-
Die Erfindung betrifft eine Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 11, sowie eine hierfür geeignete Führungsschiene gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
-
Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung mit einem auf- und ablassbaren, seitlich in Führungsschienen geführten Behang wie beispielsweise Rollladen, Raffstoren oder Senkrechtmarkisen sind heute weitverbreitet.
-
Ferner gibt es bespannte Tuchrahmen, die entweder fix oder als Drehtüre schwenkbar vor der abzuschattenden Gebäudeöffnung angebracht werden. Hauptsächlich sind solche Tuchrahmen als Insektenschutz im Einsatz, wobei der Rahmen dann mit einem Insektenschutzgitter bespannt ist, welches aus Tuch oder einem Draht- bzw. Fadengeflecht bestehen kann.
-
Bekannte Insektenschutztüren sind als sogenannte Vorsatztüren ausgebildet, die einen Tür- und Flügelrahmen besitzen und am Türstock angebracht sind, wie z. B. den deutschen Patentanmeldungen
DE 103 45 919 A1 und
DE 198 50 032 A1 zu entnehmen ist. Die US-Schrift
US 2010/0263810 A1 zeigt eine Insektenschutztüre mit einer Schnappverbindung an einer Halterung, die wiederum an einem Fensterrahmen angeschraubt ist. Auch das
US-Patent US 6,108,997 offenbart einen als Insektenschutzgitter ausgebildeten Tuchrahmen mit Wölbung des Rahmens nach außen zwecks Schnappverbindung zum Tür- bzw. Fensterrahmen. Einen mit einem Sonnenschutztuch bespannten Tuchrahmen beschreibt die deutsche Patentanmeldung
DE 10 2011 117 039 A1 . Weiterhin bekannt sind mit Pollenschutzgittern bespannte Tuchrahmen für Allergiker, siehe z. B. deutsche Patentanmeldung
DE 10 2004 054 209 A1 .
-
Eine Weiterentwicklung davon sind gattungsgemäße Rollladen-Insektenschutz-Kombinationen, die neben dem Rollladenbehang eine zusätzliche Wickelwelle mit einem auf- und ablassbaren Insektenschutzgitter aufweisen. Die Rollladenführungsschienen haben dann eine zusätzliche Nut für den aufrollbaren Insektenschutz, wie z. B. der deutschen Patentanmeldung
DE 196 46 909 A1 und der deutschen Patentschrift
DE 100 50 176 B4 zu entnehmen ist, dito
DE 10 2009 002 113 A1 und
DE 198 13 246 A1 . Dabei weisen die Führungsschienen meist ein Basisprofil auf, an dem die Führungsnut für den Rollladenbehang und eine zusätzliche Einschubnut ausgebildet ist, in welche ein Zusatzprofil eingeklipst ist, welches die zusätzliche Nut aufweist, in der der aufrollbare Insektenschutz läuft.
-
Die deutsche Patentanmeldung
DE 10 2004 054 148 A1 zeigt schließlich eine Rollladen-Insektenschutz-Kombination mit einem konventionell auf- und ablassbaren Rollladenbehang und einem horizontal ausziehbaren Insektenschutzrollo. Die Rolladenführungsschienen sind dabei mit einer zusätzlichen Kammer zur Aufnahme des aufgewickelten Insektenschutzrollos ausgestattet.
-
Ausgehend von den gattungsgemäßen Vorrichtungen liegt der vorliegenden Erfindung die Aufgabe zu Grunde, eine Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung mit einer integrierten Zusatzabdeckung für die Gebäudeöffnung zu schaffen, die kostengünstig zu fertigen und einfach zu montieren ist, sowie eine dafür geeignete Führungsschiene bereitzustellen.
-
Diese Aufgabe wird hinsichtlich der Führungsschiene durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst, hinsichtlich der Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 11.
-
Erfindungsgemäß ist die Zusatzabdeckung als insbesondere mit einem Insektenschutzgitter bespannter Tuchrahmen ausgebildet, welcher an den beiden Führungsschienen befestigt ist. Die beiden Führungsschienen weisen dabei jeweils eine Befestigungseinrichtung zur Befestigung des insbesondere mit einem Insektenschutzgitter bespannten, die Gebäudeöffnung abdeckenden Tuchrahmens an der jeweiligen Führungsschiene auf.
