,
die in einen umlaufenden Rahmen 5 aus Massivholz eingefasst
ist und in der Zeichnung gestrichelt dargestellt ist. Die Brandschutzscheibe 4 besteht
aus zwei Lagen vorgespanntem Sicherheitsglas mit einer einlaminierten Zwischenschicht
aus im Brandfall intumeszierendem Material.
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Die
Schiebetür 2 ist an einer oberen Stoßkante 6 ihres
umlaufenden Rahmens 5 an einer Laufschiene 7,
die durch eine Verblendung 8 verdeckt ist, seitlich verschiebbar
gehalten. Der umlaufende Rahmen 5 der Schiebetür 2 ist
zum händischen Öffnen mit einer Griffmulde 9 ausgestattet.
Während des Öffnens der Schiebetür 2 wird
die Tür durch die Neigung der Laufschiene 7 gleichzeitig
leicht angehoben.
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Die
Drehtür 3 ist rahmenlos aus Holz ausgeführt
und kann wahlweise eine einzelne durchgehende Brandschutzscheibe 4 aufweisen,
die über drei in der Brandschutzscheibe 4 befestigte
Türscharniere 10 an einem Holm 11 drehbar
gehalten ist. Im geschlossenen Zustand liegt die Brandschutzscheibe 4 der
Drehtür 3 an einer am Holm 11 vorgesehenen Auflauffläche 12 und
an einer an einem Sturz 13 vorgesehenen Auflauffläche 14 an.
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Die
Drehtür 3 ist an ihrer der Schiebetür 2 zugewandten
Seite mit einem Schlossgehäuse 15 versehen, das
an der Brandschutzscheibe 4 der Drehtür 3 befestigt
ist. Das Schlossgehäuse 15 beherbergt einen Schließmechanismus,
der eine Schlossfalle umfasst. Die Schlossfalle wird über
eine Türklinke 16 aus der in dem umlaufenden Rahmen 5 der
Schiebetür 2 vorgesehenen Aufnahme herausgezogen
um die Drehtür 3 freizugeben.
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Die 2 zeigt
den Übergangsbereich zwischen der Schiebetür 2 und
der Drehtür 3 anhand der in 1 dargestellten
Türkonstruktion 1 in der Aufsicht entlang der
Schnittlinie I-I. Der umlaufende Rahmen 5 besitzt eine
der Drehtür 3 zugewandte Stoßkante 17,
die treppenartig abgestuft ist und zwei Stufen 18 und 19 aufweist,
wobei an der Stufe 19 ein Dichtungsmittel 20 in
Form einer Lippendichtung mit halbmondförmigem Dichtprofil
angebracht ist. In hierzu entsprechender Weise weist die Drehtür 3 eine Stoßkante 21 auf,
die über zwei Stufen 22 und 23 treppenartig
ausge formt ist, wobei an der Stufe 23 ein Dichtungsmittel 24 in
Form einer Lippendichtung mit halbmondförmigem Dichtprofil
angebracht ist.
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- 1
- Türkonstruktion
- 2
- Schiebetür
- 3
- Drehtür
- 4
- Brandschutzscheibe
- 5
- umlaufender
Rahmen
- 6
- obere
Stoßkante
- 7
- Laufschiene
- 8
- Verblendung
- 9
- Griffmulde
- 10
- Türscharnier
- 11
- Holm
- 12
- Auflauffläche
- 13
- Sturz
- 14
- Auflauffläche
- 15
- Schlossgehäuse
- 16
- Türklinke
- 17
- Stoßkante
- 18
- Stufe
- 19
- Stufe
- 20
- Dichtungsmittel
- 21
- Stoßkante
- 22
- Stufe
- 23
- Stufe
- 24
- Dichtungsmittel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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