-
Vorteilhaft können die eingangs erwähnten Tuchrahmen, sei es als fix vor der Gebäudeöffnung anbringbare Variante oder als Drehtür(-Flügel), Verwendung finden. Die gebäudeseitige Montage eines eigenen Halterahmens, der den Tuchrahmen aufnimmt, entfällt dabei vollständig oder zumindest weitgehend.
-
Zudem sind aus den einmal ermittelten Abmaßen des Rollladen bzw. der sonstigen Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung bereits die Abmaße für den Tuchrahmen ableitbar. Man kann also anhand der für die Fertigung der Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung notwendigerweise zu ermittelnden Abmaße der Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung direkt die Abmaße des Tuchrahmens, beispielsweise einer Insektenschutz-Drehtüre bestimmen, ohne ein zusätzliches Aufmaß machen zu müssen. Denn die Abmaße des Tuchrahmens sind durch die Abmaße der Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung vorgegeben.
-
Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
-
So weist die Führungsschiene vorteilhaft einen sich längs der Führungsnut erstreckenden Dichtabschnitt für eine insektendichte Abdichtung zwischen der Führungsschiene und dem daran bei befestigtem Tuchrahmen anliegenden Rahmenschenkel des Tuchrahmens auf, so dass auf seiten der Führungsschiene keine zusätzliche Abdichtung zwischen Tuchrahmen und Gebäude mehr erforderlich ist.
-
Die Führungsschiene kann dabei eine sich in dem Dichtabschnitt erstreckende Dichtung zur insektendichten Abdichtung gegen den anliegenden Rahmenschenkel aufweisen. Die Dichtung kann beispielsweise als ein parallel zur Führungsnut der Führungsschiene entlang des Dichtabschnitts angebrachtes und dem anliegenden Rahmenschenkel zugewandtes Dichtprofil ausgebildet sein, z. B. aus Gummi oder elastischem Kunststoff. Als Dichtung kann jedoch auch eine parallel zur Führungsnut entlang des Dichtabschnitt angebrachte und dem anliegenden Rahmenschenkel zugewandte Magnetleiste dienen.
-
Die Magnetleiste kann dann einerseits als Dichtung und andererseits als Befestigungseinrichtung für den Tuchrahmen dienen. Ebenfalls denkbar wäre eine Kombination oder Abfolge von Einzelmagneten und Dichtprofilen entlang einer den Dichtabschnitt bildenden Linie.
-
Die Befestigungseinrichtung kann wie gesagt eine sich parallel zur Führungsnut erstreckende Magnetleiste aufweisen. Es wäre jedoch auch denkbar, lediglich einen punktförmigen Magneten als Befestigungseinrichtung an der Führungsschiene anzubringen oder eine Mehrzahl längs der Führungsnut verteilt angeordnete, wobei der bzw. die Magnet(e) entsprechenden magnetischen Abschnitten am Tuchrahmen zugeordnet ist bzw. sind.
-
Die Befestigungseinrichtung an der Führungsschiene kann alternativ oder ergänzend auch eine Klipsverbindungseinrichtung aufweisen, an der der Tuchrahmen mit seiner Gegenklipsverbindung aufrastbar ist. Die Klipsverbindungseinrichtung kann eine sich parallel zur Führungsnut erstreckende Klipsleiste oder Rastnut aufweisen oder eine Mehrzahl längs der Führungsnut verteilt angeordneter Rastzapfen oder Rastausnehmungen.
-
Sollte der Tuchrahmen fix vor der Gebäudeöffnung angebracht werden, beispielsweise vor einem Fenster, dann kann die Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung auf beiden Seiten eine mit Magneten und/oder Klipsverbindungen ausgestattete Befestigungseinrichtung aufweisen. Auch ein Klettverschluss wäre zumindest denkbar.
-
Sollte der Tuchrahmen dagegen als Drehtüre abschwenkbar vor der Gebäudeöffnung angebracht werden, beispielsweise vor einer Türe, so kann die Befestigungseinrichtung an einer der beiden Führungsschienen eine Mehrzahl längs der Führungsnut verteilt angeordneter Scharnierhälften umfassen, die zum Einhängen des als Drehtüre ausgebildeten Tuchrahmens mit seinen entsprechenden Gegenscharnierhälften dienen. Die andere Führungsschiene kann wiederum mit den vorstehend genannten, magnetischen oder Klipsbefestigungseinrichtungen ausgestattet sein.
-
Der Tuchrahmen kann dabei an seiner Unterseite, aber auch an seiner Oberseite mit einer Bürste oder dergleichen gegen einen unterseitigen Abschluss, wie beispielsweise einen Fenstersims, bzw. einen oberseitigen Abschluss, wie beispielsweise einen Rollladenkasten, drücken und somit auch oben und unten gegen Insekten abgedichtet sein. Vorteilhaft ist es jedoch, wenn zumindest an der Oberseite des Tuchrahmens eine Querleiste vorgesehen ist, an der der Tuchrahmen mit seinem oberen Rahmenschenkel im an den Führungsschienen befestigten Zustand insektendicht anliegt. Der obere Querträger kann dabei seinerseits beispielsweise an einem oberhalb der Gebäudeöffnung befindlichen Rollladenkasten oder auch an einem Fensterrahmen oder dergleichen befestigt sein und einen insektendichten Abschluss an der Oberseite des anliegenden Tuchrahmens bilden. Vorteilhaft ist es jedoch, wenn der Querträger seinerseits an beiden Führungsschienen befestigt ist.
-
Dazu können die beiden Führungsschienen an ihrem oberen Endbereich zumindest einen Querleistenträger für die Querleiste aufweisen, der bevorzugt als Klipsverbinder, also beispielsweise als Rastzapfen ausgebildet ist, auf den die Querleiste mit einem entsprechenden Gegenklipsabschnitt aufrastbar ist.
-
Es wäre dann auch denkbar, dass der Tuchrahmen mittels der Querleiste(n) an den beiden Führungsschienen befestigt ist, beispielsweise über entsprechende Klipsverbinder oder Magnete an jeder Querleiste und an jedem zugeordneten Rahmenschenkel des Tuchrahmens.
-
Vorteilhaft im Sinne einer einfachen Fertigung der Führungsschiene mit auch bei unterschiedlichen Führungsschienen auf beiden Seiten der Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung hoher Gleichteiligkeit ist es dabei, wenn die Führungsschiene eine längs bzw. parallel zur Führungsnut verlaufende, hinterschnittene Nut aufweist, in der die einzelnen Komponenten für die Befestigung des Tuchrahmens, die Abdichtung zwischen Tuchrahmen und Führungsschiene und gegebenenfalls der Querleistenträger verankerbar sind.
-
Die Führungsschiene kann dann ein Basisprofil mit der Führungsnut für den Behang der Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung und mit der als Träger für die Dichtung, für Magnete, Klipsverbinder und/oder für den Querleistenträger umfassen sowie die jeweils gewünschte Konfiguration der vorstehend genannten Elemente.
-
Eine noch weitergehende Gleichteiligkeit auch mit für andere Einsatzzwecke vorgesehenen Führungsschienen bzw. Führungsschienenbauteilen lässt sich jedoch erreichen, wenn die Führungsschiene ein Basisprofil aufweist, an dem die Führungsnut ausgebildet ist und ein mit dem Basisprofil verbundenes Adapterprofil, an dem die Befestigungseinrichtung, der Dichtabschnitt und/oder der Querleistenträger ausgebildet ist bzw. an dem die hinterschnittene Nut vorgesehen ist, in der das Dichtprofil und/oder der Magnet bzw. die Magnete und/oder die Klipsleiste und/oder der bzw. die Querleistenträger verankert sind.
-
Das Basisprofil kann beispielsweise eine zur Führungsnut parallele Einschutnut aufweisen, und das Adapterprofil einen in die Einschubnut passenden Einschubabschnitt. Die Einschubnut ist dabei vorzugsweise hinterschnitten und der Einschubabschnitt ist in die hinterschnittene Einschubnut einrastbar, beispielsweise mit einem Federschenkel. Die Einschubnut kann dabei U-förmig ausgebildet sein oder als eine Ecknut am Basisprofil, die durch den Fensterrahmen oder dergleichen, an dem das Basisprofil im montierten Zustand der Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung anliegt, zu einer U-förmigen Nut ergänzt wird.
-
Somit lassen sich beispielsweise Basisprofile für die Führungsschiene verwenden, die auch schon für bisherige Rollladen-Insektenschutz-Kombinationen mit aufwickelbarem Insektenschutzgitter Verwendung fanden.
-
Weitere vorteilhafte Weiterbildungen werden anhand der in den beiligenden Figuren gezeigten Ausführungsformen der Erfindung näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine Ansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Rollladens von seiner vor die Gebäudeöffnung zum montierenden Seite aus bei abgenommenem Tuchrahmen;
-
2 und 3 die beiden Führungsschienen des in 1 gezeigten Rollladens in einer Schnittansicht entlang der Linie A-A;
-
4 und 5 alternative Ausführungsformen der beiden Führungsschienen des in
-
1 gezeigten Rollladens in einer entsprechenden Schnittansicht;
-
6 eine alternative Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Rollladens in einer der 1 entsprechender Ansicht;
-
7 eine persektivische Teilansicht der oberen Enden der in 6 verbauten Führungsschienen;
-
8 eine Teilschnittansicht entlang einer vertikalen Schnittrichtung durch den in 7 gezeigten Querleistenträger bei aufgeklipster Querleiste;
-
9 eine Schnittansicht entlang einer vertikalen Schnittlinie durch einen mittleren Bereich der obere Querleiste bei eingesetztem Tuchrahmen;
-
10 eine Detaildarstellung in einem mittleren Bereich der oberen Querleiste;
-
11 eine vertikale Schnittansicht des unteren Endes des für die in den
-
6 bis 10 gezeigten Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung vorgesehenen Tuchrahmens;
-
12 eine der 11 entsprechende Teilschnittansicht bei an der Gebäudeöffnungsverschattungsvorrichtung befestigtem Tuchrahmen;
-
13 eine alternative Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Rollladens in einer den 1 und 6 entsprechenden Darstellung, wie dort ohne Tuchrahmen;
-
14 einen Horizontalschnitt durch die Führungsschienen einer weiteren, alternativen Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Rollladens; und
-
15 einen Vertikalschnitt im mittleren Bereich des oberen Fensterrahmensschenkels bei dem in 14 gezeigten Rollladen.
-
Zunächst wird Bezug genommen auf die 1, welche einen Vorbaurollladen mit seiner zur Gebäudewand hin orientierten Seite zeigt. Man erkennt einen Rollladenkasten 6, der zu seinen beiden Seiten auf Führungsschienen 1, 2 ruht und eine nicht dargestellte Wickelwelle enthält, auf der der Rollladenbehang auf- und abwickelbar aufgenommen ist, wobei die Führungsschienen 1, 2 als seitliche Führung für den Behang beim Aufziehen bzw. Ablassen dienen.
-
Die Führungsschienen 1, 2 sind in den 2 und 3 im Einzelnen gezeigt, wobei man erkennt, dass beide Führungsschienen baugleich sind und ein Basisprofil 20, ein Zusatzprofil 21 und eine Magnetleiste 22 aufweisen. An dem Basisprofil ist eine Führungsnut 23 für den Rollladenbehang vorgesehen und eine Einschubnut, in die das Zusatz- bzw. Adapterprofil mit einem insgesamt in etwa U-förmigen Einschubabschnitt 24 eingeschoben ist, welcher auf seiner der Führungsnut 23 zugewandten Seite einen Federschenkel 25 mit einem Montagevorsprung 26 an seinem freien Ende aufweist, der hinter eine Hinterschneidung 27 am führungsnutseitlichen Nutschenkel der Einschubnut eingerastet ist. Das Adapterprofil 21 weist dabei an seinem dem Einschubabschnitt 24 abgewandten, im verbauten Zustand der anderen Führungsschiene zugewandten Ende eine beiderseitig hinterschnittene Nut 28 auf, in der eine insgesamt Doppel-T-förmige Magnetleiste 22 eingeschoben und verankert ist. Die Magnetleiste 22 dient dabei als Befestigungseinrichtung für einen aufliegenden Rahmenschenkel eines Tuchrahmens, welcher hier im Einzelnen nicht dargestellt ist und sich im an den Führungsschienen 1, 2 befestigten Zustand in dem Bereich zwischen der Magnetleiste 22 und dem in den Führungsnuten 23 geführten Behang befindet. In einem zwischen dem Einschubabschnitt 24 und der hinterschnittenen Nut 28 befindlichen Bereich ist ferner ein Hohlprofilabschnitt an der zur Anlage am Fenster- oder Türrahmen vorgesehenen Wand des Adapterprofils 21 angeordnet, welcher eine im befestigten Zustand zur anderen Führungsschiene hin weisende Befestigungswand 29 aufweist und aussteift, an der Scharnierhälften 22c befestigt werden können, wie in 5 dargestellt.
-
Denn während die beiden Führungsschienen 1, 2 zur fixen Halterung eines auf ihre Magnetleisten 22 aufgesetzten, einfachen Tuchrahmens eingerichtet sind, sind die beiden in den 5 und 4 gezeigten Führungsschienen 1a, 2a zur Befestigung eines als Drehtüre ausgestalteten Tuchrahmens 3 ausgebildet.
-
Die Führungsschiene 1a, die die in 1 links gezeigte Führungsschiene 1 ersetzen könnte, weist dazu wiederum das Basisprofil 20 mit dem daran befestigten Adapterprofil 21 auf, welches wie gezeigt zusätzlich durch eine Madenschraube gegen ein Verrutschen gesichert ist. An der Wand 29 sind dabei über die Höhe der Führungsschiene verteilt mehrere Scharnierhälften 22c mit entsprechenden Bolzenabschnitten befestigt, in die der Tuchrahmen 3 mit entsprechenden Gegenscharnierhälften 32c eingehängt ist. Der Tuchrahmen 3 liegt dabei mit seinem vertikalen Rahmenschenkel 34 auf einem in die hinterschnittene Nut 28 (siehe 2) eingeschobenen Gummidichtprofil 30 auf. In der in 5 dargestellten Ebene der Scharniergelenkhälften 22c, 23c drückt das Gummidichtprofil 30 dabei auf die Rückseite der am Rahmenschenkel 34 in eine der hinterschnittenen Nut 28 entsprechenden, hinterschnittene Nut eingeschobenen Gegenscharnierhälfte 32c. Es wäre dabei denkbar, anstatt des Gummidichtprofil 30 eine Bürste vorzusehen.
-
Der Tuchrahmen 3 ist dabei als viereckiger Rahmen ausgebildet, welcher mit einem Insektenschutzgitter 31 bespannt ist, das in der 5 zu entnehmen ist. Der Tuchrahmen 3 weist dabei neben dem in 5 gezeigten, vertikal verlaufenden und an der Führungsschiene 1a anliegenden und eingehängten Rahmenschenkel 34 auf der gegenüberliegenden Seite den an der Führungsschiene 2a anliegenden und daran magnetisch befestigten Rahmenschenkel 33 auf, sowie unterseitig einen in 11 gezeigten unteren Rahmenschenkel 36, an dem ein eine Bürste 41 tragendes Bürstenträgerelement 40 befestigt ist. Die Bürste 41 bildet einen insektendichten Abschluss des Tuchrahmens 3 an der Unterseite des Tuchrahmens, indem sie den Raum zwischen Boden und Tuchrahmenunterseite verschließt.
-
Oberseitig kann eine entsprechende Bürste an einem oberen Rahmenschenkel des Tuchrahmens angebracht sein, die den Raum zwischen der Tuchrahmenoberseite und der Unterseite des Rollladenkastens insektendicht verschließt. Auf der der Führungsschiene 1a gegenüberliegenden Seite wird die insektendichte Abdichtung zwischen dem Tuchrahmen 3 und der dortigen Führungsschiene 2a dagegen über eine in die hinterschnittene Führungsnut 28 eingeschobene Abfolge von Dichtprofilen 30 und Magneten 22a hergestellt, der auf seiten des Tuchrahmens 3 bzw. des an der Führungsschiene 2a anliegenden Rahmenschenkels 33 eine in eine entsprechende hinterschnittene Nut eingeschobene Abfolge von Dichtprofilen 32a und Magneten 32d zugeordnet ist, wobei die Magnete 30 und die ihnen zugeordneten Magnete 32d am Tuchrahmen 3 gleichzeitig als Befestigungseinrichtung zur Befestigung des Tuchrahmens 3a der Führungsschiene 2a dienen.
-
Die 6 bis 9 zeigen einen Rollladen, bei dem der oberseitige Abschluss zwischen dem Tuchrahmen 3 bzw. dem in 9 dargestellten oberen Rahmenschenkel 35 des Tuchrahmens nicht über eine am Tuchrahmen angebrachte Bürste bewirkt wird, sondern mittels einer Querleiste 4, die am oberen Ende der beiden Führungsschienen 1b, 2b befestigt ist und eine oberseitige Anlage für den Tuchrahmen 3 bildet.
-
Dazu sind an den oberen Enden der Führungsschienen 1b, 2b Querleistenträger 50 in die jeweilige, hinterschnittene Trägernut 28 eingesteckt, auf die die Querleiste 4 mit ihren randseitigen Rastbereichen aufgerastet ist. Die Querleistenträger 50 sind dabei über Schrauben 51 oder Klemmbolzen zusätzlich gegen ein Verrutschen in der hinterschnittenen Nut 28 gesichert. Zusätzlich kann, wie in 9 und insbesondere 10 gezeigt ein Querverbindungselement 37, 38, 39 vorgesehen sein, welches die Querleiste 4 in der Mitte mit dem Rollladenkasten 6 verbindet. Das Querverbindungselement 37, 38, 39 weist dazu eine Klemme 37 auf, die einen Fortsatz der Querleiste 4 und ein Verstärkungsblech 39 umgreift. Die Klemme 37 ist über eine Konsole 38 an einer Wand des Rollladenkastens 6 befestigt.
-
Wie in der 9 zu erkennen ist, weist die Querleiste 4 analog zu den beiden Führungsschienen 1b, 1c eine hinterschnittene Nut auf, in der ein Gummidichtprofil 42b aufgenommen ist, an dem der Tuchrahmen 3 mit seinem oberen Rahmenschenkel 35 bzw. einem in einer entsprechenden hinterschnittenen Nut aufgenommenen Gummidichtprofil 32b anliegt. Es wäre denkbar, die Gummidichtprofil 32b, 42b durch entsprechende Bürsten zu ersetzen.
-
Die 13 zeigt eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen Rollladens, bei dem anstatt wie bei den oben stehend erläuterten Ausführungsformen eine unterseitige Bürste – siehe 11 und 12 – eine weitere, untere Querleiste 5 vorgesehen ist, an der der untere Rahmenschenkel 36 des Tuchrahmens 3 anliegen kann. Die untere Querleiste 5 kann wie die obere Querleiste 4 über Querleistenträger 50 an den Führungsschienen 1c, 2c angebunden sein und einen Dichtabschnitt mit einer Dichtlippe oder dergleichen aufweisen, an der der untere Querrahmenträger 36 anliegen kann.
-
Während alle bisher erläuterten Ausführungsformen als Vorbaurollladen ausgestaltet waren zeigen die 14 und 15 einen Aufsatzrollladen gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung, wobei man jedoch erkennt, siehe 14, dass die Führungsschienen 1d, 2d weitgehend den Führungsschienen 1a, 2a entsprechen, jedoch auf einer anderen Höhe im Schnitt gezeigt sind, so dass die Scharniere, mit denen der Tuchrahmen 3 an der Führungsschiene 1d befestigt ist, nicht zu sehen sind. Der in 15 lediglich abschnittsweise gezeigte Rollladenkasten 6b ruht jedoch auf dem Fensterrahmen F anstatt wie bei den bisherigen Ausführungsformen der Rolllladenkasten 6 auf den jeweiligen Führungsschienen. In den einander zugewandten, hinterschnittenen Nuten der Querleiste 4 bzw. des oberen Tuchrahmenschenkels können dabei wiederum verschiedene Dicht- und Befestigungsmittel, wie z. B. einander zugewandte Magnetleisten, Dichtlippen oder Bürsten eingeschoben sein.
-
Abwandlungen und Modifikationen sind möglich, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen.
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- DE 10345919 A1 [0004]
- DE 19850032 A1 [0004]
- US 2010/0263810 A1 [0004]
- US 6108997 [0004]
- DE 102011117039 A1 [0004]
- DE 102004054209 A1 [0004]
- DE 19646909 A1 [0005]
- DE 10050176 B4 [0005]
- DE 102009002113 A1 [0005]
- DE 19813246 A1 [0005]
- DE 102004054148 A1 [0006]